SOP für klinische Studien: Dateneingabe in die Pharmkovigilanz

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Standard Operating Procedure
SOP AE10-H
Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
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Die Erstellung und Überarbeitung der
SOPs und deren Anlagen wurde gefördert
durch:
Standard Operating Procedure
SOP AE10-H
Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
Version:
V01
Gültig ab:
09.12.2011
Ersetzte Version:
Ersterstellung
vom:
-
Autor:
Dr. Heike Mönkemann
Datum
Unterschrift Autor
Datum
Unterschrift Sprecher FG QM
Datum
Unterschrift Sprecher Vorstand
Review:
FG-QM
Genehmigung:
Vorstand KKS-Netzwerk
Zielgruppe: Projektmanager, verantwortlicher Mitarbeiter AMS, Datenmanager
Status der
Anlage
Anlagen:
Keine
Erstellung der SOP durch Fachgruppe Qualitätsmanagement des
KKS-Netzwerk unter Mitarbeit kooperierender Kompetenznetze
SOP AE10-H
Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
V01
Inhaltsverzeichnis
Seite
Ziel ................................................................................................................................ 3
Geltungsbereich ............................................................................................................ 3
Hintergrund ................................................................................................................... 3
Prozesse ....................................................................................................................... 3
4.1 Vorbereitungen ......................................................................................................... 3
4.1.1
Vorbereitungen der PV-DB für die Dateneingabe ........................................... 3
4.1.2
Übersetzung der Daten .................................................................................. 3
4.1.3
Eingabekonventionen ..................................................................................... 3
4.1.4
Schulung der Eingabekräfte ........................................................................... 4
4.2 Dateneingabe ........................................................................................................... 4
4.2.1
Fallregistrierung ............................................................................................. 4
4.2.2
Kodierung der SAEs ....................................................................................... 4
4.2.3
Second Look / Qualitätskontrolle .................................................................... 5
4.2.4
Fallbeschreibungen von SAEs (Case Narratives) ........................................... 5
4.3 Probleme bei der Dateneingabe ............................................................................... 6
4.4 Dokumentation von Dateneingabe und Kontrolle ..................................................... 6
4.5 Ablage ...................................................................................................................... 7
5
Referenzen ................................................................................................................... 7
6
Änderungen .................................................................................................................. 7
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SOP AE10-H
1
Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
V01
Ziel
Ziel der SOP ist die Festlegung von Prozessen des KKS-Netzwerkes für die Eingabe der
Informationen zu schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SAEs) in die
Pharmakovigilanz-Datenbank (PV-DB).
2
Geltungsbereich
Diese SOP gilt für klinische Prüfungen, die unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen und in
denen ein KKS eine PV-DB aufsetzt.
Die Prozesse können, wo sinnvoll und möglich, auch auf andere Studien angewendet
werden.
Voraussetzung für die Übernahme der beschriebenen Tätigkeiten durch das KKS ist eine
schriftliche Legitimierung im Vorfeld (z.B. Vertrag, Vollmacht), die entsprechenden
Verpflichtungen im Rahmen der klinischen Studie für den Sponsor wahrzunehmen.
3
Hintergrund
Um den dem Sponsor von klinischen Prüfungen obliegenden Verpflichtungen im Rahmen
der Pharmakovigilanz nachkommen zu können, werden die Informationen über
schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SAE) i. A. in einem PV-DB-System erfasst.
Die korrekte Dateneingabe der SAE-Fälle in die PV-DB ist eine zentrale Voraussetzung für
- eine korrekte papierbasierte Meldung an die Behörden auf einem CIOMS I Formular,
- eine E2B-konforme elektronische Meldung an die Behörden,
- die zuverlässige Recherche der Daten,
- die Generierung von korrekten Listings für die Jahressicherheitsberichte (DSUR).
4
Prozesse
4.1
4.1.1
Vorbereitungen
Vorbereitungen der PV-DB für die Dateneingabe
Softwarespezifisch:
Die Regelungen der Eingaberechte und des Workflows der Software sind vor der
Dateneingabe in die PV-DB vorzunehmen und zu dokumentieren. Diese Vorbereitungen
sind abhängig von der genutzten Software sowie von den KKS-internen Arbeitsprozessen.
4.1.2
Übersetzung der Daten
Vor Beginn der klinischen Prüfung ist festzulegen, in welcher Sprache die
SAE-Meldebögen auszufüllen sind. Sollten Übersetzungen notwendig sein,
muss geklärt werden, wer die Übersetzungen ausführen soll und in welchem
Zeitrahmen diese zur Verfügung stehen sollen. Die notwendigen Details
sollen, wenn möglich, im Vertrag oder einer entsprechenden Anlage zum
Vertrag geregelt und im [SAE-Manual] beschrieben werden.
<KKSSpezifische
Funktion>
Die vorgenommenen Übersetzungen sind zu dokumentieren, ebenso wie
das Verfahren zur Qualitätssicherung der vorgenommen Übersetzungen.
(z.B. unabhängige Rückübersetzung in die Originalsprache).
4.1.3 Eingabekonventionen
Eingabekonventionen legen fest, wie die Daten vom SAE-Meldebogen (Initial und Follow-up)
und SAE-Assessment-Sheet in die Felder der P übertragen werden sollen. Auch die Eingabe
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Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
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formloser Meldungen ist dort geregelt (z.B. Arztbriefe, Telefonnotizen). Es wird empfohlen,
hierbei die ICH E2B-Anforderungen einzuhalten.
Bestehen für eine klinische Prüfung Abweichungen von den allgemeinen
Eingabekonventionen, sind diese studienspezifisch zu dokumentieren
(studienspezifische Eingabekonventionen). Diese getroffenen Regelungen
sind zusammen mit den allgemeinen Eingabekonventionen bindend und von
allen Personen, die in die Prozesse der Dateneingabe in die PV-DB involviert
sind, zu berücksichtigen. Falls diese Vorgaben von den in der vorliegenden
SOP formulierten allgemeinen Handlungsanweisungen abweichen, sind die
studienspezifischen Vorgaben als bindend zu bewerten.
<KKSSpezifische
Funktion>
Bei Bedarf müssen die Eingabekonventionen erweitert oder aktualisiert
werden.
4.1.4
Schulung der Eingabekräfte
Schulung jeder Eingabekraft vor der ersten Dateneingabe bezüglich folgender
Punkte :

