Ziele der Wettbewerbspolitik Grundbedingung

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J. Müller , LV
SS04
LV 2323.01
Marktregulierung und Wettbewerb in Europa
Weitere Hinweise auf http.//www.userpage.FU-Berlin/~JMueller/)
Ziele der Wettbewerbspolitik
Grundbedingung effizienten Wettbewerbs:
Vertragsfreiheit → Spezialisierung
→ höhere Produktivität
1) Gründe für staatliche Regulierung
(d.h. eingeschränkte Vertragsfreiheit):
1.1 Staatliche Rahmenbedingungen sind für die
Arbeitsteilung von zentraler Bedeutung.
Illustration anhand des 3-Stufen-Modells von C.C.
von Weizsäcker:
Stufe I: Tauschgesellschaft
2
-
Währung
-
Marktplatz
Stufe II: Produktion und Tauschgeschäfte
Zusätzlich braucht man:
-
Institutionen wie z. B. juristische oder persönliche
Gesellschaften (hier auch die Rolle des BGB)
-
Eigentumsrechte für Güter
-
Eigentumsschutz durch den Staat (z. B. staatlicher
bzw. privater Schutz, z.B. Kopierschutz)
-
Teilweise hier schon Korrektur von statischem
Marktversagen (natürliches Monopol, öffentliche
Güter, asymmetrische Information usw.) durch den
Staat nötig.
Stufe III: Forschung, Entwicklung, Produktion und
Tausch usw.
Hierfür brauchen wir nun zusätzlich:
-
Eigentumsrechte für Ideen (Patente, d. h. Korrektur
von dynamischem Marktversagen) usw.
3
In diesen drei Stufen sieht man, daß durch die
zunehmende Arbeitsteilung mehr Spezialisierung
möglich ist und dadurch die Produktivität steigt (im
Grunde auch die Wettbewerbsintensität).
Diese Arbeitsteilung und die dem zugrunde liegende
Vertragsfreiheit erfordert aber einen funktionsfähigen
rechtlichen Rahmen.
Ziel einer sozialen Marktwirtschaft sollte (im Rahmen
eines allgemeinen, alles umfassenden rechtlichen
Rahmens) ein Maximum an Spezialisierung sein, um
diese Produktivitätsgewinne statisch und dynamisch
zu ermöglichen.
1.2 Grundbedingung effizienten Wettbewerbs:
Vertragsfreiheit → Spezialisierung
→ höhere Produktivität
Wettbewerbspolitik schränkt die Vertragsfreiheit und
damit den Handlungsspielraum der Unternehmen ein.
Im Sinne effizienten Wettbewerbs ist dies gut, um
4
Marktversagen, z.B. durch Monopole oder Kartelle zu
verhindern.
Wir werden versuchen, Kriterien zu entwickeln, wann
die Vertragsfreiheit durch Wettbewerbspolitik
einzuschränken ist. Diese Kriterien richten sich an
diesen normativen Zielen (allokative, technische,
dynamische Effizienz) der Wirtschaftspolitik aus.
A. Normative Ziele
1.
allokative Effizienz (AE)
→ pareto-optimale Allokation
Monopolistische Strukturen verletzen wegen überhöhter
Preise die Bedingung effizienten Ressourceneinsatzes
beim Übergang von der Produzenten- auf die
Konsumentenseite.
_ Staatliches Eingreifen erforderlich.
Die drei Bedingungen allokativer Effizienz:
a) Haushaltsseite: Optimierungsprozeß bei
beschränktem Budget
5
→ Nutzenmaximierung
→ Ausgleich der Grenznutzen: GdS = GdS
b) Produktionsseite: Optimierungsprozeß bei
beschränktem Budget
→ effiziente Kombination der Produktionsfaktoren
Kapital und Arbeit
c) Zwischen der Produzenten- und der
Konsumentenseite:
Preise = Opportunitätskosten der Produktion1
PM > PW → Pareto-Ineffizienz
Nur der Wettbewerbspreis PW ist pareto-effizient.
Die Effizienzkosten einer solchen Politik kann man
teilweise messen (AE, TE). Die dabei ermittelten
Wohlfahrtsverluste sind ein wichtiges Kriterium für die
Vergleiche alternativer Industriestrukturen:
Wohlfahrtsverluste entstehen durch allokative
Ineffizienz.
1
Daneben tauchten hier folgende Bedingungen auf:
Preis = Grenzkosten
Faktoreinsatz = Opportunitätskosten → Grenzrate der Substitution GdS
Faktorpreise = Löhne bzw. Zinsen.
6
(d. h. einige Kunden müssten auf schlechtere Substitute
ausweichen, die teurer produziert werden, d. h. mehr
Ressourcen verbrauchen als die erst beste AE-Lösung).
Wohlfahrtsverluste:
Unter Wohlfahrts- oder Allokationsverlust, gelegentlich
wird auch die engl. Bezeichnung dead-weight loss
verwandt, versteht man den durch eine Marktstörung
(z.B.
Monopol)
im
Vergleich
zur
Situation
vollkommener Konkurrenz verursachten Verlust an
Rente (Konsumentenrente, Produzentenrente).
Die Ursache für den Verlust an Wohlfahrt ist jeweils,
dass die gehandelte (=produzierte) Menge von der
pareto-optimalen Menge abweicht, die sich auf einem
vollkommenen Konkurrenzmarkt im Gleichgewicht
einstellt.
Das grüne Dreieck stellt den Effizienzverlust durch das
Monopol dar.
p
GK
7
KR
C
pM
W
pW
PR
GE
N
xM
xW
x
Umverteilungsaspekte einer solchen Politik sind
schwieriger zu bewerten, z. B. der Transfer des
Monopolgewinns vom Kunden zum Produzenten.
2 technische Effizienz (TE)
→ Kostenminimierung bei gegebener Technologie im
Sinne einer optimalen, d.h. der produktivsten
Kombination der Produktionsfaktoren.
Die allokative Effizienz auf Produzentenseite geht
faktisch davon aus, daß technische Effizienz gegeben
ist.
