Helmut Fritsch - FernUniversität in Hagen

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Jahrestagung der AG-F der Deutschen Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und
Fernstudium 31. Mai- 1.Juni 2006 (Bremen und Oldenburg)
Helmut Fritsch
Multiple Verwendung medienbasierter Lehr-/Lernmodule
aus didaktischer und studienorganisatorischer Sicht
1. Was ist ein Modul
Irgendwie assoziiert man ein Bauteil, das eigenständig existiert aber doch erst seine volle
Wirkung durch den Zusammenbau mit anderen Modulen entfalten wird. Das mag
technizistisch gedacht sein, kann aber die Idee, die mit der Hochschulreform, weche mit dem
Namen "Bologna Prozess" zusammenhängt, erhellen. Es handelt sich um Lehreinheiten die
präzise in einem Handbuch zu beschreiben sind. Im Prinzip sind wir immer noch da, wo wir
mal angefangen haben: Damals (1969) legte die SPD Baden-Württemberg eine Brochüre vor,
wo es um die "BaukastenGesamthochschule" ging. Schon 1970 nahm Günther Dohmen dazu
Stellung im Sinne der Verwendung von Fernstudieneinheiten. 1979 habe ich über "Baukasten
und credit-systeme für die FernUniversität" geschrieben. Aus den Bausteinen oder
Fernstudieneinheiten sind "Module" geworden.
Die Liste der Beschreibungskategorien für Module wäre in etwa folgende:
Titel des Moduls
Version (letzte Überarbeitung vom....)
Teilnahmevoraussetzungen
Wertigkeit als Pflicht, Wahlpflicht oder
Wahl-Modul - sowie(Teil-)
Verwendbarkeit in anderen
Studiengängen
Dauer und Wiederholungszyklus (in
Semester/ oder Wochen),
Arbeitsaufwand (workload) pro Woche
Art / Häufigkeit der Prüfungen und
Maßstäbe für die Wertung der Ergebnisse
Voraussetzungen für die Anzahl von
ECTS Punkten
Literatur, Medien, Arbeitsformen,
Gruppengrößen, Betreuer
Liste der zu vermittelnden Inhalte
Qualifikationsziele, die präzise
leistungsdifferenzierende Kriterien
enthalten
Es geht
im Folgenden also um nur einen von vielen Beschreibungspunkten:
"Verwendbarkeit des Moduls / einzelner Lehrveranstaltungen in anderen
Studiengängen". Das ist doch schon mal etwas sehr Konkretes! Technisch assoziiert, stelle
ich mir eine zusätzliche Karte auf dem motherboard meines Rechners vor (da gibts ja noch
viele freie "slots"!), die bestimmte Leistungsmerkmale erfüllt, nötig ist für irgendeine
Tätigkeit und bestimmte Qualitätskriterien erfüllt.
2. Umfeld Studienstruktur
Der Hochschulkompass1 verzeichnet im März 2006
Letzte Änderung am 27.03.2006
Insgesamt 8787 Studienmöglichkeiten (grundständig)
und 2426 Studienmöglichkeiten (weiterführend)
an 332 Hochschulen
in 164 Orten
darin, auch im März 2006, bereits 650 akkreditierte Studiengänge (also Bachelor/Master).
Die Gliederung dieser Studiengänge erfolgt in Modulen, solche Module werden definiert (z.B.
FH Bochum, Studiengang Architektur2
" Module sind die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich
abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Die Hauptaufgabe der
Modularisierung besteht darin, eine genaue Abfolge der Module, mit wohldefinierten Übergängen,
herauszuarbeiten. Für die erfolgreiche Teilnahme an Modulen werden den Studierenden Leistungspunkte
(unabhängig von der erzielten Note) auf einem Punktekonto gutgeschrieben. Um den gewählten
Studienabschluss zu erreichen, muss die in der Prüfungsordnung angegebene Zahl von Leistungspunkte
auf dem Punktekonto angesammelt werden."
Auch an anderen Stellen habe ich vergeblich gesucht, ob es eine verbindliche Beschreibung
des Umfangs für ein Modul gibt: Modul kann übersetzt werden mit Lehrveranstaltung, Kurs,
Praktikum, Hausarbeit, Exkursion, Seminar, ja sogar mit Prüfung - an der FernUniversität
scheint sich ein Konsens anzubahnen, der "Modul" mit "Kurs" gleichsetzen würde. Nur, vom
Umfang her gesehen gibts auch dort eine noch ungeregelte Bandbreite.
