vollständiger Artikel - Arbeitskreis Origenes

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Arbeitskreis Origenes (www.origenes.de)
12/01
Die Gentechnikdebatte duldet keinen Aufschub
Johannes Reiter
Die Diskussion über bioethische Fragen hat in Deutschland im zurückliegenden Jahr an Schärfe und
Vehemenz gewonnen. Die konkreten Projekte Stammzellforschung, Präimplantationsdiagnostik (PID)
und die Biopatentierung stehen zur parlamentari-schen Beratung und Entscheidung an. Der Mainzer
Moraltheologe Johannes Reiter informiert und bewertet.
Die deutsche Bioethikdebatte hat seit dem Sommer, zumindest in den Medien, eine neue
Reflexionsstufe erreicht, indem sie sich selbst zum Gegenstand geworden ist. Den Stein ins Rollen
gebracht hatte Johannes Rau mit seiner berühmter Berliner Rede „Wird alles gut? Für einen Fortschritt
nach menschlichem Maß" vom 18. Mai 2001 (vgl. HK. Juni 2001, 284 ff.). Der Bundespräsident brachte
das Unbehagen vieler Menschen angesichts der Fortschritte in der Gen- und Reproduktionstechnik auf
den Punkt, forderte Grenzen und gab Orientierung, wie dies auch die deutschen Bischöfe mit ihrer
Erklärung „Der Mensch: sein eigener Schöpfer?" vom 7. März 2001 getan haben. Rau sprach als Volkes
Stimme, als er feststellte, dass die Wissenschaft dabei sei, ihre Grenzen zu überschreiten und sich eine
Sondermoral zu geben, wobei sie Ethik und Forschung durcheinander bringe, indem sie den „Stand der
Forschung" zum Kriterium für Entscheidungen über Würde und Moral mache. Dabei werde Ethik
allerdings zu einer variablen Größe, die vor allem von Therapieaussichten und Marktchancen abhängig
sei. Die zweifelhafte Ehre einer Gegenrede zu Rau kam dem Prä-sidenten der Max-Planck-Gesellschaft,
Hubert Markl, zu (teilweise dokumentiert in der FAZ, 25. Juni 2001). Für Markl, dessen Rede durchaus
bedenkenswert ist, aber an vielen Stellen Sprengstoff enthält und zum Widerspruch heraus-fordert, ist es
gerade umgekehrt. Die Menschenwürde sei der Imperativ, Grenzen zu überschreiten, um die
Bedingungen des Lebens zu verbessern und freie Entscheidungen zu ver-mehren. Die Grenzen der
Wissenschaft und moralische Ent-scheidungen sind nach Markls Auffassung aber nichts ande-res als
Variablen politischer Absichten. Die Anschauungen vom Menschen und vom Menschsein, die Rede von
der Menschenwürde sind für ihn bloßer Ausdruck menschlicher Übereinkunft, kulturgemacht, daher
relativ und revidierbar.
Bioethikdebatte als Kulturkampf
In der Tat ist es die Menschenwürde, die das Zentrum der ethischen Selbstverständigung ausmacht.
Wann beginnt das Leben eines Menschen? Und ab wann kommt ihm Men-schenwürde zu? Wo sind dem
Forschen und Verwerten Grenzen zu ziehen? Wie sieht unser Menschenbild aus, und welche Art von
Gesellschaft wollen wir? Der Verfassungs-rechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat dargelegt (vgl. FAZ,
27. Juli 2001), wie mit dem Menschenbild der erste Artikel unseres Grundgesetzes — „Die Würde des
Menschen ist unantastbar" - steht und fällt. Vom Menschenbild hänge es ab, wer Menschenrechte
genießt. Böckenförde weist daraufhin, dass dem „geltenden Recht eine kohärente Auffassung vom
Menschen überhaupt abhanden" komme. Dies bleibt nicht ohne Folgen. „Verblasst aber zunehmend das
Rechtsbild des Menschen von sich selbst, so verliert das Recht für die kon-krete, gar richtige
Lebensführung an Orientierungskraft."
Wo lassen sich dann aber der Wissenschaft Grenzen setzen, wer bleibt noch Subjekt der
Menschenwürde? Darauf und in direkter Erwiderung auf Markl antwortete der Präsident der Alexander
von Humboldt-Stiftung und frühere Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Wolfgang
Frühwald (vgl. Forschung und Lehre 8 [2001]. 402-405). Die Emporstilisierung des Bioethikdiskurses als
„Kulturkampf stammt von ihm. Es sei nämlich, so Frühwald, „die Kontroverse zu einer
Auseinandersetzung um ein christliches, zumindest kantianisches Menschenbild auf der einen Seite und
ein szientistisch-sozialdarwinistisches Menschenbild auf der anderen Seite geraten". Frühwald wirft
Markl, aber auch dem derzeitigen Präsidenten der DFG, Ernst Ludwig Winnacker, vor, die grundsätzliche
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Dimension der bioethischen Debatte zu verkennen und die DFG mit ihren Empfehlungen zur Forschung
an menschlichen Embryonen und dem Stufenplan zur Forschung vom 3. Mai 2001 auf einen rein
pragmatischen Kurs in der Embryonenforschung einzuschwören.
