Heidemarie Uhl

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Heidemarie Uhl
Holocaust und Nationalsozialismus im österreichischen Gedächtnis seit 1945
Vortrag in Salzburg, 19.04.2004
Die Opfertheorie als Gründungsnarrativ der Zweiten Republik
Am 19. August 1945 wurde am Wiener Schwarzenbergplatz, dessen südlicher Teil zwischen
1946 und 1956 „Stalinplatz“ hieß, das von der sowjetischen Besatzungsmacht errichtete so
genannte Befreiungsdenkmal enthüllt. Das „Denkmal zu Ehren der Soldaten der
Sowjetarmee“, wurde der Erinnerung an die Befreiung Wiens und an die im Kampf um Wien
gefallenen Soldaten der Roten Armee gewidmet.
Die Parade anlässlich der Übergabe des Denkmals wurde vom Maler Johann Laurer gleich
mehrfach festgehalten.1 Die zentrale Figur des Denkmals, die 12 Meter hohe Statue eines
Rotarmisten, erhebt sich auf einem 20 Meter hohen Sockel: Stramm, die Maschinenpistole
quer vor der Brust, am Gürtel zwei Handgranaten und ein Reservemagazin, mit seiner Linken
gestützt auf den ovalen Schild mit dem Wappen der Sowjetunion, hält er mit der erhobenen
Rechten die wehende Fahne. Laurer hat den Moment der Enthüllung festgehalten und bildet
diesen repräsentativ ab.2
Das Denkmal der Roten Armee spiegelt den spezifisch österreichischen Widerspruch
zwischen „Befreiung“ und „Niederlage“: Seit dem „Anschluss“ im März 1938 war Österreich
ein Teilgebiet des Deutschen Reiches, Österreicher hatten als Soldaten der Deutschen
Wehrmacht die Angriffskriege Hitlerdeutschlands mitgetragen, im April/Mai 1945 wurde das
Land von den alliierten Truppen besetzt. In dieser prekären Situation versuchten die drei
Gründungsparteien
der
Zweiten
Republik,
Österreich
als
„erstes
Opfer“
des
Nationalsozialismus darzustellen. So erklärte der spätere Kanzler Leopold Figl anlässlich der
Denkmalenthüllung: „Sieben Jahre schmachtete das österreichische Volk unter dem
Hitlerbarbarismus. Sieben Jahre wurde das österreichische Volk unterjocht und unterdrückt,
kein freies Wort der Meinung, kein Bekenntnis zu einer Idee war möglich, brutaler Terror und
Gewalt zwangen die Menschen zu blindem Untertanentum.“3
Leopold Figls Rede kann als exemplarisches Beispiel für die Selbstdarstellung Österreichs im
Rahmen der Opfertheorie gesehen werden. Formuliert wurde dieses Geschichtsbild in der
Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945, als die von Vertretern der Sozialistischen
Partei (SPÖ), der Volkspartei (ÖVP) und der Kommunistischen Partei (KPÖ) gebildete
provisorische Regierung die Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich und
die Annullierung des „Anschlusses“ proklamierte. In diesem Gründungsdokument der
Zweiten Republik erfolgten zugleich grundsätzliche Aussagen zur Frage nach der
Mitverantwortung Österreichs am NS-Regime. Unter wörtlicher Bezugnahme auf die
Moskauer Deklaration der alliierten Außenminister vom 30. Oktober 1943 wurde Österreich
als das „erste freie Land“, das der Hitlerischen Aggression zum Opfer gefallen ist“ bezeichnet
und der „Anschluss“ vom März 1938 als Okkupation dargestellt, die durch „militärische
kriegsmäßige Besetzung […] dem hilflos gewordenen Volke Österreichs aufgezwungen
worden ist.“4
Die Unabhängigkeitserklärung enthält aber auch ausführliche Erörterungen zur Frage des
Kriegsdienstes von Österreichern in der Deutschen Wehrmacht. Dieser Punkt war von einiger
Brisanz, denn in der so genannten Mitschuldklausel wurde „Österreich darauf aufmerksam
gemacht, dass es für die Beteiligung am Kriege auf Seiten Hitlerdeutschlands Verantwortung
trägt“. Diesem Vorwurf begegnete die provisorische Regierung mit dem Hinweis auf die
„Tatsache, dass die nationalsozialistische Reichsregierung Adolf Hitlers […] das macht- und
willenlos gemachte Volk Österreich in einen sinn- und aussichtslosen Eroberungskrieg
geführt hat, den kein Österreicher jemals gewollt hat.“5
Es waren diese Textpassagen der Unabhängigkeitserklärung, in der die so genannte
Opfertheorie ihre Formulierung fand, und zwar in ihrer ersten, antifaschistischen Variante:
Demnach wurde Österreich im März 1938 gewaltsam besetzt, die Jahre 1938 bis 1945 galten
als Fremdherrschaft, gegen die sich trotz brutaler Unterdrückung ein österreichischpatriotischer Widerstand regte.
Die Sichtweise durchdrang die politische Symbolik und die Darstellung der NS-Zeit
unmittelbar nach Kriegsende in allen Bereichen des öffentlichen Lebens; sie wurde bereits im
österreichischen Staatswappen – mit Beschluss vom 1. Mai 1945 – zum Ausdruck gebracht:
Der aus der Ersten Republik übernommene Adler wurde nun mit gesprengten Ketten „zur
Erinnerung an die Wiederringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des
Staatswesens“ versehen.6
Die Errichtung von Denkmälern für die Opfer des Freiheitskampfes in Wien, aber auch in den
Bundesländern sollte diese Geschichtsauffassung ebenso bekräftigen wie die Herausgabe des
„Rot-Weiß-Rot-Buches“ durch die Bundesregierung 1946, das die Argumentationsstrategie
der Opfertheorie mit „amtlichen Quellen“ untermauern und so den „Anspruch (Österreichs)
auf den Status und die Behandlung als ´befreiter Staat´ im Sinne der Moskauer Deklaration“
begründen sollte. Der Titel fordert „Gerechtigkeit für Österreich“. Besonders hervorgehoben
wurde die Bedeutung des „Widerstandes des österreichischen Volkes gegen seine braunen
2
Unterdrücker“, denn die Auffassung der Weltöffentlichkeit sei vielfach noch von den
„optischen und akustischen Täuschungsmanövern der nationalsozialistischen Propaganda“
geprägt7 – gemeint waren damit vor allem die Bilddokumente vom triumphalen Empfang der
Deutschen Wehrmacht in Wien und vor allem von der Massenkundgebung am Heldenplatz.8
Ein Kapitel des „Rot-Weiß-Rot“-Buches war der Frage „Die Österreicher und der Krieg“
gewidmet, dazu wurde erklärt: „Die Einstellung der österreichischen Bevölkerung zum
´Hitlerkriege´ war von allem Anfang ablehnend, sofern sie nicht von seinem Ausgange die
einzige Möglichkeit einer Befreiung vom Nazijoche erhoffte.“9
Die Interpretation des Nationalsozialismus als fremde Gewaltherrschaft lag auch der von der
Stadt Wien veranstalteten antifaschistischen Ausstellung „Niemals vergessen“ (1946)10
zugrunde, die einprägsame, an ein breites Publikum gerichtete Visualisierungen des
verbrecherischen Charakters des Nationalsozialismus entwickelte: „…Faschismus ist Tod“
lautete etwa das Motto einer Schautafel, die im Katalog abgebildet ist, in der das Gespenst des
deutschen Faschismus über dem zerstörten Stephansdom und anderen Ikonen der
österreichischen Identität wie dem Wiener Opernhaus drohend die Hand zum Hitlergruß
erhebt. Das Titelblatt des Buches zeigt eine riesige Proletarierfigur, aufgerichtet wie der
Koloss von Rhodos, der das Hakenkreuz zerschlägt. In den Darstellungen von Unterdrückung,
Widerstand und Befreiung deuten sich aber bereits Neucodierungen der Opfertheorie an, die
für ihre zukünftige Semantik wichtiger werden sollten als das Repertoire der
antifaschistischen Formensprache: in der Wohlfahrtsmarken-Serie zur Ausstellung wird in
verschiedenen Varianten das Motiv der Zerschlagung des Faschismus und des Widerstehens
des freien Österreich thematisiert, aber auch eine katholisch konnotierte Variante des
Opferstatus eröffnet: Der brennende Stephansdom, umgeben von einer Dornenkrone, zeigt
das katholische Österreich als Opfer des NS-Regimes. Nicht der antifaschistische Widerstand,
sondern der brennende Stephansdom sollte im Bildgedächtnis der Zweiten Republik zu einem
in Schulbüchern und anderen populären Geschichtsdarstellungen vielfach reproduzierten
Symbol des Opferstatus werden. Die Ermordung der österreichischen Jüdinnen und Juden
fand hingegen keinen Niederschlag in den Bildmotiven der Briefmarkenserie. Der
Judenverfolgung war zwar ein Abschnitt der Ausstellung gewidmet, dieses Kapitel wurde
allerdings – wie die NS-Verbrechen generell – den Deutschen zugeschrieben.11
Die „invention of tradition“ der österreichischen Nation verabschiedete sich allerdings bald
vom Antifaschismus – mittlerweile bereits ein kommunistisch besetzter Begriff – als einem
Grundmotiv des österreichischen Volkscharakters. Eine entscheidende Weichenstellung
erfolgte bereits mit den ersten Nationalratswahlen im Spätherbst 1945, bei denen die
3
konservative Volkspartei die absolute Mehrheit errang, die KPÖ schnitt mit rund 1050 Wien
Prozent der Stimmen weitaus schlechter ab als erwartet. Das „Österreich-Buch“, 1948 auf
staatliche Initiative hin publiziert, versammelte erstmals jene Narrative, die für das Selbstbild
der Zweiten Republik prägend werden sollten: die Berufung auf das Erbe einer großen
Kulturnation und eine vornehmlich ländlich-konservativ geprägte Vorstellung des „Volkes“,
das sich nicht durch politische und soziale Differenzierungen, sondern durch seine Trachten
und Bräuche unterscheidet. Die NS-Zeit firmiert unter dem Titel „Das österreichische
Nocturno“: „Wiens bitterste Tage“ kamen nicht 1938, sondern zu Kriegsende, als die „zwei
Herzen“ der Stadt zerstört wurden: die Staatsoper durch alliierte Bombengeschwader, der
Stephansdom durch Artilleriebeschuss von abziehenden SS-Einheiten.12
Die Konstruktion der österreichischen Nation als einer Kulturnation, bewohnt von einem
harmlos-gemütlichen, sangesfreudigen und friedfertigen Volk, sollte auch die Forderung nach
dem Abzug der Besatzungsmächte untermauern. Dies wird nirgendwo deutlicher zum
Ausdruck gebracht als im staatlichen Propagandafilm „1. April 2000“, eine „utopische Satire“
(so die offizielle Bezeichnung), die 1948 konzipiert und 1952 fertig gestellt worden war. Im
Film kündigt die österreichische Regierung im Jahr 2000 das Kontrollabkommen mit den
Besatzungsmächten und muss sich daraufhin wegen „Bruch des Weltfriedens“ vor einem
internationalen Tribunal verantworten; diese Vorwürfe können aber mit der Beweisführung
einer tausendjährigen (sic!) friedfertigen Geschichte entkräftet werden. Schließlich findet ein
Vertreter des Tribunals in der Nationalbibliothek die Moskauer Deklaration, einen
unumstößlichen Beweis für die Unschuld Österreichs: „Österreich wurde zu Unrecht
angeklagt, die Freiheit wurde ja bereits damals zugesagt.“13 Das Plakat kombiniert Filmstil zu
einem großen Panorama der österreichischen friedlichen Geschichte, die die Kommission
beeindrucken soll. Der Grund für das Zustandekommen des Kontrollabkommens wird
allerdings nicht erwähnt.
