Sonderpreis „Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde“ Ausschreibung Des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten 2015 Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten stiftet auch im Jahr 2015 einen Sonderpreis für „Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde“. Die Vorauswahl der auszuzeichnenden Gemeinden wird im Rahmen des Landeswettbewerbs 2015 „Unser Dorf hat Zukunft“ getroffen. 1. Zielsetzung Den Gemeinden kommt im Rahmen der gemeindlichen Entwicklung eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu, wenn es darum geht, Natur und Landschaft im besiedelten und im unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Dabei sollen Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit im Umgang mit natürlichen Ressourcen besonders beachtet werden. Ebenso wichtig ist das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, die aus Überzeugung umweltbewusst handeln und darüber hinaus auch bereit sind, ehrenamtlich Aufgaben im Natur- und Umweltschutz zu übernehmen. Die Vergabe des Sonderpreises soll dazu beitragen, das ökologische Denken und Handeln im öffentlichen wie im privaten Bereich zu fördern, und somit die Lebensqualität in unseren Dörfern zu verbessern und langfristig zu sichern. 1/7 Der Preis soll ein Anreiz zur Mithilfe aller sein, das Leben und Arbeiten in den Gemeinden noch stärker an den Belangen von Natur und Umwelt zu orientieren und in Verantwortung für künftige Generationen weiter zu entwickeln. 2. Teilnahmebedingungen, Bewerbungsverfahren Um den Sonderpreis können sich diejenigen Gemeinden bewerben, die sich für den Landesentscheid des Landeswettbewerbes 2015 „Unser Dorf hat Zukunft“ in der Haupt- oder Sonderklasse qualifiziert haben. Die Bewerbung erfolgt formlos unter Beifügung eines kurzen Berichtes. In diesem Bericht sind die in den letzten fünf Jahren bis heute freiwillig erbrachten besonderen ökologischen Leistungen schriftlich darzulegen. Die durchgeführten einzelnen Aktionen und Maßnahmen sind in knapper Form angelehnt an die beigefügten Bewertungskriterien zu beschreiben und möglichst durch Fotografien zu erläutern. In dem Bericht ist u.a. darauf einzugehen, wie umweltpolitische und naturschutzfachliche Zielvorstellungen in der Gemeinde umgesetzt, inner- und außerörtliche Belange des Arten- und Biotopschutzes beachtet und Belange der Erholungsvorsorge berücksichtigt werden. Bewerbung und Bericht sind bis spätestens 11. August 2015 digital per E-Mail im Word- oder pdf-Format an [email protected] (Dipl.Ing. (FH) Jürgen Köstel, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz, Tel. 06131-6033-1424 ) zu senden. Gemeinden, die bereits mit einem Sonderpreis für „vorbildliche ökologische Leistungen“ ausgezeichnet wurden, können sich um diese Auszeichnung frühestens nach Ablauf von vier Jahren und durch Nachweis weiterer bedeutsamer Leistungen erneut bewerben. 3. Bewertung Die ökologischen Leistungen der teilnehmenden Gemeinden werden im Rahmen der Ortsbesichtigung im Landesentscheid des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ gesondert bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung sowie die hieraus abgeleitete Vorauswahl preiswürdiger Gemeinden werden dem Ministerium für Umwelt, 2/7 Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten durch das in der Jury mitwirkende Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht übermittelt. Nach abschließender Prüfung entscheidet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten über die Auszeichnung einer oder mehrerer Gemeinde(n) mit dem Sonderpreis. Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. , 4. Bewertungskriterien Die Bewertungskriterien ergeben sich aus der Anlage. 5. Auszeichnung Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten gibt seine Entscheidung den jeweiligen Preisträgern schriftlich bekannt. Darüber hinaus erfolgt eine Presseveröffentlichung. Die Preisverleihung findet in der Regel im Rahmen einer Feierstunde vor Ort statt. Der Sonderpreis ist mit 5.000 € dotiert. Die Dotierung kann bei mehreren Preisträgern variabel und der Bedeutung ihrer jeweiligen Gesamtleistungen gemäß aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Ortslage und / oder der umgebenden Landschaft zu verwenden. Anlage Bewertungskriterien zur Ermittlung der Preisträger des Sonderpreises „Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde“ 3/7 Für die Bewertung der vorbildlichen ökologischen Leistungen der teilnahmeberechtigten Gemeinden, die sich um den Sonderpreis beworben haben, gelten folgende Kriterien: Für den Naturschutz förderliche Maßnahmen ° Umsetzung der Natura 2000 Ziele d.h. Erhaltung/Wiederherstellung von heimischen Lebensraumtypen und Arten und Förderung des Biotopverbundes ° Sicherung der gebietstypischen Kraut – und Strauchflora an Wegen, Straßen, Ackerrändern und Bachläufen ° Erhaltung, Pflege und Entwicklung von charakteristischen und vielfältigen Landschaftsbestandteilen, Schutz, Pflege und Entwicklung ökologisch bedeutsamer Flächen, Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftung im Sinne des Biotopschutzes und der Biotopvernetzung, Durchführung besonderer Arten- und Biotopschutzmaßnahmen. ° Verpachtung der gemeindeeigenen landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Auflagen zum ökologischen Landbau, Grünlanderhalt, Vertragsnaturschutz oder an einen Partnerbetriebe Naturschutz. ° Umsetzung umweltpolitischer und naturschutzfachlicher Zielvorstellungen Nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung ° Förderung des Umweltbewusstseins, Förderung des Verständnisses und der Bereitschaft für eine am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierte Lebensführung bei Kindern und Jugendlichen, in Kindergärten und Schulen und bei Bürgerinnen und Bürgern z.B.: - Anlage und Betrieb von Gemeinschaftsgärten, Schulgärten und Generationen(schul)gärten etc. Schaffung und Umgestaltung naturnaher Erlebnisspielräume Nachhaltigkeits-,Umwelt- und Naturschutz-Projekte und Programme insbesondere an Schulen und Kinder-/Jugendbetreuungseinrichtungen ° Initiativen zur Verwertung und Vermarktung ökologisch und regional erzeugter Produkte (z.B. Obst, Gemüse, Milchprodukte auch in Schul- und Kita-Verpflegung) / Einrichtungen der landwirtschaftlichen Direktvermarktung ° Entwicklung und Umsetzung von Zukunftsperspektiven und Leitbildern zur Nachhaltigkeit ° Initiativen zu Inklusion 4/7 ° Alle Initiativen zur Bewusstseinsbildung in Richtung einer umfassenden Nachhaltigkeitsbetrachtung z.B. bei der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes unter Beachtung unserer globalen Verantwortung (Global denken, lokal handeln!) und/oder besonderer Hervorhebung der allgemeinwohlorientierten Wirkungen (Boden- und Wasserschutz, optimierte CO2-Bindung z.B. durch nachhaltige Holznutzung und verwertung, Regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum, Erholung und seelische Gesundheit, …) ° Vorbildlicher Schutz, Pflege und Entwicklung des Gemeindewaldes nach dem Leitbild der naturnahen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf seine multifunktionale Wirksamkeit und die nachhaltige Erzeugung des Ökorohstoffes Holz. Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement im Natur-und Umweltschutz ° Pflanz- und Pflegeaktionen, Patenschaften, Gestaltung von Spiel- Erlebnis- und Erholungsangeboten ° Gemeinschafts- und Generationsübergreifende Aktionen ° Organisation des kommunalen Engagements im Natur- und Umweltschutz, z.B. im Rahmen der lokalen Agenda 21, der Aktion Blau Plus. Umweltgerechte Baugestaltung und -Entwicklung ° Qualität der Ver- und Entsorgungseinrichtungen unter Gesichtspunkten des nachhaltigen Umweltschutzes ( z.B. Förderung der Getrenntsammlung und ( Eigen-) Kompostierung, Einrichtung von Wertstoffhöfen und Grünschnittsammelplätzen). ° Initiativen zum Klimaschutz ( Nutzung von Solarenergie, Photovoltaik, Geothermie, Windenergie oder nachwachsenden Rohstoffen ) und zur Energieeinsparung. ° Verwendung umweltgerechter Materialien, Maßnahmen zur Minimierung des Wasser- und Energieverbrauchs, Nutzung regenerativer Energien, Minimierung der Versiegelung von Flächen und Entsiegelungsmaßnahmen, Dach- und Fassadenbegrünung) ° Berücksichtigung von Artenschutzaspekten ( z.B. vorhandene Mauervegetationen z.B. für Insekten wie Wildbienen , Zugänglichkeit von Dachräumen und Fassaden für Fledermäuse, Eulen und Bilche ). ° Qualität der Ver- und Entsorgungseinrichtungen unter Gesichtspunkten des nachhaltigen Umweltschutzes (z.B. ordnungsgemäße Abwasserentsorgung, naturnaher Niederschlagswasserbewirtschaftung, energieeffiziente Wasserversorgung) ° Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und/oder andere leerstehender Bausubstanz Behandlung von Gewässern, Seen und Auen als ökologische Einheit 5/7 ° Naturnahes Gestalten von strukturell verarmten Gewässerabschnitten, in denen Randbedingungen (Restriktionen) keine Eigenentwicklung zulassen. ° Annähern an ein natürliches Abflussgeschehen und an einen möglichst natürlichen Wasserhaushalt in den Auen. °Ausweiten von Rückhalteräumen vorzugsweise durch Rückverlegung von Deichen. ° Freihalten der Überschwemmungsgebiete von wasserwirtschaftlich unverträglichen Nutzungen. ° Erhalten und Fördern eines natürlichen Hochwasserrückhaltes. ° Minimieren (Nährstoffe) bzw. Verhindern (Schadstoffe) von Stoffeinträgen in das Gewässersystem. ° Erhalten von naturnahen Gewässerabschnitten. Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft ° Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Elemente in der Ortslage (z.B. Bachläufe, Dorfweiher/-teiche, Dorfanger, naturnahe Flächen, innerörtliche Baum- und Strauchbestände). ° Bereitstellung und Sicherung gemeindeeigener Flächen für Maßnahmen des Umweltschutzes (Nutzungsextensivierung, Anlage von Biotopen etc.) sowie für naturnahe Spiel-, Erlebnis- und Erholungsangebote für alle Generationen. ° Erhaltung und Wiederherstellung von Grünzügen, ortsprägenden Baum- und Strauchbeständen, Begrünung der Ortsränder mit standortheimischen Gehölzen, Erhaltung und Wiederherstellung historisch bedeutsamer Elemente (z.B. Gärten /Parks, Plätze, Wege, Mauern). ° Pflanzenauswahl, Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege von Grünflächen im öffentlichen und privaten Bereich nach ökologischen Gesichtspunkten. Ökologisch orientierte Pflegeleistungen und Unterhaltungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Ortslage. ° Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und Gewährleistung der dauerhaften Entwicklungspflege, landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung baulicher Anlagen und historischer Besonderheiten (z.B. Erholungsanlagen, Wanderwege, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kapellen, Naturdenkmale). ° Erhaltung, Wiederaufnahme oder Fortführung traditioneller Landnutzungsformen zur Erhaltung der Kulturlandschaften, Vertragsnaturschutz, naturnahe Waldbewirtschaftung. ° Integration von Obst- und Gemüseanbau in städtischen Grünflächen 6/7 7/7