Nach Frühwald geht es in der Debatte um weit mehr als um Konditionen für die Forschung an
embryonalen Stammzellen. Frühwald, ein Kenner der Gen-Forschungsdebatte, sieht diese nach einem
„immer gleichen Schema" verlaufen: „Zuerst der Jubelschrei über ein neues Forschungsergebnis, dann
der Ent-setzensschrei über die gesellschaftliche Wertung des Ergebnisses und über seinen möglichen
Missbrauch! Beruhigung und poli-tische Entschiedenheit werden demonstriert, dann folgt eine
Diskussionspause - und nach einem Jahr ist ein neues Forschungs-Faktum geschaffen" (SZ, 2. August
2001). Wer so hart an den Grenzen des Zumutbaren forscht wie die moderne Lebenswissenschaft,
müsse, so Frühwald, andere Argumentationsmuster finden, als sie die Grundlagenfor-schung alten Stils
zur Verfügung hatte. „Wo zwei grundgesetzlich geschützte Werte wie die menschliche Würde und die
Forschungsfreiheit gegeneinander geführt werden, können Diskussionen um den Forschungsstand, um
mögliche Gesetzeslücken oder kleinteilige Verfahrensregelungen nicht weiterführen." Es gehe vielmehr
um die alte Utopie vom „perfektionierten Menschen" und um grundsätzliche Gren-zen der menschlichen
Würde. Bevor diese Grenzen über-schritten werden, müsse sich die Gesellschaft ihres Men-schenbildes
vergewissern.
Manche, und unter ihnen befindet sich auch der Bundeskanzler, sehen mit einer gewissen Skepsis,
dass sich in dieser Debatte eine christliche oder gar katholische Sondermoral durchzusetzen versuche.
Da ist die Argumentation des dies-jährigen Friedenspreisträgers des Börsenvereins des deutschen
Buchhandels, Jürgen Habermas, bemerkenswert. In seiner Dankrede thematisierte der sich als „religiös
unmusikalisch" bezeichnende Sozialwissenschaftler ebenfalls den Streit zwi-schen Gentechnik und
Bioethik und stellte dabei immerhin fest, dass die säkularisierten modernen westlichen Gesellschaf-ten
offenbar die Bedürfnisse vieler Menschen auf diesem Feld nicht mehr befriedigen. In der von
Naturwissenschaftlern und Ökonomen auf der einen, Kirchenvertretern und religiös den-kenden Politikern
auf der anderen Seite geführten Debatte gehe es um das große Traditionsthema „Glaube und Wissen"
(vgL auch HK. November 2001, 546 f.). Bisher, so Habermas, „mutet ja der liberale Staat nur den
Gläubigen unter seinen Bürgern zu, ihre Identität gleichsam in öffentliche und private Anteile
aufzuspalten. Sie sind es, die ihre religiösen Überzeugungen in eine säkulare Sprache übersetzen
müssen, bevor ihre Argumente Aussicht haben, die Zustimmung von Mehrheiten zu finden. So machen
heute Katholiken und Protestanten, wenn sie für die befruch-tete Eizelle außerhalb des Mutterleibes den
Status eines Trä-gers von Grundrechten reklamieren, den (...) Versuch, die Gottebenbildlichkeit des
Menschengeschöpfs in die säkulare Sprache des Grundgesetzes zu übersetzen. Wo aber, wie bei der
Gentechnik, existenziell relevante Fragen auf die politi-sche Agenda kommen, dürfen säkulare
Mehrheiten keine Be-schlüsse durchdrücken, bevor sie nicht dem Einspruch von Opponenten, die sich
davon in ihren Glaubensüberzeugun-gen verletzt fühlen, Gehör geschenkt haben. Sie müssen die-sen
Einspruch als eine Art aufschiebendes Veto betrachten, um zu prüfen, was sie daraus lernen können"
(vgl. SZ, 15. Oktober 2001).
Schon vorher hatte Habermas in seinem Marburger Vortrag seine „ethische Hemmung gegen PID" und
seine „Abscheu vor verbrauchender Embryonenforschung" zum Ausdruck gebracht und dafür plädiert,
den Embryo „unabhängig von irgendeiner ontologischen Überzeugung über den Anfang des personalen
Lebens" als jemanden zu betrachten, der in der Diskursgesellschaft eine eigene Stimme hat: „Wir sollten
ihn in Antizipation seiner Bestimmung wie eine zweite Person be-handeln, die sich, wenn sie geboren
würde, zu dieser Behand-lung verhalten könnte" (FAZ, 30. Juni 2001; vgl. neuestens J. Habermas, Die
Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik? Frankfurt 2001, 120).
Die Terroranschläge in den USA, die darauffolgende Afghanistan-Offensive, der Einsatz von
biologischen Waffen und schließlich düstere Konjunkturdaten haben die Gendebatte aus den
Schlagzeilen verdrängt. Das ändert aber nichts an der Dringlichkeit des gesetzgeberischen
Handlungsbedarfs. Regie-rungskoalition, aber auch Opposition, sehen sich mit einer Fülle schwieriger
Fragen konfrontiert, die noch manchen poli-tischen Streit verursachen werden. Stammzellen,
Embryonen-forschung, Präimplantationsdiagnostik, Biopatentierung sind nach wie vor die Themen, die
auf der Agenda stehen und drin-gend auf eine Regelung warten. Als Ergebnis der bisherigen, sowohl in
einer breiten Öffentlichkeit als auch in den unter-schiedlichen Gremien wie etwa der EnqueteKommission des Deutschen Bundestages, dem Nationalen Ethikrat und der Zen-tralen Ethikkommission
bei der Bundesärztekammer geführten Diskussion gilt die Einsicht, dass man die aufgeworfenen Fra-gen
nicht mehr nur pragmatisch - wie zum Beispiel Haushaltsfragen - lösen kann, sondern dass ihre Lösung
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die Besin-nung auf anthropologische Grunddaten voraussetzt.
