Vorgehen bei Verdacht auf Neue Influenza

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Kurzanleitung zum Vorgehen bei Verdacht auf Neue Influenza
(A/H1N1)
Empfehlungen des Arbeitsstab Neue Influenza (Schweinegrippe), SenGesUmV1
Verdacht auf Neue Influenza A/H1N1
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Meldung an das Gesundheitsamt
Probenentnahme (dabei: Infektionsschutz !)
2
Probentransport
3
Influenza A
Schnelltest
negativ
Influenza (A/H1N1)
PCR
positiv
4
5
Bestätigung,
Differenzierung,
Ausschluß
Maßnahmen
entsprechend der
klinischen
Erkrankung
Neuraminidase-Hemmer gemäss
klinischer Indikation
6
Bei weiter
bestehendem
klinischen
Verdacht:
kurzfristige
Wiederholung
der InfluenzaDiagnostik (PCR),
Material möglichst
aus tiefen
Atemwegen
Krankenhauseinweisung bei klinischer
Indikation
7
Infektionsschutzmassnahmen für
Haushaltsmitglieder, in Absprache mit
Gesundheitsamt
8
1
Gemäss Vorgaben des RKI, verkürzte Handreichung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für weiterführende Informationen
siehe: www.rki.de oder http://www.berlin.de/sen/gesundheit/vorsorge/schweinegrippe.html
Stand: 08.05.09
Erläuterungen
1
2
3
4
Falldefinition: Klinik: Akute respiratorische Erkrankung mit Fieber (≥38°C) ODER Tod durch
unklare resp. Erkrankung, UND Epidemiologie: mindest eine der folgenden Expositionen
innerhalb von 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn: 1) Aufenthalt in Risikogebiet (s.
www.rki.de/influenza) ODER 2) direkter Kontakt mit wahrscheinlichen, bestätigtem oder
Todesfall ODER 3) gleichzeitiger Aufenthalt in einem Raum mit bestätigtem Fall ODER 4)
Laborexposition.
Fallkategorien: Verdacht: erfüllte Falldefinition, bei Fehlen anderer Erklärung für
Krankheitsbild. Wahrscheinlich: Nachweis von Influenza A UND negatives Ergebnis für
saisonale Influenzasubtypen A/H1 und A/H3. Bestätigt: Nachweis von Neue Influenza A/H1N1.
Infektionsschutz: Personal: Schutzkittel, Einmalhandschuhe, mehrlagiger, dicht anliegender
Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion; bei ausgeprägter Exposition (z.B. Bronchoskopie)
Schutzbrille, Atemschutz (FFP3). Praxisbereich: bei V.a. Neue Influenza Unterbringung in
separatem Raum, getrennt von anderen Patienten (!).
Probenentnahme: Für Schnelltest und ggfs. PCR werden mindest. drei Abstriche mit jeweils
einem Tupfer (handelsübliche Watteträger) gewonnen: 1. Rachenhinterwand, 2. li. Nasenloch, 3.
re. Nasenloch (drehend, leichter Druck). Für PCR: Überführung der Tupfer (Stil abschneiden) in
spez. Virus-Transport-Puffer-Röhrchen, alternativ Röhrchen mit 1-2 mL Kochsalzlösung,
alternativ trockener Tupfer in Röhrchen (keine bakteriol. Gel-Röhrchen!). Bei Vorliegen von
Bronchiallavage o.ä. (zusätzliche) Verwendung dieses Materials.
Probentransport: ggfs. für Schnelltest, sonst für PCR. Versand als „Biologischer Stoff, Kategorie B“, weitere Kennzeichnung „UN 3373“. Primärverpackung (Röhrchen) in weiterer Verpackung
(flüssigkeitsdicht) in gefüttertem Umschlag o.ä. versenden, z.B. mit Kurier oder Deutscher Post.
Schnelltest: Durchführung mit 1 Probe aus 1 Nasenloch. Es wird davon ausgegangen, dass die
gängigen Schnelltests auch die Neue Influenza (A/H1N1) nachweisen; aufgrund der z.T. geringen Sensitivität der Tests schließt ein negatives Ergebnis eine Infektion nicht aus! Bei positivem
Test auf Influenza B: Meldung an Gesundheitsamt, keine weitere virolog. Diagnostik.
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PCR: Ist der Schnelltest positiv auf Influenza A ODER negativ, erfolgt der Probenversand (Rachen, 2. Nasenloch) an ein Labor mit Kapazität zum spezifischen Nachweis von Influenza
A/H1N1. Die Senatsverwaltung für Gesundheit empfiehlt die Einsendung in das Landeslabor
Berlin-Brandenburg, Invalidenstrasse 60, 10557 Berlin (Tel. 39784-30; 24h Probenannahme).
Der beizulegende Erhebungsbogen ist unter www.landeslabor.berlin-brandenburg.de erhältlich.
Falls die Untersuchung mit dem Gesundheitsamt abgesprochen ist, entstehen für die Einsender
keine Untersuchungskosten. Das LLBB übernimmt die Weiterleitung und Abstimmung mit dem
NRZ des RKI.
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Therapie: Patienten mit Verdacht auf Neue Influenza (s.o.) sollen antiviral behandelt werden.
Dies ist unabhängig von einer Laborbestätigung! Nach bisherigem Kenntnisstand (06.05.09) ist
der Erreger sensibel gegenüber den Neuraminidasehemmern Oseltamivir (Tamiflu®) und
Zanamivir (Relenza®). Die Therapie soll binnen 48 h nach Erkrankungsbeginn initiiert werden.
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Die Indikation zur stationären Behandlung wird durch den behandelnden Arzt gemäss dem klinischen Bild gestellt. Patiententransport: Das aufnehmende Krankenhaus ist vorab zu informieren! Für Transport- und Begleitpersonal sind Infektionsschutzmassnahmen (s.o, 2.) zu empfehlen, Mund-Nasen-Schutz für den Patienten soweit möglich. Wisch- und Händedesinfektion nach
erfolgtem Transport.
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Infektionsschutzmassnahmen: In Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt sind
Massnahmen zur Prävention weiterer Ansteckungen zu treffen. Dies bezieht sich auf folgende
Konstellationen: 1) V.a. Neue Influenza (s.o) mit Exposition zu labordiagnostisch bestätigtem
Fall, 2) Nachweis von Influenza A und Exposition in Risikogebiet, 3) Nachweis von Influenza A
ohne eruierbaren Subtyp, 4) Nachweis von Influenza A/H1N1. Die Massnahmen beinhalten die
häusliche Absonderung und aktive Überwachung des Patienten für 1 Woche, für Haushaltsmitglieder die Empfehlung zu Hause zu bleiben, sorgfältige Hände- und Hustenhygiene, ggfs.
Mundschutz bei Kontakten < 2 m, Schlafen in getrennten Zimmern, getrenntes Einnehmen der
Mahlzeiten, ggfs. Gabe von Neuraminidase-Hemmern an enge Kontaktpersonen im Haushalt.
Bei Fragen zur Neuen Influenza wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt
Stand: 08.05.09
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