sektion für sozialpsychologie und sozialanthropologie

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Studienempfehlungen: Stand 21.1.2006
SEKTION FÜR SOZIALPSYCHOLOGIE UND SOZIALANTHROPOLOGIE
Sozialpsychologie als Nebenfach im Rahmen eines Magisterstudiums nach
dem Magister-Reformmodell (Übergangsregelungen für den auslaufenden
Studiengang)
(1) Studienphase bis zum Bachelor of Arts (B.A.) (1. bis 6. Sem.)
Die Einführung in das Studium (1. bis ca. 3. Sem.) macht mit der integrierenden Perspektivedes
Faches und mit zentralen Theorie- und Forschungsansätzen bekannt und vermittelt einen
Einblick in die verschiedenen Studienmodule.
Dazu dient der Besuch der folgenden Pflichtveranstaltungen:
1. Einführung in die Sozialpsychologie I (V+Ü 3 SWS)
2. Ausserschulische und berufliche Sozialisation I (2 SWS)
3. Sozialanthropologie I (2 SWS)
4. Sozialtheorie(2 SWS)
5. Organisation I (2 SWS)
Die übrigen SWS sind frei zu wählen. Wenn zu den Übungen der Teilgebiete 2. bis 5.
Vorlesungen angeboten werden, so werden diese zur Ergänzung empfohlen. Es kann aber auch
mit dem Besuch von weiterführenden Veranstaltungen der Module begonnen werden.
(2) Leistungsnachweis und Fachprüfung
Bis zum B.A. sind ein Leistungsnachweis und eine Fachprüfung zu absolvieren. Der
Leistungsnachweis ist in der Übung der Einführung in die Sozialpsychologie I (durch eine
Klausurleistung) zu erbringen. Die schriftliche Fachprüfung besteht aus einer dreistündigen
Klausur und bezieht sich auf den Stoff der Übungen „Außerschulische und berufl.
Sozialisationstheorie I“, „Sozialanthropologie I“ sowie einer Veranstaltung aus 4. bis 5., und kann
studienbegleitend am Ende jeden Semesters absolviert werden. Die Note dieser Fachprüfung
geht in die Fachnote der B.A.-Prüfung ein.
(3) Zweiter Studienabschnitt (4. bis 6. Sem.)
Das Hauptstudium umfasst ca. 14 SWS und enthält die folgenden Pflichtveranstaltungen:
Einführung in die Sozialpsychologie II (V+S 3 SWS).
Es bietet die Möglichkeit der individuellen Schwerpunktbildung durch die Fortsetzung des
Vertiefungsstudiums
in zwei Modulen nach Wahl:
- Sozialtheorie II und III (4 SWS)
- Sozialanthropologie II und III (4 SWS)
- Sozialisation, Interaktion und Organisation II und III (4 SWS)
Die übrigen SWS dienen der individuellen Schwerpunktbildung.
(4) Leistungsnachweise und Abschlussprüfung
Im Hauptstudium ist ein Leistungsnachweis in der Veranstaltung Einführung in die
Sozialpsychologie II zu erbringen, ein zweiter in einem Seminar aus einem der gewählten
Module. Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Grundlagen des Faches
(Einführung in die Sozialpsychologie II) sowie zwei Vertiefungsgebiete aus beiden oder einem
der gewählten Module.
Die Prüfer der Sektion Sozialpsychologie und Sozialanthropologie sind
- Prof. Dr. H. Nolte (Sozialtheorie)
- PD Dr. H.G. Tegethoff (Sozialisation, Interaktion und Organisation)
- Prof. Dr. D. Haller (Sozialanthropologie, Praktische Anthropologie)
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