Ist das ungeborene Leben schon menschliches Leben?
Die Notwendigkeit ethischer und rechtlicher Grenzziehun-gen hängt wesentlich von der Frage ab,
welcher moralische Status dem vorgeburtlichen menschlichen Lebewesen zukommt. Wann beginnt
überhaupt das Leben eines Men-schen, und inwieweit steht die pränatale Phase unter dem gleichen
Schutz, der generell dem Leben des Menschen nachgeburtlich zukommt? Wie lässt sich seine
Schutzwürdigkeit begründen? Kommt dem Menschen vor der Geburt bereits Würde und Personalität zu und wenn ja, ab wann? Ist die Menschwerdung des Menschen ein kontinuierlicher Prozess oder ist sie
ein durch Zäsuren unterbrochenes Geschehen, das es rechtfertigen würde, Personalität und Würde nicht
ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle anzusetzen? Und was folgt aus der Beantwortung dieser
Fragen für den Um-gang mit Embryonen?
Die Diskussion um diese nicht grundsätzlich neuen, in den vergangenen Monaten aber neu
aufgebrochenen Fragen wird sowohl von der naturwissenschaftlichen (vgl. etwa nur Christiane NüssleinVolhard, Wann ist ein Tier ein Tier, ein Mensch kein Mensch?, in: FAZ, 2. Oktober 2001) als auch von
der geisteswissenschaftlichen Seite mit weiteren Differenzierungen und neuen Akzentsetzungen geführt.
Man vergleiche dazu etwa das sehr differenzierte und auch die Theologen auf Forschungsdesiderate
hinweisende Eröffnungsreferat von Kardinal Karl Lehmann auf der Herbst-vollversammlung der
Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vom 24. September 2001: „Das Recht, ein Mensch zu sein. Zur
Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme."
Bei der Frage nach dem Beginn des Lebens eines Menschen stehen sechs unterschiedliche Theorien
zur Diskussion. Nach der ersten Theorie nimmt ein menschliches Lebewesen im Augenblick der
Verschmelzung der Keimzellen seinen Anfang. Für die Annahme dieses Zeitpunktes werden zwei
wichtige Gründe genannt: Der erste Grund ist die völlig neue biologische Realität, die aus der
Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht, mit einem eigenen Steuersystem oder Lebensprinzip.
Es handelt sich um ein neues Wesen, dessen Entwicklung durch die ihm eigenen Gene bestimmt und
vo-rangetrieben wird. Man geht davon aus, dass hier bereits volles, das heißt individuelles menschliches
Leben gegeben ist. Der zweite Grund für die Annahme, dass es sich hier um individuelles Leben handelt,
ist die Radikalität seines Anfangs.
Im Verlauf der weiteren Entwicklung zeigt sich kein derart gravierender Einschnitt mehr, wie ihn die
Verschmelzung der Keimzellen darstellt, auch wenn die Verschmelzung der Gameten nicht punktuell,
sondern prozesshaft zu verstehen ist. Vor der Verschmelzung gibt es die Ei- und Samenzelle je für sich,
zwar mit einer Fülle von Informationen und einer immensen Lebensenergie, aber wenn sie für sich
bleiben, geht alles in kür-zester Zeit verloren. Auch die Tatsache, dass der im Labor er-zeugte Embryo
für seine Weiterentwicklung der Gebärmutter einer Frau bedarf, ist kein Grund für eine Abwertung seines
moralischen Status und die Beschränkung seines Schutzes. Denn von Seiten des Embryos liegen alle
Voraussetzungen für einen selbstgesteuerten Lebensprozess vor. Es ist derzeit auch nicht absehbar,
wie weit die Entwicklung menschlicher Em-bryonen, über das Morula-Stadium (d.h. als „Zellhaufen")
hinausgehend, in einer künstlichen Gebärmutter in Zukunft verbessert und wann die natürliche
Gebärmutter durch eine künstliche ersetzt werden kann.
Einer zweiten Theorie zufolge beginnt das Leben nach Ab-schluss der Einnistung, also um den fünften
bis neunten Tag. Erst bei der Einnistung stelle sich der mütterliche Organis-mus auf die Versorgung des
Embryos ein. Demgegenüber steht die Auffassung, dass die hormonelle Umstellung des mütterlichen
Organismus nicht erst mit der Nidation ein-setze, sondern ein fließender Prozess sei; auch schon vor
der Nidation werde das befruchtete Ei ernährt und ihm so die Fortentwicklung ermöglicht. Auf den
Zeitpunkt der Einnis-tung und den „unersetzbaren" Beitrag des mütterlichen Or-ganismus für die
Entwicklung des Embryos hat kürzlich die Nobelpreisträgerin Nüsslein-Volhard hingewiesen. „Erst
während dieser erstaunlichen und wundersamen Symbiose wird das Programm ausgeführt." Schon
vorher hatte der Naturphilosoph Christian Kummer darauf aufmerksam gemacht, dass die Expression der
geneti-schen Information im weiteren Entwicklungsverlauf nur im Zusammenspiel mit äußeren, über die
Zellmembran wirksa-men Reizen erfolgt und die Ausbildung des Primitivstreifens sowie die Ausrichtung
der späteren Körperachse auf Positi-onssignale antworten, die vom mütterlichen Organismus ausgehen.
