1. Studienstruktur Die

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Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik
(Sozialwissenschaften)
1. Studienstruktur
Die inhaltliche Ausgestaltung, insbesondere die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu den Modulen
entspricht, sofern nicht hier ausgeführt, den Zuordnungen des Faches Wirtschaftslehre/ Politik im
kombinatorischen Bachelor der Bergischen Universität Wuppertal.
Modul A1 Theorien der Soziologie
9 LP P
Modul B1 Grundlagen und Geschichte der Politikwissenschaft
9 LP P
Modul C1 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I (Lineare Algebra) und II
4 LP P
(Analysis in einer Veränderlichen)
Modul C2 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre I: Mikroökonomie
6 LP P
Modul D
Didaktik der Sozialwissenschaften
10 LP P
A
B
C
D
E
Überblick
Didaktische Konzepte zur Einbindung des Themas POLITIK im Unterricht
Didaktische Konzepte zur Einbindung des Themas SOZIOLOGIE im Unterricht
Didaktische Konzepte zur Einbindung des Themas WIRTSCHAFT im Unterricht
Praxis des sozialwissenschaftlichen Unterrichts
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
P
P
P
P
P
Modul E
Kommunikation, Moderation, Intervention
6 LP
P
A
B
C
D
Kommunikationstheoretische und -praktische Grundlagen für kommunikative Kompetenz
Verfahren und Techniken der Moderation und Gruppenleitung
Konfliktmanagement und Entscheidungsprozesse
Einführung in die Verfahren der sozialwissenschaftlichen Steuerung und Intervention
2 LP
2 LP
2 LP
2 LP
P
WP
WP
WP
9 LP
9 LP
9 LP
9 LP
9 LP
P
WPS
WPS
WPS
WPS
9 LP
9 LP
9 LP
P
PS
PS
6 LP
6 LP
9 LP
9 LP
9 LP
9 LP
P
P
WPS
WPS
WPS
WPS
Modul A2
Modul A3a
Modul A3b
Modul A4a
Modul A4b
Modul B2
Modul B3
Modul B4
Modul C3
Modul C4
Modul C5
Modul C6
Modul C7
Modul C8
Schwerpunkt Soziologie
Differenzierung und Integration moderner Gesellschaften
Handlung und Interaktion
Soziologie der Sozialisation
Organisationssoziologie
Arbeitssoziologie
Schwerpunkt Politikwissenschaft
Analyse der Politik
Klassische und Moderne Politische Theorie
Europäische und internationale Politik
Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre II: Makroökonomie
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre III: Wirtschaftspolitik
Mikroökonomische Theorie
Europäische Integration
Employment Theory and Policy
Finanzwissenschaft I
( P = Pflichtmodule, PS = Pflichtmodule im Schwerpunktfach, WPS = Wahlpflichtmodule im Schwerpunktfach)
2. Studienorganisation
Das Studium ist modular strukturiert.
• Das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik umfasst ein Studium von 12 Modulen. Davon sind
die Module A1, A2, B1, B2, C1 bis C4, D und E Pflichtmodule. Die übrigen zwei Module bilden
den Wahlpflichtbereich im Schwerpunktfach des Hauptstudiums.
• Alle Module sind entsprechend den zu Beginn eines Semesters angekündigten Angeboten zu
studieren und abzuschließen.
• Ein Modul ist abgeschlossen, wenn die jeweiligen Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die
Leistungspunkte werden durch Modulabschlussprüfungen oder auf Lehrveranstaltungen
bezogene individuelle Leistungen erworben. Die Prüfungen in der Ersten Staatsprüfungen sind
•
•
•
Modulabschlussprüfungen; die Modulabschlüsse anderer als in der Ersten Staatsprüfung
geprüfter Module gelten als Leistungsnachweise.
Die Form, in der die Leistungspunkte erworben werden können, werden zu Beginn der
Veranstaltung bekannt gegeben, sofern diese Studienordnung keine besondere Festlegung
getroffen hat.
