Kurzprotokoll der 72. Sitzung des Arbeitskreises Blut

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Kurzprotokoll der 72. Sitzung des Arbeitskreises Blut
am 30. März 2012
Verabschiedet und zur Veröffentlichung im Internet freigegeben am 27.06.2012
Am 30.03.2012 hat der Arbeitskreis Blut nach turnusmäßiger Neubesetzung getagt. Folgende
wesentliche Themen wurden besprochen:
1. Neuberufung des AK Blut und neue Geschäftsordnung
Die Mitglieder des AK Blut und Stellvertreter für die kommende Sitzungsperiode sind auf der
Homepage gelistet. Als Vorsitzender des AK Blut wurde Herr Prof. Dr. R. Burger (RKI)
erneut berufen. Die Geschäftsordnung wurde aktualisiert und vom Gremium angenommen.
Sie ist nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit ebenfalls auf der Homepage
einzusehen. Der Vorsitzende dankte den ausgeschiedenen Mitgliedern für Ihre wertvolle
Mitarbeit.
2. Verwechslung: Das Thema Verwechslungen von Blutproben im klinischen Bereich, die
auch zu Fehltransfusionen führen können, wurde erörtert. Es besteht Einigkeit darüber, dass
die Erfassung zur besseren Bewertung koordiniert und unterstützt werden soll. Hier wird auf
die Verantwortung der Landesärztekammern verwiesen.
3. Spenderfragebogen. Die Studie zum einheitlichen Spenderfragebogen, in die die
Erfahrung mit 100.000 Spendern einfließen soll, wird noch bis Mai 2012 fortgesetzt. Die
Ergebnisse werden nach der Auswertung vorgestellt.
4. Befunde aus Tiermodellen zur Übertragbarkeit der Alzheimer Krankheit durch Blut
In den letzten Monaten kam eine Diskussion auf, ob die Alzheimer-Erkrankung übertragbar
sein könnte und ob dies Auswirkungen auf die Blutsicherheit habe. Diese Diskussion beruht
auf Tierversuchen, die für eine mögliche Übertragbarkeit, vor allem der Alzheimer-Krankheit,
sprechen. Es gibt keine Hinweise, ob diese Daten auch für eine Übertragung von Mensch zu
Mensch gelten, etwa über die Gabe von Blut oder Blutprodukten. Diese Möglichkeit ist
aufgrund der gegenwärtigen Datenlage zwar nicht mehr mit völliger Sicherheit
auszuschließen, es sind jedoch die Besonderheiten von Tiermodellen zu berücksichtigen. Da
eine Übertragbarkeit der Alzheimer-Krankheit von Mensch zu Mensch über Blut und
Blutprodukte bisher nicht beobachtet wurde, muss der Nutzen etwaiger vorsorglicher
Schutzmaßnahmen (z. B. die Einschränkung des Spenderalters) sorgfältig gegen nachteilige
Auswirkungen (z. B. ein verringertes Spendeaufkommen und Versorgungsengpässe)
abgewogen werden.
Es wurde beschlossen, dass die Untergruppe „Bewertung Blut-assoziierter Krankheitserreger“
einen Entwurf zum Thema erarbeitet, der zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung
vorgelegt wird.
5. Diskussionen zur Sicherheit von Pool-vs. Apherese-Thrombozyten-Konzentraten
Die Frage der Bewertung unterschiedlicher Herstellungsverfahren für
Thrombozytenkonzentrate wurde erneut diskutiert. Insbesondere geht es um die Frage, ob ein
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Thrombozytenkonzentrat, das aus 4 oder mehr Vollblutspenden hergestellt wird, ein größeres
Infektionsrisiko für den Empfänger birgt als ein Thrombozytenkonzentrat, das aus einer
Einzel-Apheresespende gewonnen wird. n der Sitzung wurde eine Modellrechnung des RKI
und des PEI vorgestellt, die in Kürze veröffentlich werden soll. Ergänzend wurden weitere
Aspekte der Vor- und Nachteile beider Arten von Thrombozytenkonzentraten angesprochen.
Zum Thema wurde kein Beschluss gefasst.
6. Hyperimmunplasma als Therapieoption
Hyperimmunplasma nach durchgemachter Infektion oder Impfung kann eine mögliche
Therapieoption darstellen (z. B. SARS, pandemische Influenza u.a.). Um die Grundlagen für
die Herstellung solcher Produkte zusammenzustellen wurde eine Untergruppe gebildet,
welche die Rahmenbedingungen festhalten und eventuell erforderlichen Änderungsbedarf der
gesetzlichen Grundlagen identifizieren soll.
7. Regularien bei Gewinnung von perioperativem Wundblut (MAT)
Es wurde diskutiert, inwiefern bei der maschinellen Autotransfusion (MAT) im Rahmen von
operativen Eingriffen ein Arzneimittel hergestellt wird, dass dann den gesetzlichen
Regelungen, insbesondere dem AMG unterliegt. Die Einordnung als Arzneimittel hätte
rechtliche Konsequenzen, z.B. Erteilung einer Herstellungserlaubnis und der Nachweis der
entsprechenden Sachkunde im transfusionsmedizinischen Bereich mit dem Ziel, die Sicherheit
der MAT zu erhöhen. Eine Untergruppe wurde gebildet, die eine Stellungnahme des AK Blut
zu diesem Thema vorbereiten soll.
8. Hämotherapierichtlinien: Spenderausschluss aufgrund sexueller Infektionsrisiken
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der BÄK, des PEI und des AK Blut/RKI wurde in einem
Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren ein Positionspapier erarbeitet zur Frage des
Blutspender-Ausschlusses bzw. zur Rückstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein
Risiko für den Empfänger von Blutprodukten birgt. Die epidemiologischen Kernergebnisse
wurden vorgestellt. Das erarbeitete Positionspapier wird dem AK Blut nach Abschluss der
Bearbeitung zur Kenntnis vorgelegt.
9. Stellungnahmen
Das Gremium folgende Stellungnahmen mehrheitlich verabschiedet (je eine Enthaltung):
• West Nil-Virus
• Arbonematoden
• XMRV ist nicht humanpathogen und hat keine Bedeutung für die Sicherheit von Blut
und Blutprodukten
Diese Dokumente finden sich auf der Homepage des Robert Koch-Instituts unter www. Rki.de
> Kommissionen > AK Blut > Stellungnahmen und werden in Kürze im
Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht.
10. Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des AK Blut wird am 27.06.2012 stattfinden.
gez. R. Burger
gez. R. Offergeld
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(Vorsitzender)
(Geschäftsführerin)
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