Allerdings gehen solche Signale auch von der be-fruchteten Eizelle aus, die bei der Frau das
Vorbereitungsprogramm für die Einnistung erst aktivieren. Die von Nüsslein-Volhard angeführten
Hinweise sind durchaus mit der Annahme vereinbar, dass der Embryo von Anfang an über die Potenz zur
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vollständigen menschlichen Entwicklung ver-fügt. Nach deren Forschungsergebnissen muss zwar
einerseits auch berücksichtigt werden, dass der Embryo für die Umset-zung der in ihm bereits
angelegten Entwicklungsmöglichkei-ten auf Anreize angewiesen ist, die aus der Beziehung mit dem
mütterlichen Organismus hervorgehen.
Andererseits kann das Verwiesensein der Embryonalentwick-lung auf die vom mütterlichen Organismus
ausgehenden An-reize nicht in dem Sinne interpretiert werden, als sei die im Embryo angelegte
genetische Information zum Zeitpunkt der Befruchtung noch nicht abgeschlossen. Die Entwicklung im
Uterus verschafft dem Embryo kein neues Potenzial. Viel-mehr lassen die genannten Erkenntnisse den
Schluss zu, dass der Embryo, sofern ihm die notwendigen biologischen Vor-aussetzungen gewährt
werden, durchaus in der Lage ist, die in ihm angelegten Potenziale kontinuierlich zu entfalten. Die
Umgebungsbedingungen sind zwar notwendig für die Ent-wicklung, aber nicht hinreichend für das
Selbstsein des Em-bryos. Bei der Nennung der Einnistung als Termin für den Beginn eines
menschlichen Lebewesens dürften auch krimi-nologische Erwägungen eine Rolle spielen, insofern
nämlich Eingriffe in die Embryonalentwicklung vor der Einnistung kaum nachzuweisen sind. Hinzu
kommt auch das Interesse an der Zulassung der Nidationshemmer (intrauterine Spirale und Pille danach}
als Verhütungsmittel.
Als dritte Theorie für den Lebensbeginn wird das Ende der Möglichkeit zur Mehrlingsbildung genannt:
Der Grund für diesen Ansatz ist die Überlegung, dass ein Individuum nicht noch einmal in zwei oder
noch mehr Individuen oder Perso-nen geteilt werden könne. Also sei vor dem Ende der Mög-lichkeit zur
Mehrlingsbildung - die grundsätzliche Teilungs-fähigkeit besteht etwa bis zum 13. Entwicklungstag noch kein individuelles menschliches Lebewesen vorhanden, son-dern lediglich artspezifisches Leben,
aus dem das Individuum oder die Individuen erst herauswüchsen. Dem wird entge-gengehalten, man
dürfe Individualität nicht mit Singularität verwechseln und der Begriff Individuum stehe für Ungeteiltes
und nicht Unteilbares. Eine Teilung könne schon vor der Mehrlingsbildung vorliegen, ohne sie mit dem
gegenwärtigen Instrumentarium feststellen zu können.
Der moralische Status von Embryonen
Eine vierte Theorie sieht den Lebensbeginn erst im Verlauf des dritten Monats, mit der Entwicklung
des Gehirns gegeben:
Der Grund für diesen Termin ist eine vermeintliche Entsprechung von Anfang und Ende der Hirntätigkeit:
So wie der Ausfall der Gehirntätigkeit das Ende des Menschen bedeutet, so sei ihr Einsetzen sein
Beginn. Dagegen wird eingewandt, dass Anfang und Ende der Gehirntätigkeit nicht in völliger Parallele
zu sehen seien. Nach dem Erlöschen der Gehirntätigkeit sei der Mensch tot. Der Embryo sei aber schon
vor der Entstehung seines Gehirns sehr lebendig. Die fünfte Theorie .geht davon aus, dass das Leben
eines Menschen irgendwann während der Schwangerschaft oder so-gar erst mit der Geburt beginnt,
wenn das Leben von der Mutter oder der Gesellschaft angenommen wird: Als Grund für diesen Termin
gilt der Gedanke, dass der Mensch sich erst durch Beziehung zu anderen verwirkliche. Zu dieser Position wird kritisch angemerkt, dass für den Vollzug mensch-lichen Lebens Beziehungen zu
Mitmenschen ein wichtiges Faktum sind; davon aber die Definition eines menschlichen Lebewesens
abhängig zu machen, scheine unmöglich, nicht zuletzt im Hinblick auf bereits geborene Menschen, die aus welchen Gründen auch immer — keine Beziehungen pflegen könnten. Und erst recht könne der
Menschen- beziehungs-weise Personenstatus nicht durch die Anerkennung der Gesellschaft definiert
werden, diese könnte ihn dann auch jederzeit aberkennen. Es ist heute jedoch fast einhellige Meinung
der Philosophie und Theologie, dass Recht und Anspruch auf Leben einem Menschen von Natur aus
zukommen bezie-hungsweise von Gott gegeben werden.
