einleitung

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31.–36. Einleitung
30. LETTERA DI AFFARI
P.Vindob. G 28131
?
VIIp
Tafel 23
10,5 29,3 cm
Papiro di colore marrone e di cattiva qualità. Tagliato regolarmente in alto, a sinistra e in basso, spezzato
irregolarmente a destra. Margine superiore di 4 cm, sinistro di 1,5 cm, inferiore di 1–2 cm. Sul recto contro le fibre;
in alto rimangono fibre orizzontali, resti del protokollon. L’inchiostro è nero. Sono visibili piegature orizzontali a 2,3,
a 5,3, a 7,5, a 8,5 cm dal margine superiore. Sul verso una linea di scrittura con l’indirizzo.
†
 1 † ὁ θεὸς συνέπραξεν καὶ τὴν ἀσφάλειαν τῶν κούφων ἔλαβον καὶ ἰδοὺ
ταύτη̣
[ν
] ̣
[
2 καὶ ὡς ἐκέλευσεν τῶν ,αφ τὴν τοιαύτην ἀσφάλειαν ἔλαβον καὶ
ἀσπάζομ[αι τὴν
3 ὑμῶν † δέσπο(τα) †
verso 
4 tracce
†̣Γρηγόριος αὐτ(οῦ) δοῦλ[ος]
†̣
ο
3. δεσὤΟ(π; )Pap.
“† Con l’aiuto di Dio mi sono fatto dare la ricevuta dei vuoti ed ecco questa ... e come ha ordinato dei
1500 (vuoti) ho avuto la ricevuta in questione e saluto la vostra … signore.
... Gregorio suo servitore”
1. ὁ θεὸς συνέπραξεν:formule di questo genere si trovano in altre lettere bizantine: P.Ant. II 95, 13: ἵνα
ε̣
ὕ̣
ρω προθύμω̣
ς θεοῦ συμπράττοντος̣ κτλ.; P.Apoll. Anô 15, 1: θεο]ῦ̣ συμπράξαντος ἀνῆλθον
κτλ. (l’integrazione proposta in nota da Rémondon — al tempo della pubblicazione del P.Apoll. Anô non c'erano
confronti —è sicura); una formula di questo tipo potrebbe essere anche in SB VI 8986, 13 —τ]οῦ παντῶν
δεσπότου συμπράξαντας —, se si legge συμπράξαντος invece di συμπράξαντας.
τὴν ἀσφάλειαν: traduco qui con ”ricevuta”, ma è anche possibile che questa ἀσφάλειαfosse un altro tipo di
Sicherheitsurkunde (Preisigke WB I 229): forse una vendita con pagamento anticipato, con la quale lo scrivente si
sarebbe appunto assicurato la disponibilità dei κοῦφα dei quali aveva bisogno.
ἰδού: utilizzato frequentemente nelle lettere bizantine per introdurre con vivacità ed enfasi un verbo in prima
persona con il quale lo scrivente racconta di aver fatto qualcosa, alle volte in seguito ad un ordine del destinatario: SB
XIV 11339, 3: καθὼ̣
ς ἔγραψές μοι(...) εἰδοὺ ἔκοψα κτλ.; CPR XIV 54, 1: πρὸς τὴν κέλευσιν
(...) ἰδοὺ τὸν ἱερέα Ταεκπίτα ἐβάκλεισα καὶ ἔπεμψα. Cfr. anche, e.g. P.Oxy. XVI 1862, 15; 17;
20; 1863, 17 s.; LVI 3860, 6; 14; 37; P.Laur. II 46, 2.
2.–3. nella lacuna un titolo onorifico astratto, cfr. H. Zilliacus, Untersuchungen zu den abstrakten Anredeformen
und Höflichkeitstiteln im Griechischen, Helsingfors 1949, 83 ss. Oppure τὴν θεοφύλακτον | ὑμῶν
δεσποτείαν ?
δέσπο(τα): allocuzione frequente nelle lettere bizantine. In particolare per il suo uso nei saluti o in conclusione
di lettere, cfr. e. g. P.Cairo Masp. I 67068, 14; 67069, 16; 67082, 4; 67084, 4; P.Oxy. XVI 1834, 8; 1866, 6; 1867, 15;
1871, 7. Se non si tratta invece di δεσποτείαν — vedi sopra —, per il cui uso cfr. Zilliacus, Anredeformen, 87 ss.
4. δοῦλος: nessun riferimento alla schiavitù, ma solo manifestazione di reverenza nei confronti del destinatario,
cfr. P.Oxy. XVI 1860, 13, in cui un defensor, scrivendo ad un χαρτουλάριος parla del proprio figlio chiamandolo
ὁ δοῦλος σοῦ ὁ ἐμὸς υἱὸς; cfr. anche P.Oxy. XVI 1855, 19; 1859, 8; 1866 v., nei quali gli scriventi, pur
dicendosi δοῦλοι del destinatario si qualificano rispettivamente come ἰλλούστριος, χαρτουλάριος, ancora
χαρτουλάριος, e μείζων.
Federico Morelli
30. Lettera di affari
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31.–36. Einleitung
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31.–36.
ANDREA RUSS
EINLEITUNG
Die hier vorliegenden Texte (31–36) geht aus einer Diplomarbeit hervor und umfaßt eine Auswahl
bislang unpublizierter Wiener Papyri, die, indem sie verschiedene wirtschaftliche Gegebenheiten aufzeigen, Einblick in die wirtschaftliche Situation Ägyptens in der Zeit vom späten 5.–7. Jh. n. Chr. gewähren.
Es sind dies
31: ein Lieferungskauf (Hermupolis, 2. Hälfte 5. Jh. n. Chr.),
32: eine Quittung (Arsinoe, 29. 12. 622 n. Chr.),
33: ein Arbeitsvertrag (Arsinoe, 21. 10. 591 n. Chr.),
34: ein Verzeichnis derEinnahmen eineslandwirtschaftlichen Gutes (Hermopolites, 7. Jh. n. Chr.),
35: eine Zusammenstellung der Ausgaben einesTextilhändlers (Arsinoites, 6. Jh. n. Chr.) und
schließlich
36: eine Abrechnung (Arsinoites ?, 6. Jh. n. Chr.).
Die meisten Dokumente (31, 33, 35 und 36) sind unvollständig. Für die Texte 31–33 gelang es, die
Zugehörigkeit anderer, bereits publizierter Fragmente zu erkennen, was für 31 und 33 einen beträchtlichen Textzuwachs ergab; 32 konnte durch die Zusammenfindung komplettiert werden.
Es handelt sich bei diesen Papyrusdokumenten um Verträge (31–33) einerseits und Listen (34–36)
andererseits. Die einzelnen Vertragstypen sind gut bekannt und zahlreich überliefert.
Der hermopolitanische Lieferungskauf (31) verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er ein Beispiel
für die Selbständigkeit der Frau im Wirtschaftsleben Ägyptens ist. Eine gewisse Aurelia Theonilla tritt
als gleichberechtigte Vertragspartnerin (Käuferin) auf, die persönlich ihr Eigentum verwaltet und
Geschäfte abschließt. Der Vertrag unterscheidet sich auffallend von dem im Hermopolites üblichen Formular. Vertragsgegenstand ist Wein, neben Getreide eines der wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte
in Ägypten.
32 ist eine notariell beglaubigte Quittung über den Erhalt von Geld für Rohr, welches zur Rebunterstützung erforderlich war; bemerkenswerterweise sind keine Angaben zur Menge gemacht. Rohr war für
den Weinanbau unerläßlich; der Papyrus überliefert in diesem Zusammenhang eine dafür möglicherweise
besonders gut geeignete Sorte mit der Bezeichnung ἀρρενικὸς κάλαμος. Sie ist bisher erst einmal in
einem Lieferungskauf bezeugt (BGU III 837, 2627). Der Quittungsempfänger ist der Großgrundbesitzer
Flavius Menas, Stratelates, Pagarches des Arsinoites und Theodosiupolites.
Der Arbeitsvertrag (33) konfrontiert uns mit dem Phänomen der wirtschaftlichen Aktivität von
Angehörigen des Klerus außerhalb der Kirche. Ein Diakon der Hauptkirche von Arsinoe arbeitet als
Färber bei einem anderen Färber und wird dafür in Geld und Naturalien entlohnt. Der Papyrus ist eines
der wenigen Beispiele für die vertragliche Regelung von Färberarbeiten und der bisher einzige
Arbeitsvertrag, in dem ein Geistlicher sich zu solcher Tätigkeit verpflichtet. Des weiteren enthält dieser
Vertrag einen neuen Beleg für den bereits mehrfach bezeugten Hypographeus Aurelius Elias.
Die Texte 34–36 sind Listen, in denen entweder Einnahmen (34) oder Ausgaben (35, 36) verzeichnet
wurden. Als Zahlungsmittel begegnen in 34 nebeneinander σῖτος und κριθή; ansonsten erfolgten die
Zahlungen in νομίσματα ῥυπαρά (35) oder in κεράτια (36).
Die in 34 aufgezeichneten Einnahmen eines landwirtschaftlichen Gutes sind Pachtabgaben und
Steuern zugleich und waren von den Kolonen an die γεοῦχοι abzuliefern. Die einzelnen Beträge wurden in Naturalien bezahlt, wobei zwischen “vollständig bezahlt”[ἀθ(ρῶον)] und “teilbezahlt”
[δοτικ( όν)] unterschieden wird, was in dieser Form hier erstmalig bezeugt ist. Zu dem vermutlich
im Hermopolites gelegenen Gut gehörten neben Ackerland und Obstgärten auch Bäckereien, eine
Töpferei, ein Bad und Vorrichtungen zur künstlichen Bewässerung (ὄργανα); mit der Bewirtschaftung
waren Pächter betraut.
35 ist als Verzeichnis diverser Ausgaben eines Textilhändlers zu interpretieren. Sie umfassen die
Bezahlung von Textilien, eines τελωνάρχης und von Frachtgebühr für ein Schiff; die Zahlungen erfolgten in Nomismata und einmal in Goldkeratien. Die Bezeichnung der Nomismabeträge mitῥυπαρός
bedeutet, daß es sich dabei um “Bruttobeträge” handelt. Unklar ist, wie die Eintragung ὑ(πὲρ)
κέρματος νό(μισμα) α ῥ(υπαρόν) zu verstehen ist. Darüber hinaus ist in dieser Liste die
Bolbitische Nilmündung (στόμα Βολβύτινον) erstmals papyrologisch erwähnt.
31.–36. Einleitung
52
An das Ende dieser Arbeit ist eine Abrechnung (36) gestellt, deren Zweck ebenso wie die Umstände,
aus denen heraus sie entstanden sein könnte, ungeklärt sind. Es werden darin Mengen und Preise für verschiedene Lebensmittel und andere Waren (Harz und Pech) angegeben, die in einzelnen Fällen einen
Preisvergleich ermöglichen (s. Anhang). Besonderes Interesse verdient diese Abrechnung auch wegen
der darin genannten Nahrungsmittel. Einige davon kommen nur selten in Papyri vor (πιστάκιον
[36, 9], χέννιον [36, ΙΙ, 2], ὠμογάρον [36, 5), die Deminutiva ὀρύζιον und
αἱμάτιον sind hier überhaupt erstmals papyrologisch bezeugt. ἐχιναλικός [36, 7̣
]
“eingesalzener Seeigel” ist ein addendum lexicis.
Literaturverzeichnis zu 31.–36.
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P.Vindob. G 13303 + G 19804
Hermupolis
21,3 17,1 cm
2. Hälfte 5. Jh. n. Chr.
Tafel 21
Zwei Fragmente eines unvollständig erhaltenen, mittelbraunen Papyrus von durchschnittlicher Qualität, die nunmehr
als zusammengehörig erkannt wurden. Bis dahin waren die Stücke separat unter verschiedenen Signaturen
aufbewahrt; P.Vindob. G 19804 ist bereits in CPR VIII 60 ediert. P.Vindob. G 13303 (oberer Teil) und P.Vindob. G
19804 (unterer Teil) fügen sich trotz einiger Lücken an der unregelmäßig verlaufenden Bruchstelle etwa in der Mitte
des Blattes unmittelbar aneinander; Anfang und Ende des Papyrus sind verloren. Der obere Teil und vor allem der
obere
Rand
sind
durch
Anobienbefall
erheblich
beschädigt;
auch
das
untere
31. Weinlieferungskauf
56
Fragment weist mehrere Fehlstellen auf. Die Bruchkante unten verläuft einigermaßen regelmäßig; der linke und der
rechte Rand sind gerade zugeschnitten und vollständig erhalten. Nur links ist ein Freirand von 0,5 cm (1. H.) bzw. 1
cm (2. H.) eingehalten. Eine Klebung 7,5 cm vom rechten Rand, wie in CPR VIII 60 angegeben, ist nicht zu
beobachten. Schwarze Tinte; die Schrift verläuft parallel zur Faser. Von den beiden Händen ist die zweite eine
“literarische” Hand; die Schrift der ersten Hand läßt sich gut mit jener in SB VIII 9763 vergleichen. C. Wessely
datiert P.Vindob. G 13303 im handschriftlichen Inventar in das 5.–6. Jh. n. Chr.
Die Rückseite ist ohne Beschriftung; die beiden kleinen Tintenflecke im rechten unteren Eck stammen von der
Beschriftung der Vorderseite. Die Papyrusfasern wurden an dieser Stelle vermutlich schon bei der Produktion nicht
exakt aneinandergelegt: zwischen den senkrechten Fasern des Verso sieht man diehorizontalen des Recto.
1 ö Spuren
2 Στεφ[αν( ) ἀπὸ] κ̣
ώ̣
μης [Τεμσεὺ] Σκόρδω[ν] τοῦ Ἑρμο3 πολίτου νομοῦ Αὐρηλ[ί]ᾳ Θεονίλλ[ᾳ] Θεοδώρου
4 ἀπὸ τῆς [Ἑρμοπολιτ] ῶ̣
ν χ(αίρειν). Ὁμολογῶ πεπληρῶσθαι
5 παρὰ̣ τῆς σῆ̣
[ς κοσ]μιότητος τῆς πρὸς ἀλλήλους συμ6 πεφωνημένης καί σο̣
[ι π] α̣
ρεχο̣
ύσης τε[λ]είας τιμ̣
ῆς οἴνου
7 νέου μούστου κνιδίων δια̣
κο̣
σίων πεντήκοντα
8 γί(νεται) οἴ(νου) κ̣
ν̣
ί̣
δ(ια) σν//// ἅπερ σοι ἀποδώσω τᾠ Μεσορὴμ̣
η̣
ν̣
ὶ̣
9 τῆς εὐτυχοῦς ὀγδόης ἰνδ(ικτίωνος) ἐν οἴνῳ καλλίστῳ καὶ εὐ10 αρέστῳ μέτρου τ ο̣
ῦ ὅ̣
λου̣χωρίου σοῦ παρεχούσης
11 τὰ κοῦφα αὐτῶν ἀνυπερθέτως καὶ ἄ̣
νευ πάσης
12 ἀ[ντ]ιλ[ογ]ί̣
ας καὶ κρίσεως καὶ δίκης ὑποκειμένων σοι
13 εἰς τοῦτο τὸ γραμμάτιον πάντων μοι τῶν ὑπαρχόντων
14 καθάπερ ἐκ δίκης. Τὸ γράμμα κύριον καὶ βέβαιον
15 καὶ ἐπερ(ωτηθεὶς) ὡμολ(όγησα) †. (2. Hd.) Αὐρήλιος Παπν[οῦθ]ις
Φοιβάμμω16 νος ὁ προκείμενος πεπλήρω[μαι] τ ῶν τοῦ οἴνου
17 κνιδίων διακοσίων πεντήκοντα καὶ ἀποδώσω
18 τῇ προ[θ]εσμίᾳ ὡς πρόκειται. Αὐρήλιος Θεότιμος
19 Ἰωάννου ἀπὸ Ἑρμοῦ πόλ̣
εως ἀξιωθεὶς ἔ̣
γραψα
20 ὑπὲρ [α]ὐτοῦ γρά̣
μματ[α] μὴ εἰδότος. (vac.)
10.μέτρῳ τ[ο]ῦ̣ [χ]ωρίο[υ] σ[ου π] α̣
ρεχούσης ed. pr. 11. ἀνυ̣
π̣
ε̣
ρ̣
θέτως ed. pr. ανϋπερθετως
Pap. 12. ἀ[ντ]ι̣
λ̣
̣
[ογ] ί̣
α̣
ς ed. pr.; ϋποκειμενων Pap. 13. l.τοῦτο; τ̣
ὸ ed. pr.; μ̣
οι ed. pr.;
ϋπαρχοντων Pap. 15. Αὐρήλιος ed. pr.; Παπ̣
ν̣
[οῦθ]ις ed. pr. 19. ϊωαννου Pap. 20. ϋπερ Pap.
“ ... (Sohn der) Stephanous aus dem Dorf Temseu Skordon des hermopolitanischen Gaues an Aurelia
Theonilla, Tochter des Theodoros, aus Hermupolis, einen Gruß. Ich erkläre, den miteinander vereinbarten
und von Dir gelieferten vollen Preis für zweihundertfünfzig Knidien neuen Weinmost von Deiner
’Ehrwürdigkeit’ vollständig bezahlt erhalten zu haben, das sind 250 Knidien Wein, die ich im Monat
Mesore der glücklichen achten Indiktion in schönstem und bestem Wein vom Maß der ganzen Gegend
pünktlich und ohne jeden Widerspruch und ohne Prozeß und Urteil liefern werde, wobei Du die Kufen
zur Verfügung stellst, und gemäß dieses Vertrages ist Dir mein gesamtes Vermögen verpfändet, als ob es
infolge einer Privatklage erfüllt werden müßte. Der Vertrag ist maßgeblich und gesichert und auf
Befragen habe ich zugestimmt †. (2. H.) Aurelius Papnuthis, Sohn des Phoibammon, der oben genannte,
ich habe voll bezahlt erhalten die zweihundertfünfzig Knidien Wein und ich werde zum festgesetzten
Zeitpunkt liefern, wie oben geschrieben steht. Aurelius Theotimos, Sohn des Johannes, aus Hermupolis,
ich habe, dazu aufgefordert, für ihn geschrieben, weil er nicht schreiben kann.”
Der Lieferungskauf ist eine gut bekannte und in der Literatur eingehend diskutierte Vertragsform;
zuletzt Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten, mit älterer Literatur. Der wirtschaftliche Zweck
dieses in seiner entwickelten Form eigenständigen Geschäftstyps lag vielfach vorrangig in der
Kreditgewährung; s. dazu R. S. Bagnall, Price in ’Sales on Delivery’, GRBS 18 (1977) 85–96.
Kaufabsicht und praktisches Interesse an der Ware seitens des Käufers bzw. Kreditgebers dürfen
allerdings nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben; vgl. H.-A. Rupprecht, Vertragliche Mischtypen in den
31. Weinlieferungskauf
57
Papyri, MNHMH Georgios A. Petropoulos, Tom. B (Athen 1984) 273–283 sowie G. Fantoni in CPR
XIV, S. 29.
Weinlieferungsverträge, wie der vorliegende, sind vorherrschend unter den Lieferungsverkäufen und
besonders zahlreich aus dem Hermopolites überliefert.P.Vindob. G 13303 + 19804 ist oben und unten
unvollständig; die Datierung und der Anfang des Präskripts sowie die Unterschrift des Notars und
vielleicht auch die von Zeugen sind verloren. Es ist anzunehmen, daß die Unterschrift des Notars — wie
für den Hermopolites typisch — eingerahmt war; s. dazu Diethart, Worp, Byz. Not. 13. Der
Vertragsaussteller und Verkäufer Aurelius Papnuthis, den man durch seine Unterschrift (Z. 15–16) kennt,
bestätigt, von Aurelia Theonilla den Preis für 250 Knidien Wein bereits im voraus erhalten zu haben. Er
verpflichtet sich, diese im Monat Mesore zu einem festgesetzten Zeitpunkt zu liefern. Der Preis ist nicht
exakt beziffert, wie in hermopolitanischen Lieferungskäufen überhaupt immer nur von einem
Pauschalpreis die Rede ist; vgl. Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten 340, Anm. 51. Zur
Unterscheidung verschiedener Kategorien von Lieferungskäufen je nachdem, ob Kaufpreis und/oder
Liefermenge konkret in Zahlen angegeben sind, siehe O. Montevecchi, Ricerche di sociologia nei
documenti dell’Egitto greco-romano, Aegyptus 24 (1944) 134, Rupprecht, Vertragliche Mischtypen 275
und zuletzt Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten 305–306.
Die lokal unterschiedlichen Formulierungen von Lieferungsverträgen hat ausführlich Jördens,
Vertragliche Regelungen von Arbeiten 301(331 untersucht. Als Ergänzung dazu zuletzt N. Kruit, Local
Customs of Formulas of Sales of Wine for Future Delivery, ZPE 94 (1992) 167–184. Auf gautypische
Differenzierungen im Vertragstext hat erstmals H. Harrauer, Sechs byzantinische Weinkaufverträge aus
dem Hermupolites, Miscellanea Papyrologica I (Florenz 1980) 109–126 hingewiesen.
Der vorliegende Vertrag unterscheidet sich im Formular auffallend von der überwiegenden Mehrheit
der hermopolitanischen Weinlieferungskäufe: es fehlen Garantiedauer, Umtauschverpflichtung und Strafklausel. Letztere sieht Ersatzzahlungen vor, falls der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommt, und ist besonders im Hermopolites sehr verbreitet. Garantiedauer und Umtauschverpflichtung
spielen gerade beim Weinkauf eine wesentliche Rolle. Bisher sind nur zwei weitere derart formulierte
Verträge aus dem Hermopolites bekannt: P.Strasb. I 1 (435 n. Chr.; vgl. BL VIII 413; s. auch BL IX
323) und SB XVI 12486 (470 n. Chr.), wobei in SB XVI 12486 sehr wahrscheinlich dieselbe Theonilla
Käuferin von wiederum 250 Knidien Wein ist; s. dazu unten. Derart abweichend formulierte Verträge
sind als Ausnahme für den Hermopolites aufzufassen.
Die Vertragspartnerin Aurelia Theonilla tritt hier als eigenständige Geschäfts- und Vertragspartnerin
auf. Nichts Ungewöhnliches, waren doch Frauen am Wirtschaftsleben Ägyptens aktiv beteiligt; vgl. dazu
L. Bringmann, Die Frau im ptolemäisch-kaiserlichen Ägypten 91–125. Theonilla dürfte über
Barvermögen in unbekannter Höhe verfügt haben und fungierte als Käuferin bzw. Kreditgeberin. Ganz
ähnlich P.Oxy. XIV 1720, ein Weinlieferungskauf aus dem 4. Jh. n. Chr., oder auch CPR IX 31, ein
hermopolitanischer Lieferungskauf über Gerste und Gemüsesamen aus dem Jahre 581 n. Chr.; in beiden
Verträgen ist eine Frau Käuferin bzw. Kreditgeberin.
2. Bei στεφ[ handelt es sich um den Namen der Mutter des Aurelius Papnuthis. Mögliche Ergänzungen sind
Στεφάνη bzw. Στεφανοῦς; s. Preisigke, Namenbuch; Foraboschi, Onomasticon. Στεφάνη ist bisher nicht oft
und nur für das 3. Jh. n. Chr. belegt, Στεφανοῦς kommt vom 2.–6. Jh. n. Chr. in den Papyri vor. Im
Zusammenhang mit einer Ergänzung zu Στεφανοῦς ist zu beachten, daß der Genetiv Στεφανοῦτος aus
Platzgründen gekürzt werden mußte.
Auffälligerweise wird nur beim Vertragsaussteller auch der Name der Mutter angegeben. Dies scheint typisch für
hermopolitanische Dokumente zu sein, wie diesbezügliche Beobachtungen von G. Fantoni, CPR XIV 6, 4 Anm. zeigen, und trifft auch für Weinlieferungskäufen ausnahmslos zu; so in P.Strasb. I 1, 3 (435 n. Chr.); SB XVI 12486, 4
(30. September 470 n. Chr.); SB XVI 12488, 4 (2. Dezember 538 n. Chr.); SB XVI 12489, 3 (um die Mitte des 5. Jh.
n. Chr.); SB XVI 12492, 9 (18. März 638 n. Chr.); SB XVI 13037, 4 (23. Oktober 522 n. Chr. oder 24. Oktober 523
n. Chr.; vgl. diesbezüglich BL IX 296); P.Amst. I 47, 3 (1. Februar 537 n. Chr.); P.Lond. III 1001, 3 + BLI 298 (539
n. Chr.); SB XVI 12401, 4 (Ende 6., Anf. 7. Jh. n. Chr., vgl. BL VIII 382); BGU XII 2207, 4 (12. Oktober 606 n.
Chr.); BGU XII 2209, 9 (8. November 614 n. Chr.). Überprüft wurden die bei Jördens, Vertragliche Regelungen von
Arbeiten296–301 zusammengestellten hermopolitanischen Weinverträge.
Die Namensformel des Ausstellers eines Lieferungsvertrages gliedert sich demnach folgendermaßen: Αὐρήλιος//Αὐρηλία (Name des/r Verkäufers/in (Name des Vaters/Name der Mutter). Vor der Herkunftsangabe kann
noch der Beruf des Verkäufers genannt sein. Durch die zusätzliche Erwähnung der Mutter sollte in erster Linie wohl
eine Verwechslung mit einer gleichnamigen Person mit gleichem Vatersnamen (was durchaus vorkommen konnte)
möglichst vermieden werden. Dies war insofern von praktischer Bedeutung, als der Aussteller eines
31. Weinlieferungskauf
58
Lieferungskaufes derjenige der beiden Vertragspartner war, der seinen Teil an der Vereinbarung noch zu erfüllen
hatte; eine eindeutige Identifizierung seiner Person war daher unbedingt erforderlich.
Aurelius Papnuthis stammt aus der im Hermopolites gelegenen κ ώμη Τεμσεὺ Σκόρδων. Vom ersten Teil
des Ortsnamens sind kaum Reste erhalten, wohingegen Σκόρδων noch recht gut zu lesen ist. Τεμσεὺ Σκόρδων
ist für das 4. bis 7./8. Jh. n. Chr. belegt und könnte mit Σκόρδων (vom 2.(4. Jh. n. Chr. und einmal auch im 7. Jh. n.
Chr. bezeugt) gleichzusetzen sein. S. dazu Drew-Bear, Le nome Hermopolite278–279. In einem Weinlieferungskauf
begegnet Τεμσεὺ Σκόρδων hier zum ersten Mal.
3. Θεονίλλα. S. dazu Preisigke, Namenbuch sowie Foraboschi, Onomasticon. Insgesamt fünfzehn Belege vom
2.–6. Jh. n. Chr. bezeugen, daß dieser Name nicht überaus häufig war. Eine Durchsicht der Belege ergab fünf
Papyrusdokumente hermopolitanischen Ursprungs, die in die 2. Hälfte des 5. Jh. n. Chr. datiert sind. Es sind dies SB
VIII 9763, eine außergerichtliche Vergleichsurkunde (457–474 n. Chr.), der vorliegende P.Vindob. G 13303 +
19804, SB XVI 12486, ein Lieferungskauf (470 n. Chr.), SB XVI 12487, ein Vertragsfragment (2. Hälfte 5. Jh. n.
Chr.) und BGU XII 2173, eine Klageankündigung (März/April 498 n. Chr.). Vier dieser fünf Papyri sind Wiener
Stücke und mit großer Wahrscheinlichkeit derselben Theonilla, Tochter des Theodoros, zuzuweisen. Diesbezügliche
Überlegungen stellte schon H. Harrauer, Sechs byzantinische Weinkaufverträge112 an, als er die in SB XVI 12486
genannte Theonilla mit jener in SB VIII 9763 identifizierte. In SB XVI 12487 ergänzte er den Namen des Vaters
gemäß SB VIII 9763. Die in BGU XII 2173 bezeugte Theonilla ist, anders als H. Maehler in BGU XII, S. 79
vermutet hat, nicht mit jener zu identifizieren. Sie ist die Großmutter der aus den Urkunden des Taurinos-Archivs gut
bekannten Geschwister Aurelia Eucharistia und Flavius Sarapodoros. Mit der Person des Flavius Sarapodoros hat
sich ausführlich B. Palme, Flavius Sarapodorus, ein agens in rebus aus Hermupolis, Archiv 40 (1994) 43–68
beschäftigt und gelangte dabei zu der Überzeugung, daß Sarapodoros zwischen ca. 410 und 485 n. Chr. gelebt haben
dürfte. Wäre nun die “Berliner” mit der “Wiener” Theonilla zu identifizieren, müßte die Großmutter des Flavius
Sarapodoros im Jahre 470 n. Chr. noch am Leben gewesen sein. Dies ist aber, selbst wenn der Großmutter des
Sarapodoros einüberaus langes Leben beschieden gewesen wäre, mehr als unwahrscheinlich, müßte sie doch zu
diesem Zeitpunkt schon mehr als 100 Jahre alt gewesen sein. Durchaus möglich wäre allerdings, daß die “Berliner”
und die“Wiener” Theonilla aus derselben Familie stammten. Zwar ist allein aufgrund von Namensgleichheit eine
familiäre Verbindung nicht unbedingt zwingend, im vorliegenden Fall ob der gegebenen Umstände jedoch zumindest
vorstellbar.
5. Aurelia Theonilla wird mit κοσμιότης angesprochen. Ursprünglich war κοσμιότης (und auch
κοσμιώτατος) in der christlichen Epistolographie vor allem als Anrede für vornehme Frauen verbreitet. In
Papyrusdokumenten der byzantinischen Zeit dürfte κοσμιώτατοςebenso nur für Frauen verwendet worden sein;
vgl. Zilliacus, Anredeformen 70. Preisigke, Wörterbuch III, Abschn. 9 nennt zwei Belege für κοσμιότης: P.Masp.