Die Jahre 1947/48/49 markieren eine deutliche Zäsur im Umgang mit der NS-Vergangenheit:
Während die erste Nachkriegsphase durch Maßnahmen der Entnazifizierung und
strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen14 geprägt war, trat nun die Integrationspolitik
gegenüber
den
ehemaligen
Nationalsozialistinnen
und
Nationalsozialisten
in
den
Vordergrund. Mit einer Minderbelastetenamnestie des Jahre 1947 wurden 90 Prozent der rund
550.000 von der Entnazifizierung betroffenen Österreicherinnen und Österreicher amnestiert,
sie erhielten damit auch das Wahlrecht zurück. Seit den Wahlen des Jahres 1949 bildete das
Buhlen um das nicht unbeträchtliche Wählerpotential der „Ehemaligen“ eine Grundkonstante
der politischen Kultur in der Zweiten Republik.15
4
Die Opferthese als Instrument der „Externalisierung“ des Nationalsozialismus
Mit der Eskalation des Kalten Krieges und der Ablösung von Antifaschismus durch
Antikommunismus änderten sich bereits wenige Jahre nach Kriegsende die Vorzeichen der
Opfer-Semantik. In den folgenden Jahren entwickelten sich zwei Varianten des Opfermythos:
Eine an der staatsrechtlichen Argumentation der Unabhängigkeitserklärung orientierte
Interpretation der Jahre 1938-1945 als dem „österreichischen Volk“ aufgezwungene
Gewaltherrschaft, die vor allem die Selbstdarstellung nach außen und auf offizieller Ebene
bestimmte. So sind in Schulbüchern keine Photographien zu finden, auf denen jubelnde
Österreicher im März 1938 zu sehen sind, vielmehr wird eine martialische Okkupationsmacht
vorgestellt, die die Opfertheorie gerechtfertigt erscheinen lässt.
In ihrer zweiten, auf Integration der österreichischen Gesellschaft ausgerichteten Variante
wurde der Opferstatus schließlich auf alle Österreicherinnen und Österreicher übertragen –
insbesondere auf jene, die nicht zu den eigentlichen Opfern des NS-Regimes zählten: Die
ehemaligen Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten wurden pauschal als „verführte“
und „betrogene“ Opfer einer „unseligen Zeit“ bezeichnet, denen durch die Entnazifizierung
Unrecht widerfahren sei. Parallel dazu wurde die Heroisierung des antifaschistischen
Freiheitskampfes, unmittelbar nach Kriegsende die Legitimation des neuen Österreich, von
seiner Diffamierung als kommunistisch und damit als unpatriotisch abgelöst.16
Demgegenüber wurde das Leiden unter den Auswirkungen der alliierten Kriegshandlungen
zum integrativen Geschichtsbild, mit dem sich auch ehemalige NS-Sympathisanten
identifizieren konnten. Zum Symbol für die Transformation des Opferbegriffs von den Opfern
des NS-Regimes auf die Opfer des Krieges wurde die Figur des „Heimkehrers“ und dessen
emotional inszenierte Wiederaufnahme durch die „Heimat“. Die „Heimkehrer“ sind im
visuellen
und
diskursiven
Repertoire
„standardisierte Märtyrerbilder von
der
Nachkriegszeit
zerlumpten
durchgehend
präsent,
Soldaten hinter Stacheldrahtzäunen
überlagerten spätestens ab 1947 öffentlich-bildliche Darstellungen von NS-Opfern.“ Jene
Männer, die in sowjetischer Kriegsgefangenschaft waren, erschienen nun als die „wahren
Opfer“17, wie die Briefmarkenserie, die anlässlich der Heimkehr der Soldaten herausgegeben
wurde, zeigt. Zu sehen sind Leidende hinter Stacheldraht oder Erschöpfte, die zu ihren
Familien heimkehren.
5
Zur Rückkehr der Emigrantinnen und Emigranten wurden keine entsprechenden Maßnahmen
ergriffen; Viktor Matejka, kommunistischer Stadtrat für Kultur und Volksaufklärung in Wien,
holte sich mit seiner Forderung, „dass alle höchstverantwortlichen Stellen [...] allen unseren
Emigranten wenigstens theoretisch mitteilten, sie seien wieder herzlich willkommen in der
befreiten Heimat, [...] die kältesten Füße meines
Lebens“. 18 Die überlebenden
österreichischen Jüdinnen und Juden waren, soweit sie eine Rückkehr ins Auge fassten, mit
einem weitgehend ungebrochenen Antisemitismus konfrontiert. Simon Wiesenthal berichtet
über die Reaktionen von Wiener Kino-Besuchern auf einen Wochenschau-Bericht über die
Ankunft von Shanghai-Emigranten: Als „der Kommentator bemerkte, ’es sind Juden, die nach
Österreich zurückkehren, um am Wiederaufbau in der Heimat teilzunehmen’, hörte man im
Publikum wüstes Lachen und die Rufe: ‚Vergasen!’“19 Fragen der Wiedergutmachung und
der Restitution von jüdischem Eigentum wurden hinausgezögert; im Ministerrat sprach man
sich dafür aus, „dass man die Sache in die Länge zieht.“20
Zugleich wurde seitens der österreichischen Bundesregierung die Berufung auf den
staatsrechtlichen Opferstatus als Argument gegen die Präsenz der Besatzungsmächte
verwendet. Wenn Österreich, wie in der Moskauer Deklaration festgehalten, 1938 besetzt und
1945 von den Alliierten befreit worden war, warum wurde dann dem „österreichischen Volk“
die Freiheit zu unrecht vorenthalten? Dieser Vorwurf bildete eine Grundkonstante politischer
Erklärungen während der zehnjährigen Besatzungszeit (1945 bis 1955). 21 Die Vorstellung,
eine Fremdherrschaft sei durch eine andere abgelöst worden (und die damit verbundene
implizite Gleichsetzung des NS-Regimes mit der Zeit nach 1945) wird bereits in einem Plakat
von 1948, zum zehnten Jahrestag des „Anschlusses“, zum Ausdruck gebracht. Die Aussage
des Plakates mit dem Motiv des Kerkergitters ist eindeutig: Zehn Jahre nach dem „Anschluss“
und drei Jahre nach Kriegsende herrsche in Österreich noch immer eine Kontinuität der
Unfreiheit. Als am 15. Mai 1955 der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, sprach Außenminister
Figl von einem „siebzehn Jahre lang dauernden dornenvollen Weg der Unfreiheit“, der nun
beendet sei.22
Der Widerspruch zwischen der Argumentation der Opferthese und der historischen Realität,
insbesondere hinsichtlich der Leugnung der breiten Zustimmung zum „Anschluss“ an das
Deutsche Reich, des hohen Anteils an Nationalsozialisten in der österreichischen
Bevölkerung und der Identifikation mit dem Kriegsdienst in der Deutschen Wehrmacht sind
offenkundig. Bereits beim Rückgriff auf die Moskauer Deklaration handelte es sich um eine
Instrumentalisierung, denn die Beschlüsse der Außenministerkonferenz waren nicht als
Konzept für die österreichische Nachkriegsordnung, sondern als letztlich wenig wirksames
6
Propagandainstrument zur Stärkung eines österreichischen Widerstandes gedacht.23 Dennoch
wurde die Berufung auf den völkerrechtlich begründeten Opferstatus zur zentralen Strategie
in den Verhandlungen um den Staatsvertrag, wobei vor allem das „Österreicher, aber kein
Österreich“-Argument vertreten wurde: Da es keinen Staat und keine österreichische
Regierung gegeben habe, bestehe auch keine Mitverantwortung für die Verbrechen des NSRegimes.
