Vortragsteil Reklamationsbearbeitung Ekkehard

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Reklamationsbearbeitung
Auszug aus Vortrag Fensterfachtagung
Fachverband des Tischlerhandwerks NRW 2017
Mittwoch, 25.01.2017
Ekkehard Wagner
ERTL GLAS AG, Vertriebsbüro Deutschland
In der Windstube 6
90584 Allersberg
Tel.: 09176 / 995935 Fax: 09176 / 995936
[email protected]
Ekkehard Wagner
Fensterfachtagung NRW 2017
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Glasoberfläche + Glasreklamationen
Bauglas ist kein Brillenglas!
Die heute hergestellten Floatgläser sind von bester visueller Qualität.
Aber: „Bauglas ist kein Brillenglas!“ Die heute in Fenster und Türen eingebauten
Gläser werden nach anderen technischen Standards hergestellt und können
deshalb nicht mit anderen Glasprodukten wie z.B. Brillenglas oder einem
Weinglas verglichen werden.
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Visuelle Qualität
Visuelle Qualität bedeutet die freie, ungehinderte DURCHSICHT durch die Verglasung.
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Hinnehmbarkeit optischer Mängel
Gewicht des optischen Erscheinungsbildes
AIBau
Oswald 99
Optische
Beeinträchtigung
Wichtig
Eher
unbedeutend
unwichtig
Nachbesserung
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Gut
sichtbar
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Sichtbar
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Kaum
erkennbar
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Bagatelle
Sehr
wichtig
Auffällig
Bei einem Mangel kann der Besteller eigentlich immer eine Nachbesserung verlangen. Ist aber unter Umständen
unverhältnismäßig, z.B. eine gut sichtbare optische Beeinträchtigung an einem Fenster eines Nebenraums
(optisches Erscheinungsbild eher unbedeutend)  Minderwert
Oder der Besteller will keine Bauarbeiten mehr  Minderwert  Berechnung
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Wertminderungsberechnung
Zielbaumverfahren nach Aurnhammer
– Aufspaltung des Gesamtwertes in Teilwerte
– Gewichtung der Teilwerte g in % des Gesamtwertes
– Bewertung der negativen Abweichungen a = 0 bis 10
zwischen Soll- und Ist-Zustand für jeden Teilwert
– Berechnung der Wertminderungszahlen m = g ∙ a / 10
für die Teilwerte
– Berechnung des Gesamtminderwertes M =  m
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Abweichung vom Sollwert
Abweichung
a
Verbale Beschreibung
0
Mangelfrei, entspricht vereinbarter Art und Güte
1
Fast nicht beeinträchtigt
2
Etwas beeinträchtigt
3
Noch befriedigend
4
Wenig befriedigend
5
Unbefriedigend
6
Mangelhaft
7
Sehr mangelhaft
8
Unzulänglich
9
Ungenügend, aber noch nutzbar beziehungsweise
zumutbar
10
Unbrauchbar
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Hinnehmbarkeit optischer Mängel
Bei Beurteilung nach dem gerichtsverwertbaren Zielbaumverfahren von Aurnhammer ergibt
sich für die Scheibe mit optischer Beeinträchtigung als Beispiel folgende Bewertung:
technische Werte (Lichttransmission, g-Wert, Wärmedämmung, Schalldämmung,
Sicherheitseigenschaft und Haltbarkeit) sind nicht betroffen, keine Beeinträchtigung der
Funktionsfähigkeit und der Dauerbeständigkeit, also keine Gebrauchswertbeeinträchtigung.
Damit ist die Wertigkeit des Mangels nach Tabelle 2 mit beispielsweise maximal 20%
anzusetzen, wenn man davon ausgeht, dass ästhetischer und Prestigewert zu je 100%
beeinträchtigt sind, was eigentlich nicht der Fall ist.
Tabelle 2
Verglasung Gesamtwert 100 %
Gebrauchswert 80 %
Funktionsfähigkeit 60 %
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Geltungswert 20 %
Dauerbeständigkeit
20 %
Ästhetischer
Wert
10 %
Prestigewert
10 %
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Beispiel: Zerkratzte Verglasung
Die Isolierglasscheibe zeigt auf der raumseitigen Oberfläche des Wohnzimmers im
Randbereich einen 8 cm langen, sichtbaren Kratzer
Gebrauchswert betroffen:
Geltungswert betroffen:
Nein
Ja
Der Kratzer ist im Erscheinungsbild eher unbedeutend, optisch sichtbar, damit in der
Tabelle = Minderwert
Gewicht des optischen Erscheinungsbildes
AIBau
Oswald 99
Optische
Beeinträchtigung
Sehr wichtig
Wichtig
Eher
unbedeutend
unwichtig
Auffällig
Nachbesserung
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Gut sichtbar
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Sichtbar
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Bagatelle
Kaum
erkennbar
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Beispiel: Zerkratzte Verglasung
Minderwertermittlung
Verglasung Gesamtwert 100 %
Gebrauchswert 90 %
Geltungswert 10 %
Dauerbeständigkeit
20 %
Funktionsfähigkeit 70 %
Nutzungs
-fähigkeit
30 %
Ästhetischer
Wert 9 %
Prestigewert 1 %
Schutzfähigkeit 40 %
Wärme- und
Feuchteschutz
30 %
Einbruchschutz 10
%
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Beispiel: Zerkratzte Verglasung
Es handelt sich um einen reinen optischen Mangel. Die Haltbarkeit, Wärmedämmung,
Schalldämmung, Licht- und Energiedurchlässigkeit, Dichtheit, Transparenz und
Lebensdauer sind von diesem Mangel nicht betroffen, die Optik der Scheibe wird dadurch
leicht beeinträchtigt, der Geltungswert ist betroffen.
