Merkblatt BHV 1 Untersuchung - Samtgemeinde Bevensen

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Landkreis Uelzen
Der Landrat
metropolregion hamburg
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nothmannstr. 34, 29525 Uelzen Tel.: (0581) 973523-0
Merkblatt
Bekämpfung des BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) - Untersuchung
Grundsätzlich besteht eine Untersuchungspflicht für alle in Deutschland gehaltenen Rinder. Ziel
ist ein flächendeckender BHV1-Freiheitsstatus. Die Anerkennung eines anerkannt BHV1-freien
Betriebes erfolgt durch mindestens eine Basisuntersuchung sowie durch regelmäßige jährliche
Kontrolluntersuchungen.
Ein Rinderhalter, dessen Rinderbestand nicht BHV1-frei anerkannt ist, muss seine Rinder in
Form einer Basisuntersuchung auf BHV1 untersuchen lassen. Bei Betrieben mit mehr als 30 %
Kühen gibt es drei Alternativen. Der Kuhanteil ist über das Bestandsregister in der HITDatenbank einsehbar.
Betriebe mit mindestens 30 % Kühen:
a) Blutuntersuchung aller weiblichen Rinder > 9 Monaten und aller zur Zucht vorgesehenen
männlichen Rinder:
Um BHV1-frei anerkannt zu werden, muss im Abstand von 5 – 7 Monaten nach der ersten
Basisuntersuchung (s.o.) eine zweite Untersuchung aller Tiere über 9 Monate stattfinden. Ist das
Ergebnis beider Untersuchungen negativ und deuten keine Anzeichen auf eine Erkrankung der
Tiere hin, so wird der Betrieb BHV1-frei anerkannt.
BHV1-freie Betriebe müssen eine jährliche Kontrolluntersuchung durch Blutproben aller Rinder
über 24 Monate durchführen lassen, um den Status der BHV1-Freiheit aufrecht zu erhalten.
Bei nicht geimpften Rindern ist an Stelle der Blutuntersuchung eine Untersuchung von
Einzelmilchproben möglich.
1. Basisuntersuchung
aller über 9 Monate
alten Tiere
im Abstand
von 5 – 7
Monaten
Ergebnis von
beiden
Basisuntersuchung
2. Basisuntersuchung
aller über 9 Monate
alten Tiere
anerkannt BHV1-frei
jährliche
Kontrolluntersuchung
aller über 24 Monate
alten Tiere
MFB-05-614-UE Vers. 1.1
b) Blutproben aller Rinder:
Dies ist die schnellste Möglichkeit, den Status als anerkannt BHV1-freier Betrieb zu erreichen.
Um durch diese Methode BHV1-frei anerkannt zu werden, muss eine zweimalige
Blutuntersuchung aller weiblichen und der zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder im
Abstand von 60 Tagen mit negativem Ergebnis durchgeführt werden.
BHV1-freie Betriebe müssen eine jährliche Kontrolluntersuchung durch Blutproben aller Rinder
über 24 Monate durchführen lassen, um den Status der BHV1-Freiheit aufrecht zu erhalten.
Bei nicht geimpften Rindern ist an Stelle der Blutuntersuchung eine Untersuchung von
Einzelmilchproben möglich.
im Abstand von
60 Tagen
1. Untersuchung aller
weiblichen und der
zur Zucht
vorgesehenen männl.
Rinder
2. Untersuchung aller
weiblichen und der
zur Zucht
vorgesehenen männl.
Rinder
anerkannt BHV1-frei
jährliche
Kontrolluntersuchung
aller über 24 Monate
alten Tiere
c) Tankmilchuntersuchung:
Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Tankmilchuntersuchung. Um durch Tankmilchuntersuchungen BHV1-frei anerkannt zu werden, müssen 3 negative Untersuchungen von
Tankmilchproben im Abstand von jeweils 3 Monaten sowie eine negative Blutuntersuchung aller
über 9 Monate alten weiblichen nicht laktierenden Rinder und aller Zuchtbullen inkl. der zur
Zucht vorgesehenen männlichen Rinder vorliegen.
Zur Aufrechterhaltung des Status BHV1-frei muss alle 4 Monate eine Tankmilchuntersuchung
durchgeführt werden.
Bei geimpften Tieren kann eine Tankmilchuntersuchung problematisch sein, da es zu falsch
positiven Ergebnissen für den Gesamtbestand kommen kann (keine Einzeltieruntersuchung). Es
empfiehlt sich daher, das Blutuntersuchungsverfahren unter a) oder b) zu wählen. Bei
Tankmilchuntersuchungen müssen die Impflinge ausgeschlossen und 1 x jährlich über die
Blutuntersuchung getestet werden.
Ergebnis von beiden
Basisuntersuchungen negativ
3 Monate
1.
Tankmilchprobe
3 Monate
2.
Tankmilch-probe
sowie Blutproben
von nicht
laktierenden
Rindern über
9 Monate
3.
Tankmilchprobe
anerkannt BHV1-frei
alle 4 Monate
Tankmilchprobe
MFB-05-614-UE Vers. 1.1
Betriebe mit weniger als 30 % Kühen:
Für die Anerkennung der BHV1-Freiheit in Betrieben mit weniger als 30 % Kühen muss eine
Blutuntersuchung aller Tiere über 9 Monate auf BHV1 erfolgen (s.o.). Ist das Ergebnis dieser
Untersuchung negativ und deuten keine Anzeichen auf eine Erkrankung der Tiere hin, so wird
der Betrieb BHV1-frei anerkannt.
Zur Aufrechterhaltung des Status BHV1-freier Betrieb muss eine jährliche Kontrolluntersuchung
durch Blutentnahme aller Rinder über 9 Monate erfolgen.
Ergebnis der Basisuntersuchung
negativ
1. Basisuntersuchung aller
über 9 Monate
alten Tiere
anerkannt BHV1-frei
jährliche
Kontrolluntersuchung
aller über 9 Monate
alten Tiere
Bedingung zur Aufrechterhaltung des Status BHV1-frei ist außerdem, ein Zukauf von
ausschließlich BHV1-freien Rindern, die von einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet
werden.
Befreiung von der Untersuchungspflicht:
Eine Befreiung von der Untersuchungspflicht kann durch das Veterinäramt, soweit
seuchenhygienische Belange nicht im Wege stehen, nur auf Antrag genehmigt werden. In
diesem Fall handelt es sich um reine Mastbetriebe oder getrennte Mastbetriebsabteilungen
(Stallhaltungen), die von den Tieren nur direkt zur Schlachtung verlassen werden. Die
Ausnahme von der Untersuchungspflicht ist eine Einzelfallentscheidung, die regelmäßig mit
einer Impfung des Bestandes gegen BHV1 verbunden ist. Merkblatt „Bekämpfung des
Bovines Herpesvirus Typ 1 – Impfung“
Rinder, die aus einem Betrieb stammen, der von der Untersuchungspflicht befreit wurde, dürfen
nicht auf die Weide – auch nicht, wenn sie ordnungsgemäß geimpft worden sind.
Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Einschlägige Rechtsgrundlagen bleiben unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt
des Merkblattes hinausgehen, wenden Sie sich bitte unter der angegebenen Anschrift an
Ihre Veterinärbehörde.
MFB-05-614-UE Vers. 1.1
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