Modellhaft: gegebene Technologie, wird abgebildet in
der Produktionsfunktion.
8
Auf der technischen Seite gibt es Produktivitätsunterschiede.
_ Die technische Effizienz beschreibt die produktivste
Faktoreinsatzkombination bei gegebener Technologie.
3 dynamische Effizienz (DE)
→ Umsetzung des technischen Fortschritts, damit die
produktiveren Faktoren eingesetzt werden.
Beispiel: Erfindung → Patent
Das Patent gibt mir die Möglichkeit, eine
Monopolrente zu erwirtschaften
→ Rückzahlung der hohen F&E-Kosten
→ Anreiz, überhaupt F&E zu betreiben
Ein Patent ist jedoch allokativ ineffizient:
→ Widerspruch allokative ↔ dynamische Effizienz
B. Positive Modelle
9
Hier sind Gründe für staatliche Eingriffe in die
Vertragsfreiheit beschrieben, die nicht auf den obigen
normativen Zielen beruhen. Diese zusätzlichen Ziele
verfolgt die Politik:
1. Fairneß (level playing field)
→ kein ruinöser Wettbewerb
→ keine Wucherzinsen bei Not
2. New Political Economy NPE
3. Public Choice
4. Aktive Unterstützung der internationalen Expansion
einheimischer Unternehmen.
5. Konsumentenschutz (Verhinderung von Monopolen
oder auch asymmetrischen Informationen)
6. Schutz und Unterstützung der infant industries
7. Anti-Dumping (→ Predation)
8. Förderung der KMU (SME)
9. Abbau von Handelshemmnissen und
Marktzutrittsbarrieren
10
2) Regulierung in wettbewerblichen
Ausnahmebereichen:
2.1 Struktur vs Verhaltenskontrolle
Hier geht es um zusätzliche Einschränkungen der
Vertragsfreiheit, z. B. eine Kontrolle der
Marktstruktur
- wie Produktionsverbot für Dritte (z. B. durch das
legale Monopol öffentlicher Unternehmen).
- Beschränkter Marktzutritt (durch Lizenzvergabe im
Bereich Luftfahrt, Telekommunikation usw.)
Daneben gibt es auch Verhaltensregulierung:
- Preisregulierung (z. B. von Betrieben im Bereich der
Elektrizitätswirtschaft, kommunale Bereiche usw.)
- Kontrahierungszwang um Rosinenpicken zu
verhindern (z. B. beim Taxi, bei der Gelben Post, im
Energiebereich usw.).
11
- Qualitätsregulierung z. B. bei der Post, Telekom,
Flugverkehr (Sicherheit) usw.
Ziel solcher wettbewerblichen Rahmenbedingungen
ist Marktversagen so weit wie möglich zu korrigieren
und andererseits Vertragsfreiheit nicht übermäßig
einzuschränken.
2.2 Nützliche Konzepte bei der Abwägung staatlicher
Eingriffe:
-
Allokative Effizienz (AE)
-
Technische Effizienz (TE)
-
Dynamische Effizienz (DE)
Zusätzliche politische Ziele:
- Fairer Wettbewerb und faire Entlohnung der
Produktionsfaktoren (z. B. durch Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb ,Verbot von Wucherzinsen bei
Not)
- Konsumentenschutz (Verhinderung von Monopolen
oder asymmetrischen Informationen)
12
→ Korrektur v Marktversagen (noch normativ)
- Kontrolle der Einkommensverteilung (z. B. durch
Mindestlöhne und dgl.)
- Industriepolitische Überlegungen z. B. durch
Unterstützung der einheimischen Wirtschaft bei der
internationalen Expansion
- Unterstützung neuer innovativer Branchen
(INFANT-Industrie)
- Sektorale und marktstrukturelle Überlegungen
(Präferenz für SME/KMU)
3) Mögliche Staatseingriffe im Rahmen der
Regulierungspolitik
3.1 Strukturelle Eingriffe
-
Abbau der Marktzutrittsbarrieren (institutionelle,
technische und strategische Barrieren)
-
Marktstrukturkontrolle durch Fusionskontrolle
bzw. Entflechtung oder Lizensierung
13
Strukturelle Kontrolle:
→ nur punktuelle Eingriffe
z. B. Abbau von Marktzutrittsbarrieren (MZB)
→ institutionelle MZB´s: staatliche Lizenzen,
Auflagen etc.
→ strategische MZB´s: Markennamen,
Excess Capacity, Reputationen
→ technische MZB´s:
z.B. Telefonnetz,
MES, Vertriebsnetz etc.
oder Fusionskontrolle
→ antizipatorisch, d.h. ex ante
oder Entflechtung von Monopolen
→ z.B. AT&T, Gesellschaft für Ferngespräche und Orts- bzw. Regionalgespräche (R BOCs wie Nynex)
14
3.2 Verhaltenskontrolle
Dies impliziert eine ständige Überwachung gegenüber
punktuellen Eingriffen bei 3.1:
-
Mißbrauchsaufsicht bei Unternehmen mit
Marktmacht (in der Regel bei „nichtregulierten“
Branchen, wo die normalen GWB-Regeln gelten)
_Mißbrauchsaufsicht (§ 25 GWB, Art 85 EGV)
- Regulierung von Marktzugang und Preis- und
Qualitätskontrolle in wettbewerblichen
Ausnahmebereichen (Telekom, Gas, Elektrizität,
Verkehr usw.)
→ Kartellaufsicht
→ Regulierung des Marktzugangs durch
Regulierungsbehörde
Das Structure-Conduct-Performance-Paradigma
Hintergrund für die Unterscheidung in Struktur- und
Verhaltenskontrolle.
15
Basis: Ein Zusammenhang zwischen
Structure:
Struktur
Conduct:
Verhalten
Performance:
Leistung
Effizienzmaße sind wichtige Kriterien beim
Abwägen unterschiedlicher Rahmenbedingungen.