3. ECTS
Geregelt ist hingegen die Bedeutung und der Arbeitsumfang von Credits, (25-30
Arbeitsstunden)- da nimmt man die bisher durchschnittlichen Aufwände von Studierenden,
rechnet sie in Leistungspunkten hoch und stellt fest, dass der durchschnittliche Aufwand für
ein Bachelorstudium in Deutschland 180 credits wert sei, wohingegen die Nachbarn das mit
150 credits schaffen würden:
(HRK Beschluss vom 10.02.2004)3
"ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines
akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das definierte Arbeitspensum liegt in Europa im
Durchschnitt bei 1500 Stunden pro Jahr; in Deutschland geht man von 1800 Stunden aus. Das bedeutet,
dass ein Credit 25-30 Arbeitsstunden entspricht. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die
1
http://www.hochschulkompass.de/kompass/xml/index_stud.htm
http://www.fh-bochum.de/studium/ba-ma/ba-ma2.html#mod (am 27.3.2006)
3
http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_276.php (am 27.3.2006)
2
Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die für die jeweilige Veranstaltung oder das Modul genau zu
definierenden Lernergebnisse zu erzielen."
Das hat auch etwas Gutes: Man kann schon mal anfangen. Am besten, man fängt hinten an,
am Ende des letzten Zitats aus dem HRK Beschluss: ...".genau zu definierende
Lernergebnisse" womit wir wieder am Anfang der ganzen Hochschulreform wären:
"Lernziele definieren": wie oft haben wir Robert F. Mager zitiert mit dem Satz " Wenn man
nicht genau weiß, wo man hin will, soll man sich nicht wundern, wenn man ganz woanders
ankommt"! Ich vermute, dass in den Hochschulen Europas die Lernzieldefinition in jenem
Sinne noch lange nicht flächendeckend funktioniert. Immerhin, die HRK empfiehlt, solange
man sich noch auf schwammigem Grunde befindet, sich über das durchschnittliche
Arbeitspensum dergestalt Gedanken zu machen, dass man dies empirisch immer mal wieder
überprüft:
"Für eine realistische Berechnung des Arbeitspensums empfiehlt es sich, anfangs geschätzte Werte zu Grunde zu
legen, diese aber in regelmäßigen Abständen unter Einbeziehung der Studierenden (durch Fragebögen,
Zeiterfassung in Form von "Lerntagebüchern" u.ä.) empirisch zu überprüfen und ggf. zu korrigieren." (a.a.O.)
Zwar weiß man damit immer noch nicht genau, wohin man will, aber es ist schon ein Vorteil,
zu wissen, wie lange das dauern soll.
Die Dauer war schon immer ein Mess-kriterium für Bildungsinstitutionen. Warum eigentlich
war es immer schon schwer, jemandem eine Qualifikation zu bescheinigen, wenn er sie
schneller erworben hatte als andere, wenn er gar vor Eintritt in die Institution die EndQualifikationen schon besaß? Dies hat offenbar mehr mit der Existenzberechtigung von
Institutionen zu tun als mit den zu vermittelnden Qualifikationen.
Schulzeiten, Dauer von Studien bis zum Abschluss etc. sagen als solche ja nichts über die
Güte der in dieser Zeit erworbenen Qualifikation aus: ja es ist noch nicht einmal überall
nachweisbar, dass der Erwerb jener Qualifikation etwas mit der Dauer zu tun hat. Nun gut, in
lernpsychologischen Untersuchungen kann man vielleicht feststellen, dass es eine je-desto
Beziehung gibt, wenigstens im Durchschnitt. Aber ich glaube eher, dass es der Existenz der
Institution, der Bürokratie geschuldet ist, solche Durchschnitte zu postulieren um
massenweise Qualifikationen in irgendeiner Regelmäßigkeit zu vermitteln, als dem Erfolg der
Qualifikationsvermittlung selbst. Jede Qualifikation, die bescheinigt wird soll also zum Ruf
der bescheinigenden Institution beitragen, und jede Qualifikationsbescheinigung ist damit
natürlich auch eine Dequalifikation aller anderen. Diese Angst vor Dequalifikation hält das
System am Laufen! Nehmen wir als Beispiel die höfische Erziehung eines Prinzen, der mit
aller Selbstverständlichkeit schon früh die für seinen Stand notwendigen Qualifikationen
erwirbt. Im Laufe der Entwicklung der bürgerlich-bürokratischen Gesellschaft wurde es dann
notwendig, dass auch Prinzen sich der allgemeinen Militärausbildung unterzogen. Diese
dauert soundso lange. Oder auch der Sohn des Zimmermanns, der die meisten
Qualifikationen, die in der Lehre vermittelt werden, schon hat, bevor er offiziell in die Lehre
geschickt wird. Fraglich ist nun, ob die Dauer der Bildung mehr mit der Kustodialfunktion
von Bildungseinrichtungen als mit der Qualifikationsvermittlung zu tun hat.