Der mit nur 10% angesetzte Geltungswert muss hierbei nicht mehr in ästhetischen und
Prestigewert aufgespalten werden. Es ist jetzt festzulegen, inwieweit der Wert betroffen ist.
Maximal 10% der Scheibe sind davon betroffen, damit ergibt sich eine Wertminderung von
1% (10% von 10%). Nun erfolgt die Festlegung des Isolierglaspreises mit z. B. 150,- € pro
Scheibe und Umglasungskosten von 350,- €.
Damit ergibt sich eine Wertminderung von 1% von 500,- € = 5,- €.
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Beispiel: Zerdrückte Fliege im SZR
Das Wohnzimmerfenster (4,5 x 2,6 m) zeigt eine deutlich erkennbare plattgedrückte Fliege.
Aufgrund der niedrigen Luftfeuchtigkeit im SZR von ca. 1 – 2% relativer Feuchte und der
Füllung mit Edelgas ist eine Veränderung des Insektenkörpers absolut ausgeschlossen.
Hierbei handelt es sich jedoch um einen rügefähigen, optischen Mangel. Nach der o.g.
Beurteilungs-Richtlinie sind bei Zweifachisolierglas über 2 m² Scheibenfläche bis zu 5
Flecken mit d < 2 mm zulässig, 25% mehr bei Dreifachverglasungen. Somit wären entweder
6 Flecken dieser Größe oder andererseits 5 Flecken mit d < 2,5 mm zulässig, die
zerdrückte Fliege ist jedoch größer.
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Beispiel: Zerdrückte Fliege im SZR
Es handelt sich um einen reinen optischen Mangel. Die Haltbarkeit, Wärmedämmung,
Schalldämmung, Licht- und Energiedurchlässigkeit, Dichtheit, Transparenz und
Gebruachstauglichkeit sind von diesem Mangel nicht betroffen, die Optik der Scheibe wird
dadurch leicht beeinträchtigt. Ausgehend von der Tatsache, dass von wenigstens 5
wichtigen Funktionen der Isolierglaseinheit keiner der technischen Werte sondern lediglich
die Optik beeinträchtigt ist (1/5 = 20% von 100%), stellt sich die Frage nach der Wertigkeit
des Mangels, zudem die Optik nur an einer Stelle beeinträchtigt ist.
Aufgrund des sehr hohen Aufwands einer Umglasung bei in Wand und Boden
eingelassener Isolierglaseinheit steht diese in keinem Verhältnis zur Größe des Mangels
und ist deshalb absolut unangemessen. Ausgehend von einer optischen Beeinträchtigung
von max. 20 – 30 % liegt die Wertigkeit damit bei ca. 4 – 6% (20 – 30% von 1/5). Bei einem
Glaswert von 1.500,- € ergibt sich somit ein Nachlass von 60,- bis 90,- €, bei Hinzurechnung
der Umglasungskosten von 2.500,- € ein Nachlass von ca. 160,- bis 240,- .
Der sehr umgängliche und verständnisvolle Kunde war nach dieser Nachlassberechnung
mit 500,- € Nachlass einverstanden.
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Beispiel: Optisch hochwertig gestaltete Fassade
einer Schule, sichtbare Butylauspressungen in
Sichtfläche an Iso mit Ug=1,1 W/m²K und Jalousie
im SZR
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Beispiel: Optisch hochwertig gestaltete Fassade
einer Schule, sichtbare Butylauspressungen in
Sichtfläche an Iso mit Ug=1,1 W/m²K
Verglasung Gesamtwert 100 %
Gebrauchswert 60 %
Geltungswert 40 %
Funktionsfähigkeit 40 %
Ekkehard Wagner
Dauerbeständigkeit
20 %
Ästhetischer PrestigeWert
wert
20 %
20 %
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Maßnahmen zur Vermeidung oder
Verminderung von Glasschäden
• Schutz vor allem der Kante bei Transport, Lagerung und Einbau
• Dimensionierung entsprechend der auftretenden Lasten,
Vermeidung mechanisch verursachten Glasbruchs
• Vermeidung zu hoher Temperaturlasten auf Glas durch
konstruktive Maßnahmen
• Einbau entsprechend Verglasungsrichtlinien,
Sonderkonstruktionen in Absprache mit Hersteller
• Auswahl der bestgeeigneten Glasart (Float, VSG, TVG, ESG,
ESG-H)
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15
Vortragsinhalt :
Texte und Grafiken
dem nebenstehenden
Buch des Autors
entnommen
Farbbilder stammen
überwiegend aus
dem Archiv des
Autors und von
Sachverständigen
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Nachfolgend nochmals 2 Tabellen als Vorlage
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Hinnehmbarkeit optischer Mängel
Gewicht des optischen Erscheinungsbildes
AIBau
Oswald 99
Optische
Beeinträchtigung
Sehr
wichtig
Wichtig
Eher
unbedeutend
unwichtig
Auffällig
Nachbesserung
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Gut
sichtbar
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Sichtbar
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Kaum
erkennbar
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Bagatelle
Ekkehard Wagner
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Abweichung vom Sollwert
Fenster Gesamtwert 100 %
Gebrauchswert 80 %
Geltungswert 20 %
Dauerbeständigkeit
10 %
Funktionsfähigkeit 70 %
Nutzungsfähigkeit
30 %
Ästhetischer
Wert 15 %
Prestigewert 5 %
Schutzfähigkeit 40 %
Wärme- und
Feuchteschutz
20 %
Einbruchschutz 20
%
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Vielen Dank für Ihr Interesse
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