3.3 Grenzen für den Geltungsbereich regulativer
Maßnahmen:
-Sowohl auf nationaler, teilweise auch auf regionaler
Ebene und
-auf europäischer Ebene
WILLIAMSON: Trade-Off zwischen Marktmacht
und Effizienzgewinn
Modell von Oliver WILLIAMSON:
2 kleine Unternehmen, es herrscht Wettbewerb.
Nun wollen diese Unternehmen fusionieren, um danach
16
ein Monopol zu bilden.
→ abnehmende Grenzkosten (von 1 auf 0,92)
→ Was passiert?
$
Demand
Grenzerlöskurve
1,08
B
C
A
D
1,00
GK vor Fusion
0,92
GK nach Fusion
F
E
Q
90 100
115
Monopol:
Grenzkosten = Grenzerlös → Angebotsmenge
Abtragen auf der NF-Kurve → Angebotspreis
Ergebnis: Wir sparen volkswirtschaftliche
Ressourcen
→ Effizienzgewinn 
Der Preis ist zu hoch
17
→ Marktmacht 
Die Effizienzverluste auf Grund eines Monopols
kann man teilweise messen (AE, TE).
Die dabei ermittelten Wohlfahrtsverluste sind ein
wichtiges Kriterium für die Bewertung staatlicher
Eingriffe.
Wohlfahrtsverluste entstehen durch allokative
Ineffizienz,
(d. h. einige Kunden müßten auf schlechtere
Substitute ausweichen, die teurer produziert werden,
d. h. mehr Ressourcen verbrauchen als die erst beste
AE-Lösung bei P=GK).
Umverteilungsaspekte einer solchen Politik sind
schwieriger zu bewerten, z. B. der Transfer des
Monopolgewinns vom Kunden zum Produzenten.
18
Fusionseffekte
a) Umverteilung Konsumenten→ Monopoluntern. B
b) Faktoreinsparung, kein Verlust, Faktoren stehen der
Volkswirtschaft zur Verfügung
D+E
c) Wohlfahrtsverlust (dead weight loss) → allokative
Ineffizienz C
d) Effizienzgewinn (efficiency gain),
volkswirtschaftlicher Gewinn
A
• Es ist nun zu vergleichen:
Ressourceneinsparung A ↔ Ressourcenverlust C
durch schlechtere Substitutprodukte2
bzw. technische Effizienz ↔ allokative Effizienz
→Wenn also bei Fusionen die Ressourcenersparnis A
größer ist als der Wohlfahrtsverlust C, dann ist die
Fusion o.k., aber allokativ ineffizient.
Einige Kunden müssen auf schlechtere Substitute ausweichen, die „teuer“ produziert werden, d.h. bei deren
Produktion mehr Ressourcen verbraucht werden.
2
19
• Wäre allokative Effizienz administrativ herstellbar?
→ Preis =! Grenzkosten = 0,92
→ Output ↑ auf 115
→ Konumentenrente↑
→ Faktoren werden aus weniger produktiven
Bereichen abgezogen
→ allokative Effizienz 
→ technische Effizienz 
Argumente gegen eine Fusion
a) Die technische Effizienz kann im Monopol
zurückgehen.
b) Wenn die Preiselastizität der Nachfrage höher ist,
d.h. die Nachfragekurve flacher verläuft, dann könnte
der Wohlfahrtsverlust kleiner sein et vice versa.3
→ großer relevanter Markt → geringe Preiselastizität
der Nachfrage ηp, x
→ kleiner relevanter Markt → hohe Preiselastizität
der Nachfrage ηp, x
3
Niedrige Preiselastizität → steile Nachfragekurve
Hohe Preiselastizität → flache Nachfragekurve
Eine hohe Preiselastizität bedeutet: Es gibt viele Substitutsgüter.
20
c) Die Effizienzgewinne, die man sich von einer Fusion
erhofft, werden häufig überschätzt.
d) Monopolgewinne können zur Ressourcenvergeudung
beim „Wettbewerb um Monopole“ führen (TULLOCK),
z.B. Ressourcenverlust durch Bestechungsgelder beim
Kampf um Bananen-Import-Lizenzen.
4) Kriterien für staatliche Regulierung:
4.1 Definition von Marktmacht
Möglichkeit die Preise zu beeinflussen, ohne daß die
Nachfrage signifikant zurückgeht (P > GK).
Verschiedene Maße der Marktmacht,
z. B. nach Lerner P - GK/P.
Marktmacht ist abhängig:
- von der Preiselastizität der Nachfrage (vorhandene
Substitute) und
- von der Preiselastizität des Angebots (potentielle
Wettbewerber aus verwandten Bereichen, und der
Höhe der Marktzutrittsbarrieren).
21
Woran erkennt man ein Monopol?
→ Maßzahlen:
Kapitalrentabilität oder
price-cost-margin (LERNER-Index)= p −pGK = p −pmc
Hinweis:
Man kann unter gewissen Bedingungen zeigen, daß gilt:
p − GK
1
=−
p
η p ,x
P – GK/P = -1/e
e oder ηp, x = Preiselastizität der
Nachfrage
d.h. die Marktmacht ist auch abhängig von4
- der Preiselastizität der Nachfrage ηp, x
- der Preiselastizität des Angebots εp, x
→ Je geringer der LERNER-Index, desto höher ist ηp, x.
→ je größer dieser LERNER-Index ist, je niedriger die
Preiselastizität und desto höher die Marktmacht
Numerisches Beispiel:
-ηp, x -2 , d.h. P = 2 x GK und der L-Index beträgt 0,5
-ηp, x -1oo , so daß der L-Index 0,01 beträgt
-ηp, x = - 0,5 so daß der L-Index 20. beträgt
4
Der LERNER-Index spiegelt auch diese Preiselastizitäten wider.
22
Aber der Lerner Index geht nicht eindeutig auf die
Wohlfahrtsverluste ein, z.B. bei unterschiedlichem ηp, x .
_ Eine Alternative zum Messen von Marktmacht ist der
Marktanteil eines Unternehmens.