Das ändert sich nämlich auch im Schulbereich gerade. Sobald man sich auf die Bescheinigung
von Qualifikationen im Sinne der Nachprüfbarkeit einlässt, will wohl kaum einer mehr
einsehen, dass schiere Dauer von Zugehörigkeit zusätzlich noch erforderlich ist.
So gibt es immer mehr "Externen-Prüfungen". Nehmen wir als Beispiel das "Oxford
Certificate", oder "DALF" im Bereich der modernen Fremdsprachen: Während es bisher
ausreichend war, wenn man in Fankreich studieren wollte, den Leistungsnachweis dadurch zu
erbringen, dass man einen Leistungskurs Französisch am Gymnasium absolviert hatte, wird
zunehmend die externe Sprachprüfung, die zentral administriert wird, eingesetzt, um diesen
Leistungsnachweis zu erhalten.
Solche Prüfungen sind "standardisiert". Das erfordet seinerseits eine Menge an Bürokratie, ist
aber verlässlicher, als der Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer Institution über einen
gewissen Zeitraum hinweg und ohne wirklich vergleichbare Leistungsindikatoren. Wo und
wie jemand dann die erforderlichen Qualifikationen erworben hat, ist bei der Prüfung egal,
zumal diese selbst ja oft eigens bezahlt werden muss.
Ein gemeinsamer Referenzrahmen, "Common European Framework of Reference for
Languages" regelt solch Standardisierung seit 2001.4 Und zahlreiche Kultusministerien
fanden es an der Zeit, für alle Schulfächer entsprechende, neue, standardisierbare Curricula zu
entwickeln.
Die Frage, die sich hier aufdrängt, ist also: Gehen wir allgemein auf eine Standardisierung
von Vermittlung und Überprüfung von Qualifikationen zu? Standardisierung hat ja zwei
Konnotationen, auf die später noch einzugehen sein wird. An dieser Stelle ist
Standardisierung alltagssprachlich gemeint: Vergleichbar gut, häufig überprüft und evaluiert.
Also so etwas wie der überall notwenige "Methodenschein" in sozialwissenschaftlichen
Studiengängen. Wenn das so einfach wäre, wäre man auch früher schon drauf gekommen.
Aber nein, man hat immer wieder lesen können beim Hochschulwechsel von A nach B dass
bestimmte Scheine von außerhalb dort einfach nicht anerkannt werden. Und diese Diskussion
ist offenbar noch nicht zuende - jetzt ist es der Hochschule freigestellt, zu fordern, dass
bestimmte ECTS Punkte aus dem eigenen Hause Voraussetzung für die Teilnahme an einem
Modul sind und das bedeutet wiederum, ECTS wäre nicht gleich ECTS. Und gerade dies wäre
fatal. Hier wird es notwendig sein für die Entwicklung eines gemeinsamen Hochschulraumes
in Europa, dass die Hochschulen einen Kernbereich ihres Selbstverständnisses aufgeben: Der
Verzicht auf ein Stück Autonomie bei der Anerkennung auswäriger Leistungen trifft viele
Hochschulen hart.
4. Nachhaltigkeit
Der sogenannte Bologna -Prozess führt gerade zu markanten Änderungen auch in der
gesetzlichen Lage. So steht im neuen Hochschulgesetz für Nordrhein-Westfalen dass die
Hochschulen auf berufliche Tätigkeiten im In- und Ausland vorbereiten. Man hat in den Text des
bisher geltenden Gesetzes einfach das Stückchen "im In- und Ausland" eingefügt. Man kann sich
lebhaft vorstellen, was dies für das Angebot an Fremdsprachen in Hochschulen bedeuten wird.