Als Formen der Leistungserbringung kommen in Betracht:
o mündliche Prüfungen von 20 - 40 Minuten Dauer
o schriftliche Prüfungen von höchsten zwei Stunden Dauer
o mehrere Teilprüfungen in schriftlicher oder mündlicher Form
o mündlicher Vortrag (Referat)
o schriftliche Hausarbeit.
Insgesamt sind im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/Politik inklusive des Fachdidaktischen
Praktikums 95 LP zu studieren.
3. Grundstudium
Im Grundstudium sind die Module A1, B1, C1 und C2 zu studieren. Von dem fachdidaktischen Modul D
müssen 4 LP nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist eines der drei beteiligten Fächer als
Schwerpunkt zu wählen, und von diesem ist das Pflichtmodul (bzw. sind die Pflichtmodule) aus dem
Hauptstudium zu studieren; bei Wahl der Soziologie das Modul A2, bei Wahl der Politikwissenschaft das
Modul B2, bei Wahl der Wirtschaftswissenschaft die Module C3 und C4.
• Das Modul C1 wird durch eine Klausur im Umfang von 120 Minuten Dauer, die Module C2 bis
C4 werden jeweils durch eine Klausur im Umfang von 90 Minuten Dauer abgeschlossen.
• Das Modul C1 ist unbeschränkt wiederholbar. Die Module C2 bis C4 sind jeweils zweimal
wiederholbar.
• Die Zwischenprüfung ist abgeschlossen, wenn mindestens 41 LP nachgewiesen werden.
Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung (fachspezifische Bestimmungen).
• Die Termine und Orte der Modulabschlussprüfungen im Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft
werden per Aushang am Prüfungsamt des Fachbereichs B bekannt gemacht. Die Anmeldung
zu den Modulabschlussprüfungen muss jeweils spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen
Prüfungstermin beim Prüfungsamt des Fachbereichs B erfolgen.
4. Hauptstudium
Im Hauptstudium sind 7 Module nachzuweisen. Darüber hinaus müssen im fachdidaktischen Modul D
weitere 6 LP nachgewiesen werden.
• Im Modul E sind 6 LP nachzuweisen.
• Die Pflichtmodule A2, B2, C3 und C4 sind nachzuweisen. Die im Grundstudium gewählten
Module des Schwerpunktfaches werden dabei angerechnet.
• Bei Wahl des Schwerpunkts Soziologie ist von den Modulen A3a und A3b sowie den Modulen
A4a und A4b jeweils eines zu studieren.
• Bei Wahl des Schwerpunkts Politikwissenschaft sind die Module B3 und B4 zu studieren.
• Bei Wahl des Schwerpunkts Wirtschaftswissenschaft sind zwei der Module C5 bis C8 zu
studieren.
5. Fachdidaktische Studien
• Im fachdidaktischen Modul D sind 10 LP (4 LP Grundstudium, 6 LP Hauptstudium) durch das
Studium der Elemente und der dort geforderten Arbeitsleistungen sowie 3 LP aus dem
fachdidaktischen Praktikum zu erbringen.
6. Erste Staatsprüfung
• Die Erste Staatsprüfung in dem Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik besteht, falls das
Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik als Erstfach gewählt wird, aus einer
•
•
•
•
fachwissenschaftlichen Prüfung (vierstündige Klausur) im gewählten Schwerpunkt sowie einer
fachwissenschaftlichen mündlichen Prüfung, die mit der schriftlichen Prüfung in Fachdidaktik
kombiniert werden kann (Kombinationsprüfung). Wird das Unterrichtsfach als Zweitfach
gewählt, sind zwei fachwissenschaftliche Prüfungen (eine schriftlich im gewählten Schwerpunkt,
eine mündlich) abzulegen.
Wird die schriftliche Hausarbeit als Teil der ersten Staatsprüfung im Unterrichtsfach
Wirtschaftslehre/ Politik geschrieben, so muss ein Modul mit 9 LP aus dem Hauptstudium
abgeschlossen sein. Das Thema der schriftlichen Hausarbeit hat eine klar umrissene
wissenschaftliche Fragestellung aus dem gewählten Schwerpunkt zum Gegenstand.