4.2 Bestreitbare Märkte
Marktmacht → structure:
Marktmacht → conduct
Führt ein Monopol quasi automatisch zu
monopolistischem Verhalten?
Marktzutrittsbarrieren machen den Unterschied!
a) hohe Marktzutrittsbarrieren → monopolistisches
Verhalten
b) geringe Marktzutrittsbarrieren → kein
monopolistisches Verhalten
→ Bestreitbarer Markt
23
4. 3 Natürliche und unnatürliche Monopole
• natürliche Monopole: sinkende Durchschnittskosten
im relevanten Bereich, das heißt zwei Unternehmen
sind in der Herstellung teurer als ein Unternehmen im
relevanten Bereich: der Bereich links des
Schnittpunktes der Durchschnittskosten mit der
Nachfragekurve.
→ Marktversagen in dem Sinne, daß der Markt zwar
existiert (es existiert Angebot und Nachfrage), aber er
funktioniert nicht , d.h.
→ teilweises Marktversagen
→ Produktion ist allokativ ineffizient.
Preisbildung im Monopol
P
10
Erlöskurve
η=∞
elastischer Nachfragebereich
η=1
unelastischer Nachfragebereich
Nachfragekurve
η=0
Grenzerlöskurve
10
q
24
Zur Preiselastizität bei diesem Beispiel:
dq
dq p
q
ηp=
= ⋅
dp dp q
p
p von 8 auf 6 (- 25%) → q von 2 auf 4 (+
100%)
→ hohe Preiselastizität im oberen Bereich
p von 4 auf 2 (- 50%) → q von 6 auf 8 ( +
33%)
→ geringe Preiselastizität im unteren Bereich
Über die Preiselastizität optimiert der
Monopolist seinen Umsatz und damit seinen
Gewinn π.5
4.4 Kennzahlen für Marktstrukturen
(market structure):
→ Konzentrationsrate:
j
Ci, j = ∑ MA
i
i =1
_ MA: Marktanteil
misst die Marktmacht der ersten / größten
Unternehmen.
2
MA
→ HERFENDAHL-Index:HI = ∑ Anzahl Unternehmen
.10 000
i
5
Ertrag = Gewinn; Erlös = Umsatz [ohne Gewähr…]
25
Beispiel:
3 Firmen mit MS v50, bzw. 30% und 20 %
HH= 3800 (2500 +900+ 400)/3
4.5 Politische vs normative Gründe für Staatseingriffe
Normative Gründe:
Ökonomische begründete Norm, d. h. eine Bewertung
ist möglich (gut bzw. schlecht). Maßstab ist hier die
allokative und technische Effizienz.
P = GK = gut
P ≠ GK = schlecht, d.h. allokatives Marktversagen,z.B.
-
beim natürlichen Monopol
-
bei öffentlichen Gütern
-
bei Externalitäten
-
bei fehlenden Eigentumsrechten
-
bei asymmetrischer Information
(Hintergrundmaterial in Lit. Liste)
26
Positive Gründe der Regulierung:
Positiv, d. h. eine positive Erklärung für das
Regulierungsverhalten, eher beschreibend.
Dahinter stehen positiv-ökonomische Modelle, die das
Verhalten der Regulierungsbehörden, bzw. der Politik
der Unternehmen bzw. der beteiligten Interessengruppen erklären.
Erklärungsaspekte sind:
- Koordinationskosten von Gruppen (Personen,
Unternehmen), die sich durch politische Eingriffe
Vorteile verschaffen möchten.
- Rolle der Politiker und Parteien bei der
Umverteilung, die sich daraus einen politischen
Vorteil erhoffen (politischer Markt).
5) Schwerpunkte der Regulierung:
-
Energie
(z. B. Elektrizität, Gas, nicht jedoch Öl und Kohle)
27
-
Verkehr (Luftverkehr, Bahn, ÖPNV, Taxis)
-
Kommunikation (Telekommunikation, Rundfunk)
Andere Versorgungsmärkte (Wasser, Abwasser,
Müllabfuhr)
-
-
Post- und Paketdienste
(Schwerpunkte im Kurs teilweise durch wirtschaftliche
Bedeutung, politische Aktualität, aber auch spezielles
Interesse)
Ein Überblick über diese Branchen zeigt, daß für
staatliche Eingriffe nicht immer nur Gründe des
Marktversagens eine Rolle spielen. Daneben gibt es
auch Aspekte der Verteilung, des Schutzes gewisser
Gruppen bzw. kulturelle und andere politische
Aspekte, welche umfangreiche Regulierung erklären.
(Hintergrundfolien von Kiesling und Kruse)
28
6) Marktversagen bei natürlichem Monopol (wird
teilweise von Borchers behandelt)
6.1) Preissetzung beim Monopol bzw. beim
Vorhandensein von Marktmacht
Numerisches Beispiel: wird verteilt
Preisfestsetzung in einem natürlichen Monopol:
p, K
Monopolgewinn ohne Regulierung
pM
Wohlfahrtsgewinn durch
Regulierung
1
2
Monopolverlust durch
Regulierung
pR3
pR2
pR1
3
DK
GE
N
GK
q
A
E
B
29
Situation ohne Regulierung:
Menge A, Preis pM → Monopolgewinn Rechteck 1.
= das ist allokativ ineffizient.
Allokativ effizient wäre es, wenn gilt:
p = GK auf der Angebotsseite und
p = Grenznutzen auf der Nachfrageseite
→ Im Monopol ist der Preis zu hoch und die Menge zu
gering.
→ allokative Effizienz wird nicht erreicht
→ Kunden werden ausgeschlossen, obwohl sie bereit
wären, die Opportunitätskosten zu bezahlen
→ technische Effizienz
(Annahme von Kostenminimierung): keine eindeutige
Aussage möglich.
(Governance Frage der Unternehmensführung)
Situation nach Regulierung:
1. Fall: p = GK
→ Menge B. Preis pR1
→ Monopolverlust in Höhe der Fläche 3
30
2. Fall: p wird aus dem Schnittpunkt DK x N
bestimmt
→ Menge E, Preis pR3
→ Wohlfahrtsgewinn in Höhe des Dreiecks 2
→ Umverteilung der Produzentenrente 1zur
Konsumentenrente
Der maximale Gewinn des Monopolisten kann durch
eine Analyse der Preiselastizität erfolgen.