Analog wurde im Hinblick auf die Wiedergutmachungsfrage argumentiert: Als die Jewish
Claims Conference nach Abschluss des Abkommens mit der Bundesrepublik Deutschland,
wo 1953 das Bundesentschädigungsgesetz beschlossen worden war, ähnliche Forderungen an
Österreich richtete, zog sich die Regierung auf den Standpunkt zurück, Österreich sei als ein
von den Deutschen besetztes Land staatsrechtlich nicht zu Leistungen verpflichtet und trage
auch keine moralische Verantwortung, da die Verbrechen an den Juden von den Deutschen
begangen worden seien. Den Mitgliedern des Committee for Jewish Claims on Austria wurde
erklärt, „alle Leiden der Juden während dieser Zeit wurden ihnen von den Deutschen und
nicht von den Österreichern zugefügt; Österreich trage an allen diesen bösen Dingen keine
Schuld, und wo keine Schuld, da keine Verpflichtung zu einer Wiedergutmachtung.“ 24 Erst
auf Druck der Weltöffentlichkeit und des Alliierten Rates fand sich die Regierung schließlich
zu Leistungen bereit, ohne jedoch das Prinzip der Verantwortlichkeit anzuerkennen.25
In der Frage der Kriegsteilnahme wurde der Standpunkt vertreten, dass die Österreicher
ebenso wie die Bewohner anderer besetzter Gebiete gezwungen worden seien, in der
„verhassten Kriegsmaschine zu dienen“.26 Bekanntlich ist es der österreichischen Regierung
mit
dieser
Argumentation
gelungen,
noch
in
der
letzten
Runde
der
Staatsvertragsverhandlungen die Streichung der „Mitverantwortungsklausel“ zu erreichen.27
Auch nach Abschluss des Staatsvertrages beruhte die offizielle Selbstdarstellung weiterhin
auf dem Opfermythos, er hat letztlich bis zur Waldheim-Diskussion erfolgreich ein
weitgehend unhinterfragtes, positives Image Österreichs als einer „Insel der Seligen“ geprägt
(mit diesen vielfach Bruno Kreisky zugeschriebenen Worten soll Papst Paul VI. Österreich
anlässlich seines Besuchs 1967 charakterisiert haben). Die internationale Aufmerksamkeit
konzentrierte sich auf die Bundesrepublik Deutschland.28 Österreich präsentierte sich als
„besetztes Land“, ungeachtet des hohen Anteils österreichischer Nationalsozialistinnen und
Nationalsozialisten – 1942 waren rund 688.000 Personen bzw. 8,2 Prozent der
Gesamtbevölkerung Mitglieder der NSDAP29 –, der Vertreibung von rund 130.000 und der
Ermordung von rund 65.000 österreichischen Jüdinnen und Juden, und ungeachtet der
7
führenden Rolle von Österreichern innerhalb des nationalsozialistischen Besatzungs- und
Terrorapparats: Ernst Kaltenbrunner, Adolf Eichmann und eine ganze Reihe von aus
Österreich stammenden Organisatoren der „Endlösung“ – wie Odilo Globocnik und Franz
Stangl – wurden als Deutsche, nicht als Österreicher wahrgenommen.30
Dennoch hat die Position der Opfertheorie bis in die 80er-Jahre den offiziellen Umgang mit
der NS-Zeit weitgehend geprägt. Der Nationalsozialismus wurde als Teil der deutschen, nicht
der eigenen Vergangenheit betrachtet und „externalisiert“, er wurde als etwas von außen
Kommendes betrachtet, für das Österreich keine Verantwortung trage.31 Dasselbe gilt für den
Zweiten Weltkrieg: In einem historischen Standardwerk, der „Geschichte Österreichs“ von
Ernst Joseph Görlich und Felix Romanik, wurde dazu bemerkt: „Der Zweite Weltkrieg gehört
zur Weltgeschichte, nicht aber zu eigentlich österreichischen Überlieferung. Er war kein
österreichischer Krieg; Österreich hat als Staat an ihm nicht teilgenommen.“32 Aus der
Weiterführung dieser Argumentation geht allerdings hervor, dass sich das Argument der
Opferthese gegen eine andere, offenkundig weit verbreitete Sichtweise richtete: „Eine
’Verteidigung der Heimat’ lag nicht vor. Der österreichische Patriot musste sich sogar sagen,
dass nur die Niederlage Hitlers die Hoffnung auf eine Wiederherstellung des österreichischen
Staates in sich berge.“33
Folgt man diesem und ähnlichen Befunden34, so hatte in den beiden Nachkriegsjahrzehnten in
Österreich selbst ein Geschichtsbild an Wirkmächtigkeit gewonnen, das weitgehend im
Widerspruch zur antifaschistischen Variante der Opfertheorie stand, wie sie 1945 formuliert
worden war. Vor allem in den 50er-Jahren, verstärkt nach dem Abschluss des Staatsvertrages,
hatten die Interpretation der Jahre 1938 bis 1945 als Gewaltherrschaft und die Berufung auf
den österreichischen Freiheitskampf kaum noch Relevanz. Die wahlstrategische Werbung der
beiden
Großparteien
um
die
„alten
und
neuen
Nazi“
erforderte
entsprechende
geschichtspolitische Rücksichtnahmen – kritische Stimmen warnten vor neonazistischen
Aktivitäten und Tendenzen einer „Refinanzierung“.35
Die Funktion der Opfertheorie bestand in den 50er- und frühen 60er-Jahren offenkundig nur
noch darin, die Ausblendung der Jahre 1938 bis 1945 aus der Ereignisabfolge der
„österreichischen Geschichte“ zu eröffnen und damit die Fragen von Schuld und
Verantwortung an den NS-Verbrechen auf die Bundesrepublik Deutschland zu projizieren.
Damit konnte auch die Perspektive auf Unterdrückung und Widerstand, die für die
antifaschistische Variante der Opfertheorie konstitutiv war, vermieden werden; diese
sensiblen Themen hätten an die noch keineswegs verblassten Konfliktlinien zwischen
8
Befürwortern und Gegnern des NS-Regimes innerhalb der österreichischen Gesellschaft
gerührt.36
Klar
ersichtlich
wird
diese
„Externalisierung“
in
der
narrativen
Struktur
der
Schulbuchdarstellungen: Die österreichische Geschichte bricht mit dem „Ende des
unabhängigen Österreich“ am 12. März 1938 („Damit hatte unser Vaterland seine Freiheit
und Unabhängigkeit verloren“37) ab, die folgenden Jahre des „Zweiten Weltkriegs“ zählen zur
deutschen oder zur internationalen Geschichte. Der Österreich-Bezug beginnt dann wieder mit
dem 27. April 1945 oder bereits mit den Märztagen dieses Jahres, als „die sowjetischen
Truppen von Osten her über die österreichische Grenze drangen“, wie in der 1957
publizierten
Ausgabe
von
„Zeiten,
Völker
und
Kulturen“,
einem
verbreiteten
Geschichtslehrbuch, zu lesen ist. Dies bewirkte zwar den „Zusammenbruch der
nationalsozialistischen Herrschaft“, aber auch „Chaos, Not und Grauen als Kriegsfolgen“, so
die Überschrift des ersten Abschnitts im Kapitel „Die Zweite Republik Österreich“. Die
Erfahrung von Gewalt und Leid findet erst im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Roten
Armee – und nicht mit der NS-Zeit – Erwähnung.38
Die Ablösung der Erinnerung an Gewaltherrschaft und Widerstand durch das Gedächtnis an
die Gefallenen und zivilen Kriegsopfer als neues, integratives Geschichtsbild findet auch in
der Denkmallandschaft ihren Niederschlag: Während Widerstandsdenkmäler außerhalb Wiens
kaum noch politisch durchsetzbar waren – Denkmäler für die „Opfer des Faschismus“ galten
Mitte der 50er-Jahre als Instrumente „kommunistischer Propaganda“39 –, setzte um 1950 eine
breite Bewegung für die Errichtung von Gefallenengedenkstätten ein. In nahezu jeder
Gemeinde wurde ein Kriegerdenkmal geschaffen bzw. das Gefallenendenkmal des Ersten
Weltkriegs erweitert. Getragen wurde diese Denkmalbewegung vom Kameradschaftsbund,
der breite Unterstützung fand: Politiker aller Parteien setzten sich öffentlich für die
Wiederherstellung der „Ehre“ der Wehrmachtssoldaten ein. Darüber hinaus waren praktisch
alle gesellschaftlichen Kräfte (Parteien, Vereine, Schulen) in das Gefallenengedenken
eingebunden, vor allem auch die katholische bzw. evangelische Kirche. Das Kriegerdenkmal,
meist an einem zentralen Ort oder in
Kirchennähe errichtet,
wurde so zum
selbstverständlichen Repertoire des öffentlichen Raums in weiten Teilen Österreichs, vor
allem in den ländlich-kleinstädtischen Regionen.
