+++ I N F O T E X T +++ Dr. med. I. von der Lippe | Triptiser Straße 13 | 07806 Neustadt an der Orla | 036481 – 567740 | www.augen-vdl.de Premiumlinsen Bei der Katarakt-Operation wird Ihnen eine Linse implantiert. Sie ersetzt die optische Funktion der entfernten Augenlinse. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung GKV sind Standardlinsen mit „notwendiger, zweckmäßiger, ausreichender und wirtschaftlicher“ Qualität enthalten. Sie bieten eine einfache sphärische Optik, einen UV- und häufig auch einen Blaufilter. Premiumlinsen korrigieren je nach Modell wie eine gute Brille auch Astigmatismus, Dispersion und ggf. Alterssichtigkeit. Sie erfordern immer eine optische Biometrie und sind wie diese nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Standardlinsen sind in vielen, aber nicht in allen Fällen ausreichend. Fragen Sie uns bitte, ob eine Premiumlinse für Ihr Auge in Frage kommt. Warum Premiumlinsen? Einige optische Abbildungsfehler des Auges werden von herkömmlichen Standardlinsen nicht korrigiert, deshalb kann manchmal nur mit einer optisch höherwertigen Premiumlinse die bestmögliche Qualität Ihres Sehvermögens und Brillenfreiheit erreicht werden, sofern die übrigen Strukturen des Auges gesund sind: Von einer asphärischen Premiumlinse profitieren Augen deren Pupillen bei schwachem Licht relativ weit werden in Form eines besseren Kontrastsehens durch Korrektur der Dispersion (Farbstreuung). Man merkt das z. B. beim nächtlichen Autofahren. Die Pupillenweite verringert sich mit zunehmendem Alter. Liegt ein relevanter Astigmatismus („Hornhautverkrümmung“) vor, so ermöglicht eine torisch-asphärische Premiumlinse durch Astigmatismus-Korrektur weitgehende Brillenfreiheit für die Ferne (vgl. Cylinderwert auf ihrem Brillenkärtchen, z. B.: sph +2,0 cyl ± 1,5 180°). Darüber hinaus verbessert sie den Kontrast. Mit einer Standardlinse müsste der Astigmatismus weiterhin mit einer Brille ausgeglichen werden. Eine multifocale Premiumlinse ermöglicht nach Gewöhnung (!) in der Regel brillenfreies Sehen in Ferne und Nähe, allerdings mit physikalisch bedingter Kontrastminderung, störend wahrnehmbar z. B. bei nächtlichem Autofahren. Für längeres Lesen ist eine Lesebrille dennoch angenehmer. Kosten Mit dem GKV-VStG in §33 (9) SGB V wurde zum 01.01.2012 eine Neuregelung eingeführt, über deren Auslegung (Kostenerstattung oder Zuzahlung) bundesweit keine Einigkeit besteht. Kostenerstattung: Alle Leistungen werden privat nach GOÄ abgerechnet. Sie wählen bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung. Die Kasse ist dann berechtigt und verpflichtet, Ihnen den Kostenanteil für die Operation mit einer Standardlinse zu erstatten. Zuzahlung: Die Operation wird über die Chipkarte abgerechnet. Alle vorher und nachher ausschließlich mit der Premiumlinse in Zusammenhang stehenden Mehrleistungen und Material-Mehrkosten werden privat nach GOÄ als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet. Premiumlinsen senken Brillenkosten! Torische Premiumlinse ACRYSOF IQ TORIC von der Firma ALCON, 6mm 04.03.2013 20:58