Um den Gewinn zu maximieren setzt der Monopolist
Menge bei GE = GK
Dann ist die Preiselastizität = !1!
Unterscheiden zwischen Gewinnmaximierung und
Preismaximierung.
Allokative Effizienz impliziert P = GK
Aber: Monopolist erhöht den Preis und reduziert die
Menge.
P = GK als Ziel der AE
Aber hier P ≠ GK
6.2 Bewertung staatlicher Eingriffe
31
Wie hoch sind die volkswirtschaftlichen Verluste bei
monopolistischem Verhalten?
Beispiele:
Die Effizienzverluste auf Grund eines Monopols
kann man teilweise messen (AE, TE).
Die dabei ermittelten Wohlfahrtsverluste sind ein
wichtiges Kriterium für die Bewertung staatlicher
Eingriffe.
Numerisches Beispiel
Praktische Beispiele?
6.3 Möglichkeiten staatlicher Eingriffe
- Preisregulierung (Verhaltenskontrolle)
- Verstaatlichung als extreme Form
- Entflechtung (Strukturkontrolle)
6.4 AE: Preissetzung im natürlichen Monopol
32
Möglichkeit 1: Preisregulierung
1. Möglichkeit: P = GK
→ Monopolverlust da GK < DK
→ Wohlfahrtsgewinn da GK= P
Bei fallenden Grenzkosten entsteht bei P = GK ein
Defizit. Wie kann man dies decken?
a) Subventionierung durch den Staat. Das ist allerdings nur dann effizient, wenn diese durch eine
unverzerrende Kopfsteuer finanziert würde. (FirstBest-Lösung).
Beispiel:
Regionale Subventionierung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) durch das BMV
b) Durch Preisdiskriminierung (Second-Best-Lösung)
aa) Denjenigen mit einer niedrigen
Preiselastizität ist viel zu nehmen.
bb) Denjenigen mit einer hohen Preiselastizität
ist wenig zu nehmen.
33
Beispiel: Wie wirkt sich eine Preiserhöhung aus?
zu aa): geringe Preiselastizität
Man sieht: große Mengenreaktion
→ Preisdiskriminierung:
p
neuer Preis
alter Preis
Nachfrage
neue alter
q
Menge Menge
Man sieht: geringe Mengenreaktion
zu bb): hohe Preiselastizität
p
neuer Preis
alter Preis
A
Nachfrage
neue
Menge
alte
q
Menge
Man nehme bei aa) eine starke Preiserhöhung vor
und finanziere damit die geringere Preiserhöhung
34
bei bb).
→ allokative Effizienz nur für einige Kunden
erreicht, aber Wohlfahrtverluste werden dabei
insgesamt minimiert.
(Nebenbedingung ist Kostendeckung)
_ d.h. Preisdiskriminierung = Quersubventionierung
zwischen Kundengruppen
(Es gibt jedoch unterschiedliche Arten der
Preisdiskriminierung: ersten, zweiten und dritten
Grades)
Bei perfekter Preisdiskriminierung (1.Grades) herrscht
keine allokative Ineffizienz, aber enorme
Umverteilung).
siehe LSE Unterlage zur Preisdiskriminierung
Vorschlag von Ramsey: Abweichungen von der
allokativen Effizienz durch die Vorgabe der
Kostendeckung, d.h. minimalste Umverteilung.
35
Ramsey:
P = GK + Aufschlag
(der die Mengenabweichung von der erst besten
Lösung reduziert und dem Unternehmen nur Gewinn
läßt).
_ Unelastische Nachfrager müssen hier einen höheren
Preis bezahlen.
2. Möglichkeit:
Preis ergibt sich aus dem Schnittpunkt von
DK * N
d.h. der regulierte Preis entspricht den
Durchschnittskosten.
Das ist eine 3. beste Möglichkeit, aber auch allokativ
nicht effizient.
Ist die Regulierung eines natürlichen Monopols immer
notwendig?
Nein, auf bestreitbaren Märkten (contestable markets)
ist eine Regulierung nicht zwingend erforderlich!
Bestreitbarer Markt:
36
→ Markt, wo prinzipiell Wettbewerb möglich ist
→ Markt mit geringem Markteintrittsrisiko
Markteintrittsrisiko: geringe versunkene Kosten (sunk
costs).
Versunkene Kosten= ME-Kosten - MA-Kosten + MAErlöse
hohe sunk costs geringe sunk costs
Natürliches
Monopol
Regulierung
Wettbewerb
Unnatürliches
Wettbewerb
Wettbewerb
Monopol
unnatürliches Monopol:
→ fallende GK-Kurve
→ aber Platz für mehrere Anbieter, da Nachfrage
vorhanden
Übergang vom natürlichen zum unnatürlichen Monopol:
37
p
K
DK1
DK2
q
GE1
N1
GE2
N2
Möglichkeit 2: Substitute Güter schaffen
→ Dadurch kann die Monopolmacht nicht ausgeübt
werden.
Instrument: Reduzierung der Marktzutrittsbarrieren
38
→ Wettbewerber betreten den Markt (der Markt
wird bestreitbar)
→ Substitute gelangen in den Markt
Möglichkeit 3: Wettbewerb um das Monopol
→ z.B. über eine Ausschreibung oder eine
Versteigerung um eine 5-Jahres-Lizenz zur
Nutzung der „Natürlichen-Monopol“-Ressourcen.
(Beispiel Mobilfunk)
→ Wettbewerb um den Markt,
da Wettbewerb im Markt nicht möglich ist.
→ erzielter Preis: reflektiert auch diskontierten
Monopolgewinn für 5 Jahre:
Je höher der erzielte Preis ist, desto höher ist der
potentielle Monopolgewinn und damit die
Abschöpfung durch den Staat.