Resümierend lassen sich die widersprüchlichen Narrationen, die das „österreichische
Gedächtnis“40 in den beiden ersten Nachkriegsjahrzehnten bestimmten, folgendermaßen
charakterisieren: Seit dem Beginn der 50er-Jahre bildete sich jenes widersprüchliche
9
Geschichtsverständnis heraus, durch das die spezifisch österreichische Geschichtspolitik
charakterisiert ist: Nach außen stellte sich Österreich als erstes Opfer und – mit Hinweis auf
den österreichischen Widerstand – als antinationalsozialistischer Staat dar. In Österreich
selbst wurde die Erinnerung an den Widerstand, vor allem aber an die Verbrechen des NSRegimes
marginalisiert
oder
als
„kommunistisch“
diffamiert.
Während
bei
den
Verhandlungen um den Staatsvertrag die Forderung nach Streichung der Mitschuld-Klausel
erhoben wurde, mit der Begründung, dass die Österreicher ebenso wie die Angehörigen
anderer besetzter Gebiete gezwungen worden waren. „in der verhassten Kriegsmaschine zu
dienen“, sprachen österreichische Politiker bei Kriegerdenkmalenthüllungen den ehemaligen
Wehrmachtssoldaten ihren Dank für die Pflichterfüllung und Opferbereitschaft bei der
Verteidigung der Heimat aus. Wenn aber die Frage nach der Verantwortung für die
Verbrechen des NS-Regimes gestellt wurde – wie bei den Forderungen nach materieller
Entschädigung für jüdische Opfer –, entzog man sich unter Hinweis auf die Rechtsposition
der Opfertheorie, wonach seit März 1938 kein österreichischer Staat und keine österreichische
Regierung bestanden hätten.
Transformationen der Opferthese in den 60er- und 70er-Jahren
In den 60er-Jahren lässt sich im Kontext einer gesellschaftlichen Aufbruchssituation eine
partielle
Transformation
des
Geschichtsbewusstseins
feststellen.
Mit
dem
Generationenwechsel wurde in beiden Großparteien begonnen, neue Modelle von Politik zu
entwickeln. Die Grenzen zwischen den politischen Lagern wurden durchlässiger,
„Modernisierung“ und „Demokratisierung“ wurden zu den Schlagworten einer Reformphase.
Die zunehmende Festigung eines Österreichbewusstseins, die Politisierung vor allem der
studentischen Jugend und das Entstehen eines neuen Typs von kritischem Journalismus
trugen dazu bei, die Rahmenbedingungen des Geschichtsbewusstseins langfristig zu
verändern.41 Diese Transformationsprozesse werden sowohl in geschichtlichen Skandalen als
auch in neuen Gedächtnisorten sichtbar.
Der erste dieser Skandale, der Anstoß zu einer öffentlich-medialen Debatte um die
„Bewältigung“ der Vergangenheit gab, datiert aus dem Jahr 1961. Während der EichmannProzess in Österreich nur auf geringe Resonanz stieß,42 löste das Theaterstück „Der Herr
Karl“ einen Proteststurm aus. Mit dieser Bühnenfigur wurde der Typus des ehemaligen
„Nazi“
etabliert,
der
bis
heute
als
Synonym
für
den
opportunistischen
Durchschnittsösterreicher und seine zynische Haltung zur NS-Vergangenheit nach 1945 gilt.
„Der Herr Karl“, das von Helmut Qualtinger und Carl Merz verfasste und am 15. November
10
1961 im österreichischen Fernsehen ausgestrahlte Einpersonenstück, stieß auf unerwartet
heftige Abwehrreaktionen, die Hans Weigel in der „Kronen-Zeitung“ folgendermaßen
kommentierte: „’Der Herr Karl’ wollte einem Typus auf die Zehen treten, und ein ganzes
Volk schreit ’Au’!“43
Mitte der 60er-Jahre, im Umfeld der Affäre um Taras Borodajkewycz, begannen sich auch in
den offiziellen Gedächtnisdiskursen Wandlungsprozesse abzuzeichnen. Die deutschnationalen
und antisemitischen Äußerungen, die der Professor für Neuere Geschichte an der Wiener
Hochschule für Welthandel in seinen Vorlesungen vortrug, hatten bereits seit Jahren zu Kritik
von Seiten sozialistischer Studenten geführt, die zunächst allerdings auch in der eigenen
Partei wenig Unterstützung fanden. Eine im März 1965 vom Fernsehen übertragene
Pressekonferenz führte schließlich zum Eklat: Borodajkewycz’ Aussagen, bei denen er sich
u.a. voll Stolz dazu bekannte, freiwillig der NSDAP beigetreten zu sein, aber auch das
Verhalten der Studierenden, die ihn mit Applaus und Gelächter bestärkten, löste
Demonstrationen von Gegnern und Anhängern aus (u.a. wurde dabei „Hoch Auschwitz!“
gerufen), bei denen der ehemalige kommunistische Widerstandskämpfer Ernst Kirchweger
getötet wurde.44 Der Schock über das erste Todesopfer einer politischen Auseinandersetzung
in der Zweiten Republik übte eine „katharstische Wirkung“ auf die österreichische
Gesellschaft aus. Kirchwegers Begräbnis wurde als antinationalsozialistisches Bekenntnis des
offiziellen Österreich und als klare Absage an die „Ewiggestrigen“ interpretiert: 25.000
Menschen folgten dem Leichenzug, der vom Heldenplatz über die Ringstraße führte. Mit
Ausnahme von einigen ÖVP-Politikern – darunter Bundeskanzler Josef Klaus – beteiligte sich
daran die gesamte Bundesregierung.
Deutliche Worte der Abgrenzung gegenüber einer Verharmlosung des Nationalsozialismus
prägten
auch
den
kurz
darauf
begangenen
20.
Jahrestag
der
österreichischen
Unabhängigkeitserklärung im April 1965, bei dem der Weiheraum für den österreichischen
Freiheitskampf im Äußeren Burgtor der Wiener Hofburg seiner Bestimmung übergeben
wurde; das erste staatliche, von der Republik Österreich errichtete Widerstandsdenkmal. In
seiner viel beachteten Rede versicherte Nationalratspräsident Alfred Maleta (ÖVP), „wir
lassen uns das Haus, das wir gebaut haben, nicht in Brand stecken“. Maleta bekannte sich zur
„Einbeziehung der ehemaligen Nationalsozialisten in die demokratische Gemeinschaft“,
erklärte aber unmissverständlich: „Wir pardonierten Menschen, aber wir akzeptierten nicht
das Geschichtsbild der nationalsozialistischen Vergangenheit.“45
11
Der Gedenkraum für die „Opfer im Kampfe für Österreichs Freiheit“ (so die Inschrift)
befindet sich in unmittelbarer Nähe zum 1934 geweihten Heldendenmal des Ständestaates für
die militärischen Opfer des Ersten Weltkrieges, das nach 1945 auch den Gefallenen des
Zweiten Weltkrieges gewidmet wurde. Bei seiner Übergabe legten Vertreter von SPÖ und
ÖVP ein einmütiges Bekenntnis zum Widerstand als historische Legitimation der Zweiten
Republik ab, damit wurde den politischen Opfern des NS-Regimes erstmals die gleiche
offizielle Ehrung zuteil, wie den gefallenen Wehrmachtssoldaten.
In den 70er-Jahren verfestigte sich im offiziellen Diskurs, vor allem auch in den Schulbüchern
und in der zeitgeschichtlichen Forschung, eine neu formulierte Opfertheorie, die den
Widerstand gegen das NS-Regime als historischen Bezugspunkt der Zweiten Republik
installieren wollte.
Aus heutiger Perspektive erscheint die Berufung auf den österreichischen Widerstand als
Bestandteil der Opferthese und damit als Argument der Verschleierung des österreichischen
Täter-Anteils – in den 70er-Jahren war damit ein Programm der politisch-historischen
Aufklärung verbunden. Die Tatsache, dass dieser Widerstand vor allem von Kommunisten
getragen wurde,46 wurde von dieser Konstruktion eines „österreichischen Freiheitskampfes“
ebenso negiert wie die Frage, ob überhaupt von einem österreichischpatriotisch oder nicht
eher von einem antinationalsozialistisch motivierten Widerstand gesprochen werden könne.
Allerdings:
Die
NS-Zeit
spielte
in
den
geschichtspolitischen
Konsens-
und
Konfrontationsstrategien der beiden Großparteien SPÖ und ÖVP nur eine untergeordnete
Rolle, in deren Zentrum stand vielmehr die Frage nach der Schuld am Scheitern der Ersten
Republik, nach der Verantwortung für die Errichtung der Ständestaat-Diktatur und für die
Niederschlagung des sozialdemokratischen Februaraufstandes 1934.47 Die NS-Herrschaft
wurde im Sinne eines positiven Gründungsnarrativs der Zweiten Republik gedeutet: als Zeit
der Katharsis, in der die verfeindeten politischen Parteien der Ersten Republik durch die
gemeinsame Verfolgung auf den Lagerstraßen der KZ zueinander gefunden hätten und in der
ein Großteil der Bevölkerung durch die Erfahrung mit den „deutschen“ Machthabern sein
österreichisches Nationalbewusstsein „entdeckt“ habe.