III 67310, 1; 14 (byz.) und P.Lond. V 1711, 34; 45 (566–573 n. Chr.). Es handelt sich um Eheverträge, in denen die
Braut mit κοσμιότης angesprochen wurde. Theonilla wird in keinem der sonstigen, mit ihr in Verbindung zu
bringenden Dokumente mit diesem Epitheton bezeichnet. Allerdings wird in BGU XII 2173 (s. unten) ihre Enkelin
Eucharistia als κοσμιωτάτηtituliert.
7. κνίδιον ist eines der am häufigsten verwendeten Weinmaße; vgl. Casson, Wine Measures 5. In der
Mehrzahl der hermopolitanischen Weinlieferungskäufe wird die Weinmenge in κνίδια angegeben, daneben findet
man auch μέτρον. Im vorliegenden Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer, 250 Knidien Wein zu liefern.
Lieferungen in dieser Größenordnung und darüber hinaus sind durchaus üblich: vgl. P.Strasb. I 1: 500 Knidien; SB
XVI 12486: 250 Knidien; SB XVI 12498: 300 Knidien; BGU XII 2176: 220 Knidien; P.Heid. V 356: 260 Knidien;
P.Amst. I 48: 450 Knidien. Weniger als 100 Knidien kommen nur in P.Lond. III 1001 (539 n.Chr.) vor: in diesem
Lieferungsvertrag werden 10 Knidien Wein zusammen mit 11/3Artaben Getreide gekauft. Auf etwas mehr als 100,
nämlich 123 Knidien Wein, beläuft sich die bestellte Menge in SB XVI 13037.
Zum Fassungsvermögen eines Knidion vgl. Casson, Wine Measures 6–8; er unterscheidet zwischen κνίδιον
μικρόν zu 4–5 Sextarii und κνίδιον μέγα zu 8 Sextarii (1 sextarius = ca. 1/2 l). In P.Amst. I 48 ist ausdrücklich
angegeben, daß ein Knidion 3 Xesten umfaßt.
8. Wie in Weinkaufverträgen allgemein üblich, ist als Liefertermin Mesore vereinbart; vgl. Jördens, Vertragliche
Regelungen von Arbeiten 316–317.
9f. ἐν οἴνῳ καλλίστῳ καὶ εὐαρέστῳ bezeichnet die Eigenschaft des zu liefernden Weines; Qualitätsmerkmale bei Wein sind gauspezifisch gut zu unterscheiden. Die im Hermopolites üblicherweise verwendete
Formulierung lautet ἐν οἴνῳ ν έῳ καλλίστῳ καὶ εὐαρίστῳ. Im vorliegenden Vertrag wurde νέος
weggelassen, was bisher nur aus P.Straßb. I 1 und SB XVI 13037 bekannt war. Beide Parallelbeispiele weichen auch
sonst vom hermopolitanischen Formular ab (s. dazu oben).
10. Zur Lieferung von Wein μέτρου τοῦ ὅλου χωρίου vgl. SB XVI 12486 sowie P.Straßb. VII 696, 1–2
(korrigiert bei N. Kruit, Local Customs of Formulas 176). In P.Lond. III 1001, 20 (539 n. Chr.) ist von μέτρῳ τοῦ
ὑπ᾿ ἐμὲ χωρίου ἀμπελικ[οῦ] die Rede. Es handelt sich dabei wohl um ein lokales Maß, wie sie in Ägypten
(besonders im Hermopolites) häufig anzutreffen sind; was χωρίον allerdings hier konkret heißt, ist unklar. Zu
χωρίον und seinen Bedeutungen vgl. Preisigke, Wörterbuch; ders., Fachwörterbuch; außerdem Drew-Bear, Le
nome Hermopolite 42.
59
32. Quittung
χωρίον könnte im vorliegenden Papyrus einerseits im Sinne von Landgut bzw. Landbesitz aufzufassen sein;
dann wäre μέτρου τοῦ ὅλου χωρίου ein privates Maß der Theonilla, welches für ihren Grundbesitz
Gültigkeit hatte. Andererseits, und dies ist vielleicht die plausiblere Variante, könnte χωρίον im Zusammenhang
mit ὅλον auch“ganze Gegend” bedeuten, wobei damit möglicherweise der zu einem Dorf gehörige
Verwaltungsbereich gemeint war.
15. In der Hypographe werden vom Vertragsaussteller die wichtigsten Vertragspunkte nochmals wiederholt. Für
den schreibunkundigen Aurelius Papnuthis hat dies Aurelius Theotimos getan; vgl. H. C. Youtie, Ὑπογραφεύς:
The Social Impact of Illiteracy in Graeco-Roman Egypt, ZPE 17 (1975) 201–221 (Scriptiunculae posteriores I 179–
199). Bemerkenswert ist die Handschrift des Theotimos, die mit einer literarischen Schönschrift gleichzusetzen ist; s.
dazu W. Schubart, Griechische Paläographie, München 1925, G. Cavallo, H. Maehler, Greek Bookhands of the
Early Byzantine Period A. D. 300–800, London 1987 (BICS Suppl. 47). Die Formen von literarischen Papyrushandschriften veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte nicht allzu auffällig, eine Datierung nach paläographischen
Gesichtspunkten allein ist daher oft schwierig. Die Schönschrift spielte auch im alltäglichen Leben eine Rolle; immer
wieder wurden Verträge sozusagen in literarischer Form aufgezeichnet. Die Verwendung in Verbindung mit einer
Kursive, wie in diesem Papyrus, bietet die Möglichkeit, die zeitlich oft schwer einordenbare Schönschrift mit Hilfe
der Datierung der Kursive einem bestimmten Jahrhundert zuzuweisen.
32. QUITTUNG
P.Vindob. G 2258 + 25602
Arsinoites
15,9  11,1 bzw. 14,4  11,9 cm
29. 12. 622 n. Chr.
Tafel 25
Hellbrauner Papyrus von durchschnittlicher Qualität, der in zwei, nunmehr als zusammengehörig erkannten
Fragmenten beinahe vollständig erhalten ist. Er war ursprünglich sechsmal der Länge nach und vielleicht einmal in
der Mitte quer gefaltet. Der Verlauf der oberen Kante des unteren Bruchstückes, P.Vindob. G 25602, weist darauf
hin, daß das Blatt wahrscheinlich noch in gefaltetem Zustand etwa in der Mitte (zwischen Zeile 14 und 15) in zwei
Stücke zerschnitten worden war; vermutlich gingen dabei ca. 0,5 cm vom Papyrus verloren. Der obere Teil, P.Vindob. G 2258, ist als SPP XX 240 ediert. Beide Fragmente weisen nur wenige, durch Anobienbefall verursachte,
mäßig große Fehlstellen auf. 1,5–2 cm vom linken Rand befindet sich ein 3,5–4 cm breiter Verstärkungsstreifen mit
vertikaler Faserung. Die Ränder sind regelmäßig zugeschnitten. Freiränder sind links (0,5–1 cm) und unten (1–1,5
cm) eingehalten; rechts reichen die Zeilen teils bis zur Kante. Abgesehen vom Verstärkungsstreifen verläuft die
Schrift parallel zur Faser; es wurde schwarze Tinte verwendet.
Die Anordnung der Lücken im Blattinneren und am oberen Rand von P.Vindob. G 2258 ist ausschlaggebend für den
Versuch einer Rekonstruktion der Faltung des Papyrus. Der linke und der rechte Rand wurden je einmal nach innen
(zur Blattmitte der Vorderseite hin) gefaltet; dann wurde die rechte Seite abwechselnd nach oben, nach unten und
wieder nach oben gefaltet, und schließlich der einmal umgebogene, linke Teil darübergelegt. Durch eine derartige
Faltung war der Vertragstext völlig geschützt. Auf dem wohl erst nach der Faltung beschriebenen Verso steht,
parallel zur Faser, die inhaltliche Kurzfassung der Vorderseite; sie wurde mit schwarzer Tinte geschrieben.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
† ἐν ὀνόματις τοῦ κυρίου καὶ δεσπότου
Ἰησοῦ Χριστοῦ τοῦ θεοῦ καὶ σωτῆρος ἡμῶ(ν)
(2. H.) Τῦβι γ// ἑνδεκάτης ἰν(δικτίωνος) ἐν Ἀρ(σινοιτῶν πόλει)
Φλ(αουίῳ) Μην[ᾷ τ]ᾠ ἐνδοξοτ[ά]τῳ στρατηλ[ά]τῃ
παγάρχῳ τῆς Ἀρσινοιτῶν {π} καὶ
Θεοδοσιουπολιτῶν Αὐρήλιος Κοσμᾶς
ὑμέτερος φροντιστὴς υἱὸς τοῦ μακαρίου
Σαμβᾶ ἀπὸ τῆς αὐτῆς πόλεως ἀπὸ ἀμφόδου Κλεοπατρίου χ(αίρειν). Ἔσχον παρὰ τῆς
ὑμετέρας ἐνδοξότητος διὰ χειρὸς
ἐντεῦθεν ἤδη ὑπὲρ{ι} τιμῆς
ἀρρενικῶν καλάμων εἰς χρείαν
καλαμουργίαν τῶν διαφερόντων αὐτῇ™
ἀμπ̣
ελ̣
ικῶ̣
ν χ̣
[ω]ρίων κε[ιμ]έ[νων ...]
ἐποικίου Ἀνόγης καὶ κώμης Ἡρακλέωνος
60
32. Quittung
16
καρπῶν τῆς εἰσιούσης δωδεκάτης ἰν(δικτίωνος)
17
ὅ ἐστιν χρυσίου νομισμάτια
18
ὀκ[τ]ὼ ἥμισ[υ] ῥ[υ]παρὰ χρ(υσίου) νο(μισμάτια)
ῥ(υπαρὰ)
19
καὶ πρὸς ὑμετέραν ἀσφάλειαν ταύτην
20
αὐτῇ™ π̣
εποίημαι τὴν ἀπόδειξιν κυρίαν
21
οὖσαν καὶ ἐπερ(ωτηθεὶς) ὡμ(ολόγησα) †. (3. H.) Αὐρήλιος
22
Κοσμᾶς υἱὸς Σαμβᾶ ὁ προκείμε(νος)
23
στοι{ι}χεῖ μοι ἡ παροῦσα̣ἀπόδειξις ὡς πρό24
κε[ι]ται †.
25
(4. Hd.) † di emu &alom(enas) Zeichen
η
(ἥμισυ)
Verso ö (2. H.)
26
† Απόδειξ(ις) χρ(υσίου) ν̣
ο̣
(μισματίων) η (ἥμισυ) ῥ(υπαρῶν)
[γ]ε[ν]ο̣
[μ] έ̣
(νη) ὑπὸ̣ Κ̣
[ο]σμᾶ υἱοῦ Σ̣
αμ
̣βᾶ φροντιστ(οῦ) εἰς
Φλ̣
(άουιον) Μ̣
ην̣
[ᾶν]
27 τὸν ἐνδοξ(ότατον) στρατηλ(άτην) †.
3. ῖν// Pap. 7. ϋιος Pap. 13. l. καλαμουργίας 14. ἀμπελικῶν χωρίων κ̣
[ ε...]ε̣
[...] ed.
pr. 15. l. Ἀνώγης 22. ϋιος Pap. 23. l. στοιχεῖ 26. ἀπόδειξ(ις) λοι( ) . . . . . .
Ҡ Im Namen des Herrn und Gebieters Jesus Christus, des Gottes und unseres Heilands, (2. H.) am 3.
Tybi der elften Indiktion, in der Stadt der Arsinoiten. Flavius Menas, den hochberühmten Stratelates,
Pagarch der (Pagarchie) der Arsinoiten und Theodosiopoliten, grüßt Aurelius Kosmas, euer Verwalter,
Sohn des seligen Sambas, aus derselben Stadt aus dem Stadtviertel Kleopatrion. Ich habe von eurer
Berühmtheit in bar hier sogleich den Preis für besonders festes (“männliches”) Rohr erhalten, welches zur
Unterstützung der Reben gebraucht wird auf den Euch gehörenden Weinlandbesitzungen, gelegen beim
(?) Dorf Anoge und beim (?) Dorf Herakleon, der Früchte (der Ernte) der kommenden zwölften Indiktion,
das sind 81/2 Goldnomismata brutto, und zu Eurer Sicherheit habe ich Euch diese Quittung gemacht,
welche maßgeblich ist, und auf Befragen habe ich zugestimmt†. (3. H.) Aurelius Kosmas, Sohn des
Sambas, der oben Genannte, die gegenwärtige Quittung entspricht, wie sie vorliegt, meinem Wunsch und
Willen†.
(4. H.) † Durch mich, Kalomenas (Zeichen).”
Verso: (2. H.) “Quittung über 81/2 Goldnomismata brutto, ausgestellt von Kosmas, Sohn des Sambas,
Verwalter, für Flavius Menas, den sehr berühmten Stratelates.”
Der Papyrus enthält eine Quittung über 81/2 Goldnomismata, ausgestellt von Aurelius Kosmas. Dieser
bestätigt, den Betrag als Preis für Rohr, welches zur Rebunterstützung (καλαμουργία) benötigt wurde,
von Flavius Menas, Pagarch des Arsinoites und Theodosiupolites, erhalten zu haben. Bekanntlich wurde
seit hellenistischer Zeit in Ägypten zur Stützung von Reben trotz seiner relativ geringen Haltbarkeit in
erster Linie Rohr verwendet; s. Schnebel, Landwirtschaft 255–261. Vgl. in diesem Zusammenhang auch
CPR VII 8, ein Register über Rohranbau aus dem Arsinoites (2./3. Jh. n. Chr.); s. BL VIII 107. Häufig
stehen in den Papyri Weinbau und Rohranbau in enger Verbindung; so beispielsweise in BGU XII 2208
(8. Oktober 614 n. Chr., Hermopolites) und 2210 (15. Juni 617 n. Chr., Hermopolites). In beiden
Verträgen bestätigt der Weinbauer Aurelius Petros, den Preis für 134 bzw. 400 Bündel Schilfrohr im
voraus erhalten zu haben; er verpflichtete sich dazu, jeweils im Monat Mecheir zu liefern.
In der vorliegenden Quittung wird der Empfang von 8 1/2 Nomismata für eine unbestimmte Menge
Rohr bestätigt. Möglicherweise gab es zusätzlich zu dieser Preisempfangsbestätigung noch eine andere
vertragliche Vereinbarung, die den Rohrkauf an sich regelte, und in der auch die Warenmenge beziffert
gewesen sein könnte. Üblicherweise wurde Rohr in gebündeltem Zustand gehandelt. Anzahl, aber auch
Umfang der Bündel wurden vertraglich festgesetzt; vgl. BGU III 837, 27ff. (609 n. Chr.); BGU XII 2208,
22–24 (614 n. Chr.); BGU XII 2210, 18(20 (617 n. Chr.). In allen drei Verträgen handelt es sich um Kauf
von Schilfrohr im voraus. BGU XII 2208, 27–28 überliefert einen Betrag von 4 Nomismata als Wert für
134 Bündel; demnach bekam man für 1 Nomisma 331/2 Bündel Schilfrohr. Umgerechnet auf den
32. Quittung
61
vorliegenden Fall würde das eine Menge in der Größenordnung von ±270 Bündel ausmachen. Wie
spekulativ diese Umrechnung allerdings ist, zeigt P.Prag. I 66 (Arsinoites, 7. Jh. n. Chr.). Jener Papyrus
enthält eine Empfangsbestätigung für 200 Bündel Rohr, deren Wert mit 1 Nomisma angegeben ist.
Möglicherweise war der Preis, verglichen mit BGU XII 2208, deshalb so niedrig, weil es sich um eine
minderwertigere Sorte handelte. Die Qualität des Rohrs und vielleicht auch die Größe der Bündel müssen
für die Höhe des Preises ausschlaggebend gewesen sein. Zu etwaigen qualitativen Unterschieden bei
einzelnen Rohrsorten siehe Schnebel, Landwirtschaft 258.
Ἀρρενικὸς κάλαμος ist vermutlich die Bezeichnung für eine eigene, bisher erst einmal (s. BGU
III 837, 26–27) bezeugte Rohrsorte. Dieses sogenannte “männliche Rohr”könnte besonders stark und fest
und gerade deshalb für die Stützung von Reben gut geeignet gewesen sein; eine Sorte mit derartigen
Eigenschaften war wahrscheinlich eher teuer.
1–3. Zum christlichen Invokationsformular s. R. S. Bagnall, K. A. Worp, Christian Invocations in the Papyri,
CdE 56 (1981) 113ff., 129f. Bagnall und Worp meinen, daß nicht exakt datierbare Dokumente, wie der vorliegende
Vertrag, in dem nur die Indiktion angegeben ist, aus einer Zeit stammen könnten, da es keine byzantinische
Herrschaft in Ägypten gab (S. 128f.). J. Gascou, L’institution des bucellaires, BIFAO 76 (1976) 146, Anm. 7 (= BL
VIII 449) datiert SPP XX 240 zur Zeit der persischen Okkupation in das Jahr 622 n. Chr. Zur Eroberung Ägyptens
durch die Perser im Jahre 619 n. Chr. vgl. R. Altheim-Stiehl, Wurde Alexandreia im Juni 619 n. Chr. durch die
Perser erobert? Bemerkungen zur zeitlichen Bestimmung der sásánidischen Besetzung Ägyptens unter Chosrau II.
Parwéz, Tyche 6 (1991) 3–16.
4. ἐνδοξότατος (gloriosissimus) war das Rangprädikat der sozialen Oberschicht; die Belege reichen von der
Mitte des 5. Jh. n. Chr. bis in arabische Zeit; vgl. Hornickel, Ehren- und Rangprädikate8–11, P. Koch, Die
byzantinischen Beamtentitel 58–73, 114–116.
4–5. Zu den στρατηλάται und πάγαρχοι des Arsinoites und Theodosiupolites siehe K. A. Worp,
Στρατηλάται und πάγαρχοι im byzantinisch-arabischen Faijum, CPR X S. 153–156.
4–6. Flavius Menas war στρατηλάτης, πάγαρχος des Arsinoites und Theodosiupolites im Jahr 622 n.
Chr. Aufgrund der Tatsache, daß der vorliegende Text aus der Zeit der persischen Okkupation stammt, ist
στρατηλάτης als Ehrentitel und nicht als Bezeichnung für den obersten Armeekommandanten aufzufassen; vgl.
dazu A. H. M. Jones, LRE II 535, J. Gascou, Les grands domaines 65, Anm. 362. Zum Amt des Pagarchen, der ein
ranghoher Beamter und als solcher vor allem für die Steuererhebung in den nicht autoprakten Gebieten
verantwortlich war, s. Rouillard, L’administration civile 52–62, J. Gascou, La détention collégiale de l’autoritè
pagarchique dans l’Egypte byzantine, Byzantion 42 (1972) 60–72, W. Liebeschütz, The Pagarch: City and Imperial
Administration in Byzantine Egypt, JJP 18 (1974) 163–168. Zur Bedeutung des Namens Flavius vgl. J. G. Keenan,
The Names Flavius and Aurelius as Status Designations in Later Roman Empire, ZPE 11 (1973) 33–63 bzw. ZPE 13
(1974) 283–304; ders., An Afterthought on the Names Flavius and Aurelius, ZPE 53 (1983) 245–250.
In der Frage, ob der Pagarch Flavius Menas mit jenem Menas aus SPP III 303, 3; SPP VIII 1044, 1; SPP VIII
1048, 1; P.Monac. III 130, 1. 34; MPER NS XV 111, 54; SPP III 344, 1 und SB I4659, 6 + BL VIII 311 (die Belege
wurden von K. A. Worp, CPR X, S. 154 zusammengestellt) zu identifizieren ist, herrscht Uneinigkeit. Während J.
Diethart, Pros. Ars., Nr. 5448 eine Person annimmt, hält G. Fantoni, CPR XIV, S. 44, Anm. 4 eine Identifizierung für
kaum wahrscheinlich. Im Rahmen der Bearbeitung eines bisher unpublizierten Wiener Papyrus (P.Vindob. G 21136,
Fragment einer Quittung für den Pagarchen FlaviusMenas vom 27. April 622 n. Chr.) hat unlängst B. Palme in
diesem Zusammenhang neue Überlegungen angestellt und gelangt zu der Überzeugung, daß es sich in allen Fällen
sehr wahrscheinlich um denselben Mann handelt.
6, 21–22. Der hier genannte Αὐρήλιος Κοσμᾶς, Sohn des Σαμβᾶς, ist bei Diethart, Pros. Ars. Nr. 1044 (S.
64) verzeichnet.
7. Der φροντιστής war im Bereich der Verwaltung von Großgrundbesitz als Aufseher einer Gruppe von
Pächtern tätig; wie diese konnte auch er selbst γεωργός sein. S. dazu Hardy, Large Estates 133, sowie Gascou, Les
grandes domaines 20; vgl. außerdem Johnson, West, Economic Studies33 bzw. 63.
9–21. Die vorliegende Quittung entspricht in ihrer Formulierung in weiten Teilen SPP XX 209 = SB I 5270
(Faijum, 27. 2. 625 n. Chr.; vgl. BL II 209). In diesem Schriftstück wird der Empfang von Geld für Ziegelsteine
bestätigt, wobei, anders als in P.Vindob. G 2258 + 25602, die Warenmenge genau beziffert ist.
10. Jemanden mit ἐνδοξότης (gloria) anzusprechen, war in Papyrusurkunden der byzantinischen Zeit sehr
verbreitet; wie im Fall von ἐνδοξότατος wurden damit Personen der oberenGesellschaftsschicht bezeichnet. Siehe
Zilliacus, Anredeformen 88 und Koch, Die byzantinischen Beamtentitel114–116.
11. Die Schreibung ὑπὲρ{ι} ist möglicherweise eine Vermischung von ὑπὲρ{ι} und περί; vgl. dazu
Mayser, Grammatik II 2.2, 450(454.
12. ἀρρενικὸς κάλαμος ist bisher nur einmal bezeugt. BGU III 837 ist ein Lieferungskauf aus dem
Arsinoites und datiert in das Jahr 609 n. Chr.; vgl. Preisigke, Wörterbuch. Neben der wörtlichen Übersetzung
“männliches Rohr” (s. v. ἀρρενικός) deutet Preisigke ἀρρενικὸς κάλαμος auch im Sinne von “stark
ausgewachsenes Rohr” (s. v. κάλαμος). Mit Sicherheit ist ἀρρενικὸς κάλαμος nicht wörtlich zu verstehen;
33. Arbeitsvertrag
62
bei Gräsern gibt es keine getrenntgeschlechtlichen Pflanzen. Vermutlich handelt es sich um eine spezielle Sorte von
sehr starkem, festem Rohr. Bekannte Rohrsorten sind κάλαμος Ἑλληνικός, κάλαμος Ἰνδικός und
κάλαμος κεντρίτου; vgl. Schnebel, Landwirtschaft256, 258. Zu Rohr s. auch Hehn,Kulturpflanzen und
Haustiere in ihrem Übergang aus Asien nach Griechenland und Italien sowie in das übrige Europa 297. 303;
ἀρρενικὸς κάλαμος wird nicht bei ihm erwähnt.
14. Die Ergänzung κε[ιμ]έ[νων ...] erscheint plausibel; unklar ist, was danach noch geschrieben stand.
Theoretisch sollte am Ende der Zeile eine auf die folgenden Ortsangaben bezugnehmende Präposition (beim Genetiv)
eingetragen gewesen sein. Logisch wären ἐν, ἐπί oder περί; da es allerdings keinerlei Spuren eines ε gibt, müssen
sie als Ergänzungsmöglichkeit vernachlässigt werden. Der vorhandene Rest einer Unterlänge könnte Teil eines ρ
gewesen sein, das möglicherweise wiederum zu παρά (oder auch πρός) gehört haben könnte. In diesem Fall hätte
der Schreiber Genetiv statt Dativ verwendet; vgl. Z. 14 καλαμουργίαν statt καλαμουργίας.
15. Ἐποίκιον ist in byzantinischer Zeit gleichbedeutend mit κώμη; s. dazu und zu den sonstigen Bedeutungen
von ἐποίκιον in den Papyri Drew-Bear, Le nome Hermopolite 41–42.
Zu Ἀν ώγη und Ἡρακλέων s. Calderini, Daris, Dizionario I 130 f., II 225 sowie Suppl. 41, 129; vgl. auch
Wessely, Topographie des Faijum 37, 66. Ἀνώγη, χωρίον bzw. ἐποίκιον, ist vom 6. bis in das 8. Jh. n. Chr. gut
bezeugt. Bezüglich der Schreibung o statt ω siehe Gignac, Grammar I 275–277. Die Belege für Ἡρακλέων datieren
einerseits in das 2. Jh. n. Chr. (ἐποίκιον Ἡρακλέωνος), andererseits in das 4./5.–8. Jh. n. Chr. (χωρίον, einmal
κώμη Ἡρακλέωνος). Ob es sich dabei um ein und denselben Ort handelt, ist nicht eindeutig zu klären; vgl.
P.Petaus, Einleitung 28. Ἀνώγη und Ἡρακλέων sind bisher nur in SPP X 149, 6 + 7 (Grundstücksliste aus dem
Faijum, 6. Jh. n. Chr.) gemeinsam vorgekommen. Zudem ist dies die einzige Stelle, an der, wie hier, von
Ἡρακλέωνος κώμηdie Rede ist.
16. καρπῶν. Der Genetiv ist vielleicht von καλαμουργία (Z. 14) abhängig; zusätzlich zur Bezeichnung des
Ortes, wo die Reben gestützt werden müssen, ist auch angemerkt, für wann dies zu geschehen hat.
18. Zu ῥυπαρός siehe 35, 2 ff. Anm.
25. Der den Vertrag unterzeichnende Notar ist mit jenem Kalomenas in BGU II 404, 15 (7. Jh. n. Chr.), den
Diethart, Worp, Byz. Not. 41 verzeichnen, offensichtlich nicht ident; die Unterschriften weisen keinerlei
Ähnlichkeiten auf. Darüber hinaus gibt es wenigstens noch zwei von einem Notar namens Kalomenas unterzeichnete
Urkunden. Die Unterschrift in SPP III 678, einem Pergamentfragment aus dem Arsinoites (7. Jh. n. Chr.), könnte von
derselben Hand stammen wie die in BGU II 404, 15; in beiden Fällen verwendet Kalomenas die rein griechische
Form. Die zweite Urkunde, P.Prag. I 66, ist eine Quittung, betreffend 200 Bund Rohr (Arsinoites, 7. Jh. n. Chr.);
dieser Kalomenas ist mit dem in P.Vindob. G 2258 + 25602 zu identifizieren. Zur Verwendung der lateinischen (bzw.
lateinisch-griechischen) neben der griechischen Formel im Arsinoites s. Diethart, Worp, Byz. Not. 12. Wie aufgrund
der Belege anzunehmen, gab es im Arsinoites im 7. Jh. n. Chr. zumindest zwei Notare mit dem Namen Kalomenas.
P.Vindob. G 21.136 ist in CPR XXIV 30 publiziert werden. Ich danke B. Palme sehr herzlich dafür, daß er mir
lange vor dem Druck Einsicht in sein Manuskript gewährte und zudem gestattet hat, von seinen damals noch
unveröffentlichten Ergebnissen hier bereits zu berichten.
33. ARBEITSVERTRAG
P.Vindob. G 25648 + SB I 4484 + SB I 4738
Arsinoe
6,5  9,5 bzw. 17  9,7 cm
21. 10. 591 n. Chr.
Tafel 26, 27
Das Fragment P.Vindob. G 25648 ist Teil eines mehrmals gebrochenen, mittelbraunen Papyrus von durchschnittlicher Qualität. Schmale, hochformatige Schriftstücke wie dieses sind aus dem Arsinoites mehrfach bezeugt;
vgl. CPR X S. 24, § 5.
Zwei im Louvre befindliche Stücke (MN 6846 App. 708; MN 6846 App. 325) konnten nunmehr als diesem
Papyrus zugehörig erkannt werden. Sie wurden von C. Wessely, Die Pariser Papyri des Fundes von El-Faij˚mS. 143
bzw. 167 (Denkschr. d. Akademie d. Wiss., Phil.-hist. Kl. 37, Wien 1889) ediert und sind in SB I 4484 (= MN 6846,
App. 708) und SB I 4738, Nd. als SB XVIII 13959 (= MN 6846, App. 325) wiederabgedruckt. SB I 4484 (+ BL VII
184) ist der obere, P.Vindob. G 25648 und SB I 4738 sind der untere Teil vom ursprünglichen Papyrusblatt; das
mittlere Stück fehlt. SB I 4484 ist links und rechts vollständig; oben fehlt ein ca. 1,5 cm hoher Streifen. Die Ränder
verlaufen einigermaßen regelmäßig. Das Randfragment SB I 4738 schließt unmittelbar an P.Vindob. G 25648 an und
ist dort links oben zu ergänzen, wodurch die ersten zehn Zeilen (10–19) des Wiener Stückes komplett sind. Der
rechte und der teils stark beschädigte untere Rand sind vollständig erhalten; ca. 1,3 cm vom rechten Rand verläuft
eine Klebung. Der Papyrus war ursprünglich vermutlich mehrmals gefaltet. SB I 4738 und P.Vindob. G 25648
dürften entlang einer Faltung auseinandergebrochen sein; vgl. ZPE 64 (1986) 61. Die Schrift verläuft parallel zur
Faser; es wurde schwarze Tinte verwendet.