"Studiengänge, die mit dem Bachelorgrad oder dem Mastergrad abgeschlossen werden, sind zu
modularisieren und mit einem Leistungspunktesystem auszustatten, das das Europäische CreditTransfer-System (ECTS) einschließt. Prüfungsleistungen im Rahmen eines Leistungspunktesystems
werden benotet, mit Leistungspunkten versehen und um eine Note nach der ECTS-Bewertungsskala
ergänzt; Leistungspunkte berücksichtigen die Arbeitsbelastung der Studierenden." So formuliert im
Refentenentwurf für das neue Hochschulgesetz.
4
http://culture2.coe.int/portfolio/inc.asp?L=E&M=$t/208-1-01/main_pages/../documents_intro/common_framework.html
Was diese Formulierung genau bedeutet, ist manchem noch nicht klar: Es geht nämlich nicht
nur um "bestanden/nicht bestanden" als Ergenis einer Prüfung, sondern auch um die
Rangpostion in der Kohorte. Dazu müssen alle Ergebnisse differenziert werden nach 6 bis 7
Kategorien, 10% erhalten die Note "A", das sind die mit den relativ besten Ergebnissen,
25% erhalten die Note "B"
30% erhalten die Note "C", das scheint das große Mittelfeld zu sein,
25% erhalten die Note "D", und schließlich weitere
10% die Note "E" das ist zwar noch gerade soeben "bestanden" und deutlich
unterschieden von "FX" - = durchgefallen wegen Mängel, die noch ausgemerzt werden
müssten oder die Note "F": durchgefallen wegen erheblicher Mängel.
Interessant hierbei ist, dass die Benotung derjenigen, die "bestanden" haben unabhängig von
der erreichten ECTS Punktezahl ist: das liegt daran, dass unterschieden wird zwischen den
ECTS Punkten als an der aufgewendeten Zeit fürs Lernen orientiert und der Qualität des
Ergebnisses.
Das könnte ja in der Praxis durchaus zu merkwürdigen Verwerfungen führen: Ich sollte als
Student also dort meine ECTS Punkte sammeln, wo ich relativ "dumme" Kohorten vorfinde
und eine größere Chance auf eine gute Note habe. Die Zeiten, wo ich als Student dorthin
gehe, wo dem Gerücht nach, der Erwerb des Scheins mit nicht allzuviel Aufwand verbunden
ist, sind vorbei: Auch Dozenten, die umgänglich kaum jemanden haben durchfallen lassen,
werden nun die Gauß'sche Verteilungskurve bei der Notengebung anwenden müssen:
Didaktisch ist das ein Skandal.
Wenn es nämlich das eigentliche Ziel ist, jedem Teilnehmer die Qualifikation zu vermitteln,
also 100% Lernerfolg für die gesamte Kohorte anzustreben, dann wird dieses Ziel durch
solche Vorgaben konterkariert.
Wenn wir uns nun vorstellen, dass identische "Module" an verschiedenen Hochschulen zum
Einsatz kommen, mit unterschiedlichen Dozenten gar, dann ist es nicht schwer, sich
vorzustellen, dass es zu ungerechten Benotungen kommen kann. Man ist in Europa offenbar
gewillt, dies in Kauf zu nehmen, solange es zur massenweisen Nutzung von Modulen und
dadurch zur Durchschleusung von immer mehr Studierenden geeignet erscheint.
Zum Glück wird dies aber nicht soschnell ablaufen: Um ein Modul andernorts zu benutzen
bedarf es zunächst der Ausarbeitung eines Modulhandbuches, das auch externen Dozenten
genauestens vorgibt was, wann und wie zu lehren sei.
"Die Bewertung von Leistungen, die Studierende in Prüfungen erbringen, soll nach
transparenten und nachvollziehbaren, d.h. justitiablen Kriterien erfolgen. Gleichwohl zeigt
sich jünsgt, dass Bemühungen gescheitert sind, ein europaeinheitliches Benotungssystem - die
so genannte ECTS Notenskala - einzuführen, gescheitert sind" (Handbuch
Qualitätssicherung HQSL 1 00 04 06 C1.1 S. 19, fett von mir).