Die sechste und extremste Theorie setzt den Beginn des Menschenlebens erst während der ersten
Lebensjahre an, wenn das Kind Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zu freier Entscheidung erlangt hat.
Dies ist die These von Peter Singer. Die genannten Kriterien treffen jedoch weder bei einem Embryo
noch bei einem Kleinkind zu, sondern ergeben sich erst Laufe der Entwicklung. Dem gegenüber steht
der Einwand, dass bei dieser Position das Bild des Menschen, wie es in der Tradition der letzten
Jahrhunderte verstanden wurde, ver-kürzt wird, nämlich auf den aktuellen Besitz von geistigen
Fähigkeiten. Nach fast einhelliger Meinung von Philosophie und Theologie macht nicht der aktuelle
Besitz von Verstand und Freiheit den Menschen aus, sondern bereits die Anlage (Potenzialität) dazu;
andernfalls könnten auch Schlafende und Bewusstlose keine Menschen genannt werden.
Die Skeptiker, die es nach wie vor in dieser Frage nach dem Beginn eines menschlichen Lebewesens
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geben wird, seien auf eine Meta- oder Klugheitsregel aus der ethischen Tradition hingewiesen, die auf
dem Prinzip des Tutiorismus beruht. Sie besagt, dass man bei Entscheidungen, insbesondere bei solchen, die das Leben betreffen — und die Theologie fügt noch das Seelenheil hinzu -, bei denen es
mehrere Alternativen gibt, die sicherere Variante wählen soll. Dem entspricht die Theorie l: Leben beginnt
mit der Vereinigung von Ei- und Samenzelle. Jede Terminierung zu einem späteren Zeitpunkt trägt mehr
oder weniger die Signatur der Willkür. Diese Theorie entspricht auch der Meinung der beiden großen Kirchen sowie der 13 kleineren Kirchen, die in der Arbeitsge-meinschaft christlicher Kirchen in der
Bundesrepublik Deutschland vertreten sind (vgl. Gott ist ein Freund des Le-bens, Trier 1989, Teil IV. Nr.
4).
Bei der Frage nach dem moralischen Status als der Frage nach dem Umfang und Grund der
Schutzwürdigkeit des Embryos werden in der Gesellschaft im Wesentlichen zwei einander nicht
anzunähernde Grundpositionen vertreten. Die Vertreter der ersten Position nehmen einen absoluten und
substanziel-len Lebensschutz an. Sie gehen von der Unteilbarkeit der Menschenwürde und dem
Werturteil aus, dass dem Men-schen von Anfang an Menschenwürde und Lebensschutz zu-kommen.
Der Schutz der Menschenwürde ist nicht gegen an-dere Güter abwägbar. Leben kann, wenn überhaupt,
nur gegen Leben abgewogen werden. Vertreter der zweiten Posi-tion vertreten einen relativen oder
prozeduralen Lebens-schutz. Dieses abgestufte Lebensschutzkonzept geht davon aus, dass die
Menschenwürde im Laufe der Entwicklung eines Menschen erst nach und nach erworben wird. Die dem
Men-schen als Subjekt und Person geschuldete volle Schutzwürdig-keit wäre demnach erst in einem
bestimmten Stadium des Menschen anzunehmen.
Die zuvor referierten Überlegungen zum Lebensbeginn und zum moralischen Status sind für die ethische
Bewertung der meisten bioethischen Fragen maßgebend. Dass es hier in der Gesellschaft
unterschiedliche Auffassungen gibt, hängt mit der jeweils bezogenen Position zusammen. Von Seiten
der katholischen Moraltheologie wird in Übereinstimmung mit der modernen Embryologie nahezu einhellig
- was den Le-bensbeginn anbelangt - die Theorie l (Verschmelzung von Ei- und Samenzelle) und - was
den moralischen Status be-trifft - die Position l (absoluter und substanzieller Lebensschutz) vertreten.
Unter den evangelischen Ethikern findet sich ein breiteres Meinungsspektrum, das zum Teil der offiziellen Position der EKD entgegensteht. Dennoch sollte man die unterschiedlichen Auffassungen nicht
konfessionalisie-ren. Wenn man genauer hinsieht, stellt man nämlich schnell fest, dass die Allianzen in
den entscheidenden Fragen der Bioethik über Kreuz laufen. Links und rechts, katholisch und
evangelisch versagen als Kategorien der Parteienbildung.