Bei der Anmeldung zur fachwissenschaftlichen schriftlichen Prüfung muss nachgewiesen
werden
o bei Wahl des Schwerpunkts Soziologie 9 LP durch den Abschluss des Moduls A2 und
9 LP durch den Abschluss eines der Module A3a, A3b, A4a, A4b;
o bei Wahl des Schwerpunkts Politikwissenschaft 9 LP durch den Abschluss des Moduls
B2 und 9 LP durch den Abschluss eines der Module B3, B4;
o bei Wahl des Schwerpunkts Wirtschaftswissenschaft 12 LP durch den Abschluss der
Module C3, C4 und 9 LP durch den Abschluss eines der Module C5, C6, C7, C8.
In einem weiteren (nicht nachgewiesenen) Schwerpunktmodul erfolgt die Prüfung.
Bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung müssen 9-12 LP durch den Abschluss aller
Pflichtmodule eines der beiden nicht als Schwerpunkt gewählten Fächer nachgewiesen werden.
Im verbleibenden (nicht nachgewiesenen) Fach erfolgt die Prüfung in dem/den entsprechenden
Pflichtmodul/en
o im Fach Soziologie im Modul A2;
o im Fach Politikwissenschaft im Modul B2;
o im Fach Wirtschaftswissenschaft gemeinsam in den Modulen C3 und C4.
Erfolgt die Anmeldung zur fachwissenschaftlichen mündlichen Prüfung vor der Anmeldung zur
fachwissenschaftlich schriftlichen Prüfung, müssen zusätzlich noch 6 LP durch Abschluss des
Moduls E nachgewiesen werden.
Bei der Anmeldung zur fachdidaktischen Prüfung müssen 10 LP aus dem Modul D und das
fachdidaktische Praktikum nachgewiesen werden und es müssen das Modul E sowie
mindestens zwei der Module A2, B2, C3 und C4 abgeschlossen sein.
7. Vorbereitende Studien zur Anmeldung für die Erweiterungsprüfung
• Eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/Politik kann abgelegt werden,
wenn die Anforderungen aus § 29 der LPO vom 27.03.2003 erfüllt sind.
• Bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung sind 6 LP aus dem Studium der Fachdidaktik
(Hauptstudium) nachzuweisen. Es ist eines der Fächer Soziologie, Politikwissenschaft oder
Wirtschaftswissenschaft als Schwerpunkt zu wählen. Bei Wahl des Schwerpunktes Soziologie
oder Politik sind 36 LP, bei Wahl des Schwerpunktes Wirtschaftswissenschaften sind 40 LP
durch das Studium der Fachmodule nachzuweisen. Aus einem weiteren Fach (Soziologie oder
Politikwissenschaft) sind durch den Abschluss der Module 18 LP nachzuweisen.
• Vor Beginn der vorbereitenden Studien ist gemeinsam mit einem im Fach Sozialwissenschaften
(Wirtschaftslehre/Politik) lehrenden Mitglied des Landesprüfungsamtes ein individueller
Studienplan zu erstellen, der bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zusammen mit den
Modulbescheinigungen bzw. Modulteilbescheinigungen vorzulegen ist.
8. Übergangsregelung
Studierende, die vor in Kraft treten dieser Ordnung für das Lehramt im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/
Politik eingeschrieben waren, können die in dieser Ordnung verlangten Leistungspunkte und
Leistungsnachweise auch in anderen als in dieser Ordnung aufgeführten Modulen erwerben, soweit
diese Module die auf Grundlage einer Studienempfehlung abgeschlossenen Module
fachwissenschaftlich fortführen. Als Orientierung für die fachwissenschaftliche Fortführung dient die
Ausgestaltung entsprechender Fächer im kombinatorischen Bachelor der Bergischen Universität
Wuppertal. Insbesondere die in dieser Ordnung vorgenommene Einschränkung auf volkswirtschaftliche
Module im Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft entfällt im Übergang zu Gunsten aller
betriebswirtschaftlichen Module, die im Fach Wirtschaftswissenschaft des kombinatorischen Bachelors
der Bergischen Universität angeboten werden.
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