(Aber Problem des winners curse)
→ Dem Staat kommt nun die Umverteilung zu,
die bei Preisdiskriminierung dem Konsumenten
zugekommen wäre.
→ weiterhin: allokative Ineffizienz
39
Problem: Was ist nach Ablauf der Lizenzperiode?
Beispiele: - Kabelfernsehnetze
- Busverkehr
- Telefonfrequenzen
Möglichkeit 4: Verstaatlichung
Vorteil:
Bei einer Verstaatlichung werden die Informationen
in eine Hand gegeben, denn die staatliche
Regulierung (wie unter Möglichkeit 1) eines
Privaten natürlichen Monopols leidet unter
asymmetrischen Informationen.
Nachteile:
- Wasserkopf
- Verfolgung anderer (sozialer) Ziele
- industriepolitische
Fehlentwicklungen (ICE vs SNCF)
40
- Postenschacher (z.B. ist der Manager
gleichzeitig Kanzler-Berater,
Influence cost ua)
Möglichkeit 5: Reduzierung des Monopols auf seinen
Kern
→ Randbereiche öffnen
(z.B. Paketpost, Telefonendgeräte)
→ Regelung des Marktzugangs zum Monopol
(Regulierungsbehörde)
Beispiele für natürliche Monopole:
-
Eisenbahn
Elektrizität, Gas, Wasser
Gas-Pipeline
Telekommunikation
6.5 Bestreitbare Märkte
( siehe 4. 2 oben)
41
Muß der Staat bei dem Vorliegen von natürlichen
Monopolen immer eingreifen?
Gegenargument: bestreitbare Märkte
Bestreitbarkeit ist abhängig von der Kostenstruktur
der Unternehmen (Kostendegression einerseits,
Umfang der versunkenen Kosten andererseits).
Definition „Versunkene Kosten“: Differenz zwischen
Markteintrittskosten und Marktaustrittserlös, bzw.
Differenz zur nächstbesten alternativen
Investitionsnutzung (vgl. hierzu auch Kapitel 2.2.1.4
Knieps, Horn, Müller, S. 80).
Beispiele bestreitbarer Märkte:
-
eine Flugverkehrsstrecke zwischen zwei Stadtpaaren
-
Buslinie
Gegenbeispiel: Märkte mit hohen versunkenen Kosten
- Kläranlagen
42
- lokale Stromverteilung
6.6) Wettbewerb um das Monopol
Man kann auch durch Wettbewerb um das Monopol
die Monopolgewinne abschöpfen,
z. B. durch Versteigerung von Lizenzen, teilweise
vorgesehen im Post- und Telekombereich für
nichtprofitable Universaldienste.
Vorteil:
Keine Information über Kosten notwendig, „selfrevealing process“.
Probleme:
- Unsicherheit beim Übergabe langlebiger
Investitionen an den nächsten Gewinner der
Ausschreibung
43
- Bindungen von Seiten der Regulierungsbehörde (in
der Regel wird die Lizenzvergabe mit einer späteren
Verhaltenskontrolle kombiniert).
7) Probleme bei der Umsetzung der Regulierung
7.1 Informationsprobleme
Der Regulator kennt Kostenfunktion des
Unternehmens und die Nachfragefunktion der
Kunden nicht.
Werden mehrere Unternehmen reguliert, so kann man
Benchmarking-Kostenstandards erhalten, d. h. es
müssen jedoch vergleichbare Unternehmensdaten
vorhanden sein.
Die Alternative wäre das Offenlegen der
Unternehmensdaten und eine transparente Kostenrechnung.
44
Teilweise vorgesehen bei der Regulierungsbehörde
RPT, aber große Probleme bei der Zurechnung der
Fixkosten beim Mehrproduktunternehmen.
Selbst die Verstaatlichung solcher Unternehmen löst
das Informationsproblem nicht.
Alternativen?
7.2 Anreizprobleme
Hintergrund ist die Rentabilitätsregulierung (M/V,
Kapitel 4.2)
Darstellung der Rentabilitätsregulierung:
Die Preisniveauregulierung läßt sich einfach
schematisieren. Der zulässige Gesamterlös (R) folgt
der Formel (Phillips, 1965, S. 131):
R = O + (V – D)s,
wobei O = Betriebskosten (operating costs)
V = gesamtes Bruttovermögen (gross value)
D = Wertberichtigungen (acrued
depreciation)
45
s = zulässige Kapitalverzinsung (allowed rate
of return).
Dabei enthalten die Betriebskosten alle laufenden
Aufwendungen der Produktion einschließlich
laufender Abschreibungen sowie Kosten, aber auch
Gewinnsteuern.
Der Ausdruck (V – D) ist die Berechnungsbasis (rate
base) für die zulässige Kapitalverzinsung. In sie
gehen alle Posten ein, die die Regulierungskommission als aktivierungsfähig ansehen.
Im Prinzip handelt es sich also um die linke Seite der
Unternehmensbilanz unter Berücksichtigung von
Wertberichtigungen.
Die Aufteilung in Betriebskosten und Berechnungsbasis ist steuerbar, und zwar einerseits über
Finanzierungspraktiken wie Leasing oder Factoring
durch die regulierten Unternehmen, andererseits
durch die Regulierungsbehörde über Regeln, die
Kostenansätze und -zurechnungen festlegen.
46
Von der Definition der Berechnungsbasis werden
Preise und Gewinnmöglichkeiten entscheidend
beeinflußt.
Die hier vorgesehene Gewinnregulierung erfolgt im
Grunde über eine Preisregulierung (um das
eingesetzte Kapitel marktgerecht zu verzinsen).
Dadurch entsteht ein wichtiges Anreizproblem.
Nach Averch und Johnson ist das Ziel des
Unternehmens nicht mehr die allokative Effizienz,
sondern eine Überkapitalisierung (weil dadurch der
Gesamtgewinn steigt, „Gold-Plating“).