33. Arbeitsvertrag
63
Auf dem Verso, ebenfalls parallel zur Faser, Reste einer kurzen, sich über zwei Zeilen erstreckenden
Zusammenfassung der Vorderseite; die Namen der Vertragspartner sind zumindest teilweise erhalten. Nur die
Rückseite von P.Vindob. G 25648 + SB I 4738 ist beschrieben.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
† [Ἐν ὀνόματι τοῦ κυρίου καὶ δεσπότου]
Ἰησο[ῦ] Χριστοῦ τοῦ θεοῦ (καὶ) σω̣
τῆρ[(ος) ἡμῶν]
βασιλείας τοῦ εὐσεβ(εστάτου) ἡμῶν δεσπ(ότου)
Φλ(αουίου) Μαυρικίου Τιβερίου το̣
ῦ αἰων(ίου)
αὐγούστ(ου) ἔτους ι Φαῶφι κγ [ἀ]ρ̣
(χῇ)
δεκάτης ἰ[ν(δικτίωνος)] ἐν Ἀρ(σινοιτῶν πόλει).
(2. H.) Νεῖλος διάκονος ἁγίας [κ]αθολικῆς
ἐκκλησίας υἱὸς ἄπα Ὃ[λ] ἀπὸ τ̣
ῆς
[Ἀρσινοιτῶν] πόλεω[ς ἀ]πὸ ἀ[μφόδου]
abgebrochen
10
νομιτεύεται
χρ(υσίου)
ν̣
[ό(μισμα)]
α
(δίμοιρον)
ν̣
(ομιτεύεται)
11
καὶ βαφικ(οῦ) παννίο̣
υ ἑνὸς ἡ12
μίσεως ἀπὸ νεομηνίας
13
τοῦ ὄντος μηνὸς Φαῶφι
14
τ ῆς παρούσης δεκάτης ἰν(δικτίωνος),
15
εἰ δὲ ἀν̣
αχωρῆσαι τ ῆς πρὸς σὲ
16
παραμο̣
νῆς πρὸς συμπλη17
ρώσεως (3. H.)̣τοῦ ἐνιαυτοῦ ἐπὶ τᾠ (2. H.) ἄμισθον
18
ἀναχωρῆσαι ἀναμφιβόλως
19
ἐξ ὑπαρχ[όντων μου πάντων
20
[καὶ ἐπε]ρ(ωτηθεὶς) ὡμολ(όγησα) †. Ν[εῖ]λος διάκονος
21
[ἁγίας κα]θολικῆς ἐκκλησίας υἱὸς
22
[ἄπα Ὃλ ὁ πρ]οκίμενος στιχῖ μη ἡ μίσθω(σις)
23
[ὡς πρό]κιτε. (4. H.) Αὐρήλιος Ἠλίας Παύ24
[λου ἔγρ]α(ψα) ὑ(πὲρ) αὐτοῦ παρόντος ἀγραμ25
[μάτου ὄν] τ̣
ος. Αὐρήλιος Ἠλίας Παύλου ἔγρα(ψα)
26
[ὑ(πὲρ) αὐτο]ῦ παρόντος ἀγ̣
ρ̣
αμμάτου ὄντος †.
27
[(5. H.) di] emu Sansneu Zeichen
ὡς
Verso (6. H.)
28
29
ö] . ουτου τοῦ ἀδελφ(ο)ῦ Νεῖλου δια̣
κό̣
[νου ]
δωρον βαφ(έα) †.
2. σωτη[ροςed. pr., σωτῆρος SB I 4484 5. κς ed. pr., κζ SB I 4484 6. ϊν// Pap. 8.απα ν ed. pr., ἄπα
. .ο. .φ SB I 4484 9. [αυτης . . . ] ed. pr. 11. πανινιυPap., l. παννίου 14. ϊν// Pap. 15.
αι ex ω, ω ex ι; l. ἀναχωρήσω;σε Pap. 22. l. ὁ προκείμενος; l. στοιχεῖ μοι 23. l. πρόκειται
28. [
]ου ἀδελφοῦ Νειλάμμ(ωνος) ed. pr. (SB I 4738), ω]ν̣
ο̣
ς̣υἕ̣
οῦ Ἀδελ̣
φίου ε . . υ δ̣
ι̣
α̣
κ̣
[
ZPE 64 (1986) 61–62 (SB XVIII 13959)
Ҡ Im Namen des Herrn und Gebieters Jesus Christus, des Gottes und unseres Heilands im 10. Jahr
der Herrschaft unseres gottesfürchtigsten Gebieters Flavius Mauricius Tiberius, des ewigen Augustus, am
23. Phaophi, am Beginn der zehnten Indiktion, in der Stadt der Arsinoiten. (2. H.) Neilos, Diakon der
heiligen katholischen Kirche, Sohn des Apa Hol, aus der Stadt der Arsinoiten aus dem Stadtviertel ...
[abgebrochen] ... (wie) sie gebräuchlich sind, 1 2/3 Goldnomisma, wie sie gebräuchlich sind, und eineinhalb zum Färben geeignete Tücher (Ballen ?) vom Ersten des laufenden Monats Phaophi der gegenwärtigen zehnten Indiktion; wenn ich aber aus dem Arbeitsverhältnis mit dir vor Ablauf (3. H.) des Jahres
33. Arbeitsvertrag
64
fortgehe, unter der Bedingung, (2. H.) ohne Lohn fortzugehen, zuverlässig unter Haftung meines
gesamten Vermögens, und auf Befragen habe ich zugestimmt T. Neilos, Diakon der heiligen katholischen
Kirche, Sohn des Apa Hol, der oben Genannte, der Vertrag entspricht, wie er vorliegt, meinem Wunsch
und Willen. (4. H.) Aurelius Elias, Sohn des Paulos, ich habe für ihn in seiner Anwesenheit geschrieben,
weil er nicht schreiben kann. Aurelius Elias, Sohn des Paulos, ich habe für ihn in seiner Anwesenheit
geschrieben, weil er nicht schreiben kann T.
(5. H.) Durch mich, Sansneus (Zeichen).”
Verso: (6. H.) “... des Bruders Neilos, Diakon [... für ... ] -doros, Färber T.”
Der Diakon Neilos schließt mit einem Färber einen Arbeitsvertrag für ein Jahr. Zum Vertragstyp siehe
J. Hengstl, Private Arbeitsverhältnisse freier Personen in den hellenistischen Papyri bis Diokletian, Diss.
Bonn 1972; für die byzantinische Zeit ist maßgeblich Jördens,Vertragliche Regelungen von Arbeiten (mit
Besprechung der älteren Literatur). Der vorliegende Vertrag ist unvollständig: er besteht aus dem
Präskript, wobei der Name des Arbeitgebers fehlt, und jenem Teil des Vertragscorpus, in dem die
Lohnhöhe, der Arbeitsbeginn, die Strafe bei Vertragsbruch (= Lohnverlust) und die Haftungsklausel
behandelt werden. Die Einleitung mit der Arbeitsverpflichtung sowie die Tätigkeitsbeschreibung fehlen;
sehr wahrscheinlich verpflichtete sich Neilos zur Durchführung von Färberarbeiten. Als Entlohnung war
eine Geldzahlung in der Höhe von 12/3 Nomismata vorgesehen, und Neilos bekam zusätzlich vermutlich
noch “eineinhalb färbbare bzw. zum Färben geeignete Tücher/Ballen (?)” (βαφικ(οῦ) παννίου
ἑνὸς ἡμίσεως). Naturalleistungen als Teil des Lohnes sind mehrfach bezeugt; vgl. Jördens,
Vertragliche Regelungen von Arbeiten 158, 173–174. In PSI IV 287, 15 (377 n. Chr., Oxyrhynchos)
erhält ein Weber eine leinene Tunika als Sonderzuwendung. Erst im Anschluß an die
Lohnvereinbarungen ist hier der Arbeitsbeginn festgesetzt; sonst steht er häufig unmittelbar nach der Vertragseinleitung; vgl. Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten 154–155.
Es ist häufig überliefert, daß Angehörige des Klerus (vor allem des niederen Klerus) einer ihrer
sozialen Schicht entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit außerhalb der Kirche nachgingen; s. dazu
Wipszycka, Les ressources et les activités économiques des églises 154–173; außerdem Naldini, Il
cristianesimo in Egitto 43–44. Vertreter der Kirche sind als Grundbesitzer, Bauern, Händler, Beamte der
öffentlichen Verwaltung, Berufsschreiber, Notare oder Angestellte in der Verwaltung landwirtschaftlicher
Güter bezeugt. Ein beachtlicher Teil war als Handwerker tätig. Sie übten verschiedene handwerkliche
Berufe aus, und es gibt bisher zumindest einen Beleg, daß auch die Färberei dazu gehörte: in P.Grenf. I
68 (7. Jh. n. Chr.) bestätigt der Diakon Georgios dem Färber Apa Or, seinen Lohn erhalten zu haben.
Offensichtlich hat Georgios bei ihm als Färber gearbeitet, wobei dieses Dienstverhältnis zuvor ebenfalls
vertraglich geregelt worden sein könnte.
Arbeitsverträge, die die Färberei betreffen, sind selten überliefert. In der Tabelle bei Jördens,
Vertragliche Regelungen von Arbeiten 130–146 sind nur drei Verträge (P.Herm. 30 + BL VIII 149f.
[551/552 n. Chr.], P.Oxy. XVI 1980 [557 n. Chr.], P.Grenf. II 87 [602 n. Chr., Hermopolites])
verzeichnet. Die Arbeitgeber sind jeweils im selben Gewerbe tätig wie die Arbeitnehmer; keiner der
Arbeitnehmer ist ein Geistlicher. Der vorliegende Papyrus enthält demnach anscheinend den ersten
Arbeitsvertrag, in dem ein Angehöriger der Kirche sich zu Färberarbeiten verpflichtet. Zum
Färbergewerbe in Ägypten sind Reil, Gewerbe 99–101 sowie Wipszycka, L’industrie textile 145–156
heranzuziehen. Siehe außerdem Blümner, Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste 225–
259, Neuburger, Die Technik des Altertums 179f., 190–198 und Forbes, Studies in Ancient Technology
IV 98–148.
Auffallend selten sind in Arbeitsverträgen Angehörige des Klerus Arbeitnehmer; vgl. P.Oxy. I 136
(24. Mai 583 n. Chr., Oxyrhynchos): der Diakon Serenus geht ein Arbeitsverhältnis als Gutsverwalter ein.
Aus dem kirchlichen Milieu gibt es außerdem zwei “unentgeltliche Arbeitsverpflichtungen”: SB XIV
11858 und CPR V 11 (s. dazu Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten 351–352). Ansonsten
begegnen Vertreter der Kirche vorwiegend als Dienstgeber; so beispielsweise in PSI VIII 933 (24./28.
August 538 n. Chr., Antaiopolites), P.Oxy. XVI 1894 (22. Dezember 573 n. Chr., Oxyrhynchos) oder
auch SPP III 96 (Arsinoites, 625 oder640 n. Chr.; vgl. BL VIII 435).
1–6. Der vorliegende Vertrag ist eines der frühen Beispiele für die Verwendung der Invokationsformel am
Beginn von Dokumenten; s. dazu Bagnall, Worp, Christian Invocations 112ff. Die per kaiserlichem Dekret von
Maurikios eingeführte Invokation tritt in Ägypten erstmals im Jahr 591 n. Chr. auf; s. dazu auch J. R. Rea, P.Oxy.
33. Arbeitsvertrag
65
LVIII S. 51–57, Einleitung zu Nr. 3933–3962. Während der Regierungszeit des Maurikios war die ausschließlich
übliche Form der Invokation die Anrufung Christi.
Zum Formular der kaiserlichen Datierung vgl. Bagnall, Worp, RFBE 60, Nr. (5).
5. Aufgrund der Lesung κγ statt κζ (SB I 4484) muß das Datum vom 25. Oktober 591 n. Chr. (vgl. ZPE 26
[1977] 277) auf den 21. Oktober 591 n. Chr. vorverlegt werden; s. dazu Bagnall, Worp, CSBE 91, 96.
Das Datum wird mit ἀρχῇ™, “am Beginn” der zehnten Indiktion, bezeichnet; vgl. dazu ausführlich Bagnall,
Worp, CSBE 17–29. Im Arsinoites (und Herakleopolites) begann die Indiktion jeweils am 1. Juli; üblicherweise
wurden Daten der letzten zwei Monate vor dem 1. Juli als τέλει ausgewiesen, zwei Monate nach dem 1. Juli
galten sie als ἀρχ™ῇ. Daß allerdings im Phaophi noch von ἀρχῇ™ die Rede ist, ist bemerkenswert.
7. Νεῖλος διάκονος ist bei Diethart, Pros. Ars. Nr. 3887 (S. 228) verzeichnet; als Beleg ist SB I 4484 zitiert.
διάκονος ἁγίας καθολικῆς ἐκκλησίας. καθολική ist als Epitheton aufzufassen und bezeichnet
entweder die Hauptkirche eines Ortes oder aber auch eine Pfarrkirche. S. dazu P.Strasb. 470–500, Einleitung 206;
außerdem Wipszycka, Les ressources 25. Vermutlich ist ἁγία καθολικὴ ἐκκλησία hier die Hauptkirche von
Arsinoe (μεγάλη ἐκκλησία). Ebenso in SB I 4489 (“Erklärung früherer Pächter”, Faijum, 6./7. Jh. n. Chr.), SPP
III 96 (Lohnquittung, Arsinoites, 7. Jh. n. Chr.) sowie P.Ross. Georg. V 33 (Anfang einer Urkunde, Arsinoe, 24.(28.
8. 593 n. Chr.; vgl. BL VIII 292); vgl. L. Antonini, Le chiese cristiane nell'Egitto, Aegyptus 20 (1940) 129 (208. Zu
den Kirchen und Klöstern von Arsinoe s. auch Wessely, Die Stadt Arsinoe 41(43).
Neilos war Diakon der Hauptkirche von Arsinoe. Diakone waren Bischöfen zu- bzw. untergeordnet und wurden
hauptsächlich für administrative Aufgaben eingesetzt. Siehe M. Kaiser, Lexikon für Theologie und Kirche 3 (1959)
318–323, s. v. Diakon sowie Turner, Christian Words 100–102.
διάκονος ἁγίας καθολικῆς ἐκκλησίαςist gleichlautend in SB I 4675 (Lieferungskauf über
Weinkufen aus byzantinischer Zeit, Faijum) überliefert. Vgl. außerdem SPP III 103 (= P.Rainer Cent. 86); in diesem
Darlehensvertrag vom 25. 2. 381 n. Chr. (Herakleopolites) ist der Vertragsaussteller und Darlehensnehmer Aurelius
Kephalon διάκονος καθωλικῆς ἐκκλησίας.
Zur Grußformel ὁ δεῖνα τᾠδεῖνι vgl. Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten 151, Anm. 36; mit
dem Nominativ eingeleitete Grußformeln sind in Arbeitsverträgen auffallend häufig entgegen der sonst selteneren
Verwendung.
8, 22. Vielleicht hieß der Vater des Neilos ἄπα Ὅλ; die vorhandenen Reste könnten zu einem οvervollständigt
werden, das λ fehlt. Ebenfalls möglich wären ἄπα Ὧλ oder ἄπα ῟ Ωρ. Vgl. Preisigke, Namenbuch sowie
Foraboschi, Onomasticon; Th. Kruse, Drei Heidelberger Papyri aus byzantinischer Zeit, ZPE 88 (1991) 134, 4 Anm.
zur Bedeutung von ἄπα.
9. ἀ̣
[μφόδου]. Zu den verschiedenen Stadtteilen von Arsinoe s. Wessely, Die Stadt Arsinoe 18–39. Vgl.
außerdem Preisigke, Wörterbuch III, Abschn. 22, weiters J. Diethart, Archiv 33 (1987) 63f. Nr. 1: Amphoda von
Arsinoe (Papyrus aus dem 6./7. Jh. n. Chr.).
11–12. βαφικ(οῦ) παννίο̣
υ ἑνὸς ἡμίσεως. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Schreiber an dieser
Stelle den Genetiv und nicht den Akkusativ verwendet hat. Zu παννίον siehe Lampe, PGL sowie Sophocles, Greek
Lexicon of the Roman and Byzantine Periods. Griechisch παννίον ist unmittelbar von Lateinisch pannus
hergeleitet und bedeutet “ein Stück Stoff/Tuch”; παννίον ist bisher papyrologisch nur in der Form πανιον als
Entsprechung zu pannusin einem lateinisch/-griechischen Glossar (4. Jh.) bezeugt, vgl. J. Kramer, Lateinischgriechisches Glossar, Tyche 5 (1990) 37–39. Die Stoffmenge wird, ohne eine Maßangabe zu nennen, mit
“eineinhalb” bezeichnet; anscheinend war die Stückgröße definitiv und teilbar. Es erscheint unter den gegebenen
Umständen naheliegend, diese Passage als Teil der Entlohnung aufzufassen (s. oben).
12–13. ἀπὸ νεομηνίας τοῦ ὄντος μηνὸς Φαῶφι. Vertraglich festgesetzter Arbeitsbeginn ist der 1.
Phaophi (= 29. September); der Vertrag selbst wurde aber erst am 23. Phaophi abgeschlossen. Ähnlich SB I 4490
(Dienstbotenvertrag, Faijum, 19. 1. 641 n. Chr.; vgl. BL VIII 309f. S. auch BL IX 239): hier liegen 24 Tage zwischen
Abschluß des Vertrages und Arbeitsbeginn. Siehe Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten 154.
15. Der Schreiber hat vielleicht zuerst ἀναχωρῆσι bzw. ἀναχωρῆσαι zu ἀναχωρήσω verbessert.
16. Zur Bedeutung von παραμονή in byzantinischer Zeit vgl. Jördens, Vertragliche Regelungen von Arbeiten
284–295 (mit älterer Literatur). Der Begriff παραμονή ist unabhängig von den verschiedenen
Arbeitsvertragsformen schlichtals “Dienst” zu verstehen; entscheidend dabei war, daß der Arbeitnehmer zur
Anwesenheit verpflichtet war.
23–26. Aurelius Elias hat den vorliegenden Vertrag für Neilos, weil er nicht schreiben kann, unterschrieben; es ist
wohl auf einen Irrtum zurückzuführen, daß er dies gleich zweimal getan hat. Zur Rolle und Funktion des
Hypographeus siehe H. C. Youtie, Ὑπογραφεῦς: The Social Impact of Illiteracy in Graeco-Roman Egypt, ZPE 17
(1975) 201–221. Der Schreiber Aurelius Elias, Sohn des Paulos, ist bereits mehrfach bezeugt. Fünf Belege hat L. C.
Youtie, A Sixth Century Scribe, ZPE 18 (1975) 258–260 zusammengestellt; einer davon, SB VI 9280 + BL VII 205,
gehört allerdings nicht dazu. Der Name des Hypographeus ist nämlich nicht, wie von ihr vermutet, Elias, sondern
sehr wahrscheinlich Neilos. P.Lond. I 113 (4), 31 + BL I 236, ein Pachtvertrag (Arsinoe, 595 n. Chr.), fehlt in der
Zusammenstellung von L. C. Youtie. Mit dem nunmehr hinzuzufügenden P.Vindob. G 25648 sind also jetzt sechs
Dokumente bekannt, in denen Aurelius Elias, Sohn des Paulos, für Vertragsaussteller, die nicht schreiben können,
33. Arbeitsvertrag
66
unterschreibt. Üblicherweise fügt der Hypographeus dem Vertragstext eigenhändig die Hypographe im Namen seines
Auftraggebers
hinzu.
Aurelius
Elias
hat
in
P.Vindob.
G
25648
allerdings
nur
67
34. Einnahmen eines landwirtschaftlichen Gutes
seinen Namen und den Vermerk, daß er für Neilos in dessen Anwesenheit unterschrieben hat, selbst geschrieben.
Jener Teil der Hypographe, worin der Vertragsaussteller dem vorliegenden Vertrag zustimmt, stammt von derselben
Hand, die auch den vorangehenden Vertragstext aufgesetzt hat. Ebenso in CPR IX 30, Pachtvertrag aus dem
Hermopolites (1. Hälfte 7. Jh. n. Chr.); irrtümlicherweise ist in Zeile 13 (hier endet der eigentliche Vertragstext, und
es beginnt die Unterschrift) ein Handwechsel angegeben.
Was den Bildungsstand von Diakonen betrifft, ist bekannt, daß dieser oft recht niedrig war; sie konnten häufig
nicht schreiben (vgl. P.Giss. I 55, Einleitung). S. dazu auch G. H. R. Horsley, New Documents Illustrating Early
Christianity I (Macquarie 1976) 121–124.
27. Bisher dreimal ist der unterzeichnende Notar Sansneus bezeugt: BGU I 303, 26 + BL VII 11; P.Lond. I 113
(4), 32 und SB VIII 9771, 21 + BL VIII 354; vgl. Diethart, Worp, Byz. Not. 48. Sansneus verwendet— wie im
Arsinoites ab dem 6. Jh. n. Chr. üblich — sowohl die ausschließlich griechische Unterschrift als auch die lateinische
oder lateinisch-griechische Formel. Rückschlüsse von der Form der Unterschrift auf die Art der Urkunde, wie in
P.Rainer Cent. 434 vorgeschlagen, sind allerdings nicht möglich. Die einfache Formel di emu Sansneu ist in
lateinischer Schrift im vorliegenden Text erstmals überliefert; die ebenfalls rein lateinische Unterschrift in BGU I
303, 26 lautet di emu Sansneu esemioth.
28. Die Lesung der Rückseite ist, soweit erhalten, einigermaßen sicher. Die bisherigen Lesevorschläge in SB I
4738 und bei A. Jördens, Arbeitsverträge in der Sammlung des Louvre, ZPE 64 (1986) 61–62 (s. SB XVIII 13959)
sind zu korrigieren.
ἀδελφός könnte hier entweder “Bruder (in Christus)” oder vielleicht “Kollege” bedeuten; vgl. M. Naldini, Il
cristianesimo in Egitto15f., außerdem CPR XVII A 26, 1.
29. [ ](δωρος βαφ(εύς). Mögliche Ergänzungen des Namens wären Ἡλιόδωρος, Θεόδωρος,
Ἰσίδωρος oder auch Χριστόδωρος. Vgl. dazu Dornseiff, Hansen,Rückläufiges Wörterbuch 284, Preisigke,
Namenbuch und Foraboschi, Onomasticon. Ein [ ]δωρος βαφ(εύς) ist bei Diethart, Pros. Ars. nicht
verzeichnet.
Die Zusammengehörigkeit von SB I 4484 und SB I 4738 vermutete bereits J. Diethart, wie aus seiner
handschriftlichen Notiz zu einem Mikrofilm der Pariser Papyri hervorgeht. Zu SB I 4738 s. A. Jördens in ZPE 64
(1986) 61–62; das Fragment ist unter Nr. 54 in die Übersicht über Arbeitsverträge bei Jördens,Vertragliche
Regelungen von Arbeiten 130–132 aufgenommen.
34.EINNAHMEN EINES LANDWIRTSCHAFTLICHEN GUTES
P.Vindob. G 39793
Hermopolites
34,5  23,1 cm
7. Jh. n. Chr.
Tafel 28
Mittelbrauner, vollständiger Papyrus von durchschnittlicher Qualität; im Material sind deutlich dunkle Einschlüsse zu
erkennen. 11,5–12 cm vom linken Rand verläuft eine Klebung.
Das Stück ist durch Anobienbefall teilweise erheblich beschädigt, besonders der obere und der untere Rand, aber
auch Bereiche im Blattinneren. Die linke und die rechte Bruchkante verlaufen einigermaßen regelmäßig. Links ist
kein Freirand eingehalten; oben und unten läßt sich ein Freirand von ca. 1 cm rekonstruieren, rechts sind mindestens
5,5 cm bis zur Kante freigelassen. Der Papyrus war quer gefaltet, worauf die Übereinstimmung einiger durch
Insektenfraß entstandener Löcher hinweist. Die Schrift verläuft in Faserrichtung und läßt eine geübte Hand erkennen;
der Schreiber hat schwarze Tinte verwendet. Bezüglich der paläographischen Datierung in das 7. Jh. n. Chr. sind CPR
IX 75 und P.Vindob. K 6005 in Anal. Pap. 4 (1992) 84–92 als Vergleichsbeispiele heranzuziehen.
Auf der Rückseite, gleichfalls parallel zur Faser, steht ein größtenteils tachygraphischer Text, anders als die
bekannten tachygraphischen Kommentare; s. dazu H. J. M. Milne, Greek Shorthand Manuals. Syllabary and
Commentary, London 1934; jüngst R. Pintaudi, Frammento di un commentario tachigrafico di Vienna (P. Vindob. G
46162), ZPE 99 (1993) 113–114, mit weiterer Literatur. Vgl. zudem A. Mentz, Die hellenistische Tachygraphie,
Archiv 8 (1927) 34–59, H. Boge, Griechische Tachygraphie und tironische Noten. Ein Handbuch der antiken und
mittelalterlichen Schnellschrift, Berlin 1973, ders., Die Entzifferung griechischer Tachygraphie auf Papyri und
Wachstafeln, Gießen 1976.
1
† Γνῶ(σις) σί[του
8
]
vac.
2
δ(ιὰ) φόρου τοῦ ἀρτοκ(οπίου)
σίτου [ἀ]ρ[τ(άβαι)] σ̣
3
δ(ιὰ) Κολλούθου (καὶ) Μίνου
σίτου ἀρτ(άβαι) ρ̣
νδ̣ἀθ(ρόον)
4 ͺ δ(ιὰ) Ἀπολλῶτος
σίτου ἀρτ(άβαι) ρ̣
νθ̣ἀθ(ρόον)
5 ͺ δ(ιὰ) Μαρτυρίας
σίτου ἀρτ(άβαι) δ ἀθ(ρόον)
6 ͺ δ(ιὰ) τ(οῦ) γεωργοῦ τοῦ κεραμίου
σίτου
ἀρτ(άβαι)
ἀθ(ρόον)

ι
34. Einnahmen eines landwirtschaftlichen Gutes
68
7 ͺ δ(ιὰ)
τ(οῦ)
γεωργοῦ
τῶ(ν)
γηδίω(ν)
τοῦ
πωμ̣
α̣
ρ(ί)ου σίτου
//
ἀρτ(άβαι) λζ κδ ἀθ(ρόον)
8 ͺ δ(ιὰ) Μονίου (καὶ) Μακαρίου ὑ(πὲρ) μακ̣
[. . .]ερο . ( ) σίτου
ἀρτ(άβαι) ι̣ἀθ(ρόον)
/
/
9 ͺ δ(ιὰ) Μαρτυρίας
// [κ]ρ(ι)θ(ῆς) δ γ//
10 ͺ δ(ιὰ) Κολλούθου ὁμοί(ως)
σίτου ἀρτ(άβαι) β (ἥμισυ) γ//ιβ//
ἀθ(ρόον)
11 ͺ δ(ιὰ)
Ἀπολλῶτος
ὁμοί(ως)
ὑ(πὲρ)
τ(ῶν)
γηδίω(ν)
[τ]οῦ
πω[μα]ρ(ί)ου
σίτου ἀρτ(άβαι) ι ἀθ(ρόον)
12 ͺ δ(ιὰ) τοῦ περιχύτου
σίτου ἀρτ(άβαι) ιε δοτικ(όν)
13 ͺ δ(ιὰ) κω̣
μηκατίκου
σίτου
ἀρτ(άβαι)
σκ̣
β̣
(καὶ)
κρ(ι)θ(ῆς) οη
δοτικ(όν)
14 ͺ δ(ιὰ) τ(οῦ) ἀμπελου(ργοῦ)
σίτου
ἀρτ(άβαι)
η
(καὶ)
κρ̣
(ι)[θ(ῆς)] β
δοθ(έν)
15 ͺ δ(ιὰ) Ἰσακίου ὑ(πὲρ) φόρου τ(ῆς) ἀ̣
ρού(ρης) σίτου ἀρτ(άβαι) θ
ἀθ(ρόον)
16 ͺ ὑ(πὲρ) φόρου τοῦ ἀρτοκοπίου
σίτου ἀρτ(άβαι) ιβ δοτικ(όν)
17
⟦ ὑ(πὲρ) ὀργά(νου) Ψα∑
σίτου ἀρτ(άβαι) ρκζ⟧
18
ὑ(πὲρ) ὀργά(νου) Τερτονσαμοοὺ σίτου ἀρτ(άβαι) μ δοτικ(όν)
19 ͺ δ(ιὰ) τ(ῶν) υἱ(ῶν) Βαρθολομαίου σίτου ἀρτ(άβαι) οβ δοτικ(όν)
20
ὑ(πὲρ) φόρου τοῦ ἀρτοκοπίου
σίτου ἀρτ(άβαι) μ δοτικ(όν)
21
ὑ(πὲρ) φόρου τῶν γηδίω(ν) πωμαρ[(ί)ο]υ̣ σίτου
ἀρτ(άβαι)
η
δοτικ(όν)
22
ὑ(πὲρ) φόρου τῶ(ν) γηδίω(ν) τ(ῆς) διώρ[υγ]ο(ς) σίτου ἀρτ(άβαι) ς̣
δοτικ(όν)
23
ὑ(πὲρ) φόρου γεωργίου Π√ωματο[ ] σίτου ἀρτ(άβαι) ν
24
ὑ(πὲρ) φόρου γηδίω(ν) Κ[ο]λόπ(ου)
λ
25
δ(ιὰ) Ἐνῶχ γεωργοῦ
σίτου
ἀρτ(άβαι)
κδ
ἀθ(ρόον)
{ἀθ(ρόον)}
26
δ(ιὰ) Ἀπολλῶτος γεωργοῦ
σ̣
ί̣
(του) [ἀ]ρ[τ(άβαι)] ιγ ἀθ(ρόον)
27
δ(ιὰ)
vac.
28
(ὅλον)[
]υ̣
λ̣
. [
]χ α̣
θ̣
(
29
.
