Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik (Sozialwissenschaften) 1. Studienstruktur Die inhaltliche Ausgestaltung, insbesondere die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu den Modulen entspricht, sofern nicht hier ausgeführt, den Zuordnungen des Faches Wirtschaftslehre/ Politik im kombinatorischen Bachelor der Bergischen Universität Wuppertal. Modul A1 Theorien der Soziologie 9 LP P Modul B1 Grundlagen und Geschichte der Politikwissenschaft 9 LP P Modul C1 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I (Lineare Algebra) und II 4 LP P (Analysis in einer Veränderlichen) Modul C2 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre I: Mikroökonomie 6 LP P Modul D Didaktik der Sozialwissenschaften 10 LP P A B C D E Überblick Didaktische Konzepte zur Einbindung des Themas POLITIK im Unterricht Didaktische Konzepte zur Einbindung des Themas SOZIOLOGIE im Unterricht Didaktische Konzepte zur Einbindung des Themas WIRTSCHAFT im Unterricht Praxis des sozialwissenschaftlichen Unterrichts 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP P P P P P Modul E Kommunikation, Moderation, Intervention 6 LP P A B C D Kommunikationstheoretische und -praktische Grundlagen für kommunikative Kompetenz Verfahren und Techniken der Moderation und Gruppenleitung Konfliktmanagement und Entscheidungsprozesse Einführung in die Verfahren der sozialwissenschaftlichen Steuerung und Intervention 2 LP 2 LP 2 LP 2 LP P WP WP WP 9 LP 9 LP 9 LP 9 LP 9 LP P WPS WPS WPS WPS 9 LP 9 LP 9 LP P PS PS 6 LP 6 LP 9 LP 9 LP 9 LP 9 LP P P WPS WPS WPS WPS Modul A2 Modul A3a Modul A3b Modul A4a Modul A4b Modul B2 Modul B3 Modul B4 Modul C3 Modul C4 Modul C5 Modul C6 Modul C7 Modul C8 Schwerpunkt Soziologie Differenzierung und Integration moderner Gesellschaften Handlung und Interaktion Soziologie der Sozialisation Organisationssoziologie Arbeitssoziologie Schwerpunkt Politikwissenschaft Analyse der Politik Klassische und Moderne Politische Theorie Europäische und internationale Politik Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft Grundzüge der Volkswirtschaftslehre II: Makroökonomie Grundzüge der Volkswirtschaftslehre III: Wirtschaftspolitik Mikroökonomische Theorie Europäische Integration Employment Theory and Policy Finanzwissenschaft I ( P = Pflichtmodule, PS = Pflichtmodule im Schwerpunktfach, WPS = Wahlpflichtmodule im Schwerpunktfach) 2. Studienorganisation Das Studium ist modular strukturiert. • Das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik umfasst ein Studium von 12 Modulen. Davon sind die Module A1, A2, B1, B2, C1 bis C4, D und E Pflichtmodule. Die übrigen zwei Module bilden den Wahlpflichtbereich im Schwerpunktfach des Hauptstudiums. • Alle Module sind entsprechend den zu Beginn eines Semesters angekündigten Angeboten zu studieren und abzuschließen. • Ein Modul ist abgeschlossen, wenn die jeweiligen Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die Leistungspunkte werden durch Modulabschlussprüfungen oder auf Lehrveranstaltungen bezogene individuelle Leistungen erworben. Die Prüfungen in der Ersten Staatsprüfungen sind • • • Modulabschlussprüfungen; die Modulabschlüsse anderer als in der Ersten Staatsprüfung geprüfter Module gelten als Leistungsnachweise. Die Form, in der die Leistungspunkte erworben werden können, werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben, sofern diese Studienordnung keine besondere Festlegung getroffen hat. Als Formen der Leistungserbringung kommen in Betracht: o mündliche Prüfungen von 20 - 40 Minuten Dauer o schriftliche Prüfungen von höchsten zwei Stunden Dauer o mehrere Teilprüfungen in schriftlicher oder mündlicher Form o mündlicher Vortrag (Referat) o schriftliche Hausarbeit. Insgesamt sind im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/Politik inklusive des Fachdidaktischen Praktikums 95 LP zu studieren. 3. Grundstudium Im Grundstudium sind die Module A1, B1, C1 und C2 zu studieren. Von dem fachdidaktischen Modul D müssen 4 LP nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist eines der drei beteiligten Fächer als Schwerpunkt zu wählen, und von diesem ist das Pflichtmodul (bzw. sind die Pflichtmodule) aus dem Hauptstudium zu studieren; bei Wahl der Soziologie das Modul A2, bei Wahl der Politikwissenschaft das Modul B2, bei Wahl der Wirtschaftswissenschaft die Module C3 und C4. • Das Modul C1 wird durch eine Klausur im Umfang von 120 Minuten Dauer, die Module C2 bis C4 werden jeweils durch eine Klausur im Umfang von 90 Minuten Dauer abgeschlossen. • Das Modul C1 ist unbeschränkt wiederholbar. Die Module C2 bis C4 sind jeweils zweimal wiederholbar. • Die Zwischenprüfung ist abgeschlossen, wenn mindestens 41 LP nachgewiesen werden. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung (fachspezifische Bestimmungen). • Die Termine und Orte der Modulabschlussprüfungen im Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft werden per Aushang am Prüfungsamt des Fachbereichs B bekannt gemacht. Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen muss jeweils spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt des Fachbereichs B erfolgen. 