Es geht dabei noch nicht um Standardisierung5 im Sinne der Beschreibung von Lernobjekten
nach den ISO Richtlinien, wie SCORM oder LOM sondern zunächst noch um die
alltagssprachliche Bedeutung von Standardisierung im Sinne nachprüfbarer Qualität von
gleichbleibender Güte der Messkriterien (immerhin) und Lernerfolgsbeschreibungen. Solch
ein Modulhandbuch wird heute schon eingefordert von den Akkreditierungsagenturen.
Es hat im politischen Leben der FernUniversität immer wieder Versuche gegeben, die
Produkte dieser Hochschule nicht nur auch an anderen Hochschulen einzusetzen, sondern
durch solch einen multiplen Einsatz von Kursen (Modulen) auch an anderen Hochschulen
Geld zu sparen. Das ist naheliegend, wenn man mit Methoden der Massenbildung am Markt
bestehen möchte. Andererseits hörte man immer wieder das Argument, dass die Hochschulen
5
http://www.fernuni-hagen.de/ZIFF/stankonz.htm
ja ein Standard-Mindestangebot für ein komplettes Fach vorhalten sollten, weil sonst die
"universitas" der Blick über den engen Zaun der eigenen Fakultät verloren ginge.
Und man hat diese multiple Verwendung von Kursen in die Verantwortung des einzelnen
Studierenden gelegt und nur ausgesprochen selten institutionelle Kooperationen hierfür
aufgebaut. Zwar gab es Versuche solche Angebote systematisch anderen Hochschulen
anzubieten, das waren die Gruppen der
Kurszweithörende (Akademiestudierende N= SS 2005: 5111)
Kurszweithörende studieren neben ihrem Studium an einer anderen Hochschule im
Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes einzelne Kurse an der
FernUniversität. Seit kurzem finden wir diese Gruppe nicht merhr als eigenständige Gruppe in
unserer Statistik - sie werden den sog. Akademiestudierenden zugeordnet.
Kooperationsstudierende (N=SS 2005 :151)
Dies ist die Bezeichnung für Studierende, die aufgrund eines Kooperationsvertrages
mit einer anderen Hochschule sowohl an der anderen Hochschule als auch bei der
FernUniversität immatrikuliert sind.
Kooperationshörende (N= SS 2005: 28)
Dies ist die Bezeichnung für Studierende die aufgrund einer getroffenen
Vereinbarung mit einer anderen Hochschule in der Regel zum Studium eines
Nebenfaches an der FernUniversität zugelassen werden. Dies sind derzeit
Studierende des Studiengangs Informatik an den Universitäten Passau und Lübeck,
die bei der FernUniversität das Nebenfach "Elektrotechnik" studieren. Auch hier
gelten besondere Bestimmungen (s. Bewerbungsverfahren). Kooperationshörende
werden jeweils für ein Semester zugelassen und sind für die Dauer der Zulassung
Angehörige der Hochschule.
Studiengangszweithörende (N= SS 2005:1548)
Studiengangszweithörende studieren neben ihrem Studium an einer anderen
Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes einen weiteren
anderen Studiengang an der FernUniversität (Zeitaufwand wie beim Teilzeitstudium
entsprechend der zeitlichen Kapazitäten). Auch hier ist der Nachweis einer
entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Studiengangszweithörende
erhalten einen Studienausweis und sind für die Dauer der Zulassung Angehörige der
Hochschule.
5. studienorganisatorische Konsequenzen
Wenn nun die Verantwortlichkeit für die multiple Nutzung von Modulen ausschließlich beim
Studierenden liegt (also nicht extra ein Vertrag mit der anderen Hochschule eingegangen
werden muss) muss sich der Studierende auch drum kümmern und solch einen Kurs "kaufen".
Aus studienorganisatorischer Sicht ist dieser Weg der einfachste. Voraussetzung dafür ist aber ein
System, das wir aus den USA kennen, wo man auf einem mehr oder weniger freien Markt
Veranstaltungen buchen kann und "credit" dafür bekommt.
Dieses System ist in Europa noch nicht eingeführt, es läuft aber alles darauf hinaus: Die Hochschulen
täten gut daran, Kunden für solche "credits" zu suchen, wobei später, bei der Zulassung zum
Abschluss solche credits nicht weiter hinterfragt werden müssen (heute kümmern sich die lokalen
Prüfungsämter darum, ob der Methodenschein aus München auch hier in Hagen anerkannt werden
kann) Wie ist im Moment das Feld für solch ein Unterfangen?