[
]
ι̣
γ̣
[
] [
] . γ
6. l. κεραμείου 8. ῖ Pap. 11. ῖ Pap. 12. ῖε Pap. 13. l. κωμοκατοίκου 15. ῖσακιου Pap. 16. ῖβ Pap.
24. l. Κολόβου 26. ῖγ Pap.
“Getreideliste ...
durch (?) Pachtzins für die Bäckerei
200 Artaben Getreide
durch Kolluthos und Minos
154 (?) Art. Getreide vollst. bez.
+ durch Apollos
159 (?) Art. Getreide vollst. bez.
+ durch Martyria
4 Art. Getreide vollst. bez.
+ durch den Pächter der Töpferei
10 Art. Getreide vollst. bez.
+ durch den Pächter der Ackerstücke beim (?) Obstgarten 37 1/24 Art. Getreide vollst. bez.
+ durch Monios und Makarios für Mak10 (?) Art. Getreide vollst. bez.
/
/
+ durch Martyria
4 1/3 (Art.) Gerste
+ durch Kolluthos gleichfalls
2 1/2 1/3 1/12 Art. Getreide vollst. bez.
+ durch Apollos gleichfalls für die Ackerstücke beim (?) Obstgarten 10 Art. Getreide vollst. bez.
+ durch den Badewärter
15 Art. Getreide teilbez.
34. Einnahmen eines landwirtschaftlichen Gutes
69
+ durch einen Dorfbewohner
222 (?) Art. Getreide und 78 (Art.) Gerste
teilbez.
+ durch den Weinbauern
8 Art. Getreide und 2 (Art.) Gerste (teil)bez.
+ durch Isakios für Pachtzins für die Aroure 9 Art. Getreide vollst. bez.
+ für Pachtzins für die Bäckerei
12 Art. Getreide teilbez.
für die Wassermaschine von Psach
127 Art. Getreide
für die Wassermaschine von Terton Samoou 40 Art. Getreide teilbez.
+ durch die Söhne des Bartholomaios
72 Art. Getreide teilbez.
für Pachtzins für die Bäckerei
40 Art. Getreide teilbez.
für Pachtzins der Ackerstücke beim (?) Obstgartens 8 Art. Getreide teilbez.
für Pachtzins der Ackerstücke beim Kanal 6 Art. (?) Getreide teilbez.
für Pachtzins für den Ackerbesitz von Pschomato[ ] 50 Art. Getreide
für Pachtzins für die Ackerstücke von Kolop(es)
30
durch den Pächter Enoch
24 Art. Getreide vollst. bez.
durch den Pächter Apollos
13 Art. Getreide vollst. bez.
durch …
insgesamt …”
Diese Liste ist ein Verzeichnis der Getreideeinnahmen (in wenigen Fällen auch Gerste) eines
landwirtschaftlichen Gutes. Zur wirtschaftlichen Situation auf Großgrundbesitzungen ist Hardy, Large
Estates heranzuziehen. Die Einnahmen werden entweder als Zahlungen verschiedener, mit Namen
und/oder Beruf eingetragener Personen verbucht, oder die Beträge sind als Pachtzinszahlungen
ausgewiesen. Pachten bzw. Mieten zählten zu den Haupteinnahmen von Großgrundbesitzern (γεοῦχοι).
Als die Grundherren Anfang des 5. Jh. n. Chr. gesetzlich dazu verpflichtet wurden, einen Teil der vom
Staat geforderten Steuerzahlungen zu übernehmen und abzuliefern, erhoben sie seither zusätzlich zum
Pachtzins auch Steuern von den γεωργοί und trennten diese im Grunde nicht mehr von ihren privaten
Einkünften. Pacht war insofern ebensosehr Steuer wie umgekehrt: φόρος bzw. ἐκφόριον =
δημόσιον. Vgl. dazu Gascou, Les grands domaines, bes. 7–19.
Die vorliegende “Getreideliste” ist in diesem Sinne also Pacht-/Steuerliste. Für die Erhebung der
Pachten/Steuern auf den Großgrundbesitzungen (οἶκοι) waren προνοηταί zuständig; vgl. Hardy,
Large Estates 8893; Gascou, Les grands domaines 17. Zur Tätigkeit von ἀπαιτηταί als
Einhebungsbeamte auf den οἶκοι siehe B. Palme, Das Amt des ἀπαιτητής in Ägypten, Wien 1989
(MPER NS XX).
Das Verzeichnis war Teil der im Zuge der Pacht-/Steuererhebung notwendigen Aufzeichnungen. Der
Pronoetes erhob die fälligen Zahlungen anhand einer Forderungsliste, wie sie möglicherweise in P.Oxy.
XVI 2037 (spätes 6. Jh. n. Chr.) überliefert ist; vgl. Hardy, Large Estates 96. Eine solche Forderungsliste
könnte der vorliegenden, vermutlich unmittelbar bei der Kollekte geschriebenen Liste zugrunde liegen:
die darin verbuchten Getreidemengen wurden durch Personen oder für einzelne (in gemeinsamem Besitz
befindliche?) Postenabgeliefert. Abgesehen von der Benennung der Art der Einnahmen war im Titel
vielleicht zusätzlich auch das Gebiet, in dem jene Beträge erhoben wurden, angeführt. Sonstige Angaben,
vor allem bezüglich Zeitraum oder Zeitpunkt der Erhebung, fehlen allerdings; höchstwahrscheinlich
handelt es sich um ein internes Verzeichnis. Am Beginn der Z. 4–6 und 19 wurden Kontrollzeichen
gemacht; möglicherweise sind sie nach der Erhebung im Zuge einer nochmaligen Durchsicht hinzugefügt
worden.
In der Liste wird mit zwei verschiedenen Kategorien von Beträgen operiert: vollständig bezahlte =
ἀθ(ρόον) und teilbezahlte = δοτικ(όν), was jeweils am Zeilenende vermerkt wurde. Die einmalige
Charakterisierung einer Zahlung mit δοθ(έν) in Z. 14 ist vermutlich im Sinne von δοτικ(όν) zu
interpretieren. Viermal (Z. 2, 9, 17 und 23) wurden nur die abgelieferten Artaben verbucht, ohne
anzugeben, ob es sich um den Gesamt- oder einen Teilbetrag handelt; zwei dieser vier Buchungen sind
vom Schreiber durchgestrichen worden. Es ist oft belegt, daß Ratenzahlung bei Steuern erlaubt war; vgl.
P. J. Sijpesteijn, Einige Bemerkungen zur Teilzahlung von Steuern, Aegyptus 47 (1967) 234–242. Schon
in ptolemäischer Zeit kommen bei Steuern Teilzahlungen vor; s. dazu H. Harrauer, Neue Papyri zum
Steuerwesen im 3. Jh. v. Chr., Wien 1987 (CPR XIII). Die parallele Verwendung von ἀθρόος und
δοτικός, um, wie hier, Gesamt- von Teilbeträgen zu unterscheiden, ist meines Wissens in dieser Form
bisher noch nicht bezeugt.
34. Einnahmen eines landwirtschaftlichen Gutes
70
Die Höhe der Beträge, gleichgültig ob Gesamt- oder Teilbetrag, schwankt in auffälliger Weise; sie bewegt sich zwischen nicht ganz 3 und wahrscheinlich 222 Artaben. Regelmäßigkeiten oder gar Gemeinsamkeiten bei der Höhe der Einzelsummen sind nicht zu erkennen.
2. δ(ιὰ) φόρου. Die ansonsten in dem Zusammenhang hier üblicherweise verwendete Formulierung lautet
ὑπὲρ φόρου; διά kommt durchgehend nur auf Personen bezogen vor. Zur Verwendung von διάbei sachlichen
Begriffen anstelle des instrumentalen Dativs vgl. Mayser, Grammatik II 2. 2, 419ff.
φόρος (vgl. Z. 15, 16, 2024). Vgl. dazu Preisigke, WörterbuchIII, Abschn. 11; ders., Fachwörterbuch s. v.;
Wilcken, Ostraka I 319 f. S. auch D. Hennig, Untersuchungen zur Bodenpacht im ptolemäisch-römischen Ägypten,
München 1967 und H. Müller, Untersuchungen zur ΜΙΣΘΩΣΙΣ von Gebäuden im Recht der gräko-ägyptischen
Papyri, Köln 1985. Die gleichbedeutende Verwendung von φόρος, ἐκφόριον, δημόσιον und κανών umschreibt Gascou, Les grandes domaines 13f. mit “rente-impôt”. Den Eintragungen dieser Liste ist zu entnehmen, daß
neben Grund und Boden auch eine Töpferei und Bäckereien verpachtet wurden; diese Einrichtungen gehörten
durchwegs zu Großgrundbesitzungen und wurden von Pächtern betrieben. Vgl. dazu Hardy, Large Estates 113ff.
ἀρτοκόπιον//ἀρτοκοπῖον (vgl. Z. 16 und 20) ist eine Form der Schreibung von ἀρτοκοπεῖον und findet sich vorwiegend in Papyri vom 3. Jh. v. Chr. bis zum 8. Jh. n. Chr.; vgl. E. Battaglia, Artos 142–144. Der Austausch von ει und ι ist schon seit ptolemäischer Zeit bezeugt; s. Mayser, Grammatik I 8794 sowie
Gignac,Grammar I 189ff. Größere Güter hatten eigene Bäckereien, in denen Bäcker als γεωργοί tätig waren; s.
Hardy, Large Estates 131f. Pacht für eine Bäckerei ist in der vorliegenden Liste dreimal verbucht; vermutlich gab es
mehrere Bäckereien auf diesem Großgrundbesitz. Die Buchung in Z. 2 wurde aus für uns unersichtlichen Gründen
gestrichen.
Bäckereien waren häufig mit Mühlen verbunden; das Korn wurde an Ort und Stelle gemahlen, um daraus dann
Brot zuzubereiten. Zur Broterzeugung — neben der gewerblichen Produktion wurde Brot auch zu Hause gebacken —
und den verschiedenen Brotsorten vgl. Reil, Gewerbe 150f., H. Blümner, Technologie und Terminologie der
Gewerbe und Künste 396 sowie L. Bandi, I conti privati nei papiri dell'Egitto Greco-Romano, Aegyptus 17 (1937)
387–390. E. Battaglia, ’Artos’. Il lessico della panificazione nei papiri greci, Milano 1989. Brot war neben Öl das
Hauptnahrungsmittel der ägyptischen Bevölkerung und fand zudem Verwendung als Zahlungsmittel (Arbeitslohn,
Zinszahlung bei Miete bzw. Pacht).
Zur Verpachtung von Bäckereien in römischer und byzantinischer Zeit vgl. H. Müller, Untersuchungen zur
ΜΙΣΘΩΣΙΣ 168–173. 
3. Μίνος. Der Name ist gegenwärtig dreimal bezeugt: in P.Lond. V 1673, 13 (Verzeichnis, Hermopolites, 6. Jh.
n. Chr.; vgl. BL V 59), BM 1075 (Rechnungsbuch) und P.Ross. Georg. III 57 (Schuldurkunde, Faijum, 7./8. Jh. n.
Chr.); vgl. Preisigke, Namenbuch sowie Foraboschi, Onomasticon.
5, 9. Μαρτυρία ist die einzige Frau in dieser Liste; sie hat zweimal bezahlt: einmal 4 Artaben Getreide, das
andere Mal 41/3Artaben Gerste. Der Name Μαρτυρία ist gut bekannt; vgl. Preisigke, Namenbuch und Foraboschi,
Onomasticon.
6. Zu κεραμῖον statt κεραμεῖον vgl. Gignac, Grammar I 189ff. sowie Mayser, Grammatik I 87–94. Zum
Töpfergewerbe s. ausführlich Reil, Gewerbe 37–46. Die Erzeugung keramischer Ware war in Ägypten seit jeher
verbreitet. Ton war ausreichend vorhanden und zudem billig; in den Werkstätten (die in den Städten waren vermutlich größer, während es auf dem Land kleinere Betriebe gab) wurden vor allem alltägliche Gebrauchsgegenstände
aus Ton gefertigt. Bezüglich des Handels mit Töpferwaren vgl. Reil, Gewerbe 41f.
Zum Bedarf an Töpfereiwaren auf Großgrundbesitzungen s. Hardy, Large Estates 126f. Die zur Zeit der
Weinernte erforderlichen Fässer wurden sicherheitshalber oft bereits im voraus gekauft; vgl. dazu Lieferungskäufe
wie beispielsweise P.Flor. III 314 (428 n. Chr., Hermopolites), CPR X 39 (443 n. Chr., Herakleopolites), P.Prag. I46
+ BL IX 214 f. (522 n. Chr., Antinoites) oder BGU XII 2205 (590 n. Chr., Hermopolites). Darüber hinaus spielte
vermutlich auch die unmittelbare Versorgung der auf einem landwirtschaftlichen Gut lebenden Bevölkerung eine
Rolle.
Zur Verpachtung gewerblicher Einrichtungen s. H. Müller, Untersuchungen zur ΜΙΣΘΩΣΙΣ 168–173. Eine
Töpferei (bzw. ein Teil einer Töpferei) ist Pachtgegenstand in P.Lond. III 994, S. 259 (517 n. Chr., Hermupolis),
P.Tebt. II 342, Kol. III (2. Jh. n. Chr.; vgl. BL VIII 491ff.) sowie P.Merton II 76 (22. November 181 n. Chr.,
Oxyrhynchos); vgl. zudem P.Oxy. L 3595 (5. September 243 n. Chr.), 3596 (219–255 n. Chr.) und 3597 (22.
September 260 n. Chr.).
7, 11, 21. πωμάριον entspricht dem lateinischen pomarium und ist vom 2.–8. Jh. n. Chr. zahlreich belegt; vgl.
Daris, Il lessico latino 98f. Nur vereinzelt ist den Papyri zu entnehmen, welche Bäume in den Obstgärten gepflanzt
waren; s. dazu Schnebel, Landwirtschaft 311–312. Der Genetiv πωμαρίου könnte hier möglicherweise anzeigen,
wo die verpachteten γηδία lagen. Ob es sich andererseits jeweils um die Pacht eines Obstgartens, welcher innerhalb
verschiedener γηδία lag, handeln könnte, ist umklar. Bezüglich Pachtung eines Obstgartens vgl. SB I 4483 (Faijum,
621 n. Chr.) und SB XVI 12481 (Arsinoe, 28. November 668 n. Chr.; vgl. BL IX 284), Pacht eines Obstgartens nebst
Zubehör.
34. Einnahmen eines landwirtschaftlichen Gutes
71
8. μακ̣
[. . .]ερο .( ). Eine Ergänzung ist schwierig. Möglicherweise ist μακ̣
̣
[ ] zu Μακάριος zu vervollständigen; fraglich ist jedoch, was dann noch geschrieben stand. Vermutlich könnten die Buchstabenreste auch zu
μακάριος (“selig”im Sinne von “verstorben”) + Name gehören. Daß hier eine Berufs- oder Funktionsbezeichnung
zu ergänzen sei, wäre zwar möglich, aber doch eher unwahrscheinlich; dazu müßte nämlich nach ὑπέρ ein Artikel
angegeben sein; vgl. die Eintragungen in Z. 6, 7, 12, 14.
Der Personenname Μόνιος ist bisher nur in BM 1075 bezeugt; vgl. Preisigke, Namenbuch.
/
9. Der schräge Doppelstrich (/
) kennzeichnet den Nullwert; vgl. CPR IX 45, 2; 3; 5; 6 (Steuerliste, 1.
Hälfte 7. Jh. n. Chr.) und CPR IX 46 (wiederum eine Steuerliste, 1. Hälfte des 7. Jh. n. Chr.). S. auch PERF 187 =
P.Vindob. K 1993, ein Viehverzeichnis, 827/8 n. Chr.; darin bedeuten zwei in einem Zug geschriebene Schrägstriche
“Null”. PERF 187 ist in MPER II S. 46 teilweise publiziert (ohne Übersetzung); vgl. dazu außerdem MPER V S. 23
sowie W. C. Till, Die Coptica der Wiener Papyrussammlung 189. Hier bezieht sich die Eintragung “Null”auf
Getreide.
10, 11. ὁμοί(ως) besagt, daß Κολλοῦθος bzw. Ἀπολλῶς, die je zweimal gezahlt haben, beim zweiten Mal
“gleichfalls” (d. h. wie beim ersten Mal [Z. 3 und 4]) Getreide abgeliefert haben; vgl. Preisigke, Wörterbuch. Auch
Martyria bezahlte zweimal (Z. 5 und 9), allerdings nur einmal Getreide und beim zweiten Mal Gerste, weshalb
ὁμοί(ως) nicht anzugeben war.
ὁμοίως meint hier mit Sicherheit nicht “des gleichnamigen Vaters”; auch eine Interpretation im Sinne des
Namens des Großvaters, wie dies M. Hasitzka für CPR XII 32 (Auflistung verschiedener koptischer Namen) vorschlägt, ist auszuschließen. Zur Verwendung von ὁμοίως im allgemeinen vgl. beispielsweise P.Lond. I 125 (S. 192)
+ BL I 232f. (Listen über Zahlungen an verschiedene Personen, 4. Jh. n. Chr.), P.Princ. I 1 (Verzeichnis von
Schuldenzahlungen, zwischen 7. 12. 50 und 17. 4. 51 n. Chr.; vgl. BL IX 217), P.Princ. I 2 (Steuerregister, 33 n. Chr.;
vgl. BL VIII 281) oder auch CPR X 52, 4 und 5 (Abrechnung, 4./5. Jh. n. Chr.) sowie CPR XIV 44 (Geflügelliste,
5./6. Jh. n. Chr.).
12. Zu περιχύτης vgl. CPR X 29, 20; 24 (Arsinoe, 536/7 [oder 521/2] n. Chr.). In dieser offiziellen Quittung
bestätigen zwei Badewärter dem “allgemeinen Gehilfen” (vgl. BL IX 72) den Erhalt von Geld für ein Jahr (?) und für
Kleider eines Jahres; möglicherweise waren die Badewärter in einem von der Stadt Arsinoe betriebenen (also
öffentlichen) Bad beschäftigt. Im vorliegenden Fall handelt es sich vermutlich um ein privates Bad, welches zum
Grundbesitz gehörte; s. dazu Hardy, Large Estates 129f. Zum Bäderwesen im allgemeinen ist R. Ginouvès, ΒΑΛΑΝΕΥΤΙΚΗ, Recherches sur le bain dans l`Antiquité grecque, Paris 1962 oder F. Yegül, Baths and Bathing in
Classical Antiquity, New York, Cambridge, Mass. 1992 heranzuziehen; außerdem CPR IX 69, 7 Anm.
13. κω̣
μηκάτικος. S. dazu LSJ s. v. κωμοκάτοικος sowie Preisigke, Wörterbuch; κωμοκάτοικος meint
“Bewohner einer κώμη”. Als Belege werden P.Ryl. 233, 7 (Brief des Herodes an Apollonius, 118 n. Chr.; vgl. BL III
161), P.Lips. 99 II, 18 (Rechnung über Spreuabgaben, Hermupolis, 375–400 n. Chr.; vgl. BL VII 80) und SPP XX
221, 1 (Getreideliste, Hermopolites, 6. Jh. n. Chr.; vgl. BL VIII 472) zitiert. Wilcken, Grundzüge I 315, Anm. 2
unterscheidet κωμῆται = cives und κωμοκάτοικοι = incolae eines Dorfes. Was die Schreibung ι statt οι bzw.
η statt ο betrifft, vgl. Gignac, Grammar I 271–272, 293. Für η statt ο nennt Gignac nur drei Beispiele aus der Zeit
vom 1.–3. Jh. n. Chr.; ιstatt οι ist mehrfach, vor allem ab dem 5. Jh. n. Chr. belegt. Schließlich ist noch
anzumerken, daß κω̣
μηκάτικος vom Schreiber wie ein Eigenname behandelt wurde; er hat keinen Artikel
geschrieben, wie er dies sonst nur bei Namen, nicht aber bei den Berufs- bzw. Funktionsbezeichnungen tut.
14/15. Zwischen diesen beiden Zeilen ist ein horizontaler Strich gezogen, um den oberen Teil der Eintragungen
vom unteren zu trennen. Was das Trennungskriterium war, ist unbekannt; möglicherweise wurden die Einnahmen an
zwei verschiedenen Tagen gemacht.
15. ὑ(πὲρ) φόρου τ(ῆς) ἀρού(ρης) bezeichnet vermutlich den Pachtzins für eine Arure Land, welcher
9 Artaben Getreide betrug. Vgl. P.Grenf. I 54 + BL I 183, Pachtvertrag über 40 Aruren Land (Faijum, 378 n.Chr.);
darin heißt es Z. 12–13: ὑπὲρ φόρου ὑπὲρ ἑκάστης ἀρούρης μιᾶς σίτου ἀρτάβας τρῖς κριθῶν
ἀρτάβης ἥμισοι. Zur Höhe des Pachtzinses pro Arure s. Hennig, Untersuchungen zur Bodenpacht 26–28; die in
der vorliegenden Liste angegebenen neun Artaben sind fast das Doppelte der von Hennig für den Hermopolites im 7.
Jh. n. Chr. errechneten Durchschnittswert von 4,6 Artaben.
17. ὄργανον (vgl. Z. 18). Primär handelt es sich um eine Vorrichtung zum Schöpfen von Wasser; dies kann ein
Schaduf (Zieheimer; z. B. Fig. 1–2 bei Oleson, Water-Lifting), eine Sakije (Wasserschöpfrad; z. B. Fig. 7, 18 bei
Oleson, Water-Lifting)) oder vielleicht eine Wasserschraube sein. ὄργανον meint zudem auch andere Arten von
Apparaturen wie beispielsweise Pressen, oder es bezeichnet ein bewässertes Gebiet/Grundstück; dazu ausführlich
Oleson, Water-Lifting Devices 127ff., 295, 380. Vgl. auch Reil, Gewerbe 81–85 sowie zu den Möglichkeiten der
künstlichen Bewässerung ganz allgemein Schnebel, Landwirtschaft69–84. Gleichbedeutend wie ὄργανον wurde
auch μηχανή verwendet; vgl. Oleson, Water-Lifting Devices 380. Zu ὄργανονund μηχανή s. außerdem A.
Calderini, Appunti di terminologia secondo i documenti dei papiri, Aegyptus 1 (1920) 309–313.
Schaduf und Sakije gab es auf großen landwirtschaftlichen Gütern in größerer Anzahl; vgl. Hardy, Large Estates
113–114. Vermutlich meint ὄργανον in der vorliegenden Liste die Vorrichtung zur Bewässerung sowie das
dadurch bewässerte Gebiet (oder wenigstens ein Teil davon). Zur näheren Bezeichnung von ὄργανα mit Ortsnamen
vgl. Schnebel, Landwirtschaft83.
34. Einnahmen eines landwirtschaftlichen Gutes
72
Die Verpachtung von ὄργανα und μηχαναί ist erst in byzantinischer Zeit bekannt; Schnebel, Landwirtschaft
83 zitiert in diesem Zusammenhang PSI I 88, 3 (Zahlungsanweisung u. a. für die Miete eines ὄργανον,
Oxyrhynchites, 6. Jh. n. Chr.) und P.Bas. Copt. 1 (Vertrag über die Vermietung der Ausrüstung eines Wasserrades,
Hermopolites, 6.–7. Jh. n. Chr.). Vgl. zudem P.Berol. Zilliacus 7, 12, Pachturkunde aus dem Jahr 574 n. Chr.,
Oxyrhynchos; vgl. BL VII 29.
Ψα∑ ist ein bisher unbekannter koptischer Ortsname; er ist “griechisch” mit Hori geschrieben. Zur Schreibung
koptischer Ortsbezeichnungen s. auch SPP XX 216, 18 (Pachtvertrag; Nd. SB XVIII 13952), wo der koptische
Grundstücksname tatsächlich “koptisch” geschrieben wurde. Möglicherweise gibt es eine sprachliche Verbindung
zwischen Ψα∑ und sa∑v(“Schreiber”), p ist der männliche Artikel im Koptischen; vgl. Crum, A Coptic Dictionary
384. Crum verzeichnet einen Ortsnamen pma mpsa∑ (“der Ort von dem Schreiber”). In P.Flor. I 70, 4 (27. 11. 627 n.
Chr.; vgl. BL VIII 125) ist ein Epoikion psa∑bhou genannt; vgl. Drew-Bear, Le nome Hermopolite 225. Unklar ist,
inwieweit ca∑ mit einem dieser Orte zu tun haben könnte.
18. Das Dorf Τερτονσαμοού lag im Hermopolites und ist von 82 n. Chr. bis ins 7. Jh. n. Chr. bezeugt; dazu
ausführlich Drew-Bear, Le nome Hermopolite287. Τερτονσαμοού ist die einzig lokalisierbare Ortsbezeichnung in
dieser Liste. Es ist zu vermuten, daß das landwirtschaftliche Gut, zu dem Τερτονσαμοού gehörte, im Hermopolites
lag.
22. τῆ(ς) διώρ[υγ]ο(ς) bezeichnet die Lage der Ackerstücke “beim/am Kanal”. Vgl. dazu P.Masp. I
67109, 20–21: in dieser Grundstückspacht (18. Juli 565 n. Chr.) liegen die Ackerstücke τῆς κοιλάδος; die
Übersetzung dazu lautet “dans le creux du canal”.
35. Ausgaben eines Textilhändler
73
23. Π√ωματο[ ]. Mit einiger Wahrscheinlichkeit handelt es sich um eine noch nicht bekannte koptische
Ortsbezeichnung; bezüglich der “griechischen” Schreibung s. Anm. zu Z. 17. Π√ωματο[ ] könnte eine Wortbildung aus √v und vermutlich matoi sein; vgl. W. Westendorf, Koptisches Handwörterbuch 104, 302; s. zudem Crum,
A Coptic Dictionary190, 549f. Es gab im Hermopolites einen Ort pvrte; vgl. Drew-Bear, Le nome Hermopolite 333f.
24. Κ[ο]λοπ( ). Es könnte sich dabei um Κολόβης, ein χωρίον im Norden des Hermopolites, handeln; vgl.
Drew-Bear, Le nome Hermopolite 145f. Es gibt dafür bisher erst zwei Belege: P.Oxy. XIV 1726 (Liste von Verträgen, fr., 3. Jh. n. Chr.) und SPP X 25 B.11 (Liste, Hermopolites, 7. Jh. n. Chr.). Zu π statt β siehe Gignac,
Grammar I 8385.
Diese Eintragung wurde anscheinend nachträglich hinzugefügt; die Höhe des Betrages ist mit 30 beziffert, ohne
allerdings σί(του) ἀρτ(άβαι) oder vielleicht auch κριθ(ῆς) anzugeben.
27. Eine weitere Buchung war offensichtlich zunächst vorgesehen, wurde aber dann doch nicht durchgeführt. Daß
die Liste dennoch vollständig ist, dokumentiert die anschließend verzeichnete Gesamtsumme.
28–29. Die Summe der Einnahmen ist hier notiert; die Reste sind gering und wenig aufschlußreich, hinzu
kommen Leseschwierigkeiten. Man darf annehmen, daß die Gesamt- und die Teilbeträge separat behandelt und zwei
Summen gebildet worden waren. Ob am Ende dieser Liste möglicherweise ein Datum angegeben war, ist nicht
ersichtlich; vgl. P.Vindob. K 6005, 31 in Anal. Pap. 4 (1992) 84–92.
35. AUSGABEN EINES TEXTILHÄNDLERS
P.Vindob. G 23207
Arsinoites
13,1  8,1 cm
6. Jh. n. Chr.
Tafel 14
Bruchstück eines mittelbraunen Papyrus von durchschnittlicher Qualität, dessen Anfang fehlt. Der obere Rand ist
stark beschädigt: 3 cm von der linken und 1–2 cm von der rechten Kante entfernt befindet sich eine 4 cm breite
Lücke, die bis unter die dritte Zeile reicht. Links und rechts ist das Blatt vollständig, die Kanten verlaufen
einigermaßen regelmäßig. Der untere Rand ist, abgesehen von einigen kleineren Fehlstellen ab der Mitte rechts,
intakt. Direkt unterhalb der großen Lücke oben gibt es zahlreiche, verschieden große Fraßlöcher, die in zwei Reihen
bis zum unteren Rand laufen. Ihr Aussehen, ihre Anordnung und die regelmäßig immer nach etwa 1,5 cm
auftretenden kleinen Fehlstellen an der linken Bruchkante lassen darauf schließen, daß der Papyrus gefaltet war.
Die Schrift verläuft parallel zur Faser und reicht links, rechts und unten fast bis zum Rand; es wurden kaum
Freiränder eingehalten. Der Schreiber hat schwarze Tinte verwendet.
Auf der Rückseite, quer zur Faserrichtung, dürftige Reste von wahrscheinlich zwei, vielleicht aber auch drei
Zeilen. Die Lesung der erhalten gebliebenen Buchstaben ist allerdings allzu unsicher, um daraus auf den Inhalt des
Verso schließen zu können. Darüber hinaus gibt es Tintenspuren, die mit der Beschriftung oben höchstwahrscheinlich
nichts zu tun haben; sie könnten auf eine Abwaschung der Rückseite hinweisen oder aber Abdrücke von einem
anderen Papyrus sein.
Hinsichtlich der Datierung in das 6. Jh. n. Chr. sind CPR X 25 (526/527 n. Chr.) und CPR X 127 (28. 8. 584 n.
