Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde

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Sonderpreis
„Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde“
Ausschreibung
Des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
2015
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten stiftet
auch im Jahr 2015 einen Sonderpreis für „Vorbildliche ökologische Leistungen
in der Gemeinde“.
Die Vorauswahl der auszuzeichnenden Gemeinden wird im Rahmen des
Landeswettbewerbs 2015 „Unser Dorf hat Zukunft“ getroffen.
1.
Zielsetzung
Den Gemeinden kommt im Rahmen der gemeindlichen Entwicklung eine besondere
Bedeutung und Verantwortung zu, wenn es darum geht, Natur und Landschaft im
besiedelten und im unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu
entwickeln. Dabei sollen Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit im Umgang mit
natürlichen Ressourcen besonders beachtet werden.
Ebenso wichtig ist das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, die aus
Überzeugung umweltbewusst handeln und darüber hinaus auch bereit sind,
ehrenamtlich Aufgaben im Natur- und Umweltschutz zu übernehmen.
Die Vergabe des Sonderpreises soll dazu beitragen, das ökologische Denken und
Handeln im öffentlichen wie im privaten Bereich zu fördern, und somit die
Lebensqualität in unseren Dörfern zu verbessern und langfristig zu sichern.
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Der Preis soll ein Anreiz zur Mithilfe aller sein, das Leben und Arbeiten in den
Gemeinden noch stärker an den Belangen von Natur und Umwelt zu orientieren und
in Verantwortung für künftige Generationen weiter zu entwickeln.
2.
Teilnahmebedingungen, Bewerbungsverfahren
Um den Sonderpreis können sich diejenigen Gemeinden bewerben, die sich für den
Landesentscheid des Landeswettbewerbes 2015 „Unser Dorf hat Zukunft“ in der
Haupt- oder Sonderklasse qualifiziert haben.
Die Bewerbung erfolgt formlos unter Beifügung eines kurzen Berichtes. In diesem
Bericht sind die in den letzten fünf Jahren bis heute freiwillig erbrachten
besonderen ökologischen Leistungen schriftlich darzulegen. Die durchgeführten
einzelnen Aktionen und Maßnahmen sind in knapper Form angelehnt an die
beigefügten Bewertungskriterien zu beschreiben und möglichst durch Fotografien zu
erläutern. In dem Bericht ist u.a. darauf einzugehen, wie umweltpolitische und
naturschutzfachliche Zielvorstellungen in der Gemeinde umgesetzt, inner- und
außerörtliche Belange des Arten- und Biotopschutzes beachtet und Belange der
Erholungsvorsorge berücksichtigt werden.
Bewerbung und Bericht sind bis spätestens 11. August 2015 digital per E-Mail im
Word- oder pdf-Format an [email protected] (Dipl.Ing. (FH) Jürgen Köstel,
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Kaiser-Friedrich-Str.
7, 55116 Mainz, Tel. 06131-6033-1424 ) zu senden.
Gemeinden, die bereits mit einem Sonderpreis für „vorbildliche ökologische
Leistungen“ ausgezeichnet wurden, können sich um diese Auszeichnung frühestens
nach Ablauf von vier Jahren und durch Nachweis weiterer bedeutsamer Leistungen
erneut bewerben.
3.
Bewertung
Die ökologischen Leistungen der teilnehmenden Gemeinden werden im Rahmen der
Ortsbesichtigung im Landesentscheid des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“
gesondert bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung sowie die hieraus abgeleitete
Vorauswahl preiswürdiger Gemeinden werden dem Ministerium für Umwelt,
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Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten durch das in der Jury mitwirkende
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht übermittelt.
Nach
abschließender
Prüfung
entscheidet
das
Ministerium
für
Umwelt,
Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten über die Auszeichnung einer oder
mehrerer Gemeinde(n) mit dem Sonderpreis.
Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. ,
4.
Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien ergeben sich aus der Anlage.
5.
Auszeichnung
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten gibt
seine Entscheidung den jeweiligen Preisträgern schriftlich bekannt. Darüber hinaus
erfolgt eine Presseveröffentlichung.
