17.VI.2002 C/02/178 2437. Tagung des Rates - ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN am 17. Juni 2002 in Luxemburg Präsident: Herr Josep PIQUÉ I CAMPS Minister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Spanien 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 INHALT 1 TEILNEHMER ............................................................................................................................... III ERÖRTERTE PUNKTE ENTSCHLIESSUNGEN, BESCHLÜSSE UND STELLUNGNAHMEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS.................................................................................................. VI STAND DER ARBEITEN IN ANDEREN RATSFORMATIONEN ............................................... VI VORBEREITUNG DER TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES (SEVILLA) ........................ VI Vorbereitung des Rates auf die Erweiterung ............................................................................ VI Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (Johannesburg, 26. August – ..... VI Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung............... X Erweiterung ............................................................................................................................... X NAHER OSTEN ................................................................................................................................ XI INDIEN – PAKISTAN ...................................................................................................................... XI EU-SONDERBAUFTRAGTER IN AFGHANISTAN ..................................................................... XI ESVP – FINANZIERUNG VON MASSNAHMEN MIT MILITÄRISCHEN BEZÜGEN ............. XI IRAN – Schlussfolgerungen des Rates .............................................................................................. XI WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates ........................................... XII SIMBABWE – Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................ XV INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF (IStGH) – Schlussfolgerungen des Rates ......... XV SONSTIGES ................................................................................................................................... XVI Finanzierung der GASP ......................................................................................................... XVI OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN ................................................................................................................ XVI Bericht des Vorsitzes an den Europäischen Rat (Sevilla) über die ESVP .......................................................... XVI Beitrag der GASP, einschließlich der ESVP, zur Bekämpfung des Terrorismus ............................................... XVI EU-Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte ....................................................................................... XVI Krisenbewältigung - Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen ........................................................... XVI Kaliningrad – Schlussfolgerungen des Rates..................................................................................................... XVII 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Kuba – Schlussfolgerungen des Rates .............................................................................................................. XVII Sudan – Schlussfolgerungen des Rates.............................................................................................................. XVII Schweiz .............................................................................................................................................................. XIX Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten .................................................................................XX Bekämpfung des Terrorismus - Aktualisierung der Liste .....................................................................................XX HANDELSFRAGEN .......................................................................................................................... XX Ukraine - Stahlerzeugnisse ...................................................................................................................................XX Ukraine, Kasachstan, Russland - Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen .................. XXI REGIONALPOLITIK ....................................................................................................................... XXI Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ................................................ XXI Für weitere Auskünfte: 02-285.61.94, 02-285.62.19 oder 02-285.68.08 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Herr Louis MICHEL Frau Annemie NEYTS Dänemark: Herr Per Stig MØLLER Herr Bertel HAARDER Herr Friis Arne Petersen Deutschland: Herr Joschka FISCHER Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Ministerin, dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für Flüchtlinge, Einwanderer und Integration sowie Minister ohne Geschäftsbereich (Europaminister) Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Bundesminister Bundeskanzler des Auswärtigen und Stellvertreter Griechenland: Herr George PAPANDREOU Herr Anastasios GIANNITSIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Herr Josep PIQUE I CAMPS Herr Ramón DE MIGUEL Y EGEA Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Frankreich: Herr Dominique GALOUZEAU de VILLEPIN Minister für auswärtige Angelegenheiten Irland: Herr Brian COWEN Herr Dick ROCHE Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach) und im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (mit besonderer Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten) Italien: Herr Roberto ANTONIONE Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Frau Lydie POLFER Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel Niederlande: Herr Jozias VAN AARTSEN Herr Dick BENSCHOP Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Österreich: Frau Benita FERRERO-WALDNER Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Herr António MARTINS DA CRUZ des Herr Carlos COSTA NEVES Minsiter für auswärtige Angelegenheiten und die portugiesischen Gemeinschaften Staatssekretär für Europafragen Finnland: Herr Erkki TUOMIOJA Herr Jari VILÉN Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für Außenhandel Schweden: Frau Anna LINDH Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Herr Jack STRAW Minister für auswärtige Commonwealthfragen Angelegenheiten und 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Kommission: Herr Romano PRODI Herr Günter VERHEUGEN Herr Christopher PATTEN Präsident Mitglied Mitglied * Generalsekretariat des Rates: Herr Javier SOLANA * Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP * Weitere Teilnehmer: Herr Alain LE ROY * * * Sonderbeauftragter der EU in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 ENTSCHLIESSUNGEN, BESCHLÜSSE EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND STELLUNGNAHMEN DES Der Rat nahm Kenntnis von den Entschließungen, Beschlüssen und Stellungnahmen, die das Europäische Parlament auf seinen Mai-Tagungen in Straßburg und Brüssel angenommen hat. (Dok. 9076/02 und 9316/02) STAND DER ARBEITEN IN ANDEREN RATSFORMATIONEN Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) nahm im Rahmen seiner Aufgaben bezüglich der Koordinierung der Tätigkeiten des Rates und der Gewährleistung der Gesamtkohärenz anhand eines Zwischenberichts des Vorsitzes (Dok. 9750/1/02) Kenntnis vom Stand der Arbeiten in anderen Ratsformationen. Der Rat würdigte insbesondere die politische Einigung über die Richtlinie über die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (die sog. "Pensionsfonds-Richtlinie"), die ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ist, sowie die endgültige Annahme des Rahmenbeschlusses für