Umweltverwaltung in Aachen

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Umweltverwaltung in Aachen
Von der Komplexität der Behörden
Oder: Alles wird gut!
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Fachbereich Umwelt 21.09.2009
Inhalt des Vortrags
 Aufbau der staatlichen Umweltverwaltung
 Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung
 Aufgaben der kommunalen Umweltverwaltung
 Rolle der Kreise und kreisfreien Städte
 Doppelzuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden
 Verwaltungsstrukturreform in NRW - warum auf halber Strecke
stehen bleiben?
 Genehmigung aus einer Hand – ein schöner Traum?
 Optimierung der Verwaltungsverfahren
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Aufbau der staatlichen Umweltverwaltung
BMU
MUNLV
Bezirksreg.
Köln
Umweltamt
Bundesebene
Rahmengesetzgebung
Bundesländer
z. B. NRW
Bezirksregierungen
mit staatl. Umweltämtern
Gesetze
Aufsicht
u. Spezialfälle
Kreise
Kreisfreie Städte
Ausführende Instanz
Aufbau der staatlichen Umweltverwaltung
Bundesebene
BMU
Rahmengesetzgebung
Oberste
Umweltschutz
behörde
MUNLV
Bezirksreg.
Köln
Umweltamt
Obere
Umweltschutz
behörde
Bundesländer
z. B. NRW
Bezirksregierungen
mit staatl. Umweltämtern
Gesetze
Aufsicht
u. Spezialfälle
Kreise
Kreisfreie Städte
Ausführende Instanz
Aufbau der staatlichen Umweltverwaltung
Bundesebene
BMU
Rahmengesetzgebung
Bundesländer
MUNLV
Bezirksreg.
Köln
Umweltamt
z. B. NRW
Bezirksregierungen
mit staatl. Umweltämtern
Untere
Umweltschutz
behörde
Gesetze
Aufsicht
u. Spezialfälle
Kreise
Kreisfreie Städte
Ausführende Instanz
Aufbau der staatlichen Umweltverwaltung
BMU
MUNLV
Bezirksreg.
Köln
Umweltamt
Bundesebene
Rahmengesetzgebung
Bundesländer
z. B. NRW
Bezirksregierungen
mit staatl. Umweltämtern
Gesetze
Aufsicht
u. Spezialfälle
Kreise
Kreisfreie Städte
Ausführende Instanz
Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung
 Naturschutz und Landschaftspflege (7 Mitarbeiter/Innen)
› Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten
› Umsetzung europäisches Artenschutzrecht
 Bodenschutz (4 Mitarbeiter/Innen)
› Nachsorgender Bodenschutz (was machen wir mit den Altlasten?)
› Vorsorgender Bodenschutz
 Abfallbeseitigung (2 Mitarbeiter/Innen)
› Genehmigung und Überwachung von Beseitigung oder Verwertung
von Abfällen
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung
 Gewässerschutz (20 Mitarbeiter/Innen)
› Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU und aller damit
verbundenen Themen der naturnahen Entwicklung von
Fließgewässern und Grundwasservorkommen
› Genehmigung und Überwachung der Lagerung wassergefährdender
Stoffe
› Genehmigung und Überwachung der Einleitung von Abwasser in die
Kanalisation oder nach eigener Reinigung in ein Gewässer
 Immissionsschutz (4 Mitarbeiter/Innen)
› Schutz der Bevölkerung vor Lärm- und Luft- oder Strahlenbelastung
› Beim Ordnungsamt: Veranstaltungen, Gaststätten,
Schornsteinfegerwesen, verhaltensbezogener Lärm, Benutzung von
Tongeräten
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Aufgaben der kommunalen Umweltverwaltung (Aachen)
 Umweltprüfung in der Planung (vor dem Bauen kommt das Planen)
 Überwachung und Genehmigungen im Zusammenhang mit
städtischen Satzungen (Kanalanschlusssatzung,
Abfallwirtschaftssatzung, Baumschutzsatzung)
 Kommunaler Klimaschutz
 Luftreinhalteplan
 Lärmminderungsplanung
 Umweltinformation / Umweltpädagogik
 Bewirtschaftung von 2.500 ha Wald
 Planung und Bau städtischer Grünanlagen
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Organisation der Stadt Aachen
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Rolle der Kreise und kreisfreien Städte
 Das Subsidiaritätsprinzip
› Der Kreis soll nur die Aufgaben wahrnehmen, die die Kommunen nicht
leisten können, in diesem Fall die staatlichen Umweltaufgaben.
Dienstleister oder Aufseher?
› Die kreisfreie Stadt (Aachen) nimmt die Aufgaben selbst wahr.
 Folgen der Kreisangehörigkeit
› Es gibt bei Baugenehmigungen mit Beteiligung der staatlichen
Umweltbehörden immer 2 Behörden, den Kreis und die Kommune.
› Es gibt für den Umweltschutz in einer Stadt 2 Behörden, den Kreis für
die staatlichen Aufgaben, die Stadt für die kommunalen.