Die Preisverleihung findet in der Regel im Rahmen einer Feierstunde vor Ort statt.
Der Sonderpreis ist mit 5.000 € dotiert. Die Dotierung kann bei mehreren
Preisträgern variabel und der Bedeutung ihrer jeweiligen Gesamtleistungen gemäß
aufgeteilt werden.
Das Preisgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der
Ortslage und / oder der umgebenden Landschaft zu verwenden.
Anlage
Bewertungskriterien
zur Ermittlung der Preisträger des Sonderpreises
„Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde“
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Für
die
Bewertung
der
vorbildlichen
ökologischen
Leistungen
der
teilnahmeberechtigten Gemeinden, die sich um den Sonderpreis beworben haben,
gelten folgende Kriterien:
Für den Naturschutz förderliche Maßnahmen
° Umsetzung der Natura 2000 Ziele
d.h. Erhaltung/Wiederherstellung von heimischen Lebensraumtypen und Arten und
Förderung des Biotopverbundes
° Sicherung der gebietstypischen Kraut – und Strauchflora an Wegen, Straßen,
Ackerrändern und Bachläufen
° Erhaltung, Pflege und Entwicklung von charakteristischen und vielfältigen
Landschaftsbestandteilen, Schutz, Pflege und Entwicklung ökologisch bedeutsamer
Flächen, Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftung im Sinne des Biotopschutzes und
der Biotopvernetzung, Durchführung besonderer Arten- und
Biotopschutzmaßnahmen.
° Verpachtung der gemeindeeigenen landwirtschaftlich genutzter Flächen mit
Auflagen zum ökologischen Landbau, Grünlanderhalt, Vertragsnaturschutz oder an
einen Partnerbetriebe Naturschutz.
° Umsetzung umweltpolitischer und naturschutzfachlicher Zielvorstellungen
Nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung
° Förderung des Umweltbewusstseins, Förderung des Verständnisses und der
Bereitschaft für eine am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierte Lebensführung bei
Kindern und Jugendlichen, in Kindergärten und Schulen und bei Bürgerinnen und
Bürgern
z.B.:
-
Anlage und Betrieb von Gemeinschaftsgärten, Schulgärten und
Generationen(schul)gärten etc.
Schaffung und Umgestaltung naturnaher Erlebnisspielräume
Nachhaltigkeits-,Umwelt- und Naturschutz-Projekte und Programme
insbesondere an Schulen und Kinder-/Jugendbetreuungseinrichtungen
° Initiativen zur Verwertung und Vermarktung ökologisch und regional erzeugter
Produkte (z.B. Obst, Gemüse, Milchprodukte auch in Schul- und Kita-Verpflegung) /
Einrichtungen der landwirtschaftlichen Direktvermarktung
° Entwicklung und Umsetzung von Zukunftsperspektiven und Leitbildern zur
Nachhaltigkeit
° Initiativen zu Inklusion
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° Alle Initiativen zur Bewusstseinsbildung in Richtung einer umfassenden
Nachhaltigkeitsbetrachtung z.B. bei der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes unter
Beachtung unserer globalen Verantwortung (Global denken, lokal handeln!) und/oder
besonderer Hervorhebung der allgemeinwohlorientierten Wirkungen (Boden- und
Wasserschutz, optimierte CO2-Bindung z.B. durch nachhaltige Holznutzung und verwertung, Regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum,
Erholung und seelische Gesundheit, …)
° Vorbildlicher Schutz, Pflege und Entwicklung des Gemeindewaldes nach dem
Leitbild der naturnahen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf seine multifunktionale
Wirksamkeit und die nachhaltige Erzeugung des Ökorohstoffes Holz.
Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement im Natur-und
Umweltschutz
° Pflanz- und Pflegeaktionen, Patenschaften, Gestaltung von Spiel- Erlebnis- und
Erholungsangeboten
° Gemeinschafts- und Generationsübergreifende Aktionen
° Organisation des kommunalen Engagements im Natur- und Umweltschutz, z.B. im
Rahmen der lokalen Agenda 21, der Aktion Blau Plus.