den Europäischen Haftbefehl, der - wie der Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung - einen wesentlichen Faktor bei der Bekämpfung des Terrorismus darstellt. Er begrüßte ferner die Ergebnisse, die in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Verordnung über die Europäische Genossenschaft und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erreicht wurden. Auch nahm er Kenntnis von Bemerkungen zu den Beratungen des Rates (Industrie und Energie) über den Vorschlag betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau. VORBEREITUNG DER TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES (SEVILLA) Vorbereitung des Rates auf die Erweiterung Der Rat führte anhand eines Berichts, den der Vorsitz gemeinsam mit dem Generalsekretär des Rates erstellt hat, einen umfassen Gedankenaustausch über Maßnahmen zur Vorbereitung des Rates auf die Erweiterung. Dieser Bericht wurde nach Konsultationen mit den Mitgliedern des Europäischen Rates und mit den von ihnen benannten Ansprechpartnern und auf Grundlage einiger schriftlicher Beiträge erstellt. Er enthält Empfehlungen an den Europäischen Rat (Sevilla) betreffend die Vorbereitung, Durchführung und den Ablauf der Tagungen des Europäischen Rates, die Struktur der Ratsformationen, die Verbesserung der Arbeitsweise des Vorsitzes und größere Transparenz bei der legislativen Tätigkeit des Rates. Der Rat unterstrich, dass seine Arbeitsweise mit Blick auf die Erweiterung effizienter gestaltet werden muss. Im Verlauf des Gedankenaustauschs wurde eine Reihe von spezifischen Aspekten angesprochen und vom Vorsitz zur Kenntnis genommen. Der Bericht sowie die Bemerkungen der Delegationen werden dem Vorsitz bei der Ausarbeitung der Beschlüsse, die der Europäische Rat in Sevilla annehmen soll, als Grundlage dienen. Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (Johannesburg, 26. August – 4. September 2002) – Schlussfolgerungen des Rates Mit Blick auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg hatte der Rat eine umfassende Aussprache über die Ergebnisse der IV. Tagung des Vorbereitungsausschusses in Bali (27. Mai - 7. Juni 2002) und die weitere Strategie bis zum Gipfel in Johannesburg. Im Rat herrschte Einvernehmen darüber, dass die EU weiterhin proaktiv auftreten, eine führende Rolle übernehmen und alle notwendigen Initiativen ergreifen sollte, um eine Annäherung der Standpunkte zu erreichen und den Gipfel zum Erfolg zu führen, ohne dabei von ihren Standpunkten und Überzeugungen abzurücken. Anschließend nahm der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen an, in denen der Standpunkt der EU dargelegt wird, der dem Europäischen Rat in Sevilla unterbreitet wird, und die eine eindeutige politische Botschaft an den Weltgipfel in Johannesburg darstellen sollen. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 "DER RAT 1. BEKRÄFTIGT, dass jegliche Entwicklung nachhaltig sein sollte und der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung somit als Teil eines Prozesses auf der Suche nach einem Globalen Bündnis ("Global Deal") gesehen werden muss, das auch die Entwicklungsagenda von Doha, den Konsens von Monterrey und den Welternährungsgipfel ("5 Jahre danach") umfasst. Der Rat unterstreicht die Bedeutung der Verpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft hinsichtlich der Grundsätze von Rio und der Agenda 21, der Konferenz "Rio + 5" sowie der international vereinbarten Gesamt- und Einzelziele für die Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der in der Erklärung zur Jahrtausendwende enthaltenen wie auch der in allen, seit 1992 im Rahmen aller wichtigen VN-Konferenzen und internationalen Übereinkünfte vereinbarten Ziele; 2. VERWEIST AUF die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2002 zur externen Dimension der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung und zur Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. März 2002 zur Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung und zur externen Dimension der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung, die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. März 2002 zur VN-Konferenz über die Entwicklungsfinanzierung, die jeweils vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15./16. März 2002 in Barcelona bekräftigt wurden, wie auch auf die gemeinsamen Standpunkte des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 4. Juni 2002 hinsichtlich des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg; 3. BETONT, dass die EU - im Einklang mit den zuvor erwähnten Schlussfolgerungen vom 30. Mai 2002 - zum Ausdruck bringen möchte, dass sie entschlossen ist, eine führende und weiterhin wichtige Rolle bei den weltweiten Anstrengungen zur Beseitigung der Armut und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung auf allen Ebenen zu spielen, und zwar dadurch, dass die ökonomische, die soziale und die ökologische Komponente ausgewogen und sich gegenseitig verstärkend einbezogen werden. Überdies unterstreicht er, dass eine stärkere Kohärenz zwischen den internen und externen Maßnahmen der EU wie auch zwischen den einzelnen Politikbereichen erforderlich ist und dass die Reform der Beihilfen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben und mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht zu vereinbaren sind, vorangebracht werden muss; 4. BETONT, dass die EU bereit ist, konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, damit der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von Erfolg gekrönt sein wird. Die EU ist entschlossen, dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (Politische Erklärung, Implementierungsplan und Freiwillige Partnerschaften) sich wechselseitig stützen und in ihrer Bündelung darauf ausgerichtet sind, dass alle Staaten, wie auch die internationalen Institutionen, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaftskreise größere Verpflichtungen eingehen; 5. BEGRÜSST, dass der Generalsekretär der VN fünf Prioritäten (Wasser, Energie, Gesundheit, Landwirtschaft und die biologische Vielfalt) im Hinblick auf den Weltgipfel bestimmt hat; 6. NIMMT KENNTNIS von den Ergebnissen der IV. Tagung des Vorbereitungsausschusses (PREPCOM IV) auf Bali, bei der Fortschritte hinsichtlich der Aushandlung des Implementierungsplans erzielt wurden, sowie davon, dass in Bezug auf zahlreiche Fragen, die für die nachhaltige Entwicklung von Belang sind, ein Konsens herbeigeführt wurde, auch wenn einige Schlüsselfragen im Entwurf des Implementierungsplans für den Weltgipfel weiterhin offen sind. Er begrüßt, dass sich die Standpunkte der Staaten hinsichtlich folgender Aspekte annähern: Arbeitsprogramme, einschließlich Ziele und Zeitrahmen für die Beseitigung der Armut, Nachhaltigkeit der Konsum- und Produktionsmuster, Bewahrung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen und ökologischen Ressourcen, einschließlich biologische Vielfalt und Weltmeere, sowie Stärkung der institutionellen Vereinbarungen, einschließlich eine globale Umweltpolitik. Er begrüßt ferner, dass im Rahmen des Dialogs zwischen den verschiedenen Beteiligten offene und freimütige Gespräche geführt wurden, die dazu beitragen, sicherzustellen, dass die nachhaltige Entwicklung umfassend verwirklicht wird. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Die EU ruft alle Staaten dazu auf, konkrete Anstrengungen dahin gehend zu unternehmen, dass die noch bestehenden Differenzen hinsichtlich der Verpflichtungen der internationalen Staatengemeinschaft überbrückt werden; 7. IST DER AUFFASSUNG, dass der in Johannesburg fertig zu stellende Implementierungsplan hinsichtlich der Arbeitsprogramme, der Ziele und des jeweiligen Rahmens sowie der Mittel für die Umsetzung in sich schlüssig sein und die Gewähr dafür bieten sollte, dass er auch mit der vollständigen und umfassenden Umsetzung der Ministererklärung von Doha und des MonterreyKonsenses im Einklang steht, dass er eine feste Zusage in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und der kulturellen Vielfalt enthalten sollte, dass in ihm anerkannt werden sollte, wie wichtig es ist, verantwortungsvolles politisches Handeln auf allen Ebenen im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung zu stärken, insbesondere die globale Umweltpolitik, einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Ziele und des jeweiligen Zeitrahmens (und der einschlägigen Politiken), besonders in Bezug auf Abwasserentsorgung und erneuerbare Energiequellen wie auch hinsichtlich des Verlusts natürlicher Ressourcen, einer Umkehrentwicklung bei der Verknappung der Fischbestände sowie in Bezug auf den Rückgang der biologischen Vielfalt und auf Chemikalien; 8. HEBT HERVOR, dass der Aspekt der Globalisierung in Johannesburg im Rahmen eines besonderen Kapitels behandelt und in einer Weise angegangen werden sollte, die hilft, die Globalisierung in den Dienst der nachhaltigen Entwicklung zu stellen, und gewährleistet, dass die Globalisierung für alle insbesondere für die Ärmsten - Nutzen bringt und neue Möglichkeiten schafft. Es muss anerkannt werden, dass alle Menschen - der gegenwärtigen und der künftigen Generationen - ein Recht darauf haben, in einer Umwelt, die ihrer Gesundheit und ihrem kulturellen, ökonomischen und physischen Wohlergehen angemessen ist, im Einklang mit der Natur zu leben. Die EU möchte betonen, dass erneute Verpflichtungen und erneute Verantwortung übernommen werden müssen, und weist abermals darauf hin, dass nachhaltige Entwicklung ein übergeordnetes Ziel der internationalen Staatengemeinschaft ist; 9. ERKENNT AN, dass für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erheblich größere Anstrengungen und eine verantwortungsvolle Politikgestaltung seitens der einzelnen Staaten wie auch der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt erforderlich sind. Er erinnert an die Verpflichtungen, die die EU in den von den Außenministern am 14. März 2002 angenommenen und vom Europäischen Rat in Barcelona 1 bestätigten Schlussfolgerungen des Rates zur Vorbereitung der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey eingegangen ist; danach sollen die Gesamtausgaben für öffentliche Entwicklungshilfe beträchtlich erhöht werden. Diese Schlussfolgerungen werden in Johannesburg Beschlüsse über die Kanalisierung einer umfassenderen Entwicklungshilfe zur Förderung der Beseitigung der Armut, der nachhaltigen Entwicklung und der Einbeziehung der Wirtschaftssysteme der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft ermöglichen. Die öffentliche Entwicklungshilfe kann zwar eine bedeutende Katalysatorrolle spielen, doch sollten die Initiativen der EU auch andere private oder öffentliche Finanzierungsquellen umfassen, um Veränderungen zu beschleunigen und ein Höchstmaß an Nutzen für die Entwicklungsländer zu erreichen; 1 Nummer 13 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona: "..., dass entsprechend der Zusage, die Mittel und den Zeitrahmen zu prüfen, anhand deren jeder Mitgliedstaat das VN-Ziel von 0,7% des Bruttovolkseinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe erreichen kann, vonseiten derjenigen EU-Mitgliedstaaten, die das Ziel von 0,7 % noch nicht erreicht haben, als erster bedeutender Schritt zugesagt wird, das Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe in den nächsten vier Jahren im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsmittelzuweisungen zu erhöhen, während die anderen Mitgliedstaaten weiterhin Anstrengungen unternehmen, um bei oder über dem Wert von 0,7% für die öffentliche Entwicklungshilfe zu bleiben, so dass gemeinsam bis 2006 ein EU-Durchschnittswert von 0,39 % erreicht wird. Im Hinblick auf dieses Ziel werden alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf jeden Fall bestrebt sein, im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsmittelzuweisungen bis 2006 mindestens ein Volumen von 0,33 % des BVE für öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen ...". 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 10. BETONT, dass die auf dem Weltgipfel in Johannesburg zu verabschiedende Politische Erklärung eine neuerliche Verpflichtung auf die nachhaltige Entwicklung umfassen sollte. Im Standpunkt der EU sollte hervorgehoben werden, dass die Kluft zwischen Worten und Taten in Übereinstimmung mit dem Implementierungsplan überbrückt werden muss. Mit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung bietet sich die außergewöhnliche Gelegenheit zur Verwirklichung einer weltweiten Partnerschaft, die es ermöglicht, auf allgemeinen Wohlstand, Frieden und Sicherheit hinzuarbeiten, auf der Grundlage einer verantwortungsvollen Staatsführung, welche die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption und Terrorismus, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, eine solide Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik, die Achtung und die Förderung der kulturellen Vielfalt und der Dialog zwischen den Kulturen, einschließlich der indigenen Völker, einschließt, die allesamt notwendige Grundlagen für nachhaltige Entwicklung bilden; 11. UNTERSTREICHT, dass die EU in den Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2002 ihre Entschlossenheit bekundet hat, einen gewichtigen Beitrag zu einem positiven Ergebnis des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung zu leisten, indem sie einen weiteren Schritt zur Festlegung ihrer Strategie für nachhaltige Entwicklung macht, insbesondere in Bezug auf ihre externe Dimension, und indem sie spezifische Kernprioritäten für Maßnahmen im Rahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung bestimmt. Diese Prioritäten umfassen gegebenenfalls auch spezifische Partnerschaftsinitiativen der EU. Die EU wird außerdem ihre Arbeiten in Bezug auf mögliche andere Bereiche, wie etwa den Bereich der verantwortungsvollen Politikgestaltung, fortsetzen, und bekräftigt, dass sie der Erörterung von Vorschlägen, die gegebenenfalls von den Partnern vorgelegt werden oder die sich aus der internationalen Debatte bis zum Gipfel in Johannesburg möglicherweise noch ergeben, weiterhin aufgeschlossen gegenübersteht. Die EU tritt dafür ein, dass auf dem Gipfel ein Prozess eingeleitet wird, der auf die Stärkung der auf nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Politik abzielt; 12. IST DER AUFFASSUNG, dass Initiativen für freiwillige Partnerschaften sich auf den Implementierungsplan und die Politische Erklärung gründen sollten, damit ein zusätzlicher Partizipationsrahmen bereit steht, der zur wirkungsvollen Umsetzung der Initiativen beiträgt und damit die Agenda 21, die Millenniums-Entwicklungsziele und die im Rahmen der wichtigsten VN-Konferenzen sowie der internationalen Übereinkünfte seit 1992 erzielten Ergebnisse weiter umzusetzen hilft. Da die Eigenverantwortlichkeit eine Vorbedingung dafür ist, dass diese Initiativen erfolgreich verlaufen, sollten sie im Rahmen der Nationalen Strategien für Nachhaltige Entwicklung, beispielsweise - soweit anwendbar - im Rahmen der Armutsbekämpfungsstrategien durchgeführt werden, wobei Afrika besonderes Augenmerk gilt; 13. BETONT, dass die EU bereit ist, im Einklang mit den von ihr befürworteten Leitlinien betreffend die Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung einen Dialog mit den potenziellen Partnern aufzunehmen. Die Kommission wird im Hinblick darauf weitere Konsultationen führen. Die EU erinnert daran, dass der Aufbau von Partnerschaften sich nach den Prioritäten richten muss, welche die Entwicklungsländer und die Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen zur Unterstützung ihrer künftigen Entwicklung festgelegt haben. Dabei sollte auf vorhandenen Institutionen und Strukturen aufgebaut und insbesondere bestimmt werden, welche Nutzeffekte sich durch die regionale Zusammenarbeit, wie etwa die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), erreichen lassen; 14. BETONT, wie wichtig es ist, dass die im Rahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtung im Rahmen der Initiativen für freiwillige Partnerschaften, in Verbindung mit dem Follow-up zu den Konferenzen von Doha und Monterrey, auf ihre Einhaltung hin überwacht und entsprechend weiterverfolgt werden." 