Was die konkreten Anwendungsfragen anbelangt, hat auf der bioethischen Themenliste die
Stammzellforschung absolute Pri-orität. Die DFG hat im Rahmen ihres Schwerpunktprogram-mes
„Embryonale und gewebsspezifische Stammzellen: Rege-nerative Zellsysteme für Zell- und
Gewebeersatz" über einen Antrag auf Förderung eines Projektes von Bonner Wissen-schaftlern zu
entscheiden, das den Import embryonaler Stammzellen vorsieht. Wegen schwerwiegender öffentlicher
Bedenken und um der noch ausstehenden parlamentarischen Beratung nicht vorzugreifen, hat die DFG
ihre Entscheidung bis zum 7. Dezember dieses Jahres vertagt. Da das Parlament, dessen Zeitplan
durch die Ereignisse des 11. September durch-einander gekommen ist, erst am 24. oder 25. Januar
2002 über die Stammzellforschung beraten kann, haben die Fraktions-vorsitzenden der Parteien der
SPD, CDU/CSU sowie der Grü-nen und der Bundestagspräsident die DFG gebeten, ihre Ent-scheidung
bis dahin aufzuschieben. Ob die DFG dieser Bitte entsprechen wird, ist bislang noch fraglich. Mit einem
Import sind jedoch die anstehenden Probleme nicht gelöst. Notwendig ist eine grundsätzliche Urteilsbildung und Entscheidung über die Gewinnung und den Ein-satz der verschiedenen embryonalen oder
adulten Stammzellsorten sowie eine Prioritätensetzung. Stammzellen sind Zellen, die sich durch
Zellteilung selbst er-neuern und in einzelne oder mehrere Zelltypen ausreifen können. Sie gehören daher
zu den begehrtesten Rohstoffen der Medizin. Zunächst will man mit ihnen grundlegende bio-logische
Fragen klären, wie etwa die Entstehung von Krank-heiten, deren Ursachen Fehldifferenzierungen oder
Zelldege-nerationen sind (zum Beispiel Krebs). Damit verbunden ist die Hoffnung auf Therapien, deren
Realisierung, wenn über-haupt, noch viele Jahre dauern kann. Hierbei spielt die tier-experimentelle
Forschung als Voraussetzung für den Über-gang zu Versuchen am Menschen eine wichtige Rolle.
Grünes Licht für Forschung mit embryonalen Stammzellen?
Auch in der Bevölkerung hat die Diskussion über die For-schung an embryonalen Stammzellen
zwischenzeitlich große Aufmerksamkeit erlangt. Ihre rechtliche und ethische Er-laubtheit wird kontrovers
diskutiert. Dabei liegt die ethische Problematik dieser Forschung nicht in den eventuell mögli-chen
Therapien - diese werden von allen gewollt und für
sinnvoll erachtet -, sondern in der Herkunft und in der Art der Gewinnung solcher Stammzellen. Fünf
Gewinnungsver-fahren von Stammzellen lassen sich unterscheiden. Bei dem ersten Verfahren entnimmt
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man die Stammzellen aus Em-bryonen, die bei der Retortenbefruchtung übriggeblieben sind (embryonale
Stammzellen oder ES-Zellen = Embryonic Stern Cells). In Deutschland soll es nach Auskunft des
Registers zur In-vitro-Fertilisation (der Befruchtung außerhalb des Kör-pers) aus den Jahren 1998 bis
2000 genau 71 solcher verwai-ster Embryonen geben. Darüber hinaus seien noch 32123 Ei-zellen im
Vorkernstadium eingefroren. Eine anders lautende Zahl liegt aus dem Bundesgesundheitsministerium
vor; da-nach soll es 61370 Zellen im Vorkernstadium geben. Als Vor-kernstadium bezeichnet man, wenn
aus dem Kern der Eizelle der weibliche Vorkern und aus dem Kern der Samenzelle der männliche
Vorkern geworden ist (etwa 16 bis 18 Stunden, nachdem eine Samen- in eine Eizelle eingedrungen ist),
beide Vorkerne aber noch nicht verschmolzen sind.
Menschliche Lebewesen werden als bloßes Mittel behandelt
Stammzellforschung mit überzähligen Embryonen ist ein Eingriff in ihr Recht auf Leben und ihre
Integrität sowie ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Indem der Embryo getötet (oder zumindest in
seine körperliche Unversehrtheit eingegriffen) wird, um Forschung betreiben zu können, wird er nicht als
Zweck an sich, sondern nur als bloßes Mittel be-handelt. Seine Subjektqualität wird prinzipiell in Frage
ge-stellt. Dies gilt auch für einen verwaisten todgeweihten Em-bryo. Auch sterbenden Menschen kommt
Menschenwürde zu. „Todesnähe macht aus den Betroffenen keine Leichname, und Chancenlosigkeit für
ein Weiterleben eröffnet nicht die Möglichkeit des lebenszerstörenden Zugriffs" (Wolfram Höfling). Das
Verbot, den Menschen zum Objekt zu machen, das heißt als Mittel zum Zweck zu behandeln, gilt bis zu
seinem Tod.
Zwar werden sich so genannte überzählige Embryonen voraussichtlich nicht mehr zum geborenen
Menschen ent-wickeln, weil sie keine Mutter haben. Diese verringerte Chance liegt aber nicht in ihrer
eigenen Entwicklungsfähig-keit begründet, denn unter günstigen Rahmenbedingungen könnten sie
geboren werden. Daher verlieren sie durch die Entscheidung der Mutter, sie nicht zu implantieren, nicht
ihren Anspruch auf Achtung ihrer Menschenwürde. Wenn es um die Rettung überzähliger Embryonen
geht, sollte man auch die Möglichkeit ihrer Adoption ins Auge fassen. Das Embryonenschutzgesetz
verbietet diese Möglichkeit nicht.
Der Unterschied der „Präimplantations-Adoption" zu der durch das Embryonenschutzgesetz verbotenen
Leihmutter-schaft liegt darin, dass hier einem verwaisten Embryo zu El-tern verhelfen wird und nicht
kinderlosen Eltern über eine Leihmutter zu Kindern verholten wird. Die „Adoptionsmut-ter" trägt das Kind
ja für sich aus und übergibt es nicht nach der Geburt wieder anderen Eltern. Scheidet diese Möglichkeit
aus, ist die weitere Kryokonservierung (Einfrieren) noch die bessere Alternative gegenüber dem
Verbrauch. Es gibt auch Überlegungen, dass man die so genannten verwaisten Em-bryonen sterben
lässt; ein solches Schicksal, das unser aller ist, sei jedenfalls humaner als die Verzweckung zur
Forschung.