Aber auch von der Neuorientierung des offiziellen Geschichtsbildes im Hinblick auf die
Implementierung des österreichischen Widerstandes als Gedächtnisort blieben die
Einstellungsmuster eines verbreiteten „Alltagsfaschismus“48 weitgehend unberührt. Dies
zeigte sich an einem weiteren geschichtspolitischen Skandal: Als Simon Wiesenthal, seit der
Aufspürung Adolf Eichmanns international als „Nazijäger“ bekannt, darauf hinwies, dass der
FPÖ-Vorsitzende Friedrich Peter Mitglied der 1. SS-Infanteriebrigade war, einer berüchtigten,
12
für Kriegsverbrechen im Hinterland der Ostfront verantwortlichen Einheit, hatte dies eine
Diffamierungskampagne zur Folge. Bundeskanzler Bruno Kreisky ergriff Partei für Peter und
unterstellte Wiesenthal u.a., ein NS-Kollaborateur gewesen zu sein. Peter wies jede Schuld
von sich.49 Die Affäre um seine Kriegsvergangenheit hatte Peter zunächst „keinen ernstlichen
Schaden zugefügt“, dies sollte erst 1983 der Fall sein, als er nach der Bildung einer SPÖ-FPÖ
Koalition das Amt des dritten Nationalratspräsidenten bekleiden sollte. Anders als 1975
formierte sich nun ein entschiedener Widerstand: Tausende Unterzeichner, z.T. prominente
Wissenschaftler, Künstler und Politiker, brachten in selbst finanzierten Zeitungsannoncen
zum Ausdruck, „dass die Wahl von Friedrich Peter zum 3. Präsidenten des Nationalrates oder
seine Aufnahme in die Bundesregierung mit dem Ansehen Österreichs unvereinbar ist.“50 Die
Frage, was zu diesem offenkundig doch tiefgreifenden Meinungsumschwung innerhalb der
österreichischen Gesellschaft geführt hat, ist nicht eindeutig zu beantworten. Ein Faktor ist
wohl im Gernationenwechsel zu sehen; ein nicht zu unterschätzender Anstoß ging von der
Ausstrahlung der TV-Serie „Holocaust“ im österreichischen Fernsehen im März 1979 aus, die
von einer intensiven Berichterstattung über die Vernichtungspolitik begleitet war. Im
Zusammenhang mit „Holocaust“ wurde erstmals die Frage nach „Österreichs Anteil an der
Endlösung“51 diskutiert und das Wissens- und Bilderrepertoire des „Zivilisationsbruchs
Auschwitz“52 medial kommuniziert.53 In diesen Debatten und den daran anschließenden
Projekten historisch-politischer Aufklärung, vor allem für den Schulunterricht, wurden jene
Argumente und kritischen Haltungen gegenüber einer Verharmlosung der NS-Zeit
kommuniziert,
die
die
Basis
für
die
Opposition
gegen
Kurt
Waldheim
im
Präsidentschaftswahlkampf 1986 bilden sollten.
Die Erosion der Opferthese in der Waldheim-Debatte
Die Debatte um die Kriegsvergangenheit des ÖVP-Bundespräsidentschaftskandidaten und
ehemaligen UN-Generalsekretärs Kurt Waldheim54 hat Österreich 1986 mit „seiner“ NSVergangenheit konfrontiert. Waldheims Bemerkung über die Pflichterfüllung – „Ich habe im
Krieg nichts anderes getan als Hunderttausende andere Österreicher, nämlich meine Pflicht
als Soldat erfüllt“55 – machte schlagartig die Widersprüche des österreichischen
Geschichtsbildes bewusst, vor allem seinen zentralen Gegensatz: der Beurteilung des
Kriegsdienstes in der Deutschen Wehrmacht.
Die Sprengkraft der Waldheim-Debatte und deren affektive Aufladung beruht auf
verschiedenen Faktoren. Die brisante Frage der Haltung zum Kriegsdienst betraf den
Erfahrungshintergrund weiter Teile der Bevölkerung, nicht nur der so genannten
13
Kriegsgeneration, sondern auch ihrer Kinder und Enkelkinder. Eine nicht unwesentliche Rolle
dürfte auch der vielfach publizierten Photographie Waldheims in der Uniform eines
Wehrmachtsoffiziers zugekommen sein. Die Zeitschrift Profil montierte auf ihrer Titelseite
eine Photographie, die Waldheim in Wehrmachtsuniform zeigt und ein zeitgenössisches
Photo des strahlenden Politikers. Die Montage evoziert ein Motiv aus dem Bildgedächtnis des
Holocaust und verbindet es zugleich mit einem scheinbar unbescholtenen Mann. Die visuelle
Darstellung von Wehrmachtssoldaten hatte vor allem durch die Ausstrahlung der Serie
„Holocaust“ eine zumindest potentiell negative Konnotation erhalten: Soldaten der deutschen
Wehrmacht wurden nicht mehr allein als bedauernswerte Opfer alliierter Kriegshandlungen
(wie etwa in den Heimkehrer-Photographien), sondern auch als Täter betrachtet.
Die Waldheim-Debatte spaltete das Land, der dabei zutage kommende Antisemitismus und
die in zahlreichen Zeitungskommentaren und Leserbriefen geäußerten Rechtfertigungen für
den Kriegsdienst in der Deutschen Wehrmacht ließen die „Insel der Seligen“ nun im Schatten
des Nationalsozialismus erscheinen: Nach Waldheims Wahlsieg stellte sich die Frage, ob die
Österreicher „Nazis und Antisemiten“ seien – der Schriftsteller Robert Menasse schlug den
Punschkrapfen („außen rosa, innen braun“) als neues Nationalsymbol vor.56 Österreich galt
nunmehr als ein Fallbeispiel des „Vergessens“ und „Verdrängens“ auf der Landkarte des
europäischen Gedächtnisses.
Zugleich wurden die Widersprüche in den Narrationen der „Opfertheorie“ sichtbar, wie sie
etwa in Franz Antels Verfilmung des „Bockerer“ zum Ausdruck kommen, die mittlerweile
den Rang eines Kultfilmes einnimmt. Der Metzgermeister Karl Bockerer, als typischer
Wiener charakterisiert und so gewissermaßen eine Gegenfigur zum „Herrn Karl“, erweist sich
als resistent gegenüber Antisemitismus und NS-Parolen, im Gegensatz zu seinem sozialen
Umfeld – selbst sein Sohn wird zum begeisterten Nationalsozialisten und auch seine Frau
kollaboriert. Im Grunde genommen sind fast alle, mit denen er zu tun hat, Nazis. 57 Der
Metzger ist kein Widerstandskämpfer, er ist ein anständiger und redlicher Handwerker, der
seinen Prinzipien treu bleibt und am liebsten mit seinem jüdischen Freund Karten spielen
würde. Auf dem Plakat ist der störrische Blick des Hauptdarstellers fest auf den Betrachter
gerichtet. Den Verweis auf seinen Beruf – Metzger – gibt das Schwein, gepfählt mit einer
Hakenkreuzfahne. Die Bildwelt des Plakates spiegelt den Humor des Films adäquat wider.
Allerdings: Seit dem Anstoß durch die Waldheim-Debatte haben sich neue Sichtweisen auf
die österreichische Vergangenheit durchgesetzt. Auf der Ebene des politischen Diskurses
lassen Erklärungen von führenden Repräsentanten der Republik auf eine Erosion der
Opferthese bzw. auf deren Modifikation durch die „Mitverantwortungsthese“ schließen, die
14
auch eine selbstkritische Distanz zum bisherigen Umgang mit der österreichischen
Vergangenheit einschließt. Am 8. Juli 1991 bekannte Bundeskanzler Franz Vranitzky vor
dem Nationalrat die „Mitverantwortung für das Leid, das zwar nicht Österreich als Staat,
wohl aber Bürger dieses Landes über andere Menschen und Völker gebracht haben“58,
ähnliche Aussagen erfolgten bei den Staatsbesuchen des Bundespräsidenten und des
Bundeskanzlers in Israel. Dieses Bekenntnis zu den „dunklen Seiten“ der eigenen
Vergangenheit geht davon aus, dass Österreich als Staat zwar zum „ersten Opfer“ wurde, dass
unter den Österreichern aber nicht nur Opfer, sondern auch Täter waren – „manche der
ärgsten Schergen der NS-Diktatur“, wie Bundespräsident Thomas Klestil 1994 vor der
Knesset ausführte.59 Die Anerkennung der Mitverantwortung impliziert, dass der
Nationalsozialismus zur „eigenen“ Geschichte gehört und dass die Zweite Republik eine
zumindest moralische Verantwortung für den österreichischen Anteil an den Verbrechen des
Nationalsozialismus und an der Ermordung und Vertreibung der jüdischen Bürger trägt.
In Antithese dazu steht vor allem die Geschichtspolitik der FPÖ. Die Freiheitliche Partei unter
Jörg Haider hält an der in den 50er-Jahren geprägten Geschichtspolitik fest; mangelnde
Distanzierung vom Nationalsozialismus, antisemitische „Anspielungen“ und Ausfälle und die
Umdeutung der NS-Kriegspolitik als Abwehrkampf des christlichen Abendlandes oder als
„Verteidiger der Heimat“ prägen entsprechende Aussagen. So erklärte Haider vor
Weltkriegsveteranen bei der Kärntner Ulrichsbergfeier 1990: „Eure Opfer werden in den
nächsten Jahren in das richtige Licht gerückt werden, weil an der Gesamtentwicklung dieses
Europa deutlich gemacht wird, dass die Grundlage für Frieden und Freiheit von Euch gelegt
wurde“.60 Fünf Jahre später würdigte Haider bei einem Treffen ehemaliger Angehöriger der
Waffen-SS die Treue und Anständigkeit der Anwesenden.61
Erst mit der Erosion der Opferthese wurde der Nationalsozialismus seit den späten 80erJahren zum „normativen Bezugspunkt“ der politischen Kultur der Zweiten Republik, konnte
die Frage nach der „Präsenz des Dritten Reiches in der Zweiten Republik“ gestellt werden.