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Doppelzuständigkeiten staatlicher und kommunaler
Behörden
 Situation bis 2007 für eine kreisangehörige Stadt
› Obere Umweltschutzbehörde im Immissionsschutz und bei einzelnen
Fragen des Gewässerschutzes und Abfall im Rahmen von
Genehmigung und Überwachung zuständig (Bezirksregierung Köln)
› Untere Umweltschutzbehörde des Kreises bei den übrigen staatlichen
Umweltaufgaben zuständig (Kreis Aachen)
› Kommunale Bedienstete bei Aufgaben nach kommunalen Satzungen
(Abfall, Abwasser) zuständig (z.B. Stadt Eschweiler)
› Extrembeispiel: großer Chemiebetrieb in Eschweiler (Stadt mit ca.
60.000 Einwohnern) - 3 verschiedene Behörden überwachen den
Betrieb
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Verwaltungsstrukturreform in NRW - warum auf halber
Strecke stehen bleiben?
 Problem auf Ebene der Landesregierung erkannt
 Folge die Verwaltungsstrukturreform NRW in 2008 und 2009
 Die Ziele: Nur noch ein Ansprechpartner für die Betriebe im Bereich
des staatlichen Umweltschutzes; Kostenersparnis beim Land
 Der Weg: Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Ebene der
Kreise und kreisfreien Städte
 Probleme:
› Die Landesstellen sperrten sich, wollten möglichst viel an Aufgaben
behalten.
› Die Bereiche Naturschutz, Baugenehmigungen und kommunale
Satzungen wurden nicht gleichzeitig geregelt.
› Der Bezug sind die Anlagen, nicht die Betriebe.
› Unzureichender Belastungsausgleich für die betroffenen Städte und
Kreise
 Meine Position: Macht es wie die Bayern! Alle Macht den Städten!
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Genehmigung aus einer Hand – ein schöner Traum?
 In Aachen Wirklichkeit
› Baugenehmigungsverfahren bündelt:
– alle Umweltfragen
– Planungsrechtliche Beurteilung
– Brandschutz
– Arbeitsschutz
– Denkmalpflege
› Immissionsschutzgenehmigung bündelt in gleicher Weise.
› Sie enthält die baurechtliche Zustimmung und wird entweder durch den
Fachbereich Umwelt bei der Stadt Aachen oder durch die
Bezirksregierung Köln erteilt.
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Genehmigung aus einer Hand – ein schöner Traum?
 Unterstützung für die Bauherren und Investoren
› Der Bauservice als Beratungsstelle für Bauherren im Vorfeld eines
Antrages
› Die „Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP) – Runde“ als Erstberatung
für Investoren und Planungsträger
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Optimierung der Verwaltungsverfahren
 Meine Position:
› Keine Kompromisse bei der Qualität der Mitarbeiter/Innen
› Wenn wir keine guten Fachleute haben, wird Umweltschutz zur
Glaubensfrage. Die Rechtssicherheit geht verloren.
 Ansätze statt dessen:
› Effizienzsteigerung durch Standardisierung und Formalisierung
› Doppelarbeiten vermeiden – kommunale und staatliche Aufgaben
bündeln in einer Hand
› Einfache Arbeiten auf eine Person konzentrieren; dazu Erarbeitung von
Checklisten
› Arbeiten nach Prioritäten
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Optimierung der Verwaltungsverfahren
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
 Festlegung von Prioritäten (P1-P3) bei der Überwachung von
Betrieben
› Abwasser (Kriterien: Schutz der Kanäle und Kläranlagen sowie der
Mitarbeiter sowie des Grundwassers)
– P1: 350 Betriebe (Fettabscheider in Gaststätten)
alle 5 Jahre
– P2: 150 Betriebe (z.B. chem. Reinigung) Begehung
z.T. Jährlich
– P3: 50 Betriebe (z.B. Galvanik, Chemie) Probenahme
z.T. Jährlich
› Immissionsschutz (Ersterfassung läuft zur Zeit)
– P1: 25 einfache Anlagen (Windräder)
alle 5 Jahre
– P2: 30 komplexe Anlagen (Heizkraftwerke)
alle 3 Jahre
– P3: 15 Anlagen nach der IVU – Richtlinie
jährlich
– daneben anlassbezogen die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (z.B.
Tankstellen, chemische Reinigungen)
Optimierung der Verwaltungsverfahren
 Festlegung von Prioritäten (P1-P3) bei der Überwachung von
Betrieben
› Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Ersterfassung läuft z.T.
noch)
– P1: 400 nicht prüfpflichtige Anlagen oder kleine Anlagen (Merkblätter, keine
systematische Überwachung) z.B. Heizöltank, incl. aller damit verbundenen Teile
– P2: 450 prüfpflichtige Anlagen (noch keine abschließende Erkenntnis, oft
Selbstüberwachung) z.B.Hochschulinstitute wie Chemie
– P3: 150 prüfpflichtige Anlagen mit hoher Relevanz (nach erfolgter umfangreicher
Ersterfassung nicht öfter als alle 5 Jahre) z.B. Tankstellen auch privater Art, oder
z.B. Lebensmittelindustrie, gummiverarbeitende Betriebe
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Fachbereich Umwelt
Datum: 21.09.2009
Danke für das Interesse!
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