Die zweite Art der Stammzellgewinnung erfolgt durch Klonierung nach der Dolly-Methode. Hier ist zu
bedenken, dass auch die Herstellung von Embryonen für Forschungs-zwecke ein Verstoß gegen die
Menschenwürde ist. Menschli-che Lebewesen werden hier nicht als Selbstzweck behandelt, sondern als
Mittel zur Erfüllung der Interessen anderer einge-setzt. Ethisch bedenklich ist auch, dass für dieses so
genannte therapeutische Klonen Eispenden von Frauen in großer Zahl benötigt werden und eine
Ökonomisierung der Eispende nicht ausgeschlossen werden kann. Den Umstand, dass hier menschliche
Embryonen durch Klonierung eigens für For-schungszwecke hergestellt werden, könnte man als noch
mehr verwerflich betrachten als die Verwendung sowieso schon vor-handener, „überzähliger" Embryonen.
Bei der dritten Art der Gewinnung werden die Stammzellen aus den primordialen Keimzellen (EG-Zellen
— Embryonic Germ Eine Stern Cells) von Embryonen nach Schwanger-schaftsabbrüchen oder aus
Spontanaborten gewonnen. Die Gewinnung von EG-Zellen ist nach den Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes nicht verboten und in den „Richtlinien zur Verwendung fetaler Zellen und fetaler
Gewebe" der Bun-desärztekammer geregelt. Die medizinische Verwendbarkeit dieser Zellen ist jedoch
sehr begrenzt. Ethisch problematisch ist die Forschung an EG-Zellen von abgetriebenen Feten, weil die
Abtreibung als solche ethisch nicht gebilligt werden kann. Zudem könnten Eltern sich von dem
Gedanken leiten lassen, auf diese Weise mit der Abtreibung noch etwas Gutes zu be-wirken.
Stammzellen werden viertens aus Nabelschnurblut und fünftens aus adulten Zellen, also von Zellen
Erwachsener gewonnen. Die beiden letztgenannten Gewinnungsarten stel-len keine besonderen
ethischen Probleme dar.
Die DFG geht in ihren Empfehlungen zur Forschung mit menschlichen Stammzellen vom 3. Mai dieses
Jahres von ei-nem „Abwägungsprozess zwischen dem verfassungsrechtli-chen Lebensschutz des
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Embryos einerseits und der ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Forschungsfreiheit andererseits" aus und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die „Hochrangigkeit des Forschungszieles" die
Nutzung des Em-bryos rechtfertigen könne. Dem wird entgegen gehalten, dass Lebensschutz sich unter
keinen Umständen der Forschungs-freiheit unterordnen lasse. Denn beim Leben handelt es sich um
einen Fundamentalwert, oder - wie es das Bundesverfas-sungsgericht sagt — um einen Höchstwert,
dem bei Abwägun-gen Priorität eingeräumt werden muss.
Der von vielen befürwortete Import von embryonalen Stammzellen aus dem Ausland ist, wenn auch
rechtlich nicht verboten - für das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 war dies noch kein Thema
-, so doch ethisch problema-tisch, insofern diese Stammzellen durch Handeln erzeugt werden, das
hierzulande moralisch abgelehnt wird. Auch sollten sich all jene, die sich in Deutschland für einen Import
aussprechen, über dessen Tragweite bewusst sein. Wird es bei der begrenzten Forschung an
importierten Zellen bleiben oder ist eine Kaskade zu befürchten? Schon jetzt wird bezwei-felt, dass die
von der Bush-Regierung im vergangenen August aufgelisteten 64 embryonalen Stammzelllinien, die
angeblich weltweit zur Verfügung stehen, für die Forschung ausreichen. Nur 24 oder 25 von ihnen seien
so weit entwickelt, dass sie für die Forschung genutzt werden können. Bei den anderen weiß man noch
nicht, ob sich daraus brauchbare Zelllinien entwickeln lassen.
Kritiker wenden daher ein, dass der Import nur der Anfang sein werde, der zur Eigenherstellung
embryonaler Stammzel-len in Deutschland führe, später zur Abschaffung des Em-bryonenschutzes und
dann beim therapeutischen Klonen, vielleicht sogar beim reproduktiven Klonen ende. „Wenn es das Ziel
einer hoffnungsvollen Gesellschaft ist, über neue therapeutische Verfahren auf der Basis embryonaler
Stammzellforschung zu verfügen, so muss sie akzeptieren, dass dies nur um den Preis des Klonens zu
haben ist, mindestens des thera-peutischen Klonens", so der Direktor des Instituts für Zell-biologie der
Universität Bonn, Volker Herzog (FAZ, 7. Sep-tember 2001).
Als Ausweg aus dieser, aus ethischer Sicht katastrophalen Zwangsläufigkeit bieten sich die oben
genannte vierte und fünfte Möglichkeit an: die Forschung mit neonatalen und adulten Stammzellen.