Diese neue Sichtweise fand auch in Zeichensetzungen des kulturellen Gedächtnisses ihren
symbolischen Ausdruck. Im November 1997 wurde aufgrund einer gemeinsamen Initiative
aller im Parlament vertretenen Parteien (einschließlich der FPÖ) beschlossen, als „deutliches
Zeichen“ im Hinblick auf das „Europäische Jahr gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“
einen NS-Opfer-Gedenktag am 5. Mai, dem Tag der Befreiung des Konzentrationslagers
Mauthausen, einzurichten.62 Die Errichtung des Holocaust-Denkmals am Wiener Judenplatz
im Jahr 2000 und lokale Denkmalinitiativen für Opfer des NS-Regimes, viele davon der
Erinnerung
an
jüdische
Opfer
gewidmet,
verweisen
darauf,
dass
sich
die
15
„Mitverantwortungsthese“ nicht auf das offizielle Österreich bzw. auf Wien beschränkt,
sondern auch in kleineren Kommunen politisch mehrheitsfähig geworden ist.
Die Neuinterpretation des Geschichtsbildes betraf vor allem auch die Ereignisse des März
1938 selbst: Wenn die Opferthese eine Geschichtslüge war, wie war der „Anschluss“ nun zu
beurteilen? Aus dieser Perspektive wurden die Bilder des Jubels am Heldenplatz im März
1938 zu Bildern des Widerspruchs zur Opfertheorie. Darauf bezogen und deshalb auf der
nächsten Doppelseite abgebildet sind die photographischen Dokumente der pogromartigen
Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung Wiens unmittelbar nach dem „Anschluss“,
die damit ebenfalls zu visuellen Zeugnissen gegen den Opfermythos werden. Im visuellen
Narrativ eines kritischen Umgangs mit der NS-Vergangenheit, wie es sich nun in
historiographischen Werken, aber auch in Schulbüchern findet, wird das „Anschluss“-Pogrom
zentral ins Bild gerückt. Die Demütigung der jüdischen Wienerinnen und Wiener gilt nun als
der spezifisch österreichische Anteil an der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, diese
Ereignisse wurden zum Symbol für die schuldhafte Verstrickung des ganzen Kollektivs an der
Vertreibung und Auslöschung der jüdischen Bevölkerung.
Der Jubel am „Heldenplatz“ und der „Anschluss“-Pogrom prägen nunmehr das
Bildgedächtnis
des
„Anschlusses“,
Auseinandersetzungen
mit
der
sie
bilden
NS-Vergangenheit.
auch
den
Thomas
Fokus
Bernhards
künstlerischer
umstrittenes
Theaterstück „Heldenplatz“ gelangte im Herbst des „Anschluss“-Gedenkjahres 1938/88 am
Burgtheater zur Aufführung. Die Zeitschrift Profil titelte „’Heldenplatz’ Die Inszenierung“
und die nunmehr bekannte Photographie wirkt wie das Bühnenbild zur Aufführung. Bernhard
verknüpfte das politische Klima des Jahres 1988, geprägt durch die Nachwirkungen der
Waldheim-Debatte und die dabei sichtbar werdenden antisemitischen Ressentiments
einerseits, durch die Debatten um die Beurteilung von „Anschluss“ und NS-Herrschaft im
„Gedenkjahr“
1938/88
andererseits,
mit
dem
März
1938:
Ausgangspunkt
der
Bühnenhandlung ist das Begräbnis des jüdischen Intellektuellen Professor Schuster, der sich
das Leben genommen hat, weil er die für ihn bedrückenden Ähnlichkeiten zwischen den
politischen Verhältnissen in Österreich 1988 und jener des Jahre 1938 nicht mehr ertragen
konnte. Zum Ausdruck kommt diese Analogie in den „Sieg-Heil!“-Rufen, die die Frau des
Professors zu hören vermeint – die Wohnung, die die Familie nach ihrer Rückkehr aus der
Emigration bezogen hat, liegt in unmittelbarer Nähe des Heldenplatzes. Am Ende des Stückes
wird die akustische Reminiszenz an die „Anschluss“-Euphorie auch für das Publikum
hörbar.63
16
Die stärkste Irritation geht offenkundig von der Erniedrigung der Jüdinnen und Juden auf den
Straßen
Wiens
aus
–
dieses
Motiv
wurde
in
unterschiedlichen
künstlerischen
Gestaltungsformen aufgegriffen, bedeutend das Bild „1938“ von Maria Lassnig, das auf die
so genannten „Reibpartien“ Bezug nimmt, aber den Zusammenhang stark abstrahiert.
Bundeskanzler Vranitzky wählte dieses Bild für sein Arbeitszimmer – dokumentiert ist dies
durch eine Photographie, die im Standard veröffentlicht wurde. Die Zeitschrift untertitelt die
Photographie mit der Zeile: „Vranitzkys Kampf gegen die Ideologieferne“. Ohne das Bild von
Maria Lassnig würde man lediglich den Bundeskanzler an seinem Schreibtisch sehen, der
seiner Arbeit nachgeht. Durch das Bild wird ein Zusammenhang mit der Verpflichtung zum
entschiedenen Auftreten gegen Antisemitismus und andere Diskriminierungen hergestellt. Die
wohl jeder Österreicherin, jeder Österreicher mittlerweile bekannten Photographien der
„Reibpartien“ diente auch Gerhard Haderer für seine Profil-Karikatur zum „Anschluss“Pogrom als Vorlage. Er verknüpft den „jüdischen“ Anteil an der österreichischen Kultur,
darunter Sigmund Freud, mit der Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung. Er hat ihnen
Bürsten in die Hand gedrückt und lässt sie unter den feixenden Blicken der Passanten die
Straße säubern. Der „straßenwaschende Jude“ bildet auch das umstrittene Detail des
„Mahnmals gegen Frieden und Faschismus“ von Alfred Hrdlicka, jenes groß angelegten
Denkmalprojekts am Albertinaplatz im Wiener Stadtzentrum, das 1988 eine neue „Politik der
Erinnerung“ zum Ausdruck bringen sollte. Das kleine Modell zeigt den straßenwaschenden
Juden, ein offenkundig so bekanntes Motiv, dass es als pars pro toto mit dem Denkmal
assoziiert wird.
Die neue Geschichtspolitik des offiziellen Österreich sollte auch durch die politische Wende
des Jahres 2000 keine grundlegende Veränderung erfahren. Durch die Bildung einer
Koalitionsregierung von ÖVP und FPÖ gewann die Frage des Umgangs mit der
Vergangenheit jedoch neue Aktualität: Mit der FPÖ wurde eine politische Kraft zur
Regierungspartei, deren Geschichtspolitik als explizite Gegenposition zu der seit Ende der
80er-Jahre entwickelten Erinnerungskultur für die Opfer des NS-Regimes zu verstehen ist.
„Sind wir Nazis?“ – diese Frage wurde angesichts des Wahlerfolges der Haider-FPÖ, die aus
den Nationalratswahlen 1999 mit rund 27 Prozent der Stimmen als zweitstärkste politische
Kraft hervorgegangen war, in den österreichischen Medien diskutiert. Manfred Deix reagierte
auf diese Frage mit seiner Karikatur, auf der „typische“ Österreicherinnen und Österreicher
mit Hitlerbart dargestellt sind oder ihm zum Verwechseln ähnlich sehen. Während der
Waldheim-Debatte hatte er bereits die Frage: „Die Österreicher – Nazis und Antisemiten?“
gestellt und in seinen Karikaturen ironisch bestätigt.
17
Die Besorgnis über die Konsequenzen des Regierungseintritts der FPÖ spricht auch aus der
von Bundespräsident Thomas Klestil geforderten Präambel zur Regierungserklärung, in der
der
selbstkritische
Erinnerungsdiskurs
unter
die
normativen
Grundlagen
des
demokratiepolitischen Wertekanons gereiht wird: Die Verantwortung Österreichs „für die
hellen und dunklen Seiten seiner Vergangenheit und die Taten aller Österreicher, gute wie
böse“ wurde darin ebenso festgeschrieben wie das Bekenntnis der Bundesregierung „zur
kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit“.64 Angesichts des Images als
„Naziland“,
das
Österreich
nun
international
anhaftete,
waren
entsprechende
geschichtspolitische Maßnahmen von geradezu staatspolitischer Notwendigkeit. Umso
erstaunlicher war es, dass Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im November 2000 gegenüber
der Jerusalem Post erklärte, dass nicht nur „der souveräne österreichische Staat“, sondern dass
auch „die Österreicher [...] das erste Opfer (waren)“.65
Vor dem Hintergrund der internationalen Kritik an Österreich gewannen die Verhandlungen
um materielle „Wiedergutmachungen“ für die neue Regierung einen wichtigen politischen
Stellenwert. Die Einrichtung des so genannten Versöhnungsfonds zur Entschädigung von NSZwangsarbeitern 200066 und der erfolgreiche Abschluss des Vertrages hinsichtlich der
Restitution „arisierten“ Vermögens 200167 wurden auch zu einem geschichtspolitischen
Signal der neuen Regierung: Nicht den seit den 70er-Jahren sozialdemokratisch geführten
Regierungen, sondern gerade der umstrittenen ÖVP-FPÖ Koalition war es gelungen, die
bisherigen Versäumnisse in der Entschädigungspolitik zu bereinigen.
