Prophylaxe im Kindesalter In einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Kinder haben im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe (IP), die sogenannten IP-Leistungen. Diese unterstützen die häuslichen Bemühungen der Eltern um die Mundhygiene ihres Kindes, indem sie auf dessen individuelle Besonderheiten eingehen. Aufgrund der guten zahnärztlichen Gesundheitsaufklärung ist im Laufe der letzten Jahre vielen Eltern zunehmend bewusst geworden, dass der Pflege der Zähne ihres Kindes bereits ab dem ersten Milchzahn eine entscheidende Rolle zukommt. Lernen die Kinder von Anfang an, dass das Zähneputzen zur täglichen Routine gehört, profitieren hiervon nicht nur die Milchzähne, sondern lebenslänglich der Gesundheitszustand der bleibenden Zähne und des Parodonts (des Zahnhalteapparates). IP1: Im Rahmen der IP1 wird ein sogenannter Mundhygienestatus erstellt: • • • Zur Demonstration bakterieller Plaque werden die Zahnbeläge mittels Plaquerevelatoren (in der Regel Färbeflüssigkeit) für die Kinder sichtbar gemacht. Ihnen wird so eine wertvolle Hilfestellung gegeben, um die eigenen Mundhygienedefizite zu erkennen und gezielt zu verbessern. Der Plaquebefall der Zahnzwischenräume oder der Glattflächen wird mittels geeigneter Indices (z. B. Approximalraum-Plaque-Index (API) oder Quickley-Hein-Index (QHI)) dokumentiert, die zur Verlaufskontrolle der Verbesserungsmaßnahmen hilfreich sind. Weitere Indices werden über den Entzündungsgrad der Gingiva (des Zahnfleisches) erhoben (z. B. Sulcus-Blutungs-Index (SBI) oder Papillen-Blutungs-Index (PBI)). Ziel der IP1-Leistungen ist es, Eltern und Kind den Zustand der Mundgesundheit zu veranschaulichen und dadurch dauerhafte Verhaltensänderungen zu bewirken. IP2: dient der Beratung und Aufklärung des Kindes und ggf. seiner Eltern IP2 dient der Beratung und Aufklärung des Kindes und ggf. seiner Eltern über die den individuellen Stand der Mundgesundheit, über Krankheitsursachen und deren Vermeidung sowie über deren Zusammenhang mit der Entstehung von: • • • Karies (Zahnfäule, bakterielle Zerstörung der Zahnhartsubstanz), Gingivitis (Zahnfleischentzündung) und Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparates) Nachfolgend Themen, die im Rahmen der IP2 angesprochen werden sollten: • Die Mundhygieneberatung betrifft sowohl die Kinder selbst als auch deren Eltern, die bis zum Erlernen der flüssigen Schreibschrift im Grundschulalter angehalten sind, die Zähne ihres Kindes nachzuputzen, nachdem sich dieses zunächst selbst mit der Zahnbürste versucht hat, um Routine zu gewinnen. • • • • • • • • Die Mundhygieneberatung orientiert sich am Befund und hinterfragt die individuellen Schwierigkeiten bei der häuslichen Mundhygiene. Die Mundhygieneberatung umfasst auch Erläuterungen zur Basisprophylaxe mit Fluoriden in Zahnpasta und Speisesalz sowie zu erweiterten Fluoridierungsmöglichkeiten bei hohem Kariesrisiko. Auf die praktischen und ggf. spielerischen Demonstrationen der altersgerechten Zahnputztechnik am Modell folgt das selbständige Üben des Kindes unter Begleitung durch die Prophylaxehelferin. Kindergartenkindern und jungen Schulkindern wird mittels der KAI-Technik (KauflächenAußenflächen-Innenflächen) eine systematische Vorgehensweise vermittelt. Mit zunehmenden motorischen und kognitiven Fähigkeiten erhalten die am schwierigsten mit der Bürste erreichbaren Innenflächen mehr Gewichtung (IAK). Beherrscht das Kind die flüssige Schreibschrift, kann die modifizierte Bass-Technik trainiert werden. Spätestens nach dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne, der sogenannten SechsJahr-Molaren, sollten mit Hilfe von Zahnseide die Interdentalräume (Zahnzwischenräume) gereinigt werden, um das Entstehen von Approximalkaries zu verhindern. Die Empfehlung von Interdentalbürsten als weiterem Hilfsmittel zur täglichen Mundhygiene erfolgt bei offenen Zahnzwischenräumen und zur Pflege von festsitzenden kieferorthopädischen Apparaturen. Neben der richtigen Mundhygiene und der Basis-Fluoridprophylaxe ist die Ernährungsberatung ein drittes wichtiges Standbein der Prävention (Vorsorgemaßnahmen) IP4: Lokale (örtliche) Fluoridierung der Zähne Über verschiedene Wirkmechanismen an der Zahnsubstanz und im bakteriellen Stoffwechsel wirkt Fluorid kariesprotektiv (schützend gegen Karies). Eine Calcium-Fluorid-Deckschicht bildet sich nach Fluoridapplikation auf der Zahnoberfläche aus. Als Depot wirkend gibt sie bei Säureeinwirkung Fluorid an die Zahnoberfläche ab und verringert so deren Säurelöslichkeit und Demineralisation (Erweichung durch Herauslösen von Mineralanteilen). Die regelmäßige Fluoridierung in der zahnärztlichen Praxis stellt somit eine – auch über den abrechnungstechnisch festgelegten Zeitraum von 6 bis 17 Jahren hinaus – sehr sinnvolle Maßnahme dar, um den Karieszuwachs möglichst gering zu halten oder in Kombination mit der häuslichen Prophylaxe im Idealfall ganz zu verhindern. • • • ® Auf die trocken gelegten Zähne werden hoch fluoridhaltige Lacke wie z. B. Duraphat und ® Bifluorid 12 mit Pinseln oder Minibrushes (Minibürstchen) aufgetragen. Alternativ können Gelees ® ® wie Elmex Gelée oder Sensodyne ProSchmelz Fluorid Gelée mit Hilfe von Fluoridierungsschienen einwirken. Die IP4 wird zweimal pro Jahr durchgeführt, bei Kindern mit hohem Kariesrisiko bis zu viermal. Die IP4 stellt eine Ausnahme von der Altersregel dar, da sie bei hohem Kariesrisiko schon ab dem 30. Lebensmonat durchgeführt werden kann. IP5: Fissurenversiegelung Die Fissurenversiegelung ist als IP-Leistung an kariesfreien Zahnfissuren der bleibenden Molaren (großen, hinteren Backenzähnen) möglich. Als erster davon betroffen ist der sogenannte Sechs-JahrMolar. Sinnvoll kann eine Versiegelung durchaus auch an Prämolaren (kleinen vorderen Backenzähnen) oder tiefen Grübchen der Schneidezähne sein; in diesen Fällen kann jedoch die IP5 nicht abrechnungstechnisch herangezogen werden. Wir freuen uns Sie schon bald in unserer Praxis ausführlicher über eine professionelle Zahnreinigung und deren individuelle Möglichkeiten zu informieren! Ihr Dr.Vaisfeld und Team.