Chr.) als paläographische Parallelen heranzuziehen. C. Wessely datiert im handschriftlichen Inventar den aus dem
sogenannten “1. Faijumer Fund”stammenden Text ebenfalls in das 6. Jh. n. Chr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Verso
14
15
(καὶ) ὀθ̣
όνια̣[
] (καὶ)
μ̣
[α]φον[ι- νο(μίσματα)] ς ῥ(υπαρά)
(καὶ) παραπ[ηχ- νό(μισμα)] α ῥ(υπαρόν)
(καὶ) ὑ(πὲρ) τυλάρια δύο (καὶ) τρία
ὀθόνια
νό(μισμα) α ῥ(υπαρόν)
(καὶ) ὑ(πὲρ) τελονάρχηςνό(μισμα) α ῥ(υπαρόν)
(καὶ) ὑ(πὲρ) κέρματοςνό(μισμα) α ῥ(υπαρόν)
(καὶ) ὑ(πὲρ) ναύλου πλοίου ἕως
στομίου Βορβίθ̣
(ι) (vac.) ν̣
ου
χρυσοῦ κε̣
ρ̣
[άτια] τριάκοντα ἓξ χρ(υσοῦ) κ(εράτια) λς
(ὅλον) γί(νεται) νο(μίσματα) σλε ῥ(υπαρά) †
…[
κ̣
].α̣
ρ.
74
35. Ausgaben eines Textilhändler
16
2. μαφόριον
[
4. τυλαρίων; τριῶν
].φοιβ̣
//
5. ὀθονίων 6. τελωνάρχου
9. Βολβιτίνου
“ ... und (für) x Leinengewänder … und
x Kopfschleier
6 Nomismata brutto
und ein/(x) Frauenkleid/(er) mit purpurnem Saum
1 Nomisma brutto
und für zwei Pölster und drei
Leinengewänder
1 Nomisma brutto
und für einen Zollaufseher
1 Nomisma brutto
und für “sonstige Ausgaben”
1 Nomisma brutto
und für Frachtgebühr bis zur
Bolbitischen Mündung
sechsunddreißig Goldkeratien (in Zahlen) 36 Goldkeratien,
das macht insgesamt 235 Nomisma brutto.”
Das vorliegende Fragment einer Liste könnte Teil der Buchführung eines Textilhändlers gewesen
sein. Die darin verzeichneten Ausgaben für verschiedene Textilien, für einen Zollbeamten und für Kosten
eines Transportes zu Schiff legen diese Vermutung nahe. Zur Beförderung von Textilien per Schiff vgl. P.
Iand. III 151, Aufzeichnungen eines Textilwarenhändlers, der Leinenware (ὀθόνια) per Schiff bezog (2.
Hälfte 3. Jh. n. Chr.). Bezüglich Zollzahlungen beim Import bzw. Export von Textilwaren s. BGU XIII
2327, ein Verzeichnis der Zolleinnahmen eines Zollamtes aus dem 2. Jh. n. Chr., und den zuletzt von P.
v. Minnen als Zollverzeichnis interpretierten P.Oxy. Hels. 40 + BL VIII 274f. (2. oder 3. Jh. n. Chr.). Die
Abschrift einer Zollerklärung ist auf dem Verso von P.Vindob. G 40822 (SB XVIII 13167 + BL IX 299)
überliefert; s. dazu H. Harrauer, P. J. Sijpesteijn, Ein neues Dokument zu Roms Indienhandel, Anz. phil.hist. Kl. Österr. Akad. d. Wiss. 122 (1985) 124–155; G. Thür, Hypotheken-Urkunde eines Seedarlehens
für eine Reise nach Muziris und Apographe für die Tetarte in Alexandreia, Tyche 2 (1987) 229–245.
Leider ist nur wenig über den Tätigkeitsbereich und die Kompetenzen eines Telonarches bekannt;
welche Art von Zöllen er eingehoben hat, entzieht sich unserer Kenntnis (s. unten). Bezüglich der
Bezahlung von Zöllen an den Grenzen des Landes, aber auch im Inneren Ägyptens (Binnenzölle,
Gauzölle) s. Wilcken, Grundzüge 190f., Wallace, Taxation 255–276 sowie Karayannopulos, Das
Finanzwesen des frühbyzantinischen Staates 151–156, 159–168. Aussagekräftige Nachrichten über
Zollgebühren und deren Einhebung sind in Papyri der byzantinischen Zeit selten; so Sijpesteijn, Customs
Duties in Graeco-Roman Egypt 6–7. Auch im vorliegenden Fall ist nichts wirklich Konkretes über die
Bedeutung von Zöllen im Zusammenhang mit Textilhandel zu erfahren.
Für den Transport von Textilien hat der Händler sich eines Schiffes bedient. Der Schiffstransport war
in Ägypten weitaus weniger umständlich als der Transport zu Land und auch erheblich billiger; vgl. A. J.
M. Meyer-Termeer, Die Haftung der Schiffer im griechischen und römischen Recht, Zutphen 1978. Das
Schiff war flußabwärts in Richtung Delta bis zu der erstmals in einem Papyrus erwähnten Bolbitischen
Nilmündung unterwegs; Ausgangspunkt der Fahrt war vermutlich ein Ort des Arsinoites.
Zahlreiche Belege bezeugen die wirtschaftliche Bedeutung des Textilgewerbes in Ägypten. Siehe
Reil, Gewerbe 93–122, Wipszycka, L’industrie textile und Johnson, West, Economic Studies 119–125.
Ein beachtlicher Teil der Bevölkerung war mit der Erzeugung von Textilien beschäftigt, wobei vor allem
Leinenstoffe und -kleider sehr gefragt waren. Es ist bekannt, daß Leinen zu den Hauptexportartikeln
Ägyptens gehörte; vgl. Wilcken, Grundzüge 267 und Reil, Gewerbe 113–116. Von ungehindertem Einund Verkauf von Leinenware durch Leinenhändler (ὀθονιοπρᾶται) in byzantinischer Zeit ist im
Eparchenbuch die Rede (J. Koder, Das Eparchenbuch Leons des Weisen 107–108).
Erzeugung und Verkauf von Textilien waren in ptolemäischer Zeit monopolisiert; zum Othonionmonopol und seiner Organisation vgl. Wilcken, Ostraka I 266–269, Wilcken, Grundzüge 239ff. und Reil,
Gewerbe 5–6. Im Verlauf der römischen Epoche dürfte das Textilmonopol zumindest insofern gelockert
worden sein, als nicht mehr ausschließlich für den Staat produziert wurde; s. Rostovtzeff, Gesellschaft
und Wirtschaft im Römischen Kaiserreich I, 315f. (Fußn. 43); außerdem Johnson, Roman Egypt 325–335.
Reil, Gewerbe 17 meint, daß “das frühptolemäische Monopol (…) in römischer Zeit verschwunden zu
sein scheint”. Auch in byzantinischer Zeit waren nach wie vor viele Menschen im Bereich Textilindustrie
und -handel beschäftigt. Sie waren häufig in Zünften organisiert; vgl. Johnson, West, Economic Studies
35. Ausgaben eines Textilhändler
75
123–125. Bezüglich Organisation der Zünfte sowie Einflußnahme und Überwachung durch den Staat s.
A. Stöckle, Spätrömische und byzantinische Zünfte, Leipzig 1911.
1. Unter ὀθόνιον, Deminutiv von ὀθόνη (s. Olck, RE 6 [1990] 2442ff. bzw. 2459ff.), versteht man seit
homerischer Zeit ein aus Flachs hergestelltes Gewebe. S. dazu Blümner, Technologie und Terminologie der Gewerbe
und Künste 191–199, aber auch Wipszycka, L’industrie textile (Index) und S. Bartina, Ὀθόνια ex papyrorum
testimoniis linteamina, Stud. Pap. 4 (1965) 27–38. W. Spiegelberg, Ägyptische Lehnwörter in der älteren
griechischen Sprache, ZVS 41 (1907) 127–132, leitet ὀθόνιον von dem ägyptischen Wort ’dmj,“rötliche
Leinwand”, ab; über das Semitische gelangte es ins Griechische. ὀθόνιον ist feines Leinen und bezeichnet sowohl
das Stoffgewebe als auch das daraus gefertigte Kleidungsstück. Es gibt dazu zahlreiche Belege aus ptolemäischer,
römischer und byzantinischer Zeit; in koptischen Schriftstücken konnte ὀθόνιον nicht nachgewiesen werden. Zur
Verwendung für Mumienbinden s. P.Giess. 68, 11; 25 + BL III 68, einen Brief aus dem Hermopolites (2. Jh. n. Chr.)
und dazu Wipszycka, L'industrie textile 83. ὀθόνιον wurde, wenn auch selten, gefärbt; “safranfarbenes Leinen” ist
in P.Iand. VI 126, 5, einem Fragment aus der Zeit um 400 n. Chr., bezeugt.
2. μ̣
[α]φον[ ]: Die Lesung des μ ist unsicher; falls es sich um ein Kleidungsstück handelt, könnte
μ̣
[α]φον[ ] zu μαφόριον ergänzt werden. Zur Schreibung νstatt ρ s. Gignac, Grammar I 109. Er zitiert drei
Texte des 2. Jh. n. Chr., die einen solchen Austausch belegen, und weist darauf hin, daß in lateinischen Lehnwörtern
ν anstelle von ρ geschrieben sein kann. μαφόριον und auch die beiden anderen Formen μαφόρτιον und
μαφόρτης entsprechen dem lateinischen maforte; s. Daris, Il lessico latino 72. μαφόριον war die in
byzantinischer Zeit übliche Form (P.Meyer S. 95). Alle drei Ausdrücke sind vom 2. Jh. n. Chr. bis in das 6. Jh. n.
Chr. zahlreich belegt. S. auch J. Diethart, Papyri aus byzantinischer Zeit als Fundgrube für lexikographisches und
realienkundliches Material, Anal. Pap. 2 (1990) 87–88, n. 2, 7 (Liste von Haushaltsgegenständen und Kleidern; 5./6.
Jh. n. Chr.) und P.Oxy. LIX 4004, 15 (Brief des Theodoros an Kanopos; 5. Jh. n. Chr.). Aus P.Oxy. XVI 2058
(Besitzauflistung; 6. Jh. n. Chr.) ist zu erfahren, daß der Preis für ein μαφόριον 8 Keratien betrug. J. Diethart
schlägt die Lesung σ[α]φον[ι, Seife, vor.
2, 3, 5–7, 13. νομίσματα ῥυπαρά. Es handelt sich dabei um “unreine” Beträge im Sinne von “Bruttobeträge”.
Durch ῥυπαρός wird angezeigt, daß ein Geldbetrag über einen Nettobetrag hinausgehende Zahlungen umfaßt; Art
und Zweck derselben sind ungeklärt. Vielleicht könnte man sie am ehesten als Gebühren charakterisieren, ähnlich
wie J. Frösén im Zusammenhang mit “Solidi minus Keratien” die Subtraktion παρὰ κεράτια als Gebühren bei
Amtshandlungen, Stempelgebühren bzw. Verbrauchssteuern oder als Zuschläge (bei Steuerzahlungen) und nicht als
Gewichtsminderung des Solidus auslegt; vgl. CPR VII S. 155–160, Exkurs 3. Während παρὰ κεράτια die Höhe
der abzuziehenden Gebühren bereits beziffert, wird mittels ῥυπαρός nur angegeben, daß ein Betrag entsprechende
Abzüge beinhaltet.
Es erscheint angebracht, ῥυπαρός in der hier vorliegenden Liste als “buchhalterischen Begriff” zu interpretieren
(vgl. West, Johnson, Currency 151–155), gerade auch unter dem Aspekt, daß dieses Schriftstück wahrscheinlich aus
der Buchhaltung eines Textilhändlers stammt.
In Steuerdokumenten römischer Zeit wurde ῥυπαρόςprinzipiell übereinstimmend verwendet; s. dazu ausführlich
A. Gara, Prosdiagraphomena e circolazione monetaria. Aspetti dell'organizzazione fiscale in rapporto alla politica
monetaria dell'Egitto romano, Milano 1976, 37(49.
3. Als Ergänzungsmöglichkeiten für παραπ[ ] kommen παράπηχυ (vgl. Preisigke, Wörterbuch) und παραπέτασμα bzw. παράπλωμα (vgl. LSJ) in Frage.
Παραπέτασμα und παράπλωμα (beide Begriffe bedeuten “Vorhang”) sind bisher papyrologisch noch nicht
belegt. Die Bezeichnung παραπ έτασμα dürfte wohl zu lang für die vorhandene Lücke sein und daher als
Ergänzungsmöglichkeit ausfallen. Daß das Wort gekürzt gewesen sein könnte, würde der Gewohnheit des Schreibers,
die einzelnen Zahlungsposten stets ungekürzt zu schreiben, widersprechen.
Παράπηχυ, “Frauenkleid mit Purpursaum an beiden Seiten” ist erst einmal in PSI IV 341, 7 (vgl. BL III 222)
überliefert. Es handelt sich dabei um einen Brief des Apollophanes und Demetrios an Zenon von 256/255 v. Chr. (!).
Die beiden stellen die verschiedenartigsten Frauenkleider aus Wolle her und bieten Zenon ihre Dienste an. S. dazu
auch P.L.Bat. 21A, IV Addenda and Corrigenda S. 139.
4. (καὶ) ὑ(π ὲρ) steht jeweils am Beginn einer aus einem oder mehreren Zahlungsposten bestehenden Eintragung, die mit dem gezahlten Betrag abschließt. Z. 1 und 2 sind Teil einer vermutlich über mehrere Zeilen
reichenden Eintragung, deren Beginn mit (καὶ) ὑ(π ὲρ) fehlt; in Z. 3 scheint ὑ(π ὲρ) ausgelassen worden
zu sein. Zur Schreibung von (καὶ) ὑ(π ὲρ) vgl. Diethart, Papyri aus byzantinischer Zeit 97–99, n. 8
(Verzeichnis über die Lieferung von verschiedenen Produkten aus dem 6. Jh. n. Chr.).
τυλάριον ist das Deminutiv von τυλή und vom 3. Jh. n. Chr. bis in arabische Zeit zahlreich belegt. Es bedeutet meist “Polster”, nur in P.Dura 33, 10 (persönliche Inventarliste auf Pergament, 240–250 n. Chr.) und in
P.Grenf. II 111, 34 (Inventarliste der Kirche des Apa Psoius, 5. oder 6. Jh. n. Chr.; vgl. BL II 72) wird τυλάριον
mit “Matratze” übersetzt. Über die Produktion von Polsterüberzügen in Antinoe ist aus dem Edikt Diokletians 28,
46ff. (Lauffer) zu erfahren. Für spätbyzantinische Zeit ist ein sogen. τυλοφάντης, Weber von Pölsterüberzügen, in
35. Ausgaben eines Textilhändler
76
SPP VIII 823 (7./8. Jh. n. Chr.) bezeugt. Bezüglich der Herstellung von Pölstern s. ausführlich Blümner, Technologie
und Terminologie der Gewerbe und Künste 215–218.
Zum Versuch, den Preis eines τυλάριον zu rekonstruieren, vgl. diesbezügliche Angaben in P.Lond. IV 1442 +
BL VIII 191 (Datierung unsicher, etwa 7./8. Jh. n. Chr.), P.Lond. IV 1433 (706–707 n. Chr.; vgl. BL V 56, VIII 190
f.), P.Lond. IV 1434 (714–715 n. Chr. oder 698/701 n. Chr.; vgl. BL V 56, VIII 191) und P.Ness. III 85 (vielleicht
Ende 7. Jh. n. Chr.). Ein τυλάριον kostete im ausgehenden 7. und beginnenden 8. Jh. n. Chr. vermutlich zwischen
etwas mehr als einem Sechstel und einem Viertel eines Nomisma. Vielleicht waren die Pölster von unterschiedlicher
Qualität, und ihr Wert lag deshalb auch verschieden hoch. Inwieweit sich diese Verhältnisse jedoch auf das 6. Jh. n.
Chr. übertragen lassen, ist schwierig zu sagen. Aus den Angaben in P.Vindob. G 23207 geht zwar eindeutig hervor,
daß für ein τυλάριον ein Bruchteil eines Nomisma zu bezahlen war, nicht aber, wie groß dieser Bruchteil war.
6. τελωνάρχης, “Zollbeamter” bzw. “Zollaufseher” ist bisher fünfmal belegt:
• 1. Fragment aus Berlin mit der Signatur P 25651: 5. Jh. n. Chr.; Arsinoites. Der Zweck dieses Papyrus ist
unklar; der darin erwähnte Telonarches könnte Andreas geheißen haben (in Bearbeitung von H. Harrauer).
• 2. SPP III 82 = P.Vindob. G 11082: 6. Jh. n. Chr.; Arsinoites. Beleg des Zollbeamten Kosmas, der Andreas,
dem Dorfschreiber von Tamauis, drei Nomismata für τέλος κρ̣
ί̣
μνων übergab.
• 3. P.Col. VIII 244 (inv. 553) = SB VI 9525: 6. Jh. n. Chr.; Arsinoe. Von einem Vertrag über Verkauf von Land
sind die Garantien und die Unterschriften des Verkäufers sowie von fünf Zeugen erhalten geblieben: einer
dieser fünf Zeugen ist der Telonarch Aurelius Ammonios, Sohn des Abraamios.
• 4. P.Got. 14: 7. Jh. n. Chr.; Herkunft unbekannt. Der Papyrus enthält die letzten Zeilen eines Briefes; worum es
darin geht, ist aufgrund der Unvollständigkeit des Textes unklar.
• 5. P.Lond. V 1754: Arabische Zeit; keine Herkunftsangabe.Wahrscheinlich eine Zollquittung, ausgestellt von
den Zollbeamten (τελωνχνχ) von Babylon. Zur Auflösung von τελωνχνχ in τελων(άρ)χ(αι) vgl.
P.Col. VIII 244, 20 Anm (vgl. BL IX 147).
P.Vindob. G 23.207 ist der sechste Papyrus, in dem ein τελωνάρχης erwähnt wird. Der früheste Beleg datiert
in das 5. Jh. n. Chr., der letzte in arabische Zeit; vier der sechs Papyri stammen aus dem Arsinoites. Die
Schreibungτελονάρχης statt τελωνάρχης ist auch aus SPP III 82, 6 und P. Got. 14 bekannt (zu ο statt ωs.
Gignac, Grammar I 276f.).
Nur zwei Belege, P.Lond. V 1754 und SPP III 82, gewähren ein wenig Einblick in die alltägliche Praxis eines
τελωνάρχης. Er war unmittelbar mit der Erhebung von Zollgebühren befaßt und quittierte deren Empfang dem
Zahlenden; s. P.Lond. V 1754. Die Zölle mußte er dann an eine ihm übergeordnete Instanz abliefern. Es dürfte sich
dabei um den Dorfschreiber handeln; vgl. SPP III 82: der Zollbeamte Kosmas hält fest, daß er dem Andreas,
Dorfschreiber von Tamauis, drei von ihm für τέλος κρ̣
ί̣
μνων in Empfang genommene Nomismata abgeliefert
hat. Es könnte sich dabei um ein Schriftstück aus Kosmas Unterlagen handeln, mit dem er, falls nötig, den Verbleib
der von ihm eingehobenen Zollgebühren nachweisen konnte.
7. Der Begriff κ έρμα ist zahlreich vom 3. Jh. v. Chr. bis in das 7. Jh. n. Chr. belegt; vgl. Preisigke, Wörterbuch III, Abschn. 17. S. dazu außerdem West, Johnson, Currency 22, 129, Maresch, Nomisma und Nomismation,
7f., 46, 144. Bagnall, Currency11. κέρμα, in Briefen allgemeiner Ausdruck für Geld, wird in Listen unhd
Rechnungen der byzantinischen Zeit häufig zur Bezeichnung von Bronzegeld verwendet; vgl. P. Oxy. XVI 1904, 2
Anm., Quittung über eine Zahlung an σύμμαχοι (618 n. Chr.).
Bezüglich der Formulierung ὑπὲρ κέρματοςvgl. CPR V 26, 869 (der sogenannte “Skar-Kodex”; zur Datierung in die 2. Hälfte des 5. Jh. n. Chr. oder später s. CPR IX 43a; vgl. BL VIII 102 sowie BL IX 65): ὑπ(ὲρ)
Διοσκουρ(ίδου) ὑπ(ὲρ) κερ( ) ν̣
[ο(μισμάτιον)] α εὔστα[θμον]. Der Herausgeber überlegt, ob
nach κερ( )vielleicht eine Zahl zu ergänzen wäre und für eine bestimmte Anzahl von κέρ(ματα) ein
vollwertiger Solidus gezahlt worden sei. In der vorliegenden Liste steht allerdings mit Sicherheit nach ὑπὲρ
κέρματος nichts mehr und es wäre demnach gut vorstellbar, daß auch in CPR V 26, 869 nach κερ( ) nichts
fehlt. κέρμα könnte vielleicht im Sinne von “sonstige Ausgaben” zu verstehen sein.
8. ναῦλον ist eine für die Beförderung per Schiff in natura oder in Geld zu bezahlende Frachtgebühr; Belege
gibt es seit dem 3. Jh. v. Chr. bis in das 8. Jh. n. Chr. (s. Preisigke, Wörterbuch III, Abschn. 11; derselbe, Fachwörterbuch; Daris, Spoglio lessicale); vgl. Meyer-Termeer, Haftung der Schiffer 12–15. Im allgemeinen benennt
ναῦλον die Frachtgebühr bei Schiffstransport, nur ausnahmsweise kommt es auch bezogen auf Transport zu Land
vor. Um Verwechslungen zu vermeiden, wird ναῦλον — wie im vorliegenden Papyrus — durch Hinzusetzen von
πλοίου//πλοίων vielfach näher bestimmt; zur Bezeichnung von Handelsschiffe als πλοῖα s. Casson, Ships and
Seamanship 175, Anm. 1.
In Ägypten wurden Güter sowohl für den Staat (vor allem Korn, aber auch andere Erzeugnisse) als auch für
private Zwecke auf dem Wasserweg transportiert. Aus ptolemäischer und römischer Zeit gibt es Frachtverträge
zwischen Schiffern und dem Staat, die deutlich zeigen, daß damals die Schiffer Staatstransporte freiwillig
durchführten. Ganz anders lag der Sachverhalt allerdings in byzantinischer Zeit: für den Staat Güter zu befördern,
wurde in eine Liturgie umgewandelt und somit verpflichtend. ναῦλον war in byzantinischer Zeit als Steuer zu
bezahlen, wenn für den Staat bestimmte Güter per Schiff transportiert wurden; Wilcken, Ostraka I 387 versteht
36. Abrechnung
77
(gemäß dem XIII. Edikt Justinians) unter ναῦλον “das durch eine Steuer erhobene Frachtgeld für den Transport des
aegyptischen Getreides von Alexandrien nach Constantinopel” (vgl. Preisigke, Fachwörterbuch).
Für eine Strecke unbekannter Länge war eine Frachtgebühr in der Höhe von 1 Nomisma brutto zu bezahlen.
Informationen über Transportkosten und Weglängen sind allem Anschein nach nur in geringer Zahl überliefert.
Drexhage, Preise, Mieten/Pachten, Kosten und Löhne im römischen Ägypten 327–337 bietet eine Zusammenstellung
von Belegen der römischen Zeit betreffend die Kosten bei Flußtransport. Johnson, West, Economic Studies 155–163
machen einige Angaben über die Höhe von Frachtgebühren bei Korntransport. Im allgemeinen scheint der Transport
per Schiff deutlich billiger als derjenige zu Land gewesen zu sein und wurde deshalb auch bevorzugt (MeyerTermeer, Haftung der Schiffer 3).
9. στόμιον Βορβίθ̣
(ι) ν̣
ον. Es steht wohl außer Zweifel, daß es sich dabei um die Nilmündung στόμα
Βολβίτινον nahe der Stadt Βολβιτίνη handelt, welche hier erstmalig in einem Papyrus genannt wird. Die
bolbitische Mündung, von der Herodot behauptet, sie sei von Menschenhand ausgehoben worden (Herodot II, 17),
lag zwischen der kanopischen und der sebennitischen und existiert noch heute mit kaum verändertem Lauf unter der
Bezeichnung “Mündung von Rosette”. Vgl. A. Bernand, Le Delta Ègyptien d’après les textes grecs I, 99f. sowie
Sethe, RE III (1897) 669. Die literarische Überlieferung kennt zwei Formen der Schreibung: στόμα Βολβίτινον
oder στόμα Βολβιτικόν. Der vorliegene Papyrus konfrontiert uns mit einer neuen Variante: statt στόμα steht
στόμιον, das Deminutiv von στόμα; zu Βορβίθ̣
(ινον)statt Βολβίτινον vgl. Gignac, Grammar I 90, 102. In
P.Lond. IV 1414, 59; 102; 136 (Datierung unsicher) ist die Schreibung des Stadtnamens Βολβυθ- nach Ansicht des
Herausgebers als Schreibvariante von Βολβιτίνη gebraucht; vgl. auch P.Lond. IV 1449, 62; 65 (699–700 n. Chr.;
vgl. BL V 56).
12. Ø ist mit ὅλον bzw. ὁμοῦ (s. Bilabel, RE 2 A (1923) 2303 sowie den “Index of Symbols and
Abbreviations” in P.Lond. IV, 601) aufzulösen und findet sich häufig in Rechnungen und Quittungen einer
Gesamtsumme vorangestellt; vgl. Preisigke, Wörterbuch Bei Kenyon, Abbreviations and Symbols in Greek Papyri ist
Ø nicht verzeichnet. Neben der Schreibung mit einem einfachen Schrägstrich kann auch ein Doppelstrich
geschrieben sein. Gardthausen, Griechische PaläographieII 339 erwähnt nur diese Formmit der Bedeutung ὁμοῦund
interpretiert es unrichtig als hieroglyphisch geschrieben.
νο(μίσματα) σλε betrugen die Ausgaben insgesamt, eine auffallend hohe Endsumme, wenn man die Einzelaufwendungen, die sich zwischen ein und sechs Nomismata bewegen, betrachtet. Diese Tatsache muß bei der
Frage nach der Gesamtgröße des vorliegenden Papyrus berücksichtigt werden. Er müßte, falls die Liste ausschließlich
aus Eintragungen in dieser Größenordnung bestanden hätte, auf jeden Fall gut zwei Meter lang gewesen sein. Wenn
wir allerdings von einem handlichen Papyrusblatt ausgehen, müssen entweder auch höhere Einzelbeträge
vorgekommen sein oder aber die Summe bezieht sich tatsächlich auf eine lange Reihe von niedrigen Einzelausgaben,
die auf mehreren Blättern aufgelistet worden waren. P.Vindob. G 23.207 könnte in einem solchen Fall das letzte Blatt
mit einer Zwischensumme als Übertrag am Anfang und der erhaltenen Gesamtsumme am Ende sein.
36.ABRECHNUNG
P.Vindob. G 27678
Arsinoites ?
15,1  17,3 cm
6. Jh. n. Chr.
Tafel 29
Fragment eines hellbraunen Papyrusblattes durchschnittlicher Qualität, das besonders in der oberen Hälfte durch
Anobienbefall verursachte Schäden aufweist. 0,6 cm vom rechten Rand verläuft eine Klebung. Das Blatt ist oben und
links unvollständig, wobei nicht abzuschätzen ist, wieviel fehlt. Auf der linken Seite sind drei über die Bruchstelle
hinausragende “Streifen” zu erkennen (2,3  3,8 cm; 1,6  8 cm; 2,3  7,7 cm; von oben nach unten); sie bestehen
nur mehr aus der Faserlage der Vorderseite, die der Rückseite ist verloren. Der rechte und der untere Rand sind
komplett erhalten und verlaufen einigermaßen regelmäßig. Der Freirand rechts beträgt 2,1 cm, unten wurden 2,4 cm
eingehalten. Die Schrift verläuft parallel zur Faser; der Schreiber hat schwarze Tinte verwendet.
Wie von C. Wessely im handschriftlichen Inventar notiert, stammt dieser Papyrus vermutlich aus dem Faijum (ex
1881/4); Wessely datiert ihn in das 6. Jh. n. Chr. Möglicherweise entstand das Dokument sogar während der erste
Hälfte dieses Jahrhunderts. Als Vergleichsstück zur paläographischen Datierung ist CPR X 23 (2. H.) heranzuziehen.
Die Rückseite ist unbeschrieben.
Kol. I
1 
2
3
4
Kol. II
[ ] δ
[
] . . . . . α .
[
] . . κ(εράτια) γ
[ ] λ(ίτραι) δ
36. Abrechnung
1 
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
78
Spuren
(ὅλον)] χενν(ίων)
βῖκ[ος] α
[κ(εράτιον)] α
(ὅλον) κ]εδρίας
(μετρηταὶ) β
κ(εράτιον) α̣
(ὅλον) . ] ι̣
μ . ( )
λάγ(υνος) α
κ(εράτια) ε
(ὅλον) ὠμογάρ(ου) λάγ(υνος) α
κ(εράτια) β
(ὅλον) πίσσης
λ(ίτραι) γ
κ(ερατίου) (ἤμισυ) ιβ(ὅλον) ἰχιναχ̣
ικ(οῦ) α
κ(εράτια) γ
(ὅλον) ὀρυζίου (μετρηταὶ) δ
κ(εράτιον) α
(ὅλον) πιστακίου (μετρητὴς) α
κ(ερατίου) (ἥμισυ)
(ὅλον) σταφίδων (μετρητὴς) α
κ(ερατίου) ιβ(ὅλον)] Δαμασκη(νῶν) λ
κ(ερατίου) (ἥμισυ)
(ὅλον) α̣
ἱ̣
ματ(ίου) (μετρητοῦ) (ἥμισυ)
κ(ερατίου) ιβ-
6. πίσσης 7. ἐχιναλικ(οῦ) 8. δ ex α
für insgesamt 1 Krug Wachteln
1 Keration
für insgesamt 2 Metretai Zedernharz
1 (?) Keration
für insgesamt 1 Lagynos ... ?
