Die betriebswirtschaftliche Seite „Es werde Licht“

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„ES WERDE LICHT“
„Es werde Licht“
Die betriebswirtschaftliche Seite
Mag. Manfred Wildgatsch
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„ES WERDE LICHT“
Begriffsbestimmungen (Richtlinien zu Einkünften aus V+V):
Überschneidung/Abgrenzung von „baulichen Maßnahmen“ in:
Herstellungsaufwand
Instandhaltung
Instandsetzung
}
Erhaltungsaufwand
Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind vom Aufwand abzuziehen.
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„ES WERDE LICHT“
Herstellungsaufwand:
= jede Änderung der Wesensart des Gebäudes, z.B.
Bauliche Maßnahmen (Einbau bzw. Versetzen von Türen, Fenstern,
Zwischenwänden)
Zusammenlegung von Wohnungen
Aufstockung
Erstmaliger Einbau von Bädern, WCs, Aufzugsanlagen
Grundsätzlich auf Restnutzungsdauer zu verteilen (Ausnahmen).
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„ES WERDE LICHT“
Instandhaltungsaufwand:
= Austausch unwesentlicher Gebäudeteile (25%-Grenze),
Keine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer
Laufende Wartungsarbeiten
Reparaturen
Ausmalen
Streichen der Außenfassade
Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (z.B. Sturmund Hagelschäden)
Sofort absetzbar! (Ausnahme: Wahlrecht bei „Großreparaturen“)
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„ES WERDE LICHT“
Instandsetzungsaufwand:
= Austausch wesentlicher Teile des Gebäudes (25%-Grenze),
KEIN Herstellungsaufwand, weil bei Austausch unselbständiger Bestandteile infolge
fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes KEINE Aktivierung
Wesentlich = > 25%-Grenze!
Austausch unselbständiger Gebäudeteile
Verlängerung der Nutzungsdauer
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„ES WERDE LICHT“
Instandsetzungsaufwand: ff
Austausch von Fenstern, Türen, Zwischenwänden
Austausch von Aufzugs- und Heizungsanlagen
Austausch von Installation (Elektro-, Gas-, Wasser-, Sanitär-)
Umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes
Trockenlegung von Mauern
Kanalanschluss bei bestehenden Gebäuden
Für Wohnzwecke zwingend auf 10 Jahre verteilen,
sonst Wahlrecht (sofort oder 10 Jahre)!
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„ES WERDE LICHT“
Betriebliche Gebäude:
Herstellungsaufwand: Kürzung um Subventionen aus öffentlichen Mitteln
Aktivierungspflicht (Restnutzungsdauer),
KEIN Gewinnfreibetrag!
Instandhaltung:
sofort absetzbar
Instandsetzung:
Kürzung um Subventionen aus öffentlichen Mitteln
Restbetrag sofort abzusetzen
Ausnahme für Wohngebäude, Aufteilung bei
gemischten Zwecken (direkte Zuordnung, Nutzfläche)
Auch für nachgeholte Instandsetzung
KEIN Gewinnfreibetrag!
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„ES WERDE LICHT“
Sonstige (steuerliche) Parameter:
NICHT investieren „um des Investierens willens“,
NICHT um nur Steuer zu sparen
„Steuerersparnis“ – 2 Fragen:
Wann?
In welcher Höhe?
Gewinnentwicklung
Verlustabzug (-vortrag)
Problematik bei Anlaufverlusten!
(Integrierte) Finanzplanung anzuraten!
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„ES WERDE LICHT“
Ist Kunst absetzbar?
Kausaler Zusammenhang?
Angemessenheitsprüfung
Teppiche, Tapisserien bis € 730,-/m²
Antiquitäten: € 7.300,-; 25%-Grenze
Abnutzung?
Miete!
Leasing
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„ES WERDE LICHT“
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Umsatz erhöhen – Kosten senken (Wirtschaftlichkeitsprinzip)
Wie setzt sich der Umsatz zusammen?
