Kurzprotokoll der 72. Sitzung des Arbeitskreises Blut am 30. März 2012 Verabschiedet und zur Veröffentlichung im Internet freigegeben am 27.06.2012 Am 30.03.2012 hat der Arbeitskreis Blut nach turnusmäßiger Neubesetzung getagt. Folgende wesentliche Themen wurden besprochen: 1. Neuberufung des AK Blut und neue Geschäftsordnung Die Mitglieder des AK Blut und Stellvertreter für die kommende Sitzungsperiode sind auf der Homepage gelistet. Als Vorsitzender des AK Blut wurde Herr Prof. Dr. R. Burger (RKI) erneut berufen. Die Geschäftsordnung wurde aktualisiert und vom Gremium angenommen. Sie ist nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit ebenfalls auf der Homepage einzusehen. Der Vorsitzende dankte den ausgeschiedenen Mitgliedern für Ihre wertvolle Mitarbeit. 2. Verwechslung: Das Thema Verwechslungen von Blutproben im klinischen Bereich, die auch zu Fehltransfusionen führen können, wurde erörtert. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Erfassung zur besseren Bewertung koordiniert und unterstützt werden soll. Hier wird auf die Verantwortung der Landesärztekammern verwiesen. 3. Spenderfragebogen. Die Studie zum einheitlichen Spenderfragebogen, in die die Erfahrung mit 100.000 Spendern einfließen soll, wird noch bis Mai 2012 fortgesetzt. Die Ergebnisse werden nach der Auswertung vorgestellt. 4. Befunde aus Tiermodellen zur Übertragbarkeit der Alzheimer Krankheit durch Blut In den letzten Monaten kam eine Diskussion auf, ob die Alzheimer-Erkrankung übertragbar sein könnte und ob dies Auswirkungen auf die Blutsicherheit habe. Diese Diskussion beruht auf Tierversuchen, die für eine mögliche Übertragbarkeit, vor allem der Alzheimer-Krankheit, sprechen. Es gibt keine Hinweise, ob diese Daten auch für eine Übertragung von Mensch zu Mensch gelten, etwa über die Gabe von Blut oder Blutprodukten. Diese Möglichkeit ist aufgrund der gegenwärtigen Datenlage zwar nicht mehr mit völliger Sicherheit auszuschließen, es sind jedoch die Besonderheiten von Tiermodellen zu berücksichtigen. Da eine Übertragbarkeit der Alzheimer-Krankheit von Mensch zu Mensch über Blut und Blutprodukte bisher nicht beobachtet wurde, muss der Nutzen etwaiger vorsorglicher Schutzmaßnahmen (z. B. die Einschränkung des Spenderalters) sorgfältig gegen nachteilige Auswirkungen (z. B. ein verringertes Spendeaufkommen und Versorgungsengpässe) abgewogen werden. Es wurde beschlossen, dass die Untergruppe „Bewertung Blut-assoziierter Krankheitserreger“ einen Entwurf zum Thema erarbeitet, der zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorgelegt wird. 5. Diskussionen zur Sicherheit von Pool-vs. Apherese-Thrombozyten-Konzentraten Die Frage der Bewertung unterschiedlicher Herstellungsverfahren für Thrombozytenkonzentrate wurde erneut diskutiert. Insbesondere geht es um die Frage, ob ein 1 Thrombozytenkonzentrat, das aus 4 oder mehr Vollblutspenden hergestellt wird, ein größeres Infektionsrisiko für den Empfänger birgt als ein Thrombozytenkonzentrat, das aus einer Einzel-Apheresespende gewonnen wird. n der Sitzung wurde eine Modellrechnung des RKI und des PEI vorgestellt, die in Kürze veröffentlich werden soll. Ergänzend wurden weitere Aspekte der Vor- und Nachteile beider Arten von Thrombozytenkonzentraten angesprochen. Zum Thema wurde kein Beschluss gefasst. 6. Hyperimmunplasma als Therapieoption Hyperimmunplasma nach durchgemachter Infektion oder Impfung kann eine mögliche Therapieoption darstellen (z. B. SARS, pandemische Influenza u.a.). Um die Grundlagen für die Herstellung solcher Produkte zusammenzustellen wurde eine Untergruppe gebildet, welche die Rahmenbedingungen festhalten und eventuell erforderlichen Änderungsbedarf der gesetzlichen Grundlagen identifizieren soll. 7. Regularien bei Gewinnung von perioperativem Wundblut (MAT) Es wurde diskutiert, inwiefern bei der maschinellen Autotransfusion (MAT) im Rahmen von operativen Eingriffen ein Arzneimittel hergestellt wird, dass dann den gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem AMG unterliegt. Die Einordnung als Arzneimittel hätte rechtliche Konsequenzen, z.B. Erteilung einer Herstellungserlaubnis und der Nachweis der entsprechenden Sachkunde im transfusionsmedizinischen Bereich mit dem Ziel, die Sicherheit der MAT zu erhöhen. Eine Untergruppe wurde gebildet, die eine Stellungnahme des AK Blut zu diesem Thema vorbereiten soll. 8. Hämotherapierichtlinien: Spenderausschluss aufgrund sexueller Infektionsrisiken In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der BÄK, des PEI und des AK Blut/RKI wurde in einem Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren ein Positionspapier erarbeitet zur Frage des Blutspender-Ausschlusses bzw. zur Rückstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten birgt. Die epidemiologischen Kernergebnisse wurden vorgestellt. Das erarbeitete Positionspapier wird dem AK Blut nach Abschluss der Bearbeitung zur Kenntnis vorgelegt. 9. Stellungnahmen Das Gremium folgende Stellungnahmen mehrheitlich verabschiedet (je eine Enthaltung): • West Nil-Virus • Arbonematoden • XMRV ist nicht humanpathogen und hat keine Bedeutung für die Sicherheit von Blut und Blutprodukten Diese Dokumente finden sich auf der Homepage des Robert Koch-Instituts unter www. Rki.de > Kommissionen > AK Blut > Stellungnahmen und werden in Kürze im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. 10. Nächste Sitzung Die nächste Sitzung des AK Blut wird am 27.06.2012 stattfinden. gez. R. Burger gez. R. Offergeld 2 (Vorsitzender) (Geschäftsführerin) 3