Recycling der Lehrprodukte, Beispiel: (Suchmaschine der FernUni: "Kurs Statistik")
Methoden, Statistik für Sozialwissenschaftler, Psychologen, Wirtschaftswissenschaftler an der
FernUni
http://www.fernuni-hagen.de/STATISTIK/lernsoftware/statistik.html
http://www.fernuni-hagen.de/LUWIWI/Teilgebiet/7103/kurzbeschreib.html
http://www.fernuni- hagen.de/LUWIWI/Wahlpflichtfach/8761/kurzbeschreib.html
http://www.fernuni-hagen.de/STATISTIK/Kurse/k00885/kurzbeschreibung.html
http://www.fernuni-hagen.de/STATISTIK/Kurse/k00055/inhalt.html
http://www.fernuni-hagen.de/AOPSYCH/Kurse/k04771/kurzbeschreibung.html
http://www.fernuni-hagen.de/POLALLG/Kurse/k03208/inhalt.html
http://www.fernuni-hagen.de/SOZPSYCH/Kurse/k03259/inhalt.html
Dies ist nur eine Auswahl- das Angebot umfasst auch Kurse, die eigens für bestimmte Medien
oder Zielgruppen exisitieren.
Das ist nichts Besonderes, Uni Bremen verzeichnet z.B. 34 Veranstaltungen zur Statistik (aus
den verschiedenen Fachbereichen) im SS2006
http://www.uni-bremen.de/suche/ergebnis?pi_suchtext=Statistik&pi_sem_id=27
An der FernUniversität aber auch an der Uni in Bremen gibt es also zahlreiche "Kurse" zur
Statistik, die im Laufe der nächsten Jahre wohl alle mit entsprechenden "Credits" ausgestattet
werden und im Rahmen des ECTS wohl andernorts auch Anerkennung finden müssen (sobald
sie aus akkreditierten Studiengängen/Modulen stammen).
6.didaktische Konsequenzen
Wenn die Strategie der Individualisierung der Verantwortung für das Curriculum weiter
verfolgt wird, muss sich eine Wandlung des Szenarios einstellen, eine Wandlung, die sich
heute schon zeigt. Die Planung der Hochschulausbildung liegt zunehmend beim Individuum
das mit der Situation zurechtkommen muss dass
1) noch zuwenig konsekutive Master Angebote auf dem Markt sind, und deshalb auch
2) zunehmend Praktika verlangt werden, die aber nicht bei der Hochschule organisiert werden
können und meist auch ohne Bezahlung bzw. ohne angemessene Bezahlung absolviert werden
3) dass die Bezeichnungen von Studiengängen so gewählt werden, dass sich künftige
Abnehmer der erworbenen Qualifikationen nur schwer etwas unter der jeweiligen
Bezeichnung vorstellen können. ( z.B. "Governance")
Diese drei Punkte könnten aber nur von vorübergehender Bedeutung sein, jedenfalls zieht die
HIS Studie über den Verbleib nach dem Bachelorstudium eine eher positive Bilanz.
Wenn es denn gelingt, dass Studierende einzelne Module vermehrt auch von anderen
Hochschulen anerkennen lassen ( sich also mit einem Modul-Mix zur Prüfung melden) dann
erst stellt sich die Frage nach didaktischen Konsequenzen.
Solche Konsequenzen sehe ich in zwei Richtungen:
1) Individualisierung (Zuständigkeit für das Sammeln und die Gewichtung der Credits)
2) neues Szenario für das Studium
Wobei die erste Zuständigkeit bereits eingeführt sein dürfte macht mir die zweite erheblich
Probleme: Das Szenario für das Studium ändert sich möglicherweise grundlegend: Während
in früheren Zeiten die Lehrenden darauf achteten, dass Studierende irgendwelche
Schwerpunkte setzten, sich für irgendein Spezialgebiet interessierten ist dieser Prozess
vorbedacht, schränkt ein, reglementiert. Einfacher ausgedrückt: Mit der Verschulung des
Studium zurecht zu kommen ist nicht nur für die Studierenden eine Umstellung, sondern auch
und gerade für die Lehrenden. Warten wirs ab, wie sich das noch entwickelt!
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