Luxemburg, den 31. August 2011 Pressemitteilung der DP

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Luxemburg, den 31. August 2011
Pressemitteilung der DP
Schülerdatenbank ja – aber nicht um jeden Preis!
Bildungsministerin Mady Delvaux-Stehres (LSAP) plant den Aufbau einer großen
Schülerdatenbank. Im Prinzip ist gegen eine solche Datenbank nichts einzuwenden, vor
allem dann nicht, wenn sie wie offiziell von der Regierung behauptet wird,
hauptsächlich dazu dienen soll, die Schulpflicht genauer zu kontrollieren bzw. eine
bessere statistische Grundlage über die Schulbevölkerung liefern soll. Vor allem der
letzte Aspekt wird seit Jahren von internationalen Organisationen kritisiert: Luxemburg
verfüge nicht über ausreichend statistische und verlässliche Daten über Prognosen zu
den zukünftigen Bedürfnissen seines Schulsystems aufstellen zu können.
So weit, so gut, könnte man meinen. Doch es mehren sich die Kritiken an dem
geplanten Vorgehen der Regierung. Nach der nationalen Datenschutzkommission hat
auch nun die Arbeitnehmerkammer ein äußerst kritisches Gutachten zur
Schülerdatenbank vorgelegt. In beiden Gutachten wird vor allem ein allzu lockerer
Zugang zu den Daten bemängelt bzw. die Tatsache, dass die erhobenen Daten weit über
das Notwendige hinausgehen würden.
DP: Kein „gläserner“ Schüler
Für die DP steht fest, dass es mit dem Aufbau einer solchen Datenbank nicht zum
„gläsernen“ Schüler durch die Hintertür kommen darf. Unter dem Deckmantel der
Schulpflicht oder statistischer Überlegung darf es nicht zu einer Aushöhlung des
Gesetzes zum Schutz privater Daten kommen.
„Auch unsere Schüler besitzen, wie jeder andere Mensch, ein Recht auf Privatsphäre
und ihre privaten Daten müssen, wenn sie denn schon erhoben werden müssen,
bestmöglich vor Missbrauch geschützt werden. Auch muss der Zugang zu diesen Daten
so restriktiv wie möglich gehandhabt werden.“, so DP-Bildungssprecher André Bauler.
„In den letzten Jahren hat die DP mehreren Gesetzestexten der Regierung ihre
Zustimmung verweigert, wenn der Schutz persönlicher Daten nicht vollständig
gewährleistet war. Sollte die Ministerin den vorliegenden Bedenken, die ja nicht nur
von meiner Partei angeführt werden, nicht Rechnung tragen, wird die DP die
Gesetzesnovelle unter keinen Umständen mittragen können.“, so der DP-Abgeordnete
abschließend.
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