E2B-konforme Dateneingabe

Nutzung der PV-DB im Allgemeinen (allgemeine Eingabekonventionen
PV-DB)

Studienspezifische Besonderheiten für die einzugebenden Daten
(studienspezifische Eingabekonventionen PV-DB).
4.2
Dateneingabe
Eingabe der Daten des SAE-Meldebogens, ggf. vorhandene Follow-upInformation, sowie die Zweitbewertung (z.B. SAE-Assessment-Sheet) in die
PV-DB unter Berücksichtigung der allgemeinen und gegebenenfalls
studienspezifischen Eingabekonventionen.
4.2.1
<KKSSpezifische
Funktion>
<KKSSpezifische
Funktion>
Fallregistrierung
Jedes SAE wird unverzüglich nach seinem Eingang registriert und erhält
eine eindeutige Fallnummer bei der Registrierung in der PV-DB.
<KKSSpezifische
Funktion>
4.2.2 Kodierung der SAEs
Da bei papierbasierten SUSAR-Meldungen nur für das „Event“ eine MedDRA-Kodierung
erforderlich ist, kann studienspezifisch festgelegt werden, für welche weiteren SAE-Daten
eine MedDRA-Kodierung vorgenommen wird.
Bei E2B-konformer Datenerfassung ist für folgende Felder eine Kodierung vorzunehmen:
 Reaction/Event (LLT)
 Indikation für alle Arzneimittel
 Medical history und concurrent conditions
 Tests
 Reported cause of death
 Autopsy-determined cause of death
 Sender´s diagnosis
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Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
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Folgende Felder können alternativ auch als Text erfasst werden:
 Medical history und concurrent conditions
 Tests
Es ist ebenfalls festzulegen, ob und wie eine Kodierung von Arzneimitteln durchgeführt
werden soll.
Die Vorgehensweise bei der MedDRA-Kodierung wird in der SOP “MedDRA-Kodierung“
festgelegt.
Die MedDRA-Kodierung und ggf. weitere Kodierungen werden gemäß den
relevanten SOPs (siehe SOP „MedDRA-Kodierung) und studienspezifischen
Festlegungen durchgeführt.
4.2.3
<KKSSpezifische
Funktion>
Second Look / Qualitätskontrolle
Ist die Dateneingabe abgeschlossen, muss sie in einem Second LookVerfahren überprüft werden. Für die Überprüfung der Daten ist [KKSSpezifische Funktion] zuständig. Er kann diese Aufgabe gegebenenfalls an
entsprechend qualifiziertes Personal delegieren. Es ist darauf zu achten, dass
der Second Look nicht von der Person vorgenommen wird, die die
Dateneingabe durchgeführt hat. Bei dem Second Look erfolgt ein visueller
Abgleich der vor Beginn der klinischen Prüfung studienspezifisch (z.B. im
[SAE-Manual]) festgelegten Einträge zwischen SAE-Meldebogen und
entsprechenden Feldern in der PV-DB.
<KKSSpezifische
Funktion>
Erforderliche Änderungen werden vom
entsprechend qualifizierten
Mitarbeiter vorgenommen. Die Dokumentation erfolgt per Audittrail.
4.2.4
Fallbeschreibungen von SAEs (Case Narratives)
Es ist studienspezifisch (z.B. Prüfplan, SAE-Manual) vor Beginn der klinischen Prüfung u.a.
festzulegen (siehe SOP „Pharmakovigilanzplanung“):

