IP2: dient der Beratung und A

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Prophylaxe im Kindesalter
In einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Kinder haben im Alter zwischen sechs und
siebzehn Jahren Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe (IP), die
sogenannten IP-Leistungen. Diese unterstützen die häuslichen Bemühungen der Eltern um die
Mundhygiene ihres Kindes, indem sie auf dessen individuelle Besonderheiten eingehen.
Aufgrund der guten zahnärztlichen Gesundheitsaufklärung ist im Laufe der letzten Jahre vielen Eltern
zunehmend bewusst geworden, dass der Pflege der Zähne ihres Kindes bereits ab dem ersten Milchzahn
eine entscheidende Rolle zukommt. Lernen die Kinder von Anfang an, dass das Zähneputzen zur
täglichen Routine gehört, profitieren hiervon nicht nur die Milchzähne, sondern lebenslänglich der
Gesundheitszustand der bleibenden Zähne und des Parodonts (des Zahnhalteapparates).
IP1: Im Rahmen der IP1 wird ein sogenannter Mundhygienestatus
erstellt:
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Zur Demonstration bakterieller Plaque werden die Zahnbeläge mittels Plaquerevelatoren (in der
Regel Färbeflüssigkeit) für die Kinder sichtbar gemacht. Ihnen wird so eine wertvolle Hilfestellung
gegeben, um die eigenen Mundhygienedefizite zu erkennen und gezielt zu verbessern. Der
Plaquebefall der Zahnzwischenräume oder der Glattflächen wird mittels geeigneter Indices (z. B.
Approximalraum-Plaque-Index (API) oder Quickley-Hein-Index (QHI)) dokumentiert, die zur
Verlaufskontrolle der Verbesserungsmaßnahmen hilfreich sind.
Weitere Indices werden über den Entzündungsgrad der Gingiva (des Zahnfleisches) erhoben
(z. B. Sulcus-Blutungs-Index (SBI) oder Papillen-Blutungs-Index (PBI)).
Ziel der IP1-Leistungen ist es, Eltern und Kind den Zustand der Mundgesundheit zu
veranschaulichen und dadurch dauerhafte Verhaltensänderungen zu bewirken.
IP2: dient der Beratung und Aufklärung des Kindes und ggf. seiner
Eltern
IP2 dient der Beratung und Aufklärung des Kindes und ggf. seiner Eltern über die den individuellen
Stand der Mundgesundheit, über Krankheitsursachen und deren Vermeidung sowie über deren
Zusammenhang mit der Entstehung von:
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Karies (Zahnfäule, bakterielle Zerstörung der Zahnhartsubstanz),
Gingivitis (Zahnfleischentzündung) und
Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparates)
Nachfolgend Themen, die im Rahmen der IP2 angesprochen werden sollten:
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Die Mundhygieneberatung betrifft sowohl die Kinder selbst als auch deren Eltern, die bis zum
Erlernen der flüssigen Schreibschrift im Grundschulalter angehalten sind, die Zähne ihres Kindes
nachzuputzen, nachdem sich dieses zunächst selbst mit der Zahnbürste versucht hat, um Routine
zu gewinnen.
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Die Mundhygieneberatung orientiert sich am Befund und hinterfragt die individuellen
Schwierigkeiten bei der häuslichen Mundhygiene.
Die Mundhygieneberatung umfasst auch Erläuterungen zur Basisprophylaxe mit Fluoriden in
Zahnpasta und Speisesalz sowie zu erweiterten Fluoridierungsmöglichkeiten bei hohem
Kariesrisiko.
Auf die praktischen und ggf. spielerischen Demonstrationen der altersgerechten Zahnputztechnik
am Modell folgt das selbständige Üben des Kindes unter Begleitung durch die Prophylaxehelferin.
Kindergartenkindern und jungen Schulkindern wird mittels der KAI-Technik (KauflächenAußenflächen-Innenflächen) eine systematische Vorgehensweise vermittelt. Mit zunehmenden
motorischen und kognitiven Fähigkeiten erhalten die am schwierigsten mit der Bürste
erreichbaren Innenflächen mehr Gewichtung (IAK).
Beherrscht das Kind die flüssige Schreibschrift, kann die modifizierte Bass-Technik trainiert
werden.
Spätestens nach dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne, der sogenannten SechsJahr-Molaren, sollten mit Hilfe von Zahnseide die Interdentalräume (Zahnzwischenräume)
gereinigt werden, um das Entstehen von Approximalkaries zu verhindern.
Die Empfehlung von Interdentalbürsten als weiterem Hilfsmittel zur täglichen Mundhygiene erfolgt
bei offenen Zahnzwischenräumen und zur Pflege von festsitzenden kieferorthopädischen
Apparaturen.
Neben der richtigen Mundhygiene und der Basis-Fluoridprophylaxe ist die Ernährungsberatung
ein drittes wichtiges Standbein der Prävention (Vorsorgemaßnahmen)
IP4: Lokale (örtliche) Fluoridierung der Zähne
Über verschiedene Wirkmechanismen an der Zahnsubstanz und im bakteriellen Stoffwechsel wirkt Fluorid
kariesprotektiv (schützend gegen Karies). Eine Calcium-Fluorid-Deckschicht bildet sich nach
Fluoridapplikation auf der Zahnoberfläche aus. Als Depot wirkend gibt sie bei Säureeinwirkung Fluorid an
die Zahnoberfläche ab und verringert so deren Säurelöslichkeit und Demineralisation (Erweichung durch
Herauslösen von Mineralanteilen). Die regelmäßige Fluoridierung in der zahnärztlichen Praxis stellt somit
eine – auch über den abrechnungstechnisch festgelegten Zeitraum von 6 bis 17 Jahren hinaus – sehr
sinnvolle Maßnahme dar, um den Karieszuwachs möglichst gering zu halten oder in Kombination mit der
häuslichen Prophylaxe im Idealfall ganz zu verhindern.
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Auf die trocken gelegten Zähne werden hoch fluoridhaltige Lacke wie z. B. Duraphat und
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Bifluorid 12 mit Pinseln oder Minibrushes (Minibürstchen) aufgetragen. Alternativ können Gelees
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wie Elmex Gelée oder Sensodyne ProSchmelz Fluorid Gelée mit Hilfe von
Fluoridierungsschienen einwirken.
Die IP4 wird zweimal pro Jahr durchgeführt, bei Kindern mit hohem Kariesrisiko bis zu viermal.
Die IP4 stellt eine Ausnahme von der Altersregel dar, da sie bei hohem Kariesrisiko schon ab
dem 30. Lebensmonat durchgeführt werden kann.
IP5: Fissurenversiegelung
Die Fissurenversiegelung ist als IP-Leistung an kariesfreien Zahnfissuren der bleibenden Molaren
(großen, hinteren Backenzähnen) möglich. Als erster davon betroffen ist der sogenannte Sechs-JahrMolar. Sinnvoll kann eine Versiegelung durchaus auch an Prämolaren (kleinen vorderen Backenzähnen)
oder tiefen Grübchen der Schneidezähne sein; in diesen Fällen kann jedoch die IP5 nicht
abrechnungstechnisch herangezogen werden.
Wir freuen uns Sie schon bald in unserer Praxis ausführlicher über eine professionelle
Zahnreinigung und deren individuelle Möglichkeiten zu informieren!
Ihr Dr.Vaisfeld und Team.
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