Kurzanleitung zum Vorgehen bei Verdacht auf Neue Influenza (A/H1N1) Empfehlungen des Arbeitsstab Neue Influenza (Schweinegrippe), SenGesUmV1 Verdacht auf Neue Influenza A/H1N1 1 Meldung an das Gesundheitsamt Probenentnahme (dabei: Infektionsschutz !) 2 Probentransport 3 Influenza A Schnelltest negativ Influenza (A/H1N1) PCR positiv 4 5 Bestätigung, Differenzierung, Ausschluß Maßnahmen entsprechend der klinischen Erkrankung Neuraminidase-Hemmer gemäss klinischer Indikation 6 Bei weiter bestehendem klinischen Verdacht: kurzfristige Wiederholung der InfluenzaDiagnostik (PCR), Material möglichst aus tiefen Atemwegen Krankenhauseinweisung bei klinischer Indikation 7 Infektionsschutzmassnahmen für Haushaltsmitglieder, in Absprache mit Gesundheitsamt 8 1 Gemäss Vorgaben des RKI, verkürzte Handreichung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für weiterführende Informationen siehe: www.rki.de oder http://www.berlin.de/sen/gesundheit/vorsorge/schweinegrippe.html Stand: 08.05.09 Erläuterungen 1 2 3 4 Falldefinition: Klinik: Akute respiratorische Erkrankung mit Fieber (≥38°C) ODER Tod durch unklare resp. Erkrankung, UND Epidemiologie: mindest eine der folgenden Expositionen innerhalb von 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn: 1) Aufenthalt in Risikogebiet (s. www.rki.de/influenza) ODER 2) direkter Kontakt mit wahrscheinlichen, bestätigtem oder Todesfall ODER 3) gleichzeitiger Aufenthalt in einem Raum mit bestätigtem Fall ODER 4) Laborexposition. Fallkategorien: Verdacht: erfüllte Falldefinition, bei Fehlen anderer Erklärung für Krankheitsbild. Wahrscheinlich: Nachweis von Influenza A UND negatives Ergebnis für saisonale Influenzasubtypen A/H1 und A/H3. Bestätigt: Nachweis von Neue Influenza A/H1N1. Infektionsschutz: Personal: Schutzkittel, Einmalhandschuhe, mehrlagiger, dicht anliegender Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion; bei ausgeprägter Exposition (z.B. Bronchoskopie) Schutzbrille, Atemschutz (FFP3). Praxisbereich: bei V.a. Neue Influenza Unterbringung in separatem Raum, getrennt von anderen Patienten (!). Probenentnahme: Für Schnelltest und ggfs. PCR werden mindest. drei Abstriche mit jeweils einem Tupfer (handelsübliche Watteträger) gewonnen: 1. Rachenhinterwand, 2. li. Nasenloch, 3. re. Nasenloch (drehend, leichter Druck). Für PCR: Überführung der Tupfer (Stil abschneiden) in spez. Virus-Transport-Puffer-Röhrchen, alternativ Röhrchen mit 1-2 mL Kochsalzlösung, alternativ trockener Tupfer in Röhrchen (keine bakteriol. Gel-Röhrchen!). Bei Vorliegen von Bronchiallavage o.ä. (zusätzliche) Verwendung dieses Materials. Probentransport: ggfs. für Schnelltest, sonst für PCR. Versand als „Biologischer Stoff, Kategorie B“, weitere Kennzeichnung „UN 3373“. Primärverpackung (Röhrchen) in weiterer Verpackung (flüssigkeitsdicht) in gefüttertem Umschlag o.ä. versenden, z.B. mit Kurier oder Deutscher Post. Schnelltest: Durchführung mit 1 Probe aus 1 Nasenloch. Es wird davon ausgegangen, dass die gängigen Schnelltests auch die Neue Influenza (A/H1N1) nachweisen; aufgrund der z.T. geringen Sensitivität der Tests schließt ein negatives Ergebnis eine Infektion nicht aus! Bei positivem Test auf Influenza B: Meldung an Gesundheitsamt, keine weitere virolog. Diagnostik. 5 PCR: Ist der Schnelltest positiv auf Influenza A ODER negativ, erfolgt der Probenversand (Rachen, 2. Nasenloch) an ein Labor mit Kapazität zum spezifischen Nachweis von Influenza A/H1N1. Die Senatsverwaltung für Gesundheit empfiehlt die Einsendung in das Landeslabor Berlin-Brandenburg, Invalidenstrasse 60, 10557 Berlin (Tel. 39784-30; 24h Probenannahme). Der beizulegende Erhebungsbogen ist unter www.landeslabor.berlin-brandenburg.de erhältlich. Falls die Untersuchung mit dem Gesundheitsamt abgesprochen ist, entstehen für die Einsender keine Untersuchungskosten. Das LLBB übernimmt die Weiterleitung und Abstimmung mit dem NRZ des RKI. 6 Therapie: Patienten mit Verdacht auf Neue Influenza (s.o.) sollen antiviral behandelt werden. Dies ist unabhängig von einer Laborbestätigung! Nach bisherigem Kenntnisstand (06.05.09) ist der Erreger sensibel gegenüber den Neuraminidasehemmern Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®). Die Therapie soll binnen 48 h nach Erkrankungsbeginn initiiert werden. 7 Die Indikation zur stationären Behandlung wird durch den behandelnden Arzt gemäss dem klinischen Bild gestellt. Patiententransport: Das aufnehmende Krankenhaus ist vorab zu informieren! Für Transport- und Begleitpersonal sind Infektionsschutzmassnahmen (s.o, 2.) zu empfehlen, Mund-Nasen-Schutz für den Patienten soweit möglich. Wisch- und Händedesinfektion nach erfolgtem Transport. 8 Infektionsschutzmassnahmen: In Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt sind Massnahmen zur Prävention weiterer Ansteckungen zu treffen. Dies bezieht sich auf folgende Konstellationen: 1) V.a. Neue Influenza (s.o) mit Exposition zu labordiagnostisch bestätigtem Fall, 2) Nachweis von Influenza A und Exposition in Risikogebiet, 3) Nachweis von Influenza A ohne eruierbaren Subtyp, 4) Nachweis von Influenza A/H1N1. Die Massnahmen beinhalten die häusliche Absonderung und aktive Überwachung des Patienten für 1 Woche, für Haushaltsmitglieder die Empfehlung zu Hause zu bleiben, sorgfältige Hände- und Hustenhygiene, ggfs. Mundschutz bei Kontakten < 2 m, Schlafen in getrennten Zimmern, getrenntes Einnehmen der Mahlzeiten, ggfs. Gabe von Neuraminidase-Hemmern an enge Kontaktpersonen im Haushalt. Bei Fragen zur Neuen Influenza wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt Stand: 08.05.09