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung Der Rat nahm Kenntnis von den Beiträgen, die der Rat (Justiz und Inneres) am 13. Juni für die Tagung des Europäischen Rates (Sevilla) unterbreitet hat, und hatte eine umfassende Aussprache über die Einwanderungspolitik, die zu den Hauptthemen der Beratungen in Sevilla zählen wird. Im Mittelpunkt der Aussprache stand die Frage, wie mit den Herkunfts- und Transitdrittländern zusammengearbeitet werden kann, um die illegale Einwanderung gemeinsam zu bekämpfen. Der Rat erkannte im Großen und Ganzen an, dass ein allgemeines und ausgewogenes Konzept für Einwanderungsfragen entwickelt werden muss, das sich in die umfassendere Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen der bestehenden oder künftiger EU-Abkommen einordnet. Bei der Prüfung des Textentwurfs im Rat wurden zwar einige Bedenken zu bestimmten Formulierungen vorgebracht, insbesondere in Bezug auf die Maßnahmen, die gegenüber Drittländern ergriffen werden können, die eine Zusammenarbeit ablehnen, doch stellte der Vorsitz fest, dass der Text in der vorliegenden Fassung, der dem Europäischen Rat (Sevilla) als Beitrag des Vorsitzes unterbreitet werden soll, auf breite Zustimmung stößt. Erweiterung Der Rat erzielte auf der Grundlage des nachstehenden Textes Einvernehmen über einen Rahmen für die Behandlung der Frage der Direktzahlungen, der in die Gemeinsamen Standpunkte der EU zum Kapitel Landwirtschaft einbezogen werden soll: "In der in Berlin verabschiedeten Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006 sind Direktzahlungen in der Landwirtschaft an die neuen Mitgliedstaaten nicht vorgesehen. Die im Anhang zur Verordnung des Rates (EG) Nr. 1259/1999 aufgeführten Direktzahlungsregelungen sind jedoch Teil des Besitzstands. Eine diesbezügliche Erklärung der Kommission ist beigefügt 1. Da auf alle Mitgliedstaaten derselbe Besitzstand anzuwenden ist, wobei mit den Bewerberländern Übergangsmodalitäten im Beitrittsvertrag festzulegen sind, muss zur Vervollständigung des Gemeinsamen Standpunkts zum Kapitel Landwirtschaft noch ein Beschluss über die Direktzahlungen gefasst werden. Nach den zeitlichen Vorgaben, die in Göteborg und Laeken vereinbart wurden, wird dieser Beschluss unbeschadet der bevorstgehenden internen Erörterungen über die Gemeinschaftspolitik rechtzeitig gefasst werden, damit die einzelnen Schritte und der Zeitplan eingehalten werden können, die auf der Tagung des Europäischen Rates in Sevilla in Bezug auf die Schlussphase der Erweiterungsverhandlungen zu vereinbaren sind." Der Rat hörte ferner einen Bericht des Kommissionsmitglieds Verheugen über den Stand der Erweiterungsverhandlungen, einschließlich der Aussichten auf eine Lösung der Zypernfrage. Er nahm zur Kenntnis, dass der Vorsitz beabsichtigt, dem Europäischen Rat (Sevilla) einen knappen Vermerk über die erheblichen Fortschritte bei den Erweiterungsverhandlungen in den letzten sechs Monaten zu unterbreiten, in dem er hervorheben will, dass die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Bewerberländer - insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Komplexität der anstehenden Fragen - große Anstrengungen unternommen haben. 1 Erklärung der Kommission: "Die Kommission hebt hervor, dass sie an ihrem Vorschlag für eine schrittweise Einführung der Direktzahlungen festhält; sie wird diesen Ansatz in den Entwürfen für Gemeinsame Standpunkte, die sie im Herbst vorzulegen gedenkt, wieder aufgreifen." 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 NAHER OSTEN Beim Mittagessen erörterten die Minister die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und die weiteren Schritte im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates in Sevilla. Dabei sprachen sie insbesondere über die Möglichkeit, eine internationale Konferenz durchzuführen, und über Möglichkeiten zur Unterstützung von Reformen in Palästina. INDIEN – PAKISTAN Beim Mittagessen erörterten die Minister die Spannungen zwischen Indien und Pakistan. Sie begrüßten die jüngste Besserung, stellten jedoch fest, dass die Lage weiterhin instabil ist. EU-SONDERBAUFTRAGTER IN AFGHANISTAN Der Rat einigte sich über die Ernennung von Francesc Vendrell zum nächsten EU-Sonderbeauftragten in Afghanistan als Nachfolger von Klaus-Peter Klaiber, dessen Amtszeit am 30. Juni. 2002 endet. Er beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter mit der Ausarbeitung des erforderlichen Beschlusses, mit dem Herr Vendrell für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2002 förmlich ernannt wird. 1 ESVP – FINANZIERUNG VON MASSNAHMEN MIT MILITÄRISCHEN BEZÜGEN Der Rat billigte einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen auf Grundlage von Artikel 28 EGV. Darin werden Grundsätze insbesondere für die Ermittlung von zweierlei Kosten festgelegt: gemeinsame Kosten, d.h. Kosten, die nicht den einzelnen an einer Krisenbewältigungsoperation teilnehmenden Staaten zugewiesen werden können. Hierunter fallen verschiedene Mehrkosten für die Hauptquartiere für EU-geführte Operationen (wie Transportkosten, Verwaltung, Ortskräfte, Fernmeldewesen, Transporte/Fahrten innerhalb des Operationsgebietes der HQ sowie Kasernen und Unterkünfte/Infrastruktur) sowie für die Unterstützung der Kräfte insgesamt (wie Infrastruktur und zusätzliche Ausrüstung); alle anderen Kosten, die als "individuelle Kosten" gelten und nach dem Grundsatz finanziert werden, dass die Kosten dort getragen werden, wo sie anfallen. Zudem wird der Rat von Fall zu Fall entscheiden, ob die Kosten für den Transport der Einsatzkräfte sowie für die Kasernen und Unterkünfte der Einsatzkräfte gemeinsam finanziert werden. Eine vollständige Überprüfung dieses Rahmens soll nach Abschluss der ersten Operation bzw. bis Juni 2004 oder erforderlichenfalls auch schon früher stattfinden, wobei die Erfahrungen aus der Durchführung und Verwaltung von Operationen berücksichtigt werden. IRAN – Schlussfolgerungen des Rates "Der Rat erklärt erneut, dass er den Reformprozess in Iran nach wie vor unterstützt, und bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Bereitschaft, die Beziehungen zwischen der EU und Iran - wie im Mai 2001 vereinbart - zu stärken. Daher hat der Rat eine politische Einigung über Verhandlungsrichtlinien für ein Handels- und Kooperationsabkommen mit Iran erzielt, wobei dieses Abkommen an gesonderte Übereinkünfte über den politischen Dialog und über die Bekämpfung des Terrorismus geknüpft ist. Er ersucht die Kommission, die erforderlichen Maßnahmen für die Aufnahme der Verhandlungen zu ergreifen, sobald die Verhandlungsrichtlinien förmlich angenommen worden sind. 1 Der Lebenslauf von Herrn Vendrell ist beim Pressedienst erhältlich. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Der Rat bringt erneut seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Aushandlung und der Abschluss des Abkommens zum Ausbau des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Iran sowie zum Fortschreiten des Prozesses der politischen und wirtschaftlichen Reform beitragen werden. Der Rat erwartet, dass die Intensivierung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Iran mit vergleichbaren Fortschritten in allen anderen Bereichen der Beziehungen der EU zu Iran Hand in Hand gehen wird. Dem Rat ist daran gelegen, dass ein intensivierter politischer Dialog zwischen der EU und Iran zu einem besseren beiderseitigen Verständnis der Parteien sowie zu deutlich positiven Entwicklungen in den vom Rat 1998 herausgestellten, für die EU wichtigen Bereichen führt: Die EU fordert Iran auf, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, unter anderem durch den Beitritt zu dem einschlägigen internationalen Übereinkommen und eine Zusammenarbeit mit VN-Mechanismen in diesem Bereich sowie durch eine Reform seiner Justiz. Im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung ersucht die EU Iran, die einschlägigen internationalen Übereinkünfte zu ratifizieren und in vollem Umfang umzusetzen. Was den Terrorismus betrifft, so erwartet die EU, dass Iran die Resolution 1373 des VNSicherheitsrates vollständig umsetzt und alle einschlägigen