→ das Unternehmen hat den Anreiz, zu
überkapitalisieren
Normale Kapitalisierung:
Wertgrenzprodukt des Kapitals = Kapitalverzinsung
hier: zulässige Kapitalverzinsung s > r
47
Überkapitalisierung:
Grenzproduktivität des Kapitals sinkt.
→ rate base↑
→ Gewinn↑
→ Wertgrenzprodukt < s (suboptimal)
→ Grenzerlös > 0
(optimal für Unternehmen)
→ Anreizproblematik
→ Average-Johnson-Effect
K
q
GK
DK
Vergleiche zu dem Thema Überkapitalisierung auch
CARLTON + PERLOFF, Abb. 21.5. S.880)
- technische Effizienz ist dann nicht mehr
das Ziel des Unternehmens,
48
sondern Überkapitalisierung (Gold plating)6
In einer solchen Situation des Anreizes zur
Überkapitalisierung ist eine besondere
Regulierungsmaßnahme erforderlich:
Preisdeckelung (price cap)
price cap = [pt-1 - Produktivitätsfortschritt] *
Inflationsbereinigung:
z.B. 4% Produktivitätsfortschritt, 2% Inflation
→ Preis muß um 2% sinken
Probleme bei der Preisdeckelung:
a) regulatory lag: zwischen Antrag und
Genehmigung vergeht Zeit (1-2 Jahre), d.h.
während dieser Zeit ist der Anreiz zur
Kapitalverzerrung nicht so groß.
6
Zuständig für EVU´s (Elektrische Versorgungsunternehmen): die Fach- und Preisaufsicht auf Landesebene.
49
b) werden andere Unternehmenskosten nicht
höher sein, z.B. die Arbeitskosten?
d.h.: besteht ein Anreiz, nicht kostenminimal
zu produzieren?
→ Nein, weil:
1. die Kosten ohnehin ersetzt werden,
und weil
2. mit Zunahme der Kosten der Gewinn
geschmälert wird, wodurch sich wiederum der
zu erwartende Regulierungsdruck reduziert.
Beurteilung des price cap:
Vorteil: Price Cap schafft die richtigen Anreize für
technische Effizienz.
→ Anreiz zur Kostenminimierung
→ kein Anreiz zur Überkapitalisierung
Nachteile:
a) Gefahr des strategischen Verhaltens:
Ziel der Unternehmen: „Nicht ins eigene
Fleisch schneiden, sondern dem
Wettbewerb schaden!“
50
Beispiel: ermittelte Preissenkung bei BT: 5% !
Grundgebühr → Monopol
→ p = const.
Ortsgespräche → Monopol
→ p = const.
Ferngespräche → Wettbewerb → p↓ um 45%
Warenkorb insgesamt
→ p↓ um 5%
b) Brechen von Verträgen (lack of committment)
→ Wenn der Gewinn zu hoch wird, wächst der
politische Druck auf die Regulatoren, die
zulässige Kapitalverzinsung „s“ anzupassen.
Fazit zum Price Cap:
natürliches Monopol:
→ Regulierungsbedarf
→ Rentabilitätsregulierung (Gewinnregulierung)
→ asymmetrische Informationen /
Anreizprobleme
51
→ price cap erforderlich
→ Produktivitätsprognose erforderlich
→ regelmäßige Kostenanalyse erforderlich
→ nach wie vor sind Informationen über die
Kosten- und Nachfragesituation erforderlich
Fazit zur Regulierung
Marktversagen
→ allokative Ineffizienz
→ Regulierung erforderlich („staatlicher Eingriff“)
→ Regulierung kostet Ressourcen
Kosten-Nutzen-Analyse der Regulierung erforderlich:
direkte Kosten:
- Behörde, Personal
- Subventionierung, wenn p < DK
indirekte Kosten:
- Wettbewerber nutzen die Regulierungsinstitutionen zu ihren Gunsten aus.
52
z.B. führte MCI so viele Prozesse gegen AT&T, daß
MCI als „Rechtsanwalts-Kanzlei mit Nebenstelle“
bezeichnet wurde.
- Politiker nutzen die Regulierungsinstitutionen zu
ihren Gunsten aus.
z.B. schützt die Regierung die gewerkschaftlich
organisierten Mitglieder der Dt. Telekom, indem sie die
Telekom selbst schützt, dasselbe gilt für die Dt. Post.
→ regierungsunabhängige Regulierungsbehörde und
Regulatoren erforderlich.
Nutzen:
- Wohlfahrtsumverteilung für alle Kunden durch p↓
- Wohlfahrtszunahme für neue Kunden
(Nettokonsumentenrente↑) durch p↓
→ Marktversagen ist dann nicht zu regulieren,
wenn die Kosten-Nutzen-Analyse keinen NettoNutzen ergibt.
53
Alternative:
Preisdeckelung (price cap) auf der Basis vergangener
Preise.
Preisanpassungen werden genehmigt unter
Berücksichtigung der Inflation und der erwarteten
Produktivitätsgewinne P1 = P0 (RPI – X).
Wichtig ist hier die Wahl des richtigen Warenkorbs bei
Mehrproduktunternehmen und ein Hinweis auf die
technische Effizienz.
(Nach der Liberalisierung sieht man jedoch oft
Produktivitätsreserven.)
Weitere Möglichkeit der Umgehung des
Anreizproblems:
"Regulatory lag" da zwischen Antrag und
Genehmigung eine gewisse Zeit vergeht, ist der
Anreiz zum übermäßigen Kapitaleinsatz nicht zu
hoch.
Grund: Das Unternehmen kann höhere Kapitalkosten
nicht geltend machen und versucht deswegen, sich
allokativ effizient zu verhalten.
54
Deswegen werden auch von Regulierungsbehörden
intensive Kostenmodelle erarbeitet (BT/OFTEL,
Deutsche Telekom, WIK, RAPT).
Aber das deckt nun nicht die Nachfrageseite ab
(Elastizitäten).
7.3 Gefahr des strategischen Verhaltens
Obwohl Preisdeckelung das Anreizproblem in der
Theorie löst, zeigt die Praxis, daß man eine Mischung
zwischen Preisdeckelung und Rentabilitätsregulierung durchführt (bestes Beispiel ist
Telekommunikationsregulierung in Großbritannien,
aber auch bei uns bei den EVU’s usw.).