4. Hauptstudium Im Hauptstudium sind 7 Module nachzuweisen. Darüber hinaus müssen im fachdidaktischen Modul D weitere 6 LP nachgewiesen werden. • Im Modul E sind 6 LP nachzuweisen. • Die Pflichtmodule A2, B2, C3 und C4 sind nachzuweisen. Die im Grundstudium gewählten Module des Schwerpunktfaches werden dabei angerechnet. • Bei Wahl des Schwerpunkts Soziologie ist von den Modulen A3a und A3b sowie den Modulen A4a und A4b jeweils eines zu studieren. • Bei Wahl des Schwerpunkts Politikwissenschaft sind die Module B3 und B4 zu studieren. • Bei Wahl des Schwerpunkts Wirtschaftswissenschaft sind zwei der Module C5 bis C8 zu studieren. 5. Fachdidaktische Studien • Im fachdidaktischen Modul D sind 10 LP (4 LP Grundstudium, 6 LP Hauptstudium) durch das Studium der Elemente und der dort geforderten Arbeitsleistungen sowie 3 LP aus dem fachdidaktischen Praktikum zu erbringen. 6. Erste Staatsprüfung • Die Erste Staatsprüfung in dem Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik besteht, falls das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik als Erstfach gewählt wird, aus einer • • • • fachwissenschaftlichen Prüfung (vierstündige Klausur) im gewählten Schwerpunkt sowie einer fachwissenschaftlichen mündlichen Prüfung, die mit der schriftlichen Prüfung in Fachdidaktik kombiniert werden kann (Kombinationsprüfung). Wird das Unterrichtsfach als Zweitfach gewählt, sind zwei fachwissenschaftliche Prüfungen (eine schriftlich im gewählten Schwerpunkt, eine mündlich) abzulegen. Wird die schriftliche Hausarbeit als Teil der ersten Staatsprüfung im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik geschrieben, so muss ein Modul mit 9 LP aus dem Hauptstudium abgeschlossen sein. Das Thema der schriftlichen Hausarbeit hat eine klar umrissene wissenschaftliche Fragestellung aus dem gewählten Schwerpunkt zum Gegenstand. Bei der Anmeldung zur fachwissenschaftlichen schriftlichen Prüfung muss nachgewiesen werden o bei Wahl des Schwerpunkts Soziologie 9 LP durch den Abschluss des Moduls A2 und 9 LP durch den Abschluss eines der Module A3a, A3b, A4a, A4b; o bei Wahl des Schwerpunkts Politikwissenschaft 9 LP durch den Abschluss des Moduls B2 und 9 LP durch den Abschluss eines der Module B3, B4; o bei Wahl des Schwerpunkts Wirtschaftswissenschaft 12 LP durch den Abschluss der Module C3, C4 und 9 LP durch den Abschluss eines der Module C5, C6, C7, C8. In einem weiteren (nicht nachgewiesenen) Schwerpunktmodul erfolgt die Prüfung. Bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung müssen 9-12 LP durch den Abschluss aller Pflichtmodule eines der beiden nicht als Schwerpunkt gewählten Fächer nachgewiesen werden. Im verbleibenden (nicht nachgewiesenen) Fach erfolgt die Prüfung in dem/den entsprechenden Pflichtmodul/en o im Fach Soziologie im Modul A2; o im Fach Politikwissenschaft im Modul B2; o im Fach Wirtschaftswissenschaft gemeinsam in den Modulen C3 und C4. Erfolgt die Anmeldung zur fachwissenschaftlichen mündlichen Prüfung vor der Anmeldung zur fachwissenschaftlich schriftlichen Prüfung, müssen zusätzlich noch 6 LP durch Abschluss des Moduls E nachgewiesen werden. Bei der Anmeldung zur fachdidaktischen Prüfung müssen 10 LP aus dem Modul D und das fachdidaktische Praktikum nachgewiesen werden und es müssen das Modul E sowie mindestens zwei der Module A2, B2, C3 und C4 abgeschlossen sein. 7. Vorbereitende Studien zur Anmeldung für die Erweiterungsprüfung • Eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/Politik kann abgelegt werden, wenn die Anforderungen aus § 29 der LPO vom 27.03.2003 erfüllt sind. • Bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung sind 6 LP aus dem Studium der Fachdidaktik (Hauptstudium) nachzuweisen. Es ist eines der Fächer Soziologie, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft als Schwerpunkt zu wählen. Bei Wahl des Schwerpunktes Soziologie oder Politik sind 36 LP, bei Wahl des Schwerpunktes Wirtschaftswissenschaften sind 40 LP durch das Studium der Fachmodule nachzuweisen. Aus einem weiteren Fach (Soziologie oder Politikwissenschaft) sind durch den Abschluss der Module 18 LP nachzuweisen. • Vor Beginn der vorbereitenden Studien ist gemeinsam mit einem im Fach Sozialwissenschaften (Wirtschaftslehre/Politik) lehrenden Mitglied des Landesprüfungsamtes ein individueller Studienplan zu erstellen, der bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zusammen mit den Modulbescheinigungen bzw. Modulteilbescheinigungen vorzulegen ist. 8. Übergangsregelung Studierende, die vor in Kraft treten dieser Ordnung für das Lehramt im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/ Politik eingeschrieben waren, können die in dieser Ordnung verlangten Leistungspunkte und Leistungsnachweise auch in anderen als in dieser Ordnung aufgeführten Modulen erwerben, soweit diese Module die auf Grundlage einer Studienempfehlung abgeschlossenen Module fachwissenschaftlich fortführen. Als Orientierung für die fachwissenschaftliche Fortführung dient die Ausgestaltung entsprechender Fächer im kombinatorischen Bachelor der Bergischen Universität Wuppertal. Insbesondere die in dieser Ordnung vorgenommene Einschränkung auf volkswirtschaftliche Module im Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft entfällt im Übergang zu Gunsten aller betriebswirtschaftlichen Module, die im Fach Wirtschaftswissenschaft des kombinatorischen Bachelors der Bergischen Universität angeboten werden.