5 Keratien
für insgesamt 1 Lagynos ungekochtes Garum 2 Keratien
1/ 1/ Keration
für insgesamt 3 Pfund Pech
2 12
für insgesamt 1 …
3 Keratien
für insgesamt 4 Metretai Reis
1 Keration
1/ Keration
für insgesamt 1 Metretes Pistazien
2
1/ Keration
für insgesamt 1 Metretes Rosinen
12
1/ Keration
für insgesamt 30 Damaszenerpflaumen
2
1
für insgesamt 1/2 Metretes Haimation
/12 Keration
Es handelt sich bei diesem Fragment um eine Abrechnung für verschiedene Waren (vgl. CPR X 52,
Rechnung aus dem 4./5. Jh. n. Chr., Arsinoites), die aus zumindest zwei Kolumnen bestand. In Kolumne
II sind die Gesamtausgaben für einzelne Nahrungsmittel sowie Zedernharz und Pech eingetragen, wobei
Mengen und Preise genau beziffert wurden. Zu den hier verwendeten Maßeinheiten vgl. R. Fleischer,
Measures and Containers in Greek and Roman Egypt, New York 1956 und F. Hultsch, Griechische und
römische Metrologie, Berlin 1882.
Die in der Liste verzeichneten Nahrungsmittel sind Wachteln, ungekochtes und blutiges Garum,
eingesalzener Seeigel sowie Reis, Pistazien, Rosinen und Damaszenerpflaumen. Zur Bedeutung von Salz
bei der Konservierung von Lebensmitteln vgl. Forbes, Studies in Ancient Technology III 185–190. Fisch
war seit pharaonischer Zeit ein wichtiges Grundnahrungsmittel in Ägypten, und die Fischkonservierung
dementsprechend bedeutend; s. dazu M. C. Besta, Pesca e pescatori nell’Egitto greco-romano, Aegyptus
2 (1921) 67–74 und Reil, Gewerbe 162–164. Bei der Herstellung von Garum wurden die Eingeweide von
Fischen mit Salz vermischt und in der Sonne zur Gärung gebracht oder gekocht; die diversen Fischsaucen
waren durchwegs sehr beliebt und wurden in großen Mengen konsumiert (dazu ausführlich R. I. Curtis,
Garum and Salsamenta, Leiden 1991).
Wachteln standen ebenfalls seit pharaonischer Zeit auf dem Speiseplan der Ägypter (vgl. Herodot II
77, 3(5). Geflügel wurde allerdings, so wie Fleisch, im allgemeinen in geringeren Mengen als Fisch
konsumiert. Von den landwirtschaftlichen Produkten dieser Abrechnung sind Reis, Pistazien und
Damaszenerpflaumen recht selten papyrologisch bezeugt; dies könnte vielleicht darauf hinweisen, daß ihr
Verzehr in durchschnittlichen Bevölkerungskreisen eher gering war.
Der Zweck der vorliegenden Abrechnung ist nicht bekannt. Sie läßt sich zwar gut mit P.Vindob. Worp
11 (Liste von Produkten, 6. Jh. n. Chr.) vergleichen; für eine umfassendere Interpretation bietet allerdings
auch dieser Papyrus keine Anhaltspunkte. Ähnliche Schwierigkeiten bereiten beispielsweise P.Vindob. G
40.919 (Lebensmittelliste, 6./7. Jh. n. Chr.) in Aegyptus 62 (1982) 69–71 oder SB XVI 12246 (Liste von
Lebensmitteln, 4. Jh. n. Chr.).
2–12.  steht für ὅλον; vgl. dazu 35, 13 Anm.
36. Abrechnung
79
χ έννιον (ägyptisch Chennu) ist die Wachtel. Zur bemerkenswert artenreichen Vogelwelt Ägyptens vgl.
Boessneck, Die Tierwelt der Ägypter 92–107. Wachteln kamen in Ägypten in großer Zahl vor und wurden mit Hilfe
von Netzen gefangen; möglicherweise wurden sie auch gezüchtet (vgl. dazu M. Cobianchi, Ricerche di ornitologia
nei papiri dell’Egitto greco-romano, Aegyptus 16 [1936] 93).
Das Wort χέννιον ist bisher selten bezeugt; vgl. PSI IV 428, 81, Abrechnung über Lebensmittel und andere
Waren (3. Jh. v. Chr.), PSI VII 862, 11, Lebensmittelliste (3. Jh. v. Chr.) und P.Lond. VII 2140, 6 (Abrechnung
täglicher Ausgaben; der Papyrus gehört zum Zenonarchiv). Wachteln in Krügen (βῖκοι) sind bereits einmal in
einem Brief aus dem Abinneus-Archiv, P.Abin. I 31 (= P.Lond. II 239 [S. 297]), aus dem Jahr 346 n. Chr. überliefert.
Zusätzlich findet man in einigen Papyri ὄρτυξ für Wachtel. Vgl. P.Ross. Georg. V 67, Rechnung über Wachteln aus
dem 7. Jh. n. Chr.; dieser Papyrus stammt aus dem Hermopolites.
βῖκος ist ein Gefäß bzw. Krug mit bestimmtem Fassungsvermögen und wurde sowohl für Flüssigkeiten als
auch für trockene Waren verwendet; vgl. P.Hal. 7, 5 (Brief aus dem Jahr 232 v. Chr., Thebais). Wein und andere
Flüssigkeiten, Fischsauce, Honig, Harz, Mohn, Granatäpfel, Oliven sowie Wachteln wurden in βῖκοι gemessen;
Belege dazu sind bei A.Castiglioni, Nuovi contributi alla nomenclatura dei vasi nei papiri greci, Aegyptus 2 (1921)
43–54 verzeichnet.
3. κεδρία, “Zedernharz”, ist mehrfach vom 3. Jh. v. Chr. bis zum 5.–6. Jh. n. Chr. papyrologisch bezeugt; so
beispielsweise in P.Sorb. I 34 (Brief, 3. Jh. v. Chr., vermutlich Arsinoites), P.Oxy. XIV 1727, 30; 31 (eventuell
Abrechnung eines Geschäftsinhabers, 2./3. Jh. n. Chr.) oder P.Oxy. XVI 1924, 5 (Liste von per Schiff transportierten
Waren, 5. oder 6. Jh. n. Chr.). Harz wurde beim Einbalsamieren und als medizinisches Mittel verwendet,
möglicherweise diente es auch als Klebe- bzw. Dichtungsmittel; vgl. M. C. P. Schmidt, RE III (1899) 1821–1826, s.
v. Ceder und Neuburger, Die Technik des Altertums 106. Zu κεδρία außerdem Lauffer, Diokletianisches Preisedikt
36, 35; 36 (S. 195, 283).
Zu μετρητής (vgl. Z. 8–10, 12), dem offiziellen ptolemäischen Hohlmaß, besonders für Wein, vgl. P.Köln V
220, 7 Anm. Anscheinend wurden aber auch “feste Stoffe”, so wie hier Reis, Pistazien und Rosinen, in Metretai
gemessen; vgl. diesbezüglich die Berechnung von Getreide in Artaben.
4. λάγυνος (vgl. Z. 5). λάγυνοι wurden häufig, aber nicht ausschließlich, zur Aufbewahrung von Wein
verwendet; das Wort bedeutet vermutlich “Flasche”, aber auch “Krug”. Vgl. dazu Castiglioni, Nuovi contributi alla
nomenclatura dei vasi 50; zu λάγυνος als Maßeinheit siehe Wilcken, Ostraka I 766f.
5. ὠμόγαρον ist “ungekochtes/frisches Garum” und bisher nur einmal in P.Vindob. Worp 11, 7 bezeugt; vgl.
Anm. zu Z. 7. Garum war nicht nur als Speise beliebt, es fand auch in der Medizin und Tierheilkunde Verwendung
(Curtis, Garum and Salsamenta 27–37). Zu γάρον “erster” und “zweiter” Qualität vgl. Lauffer, Diokletianisches
Preisedikt 3, 6 (S. 103, 220).
6. πίσσα bezeichnet sowohl Teer als auch Pech. Teer wurde aus harzreichen Hölzern in besonders
aufgeschichteten Meilern (das Holz durfte nur schwelen) gewonnen; indem man Teer mit Essig kochte, erhielt man
Pech. Pech eignet sich gut als Mittel gegen Feuchtigkeit: Töpfer dichteten die Innenseite von Gefäßen damit ab (vgl.
P.Cair. Zen. III 59481, 8; 16, Brief an Zenon, 3. Jh. v. Chr.), man teerte Schiffe (P.Lond. VII 2139 ist eine
Zusammenstellung der für eine Schiffsreparatur erforderlichen Dinge, zu denen auch Pech gehörte; der Papyrus
stammt aus dem Zenonarchiv) oder bestrich Bretter von Wasserschöpfvorrichtungen, aber auch Wände und Dächer
mit Teer. Bei der Teergewinnung gab es, bevor der Teer dickflüssig kam, einen wasserhaltigen Vorlauf; damit
wurden inÄgypten die Körper der Verstorbenen getränkt, was deren Verwesung verzögerte. S. dazu A. Schramm, RE
XIX (1937) 1–5, s. v. Pech, außerdem Neuburger, Die Technik des Altertums 250f.
Zu πίσσα statt πέσσα vgl. Gignac, Grammar I 237(239; das Wort πίσσα ist häufig in Papyri bezeugt (3. Jh.
v. Chr.–6. Jh. n. Chr.). Im diokletianischen Preisedikt 36, 26; 27 (ed. S. Lauffer S. 195, 283) wird zwischen
“festem”(πίσσα ξηρά) und “flüssigem” (ὑγροπίσσα) Pech unterschieden. So auch in P.Lond. Inv. 113 (17) d,
Ausgabenliste, wahrscheinlich 5./6. Jh. n. Chr., in CdE 66 (1991) 262–265; in diesem Papyrus wird Hartpech in
Pfund gemessen. Vermutlich handelt es sich auch im vorliegenden Fall um Hartpech.
7. ἰχινα χ̣
ικ(ός)ist sehr wahrscheinlich ein Kompositum aus ἐχῖνος und αχικός; das Wort ist ein
addendum lexicis und ist unbekannten Inhalts zu übersetzen. Eine nicht angezeigte Kürzung ἐχῖν(ος) ist mit
größter Wahrscheinlichkeit auszuschließen; der Schreiber kennzeichnet Abbreviaturen stets deutlich. Bezüglich ι
statt ε siehe Gignac, Grammar I 249–251: nur gelegentlich wurden diese beiden Vokale vertauscht; vgl.
beispielsweise ἱορτῆς für ἑορτῆς oder σχιδάριον für σχεδάριον(Belege dazu bei Gignac 249f.)
8.ὀρύζιον, Deminutiv von ὄρυζα, ist hier erstmals papyrologisch bezeugt; ὄρυζον, eine Nebenform von
ὄρυζα, kommt in P.Vindob. G 40919, 7, ed. J. M. Diethart, Spätbyzantinische Maßeinheiten in einer LebensmittelListe, Aegyptus 62 (1982) 69–71, vor. Vgl. zu ὄρυζα Lauffer, Diokletianisches Preisedikt 1, 23 (S. 101, 216). Zu
Reis und Reisanbau siehe V. Hehn, Kulturpflanzen und Haustiere 485–491, Stadler, RE I A (1914) 517–519, s. v.
Reis sowie Schnebel, Landwirtschaft 100. In ptolemäischer Zeit wurde Reis aus Indien nach Ägypten eingeführt; erst
seit der arabischen Eroberung gab es Reisanbau im Nildelta und in den Oasen. In Griechenland und Italien scheint
Reis wenig, und wenn, dann eher in der Medizin verwendet worden zu sein.
9. πιστάκιον. Zur Anpflanzung und Verwendung von Pistazien s. H. Gossen, RE XX (1950) 1809–1811, s. v.
Pistazie. Galen (de alimentorum facultatibus II 30) bemerkt, daß Pistaziennüsse “in der Nähe von Alexandria”
vorkamen. Anders als die literarische ist die papyrologische Überlieferung spärlich; vgl. P.Vindob. Worp 11, 14
36. Abrechnung
80
sowie P.Laur. IV 184, 8 (Rechnung über Lebensmittel, 7. Jh. n. Chr.). S. auch Lauffer, Diokletianisches Preisedikt 6,
55 (S. 115, 230f.).
10. Zu σταφίς vgl. beispielsweise P.Cair. Zen. I 13, 16 (Frachtabrechnung, 3. Jh. v. Chr.), PUG I 28, 5
(Verzeichnis verschiedener Waren, 5.(6. Jh. n. Chr.; die Herkunft dieses Papyrus ist nicht bekannt) oder auch P.Vat.
Aphrod. I 13, 7 (Spendenliste, 2. Hälfte 7. Jh. n. Chr.; vgl. BL VIII 503). In SB XIV 11903 (Brieffragment, spätes 2.
Jh. n. Chr., Abotis) sind σταφίδες μέλαναι überliefert; vermutlich ist damit eine bestimmte Rosinensorte
gemeint. “Wilde/rohe Rosinen” waren zur Herstellung eines Arzneimittels vonnöten (vgl. SB XIV 12142, 11; 6. Jh.
n. Chr., Herkunft unbekannt).
11. Die “Damaszenerpflaume” ist eine aus Syrien stammende Pflaumenart; sie ist selten in Papyri überliefert. In
den täglichen Abrechnungen des Theophanes während seiner Reise nach Syrien sind Ausgaben für
Damaszenerpflaumen verbucht; vgl. P.Ryl. IV 629 v, III, 290 Anm.; IV, 330 sowie P.Ryl. IV 630/637, 80; 424
(317/323 n. Chr., Hermopolites).
Unter Umständen könnte jedoch δαμασκηνόν auch “Aprikose”, “Marille” bedeuten. Dazu Bemerkungen von
J. Diethart, E. Kislinger, Aprikosen und Pflaumen, JÖB 42 (1992) 75–78.
12. α̣
ἱμ
̣άτ(ιον), Deminutiv von αἷμα, könnte entweder “blutiges Garum” oder “Blutwurst” (vgl. Kislinger,
Gastgewerbe und Beherbergung in frühbyzantinischer Zeit 100) sein; das Wort ist bisher papyrologisch noch nicht
bezeugt. Vgl. allerdings P.Amst. inv. 44, 2 (in CdE 49 [1974] 132–134) =SB XIV 11340, eine Empfangsbestätigung
(6. Jh. n. Chr., Herkunft unbekannt) über den Erhalt einer kleinen Flasche γάρον αἱματίτης. In Anbetracht
dieser Belegstelle erscheint eine Übersetzung “blutiges Garum” hier eher zutreffend. Blutiges Garum ist eine
spezielle Art von Garum, hergestellt aus Thunfisch (Eingeweide, Blut und sonstige Säfte wurden mit ausreichend
Salz gemischt und bis zu zwei Monate in die Sonne gestellt) und soll das beste überhaupt gewesen sein (Geoponica
20. 46. 6). S. auch Curtis, Garum and Salsamenta 8, 13, 135 Anm. 118, 173 Anm. 59. Vermutlich war blutiges
Garum “Garum erster Qualität” (vgl. Lauffer, Diokletianisches Preisedikt 3, 6).
Anhang
Anmerkungen zu einzelnen Preisangaben1
In der vorliegenden Abrechnung wurde 1 Keration für 2 Metretai Harz verrechnet. Denselben Preis
überliefert SPP XX 211, 16 (Liste über Ausgaben, 5.–6. Jh. n. Chr.) ὑ(πὲρ) κ[ε]δρίας, ohne
allerdings eine Mengenangabe zu verzeichnen.
In P.Vindob. Worp 11, 7 kosten 6 Lagynia ὠμόγαρον 6 Keratien, während hier für 1 Lagynos
ὠμόγαρον
2 Keratien verrechnet werden. Diese Beträge passen gut zueinander, wenn man
berücksichtigt, daß das Fassungsvermögen eines Lagynos sehr wahrscheinlich dasjenige eines Lagynions
übertraf. Möglicherweise war es doppelt so groß (vgl. pro Lagynion 1 Keration und pro Lagynos 2
Keratien).
1 Pfund Pech zum Preis von 7/12Keratien ist fast um das Doppelte mehr als in P.Oxy. XVI 1911,
189f. (Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben eines Gutes, 557 n. Chr.) für 1 Pfund Pech angegeben
wird (vgl. auch P.Oxy. XVI 1913, Zusammenstellung der Ausgaben eines Gutes, ev. 555 n. Chr.). Nach
PSI VII 809, 6 + BL VI 179 (Zahlungen an verschiedene Personen, Oxyrhynchos, 6. Jh. n. Chr. [vgl.
Anm. in CdE 66 (1991) 264]) war Pech noch teurer als 7/36 Keratien pro Pfund: demnach kosteten 100
Pfund 40 Nomismata. Worin diese Preisunterschiede begründet waren, ist nicht bekannt; vorstellbar wäre,
daß es sich dabei, je nach Verwendungszweck, um verschieden qualitätvolles Pech gehandelt haben
könnte. Möglicherweise war auch ausschlaggebend, ob es sich um Hartpech oder flüssiges Pech handelte.
Für blutiges Garum sind nunmehr zwei Preisangaben überliefert: 1/12Keration für 1/2 Metretes
αἱμάτιον in der vorliegenden Abrechnung gegenüber 5 Goldkeratien für 1 Lagynion γάρον
αἱματίτης in P.Amst. inv. 44, 2. Der ungewöhnlich hohe Preisunterschied könnte so zu begründen
sein, daß bei der Herstellung von “blutigem Garum” nicht ausschließlich Thunfisch verwendet wurde,
sondern auch andere Fischarten, die vielleicht erheblich billiger waren.
ANDREA RUSS
1 Zu Lebensmittel- und sonstigen Preisen vgl. allgemein H.-J. Drexhage, Preise, Mieten/Pachten, Kosten und
Löhne im Römischen Ägypten bis zum Regierungsantritt Diokletians, St.Katharinen 1991, sowie Johnson, West,
Economic Studies 175–198.
37. Protokollblatt mit Lieferungskauf
81
37. PROTOKOLLBLATT MIT LIEFERUNGSKAUF
P.Vindob. G 21127
Arsinoe
12  11,8 cm
610–641 n. Chr.
Tafel 30
Dünner, sorgfältig zubereiteter Papyrus, von dem nur die linke obere Ecke erhalten blieb. Rechts und unten ist das
Stück unregelmäßig abgebrochen. Das Blatt ist besonders in seiner oberen Hälfte auch durch Wurmfraß beschädigt.
Etwa 2,5 cm vom linken Rand ist eine Klebung sichtbar. Beim linken Blatt verlaufen die Fasern senkrecht, beim
rechten dagegen waagerecht. Zwei vertikale Faltungen sind ca. 2,5 und 8,2 cm vom linken Rand zu erkennen. Die
erste Faltung verläuft entlang der Klebung. Das Schriftfeld hält 2,8 cm Abstand zum linken Rand ein. Schwarze
Tinte, Schrift und Fasern laufen parallel.
Ein dicker, waagerecht verlaufender Strich unterhalb der Blattmitte und ein rundlicher Fleck am linken Rand
sind die Reste stempelartiger Protokoll- oder Perpendikelschrift in brauner Farbe. E. G. Turner, The Terms Recto and
Verso, Brüssel 1978, 21 hat beobachtet, daß beim Protokollblatt die Fasern entgegengesetzt dem Urkundenblatt
verlaufen. Dies trifft auch auf den vorliegenden Papyrus zu, der überdies eines der seltenen Beispiele darstellt, wo
Protokoll und Urkundencorpus gemeinsam erhalten sind. Die anderen bekannt gewordenen Beispiele sind P.Cair.
Masp. III 67316 recto, P.Köln III 157 und CPR IX 40. Zu den Protokollen und Protokolltexten allgemein s. J.
Diethart, D. Feissel, J. Gascou,Les prôtokolla des papyrus byzantines du Ve au VIIe siècle, Tyche 9 (1994) 9–40.
Konservierungsbericht von Andrea Donau: bearbeitet am 4. 12. 1990; sehr feiner, durch Anobienbefall
geschwächter Papyrus. Bei diesem Fragment ist der verwendete Beschreibstoff Rußtinte, es befinden sich aber auch
mit Eisengallustinte ausgeführte Zeichen auf dem Papyrus. Daher wurde die Festigung mit einer 1%igen Klucel L
Lösung in 80%igem Äthylalkohol durchgeführt. Die Sicherung gefährdeter Partien erfolgte mit Japanpapier und einer
4%igen Klucel L Lösung in 96%igem Äthylalkohol. Nach der Restaurierung wurde das Objekt verglast.
1
† Ἐν ὀνόματι τοῦ κυρίου (καὶ) δ̣
[εσότου Ἰησοῦ Χριστοῦ τοῦ θεοῦ
καὶ σωτῆρος ἡμῶν]
2
βασιλεία[ς τοῦ] ε̣
[ὐ]σεβε[στάτου καὶ φιλανθρώπου ἡμῶν δεσπότου
Φλ(αουίου) Ἡρακλείου]
3
τοῦ αἰων(ίου) Αὐγούστ[ο]υ καὶ αὐτ[οκράτορος ἔτους x, Tagesdatum,
Indiktion ἐν Ἀρ(σινοϊτῶν πόλει).]
4 (2. Η.) Αὐρήλιος Που̣
ρατ υἱὸς [ Θ- (Vatersname),
Beruf, ἀπὸ τῆς
Ἀρσι-]
5
νοϊτῶν πόλεως ἀπὸ ἀμ̣
[φόδου
?
θαυμασιω-]
6
τάτῳ̣Ἀναστασίῳ δειγμ̣
[
̣
Beruf, υἱᾠ τοῦ τῆς]
7
μακαρίας μν̣
ήμη̣
ς Γ̣
[- (Vatersname),
Herkunftsangabe χαίρειν. Ὁμολογῶ]
8
ἐσχηκέναι με παρὰ τῆ̣
[ς σῆς
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Verso:
9
Χ(ει)ρ(όγραφον) Πουρατ υἱοῦ Θ[
4. υϊος Pap. 5. νοϊτων Pap.
Ҡ Im Namen des Herren und Gebieters [Jesus Christus, unseres Gottes und Heilands.] Im x. Regierungsjahr unseres sehr frommen [und menschenliebenden Gebieters Flavius Heraclius,] des allzeitigen
Augustus und Imperators ... (2. H.) Aurelios Pourat, Sohn des Th- … aus dem Bezirk ... der Stadt Arsinoe
grüßt den ... verehrungswürdigen Anastasios [..., den Sohn des G- …] seligen Andenkens. Ich erkläre, daß
ich von Deiner … erhalten habe ...”
Verso: “ Urkunde von Pourat, Sohn des Th- …”.
Der Papyrus überliefert den Beginn eines Vertrages mit der Invokation und der Datierungsformel nach
dem Regierungsjahr eines Kaisers. Die Zeilen 4–7 enthielten die Namen und Herkunftsbezeichnungen der
Vertragspartner Aurelios Pourat und Anastasios. In Z. 7 begann der eigentliche Vertragstext, von dem le-
37. Protokollblatt mit Lieferungskauf
82
diglichἐσχηκέναι με παρ™ὰ τῆ̣
[ς σῆς θαυμασιότητος (vel sim.) erhalten ist. Dies dürfte
Teil der bekannten Formel ὁμολογῶ ἐσχηκέναι με παρὰ σοῦ διὰ χειρὸς κτλ. sein, die
charakteristisch für Lieferungskäufe ist, vgl. A. Jördens, P.Heid. V, S. 296–341, bes. 309–312 (zum
Formular). Eine Liste der Lieferungskäufe ist ebd. S. 296–301 zusammengestellt; zum Urkundentyp vgl.
ferner N. Kruit, Local Customs in the Formulas of Sales of Wine for Future Delivery, ZPE 94 (1992) 167–
184 und ders., Three Byzantine Sales for Future Delivery, Tyche 9 (1994) 67–88.
Die oben vorgeschlagene Ergänzung bedarf der Rechtfertigung. Die Länge der Zeilen wird
vorgegeben durch die Invokationsformel. Nach dem Wortlaut am Beginn der Invokation kommen die
Formeln 1 oder 4A bzw. 4B nach Bagnall, Worp, Christian Invocations in Frage. 4A und 4B sind aber
auszuschließen, da sie nur in arabischer Zeit in Verwendung waren, hier aber noch nach dem
byzantinischen Kaiser datiert wird. Die Ergänzung der Formel 1 ist folglich sicher. Mit bedeutenden
Abkürzungen ist nicht zu rechnen, da sonst die Datierungs- und Ortsangaben in Z. 3 nicht genügend Platz
finden würden.
Bagnall, Worp, RFBE verzeichnen folgende Datierungsformeln, die mit βασιλείας τοῦ εὐσεβεστάτου beginnen: Mauricius 5 und 6, Phocas 3 und Heraclius 2, 3 und 4. Davon kommen Mauricius
5 und Phocas 3 nicht in Frage, weil bei diesen αὐτοκράτορος fehlt. Mauricius 6 und Heraclius 2 (...
εὐσεβεστάτου ἡμῶν δεσπότου Φλ. Μαυρικίου Τιβερίου bzw. Φλ. Ἡρακλείου)
erscheinen für den vorgegebenen Platz zu kurz. Heraclius 4, das zusätzlich zu dem zitierten Wortlaut von
Nr. 2 noch καὶ φιλανθρώπου καὶ μεγίστου εὐεργέτου vor den Kaisernamen einfügt, ist
dagegen eindeutig zu lang. Somit bleibt als einzige Formel, die sich problemlos in den vorhandenen Platz
fügt, das oben in den Text gesetzte Heraclius 3. Die Konsulatsangabe ist, wie so oft (s. u. Komm. zu Z. 3),
entfallen. Eine genauere Eingrenzung als auf die Regierungszeit des Heraclius ist wegen des Verlustes der
Daten nicht möglich. Da die Verwendung der Formel — wie übrigens alle, die mit βασιλείας τοῦ
εὐσεβεστάτου beginnen — auf den Arsinoites beschränkt ist, steht auch der Herkunftsbereich des
Papyrus fest.
3. Der Platz in der Lücke von Z. 3 reicht auf keinen Fall für eine Nennung auch des Konsulates des Kaisers aus.
Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, daß die Konsulsdatierung ausgelassen wird. Kaum ein Viertel der Datierungen aus
der Regierungszeit des Heraclius geben auch ein Konsulat oder Postkonsulat des Kaisers an, vgl. dazu ausführlich K.
A. Worp, Regnal Formulas of the Emperor Heraclius, JJP 23 (1993) 217–232 mit Belegliste. Als Beispiele für die im
vorliegenden Text vorgeschlagene Kombination aus der Invokationsformel 1 und der kaiserlichen Datierungsformel
Heraclius 3 kann z. B. auf SB I 4488 und 5269 verwiesen werden.
4. Ab Z. 4 schreibt eine zweite Hand, die sich von der ersten, stärker nach rechts geneigten und dadurch kursiver
wirkenden Hand durch die senkrechte Stellung der Buchstaben und die weniger ausgeprägte Tendenz zur Verbindung
der Buchstaben unterscheidet. Es ist auffällig, daß nur die Invokation und Datierung von der ersten Hand stammen.
Beispiele für ein vorgefertigtes Vertragsformular sind gerade im Arsinoites häufig, vgl. etwa CPR VIII 61, X 124,
XIV 9 und P.Rainer Cent. 119.
Πουρατ: Die Lesung des Namens steht auch durch die Wiederholung auf dem Verso, Z. 9, fest. Der indeklinable
Name ist ein addendum onomasticis, seine Betonung ist daher unklar. Er ist wohl koptisch; G. Heuser, Die
Personennamen der Kopten, Leipzig 1929, 27 und 75 kennt zwar nur pourot und peurot, vgl. aber pourat in den Nag
Hammadi-Texten: The Tripartite Tractate, pagina 93, Z. 2 und On the Origin of the World(codex 2), pagina 107, Z.
11. Vom selben Wortstamm (“die Freude”) gebildete Namen sind beispielsweise Πουρανούπις, P.Princ. II 52, Fr.
1 r. 2, 11 (3. Jh. n. Chr.), und Πουραμοῦνις, O.Cair. I 128, 1 (2. Jh. n. Chr.).
5–6. θαυμασιω]|τάτῳ ist selbstverständlich nur exmpli gratia ergänzt; ein anderer Ehrentitel, wie z. B.
εὐλαβέστατος,käme ebensogut in Frage. Die Buchstaben am Beginn von Z. 6 sind mit Sicherheit nicht Teile des
Wortes Αὐρηλίῳ, das man vor dem Namen erwarten würde.
6. δειγμ̣
[: Die Auflösung des Wortes ist problematisch. Es existiert kein Name, der mit dieser Buchstabenfolge beginn, so daß an einen Vatersnamen nicht zu denken ist (das μακαρίας μνήμης in Z. 7 hätte sich dann auf
einen zweiten Vertragspartner beziehen müssen). Die Lesung δειγμ̣
[ führt im Grunde nur auf die beiden Beamtentitel δειγματοάρτης und δειγματοκαταγωγός. Diese beiden mit dem Transport des Steuergetreide nach
Alexandria bzw. mit dessen Kontrolle beauftragten Beamten sind bislang aber nur für das 2./3. Jh. n. Chr. belegt, vgl.
A. Swiderek, The Responsibility in Corn-Transport to Alexandria: σιτολόγοι, ἐπίπλοοι, δειγματοκαταγωγεύς, Eos 58 (1969/70) 64ff. Das macht eine Nennung auf dem vorliegenden Text wenig wahrscheinlich.
Andererseits füllt ein Wort alleine den in Z. 6 vorhandenen Platz noch nicht aus. Es ist daher an eine weitere
Spezifizierung der Berufsangabe zu denken, etwa an den Verweis auf die Tätigkeit in einem bestimmten οἶκος, auf
einem kirchlichen Grundbesitz etc.
