„ES WERDE LICHT“ „Es werde Licht“ Die betriebswirtschaftliche Seite Mag. Manfred Wildgatsch 1 „ES WERDE LICHT“ Begriffsbestimmungen (Richtlinien zu Einkünften aus V+V): Überschneidung/Abgrenzung von „baulichen Maßnahmen“ in: Herstellungsaufwand Instandhaltung Instandsetzung } Erhaltungsaufwand Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind vom Aufwand abzuziehen. 2 „ES WERDE LICHT“ Herstellungsaufwand: = jede Änderung der Wesensart des Gebäudes, z.B. Bauliche Maßnahmen (Einbau bzw. Versetzen von Türen, Fenstern, Zwischenwänden) Zusammenlegung von Wohnungen Aufstockung Erstmaliger Einbau von Bädern, WCs, Aufzugsanlagen Grundsätzlich auf Restnutzungsdauer zu verteilen (Ausnahmen). 3 „ES WERDE LICHT“ Instandhaltungsaufwand: = Austausch unwesentlicher Gebäudeteile (25%-Grenze), Keine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer Laufende Wartungsarbeiten Reparaturen Ausmalen Streichen der Außenfassade Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (z.B. Sturmund Hagelschäden) Sofort absetzbar! (Ausnahme: Wahlrecht bei „Großreparaturen“) 4 „ES WERDE LICHT“ Instandsetzungsaufwand: = Austausch wesentlicher Teile des Gebäudes (25%-Grenze), KEIN Herstellungsaufwand, weil bei Austausch unselbständiger Bestandteile infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes KEINE Aktivierung Wesentlich = > 25%-Grenze! Austausch unselbständiger Gebäudeteile Verlängerung der Nutzungsdauer 5 „ES WERDE LICHT“ Instandsetzungsaufwand: ff Austausch von Fenstern, Türen, Zwischenwänden Austausch von Aufzugs- und Heizungsanlagen Austausch von Installation (Elektro-, Gas-, Wasser-, Sanitär-) Umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes Trockenlegung von Mauern Kanalanschluss bei bestehenden Gebäuden Für Wohnzwecke zwingend auf 10 Jahre verteilen, sonst Wahlrecht (sofort oder 10 Jahre)! 6 „ES WERDE LICHT“ Betriebliche Gebäude: Herstellungsaufwand: Kürzung um Subventionen aus öffentlichen Mitteln Aktivierungspflicht (Restnutzungsdauer), KEIN Gewinnfreibetrag! Instandhaltung: sofort absetzbar Instandsetzung: Kürzung um Subventionen aus öffentlichen Mitteln Restbetrag sofort abzusetzen Ausnahme für Wohngebäude, Aufteilung bei gemischten Zwecken (direkte Zuordnung, Nutzfläche) Auch für nachgeholte Instandsetzung KEIN Gewinnfreibetrag! 7 „ES WERDE LICHT“ Sonstige (steuerliche) Parameter: NICHT investieren „um des Investierens willens“, NICHT um nur Steuer zu sparen „Steuerersparnis“ – 2 Fragen: Wann? In welcher Höhe? Gewinnentwicklung Verlustabzug (-vortrag) Problematik bei Anlaufverlusten! (Integrierte) Finanzplanung anzuraten! 8 „ES WERDE LICHT“ Ist Kunst absetzbar? Kausaler Zusammenhang? Angemessenheitsprüfung Teppiche, Tapisserien bis € 730,-/m² Antiquitäten: € 7.300,-; 25%-Grenze Abnutzung? Miete! Leasing 9 „ES WERDE LICHT“ Betriebswirtschaftliche Aspekte Umsatz erhöhen – Kosten senken (Wirtschaftlichkeitsprinzip) Wie setzt sich der Umsatz zusammen? Menge x Preis x Anzahl der Kunden x Häufigkeit Multiplikatorwirkung! ACHTUNG auf Rabatte und Skonti! Kostensenkung: Einmaleffekt – KEINE Multiplikatorwirkung! Außenwirkung beachten! 10 „ES WERDE LICHT“ Einige technische Aspekte Bei Neubau/Renovierung entfallen ca. 5 – 10% der Gesamtkosten auf die Beleuchtung. Die Lichtleistung sinkt auch bei Austausch der Leuchtmittel aufgrund von Materialermüdung, Alterung und Verschmutzung um bis zu 22%! 11 „ES WERDE LICHT“ Einige technische Aspekte ff Zu berücksichtigen sind: Kunden und Mitarbeiter Finanzierung Energieverbrauch Reinigung/Pflege Bedienbarkeit/Komfort Leuchtmitteltausch (wie oft, Alterung, Ersatzteile) Genaues, abgestimmtes Konzept (Anforderungsprofil) nötig! (Was tue ich, was will ich erreichen, wer sind meine Kunden?) 12 „ES WERDE LICHT“ 13 „ES WERDE LICHT“ 14 „ES WERDE LICHT“ 15 „ES WERDE LICHT“ 16 „ES WERDE LICHT“ Beispiel Geschäftslokal 100m² (GmbH): Variante C: Glühlampen Variante B: Energiesparlampe/Leuchtstoffröhren Variante A: Hochwertige Reflektortechnik 10-jährige Nutzungs- und Betriebsdauer Zinseszinseffekt bleibt unberücksichtigt! Keine Umsatzsteigerung berücksichtigt Gewinnsituation, keine VV FINANZPLAN €, gerundet Variante C Jahr(e) Anschaffung Leuchten 1 Variante B 2-10 1 Variante A 2-10 1 2-10 10.000 14.000 16.000 Installation 6.000 6.000 6.000 Betrieb 4.000 36.000 1.850 16.650 1.250 11.250 20.000 36.000 21.850 16.650 23.250 11.250 AfA Leuchten 56.000 Steuer Summe 17 38.500 34.500 2.750 11.250 2.313 7.313 2.213 6.413 17.250 24.750 19.538 9.338 21.038 4.838 42.000 28.875 25.875 „ES WERDE LICHT“ Beispiel Geschäftslokal 100m² (GmbH): Variante C: Glühlampen Variante B: Energiesparlampe/Leuchtstoffröhren Variante A: Hochwertige Reflektortechnik AUFWANDSPLANUNG Wichtig für Steuerberechnung un Plan-GuV (Planbilanz) €, gerundet Variante C Jahr(e) Anschaffung Leuchten 1 AfA Leuchten 1.000 Installation 6.000 Betrieb 4.000 Variante B 2-10 9.000 1 18 2-10 1.400 12.600 1 2-10 1.600 14.400 6.000 36.000 1.850 16.650 1.250 11.250 45.000 9.250 29.250 8.850 25.650 56.000 Summe Variante A 6.000 11.000 Steuer 10-jährige Nutzungs- und Betriebsdauer Zinseszinseffekt bleibt unberücksichtigt)! Keine Umsatzsteigerung berücksichtigt Gewinnsituation, keine VV 38.500 34.500 2.750 11.250 2.313 7.313 2.213 6.413 8.250 33.750 6.938 21.938 6.638 19.238 42.000 28.875 25.875 „ES WERDE LICHT“ Resümee: Beispiel berücksichtigt nur Kosteneinsparung! Investition in „guten Zeiten“, in späteren ev. wieder schlechteren Zeiten geringere Kosten (Zinseszinseffekt, Steuerwirkung). ZUSÄTZLICH: Wesentlich verbesserte Absatzchancen (light sells!) Angenehmeres Arbeitsklima, motivierte Mitarbeiter 19 „ES WERDE LICHT“ Alles Gute & viel Erfolg! 20