In welchen Fällen Case Narratives erstellt werden

Wer für die Erstellung verantwortlich ist

Wie die Erstellung von Case Narratives dokumentiert wird

Eine Liste mit Adressen, falls eine Versendung der Case Narratives vorgesehen ist.
4.2.4.1 Inhalt von Case Narratives
Verbindlich sind Case Narratives für SUSAR Meldungen.
Der Case Narrative soll alle relevanten Aspekte des Falles und alle zur Beurteilung
relevanten Fakten zusammenfassend darstellen. Der Case Narrative ist eine
Zusammenfassung der vorhandenen Informationen und ist von dem Bericht des Einzelfalls
durch den Prüfer zu unterscheiden. Soll der Prüfer (wörtlich) zitiert werden, ist dies zu
kennzeichnen. Die in der PV-DB abgebildeten Informationen müssen identisch mit den im
Case Narrative dargestellten Informationen sein, wobei das Case Narrative zusätzliche
Informationen enthalten kann.
Eine Interpretation und Bewertung der Information muss klar gekennzeichnet sein und von
der Darstellung der Fakten getrennt werden.
Widersprüchliche Informationen (z.B. aus unterschiedlichen Quellen) sollen transparent
dargestellt werden.
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SOP AE10-H
Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
V01
Formale Anforderungen an den Case Narrative:
 Englische Sprache
 3. Person
 Vergangenheitsform
 Möglichst keine Abkürzungen
 Berichtete Diagnosen, Symptome, Befunde möglichst wortgetreu wiedergeben
Inhaltliche Anforderungen an den Case Narrative:
 Quelle der Information (klinische Prüfung, Land); Angaben zum Studienteilnehmer
(Pat.-ID, Alter, Geschlecht, gegebenenfalls ethnische Zugehörigkeit)
 Relevante Anamnese des Studienteilnehmers, bzw. Begleitumstände
 Angaben zur Behandlung mit dem Prüfpräparat (Indikation, Beginn der Behandlung,
Dosierung und Art der Anwendung, Maßnahmen im Hinblick auf das Prüfpräparat)
 Verlauf des Ereignisses (Beginn, Ende, Schweregrad, Verlauf, Ausgang)
 Angaben zu Diagnostik und Behandlung
 Im Falle des Todes: Nähere Angaben zur Todesursache und gegebenenfalls
Autopsiebefunde
 Angaben zur Begleitmedikation
 Bewertung durch den Prüfer (bei E2B-konformen Meldungen ist diese Information in
das Feld „Reporter´s Comment“ einzutragen)
 Bewertung durch den Sponsor/Zweitbewerter (bei E2B-konformen Meldungen ist
diese Information in das Feld „Sender´s Comment“ einzutragen)
4.2.4.2 Erstellen der Case Narratives
Erstellen der Case Narratives für alle SUSAR-Meldungen und darüber
hinaus für die studienspezifisch definierten SAE.
Weiterleitung an die im Prüfplan und / oder SAE-Manual festgelegten
Stellen innerhalb der vorgegebenen Fristen.
<KKSSpezifische
Funktion>
4.2.4.3 Kontrolle der Case Narratives
Der Case Narrative muss ärztlich kontrolliert werden, um zu gewährleisten, dass er
medizinisch korrekt ist, die vorhandene Information korrekt wiedergegeben wurde und
wesentliche von unwesentlicher Information sachgerecht unterschieden wurde.
Kontrolle der Case Narratives und
Überprüfung.
Dokumentation der
erfolgten
<KKSSpezifische
Funktion>
4.2.4.4 Aktualisierung von Case Narratives
Case Narratives werden gemäß der SOP „Fallbearbeitung, Follow-up und Abschluss eines
Falles in klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln“ aktualisiert.
4.3
4.4
Probleme bei der Dateneingabe

Dokumentation der Probleme bei der Dateneingabe.

Besprechung diese Punkte werden mit dem [verantwortlichen
Mitarbeiter AMS] besprochen.

Dokumentation und Umsetzung der besprochenen Konsequenzen
<KKSSpezifische
Funktion>
Dokumentation von Dateneingabe und Kontrolle
Sowohl die Dateneingabe als auch der vorgenommene Second-Look sind
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SOP AE10-H
Dateneingabe in die Pharmakovigilanz-Datenbank
von dem jeweiligen Mitarbeiter, der sie vorgenommen hat, zu dokumentieren.
4.5
Spezifische
Funktion>
Ablage
Alle Dokumente wie z.B. Schulungsnachweise werden im TMF abgelegt.
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V01
Projektmanager
Referenzen
[1] KKSN_Manual zur PV in klinischen Prüfungen_V-01-H_Final.doc
[2] International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of
Pharmaceuticals for Human Use (ICH) Guideline E2B: Clinical Safety Data Management
Data Elements for Transmission of Individual Case Safety Reporters (CPMP/ICH/287/95,
September 97
Querverweise zu bestehenden SOPs
SOP-ID
AE08-H
AE09-H
AE11-H
6
Titel
Fallbearbeitung, Follow-up und Abschluss eines Falles in klinischen Prüfungen
mit Arzneimitteln
Pharmakovigilanzplanung
MedDRA-Kodierung
Änderungen
Änderungen gegenüber der letzten Version
N.z., da Neuerstellung
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