Forschung und klinische Versuche mit ihnen zeigen, dass diese vermutlich ebenso viel versprechend
sein könnten und weniger ethische Probleme verursachen als embryonale Stammzellen. Auf diesen
Ausweg hatten auch schon die deutschen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 7. März 2001 hingewiesen.
Eingeschränkte Zulassung der PID?
Für den Fall, dass embryonale Stammzellforschung sich den-noch als unverzichtbar herausstellen sollte
- was allerdings von vielen bestritten wird - und in Anbetracht der Tatsache, dass der Import von
embryonalen Stammzellen nach Deutschland nicht verboten ist, diskutiert man über eine
Kompromisslösung: Auf Grund einer Übel-Abwägung (minus malum) toleriert man in definierten
Einzelfällen den Import von vorhandenen Zelllinien aus übrig gebliebenen Embryo-nen, um so die Tötung
weiterer Embryonen zu verhindern. Ein solcher Kompromiss müsste nach der Auffassung seiner
Befürworter streng reguliert und nach vielen Seiten abgesichert werden. Die Enquete-Kommission „Recht
und Ethik der modernen Medizin" hat in ihrer Sitzung vom 12. No-vember 2001 mit sieben Stimmen für
eine solche Kompro-misslösung votiert. Die restlichen siebzehn Mitglieder haben sich gegen jeglichen
Import ausgesprochen und auf die oben genannten alternativen Wege hingewiesen. Denkbar ist, dass im
Nationalen Ethikrat die Mehrheitsverhältnisse genau an-dersherum verlaufen. Der Ort der Entscheidung
ist jedoch der Bundestag.
Weniger heftig diskutiert wurde in den vergangenen Monaten das Thema Präimplantationsdiagnostik (vgl.
HK, April 2000, 174 ff, und Januar 2001, 12 ff.). Diese Untersuchungsmethode ermöglicht es,
Embryonen, die außerhalb des Mutterleibes ge-zeugt wurden, Zellen zu entnehmen, und diese auf
bestimmte genetische Merkmale hin zu untersuchen. Der Embryo wird nur dann übertragen, wenn bei
ihm die Erkrankung ausgeschlossen ist. Während die PID in den USA schon seit 1990 angewandt und
inzwischen auch in den meisten europäischen Ländern durchgeführt wird, ist sie in Deutschland durch
das Embryonenschutzgesetz verboten.
Die Position der katholischen Moraltheologie ist hier nahezu eindeutig. Die deutschen Bischöfe haben
sie in ihrer Erklärung „Der Mensch: sein eigener Schöpfer?" auf den Punkt gebracht. Die PID „ist in jeder
Hinsicht und von vorne herein auf Selektion von menschlichem Leben ausgerichtet und da-her ist ihr aus
ethischer Sicht entschieden zu widersprechen. Sie muss daher in Deutschland auch weiterhin verboten
blei-ben". Die Tatsache, dass etliche Wissenschaftler und einige El-tern darauf drängen, die PID auch
hierzulande zuzulassen, war für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages Anlass, sich mit
der Problematik auseinander zu setzen und einen Zwischenbericht noch in diesem Jahr vorzulegen.
Schon vorher haben sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die sonst zur Gentechnik schweigt,
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Arbeitskreis Origenes (www.origenes.de)
und ihre Kollegin aus dem Forschungsministerium, Edelgard Bulmahn (SPD), für eine begrenzte
Zulassung ausgesprochen: Die PID solle solchen Paaren erlaubt sein, die ein hohes genetisches Risiko
aufwei-sen. Denkbar wäre, dass für eine derart eingeschränkte Zulas-sung auch eine Minderheit der
Enquete-Kommission plädiert, während die Kommissionsmehrheit sich für ein Verbot der PID ausspricht.
In der politischen und bioethischen Debatte wird die Gesellschaft derzeit in zwei Fraktionen aufgeteilt: in
eine, die eine „Ethik des Heilens" vertritt, die offen sei für Forschung mit Embryonen, weil sie Menschen
helfen und heilen wolle, und in eine andere, die eine „Ethik des Lebensschutzes" vertritt, die aus
moralisch-religiösen Gründen gegen Forschung mit Em-bryonen sei und Menschen leiden lasse. Man
kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hinter dieser Spaltung in „fortschrittsfreundliche Heiler"
und „fortschrittsfeindliche Le-bensschützer" Methode steckt. Menschen, insbesondere Chri-sten, die
sich für den Lebensschutz einsetzen, sollen zum Schweigen gebracht werden. Zudem ist die
Behauptung, die christliche Religion sei eine Religion des Leidens, die den Menschen Heilung
verweigere, falsch und eine Unterstellung. In den diskutierten Fällen von PID und embryonaler Stammzellforschung geht es nicht darum, dass man Menschen nicht helfen möchte. Das christliche Gebot der
Nächstenliebe zielt geradezu darauf, Krankheiten zu heilen und Leid zu mindern. Jedoch darf dieses Ziel
nicht um jeden Preis verfolgt werden.
Der Weg darf nicht über Selektion und Vernichtung von Leben führen. Wir sollten uns auch von der
trügerischen Vision frei machen, allein mit Wissenschaft und Technik ein Paradies auf Erden schaffen
und jede Lebensnot bewältigen zu können. Eine von Krankheit und jeglichem Leid befreite Menschheit
bleibt eine Utopie, deren Realisierungsversuche über kurz oder lang in die Barbarei münden.
Johannes Reiter
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