7. Nach dem Namen würde z. B. ἀπὸ τῆς αὐτῆς πόλεως χαίρεινden Platz gut ausfüllen.
37. Protokollblatt mit Lieferungskauf
83
9. Das χ-ρ-Zeichen ist in diesem Zusammenhang die Kürzung für χειρόγραφον, vgl. P.Köln III 152, Einleitung mit Literatur. Der Vertragstypus des Cheirographon (vgl. H.-J. Wolff, Das Recht der griechischen Papyri
Ägyptens, München 1978, 106ff.) ist seit ca. 300 n. Chr. die übliche Form für Lieferungskäufe, vgl. A. Jördens,
P.Heid. V, S. 301f.
EVA-MARIA STEINBICHLER
84
38. Darlehensvertrag
38. DARLEHENSVERTRAG
P.Vindob. G 20939 + 25576
Arsinoites (?)
7,5  19,5 cm
6.–7. Jh. n. Chr.
Tafel 31
Der Beginn des Textes ist verloren gegangen. Die rechte obere sowie die rechte untere Ecke des mittelbraunen
Papyrusblattes fehlen, der linke Rand ist vollständig erhalten. Der Freirand links beträgt 0,5 cm, rechts ist der
Papyrus bis an den Rand beschrieben. Im mittleren Drittel weist der Papyrus an der rechten Seite größere Lücken auf,
die sich aber ergänzen lassen. K. Wessely gibt im handschriftlichen Inventar an, daß der Papyrus 1883 erworben
wurde. Das weist auf die Herkunft aus dem Arsinoites hin. Schwarze Tinte, Schrift parallel zu den Fasern, Verso
gegen die Fasern.
Konservierung: zu G 20939 keine Angaben vorhanden. G 25576 wurde am 21. 1. 1986 von Andrea Donau
bearbeitet. Ein stark abgebautes brüchiges mit Rußtinte beschriebenes Papyrusblatt welches durch mechanische
Schäden noch zusätzlich geschwächt wurde. Die Festigung wurde mit einer 2%igen Klucel L Lösung in
demineralisiertem Wasser durchgeführt. Nach der Konservierung wurde das Fragment verglast .
–––––––––––––––––––
ö1
Spuren
2
ὁμολογῶ ἐσχ̣
[κέναι με]
3
παρὰ σοῦδιὰ χειρὸς εἰς ἰδίαν
4
μου χρίαν χρυσίου νομ(ισμάτιον) [ἓν]
5
παρὰ κεράτια ἑπτ̣
ὰ ἥμισυ
6
χρ(υσίου) νο(μισμάτιον)
α π(αρὰ) κερ(άτια)
κεφαλαίου
7
ἐπὶ τᾠ με χορηγῆσαί σ̣
οι
8
λόγῳ τόκου αὐτοῦ ἐνιαυσίως
9
ἀπὸ δεκάτης τοῦ εἰσιόντος
10
μηνὸς Χοιὰκ τῆς πα̣
ρ̣
ούσης
11
ἐνάτης ἰν̣
δ(ικτίωνος) κέρματος μ[υρι-]
12
άδας πεντεκοσίας εἴκω[σ]ι
13
πέντε (δηναρίων) (μυριάδες) φκη ´´ τὴν δὲ
14
τούτου ἀπόδοσίν σοι ποιή[σ-]
15
ομαι ὁπόταν βουλ[ηθῇς]
16
ἀνυπερθέτως ἐξ [ὑπαρχόν-]
17
των μου πάντων καὶ ἐπερ(ωτηθεὶς)
18
ὡμ(ολόγησα) (2. H.) Αὐρήλιος Ἑν̣
ῶχ υἱὸς ᾈουλίου
υ
19
ὡ προκίμενος συμφονῖ μο
20
τὸ γραμμ(άτιον) ὡς πρ[ό]κειτ[α]ι Αὐρ(ήλιος)
21
Νειλάμμ(ων) Γεροντ(ίου) ἔγρ(αψα) (ὑπὲρ) αὐτοῦ
22
π<α>ρώντως ἀγραμμ(άτου) ν̣
τ̣
(ος)
23
(3. H.) T d[i] emu H[lia δι᾿ἐμοῦ] Ἠλία
ζ
(ἥμισυ)
Verso ä
24
[ὁμολογία
ὑπ(ὲρ)]
χρ(υσίου)
ν[ο(μισματίου)
α
π(αρὰ)]
κερ(άτια) ζ (ἥμισυ) εἰς Αὐρ(ήλιον) Ηλ..ειω[να]...[
4. χρείαν 12. εἴκοσι 19. ὁ προκείμενος, συμφωνεῖ μοι 22. παρόντος, ὄντος
“… Ich erkläre, erhalten zu haben vor dir in bar 63n Goldsolidus minus siebeneinhalb Keratien, d. s. 1
Goldsolidus minus 71/2 Keratien der Summe, unter der Bedingung, daß ich dir bezahle auf das Konto der
Zinsen jährlich, vom Zehnten an des kommenden Monats Choiak der gegenwärtigen neunten Indiktion
fünfhundertfünfundzwanzig Myriaden Kupfergeld, d. s. 528 Myriaden Denare.
Die Rückzahlung dessen werde ich machen wann immer du willst, ohne Widerspruch, aus allem, was
ich besitze, und auf Befragen habe ich zugestimmt. Ich, Aurelios Henoch, Sohn des Aioulios, stimme
38. Darlehensvertrag
85
dem vorliegenden Dokument zu, so wie es vorliegt. Ich, Aurelios Neilammon, Sohn des Gerontios, habe
für ihn in seinem Beisein geschrieben, weil er des Schreibens unkundig ist. Durch mich Elias —durch
mich Elias.” — Verso: “Vertrag über einen Goldsolidus minus 71/2 Keratien an Aurelios El...”
An allgemeiner Literatur zum Darlehen vgl. u. a. J. Cvetler, “Daneion” et prêt de consommation dans
le droit de l’Égypte Ptolemaique, CdE 19 (1935) 129ff.; H.-A. Rupprecht, Untersuchungen zum Darlehen
im Recht der graeco-ägyptischen Papyri der Ptolemäerzeit, München 1967; H. E. Finckh, Das Zinsrecht
der gräko-ägyptischen Papyri, Diss. Erlangen 1962; P.Köln III 158 Einl. (mit Literatur); P.Vindob. Worp
10 (mit Literatur) oder R. Taubenschlag, The Law of Greco-Roman Egypt in the Light of the Papyri,
Warschau 21955, 341ff.
H. Kühnert, Zum Kreditgeschäft in den hellenistischen Papyri Ägyptens bis Diokletian, Diss. Freiburg
1965, 141ff. unterscheidet in seiner Arbeit das typenlose Darlehen von Urkunden,“die sich selbst durch
Gebrauch der Wörter δάνειον, ἔρανος, χρῆσις und παραθήκη oder damit verwandter
Begriffe als bestimmte Geschäftstypen zu erkennen geben”. Er sieht in ihnen eine deutlich abgesetzte
fünfte Gruppe, deren Anteil im Verhältnis zu den vier anderen angeführten Anfang des 4. Jh. fast 60%
beträgt, wobei die Tendenz seit Beginn der Kaiserzeit steigend ist. Betont wird, daß der Schuldner die
Tatsachen anerkennt, was durch ὁμολογεῖν ausgedrückt ist. Ebenso wird unterstrichen, daß es keinen
Anlaß gibt, an der tatsächlich erfolgten Numeration zu zweifeln, wenn eine Barverfügungsklausel in der
Formel παραχρῆμα διὰ χειρὸς ἐξ οἴκου o. ä. auftritt. Vgl. z. B. SB I 4498, PSI XII 1251,9,
P.Mich. III 191/2, P.Oxy. VII 1040, wobei die drei letztgenannten Dokumente aus den ersten drei
Jahrhundertenn. Chr. stammen. Für das 1. und 2. Jh. n. Chr. s. jetzt vor allem die kritische Betrachtung
der Einteilung von Kühnert durch B. Tenger, Die Verschuldung im römischen Ägypten (1.–2. Jh. n. Chr.),
St.Katharinen 1993 (Pharos. Studien zur griechisch-römischen Antike 3).
1. Der Beginn des Textes, der Datum und Namen der Vertragspartner enthalten hat, ist verloren gegangen.
4. Zur Schreibung ει statt ι s. F. T. Gignac, A Grammar of the Greek Papyri of the Roman and Byzantine
Periods, Milano 1976, 189f.
5. Zu παρὰ κεράτια τόσα s. CPR VII 40, Exkurs 3. S. auch K. Maresch, Nomisma und Nomismation,
Opladen 1992, 62ff. Der Ausdruck ist das erste Mal 308 n. Chr. belegt: P.Oxy. XIV 1645,7. Das Keration ist für das
4. Jh. nur vereinzelt belegt, wird aber im 5. Jh. üblich, sowohl alleinstehend als aucb zusammen mit dem Solidus.
Vom 5. Jh. an bis zum Jahre 642 (SB VIII 9750), wird die Darlehenssumme nur in Solidi und Keratien angegeben.
Die Formulierung “Solidi abzüglich Keratien” ist neben vollen Solidi zwischen dem Jahr 444 (SPP XX 123) und 618
(BGU III 725) belegt und ansonsten fast regelmäßig mit den Ausdrücken ζυγᾠ bzw. σταθμᾠ versehen. Ohne
diese Zusätze werden in dem Exkurs folgende Vergleichstexte aus dem Hermopolites in chronologischer Reihenfolge
genannt: BGU XII 2150 (472 n. Chr.), P.Straßb. 640 (497 n. Chr.), P.Princ. III 139 verso (499 n. Chr.), P.Straßb. 486
(505 n. Chr.), P.Grenf. I 58 (561 n. Chr.) und P.Ross. Georg. V 42 (602 n. Chr.). Betont wird auch, daß die
Subtraktion der Keratien nicht als Vorauszahlung der Zinsen interpretiert werden kann, weil sie in den
Darlehensverträgen oft neben der Zinsformel oder gar in zinsenlosen Darlehen auftreten, außerdem werden die
Zinsen vom ganzen Kapital berechnet, ohne daß zuerst Keratien subtrahiert werden.
Zur Auffassung von παρά als Subtraktion vgl. auch Wilcken, Grundzüge LXVII. Bei den subtrahierten Keratien
handelt es sich um Gebühren für Amtshandlungen der Behörden (sportulae). Über 25% sind zwar relativ hoch, aber
duchaus möglich. Vgl. J. Karayannopoulos, Finanzwesen des frühbyzantinischen Staates, München 1958.
13. Zur Zinsrechnung vgl. Finckh, s. o., und CPR VII 40, Exkurs 5. Im allgemeinen betrug der Zinsfuß in
byzantinischer Zeit entweder 12 oder 12,5%, letzterer entspräche den gesetzlichen Bestimmungen Justinians. Bis zum
6. Jh. ist es möglich, daß das Kapital in Solidi, die Zinsen hingegen in Talenten und Myriaden angegeben werden,
womit der genaue Zinsfuß durch den Ausdruck in Münzwerten unklar ist. Vgl. P.Lond. V 1719, P.Cairo Masp. III
67.309, II 67.163, P.Mich. XI 607 für Talente, SB I 4498 für Zinsangaben in Myriaden.
14.–15. Zum Rückzahlungszeitpunkt vgl. CPR VII 40, Exkurs 4. Die Solidus-Darlehen für bestimmte und für
unbestimmte Zeit — wie in diesem Text — kommen in gleicher Anzahl in der Zeit zwischen 366 (P.Lips. 13) und
642 n. Chr. (SB VIII 9750) vor, wobei sie sich unregelmäßig, sowohl die Zeit als auch die Orte betreffend, verteilen.
Meist handelt es sich um lokale Konventionen. Im Hermopolites z. B. sind Darlehen mit unbestimmter Zahlungsfrist
zwischen 366 n. Chr. (P.Lips. 13) und 597 n. Chr. (P.Flor. III 300), im Herakleopolites zwischen 389 (BGU III 943)
und 444 n. Chr. (SPP XX 123) und im Oxyrhynchites zwischen 564 (PSI XIV 142) und 591/92 n. Chr. (P.Warren 10)
vertreten. Für den Arsinoites wird festgehalten, daß die Urkunden der Blemmyer alle auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen sind. Die Darlehenssummen, welche in “Solidi abzüglich Keratien” berechnet werden, sind meistens
für unbestimmte Zeit vereinbart.
Für die Verwendung des Konjunktivs ὁπόταν βουληθῇς oder des Optativs ὁπόταν βουληθείης s.
ebenfalls CPR VII 40, Exkurs 4, wobei keine deutlich geographisch oder chronologisch bedingte Regelmäßigkeit
86
39. Darlehensvertrag
festgestellt wird. Beispiele für den Konjunktiv sind SB X 10.524 (531 n. Chr.?) und P.Flor. III 300 (597 n. Chr.), der
Optativ findet sich z. B. in BGU III 943 (389 n. Chr.), SPP XX 123 (444 n. Chr.) oder P.Lond. III 1319 (544/45 n.
Chr.). Als interessantes Detail wird erwähnt, daß der Optativ ὁπόταν βουληθείης regelmäßig in den
Darlehensverträgen der Blemmyer vorkommt.
18. Da die Unterschrift von 2. Hand ist, dürfte der Vertrag vielleicht vorgeschrieben worden sein.
19. Zur Schreibung ει statt ι s. Anm. zu Z. 4.
22. Das letzte Wort in dieser Zeile muß in richtiger Schreibung ὄντος lauten, es ist aber am Wortbeginn ω
sicher zu lesen, ν und τ sind als Buchstaben nicht zu erkennen. Zur Schreibung ω statt ο s. Gignac, s. o., 275f.
23. Zur Notarsunterschrift s. Diethart, Worp, Byz. Not. Der Notarsname Ἠλίας ist aus dem Antinoopolites, dem
Arsinoites, dem Hermopolites und aus dem Herakleopolites bekannt. Die Praxis der lateinischen und griechischen
Schrift in der Notarsunterschrift kommt allerdings nur im Arsinoites und im Herakleopolites ab dem 6. Jh. n. Chr.
vor. Der Notarsname Ἠλίας ist aus dem Herakleopolites nicht “zweisprachig” belegt, für den Arsinoites führen
Diethart und Worp folgende Papyri mit der lateinischen vor der griechischen Unterschrift an: SB I 4786,14; SPP XX
219,40; SB I 4822,8; SB I 4818,2 und SB I 4491,15, die jeweils in das 6.–7. Jh. datieren.
24. Nach den in den Namenbüchern von Preisigke und Foraboschi enthaltenen Namen lassen sich die zwei
fehlenden Buchsaben in Ηλ..ει- nicht ergänzen. Eine andere Lesung war mir nicht möglich. Der dritte Buchstabe
könnte ω sein, so daß der hier benötigte Akkusativ auf -ειωνα enden müßte. Danach sind noch einige schwache
Tintenspuren erhalten.
BARBARA FRIK-BAUMGÄRTEL
39. DARLEHENSVERTRAG
P.Vindob. G 10882
Herakleopolites
17,2  11,3 cm
9./10. 542 oder 557 n. Chr.
Tafel 32
Der Papyrus ist von mittelbrauner Farbe. Am rechten, linken und oberen Rand ist er vollständig erhalten, allerdings
sind große Stücke z. T. mit Textverlust ausgebrochen. In der linken oberen Ecke fehlt ein ca. 9  2–3,5 cm großes
Rechteck, wobei durchschnittlich pro Zeile zwischen 8 und 13 Buchstaben zu ergänzen sind: Nur in Z. 6 ist der
Textverlust vermutlich geringer, da hier weniger ausgebrochen ist. In der rechten unteren Ecke fehlt ein ca. 1,4 cm
breites Stück, auch hier mit Textverlust; am Zeilenanfang müssen ca. 3–4 Buchstaben ergänzt werden. Wenn auch
der eigentliche Vertragstext mit der letzten Zeile schließt, so scheint dennoch das Textende verloren zu sein. Denn an
sich sind gemäß Z. 6 (ὑπογράφων) die eigenhändige Unterschrift des Darlehensnehmers bzw. seine
Einverständniserklärung mit dem Inhalt des Vertrages sowie die Unterschrift des Notars zu erwarten. Auch die
Tintenspuren unterhalb der letzten erhaltenen Zeile lassen sich damit erklären.
Am linken Rand befindet sich ein Klebestreifen von ca. 3 cm Breite aus parallel zur Schrift verlaufenden Fasern,
dessen rechter Rand unregelmäßig verläuft bzw. ausgebrochen ist.
Das Stück ist auf beiden Seiten mit schwarzer Tinte parallel zur Faser beschrieben. Das Schriftbild ist ganz
typisch für den Herakleopolites, vgl. H. Harrauer, B. Rom., Drei byzantinische Papyri, ZPE 54 (1984) 95–100, bes.
95f.
Der Erhaltungszustand des Stückes ist ziemlich schlecht, an vielen Stellen ist es so stark abgerieben, daß Fasern
fehlen und die Schrift nur mehr sehr schwach erhalten ist. Der Papyrus dürfte fünfmal im Abstand von ca. 2 cm
vertikal gefaltet gewesen sein, wobei der Abstand der Faltungen von rechts nach links leicht zunimmt. Die letzte
Faltung, auf dem Recto ganz links, hat schließlich den Papyrus im gefalteten Zustand zusammengehalten, so daß
dann nur die eine Zeile vom Verso mit der Inhaltsangabe sichtbar war. Entlang dieser Faltlinie ist der Text
ausgebrochen.
Konservatorisch bearbeitet am 30. 3. 1992 von Andrea Donau. Das Papyrusmaterial war durch Salzausblühungen
stark geschwächt, abgebaut und brüchig. Auch die Beschriftung mit Rußtinte war dadurch beschädigt worden. Die
Salzkristalle wurden mittels Kompressen herausgelöst. Die Festigung erfolgte mit 1%iger Klucel L Lösung in
50%igem Äthylalkohol, zur Sicherung wurde das Fragment mit Japanpapier und einer 4%igen Klucel L Lösung in
96%igemÄthylalkohol kaschiert. Nach der restauratorischen Bearbeitung wurde das Objekt verglast.
Rekto ö
1
Spuren
2 † με̣
τ̣
ὰ̣[τὴν] ὑπατείαν Φλ(αουίου) Βασιλίου το̣
[ῦ
3 Φ̣
[αω] ̣̣̣τ̣
̣
[ῆ]ς εὐτυχοῦς ς ἰν(δικτίωνος) ἐν Ἡρακλέ̣
[ους πόλει]
4 Αὐρήλ[ιο]ς̣Φοιβάμμων ϋἱὸς Πτολ̣
[
5 ἀφ᾿ Ἡρακλέους πόλεως λογογράφο̣
[ς χε]ι̣
ρ̣
[ὶ ἐμῇ]
6 ὑπο̣
γ̣
ράφων Αὐρηλίᾳ Ταρᾶ̣
τις θυγα[τρὶ]
39. Darlehensvertrag
87
7 Ἀνοῦπ ἀπὸ τῆς αὐτῆς πόλεως χ[αίρειν. ὁμολογῶ]
8 ἐσχηκέναι παρὰ σοῦ διὰ χειρὸς ἐξ ο̣
ἴ̣
κ̣
[ου εἰς ἰδίαν μου]
9 καὶ ἀγκαίαν χρείαν χρυσοῦ νομίσμα̣
[τα δύο παρὰ]
10 κεράτι̣
α δώδεκα (γίνεται) νο(μίσματα) β π(αρὰ) (κεράτια) ιβ
κεφαλαίου [χρυσοῦ ἅπερ]
11 ἀπο̣
δ̣
ώ̣
σω σοι ὁπόταν βουληθείης ἀνϋπερ12 θέτως κ[αὶ] ἄ̣
νευ πάσης ἀ̣
ντιλογίας παρέξων σοι
13 λόγῳ̣φ̣
ι̣
λ̣
[α]νθρώπου τ̣
ούτ̣
ου κα̣
θ᾿ ἕκασ̣
τον μῆ̣
να
14 ἀ̣
π̣
ὸ̣τ̣
ῆ̣
[ς σή]μ̣
ε̣
ρ̣
ο̣
ν̣ἡμέ̣
ρα̣
ς̣ἥτις ἐστὶν̣Φαῶφι̣
15
] τ̣
[ῆ]ς̣ αὐτῆς ἕκ̣
τ̣
[η]ς̣ ἰνδ(ικτίωνος) <(κεράτιον)> α
νούμια διακόσι̣
̣
α̣
16 [ἕως] ἀ̣
π̣
ο̣
δ̣
ώ̣
σεως. Τὸ γραμμάτ̣
ιον κύριον
17 Spuren
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - Verso ö:
18
(2. Hd. ?) Spuren † χι(ρόγραφον) Φ̣
[ο]ι̣
β̣
ά̣
[μμωνος] [λογο]γράφ(ου) ἀ̣
φ̣
᾿
Ἡ̣
ρ̣
ακλ̣
έ[ους πόλεως
6. ϋπογραφων Pap., ω ex o, Αὐρηλίᾳ: α ex corr., 7. πόλεως: π ex α, 9. ἀναγκαίαν, 16. γραμμάτ̣
ιον: τ
ex corr., 15. ϊνδ// Pap. 18, χειρόγραφον
“Nach dem Konsulat des Flavius Basilius, des ..., am [ ] Ph[aophi] der glückseligen 6. Indiktion in
Herakleopolis. Aurelius Phoibammon, Sohn des Ptol[ ], aus Herakleopolis, Rechnungsbeamter, welcher
[eigenhändig] unterzeichnet, an Aurelia Taratis (?), Tochter des Anoup, aus derselben Stadt, einen Gruß.
Ich erkläre, von dir erhalten zu haben von Hand zu Hand aus deinem Haus zu meinem eigenen notwendigen Gebrauch zwei Goldsolidi weniger zwölf Keratien, das macht 2 Goldsolidi weniger 12 Keratien an
Kapital an Gold, die ich dir zurückgeben werde, wenn du es willst, unverzüglich und ohne jeden Widerspruch, wobei ich dir auf das Konto für dieses “Geldgeschenk” jeden Monat vom heutigen Tag an,
welcher der [ ] Phaophi derselben sechsten Indiktion ist, 1 Keration zweihundert Nummien zahlen werde
bis zur endgültigen Zurückzahlung. Der Vertrag ist gültig. …” — (Verso) “Vertrag des Phoibammon,
Rechnungsbeamter aus Herakleopolis ...”
Aurelius Phoibammon, Rechnungsbeamter aus Herakleopolis, nimmt bei Aurelia Taratis ein Darlehen
über zwei Goldsolidi weniger zwölf Keratien auf unter der Auflage, es ihr jederzeit auf Verlangen
zurückzuerstatten. Über den Verwendungszweck des Darlehens wird nichts gesagt, auch von
Sicherstellungen ist nicht die Rede. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, der Darlehensgeberin jeden
Monat 1 Keration 200 Nummien λόγῳ φιλανθρώπου zu zahlen. Ob der Abzug von 12 Keratien in
der genannten Darlehenssumme eine Form von Zinsen darstellt, während der Darlehensnehmer den
vollen Betrag von zwei Goldsolidi zurückerstatten mußte, läßt sich schwer sagen. Jedenfalls war dies seit
der ptolemäischen2 Zeit ein beliebtes Verfahren, um den gesetzlich festgelegten Höchstsatz an Zinsen zu
umgehen. Der in der Kaiserzeit wirksame Zinssatz von 12% erfuhr unter Iustinian insoferne eine
wesentliche Einschränkung, als mit seiner Gesetzgebung zum Zinswesen neue Maximalbestimmungen
gestaffelt nach Berufsständen bzw. Sachgebieten geschaffen wurden. So durften viri illustres bei
Gelddarlehen 4% Zinsen nehmen, während für das kommerzielle Geschäftswesen 8% und bei
Sachkrediten und Seedarlehen 12% gestattet waren. In allen anderen Fällen waren 6% vorgesehen (Cf. H.
E. Finckh, Das Zinsrecht der gräko–ägyptischen Papyri, Erlangen 1962, bes. 44–46.).
Auch wenn ein eigener Paragraph der iustinianischen Gesetzesnovellen den Anteil der zu
verzinsenden Darlehenssumme regelte, wenn dem Schuldner ein kleinerer als der nominelle
Darlehensbetrag ausbezahlt wurde, so heißt das noch lange nicht, daß man sich auch tatsächlich daran
gehalten hat. Denn daß offensichtlich Mißbrauch getrieben wurde, zeigt der Umstand, daß bereits im
2 Zur ptolemäischen und römischen Zeit cf. P. W. Pestman, Loans Bearing no Interest?, JJP 16–17 (1971) 7–29.
W. D. Roth, Untersuchungen zur Kredit-ΠΑΡΑΘΗΚΗ im römischen Ägypten. Ein Beitrag zum Zinsrecht der Papyri
und zum νόμος τῶν παραθηκῶν, Diss. Marburg 1970. Für die byzantinische Zeit s. A. C. Johnson, L. C. West,
Byzantine Egypt: Economic Studies, Princeton 1949, bes. 167–172.
39. Darlehensvertrag
88
Jahre 535 Novellen erlassen wurden, wonach neue Zinssätze festgesetzt wurden. Um z. B. der
allgemeinen Not der Bauern Linderung zu verschaffen, mußten Gläubiger, die bisher 6% oder 8% Zinsen
verlangen durften, den Bauern Geldkredit zu 4,2% gewähren.
Die Berechnung der Zinsen in unserem Darlehensvertrag wird besonders durch die Formulierung
λόγῳ φιλανθρώπου erschwert, für die es m. E. zwei verschiedene Auffassungsmöglichkeiten gibt:
a) λόγῳ φιλανθρώπου = “als Geldgeschenk”: der genannte Betrag von 1 Keration 200 Nummien
muß zur Gänze als Zinsen aufgefaßt werden, die Aurelius Phoibammon monatlich der Darlehensgeberin
zahlt. Um den tatsächlichen Zinssatz zu verschleiern, wird nicht τόκος, sondern φιλάνθρωπον
verwendet, ein Verfahren, das beliebt war, wenn das gesetzlich festgesetzte Maß an Zinsen überschritten
wurde. Andere in diesem Sinn gebrauchte Termini sind τὸ διάφορον, ἐπικερδία, παραμυθία
und μισθός (cf. Johnson–West, Byzantine Egypt, 169).
Nimmt man diese Übersetzung als Grundlage für die Berechnung der Zinsen, so ergibt sich freilich
ein horrend hoher Zinssatz: Wenn wir nämlich annehmen, daß der Schuldner den vollen Betrag von zwei
Goldsolidi (= 48 Keratien) zurückzuerstatten hat, so beträgt der jährliche Zinssatz 20 Keratien oder fast
42%; dazu kommen aber noch die 12 Keratien, die die Darlehensgeberin bereits bei Auszahlung des
Betrages abgezogen hat. Aber selbst unter der Annahme, daß die Darlehenssumme tatsächlich 36
Keratien beträgt, so beläuft sich der als Zinsen zu leistende Betrag von 1 Keration und 200 Nummien im
Jahr immer noch auf über 55%.
Dazu kommt noch die Auflage, daß die Darlehensgeberin das Darlehen jederzeit einfordern kann. Wir
müßten dann annehmen, daß Aurelius Phoibammon sich in einer finanziell äußerst prekären Lage befunden hat, sonst wäre er auf einen derartigen Darlehensvertrag wohl nie eingegangen.
b) λόγῳ φιλανθρώπου = “auf das Konto für das Geldgeschenk”: φιλάνθρωπον ist in dieser
Übersetzung eine euphemistische Umschreibung für Darlehen. Der genannte Betrag von 1 Keration 200
Numien, den der Darlehensnehmer bis zur Zurückzahlung des Darlehens sich zu zahlen verpflichtet,
bezeichnet nicht allein die Zinsen, sondern kann einen monatlich zurückzuzahlenden Teilbetrag des
Kapitals (1 Keration?) meinen, zu dem vermutlich noch Zinsen — 200 Numien? — dazukommen.
Wenn wir nun annehmen, daß Aurelius Phoibammon tatsächlich 48 Keratien zurückzuzahlen hat, so
wäre, wenn unsere Hypothese hinsichtlich der Zahlungsmodalität stimmt, das Darlehen nach 4 Jahren zurückgezahlt. Der jährliche Zinssatz beträgt etwas mehr als 16%, eine Überschreitung des gesetzlich
festgesetzten Zinssatzes, wie sie wohl immer wieder vorgekommen sein mag.
Schließlich ist unser Stück auch von sozialgeschichtlichem Interesse, zeigt es doch eine Frau in wirtschaftlich selbständig agierender Position; ihre finanzielle Lage ist immerhin so gut, daß sie ein Darlehen
gewähren kann. Wenn die Lesung Ταρᾶτις in Z. 6 stimmt, dann könnte es sich um dieselbe Frau handeln, die in P.Flor. I 15 als Mutter der Αὐρηλία Μαρία θυγάτηρ Μηνᾶ aus Herakleopolis genannt
wird. Dort pachtet ihre Tochter einige Wohnräume auf unbestimmte Zeit. Der Wohlstand der Familie ist
also auch für die nächste Generation — der Mietvertrag ist im Jahre 578 (zur Datierung vgl. BL I 135)
abgeschlossen — bezeugt. Zur Frau in der Wirtschaft in byzantinischer Zeit vgl. oben die Texte in der
Bearbeitung von A. Russ mit der relevanten Literatur.
Weitere Darlehensverträge aus dem Herakleopolites sind beispielsweise P.Köln III 158 (599 n. Chr.)
mit einem Hinweis auf die wichtigste Literatur zum Darlehen, P.Erl. 9 (590 n. Chr.), P.Erl. 18 (7. Jh.),
und SB VIII 9773 (450 n. Chr.: zur Datierung R. S. Bagnall, K. A. Worp, Ten Consular Dates, ZPE 28
[1978] 227–229).