Umweltgerechte Baugestaltung und -Entwicklung
° Qualität der Ver- und Entsorgungseinrichtungen unter Gesichtspunkten des
nachhaltigen Umweltschutzes ( z.B. Förderung der Getrenntsammlung und ( Eigen-)
Kompostierung, Einrichtung von Wertstoffhöfen und Grünschnittsammelplätzen).
° Initiativen zum Klimaschutz ( Nutzung von Solarenergie, Photovoltaik, Geothermie,
Windenergie oder nachwachsenden Rohstoffen ) und zur Energieeinsparung.
° Verwendung umweltgerechter Materialien, Maßnahmen zur Minimierung des
Wasser- und Energieverbrauchs, Nutzung regenerativer Energien, Minimierung der
Versiegelung von Flächen und Entsiegelungsmaßnahmen, Dach- und
Fassadenbegrünung)
° Berücksichtigung von Artenschutzaspekten ( z.B. vorhandene Mauervegetationen
z.B. für Insekten wie Wildbienen , Zugänglichkeit von Dachräumen und Fassaden für
Fledermäuse, Eulen und Bilche ).
° Qualität der Ver- und Entsorgungseinrichtungen unter Gesichtspunkten des
nachhaltigen Umweltschutzes (z.B. ordnungsgemäße Abwasserentsorgung,
naturnaher Niederschlagswasserbewirtschaftung, energieeffiziente
Wasserversorgung)
° Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und/oder andere
leerstehender Bausubstanz
Behandlung von Gewässern, Seen und Auen als ökologische Einheit
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° Naturnahes Gestalten von strukturell verarmten Gewässerabschnitten, in denen
Randbedingungen (Restriktionen) keine Eigenentwicklung zulassen.
° Annähern an ein natürliches Abflussgeschehen und an einen möglichst natürlichen
Wasserhaushalt in den Auen.
°Ausweiten von Rückhalteräumen vorzugsweise durch Rückverlegung von Deichen.
° Freihalten der Überschwemmungsgebiete von wasserwirtschaftlich unverträglichen
Nutzungen.
° Erhalten und Fördern eines natürlichen Hochwasserrückhaltes.
° Minimieren (Nährstoffe) bzw. Verhindern (Schadstoffe) von Stoffeinträgen in das
Gewässersystem.
° Erhalten von naturnahen Gewässerabschnitten.
Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft
° Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Elemente in der
Ortslage (z.B. Bachläufe, Dorfweiher/-teiche, Dorfanger, naturnahe Flächen,
innerörtliche Baum- und Strauchbestände).
° Bereitstellung und Sicherung gemeindeeigener Flächen für Maßnahmen des
Umweltschutzes (Nutzungsextensivierung, Anlage von Biotopen etc.) sowie für
naturnahe Spiel-, Erlebnis- und Erholungsangebote für alle Generationen.
° Erhaltung und Wiederherstellung von Grünzügen, ortsprägenden Baum- und
Strauchbeständen, Begrünung der Ortsränder mit standortheimischen Gehölzen,
Erhaltung und Wiederherstellung historisch bedeutsamer Elemente (z.B. Gärten
/Parks, Plätze, Wege, Mauern).
° Pflanzenauswahl, Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege von Grünflächen im
öffentlichen und privaten Bereich nach ökologischen Gesichtspunkten. Ökologisch
orientierte Pflegeleistungen und Unterhaltungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb
der Ortslage.
° Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und Gewährleistung der dauerhaften
Entwicklungspflege, landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung baulicher
Anlagen und historischer Besonderheiten (z.B. Erholungsanlagen, Wanderwege,
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kapellen, Naturdenkmale).
° Erhaltung, Wiederaufnahme oder Fortführung traditioneller Landnutzungsformen
zur
Erhaltung
der
Kulturlandschaften,
Vertragsnaturschutz,
naturnahe
Waldbewirtschaftung.
° Integration von Obst- und Gemüseanbau in städtischen Grünflächen
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