Die Versöhnung mit der Vergangenheit durch Wiedergutmachung erlittenen Unrechts
bestimmte nicht nur die politischen Debatten, sie wurde auch in einem vom ORF im Rahmen
der Tatort-Reihe produzierten TV-Krimi mit dem Titel „Nichts mehr im Griff“ aufgenommen.
In einer Nebenhandlung wird die Geschichte einer jungen Amerikanerin erzählt, die nach
Wien kommt, um Bilder von Egon Schiele zu suchen, die einst ihren jüdischen Großeltern
gehört hatten. Sie findet sie zusammen mit ihrem Anwalt bei der Eröffnung einer Egon
Schiele Ausstellung. Die Szene auf dem Filmstill zeigt den Anwalt, wie er der VernissageGesellschaft erklärt, dass er Anspruch auf zwei Schiele-Bilder stellen werde. Neben ihm stehe
seine schweigende Mandantin.
Die „Topographie des Raubes“68, die Frage, wer sich in den „arisierten“ Wohnungen,
Geschäften etc. von mehr als 65.000 ermordeten und rund 130.000 vertriebenen jüdischen
Österreichern und Österreicherinnen nach 1945 niedergelassen hatte, was mit ihren
18
Besitztümern
geschehen
war,
bildet
allerdings
weiterhin
ein
nachhaltiges
Verstörungspotential im Hinblick auf das Weiterwirken von Schuld und unterbliebener
Wiedergutmachung. Darauf reagierte auch die Ausstellung „Invent arisiert“, die in ihrem Titel
darauf verweist, dass diese inventarisierten Möbel des Mobiliendepots aus jüdischem Besitz
stammen und „arisiert“ wurden.
Der Konsens hinsichtlich der Mitverantwortungsthese wird allerdings von neuen
Kontroversen konterkariert: Der 8. Mai – ein Datum, das in Österreich bislang kaum eine
Rolle gespielt hatte – wurde 2002 zum Ausgangspunkt für Konflikte um die Beurteilung des
Kriegsendes als „Befreiung“ oder als „Niederlage“, wie ein FPÖ-Politiker postulierte.69
In der öffentlichen Resonanz auf diese Aussage wurde sichtbar, dass sich in der
Geschichtspolitik des offiziellen Österreich seit der Bruchlinie Ende der 80er-Jahre der
Abschied vom Opfermythos und das Bekenntnis zur Mitverantwortungsthese weitgehend
durchgesetzt hat; in den öffentlich-medialen Diskursen haben neue Perspektiven auf die
Tätergesellschaft das Bild des „ersten Opfers“ überlagert. Durch die neue „Kultur des
Erinnerns“
positioniert
internationalen
sich
Österreich
Gedächtniskultur,
die
im
mainstream
durch
die
einer
Ablösung
europäischen
von
den
bzw.
politischen
Nachkriegsmythen und der Ausrichtung auf eine globale Erinnerungskultur an den
Holocaust70 bestimmt ist. Zugleich wird dieses neue „österreichische Gedächtnis“ nach wie
vor von „Gegenerinnerungen“ an die NS-Zeit herausgefordert, die sich über die
Generationenschwelle hinaus als wirksam erweisen.
1
Vgl. Krumpöck, Ilse: Inter arma silent musae. Zur Mesealisierung zeitgenössischer Kunst, in: Viribus Unitis.
Jahresbericht 2001 des Heeresgeschichtlichen Museums, Wien 2002, S. 72f.
2
Vgl. Seiter, Josef: „In Erz und Granit aber werden ihre Taten dauern ...“. Denkmäler, Monumente und
Grabmäler für Soldaten und Angehörige der alliierten Armeen nach 1945, in: Heidemarie Uhl (Hg.): Steinernes
Bewusstsein. Die öffentliche Repräsentation staatlicher und nationaler Identität Österreichs in seinen
Denkmälern. Bd. 2: Von 1945 bis zur Gegenwart, Wien-Köln-Weimar 2003 (in Druck).
3
Zit. n. Mahnmal unerbittlicher Gerechtigkeit, in: Das Kleine Volksblatt, 21.8.1945, S. 1f.
4
Proklamation vom 27. April 1945, in: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich, 1. Mai 1945, S. 1.
5
Wie Anm. 4.
6
Wie Anm. 4, S. 12f.; vgl. Spann, Gustav: Zur Geschichte von Flagge und Wappen der Republik Österreich, in:
Leser, Norbert/Wagner, Manfred (Hg.): Österreichs politische Symbole. Historisch, ästhetisch und
ideologiekritisch beleuchtet, Wien/Köln/Weimar 1994, S. 59.
7
Rot-Weiß-Rot-Buch. Gerechtigkeit für Österreich! Darstellungen, Dokumente und Nachweise zur
Vorgeschichte und Geschichte der Okkupation Österreichs. Nach amtlichen Quellen. Erster Teil, Wien 1946, S.
3. Ein geplanter zweiter Band wurde nicht publiziert.
8
Zit. n. „Anschluss“ 1938. Eine Dokumentation, hg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstandes, Wien 1988, S. 340. Vgl. Stachel, Peter: Mythos Heldenplatz, Wien 2002, S. 15-26.
9
Rot-Weiß-Rot-Buch 1946 (wie Anm. 7), S. 94f.
19
10
Kos, Wolfgang: Die Schau mit dem Hammer. Zur Planung, Ideologie und Gestaltung der antifaschistischen
Ausstellung „Niemals Vergessen!“, in: Kos, Wolfgang (Hg.): Eigenheim Österreich. Zu Politik, Kultur und
Alltag nach 1945, Wien 1994, S. 7-58.
11
Vgl. Hurdes, Felix: Von Friedrich bis Hitler: Totentanz Österreichs, in: „Niemals vergessen!“ Ein Buch der
Anklage, Mahnung und Verpflichtung, hg. v. d. Gemeinde Wien, Wien 1946, S. 72-74.
12
Vgl. Das Österreich-Buch, im Auftrag des Bundespressedienstes hg. v. Ernst Marboe, Wien 1948, S. 535-540.
13
Steiner, Ines: Kostümierte Interessen. Österreichische Identität als Travestie in Wolfgang Liebeneiners 1.
April 2000, in: Kieninger, Ernstu.a.: 1. April 2000, Wien 2000, S. 149-186, S. 171 und passim.
14
Vgl. Garscha, Winfried R.: Entnazifizierung und gerichtliche Ahndung von NS-Verbrechen, in: Tálos,
Emmerich/Hanisch, Ernst/Neugebauer, Wolfgang/Sieder, Reinhard (Hg.): NS-Herrschaft in Österreich. Ein
Handbuch, Wien 2000, S. 852-883.
15
Im Kampf um dieses Wählerpotential wurde mit Unterstützung der SPÖ der VdU (Verband der
Unabhängigen, die Vorläuferorganisatiion der Freiheitlichen Partei Österreichs) gegründet, der speziell die
NS-Anhänger ansprach.
16
Vgl. Molden, Otto: Der Ruf des Gewissens. Der österreichische Freiheitskampf 1938-1945. Beiträge zur
Geschichte der österreichischen Widerstandsbewegung, Wien/München 1958.
17
Hornung, Elsa: Trümmermänner. Zum Schweigen österreichischer Soldaten der Deutschen Wehrmacht, in:
Kos, Wolfgang/Rigele, Georg (Hg.): Inventur 45/55. Österreich im ersten Jahrzehnt der Zweiten Republik,
Wien 1996, S. 247f.
18
Matejka, Viktor: Widerstand ist alles. Notizen eines Unorthodoxen, Wien 1984, S. 192, zit. n. Embacher,
Helga: Neubeginn ohne Illusionen. Juden in Österreich nach 1945, Wien 1995, S. 114.
19
Der neue Weg, 12/1947, S. 9, zit. n. Embacher 1995 (wie Anm. 18), S. 126. Vgl. Bukey, Evan Burr: Hitlers
Österreich. „Eine Bewegung und ein Volk“, Hamburg 2001.
20
Aus einer Wortmeldung von Innenminister Oskar Helmer bei 132. Ministerratssitzung vom 9. November 1948
zum Tagesordnungspunkt: Fonds aus erblosem Vermögen. Zit. n. Knight, Robert (Hg.): „Ich bin dafür, die
Sache in die Länge zu ziehen“. Die Wortprotokolle der österreichischen Bundesregierung von 1945-52 über
die Entschädigung der Juden, Frankfurt a.M. 1988, S. 197.
21
Vgl. z.B. die Neujahrsansprachen von Bundeskanzler Leopold Figl 1948 und von Bundespräsident Karl
Renner 1950, in: Jochum, Manfred/Olbort, Ferdinand (Hg.): 80 Jahre Republik. 1918 bis 1938 und 1945 bis
1998 in Reden und Statements, Wien 1998, S. 57f., S. 60-62.
22
Zit. n. Jochum/Olbort 1998 (wie Anm. 21), S. 76.
23
Bischof, Günther: Die Instrumentalisierung der Moskauer Erklärung nach dem 2. Weltkrieg, in: Zeitgeschichte
29 (1993) 11/12, S. 345-366; Keyserlingk, Robert H.: Austria in World War II. An Anglo-American Dilemma,
Kingston/Montreal 1988.
24
Jellinek, Gustav: Die Geschichte der österreichischen Wiedergutmachung, in: Fraenkel, Josef (Hg.): The Jews
of Austria, London 1967, S. 398, zit. n. Safrian, Hans/Witek, Hans: Und keiner war dabei. Dokumente des
alltäglichen Antisemitismus in Wien 1938, Wien 1988, S. 12.