Außerdem gibt es ein Problem bei ungenügenden
Festlegung („LACK of Committment“ , d.h. fehlende
Festlegung oder Bindung der Regulierungsbehörde).
55
Wenn der Gewinn bei Preisdeckelung zu hoch wird,
steigt der politische Druck auf die Deregulierungsbehörde, die eine schärfere Preisregulierung
durchzuführen sollen.
Bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen würde
das Unternehmen ebenfalls Druck auf die
Regulierungsbehörde ausüben, um den Konkurs zu
verhindern.
8) Indirekte Kosten einer Regulierung
Die Korrektur von Marktversagen ist nicht kostenlos.
Die Effizienzvorteile sollten durch zusätzliche
administrative Kosten und Lobbyaktivitäten nicht
völlig aufgefressen werden.
8.1) Administrative Kosten
- Administrative Kosten der Behörde
- Administrative Kosten in den Unternehmen
56
- Verzerrung im Faktoreinsatz aufgrund von
Anreizproblemen
- zusätzliche Kosten für Lobbyaktivitäten
dies führt zu 8.2
8. 2) Zur politischen Ökonomie der Regulierung
-
Deregulierung findet oft nicht statt, weil die
Minderheit der potentiellen Verlierer besser
organisiert ist, wie die Mehrzahl der potentiellen
Gewinner (Kosten der politischen Organisation).
Diese Art der Umverteilung symbolisiert auch die
indirekten Kosten der Regulierung.
-
Wettbewerber nutzen die Regulierungs-
institutionen zu ihren Gunsten.
Deswegen das Ziel, eine unabhängige
Regulierungsbehörde zu schaffen, evtl. auch
Wettbewerb zwischen Institutionen schaffen
(Regulierungsbehörde einerseits, Bundeskartellamt
andererseits).
57
Interessenkonflikte bei Privatisierung im Fall der
Deutschen Telekom durch das Interesse des
Finanzministers einerseits und der Regulierungsbehörde andererseits.
9) Universaldienst und seine Umsetzung
Universaldienst impliziert:
- Kontrahierungszwang bei national einheitlichen
Tarifen.
- Quersubventionierung von rentablen auf defizitäre
Dienste oder Produkte
Braucht man hier immer eine
Marktzutrittsbeschränkung?
Es gibt einen Zielkonflikt zwischen Universaldienst
einerseits und den Vorteilen erhöhter allokativer und
technischer Effizienz durch Wettbewerb.
Man braucht hier, wenn man zwei wirtschaftspolitische Ziele hat, auch zwei Instrumente.
58
Option:
Unterstützung strukturell schwacher Gebiete
einerseits, und andererseits in den ganzen Breiten
Wettbewerb.
Bedeutet aber Abkehr von der Tarifeinheit im Raum.
Gegebenenfalls müssen regionale Versorgungsziele
(Daseinsfürsorge) durch andere Instrumente
sichergestellt werden.
(Hintergrund Universaldienst Post, WiK, Elsenblast )
10) Gründe für die zunehmende Liberalisierung und
Privatisierung in wettbewerblichen
Ausnahmebereichen
-
Produktivitätsvorteil öffentlicher und privater
Unternehmen?
-
Hohe Kosten staatlicher Eingriffe?
59
-
Hoher Schutz der betroffenen
Produktionsfaktoren?
-
Technischer Fortschritt
(natürliches Monopol geht zurück, Produktvielfalt
steigt wie z. B. im Bereich der Telekommunikation).
_Alternative Technologien machen Monopolmärkte
bestreitbar.
Fazit:
Wettbewerbliche Ausnahmebereiche müssen immer
überprüft werden, nicht nur in der Form ihrer
Angebote, sondern auch ob Marktzutrittsbarrieren
und die bestehende Regulierung auch zeitgemäß sind.
10.1) Erfahrungen mit Liberalisierung und
Deregulierung in einzelnen Branchen.
a) Grundsätzlich ist der Übergang von einem
regulierten Monopol zu einer wettbewerbsfähigen
Marktstruktur ein langer Weg. Deswegen auch
60
während der Liberalisierungsphase ein verstärkter
Trend zur
b) Re-Regulierung, d. h. eine Reihe von Parametern,
die in regulierten Monopolunternehmen intern
festgelegt wurden, müssen nun extern für alle
festgelegt werden (Sicherheit, Standards usw.).
Darüber hinaus muß die Möglichkeit des
dominanten Anbieters, Wettbewerber zu behindern,
beschränkt werden.
(Z. B. Regulierung des Netzzugangs und der
übrigen Engpässe, Festlegung von Durchleitungsgebühren, Zugang zu Informationen usw.)
Darüber hinaus muß das Monopolunternehmen
weiter reguliert werden, bis der Wettbewerb stark
genug ist (Retabilitätsregulierung in vielen
Teilbereichen).
c) Umstrukturierung folgt der Liberalisierung
61
Die Marktstruktur in liberalisierten Bereichen wird
sich ändern.
Erstens kann durch Marktzutritt der Marktanteil des
dominanten Anbieters zurückgedrängt werden.
Zweitens wird die Anpassung der Unternehmen an
die neuen Wettbewerbsbedingungen zu einer
vertikalen und horizontalen Umstrukturierung
führen.
_ Aus horizontaler Sicht waren regulierte
Unternehmen oft auf den regionalen oder
nationalen Monopolmarkt beschränkt. Bei
Deregulierung kann sich das Unternehmen
geographisch neu positionieren.
_ Das Gleiche gilt für die Neuorientiertung
innerhalb der Wertschöpfungskette:
Einige Dienste werden nun ausgelagert, andere
kommen hinzu.
Erst mittelfristig kommt man zu einer
funktionsfähigen Wettbewerbsstruktur, in der die
sektorspezifische Regulierung durch die allgemeine
Wettbewerbsregulierung durch das GWB ersetzt
wird.
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