Matrix zur Bewertung von Mänge1

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SwissBauCo
Schweizer Baucontrolling
QM-Dokument-BV/Swiss
Matrix zur Bewertung von
Mängel
Grad der
optischen
Beeinträchtigung
auffällig
gut
sichtbar
sichtbar
kaum
erkennbar
Gewichtung des optischen Erscheinungsbildes
Sehr wichtig
wichtig
Nachbesserung
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Nachbesserung
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Nachbesserung
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Minderwert
Bagatelle
eher
unbedeutend
unwichtig
Nachbesserung erforderlich, wenn der optische Mangel nicht hinnehmbar ist.
Minderwertberechnung möglich, wenn der optische Mangel hinnehmbar ist.
Das Verhältnis zwischen Minderwert und Mangelbeseitigungskosten beträgt ca. 1:15
Visuelle Anforderungen:
Durch eine punktuelle Lichtquelle verstärkt sich die
Schattenbildung auf der Fläche und lässt keine
sichtbare Beurteilung
zu. Diffuses Licht ergibt eine
gleichmässige Ausleuchtung der Fläche, die somit objektiver zu
beurteilen ist.
Zur Bewertung:
Bei
einer
visuellen
Beurteilung
beschichteter
Oberflächen ist der unterschiedliche Geltungswert der
verschiedenen
Flächen zu berücksichtigen. So sind
repräsentative Flächen in Wohnräume anders zu
bewerten
als
in
Kellern
oder
Tiefgaragen.
Unterschiedliche Toleranzflächen sind, wie oben schon
angesprochen, auch bei Teilflächen eines Bauteils zu
akzeptieren, die bei üblicher Nutzung ständig sichtbar oder
üblicherweise nicht sichtbar sind. Dies gilt insbesondere für die
üblicherweise ständig sichtbaren Flächen an Türen oder deren
normalerweise nicht ständig sichtbaren Falze.
Weiter sind objektive Bewertungen nicht möglich, da
weder ein Mass zu vergleichen ist, noch liegen
Funktionen
vor,
deren
Nichterfüllung
als
Mangelhaftigkeit demonstriert werden kann. Grundlage der
Bewertung von Sichtflächen ist der gewöhnliche Gebrauch.
Richtline des Bauexperten Verband Schweiz
SwissBauCo
Schweizer Baucontrolling
QM-Dokument-BV/Swiss
Bewertung des Minderwerts wird vom Bauteilwert ausgedrückt.
Beurteilungskriterium
Gewichtung
Abweichung ai
Minderung
mi
OG Galerie
mi=(ai*gi):10
Geltungswert 50%
Gleichmässigkeit Farbe
Gleichmässgikeit Struktur
Ebenheit
12%
0% 5
0,0%
12%
0
6,0%
6%
Kumuliert 5 5,2%
0,0%
Gesamtminderwert:
Nacherfüllung i.d.R. über 15%
Minderung diskutabel bis 15%
6,0%
Bagatellen unter 2%
Abweichungszahlen, Notenskala
Unbrauchbar, nicht verwendbar
10 ai
Ungenügend, aber nicht benutzbar/zumutbar
9 ai
Unzulänglich
8 ai
Sehr mangelhaft
7 ai
Mangelhaft
6 ai
Unbefriedigend
5 ai
Weniger befriedigend
4 ai
Noch befriedigend
3 ai
Etwas beeinträchtigend
2 ai
Fast nicht beeinträchtigend
1 ai
Mangelfrei, entspricht vereinbarter Art und Güte
0 ai
Der durchschnittliche Minderwert beträgt
6,133 %
Planer, Abnahme zur Abweichung Werkvertrag
Total Klosterputz
Nebenleistungen
390m2
x
14.25
Fr.
V 6:2
+
10%
5`557.50 Fr. netto
Total 5`557.50 Fr. davon 6,133 % Minderwert
340.84 Fr.
Obergrenze 15% vom Total
833.60 Fr.
Verantwortlichkeit Planer zu Unternehmer 70:30
583.50 Fr. zu 250.10 Fr.
Richtline des Bauexperten Verband Schweiz
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