25
Vgl. Bailer, Brigitte: Wiedergutmachung kein Thema. Österreich und die Opfer des Nationalsozialismus,
Wien 1993, S. 77-98.
26
Zit. n. Csáky, Eva-Marie: Der Weg zu Freiheit und Neutralität. Dokumentation zur österreichischen
Außenpolitik 1945-1955, Wien 1980, S. 130.
27
Stourzh, Gerald: Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung
Österreichs 1945-1955, 4., völlig überarb. u. erw. Aufl., Wien/Köln/Graz 1998 (= Studien zu Politik und
Verwaltung), S. 519f.
28
Bergmann, Werner/Erb, Rainer/Lichtlbau, Albert: Die Aufarbeitung der NS-Zeit im Vergleich. Österreich, die
DDR und die Bundesrepublik Deutschland, in: Bergmann, Werner/Erb, Rainer/Lichtblau, Albert (Hg.):
Schwieriges Erbe. Der Umgang mit Nationalsozialismus und Antisemitismus in Österreich, der DDR und der
Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt a.M./New York 1995 (= Schriftenreihe des Zentrums für
Antisemitismusforschung Berlin), S. 16.
29
Botz, Gerhard: Eine deutsche Geschichte 1938 bis 1945?, in: Zeitgeschichte 14 (1986) 1, S. 19-38.
30
Vgl. Botz 1986 (wie Anm. 29), S. 28; Safrian, Hans: Die Eichmann-Männer, Wien u.a. 1993.
31
Lepsius, M. Rainer: Das Erbe des Nationalsozialismus und die politische Kultur der Nachfolgestaaten den
„Großdeutschen Reiches“, in: Haller, Max/Hoffmann-Nowotny, Hans-Joachim/Zapf, Wolfgang (Hg.): Kultur
und Gesellschaft. Verhandlungen des 24. Deutschen Soziologentags, des 11. Österreichischen Soziologentags
und des 8. Kongresses der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie in Zürich 1988, Frankfurt a.M./New
York 1989, S. 247-264.
32
Görlich, Ernst Joseph/Romanik, Felix: Geschichte Österreichs, Innsbruck 1970, S. 551.
33
Görlich/Romanik 1970 (wie Anm. 32).
20
34
Vgl. Hacker, Walter (Hg.): Warnung an Österreich. Neonazismus: Die Vergangenheit bedroht die Zukunft,
Wien/Frankfurt a.M./Zürich 1966.
35
Hacker, Walter: Warnung an Österreich, in: Hacker 1966 (wie Anm. 34), S. 9.
36
Vgl. Pelinka, Anton: Der verdrängte Bürgerkrieg, in: Pelinka, Anton/Weinzierl, Erika (Hg.): Das große Tabu.
Österreichs Umgang mit seiner Vergangenheit, Wien 1987, S. 143-153.
37
Berger, Franz u.a.: Zeiten, Völker und Kulturen. Ein Lehr- und Arbeitsbuch für den Geschichtsunterricht an
Haupt- und Untermittelschulen, 4. Band: Das Zeitalter der Weltpolitik und der Technik, Wien 1957, S. 172.
38
Berger u.a. 1957 (wie Anm. 37), S. 189.
39
Canaval, Gustav Adolf: Paulus und das geistige KZ, in: Salzburger Nachrichten, 27./28.3.1954.
40
Vgl. Ziegler, Meinrad/Kannonier-Finster, Waltraud: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und
Vergessen der NS-Vergangenheit, Wien/Köln/Weimar 21997 (11993).
41
Vgl. Hanisch, Ernst: Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschaftsgeschichte im 20.
Jahrhundert, Wien 1994 (= Österreichische Geschichte 1890-1990), S. 456f.
42
Wassermann, Heinz P.: „Zuviel Vergangenheit tut nicht gut!“ Nationalsozialismus im Spiegel der Tagespresse
der Zweiten Republik, Innsbruck/Wien/München 2000, S. 28-67.
43
Helmut Qualtinger, Werkausgabe, hg. v. Traugott Krischke, Bd. 1: „Der Herr Karl“ und andere Texte fürs
Theater, Wien 1995, S. 361.
44
Vgl. hierzu Kasemir, Gérard: Spätes Ende für „wissenschaftlich“ vorgetragenen Rassismus. Die Affäre
Borodajkewycz, in: Gehler, Michael/Sickinger, Hubert (Hg.): Politische Affären und Skandale in Österreich.
Von Mayerling bis Waldheim, Thaur/Wien/München 1995, S. 486-501.
45
Maleta, Alfred: Wir lieben dich, Vaterland!, in: Wiener Zeitung, 28.4.1965, S. 1f.
46
Vgl. Neugebauer, Wolfgang: Widerstand und Opposition, in: Tálos u.a. 2000 (wie Anm. 14), S. 187-213.
47
Vgl. Klamper, Elisabeth: „Ein einig Volk von Brüdern“. Vergessen und Erinnern im Zeichen des
Burgfriedens, in: Zeitgeschichte 24 (1997) 5/6, S. 170-185.
48
Vgl. Dusek, Peter: Alltagsfaschismus in Österreich, St. Pölten 1979 (= Mediathek der Zeitgeschichte).
49
Profil, 14.10.1975, Nr. 42, S. 13, zit. n. Böhler, Ingrid: „Wenn die Juden ein Volk sind, so ist es ein mieses
Volk“. Die Kreisky-Peter-Wiesenthal Affäre 1975, in: Gehler/Sickinger 1995 (wie Anm. 44) S. 502-531.
50
Anzeige in Profil, 16.5.1983, Nr. 20, S. 47ff. zit. n. Gehler/Sickinger 1995 (wie Anm. 44) S. 525.
51
Die Titelgeschichte der „Profil“-Ausgabe vom 13. März 1979 war dem Thema „Österreichs Anteil an der
Endlösung“ gewidmet; das Cover zeigte die rotweißrote Fahne, versehen mit dem nationalsozialistischen
Judenstern.
52
Diner, Dan (Hg.): Zivilisationsbruch. Denken nach Auschwitz, Frankfurt a.M. 1988.
53
Vgl. Marchart, Oliver/Öhner, Vrääth/Uhl, Heidemarie: „Holocaust“ revisited. Lesarten eines
Medienereignisses zwischenglobaler Erinnerungskultur und nationaler Vergangenheitsbewältigung, in: Tel
Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte 2003 (Medien – Politik – Geschichte), S. 283-310.
54
Vgl. Gehler, Michael: „... eine grotesk überzogene Dämonisierung eines Mannes ...“ Die Waldheim-Affäre
1986-1992, in: Gehler/Sickinger 1995 (wie Anm. 44), S. 614-655. Vom Verdacht, Kriegsverbrechen begangen
zu haben, wurde Waldheim durch eine Historikerkommission im Februar 1988 freigesprochen.
55
Kurt Waldheim im April 1986, zit. n. Neues Österreich (Hg.), Pflichterfüllung. Ein Bericht über Kurt
Waldheim, Wien (1986) (Einband).
56
Menasse, Robert: Das Land ohne Eigenschaften. Essay zur österreichischen Identität, 3. Aufl., Wien 1993, S.
31.
57
Das Drehbuch beruht auf dem gleichnamigen Theaterstück von Peter Preses und Ulrich Becher, die im
amerikanischen Exil ihre „tragische Posse“ verfassten. 1950 in Wien uraufgeführt, geriet das Stück bis zu
seiner Wiederentdeckung durch die Aufführung am Nationaltheater Mannheim in Vergessenheit. Vgl.
www.oldenburg.staatstheater.de/bockerer.htm (10.4.2003)
58
Zit. n. Botz, Gerhard/Sprengnagel, Gerald (Hg.): Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte. Verdrängte
Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die Historiker, frankfurt a.M./New York 1994 (= Studien
zur Historischen Sozialwissenschaft 13), S. 575f.
59
Last der Geschichte, Chancen der Zukunft, in: Der Standard, 16.11.1994, S. 27.
60
Zit. n. Czernin, Hubertus (Hg.): Wofür ich mich meinetwegen entschuldige. Haider, beim Wort genommen,
Wien 2000, S 26.
61
Czernin, Hubertus: Die Folgen von Krumpendorf, in: Profil, 30.12.1995, S. 11.
62
Bundesrat beschließt Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus am 5. Mai, Parlamentskorrespondenz, Nr. 785,
20.11.1997.
63
Vgl. Stachel 2002 (wie Anm. 8), S. 38f.
64
Zit. n. Der Weisenbereicht im Wortlaut, in: Wiener Zeitung. Dokumentation, 12.9.2000, S. 27.
65
„Das erste Nazi-Opfer“, in: Die Presse, 10.11.2000, S. 7.
66
Vgl. Bundesgesetzblatt I, Nr. 74/2000.
21
Vgl. Rede des Herrn Bundeskanzlers zum Thema „Restitution“ im Parlament, 31.1.2001, www.austria.gv.at
(24.7.2003).
68
Walzer, Tina/Templ, Stephan: Unser Wien. „Arisierung“ auf österreichische. Berlin 2001, S. 109.
69
Vgl. Lahodynsky, Otmar: Trend zum Revisionismus. Der Streit darüber, ob Österreich am 8. Mai befreit oder
besetzt wurde, spaltet 57 Jahre nach Kriegsende noch immer die Republik, in: Profil 33 (13.5.2002) 20, S. 2832.
70
Vgl. Levy, Daniel/Sznaider, Natan: Erinnerung im globalen Zeitalter: Der Holocaust, Frankfurt a.M. 2001.
67
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