Menge x Preis x Anzahl der Kunden x Häufigkeit
Multiplikatorwirkung!
ACHTUNG auf Rabatte und Skonti!
Kostensenkung: Einmaleffekt – KEINE Multiplikatorwirkung!
Außenwirkung beachten!
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„ES WERDE LICHT“
Einige technische Aspekte
Bei Neubau/Renovierung entfallen ca. 5 – 10% der
Gesamtkosten auf die Beleuchtung.
Die Lichtleistung sinkt auch bei Austausch der Leuchtmittel
aufgrund von Materialermüdung, Alterung und Verschmutzung
um bis zu 22%!
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„ES WERDE LICHT“
Einige technische Aspekte ff
Zu berücksichtigen sind:
Kunden und Mitarbeiter
Finanzierung
Energieverbrauch
Reinigung/Pflege
Bedienbarkeit/Komfort
Leuchtmitteltausch (wie oft, Alterung, Ersatzteile)
Genaues, abgestimmtes Konzept (Anforderungsprofil) nötig!
(Was tue ich, was will ich erreichen, wer sind meine Kunden?)
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„ES WERDE LICHT“
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„ES WERDE LICHT“
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„ES WERDE LICHT“
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„ES WERDE LICHT“
Beispiel Geschäftslokal 100m² (GmbH):
Variante C: Glühlampen
Variante B: Energiesparlampe/Leuchtstoffröhren
Variante A: Hochwertige Reflektortechnik
10-jährige Nutzungs- und Betriebsdauer
Zinseszinseffekt bleibt unberücksichtigt!
Keine Umsatzsteigerung berücksichtigt
Gewinnsituation, keine VV
FINANZPLAN
€, gerundet
Variante C
Jahr(e)
Anschaffung
Leuchten
1
Variante B
2-10
1
Variante A
2-10
1
2-10
10.000
14.000
16.000
Installation
6.000
6.000
6.000
Betrieb
4.000
36.000
1.850
16.650
1.250
11.250
20.000
36.000
21.850
16.650
23.250
11.250
AfA Leuchten
56.000
Steuer
Summe
17
38.500
34.500
2.750
11.250
2.313
7.313
2.213
6.413
17.250
24.750
19.538
9.338
21.038
4.838
42.000
28.875
25.875
„ES WERDE LICHT“
Beispiel Geschäftslokal 100m² (GmbH):
Variante C: Glühlampen
Variante B: Energiesparlampe/Leuchtstoffröhren
Variante A: Hochwertige Reflektortechnik
AUFWANDSPLANUNG
Wichtig für Steuerberechnung un Plan-GuV (Planbilanz)
€, gerundet
Variante C
Jahr(e)
Anschaffung
Leuchten
1
AfA Leuchten
1.000
Installation
6.000
Betrieb
4.000
Variante B
2-10
9.000
1
18
2-10
1.400
12.600
1
2-10
1.600
14.400
6.000
36.000
1.850
16.650
1.250
11.250
45.000
9.250
29.250
8.850
25.650
56.000
Summe
Variante A
6.000
11.000
Steuer
10-jährige Nutzungs- und Betriebsdauer
Zinseszinseffekt bleibt unberücksichtigt)!
Keine Umsatzsteigerung berücksichtigt
Gewinnsituation, keine VV
38.500
34.500
2.750
11.250
2.313
7.313
2.213
6.413
8.250
33.750
6.938
21.938
6.638
19.238
42.000
28.875
25.875
„ES WERDE LICHT“
Resümee:
Beispiel berücksichtigt nur Kosteneinsparung!
Investition in „guten Zeiten“, in späteren ev. wieder
schlechteren Zeiten geringere Kosten (Zinseszinseffekt,
Steuerwirkung).
ZUSÄTZLICH:
Wesentlich verbesserte Absatzchancen (light sells!)
Angenehmeres Arbeitsklima, motivierte Mitarbeiter
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„ES WERDE LICHT“
Alles Gute & viel Erfolg!
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