VN-Übereinkommen ratifiziert und umsetzt. In Bezug auf den Nahen Osten ersucht die EU Iran, seinen Einfluss geltend zu machen, um Aktionen, die die Rückkehr zu einem politischen Prozess gefährden könnten, zu verhindern und zu unterbinden. Die Europäische Union ermutigt Iran, sich dem internationalen Konsens in Bezug auf die Notwendigkeit der Existenz zweier Staaten, - Palästina und Israel -, die innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen in Frieden nebeneinander leben, vorbehaltlos anzuschließen. Der Rat wird die Fortschritte in diesen Bereichen verfolgen. Die EU bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Zusammenarbeit mit Iran zur Gewährleistung der Stabilität in Afghanistan intensiviert werden kann. Die EU und Iran haben auch ein beiderseitiges Interesse daran, den Drogenhandel zu bekämpfen und das Flüchtlingsproblem anzugehen. Die EU ist überzeugt, dass die Aufnahme von Verhandlungen und Fortschritte in diesen wichtigen Fragen den Dialog und die Zusammenarbeit in allen vorerwähnten Bereichen stärken werden. Diese Komponenten des globalen Ansatzes, der die Grundlage für Fortschritte in den Beziehungen EU-Iran bildet, sind miteinander verknüpft, untrennbar und verstärken einander wechselseitig." WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hörte die Ausführungen des Hohen Vertreters Solana über die Umsetzung des Übereinkommens zwischen Serbien und Montenegro sowie die Ausführungen des Sonderbeauftragten Le Roy über die Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Anschließend nahm er die folgenden Schlussfolgerungen an: "BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN Der Rat begrüßte die jüngsten Fortschritte bei der Anwendung des Übereinkommens zwischen Serbien und Montenegro, insbesondere die Einrichtung des Verfassungsausschusses. Die Arbeiten an der neuen Verfassung sollten nunmehr ohne weitere Verzögerung beginnen. Die vollständige und fristgerechte Anwendung des Übereinkommens ist ein entscheidendes Element bei der Verwirklichung der europäischen Perspektive des Landes. Die Europäische Union ist nach wie vor bereit, diese Bemühungen zu unterstützen. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Rasche Fortschritte in den Fragen, die in den jüngsten Sitzungen der Beratenden Task Force EU/Bundesrepublik Jugoslawien ermittelt worden sind, insbesondere auf dem Wege zu einer Harmonisierung der Handels- und Zollpolitik und zur Schaffung eines einheitlichen Marktes, bilden einen kritischen Punkt und sollten der Kommission ermöglichen, im Herbst einen Durchführbarkeitsbericht über die Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen auszuarbeiten. Der Rat wies erneut darauf hin, dass es für Fortschritte auf dem Wege zur europäischen Integration von wesentlicher Bedeutung ist, dass die BRJ ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, insbesondere hinsichtlich der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und der Einhaltung der Abkommen von Dayton/Paris sowie der Bestätigung der zivilen Kontrolle über das Militär. Der Rat begrüßte, dass die BRJ im Rahmen des Prozesses der Zusammenarbeit in Südosteuropa den Vorsitz übernommen hat und gab der Hoffnung Ausdruck, dass die anstehende Ministertagung, die in Belgrad stattfinden soll, der regionalen Zusammenarbeit weitere Impulse geben wird. BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN / KOSOVO Der Rat brachte seine volle Unterstützung für die Entscheidung des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN, Herrn Michael Steiner, zum Ausdruck, die Entschließung der Kosovo-Versammlung vom 23. Mai zur "territorialen Integrität des Kosovo" für null und nichtig zu erklären. Er rief die vorläufigen Institutionen des Kosovos dazu auf, sich in ihren Bemühungen auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, sowie auf einen Beitrag zu einem sicheren Umfeld, das der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen förderlich wäre, zu konzentrieren. Der Rat bekräftigte seine volle Unterstützung für das am 23. Februar 2001 zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Bundesrepublik Jugoslawien geschlossene Grenzabkommen und ermutigte die UNMIK und die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, für die Probleme, denen sich die betroffene Bevölkerung gegenübersieht, rasch konkrete Lösungen zu vereinbaren und in die Praxis umzusetzen. Der Rat begrüßte die ersten Ergebnisse, die im Rahmen des UNMIK-BRJ-Dokuments vom 5. November 2001 erzielt worden sind, und rief zu weiteren Fortschritten auf. Er äußerte seine Besorgnis über die Lage im nördlichen Kosovo und rief die Behörden der BRJ dazu auf, dafür einzutreten und dazu beizutragen, dass die VN-Behörde im gesamten Kosovo uneingeschränkt anerkannt wird. EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN Der Rat begrüßte die Annahme des Hauptwahlgesetzes durch das Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Er geht davon aus, dass die Annahme der übrigen im Rahmenabkommen von Ohrid (OFA) vorgesehenen Rechtsvorschriften, die noch für die jetzige Legislaturperiode des Parlaments vorgesehen ist, rasch erfolgen wird. Der Rat wies darauf hin, dass er von allen politischen Parteien in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien erwartet, dass sie sich während der bevorstehenden Wahlkampagne sämtlicher Provokationen und Einschüchterungen enthalten. Eine freie und faire Wahlkampagne würde die europäische Ausrichtung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bestätigen. Der Rat zeigte sich besorgt über das Scheitern der Verhandlungen der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien mit dem IWF über die Bereitstellung einer Beistandsfazilität. Er forderte die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Hindernisse zu überwinden. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Der Rat würdigte die unermüdlichen Bemühungen des EU-Sonderbeauftragten in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Alain Le Roy. Er wies seine zuständigen Gremien an, den Erlass des Beschlusses über die Verlängerung des Mandats des EU-Sonderbeauftragten bis Ende 2002 vorzubereiten. BOSNIEN UND HERZEGOWINA Der Rat würdigte den außerordentlichen Einsatz des scheidenden Hohen Repräsentanten, Botschafter Wolfgang Petritsch, für die Entwicklung von Bosnien und Herzegowina. Dank seiner Leistungen ist Bosnien wesentlich stabiler und demokratischer geworden. Der Rat beglückwünschte Lord Ashdown anlässlich der Übernahme seines Amtes als neuer Hoher Repräsentant und EU-Sonderbeauftragter in Bosnien und Herzegowina. Er sagte ihm volle Unterstützung zu und teilte die Auffassung, dass der Rechtsstaatlichkeit – einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität – und der Wirtschaft sowie dem Aufbau der Institutionen, der Rückkehr der Flüchtlinge und dem Wiederaufbau Vorrang einzuräumen ist. Dies sind Schlüsselelemente des EU-Fahrplans auf dem Weg zur europäischen Integration. Der Rat erinnerte an die Bedeutung einer uneingeschränkten Zusammenarbeit Bosnien-Herzegowinas und seiner Teilrepubliken mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). ALBANIEN Eingedenk des Status Albaniens als mögliches Bewerberland hat der Rat seine Unterstützung für die europäische Perspektive Albaniens vorbehaltlich der Erfüllung der EU-Kriterien bekräftigt und die Zusage der albanischen Regierung, weitere Fortschritte bei der Durchführung der entscheidenden Reformen zu erzielen, begrüßt. In diesem Zusammenhang erinnerte der Rat daran, dass dem weiteren Ausbau der administrativen und justiziellen Kapazitäten des Landes sowie uneingeschränkt funktionstüchtigen demokratischen Institutionen große Bedeutung zukommt. Der Rat bestärkte ferner Albanien in seinem beständigen Engagement für regionale Zusammenarbeit. Der Rat begrüßte die Tatsache, dass die Beratungen über das Mandat für die Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Albanien erfolgreich abgeschlossen worden sind und eine politische Einigung über dessen Inhalt erzielt werden konnte. Die Annahme des Mandats und die Aufnahme der Verhandlungen werden je nach den weiteren Fortschritten in Bezug auf die Reformpläne und die politische Stabilität im Land nach dem Sommer erfolgen. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EHEMALIGE JUGOSLAWIEN INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF FÜR DAS Der Rat erinnerte daran, dass eine uneingeschränkte Zusammenarbeit aller Staaten und Parteien der Region mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) sowohl einen wichtigen Faktor für Fortschritte im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess als auch ein nicht verhandelbares Erfordernis des Völkerrechts bildet. Der Rat wies erneut darauf hin, dass die Möglichkeit der Vernehmung von Zeugen und der Zugang zu den Archiven wesentliche Elemente der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof sind. Es darf nicht angehen, dass die Straftaten von Radovan Karadjic und Ratko Mladic, die in mehreren Fällen des Völkermordes angeklagt sind, ungeahndet bleiben. Der Rat forderte die betreffenden Regierungen auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um diese beiden Angeklagten aufzufinden, zu verhaften und dem Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen. Alle Personen, die durch ihre Handlungen oder Versäumnisse dazu beitragen könnten, dass sie sich der Justiz entziehen, schaden dem Ansehen ihres Landes. Diejenigen Personen, die an kriminellen Handlungen beteiligt sind, um eine solche Unterstützung zu gewähren, müssen von den Behörden verfolgt werden." 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 SIMBABWE – Schlussfolgerungen des Rates "1. Der Rat ist nach wie vor sehr besorgt über die Verschlechterung der Lage in Simbabwe und über die zunehmende und gefährliche politische und soziale Polarisierung in diesem Land. 2. Der Rat hat von dem Bericht der Troika über die Lage in Simbabwe, den sie im Anschluss an ihren Besuch in Mosambik, Malawi und Südafrika vorgelegt hat, Kenntnis genommen. Die Europäische Union ist der Ansicht, dass der SADC (Southern African Development Community) eine bedeutende Rolle zukommt, und möchte auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine gemeinsame Basis für weitere Maßnahmen erkunden, die zur Bewältigung der Krise in Simbabwe getroffen werden könnten. Die EU wird sich daher bemühen, einen intensiven Dialog mit der SADC und anderen einschlägigen internationalen Akteuren aufzunehmen. 3. Der Rat begrüßt die Bemühungen Nigerias und Südafrikas, im Dialog zwischen den Parteien zu vermitteln; er bedauert, dass die Gespräche bisher ohne Erfolg geblieben sind und ruft Nigeria und Südafrika auf, diese Bemühungen fortzusetzen. Die EU unterstützt vollauf alle Bemühungen, die darauf abzielen, in Simbabwe in Zukunft eine Regierung zu bilden, die das gesamte Volk vertritt. 4. Der Rat wird die Entwicklungen in Simbabwe weiterhin bewerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. 5. Die Union sagt zu, den Aufrufen der VN zur Bekämpfung der Hungersnot und der humanitären Krise in Simbabwe und anderen Ländern in der Region großzügig nachzukommen. Nach Ansicht des Rates sollten die Zivilgesellschaft, die NRO und andere Akteure an der Durchführung dieser Hilfsmaßnahmen beteiligt werden. Ferner ersucht die EU die Behörden Simbabwes nachdrücklich, die Bodenreform im Sinne der bestehenden UNDP-Vorschläge zu überprüfen." INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF (IStGH) – Schlussfolgerungen des Rates "SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES ZUM INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF (IStGH) UND ZUM ENTWURF DES "AMERICAN SERVICEMEMBERS' PROTECTION ACT" (ASPA) Der Rat erinnert an seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Internationalen Strafgerichtshof und begrüßt das bevorstehende Inkrafttreten des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs am 1. Juli. Der Rat bedauert die Entscheidung der Vereinigten Staaten, das Römische Statut zur Errichtung des IStGH nicht zu unterzeichnen, respektiert jedoch ihr Recht, so zu verfahren. Die Europäische Union bringt ihre Bedenken in Bezug auf das Gesetz "American Servicemembers' Protection Act" (ASPA) zum Ausdruck, das in seiner derzeitigen Fassung die Beteiligung der Vereinigten Staaten an Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen beschränkt, die Übermittlung von Informationen an den IStGH untersagt und die militärische Unterstützung seitens der USA für die Staaten, die den IStGH anerkennen, verbietet. Diese Bestimmungen sind dazu angetan, die Arbeiten des Strafgerichtshofs ernsthaft zu gefährden. Besondere Befürchtungen hegt der Rat in Bezug auf die derzeitige Bestimmung, die den Präsidenten der Vereinigten Staaten ermächtigt, alle notwendigen und geeigneten Mittel einzusetzen, um die Freilassung von Personen, die vom IStGH oder für diesen oder auf dessen Ersuchen festgenommen oder inhaftiert worden sind, zu erreichen, und dies auch im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Rat fordert die US-Regierung dringend auf, den Bedenken der Europäischen Union bei ihren Erwägungen über eine etwaige Befürwortung des ASPA in vollem Umfang Rechnung zu tragen." 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 SONSTIGES Finanzierung der GASP Auf Antrag der italienischen Delegation kam der Rat überein, die Finanzierung der GASP auf einer seiner nächsten Tagungen zu erörtern. OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE Dokumente, bei denen die Dokumentennummer angegeben ist, können auf der Website des Rates http://ue.eu.int eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen sind beim Pressedienst erhältlich oder auf die auf der Website angegebene Weise abrufbar. AUSSENBEZIEHUNGEN Bericht des Vorsitzes an den Europäischen Rat (Sevilla) über die ESVP Der Rat genehmigte den Bericht des Vorsitzes an den Europäischen Rat (Sevilla) über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. In dem Bericht wird dargelegt, welche Fortschritte in den vergangenen sechs Monaten bei der Entwicklung der ESVP erreicht wurden; insbesondere im Hinblick auf die ersten EU-geführten Krisenmanagementoperationen, Beratungen über den Ausbau der Fähigkeiten der EU, Beratungen über Strukturen, Verfahren und Übungen, die Zusammenarbeit mit der NATO, mit internationalen Organisationen und mit Drittländern sowie die Konfliktverhütung. Der Bericht umfasst zudem ein Mandat für den künftigen Vorsitz zur Fortsetzung der Arbeiten zur Entwicklung der ESVP. Beitrag der GASP, einschließlich der ESVP, zur Bekämpfung des Terrorismus Der Rat billigte den Entwurf einer Erklärung des Europäischen Rates über den Beitrag der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zur Bekämpfung des Terrorismus. EU-Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte Der Rat billigte den ersten Bericht des Vorsitzes über die Umsetzung des EU-Programms zur Verhütung gewaltsamer Konflikte, das vom Europäischen Rat im Juni 2001 in Göteborg angenommen wurde; dieser Bericht soll dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Sevilla unterbreitet werden. Krisenbewältigung - Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen Der Rat billigte ein Dokument über die Anwendung des Gemeinschaftsverfahrens zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung im Sinne von Titel V des Vertrags über die Europäische Union. In dem Dokument wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen das im Oktober 2001 eingeführte Gemeinschaftsverfahren zur Förderung und Unterstützung der Krisenbewältigung im Sinne von Titel V angewandt werden kann. Der Europäische Rat hat im Juni 2000 in Feira Katastrophenschutzmaßnahmen im Rahmen von Einsätzen zur Krisenbewältigung als einen der Prioritätsbereiche bezeichnet, in denen die Europäische Union ihre Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der ESVP verstärken sollte. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Kaliningrad – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen zu Kaliningrad an: " Im Rahmen der auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland abgegebenen gemeinsamen Erklärung stellt der Rat fest, dass sich unsere strategische Assoziierung mit der Russischen Föderation gefestigt hat. Im Zusammenhang mit der Situation des russischen Gebiets Kaliningrad nach der Erweiterung der Europäischen Union, insbesondere was den Personenverkehr und den Personentransitverkehr zwischen Kaliningrad und dem restlichen Gebiet der Russischen Föderation anbelangt, hat der Rat den Ausschuss der Ständigen Vertreter und die Kommission beauftragt, die laufenden Bemühungen fortzusetzen und die im Besitzstand enthaltenen Möglichkeiten zu prüfen, damit eine befriedigende Lösung gefunden wird. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit Litauen und Polen unter Berücksichtigung der rechtlichen und praktischen Folgen der Erweiterung geschehen." Kuba – Schlussfolgerungen des Rates "Der Rat hat die elfte Bewertung des Gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union zu Kuba zur Kenntnis genommen. Einschneidende Veränderungen zur Erreichung der in dem Gemeinsamen Standpunkt genannten Ziele durch die kubanische Regierung sind immer noch nicht zu verzeichnen. Deshalb bleibt der Gemeinsame Standpunkt die Grundlage für die Politik der Europäischen Union gegenüber Kuba und der Rat stellte fest, dass er weiterhin Gültigkeit hat. Der Rat nahm jedoch einige positive Anzeichen – wie eine größere Religionsfreiheit, die Abnahme der Zahl politischer Häftlinge, die Nichtanwendung der Todesstrafe seit zweieinhalb Jahren und die Ratifizierung von mehr Rechtsakten der VN im Bereich der Menschenrechte – zur Kenntnis. Der Rat erinnerte an die Resolution des UNHCR vom 19. April 2002 und fordert Kuba auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu unterzeichnen. Der Rat konnte seit kurzem Anzeichen für eine größere Offenheit der kubanischen Behörden feststellen, hält diese jedoch nur für die ersten Schritte. Der Rat hat erneut bekräftigt, dass die Europäische Union gegenüber Kuba nach wie vor das Ziel verfolgt, den Prozess des Übergangs zu einer pluralistischen Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie einen wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern, der dem kubanischen Volk einen höheren Lebensstandard bieten soll. Der Rat erwartet von der kubanischen Regierung positive Schritte hin zu echten Reformen, die zu einem auf demokratischen Werten basierenden politischen System führen. In diesem Sinne verfolgt der Rat die Entwicklung des Varela-Projekts, das rechtlich mit der Verfassung im Einklang steht, mit Interesse und ermutigt die kubanische Regierung, es als eine rechtmäßige Initiative zu betrachten, da es eine wichtige Bemühung zur Einführung dieser Reformen darstellt. Der Rat bekräftigt erneut, dass eine Vertiefung des zwischen der EU und den kubanischen Behörden wieder aufgenommenen Dialogs von wesentlicher Bedeutung ist, um insbesondere in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Menschenrechte greifbare Ergebnisse zu erzielen, und zwar mit dem Ziel einer künftigen Zusammenarbeit, die sich auf die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit stützt. Nach Auffassung des Rates sollte die EU ihre Bemühungen um eine Zusammenarbeit zur Förderung nennenswerter wirtschaftlicher und rechtlicher Reformen und zur Förderung der Zivilgesellschaft in dem Land verstärken. Die Europäische Union wird im Rahmen dieses Dialogs die Entwicklung der Menschenrechtslage und der verschiedenen Initiativen innerhalb des konstitutionellen Prozesses in Kuba weiter verfolgen." Sudan – Schlussfolgerungen des Rates "Der Rat begrüßt den politischen Dialog, der seit dem Besuch der letzten EU-Troika im Dezember 2001 in Khartum zwischen der EU und Sudan stattgefunden hat, und nimmt die bisherigen Entwicklungen zur Kenntnis. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Der Rat betont, dass das Hauptinteresse der EU in ihren Beziehungen zu Sudan der Förderung eines Friedensschlusses sowie der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts als Voraussetzung für die innere und regionale Stabilität gilt. Ferner beabsichtigt die EU, die damit zusammenhängenden Fragen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Armutslinderung weiter zu verfolgen. Da das Andauern des Konflikts und die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen die größten Hindernisse für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Sudan bilden, hebt der Rat hervor, dass der Beitrag zum Friedensprozess von der EU als vorrangig betrachtet werden sollte. Außerdem ist die EU davon überzeugt, dass die Achtung der Menschenrechte an sich dem Frieden in Sudan förderlich wäre. Die regionalen Vermittlungsversuche werden ohne starke, kontinuierliche Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft wahrscheinlich scheitern. Der EU kommt in dieser Hinsicht eine Schlüsselrolle zu. Der Rat weist darauf hin, dass der politische Dialog das wichtigste Mittel ist, um gegenüber der sudanesischen Regierung und der SPLM die Erwartungen der EU zum Ausdruck zu bringen und das Verständnis der EU dafür zu fördern, was für die sudanesische Seite überhaupt erreichbar ist. Daher billigt der Rat das folgende EU-Konzept für Sudan: 1. Die wichtigsten Prioritäten der EU-Politik sollten darin bestehen, den Friedensprozess der IGAD und andere internationale Bemühungen im Allgemeinen sowie insbesondere die Grundsatzerklärung und die Annäherung anderer Friedensinitiativen an diesen Prozess zu unterstützen; die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu fördern; die Rechtsstaatlichkeit zu fördern; den Übergang zur Demokratie zu fördern; sofern Fortschritte im Hinblick auf einen Friedensschluss erzielt werden, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung durch die Verknüpfung von Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklung zur Linderung der Armut zu unterstützen. 2. Zur Erreichung dieser Ziele und zur Verstärkung ihrer Einflussmöglichkeiten sollte die EU wie folgt vorgehen: 2.1. Beziehungen zur sudanesischen Regierung Der politische Dialog wird im Rahmen des Artikels 8 des Cotonou-Abkommens gemäß den spezifischen Zusagen für 2002 fortgesetzt, die im Dezember 2001 mit der sudanesischen Regierung ausgehandelt worden sind, und zwar im Hinblick auf eine allmähliche Normalisierung der Beziehungen zu Sudan, die von den Fortschritten bei der Einhaltung der für 2002 gemachten Zusagen abhängt. Weitere Fragen von Belang könnten mit der sudanesischen Regierung im Zuge der weiteren Entwicklung des Dialogs erörtert werden. Es wird sichergestellt, dass im politischen Dialog klargestellt wird, welche Erwartungen (einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit) beide Seite hegen können, wobei von den Zusagen für 2002 sowie von den Bedingungen für die Wiederaufnahme der Hilfe auszugehen ist. Mit der sudanesischen Regierung wird eine regelmäßige gemeinsame Beurteilung der Fortschritte bei der Einhaltung der für 2002 abgegebenen Zusagen vorgenommen. Auf konkrete Maßnahmen der sudanesischen Regierung und deren Ergebnisse in Bezug auf Themen und Ziele ("Benchmarks"), die im politischen Dialog erörtert werden, ist ermutigend zu reagieren, wobei Maßnahmen, die zum Friedensprozess und zur Konsolidierung der Entwicklungen bei den für 2002 abgegebenen Zusagen beitragen, besondere Aufmerksamkeit zu gelten hat. 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 2.2. Beziehungen zum Süden Die Kontakte zur SPLM/A müssen verstärkt und ausgebaut werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie mehrere Regionen Sudans de facto kontrollieren, und sie müssen dazu angehalten werden, sich uneingeschränkt an den derzeitigen Friedensbemühungen zu beteiligen, damit eine dauerhafte politische Lösung und ein umfassender Waffenstillstand erzielt werden können. Parallel zum politischen Dialog wird mit positiver Grundeinstellung ein unparteiischer Dialog mit dem Norden und dem Süden hergestellt. 2.3. Beziehungen zu nichtstaatlichen Akteuren Der Dialog mit und zwischen nichtstaatlichen Akteuren im Norden und im Süden Sudans wird gefördert, um sie in vollem Umfang in den politischen Dialog im Hinblick auf den Friedensprozess einzubeziehen. 2.4. Friedensprozess Der Aufruf der EU zu einer umfassenden Waffenruhe als Teil umfassender und gerechter Friedensverhandlungen ist hervorzuheben, wobei insbesondere die Notwendigkeit hervorzuheben ist, von der Waffenruhe zwischen der sudanesischen Regierung und der SPLM/A in der Region der Nuba-Berge auszugehen. Derartige Waffenruhen, die von internationalen Beobachtern effektiv überwacht und von beiden Seiten akzeptiert werden, sollten auch andernorts in Sudan im Rahmen des IGAD-Friedensprozesses im Allgemeinen und der Grundsatzerklärung im Besonderen gefördert werden. Die Notwendigkeit einer weit gehenden humanitären Unterstützung im Gesundheits- und Bildungswesen, bei der Ernährungssicherheit und der Minenräumung ist zu unterstreichen. Es ist hervorzuheben, dass zur Herbeiführung eines allumfassenden Prozesses zur umfassenden Beilegung der Krise in Sudan alle internationalen Parteien, die sich um Frieden in Sudan bemühen, einen konstruktiven Dialog aufnehmen und zusammenarbeiten sollten, um ihre Bemühungen optimal zu gestalten. Alle diplomatischen Schritte und Bemühungen der EU zur Beendigung des Bürgerkriegs in Sudan müssen insbesondere mit der IGAD, den USA und im IGAD-Partnerforum koordiniert werden. Die Ausarbeitung eines gemeinsamen, schlüssigen internationalen und regionalen Konzepts für den Friedensprozess ist zu fördern, in das die vielen verschiedenen Friedensinitiativen einbezogen werden." Schweiz Der Rat nahm vier Beschlüsse an, mit denen die Kommission ermächtigt wird, in vier Bereichen (Anwendung des Schengen-Besitzstands, Dublin, Abschluss eines Abkommens über den freien Dienstleistungsverkehr und eines Abkommens über audiovisuelle Medien) Verhandlungen mit der Schweiz aufzunehmen. Überdies kamen der Rat und die Kommission im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung der EU und der Schweiz, die am 21. Juni 1999 anlässlich der Unterzeichnung der sieben Abkommen abgegeben wurde, überein, Vorbereitungen für die Verhandlungen mit der Schweiz im Hinblick auf eine Beteiligung der Schweiz am nächsten Programmzyklus in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend zu treffen. Die Kommission wird prüfen, ob praktische Vorkehrungen für den gegen-wärtigen Programmzyklus getroffen werden können. In diesem Zusammenhang billigte der Rat zudem die folgenden Schlussfolgerungen: 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 "Der Rat weist anlässlich der Annahme der vier neuen Verhandlungsmandate erneut auf seine Schlussfolgerungen vom 15. April 2002 hin und insbesondere darauf, dass er erwartet, dass die schweizerischen Behörden nunmehr Verhandlungen über die Besteuerung der Zinserträge aufnehmen, und dass er die schweizerische Regierung ferner dazu aufruft, auf der Grundlage des Besitzstands der Gemeinschaft für substanzielle Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen über die Betrugsbekämpfung zu sorgen. Der Vorsitz und die Kommission werden ersucht, zu diesem Zweck möglichst bald Kontakte mit der schweizerischen Regierung auf hoher politischer Ebene fortzusetzen." Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten Der Rat nahm eine Empfehlung zur Ermächtigung der Kommission an, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten und AKP-Regionen auszuhandeln. Das Cotonou-Abkommen sieht den Abschluss neuer, WTO-konformer Handelsvereinbarungen vor, mit denen Handelshemmnisse schrittweise beseitigt und die Zusammenarbeit in allen handelsrelevanten Bereichen verstärkt werden sollen. Der förmliche Beginn der Verhandlungen ist für den 27. September 2002 in Brüssel vorgesehen. Die ersten Vereinbarungen sollen am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ziele der künftigen Handelsvereinbarungen mit den AKP-Staaten sind die reibungslose, schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft und die Beseitigung der Armut. Die künftigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen werden als Entwicklungsinstrument angesehen und somit auch als WTO-konform. Sie sollen ein breites Spektrum an Bestimmungen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen, Kapitalbewegungen sowie für handelsbezogene Bereiche enthalten und sich auf bestehende regionale Integrationsinitiativen stützen. Ferner zielen sie darauf ab, das Potenzial der AKPStaaten und -regionen zur Vertiefung der regionalen Integration, zur Verstärkung der Reformen der Rechtsund Verwaltungsvorschriften sowie der Institutionen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaften zu mobilisieren. Es wird angestrebt, die WPA vollständig in die Strategien der EU für die Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren und zu diesem Zweck angemessene Ressourcen im Rahmen nationaler und regionaler Programme bereitzustellen. Bekämpfung des Terrorismus - Aktualisierung der Liste Im Hinblick auf die nächste, in regelmäßigen Abständen vorzunehmende Überarbeitung der erstmals am 27. Dezember 2001 festgelegten und am 2. Mai 2002 aktualisierten Liste terroristischer Organisation und Personen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen, hat der Rat folgende Rechtsakte angenommen: einen Gemeinsamen Standpunkt (2002/462/GASP) zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/340/GASP und einen Beschluss (2002/460/EG) zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/334/EG. Diese Rechtsakte wurden am 18. Juni 2002 im Amtsblatt L 160 veröffentlicht (http://europa.eu.int/eur-lex/); damit werden die aktualisierten Listen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. HANDELSFRAGEN Ukraine - Stahlerzeugnisse Die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten nahmen einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses 2001/933/EGKS über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die Ukraine anzuwenden sind (System der autonomen Quoten) an. (Dok. 7300/1/02) 9717/02 (Presse 178) DE 17.VI.2002 Mit diesem Beschluss wird der am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Beschluss über autonome Gemeinschaftsquoten, die auf die Ukraine anzuwenden sind, geändert und die in diesem Beschluss vorgesehenen Höchstmengen auf das vor der Paraphierung des neuen bilateralen Stahlabkommens mit der Ukraine am 7. Dezember 2001 geltende Niveau reduziert. Ferner wird die Geltungsdauer des Beschlusses um sechs Monate bis zum 31. Dezember 2002 verlängert. Ukraine, Kasachstan, Russland - Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen Der Rat billigte gemäß Artikel 95 des EGKS-Vertrags drei Entwürfe von Beschlüssen der Kommission über den Abschluss von Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und den Regierungen der Republik Ukraine, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen und drei Entwürfe von Beschlüssen der Kommission über Beschränkungen der Einfuhr bestimmter Eisenund Stahlerzeugnisse aus der Ukraine, Kasachstan bzw. Russland. Der Rat billigte damit, dass die Kommission die für den förmlichen Abschluss der am 7. Dezember 2001 (Ukraine), 5. Februar 2002 (Kasachstan) bzw. 7. März 2002 (Russland) paraphierten Stahlabkommen erforderlichen Verfahren einleitet. REGIONALPOLITIK Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt Nachdem der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) auf seiner Tagung am 18. Februar 2002 eine erste Aussprache über den ersten Zwischenbericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt geführt hatte, billigte der Rat diesen Bericht nun vorbehaltlich der Bemerkungen und Standpunkte der Delegationen nach der Prüfung des Berichts durch die Gruppe "Strukturmaßnahmen". Mit der Vorlage dieses Berichts kommt die Kommission ihrer Verpflichtung nach, den Rat regelmäßig über die Fortschritte im Bereich des Zusammenhalts in Europa zu informieren. In dem Bericht werden die Daten des Berichts vom Januar 2001 aktualisiert, erstmals die Disparitäten innerhalb einer 25 Mitgliedstaaten umfassenden Union analysiert und die Beratungen zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern, den Regionen und den Nichtregierungsorganisationen über die Kohäsionspolitik nach der Erweiterung zusammengefasst. (Dok. 5422/02) 9717/02 (Presse 178) DE