1. Der schräge Tintenstrich in der Mitte der ersten Zeile sieht aus wie οὕ(τως), das aber hier keinen Sinn ergibt. Seine Funktion kann nicht näher bestimmt werden.
2. Anhand der Namensnennung des Konsuls und der Angabe der 6. Indiktion ist es möglich, den Papyrus
chronologisch annähernd zu fixieren. Die von R. S. Bagnall, A. Cameron, S. Schwartz, K. A. Worp, Consuls of the
Later Roman Empire, Atlanta 1987 (Philological Monographs of the American Philological Association 36),
angeführten Konsuln dieses Namens in den Jahren 463, 480 und 486 scheiden aus, da das jeweilige Postkonsulat
nicht mit einem 6. Indiktionsjahr zusammenfällt. Dies ist nur bei dem “Dauerkonsul” unter Justinian der Fall.
Dadurch, daß allerdings 25 Jahre lang, von 541–565, nach Flavius Basileios datiert wurde und in diesem Zeitraum
der 15-jährige Steuerzyklus fast zweimal durchlaufen wurde, fällt die 6. Indiktion sowohl in das Jahr 542 als auch in
das Jahr 557. Aufgrund der fehlenden Angabe, zum wievielten Mal sich das Postkonsulat des Basileios im
betreffenden Jahr bereits wiederholt, muß eine weitere Einengung der Datierung offen bleiben.
Als Rangprädikat kommen laut Bagnall, Worp, CSBE, drei Epitheta in Frage: λαμπρότατος, ἐνδοξότατος und πανεύφημος, wobei ἐνδοξότατος das bei weitem beliebteste Prädikat des Flavius Basileios war; es
39. Darlehensvertrag
89
ist 51 mal belegt, während λαμπρότατος 27 mal und πανεύφημος überhauptnur 5 mal verwendet sind. Eine
Durchsicht der von Bagnall, Worp angeführten Belegstellen zeigt freilich, daß die Verwendung eines bestimmten
Rangprädikates nicht auf bestimmte Gaue konzentriert war, sondern daß alle drei Epitheta überall in Ägypten
verwendet wurden.
Für den Herakleopolites gibt es, abgesehen von unserem Papyrus, nur zwei weitere Stücke, die nach Flavios
Basileios datiert sind. SPP XX 136, ein Weinlieferungsvertrag aus dem Jahre 551, und SB I 4676, ebenfalls ein
Weinlieferungsvertrag aus dem Jahre 555 oder 556. Bei beiden Stücken ist das Rangprädikat nicht erhalten, sondern
vom Herausgeber ergänzt. C. Wessely ergänzt SPP XX 136, 5 [τοῦ λαμπρ]ωτάτ[ο]υ, was in BL I 421 zu
[τοῦ ἐνδοξ]ωτάτ[ο]υ abgeändert ist. Im Neudruck des Textes in ZPE 37 (1980) 281 ff. findet sich
schließlich [τοῦ ] ̣̣
ωτάτου ohne Bezugnahme auf BL I . Eine Nachprüfung des Original ergab, daß bis auf
die Klammersetzung die Ergänzung τοῦ ἐνδο]ξωτάτ[ου in BL I 421 zutreffend ist. Der Konsulsname in Z. 4
und für die Angabe, um die wievielte Indiktion es sich handelt ist gegen ZPE 37, 281 ff. mit BL I 421 beizubehalten.
— SB I 4676, auch mit einem Postkonsulat des Fl. Basilios datiert, ist [τοῦ λαμπροτάτου] ergänzt.
3. Der Zeilenanfang ist schwer zu lesen. Aus Z. 14 erfahren wir, daß der zu ergänzende Monatsname Φαῶφι
lauten muß.Vom φ sind Anstrich und ein Teil der Unterlänge erhalten, α und ω sind wohl zur Gänze verloren, keine
der nach der Lücke erhaltenen Tintenspuren erlaubt jedoch die zu erwartende Lesung des Wortendes, die noch
zusätzlich erschwert wird, weil an dieser Stelle Faserteile der obersten Papyrusschicht fehlen und das Fehlen von
Unterlängen durchaus darauf zurückgeführt werden kann. Außerdem scheint es, daß sich der Schreiber bei einem
oder zwei Buchstaben verschrieben hat, wie dies auf diesem Papyrus auch sonst zu beobachten ist, z. B. bei
ὑπο̣
γ̣
ράφων und Αὐρηλίᾳ in Z. 6. Jedenfalls muß an dieser Stelle noch das Tagesdatum stehen, das leider auch
weiter unten, Z. 13 oder 14, nicht erhalten ist.
4. Vom λ von Πτολ̣
[ ist nur mehr ein kurzer Teil des Anstriches erhalten. Eine ähnliche λ–Form findet sich
aber z. B. in Z. 12 in ἀντιλογίας. Zu den diversen Ergänzungsmöglichkeiten von Πτολ̣
[ s. Preisigke, NBbzw.
Foraboschi, Onomasticon alterum, als Beispiele seien Πτολεμαῖος, Πτολεμῖνος, Πτολέμιος genannt.
5. Das ο von λογογράφος steht auffälig unter der Zeile. Möglicherweise liegt aber auch hier eine korrigierte
Verschreibung vor.
Λογογράφος bezeichnet in byzantinischer Zeit einen Rechnungsbeamten eines Gaues, der als solcher dem
Pagarchen unterstellt ist. Zum λογογράφος s. G. Rouillard, L’administration civile de l’Égypte Byzantine, Paris
19282, 55.
6. Auch die Lesung des Namens der Vertragspartnerin ist schwierig. Betrachtet man die ατ–Verbindung in
ὑπατείαν in Z. 1, so scheint das zweite α von Ταρᾶτις einen Bogen zu viel zu haben, der allerding beim flüssigen Schreiben durch die erwünschte Verbindung zum τ leicht entstehen kann. Gegen eine Lesung Ταρᾶστις
spricht die στ–Verbindung in ἐστὶν̣ in Z. 14 und vielleicht auch in κα̣
θ᾿ ἕκασ̣
τον in Z. 13 —der schlechte
Erhaltungszustand erlaubt hier keine genaue Aussage: der untere Bogen des σ wird nicht mit der Vertikale des τ
verbunden.
Ταρᾶτις ist bisher nur einmal, eben in P.Flor. I 15 (s. o.), belegt (zitiert bei Preisigke, NB), wo der Name
ebenfalls nicht dekliniert wird. Foraboschi, Onomast. alt., W. Pape, G. Benseler, Wörterbuch der griechischen
Eigennamen, 2 Bde., Repr. Graz 31959 und H. Ranke, Die Ägyptischen Personennamen, Glückstadt1935–1977
haben diesen Namen nicht. Die Recherche mit Hilfe der CD hat keine neuen Belege erbracht.
7. Das π von πόλεως scheint aus einem α korrigiert zu sein.
13. Große Schwierigkeiten bereitet die Lesung des ersten Wortes der Zeile. Der Buchstabe nach dem γ scheint
ein ω zu sein, der Buchstabe danach läßt sich unter dem Mikroskop als φ lesen, gefolgt von einem ι. Verbindet man
diese Buchstabenfolge mit dem wieder eindeutig zu lesenden ανθρώπου, so lassen sich die Fragmente zu λόγῳ
φιλανθρώπου ergänzen; Die winzigen Tintenspuren zwischen dem ι und dem α lassen sich zwar nicht eindeutig
einem λ zuordnen, allerdings brechen genau an dieser Stelle die Fasern der Klebung ab; überdies verliefen die
Fasern der Klebung ursprünglich nicht leicht schräg nach oben, wie der jetzige Zustand des Papyrus vermuten läßt.
Für die Bedeutung von φιλάνθρωπον als Darlehen konnte ich nur einen Beleg finden: SB VIII 9772, 12, ein
Schuldschein über zwei Goldsolidi, jedes weniger 3 Keratien aus dem 6. Jh. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich,
die Summe bis zum Payni zurückzuzahlen μετὰ καὶ τῶν φιλανθρώπων αὐτῶν σίτου εὐαρέστου
ἀρταβῶν τέσσαρες (Z. 6f.). Sollte er aber nicht den genannten Termin einhalten, dann wird er dem Darlehensgeber ὑπὲρ φιλανθρώπων τῶν νομισματίων (Pap.: νομισματίον) δύο καταμηναίωνἀργυρίου
μυριάδων ἑ[κ]ατὸν πεντήκοντα zahlen.
Der Herausgeber des Textes, H. Gerstinger (Neue byzantinische Vertragsurkunden aus der Sammlung “Papyri
Erzherzog Reiner” (sic) in Wien, JJP 13 [1961] 53–65, bes. 57–59), übersetzt φιλάνθρωπον beide Male mit
“Zugabe”, bei der zweiten Stelle kommentiert er das Wort so, daß es sich um ein “Trinkgeld, hier eigentlich eine Art
Naturalzins, der im weitern Verlaufe durch Geldzins (Z. 11f) ersetzt werden soll” handelt. Nun stellen aber in der
zweiten Stelle die zwei Nomismata, für die der Darlehensnehmer 10.150 Silberdenare zahlen will, genau den Betrag
dar, die er als Darlehen erhält und können daher nicht als “Zugabe, Trinkgeld”aufgefaßt werden.
Ausgehend von der mehrfach belegten Bedeutung “Geschenk, Geldgeschenk” (cf. Preisigke, WB) für φιλάνθρωπον ist es hier an der zweiten Stelle wohl euphemistisch für Darlehen gebraucht. Es liegt freilich nahe, daß
φιλάνθρωπον dann natürlich auch in demselben Sinn zur Bezeichnung von Zinsen gebraucht werden kann. Als
40. Ein weiterer Beleg für keratismÒw (?)
90
Beispiel dafür sei P.Fouad 54 angeführt, eine Schuldenliste aus dem Jahre 142 (?): hier wird φιλάνθρωπον neben
τὸ κεφάλαιον (Z. 13) gebraucht.
Preisigkes Belegstellen für φιλάνθρωπον lassen sich mit Hilfe der CD um nachfolgende Zitate erweitern:
Beachte weiters SB XIV 11427; CPR XV 8, 9; P.Dublin 3, 18–21 mit Kommentar.
1. Wohltat, Güte, Bereitwilligkeit, Vergünstigung, Gnade, Gnadenerlaß, Amnestie:
P.Cair.Zen. I 59037 r 11 (258/ 257 v. Chr.). P.Col. III 9 r 8 (257 v. Chr.). P.Lond. VII 2015, 14 (241 v. Chr.) (?).
P.Enteux. 81 r 24 (221 v. Chr.). UPZ II 161 III 58 (119 v. Chr.). UPZ II 162 V 22. VII 17. IX 22 (117 v. Chr.). P.Mil.
II 32, 10 (2. Jh. v. Chr.). Pap.Agon. 4,4. 44 (264) (= Pap.Colon. XIII). P.Cair.Zen. IV 59638, 13 (3. Jh.). P.Köln. II
112 r 4 (5./6. Jh.).
2. Spende an die Priester, Priesterbezüge:
PSI IX 1020, 8 (110 v. Chr.). PSI IX 1018 B 12 (107 v. Chr. [Zur Datierung cf. den Hinweis in BL VII 238]).
CPR VII 1, 15 (7–4 v. Chr.). P.Stras. IV 290, 3 (63–64).
3. Feste Vergütung an Beamte, erhoben als Abgabe:
P.Princ. I 13 XVIII 2 (1. Jh. [Zur Datierung cf. A. E. Hanson, Lists of Taxpayers from Philadelphia, ZPE 15
(1974) 229ff., bes. 231 Anm. 9]). P.Sarap. 55 II 32 (128). SB XIV 11427, 6 (157). P.Brem. 43 r I 7.16. II 22. 28 (2.
Jh.). P.Wash.Univ I 51, 13 (2. Jh.). P.Diog. 41, I 6. 16. 18 (226 ?). CPR VII 26, 5. 38 (6. Jh.).
14: Auch unter dem Mikroskop läßt sich das ν von ἐστίν nicht eindeutig erkennen. Grundsätzlich könnte es
sich auch um das Tagesdatum des Monats Phaophi handeln, dies wird aber vermutlich am Anfang der nächsten Zeile
als Wort ausgeschrieben zu ergänzen sein. Auf Grund des zur Verfügung stehenden Platzes ist dabei eine möglichst
kurze Ordinalzahl, etwa πρώτῃ, τρίτῃ, πέμπτῃ, ἕκτῃ, ἑβδόμῃ, ὀγδόῃ, ἐνάτῃ oder δεκάτῃ
möglich.
15: Das α nach ἰνδ(ικτίωνος) kann ich mir nicht anders erklären, als daß der Schreiber wie bereits in Z. 10
vergessen hat, die Währungseinheit, also κεράτιον, anzugeben. Auffällig ist aber, daß der Schreiber 1 Keration
mit dem Zahlzeichen wiedergibt, νούμια διακόσια aber als Wort ausschreibt.
Für die Umrechnung von νούμια in νομίσματα ist ein Edikt des Valentinian aus dem Jahre 445 hilfreich.
Nov. XVI 1 gibt 7.200 Nummien als Gegenwert für einen Goldsolidus an. Dieser Wert ist noch im 6. Jh. von
Procop., hist. arc. 25 überliefert, vgl. weiters cf. RE XVII/2, 1460 (Nummus) und L. C. West, A. C. Johnson,
Currency in Roman and Byzantine Egypt, Princeton 1944, bes. 131f.
Verso
Auf dem Verso befindet sich am linken Rand aus der Sicht des Recto die einzeilige Inhaltsangabe. Die äußerst
schlecht erhaltene Schrift verläuft parallel zu den Fasern und abwärts zum Schriftspiegel. Die rudimentären Tintenspuren zwischen den wenigen schwer erkennbaren Buchstaben z. B. bei Φ̣
[ο]ι̣
β̣
[άμμωνος] lassen sich nicht
sicher bestimmten Buchstaben zuordnen, so daß es besser schien, diese in eckige Klammern zu setzen. Unter dem
Mikroskop lassen sich noch Tintenspuren vor dem Kreuz erkennen, die aber nicht mit diesem in Verbindung zu
bringen sind. Über ihre Funktion kann keine Aussage gemacht werden.
Auch die Frage, ob es sich beim Schreiber des Verso um eine zweite Hand handelt, muß angesichts des Erhaltungszustandes offen bleiben.
Inhaltlich bereitet das Verso dagegen keine Schwierigkeiten, der verloreneText kann leicht ergänzt werden. An
sich ist nach der Herkunftsangabe des Aurelios Phoibammon noch die Höhe des Darlehensbetrages zu erwarten. Dies
kann auch als Argument dafür vorgebracht werden, daß auf der Recto–Seite das Textende mit der Unterschrift des
Aurelios Phoibammon fehlt.
IRENE CERVENKA-EHRENSTRASSER
40. EIN WEITERER BELEG FÜR κερατισμός (?)
P.Vindob. G 14 815
Hermopolites
19  10,8 cm
6./7. Jh. n. Chr.
Tafel 33, 34
Mittelbrauner Papyrus, fragmentiert, beschädigt. Der Rand ist rechts gerade abgeschnitten, an den anderen Seiten
unregelmäßig ausgebrochen. Ein schmaler Streifen, der rechts oben erhalten ist, zeigt an, daß der Papyrus nach oben
hin um mindestens 2,5 cm größer war. Die Beschriftung ist mit schwarzer Tinte ausgeführt. Auf der Rektoseite läuft
die Schrift parallel zur Faser, sie beginnt gleich unter dem (erhaltenen) oberen Rand. Links ist ein Freiraum von etwa
2,5cm, rechts geht die Schrift bis nah an den Rand. Zwischen der zweiten und der dritten Zeile wurde ein Abstand
von 5,5cm gelassen. Die Rückseite ist quer zur Faser beschrieben, der Abstand zwischen Z.1 und Z.2 beträgt 8,5cm.
Das φ in Z. 2 des Verso wird von zwei Linien gekreuzt und von einer weiteren Linie umzogen, die an den Beginn
der dritten Zeile führt. Diese Linien sind ebenso wie die Buchstaben der dritten Zeile mit einem feineren Schreibgerät
ausgeführt.
40. Ein weiterer Beleg für keratismÒw (?)
91
92
41. Empfangsbestätigung
Rekto 
1
2
(ὑπὲρ) β´ κάν(ονος)
κ(εράτια) οδ´η ´
[(καὶ)] (ὑπὲρ) ς κερ(ατισμῶν) κ(εράτια) ιζ //η̣
´
3
(ὑπὲρ) β´ κάν(ονος)
κ(εράτια) ε//η´
4
(καὶ) (ὑπὲρ) ς κερ(ατισμῶν)
κ(εράτια) αδ´η´ις´
5 (καὶ) (ὑπὲρ) ἐκθ(έσεως) α´κάν(ονος) κ(εράτια) δη´
1
2
Für den zweiten Kanon
und für sechs Keratismoi
701/4(?)1/8 Keratien
171/21/8 (?) Keratien
3
4
5
Für den zweiten Kanon
und für sechs Keratismoi
und für die Restschuld vom ersten Kanon
71/21/8 Keratien
11/41/81/16 Keratien
4 (oder1/4) 1/8 Keratien
Verso 
1
2
3
Phib, Sohn des Silbanos (?)
dem Flavius
…
Φιβ̣ Σι[λβα]νὸς
Φλαουίῳ
γ(?) δι(ὰ) ἰδ ̣
ου Schriftspuren
Rekto
In dem unvollständig erhaltenen Papyrus fehlen genauere Angaben wie Datum, Ortsangabe, Name des
Steuerpflichtigen, Summe der zu zahlenden Abgaben.
1 und 2. Die Ergänzung am Beginn der Zeile erfolgte analog zu den Zeilen 3 und 4.
2 und 4. κερατισμός: “Verlust infolge Umwechslung der Solidi in Keratien” (Preisigke, WB.). Es gibt nur eine
geringe Anzahl von Belegen für κερατισμός, die außerdem wenig aussagekräftig sind. In der einzigen literarischen Quelle (Lyd., Mag. 3, 70) steht κερατισμός ohne weitere Erklärung in einer Aufzählung verschiedener
Abgaben. Auf Papyrus wird κερατισμός zweimal genannt (P.Cair. Masp.58 II 11 und P.Stras. VII 699, r 19, beide
aus dem 6. Jh. n. Chr.)
Als Parallele zum vorliegenden Text bietet sich P.Lips.103 an, eine vollständig erhaltene Steuererklärung aus
arabischer Zeit, die ebenfalls aus dem Hermopolites stammt. Unter den aufgezählten Posten findet man in Z. 8: ὑπὲρ
ς κερα(τίων) τῆς πόλεως κα//δ´und Z. 9: ὑπὲρ ς κερα(τίων) τῆς κώμης Τεκερκεθώθεως
κγ//η Sowohl bei dem Leipziger wie auch bei dem Wiener Papyrus (Z. 2) ist kaum erklärbar, warum für sechs
Keratien eine höhere Summe gezahlt werden sollte. Wahrscheinlicher scheint es, daß in beiden Fällen κερατισμός
zu ergänzen ist. Denkbar wäre, daß es sich dabei — losgelöst vom ursprünglichen Zweck — um eine monatliche
Abgabe handelt. Ein Indiz dafür könnte die Zahl sechs in Zusammenhang mit der in zwei Kanones aufgeteilten
jährlichen Steuerleistung sein.
Verso
Die Rückseite macht, zumindest in der Z. 3, den Eindruck einer Schreibübung. Das überdimensionierte Φ wird
von zwei Schrägstrichen gekreuzt und ist extra umrahmt.
CHRISTA MAYER
41. EMPFANGSBESTÄTIGUNG
P.Vindob. G 4896
Herkunft unbekannt
5 4 cm
6. Jh. n. Chr.
Tafel 35
Mittelbrauner Papyrus von guter Qualität. Der Rand ist auf der rechten Seite fast gerade, sonst leicht ausgefranst. Am
Beginn der ersten Zeile ein größeres Loch. Links sind Spuren von Abwaschung zu erkennen, der Papyrus ist
wahrscheinlich in zweiter Verwendung beschrieben. Die Beschriftung erfolgte parallel zur Faser mit schwarzer Tinte.
Am oberen Rand sind Reste einer früheren Beschriftung erhalten. 2 cm vom rechten Rand einer vertikale, schräg
verlaufende Klebung.
1
2
† λόγος χρυσίου ὃ ὑπεδεξάμην
παρὰ Πέτρου ἀδελφ(οῦ) ἐγὼ Φαῦστος
41. Empfangsbestätigung
3
[ ̣̣
] ̣
( ) ιθ ̣
[ ̣̣
] ̣
93
94
42. Invocatio
“† Aufstellung des Goldes, das ich vom Bruder Petrus bekommen habe, ich, Faustos …”
Die Konstruktion ist nicht geradlinig, man rechnet eher mit λόγος χρυσίου ὃ ὑπεδεξάμην
ἐγὼ Φαῦστος παρὰ Πέτρου ἀδελφοῦ.
Von der dritten Zeile sind wenige Buchstabenreste zu sehen, deutlich erkennbar ist nur die
Buchstabenfolge ιθ. Zu erwarten wäre die Angabe des Datums und der übernommenen Geldsumme:
Monatsname, Indiktion (?), ιθ =19 (Tagesdatum) Nomismata, Keratia, Zahl.
ὑποδέχομαι ist in Papyrustexten für die Übernahme von Abgaben gebräuchlich, jedoch häufiger für Naturalabgaben als für Geld. Ein Beispiel für ὑποδέχομαι in Verbindung mit χρυσίονaus dem 6. Jh. n. Chr. bietet
P.Vindob. G 25 874 = SB VI 9400, vgl. auch J. Bingen, CdE 33 (1958)151f.
Ob ἀδελφός in der Bedeutung “Amtsbruder, Standesgenosse” oder “Klosterbruder, Bruder in Christo” zu verstehen ist, geht aus dem Zusammenhang des Textes nicht hervor; die Bedeutung“leiblicher Bruder” scheidet wegen
des amtlichen Charakters des Schriftstückes wohl aus.
Der Name Πέτρος begegnet häufig auf Papyri. Φαῦστος ist nicht so oft belegt, läßt sich jedoch durch die gesamte römische und byzantinische Zeit verfolgen. (Als frühes Beispiel: P.Oxy. III 742, 1 und 17, aus dem Jahr 2 v.
Chr.; aus dem 6. Jh.: PSI III, 242 sowie P.Lond. V 1767, 3). Der lateinische Name Faustus ist in Schulze, Zur
Geschichte der lateinischen Eigennamen nicht enthalten, zur griechischen Form Φαῦστος vgl. Pape, Benseler,
Wörterbuch der griechischen Eigennamen (zur Bedeutung des Namens vgl. Plut., Sull. 34, zur Zugehörigkeit des
lateinischen faustuszum Verb favere Walde-Hofmann, Lateinisches etymologisches Wörterbuch I 41965, 466).
Die Kombination des Namens mit dem Nominativ des Personalpronomen bei der Unterschrift ist hier zum ersten
Mal auf einem Papyrus belegt.
Zur Schrift des Papyrus ist zu bemerken, daß ε in drei verschiedenen Formen vorkommt, δ und πin je zwei. δ
hat in Z. 1 die im 5. Jh. dominierende “lateinische” Form mit langem vertikalen Teil, in Z. 2 die “griechische” Form
mit Schräglinie. Die “griechische” Form tritt ab dem ersten Viertel des 6. Jh. in den Vordergrund und behauptet sich
schließlich im 7. Jh. gegenüber der “lateinischen”. Das Nebeneinander beider Formen und die Form des λ mit
Unterlänge erlauben es, die Schrift in das 6. Jh. n. Chr. zu datieren (vgl. H. Harrauer in: Lebendige Altertumswissenschaft. FS H.Vetters, Wien 1985, 330).
CHRISTA MAYER
42. INVOCATIO
P.Vindob. G 25533
Herakleopolites
15,8  7,5 cm
584–602 n. Chr.
Tafel 35
Mittelbrauner Papyrus durchschnittlicher Qualität. Die linke obere Ecke ist erhalten, rechts und unten ist der Papyrus
unregelmäßig abgebrochen. Etwa in der Mitte der Breite ragt ein einzelner dünner Faserstreifen ca. 11 cm über die
unterste Zeile hinaus. Beschriftung in schwarzer Tinte. Schrift und Fasern laufen parallel. Das Verso ist leer.
1
2
3
4
5
6
† Ἐν ὀνόματι τοῦ [κυρίου κ(αὶ)]
δεσπ(ότου) Ἰησοῦ Χρ(ιστοῦ) [τοῦ Θεοῦ]
κ(αὶ) σωτῆρος ἡμῶν.
Μετὰ τὴν ὑπατίαν τοῦ
δεσπότου ἡμῶν κ(αὶ) μ̣
[εγίστου]
εὐεργέτου Φλ(αουίου) Μαυρικίου
- - - - - - - - - - - - - - -
5 cm unter Z. 6 befinden sich geringfügige Spuren einer weiteren Zeile.
4. ὑπατείαν
Ҡ Im Namen des Herrn und Gebieters Jesus Christus, unseres Gottes und Heilands. Nach dem
Konsulat unseres Gebieters und größten Wohltäters Flavius Mauricius …”
Die Formel des Postkonsulates des Kaisers Maurikios entspricht der Formel 10 bei Bagnall, Worp,
RFBE 63, die nur für den Herakleopolites nachzuweisen ist. Dieser Gau ist daher wohl auch der Herkunftsbereich dieses Textes. Mauricius trat sein Konsulat am 25. Dezember 583 an, und dieser so spät im
julianischen Jahr gelegene Termin hat bei den ägyptischen Schreibern offenbar zu Verwirrungen geführt,
43. Invocatio
95
vgl. Bagnall, Worp, Chronological Notes. BASP 18 (1981) 34–38: Das erste Konsulatsjahr wurde bisweilen mit 583, bisweilen auch mit dem Jahre 584 gleichgesetzt, das erste Postkonsulatsjahr
dementsprechend mit 584 oder 585. Im Herakleopolites sah man normalerweise 584 als das 1.
Postkonsulatsjahr an, das daher auch der terminus post quem für den vorliegenden Papyrus ist. Da weder
eine Iterationszahl noch ein Tagesdatum erhalten ist, kann die Datierung nicht weiter eingeschränkt
werden. Aus demselben Grund läßt der vorliegende Text auch nicht erkennen, ob die vereinfachte
Datierungsweise (Gleichschaltung von Konsulsjahr, Kaiserjahr und Indiktion), die J. R. Rea, P.Oxy.
LVIII, S. 52–57 bei den oxyrhynchitischen Urkunden aus der Zeit des Mauricius festgestellt hat, auch im
Herakleopolites angewendet wurde.
Außergewöhnlich ist an der Formel im vorliegenden Papyrus der Zusatz καὶ μεγίστου
εὐεργέτου, der sonst nur in den Fromel 2, 3 und 9 begegnet.
EVA-MARIA STEINBICHLER
43. INVOCATIO
P.Vindob. G 21148
Arsinoites
7,3  6,4 cm
604–610 n. Chr.
Tafel 36
Beidseitig beschrifteter, mittelbrauner Papyrus durchschnittlicher Qualität. Die linke obere Ecke ist erhalten, rechts
und unten ist der Papyrus unregelmäßig abgebrochen. Oben ist die Schrift bis an den Rand gerückt, links sind 0,7 cm
freigelassen. Schwarze Tinte; Schrift und Fasern laufen parallel. Konservatorisch am 3. 12. 1990 von Andrea Donau
bearbeitet.
1
2
3
4
5
6
7
+ Ἐν ὀνόματι τῆς [ἁγίας καὶ]
ὁμοουσίου τριάδο̣
[ς πατρὸς]
{καὶ ὁμοουσίου τρι[άδος πατρὸς]}
καὶ υἱοῦ καὶ ἁγίο̣
υ̣[πνεύματος]
καὶ τῆς δεσπο̣
[ίνης ἡμῶν]
τῆς θεοτόκ̣
[ου καὶ πάντων]
τ̣
ῶ̣
ν ἁγίω̣
[ν
- - - - - - - - - - - - - -
Verso:
8
† Χ(ει)ρ(όγραφον) [
3. ist eine Diplographie von 2.
“+ Im Namen der heiligen und wesensgleichen Dreifaltigkeit, des Vaters {und wesensgleichen
Dreifaltigkeit des Vaters} und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und unserer Gebieterin,der
Gottesmutter und aller Heiligen …”
Verso: “† Urkunde …”
Nach der Beschriftung auf dem Verso war der Inhalt dieses Papyrus ein Vertrag, dessen Gegenstand
uns unbekannt bleibt. Erhalten ist lediglich der Anfang der Urkunde mit der Invocatio, die der Formel 3C
bei Bagnall, Worp, Christian Invocations 115 entspricht. Der Anwendungsbereich dieser Formel gestattet
die zeitliche und geographische Einordnung des Papyrus, vgl. Bagnall, Worp, 119 und 130. Bemerkenswert ist an diesem kleinen Fragment die irrtümliche Wiederholung eines Teiles des Invokationsformel.
Geringfügige Abweichungen von dem Invokationsformular begegnen nicht selten (Beispiele bei Bagnall,
Worp, 127f. in den Anmerkungen); zumeist werden einzelne Elemente ausgelassen, gelegentlich aber
auch überflüssige hinzugefügt, wie etwa ἁγίας vor θεοτόκου in BGU III 837 (609, Formel 3B oder
C).
EVA-MARIA STEINBICHLER
44. Vertragstext mit Verpfändungsformel
96
44. VERTRAGSTEXT MIT VERPFÄNDUNGSFORMEL
P.Vindob G. 20541 Rekto
Herkunft unbekannt
11,1  30,1 cm
5./6. Jh. n. Chr.
Tafel 36
Mittelbrauner Papyrus, der aufgrund der Faltung in der Mitte gebrochen ist, wo nun ein annähernd rechteckiges Stück
(7,5  10,7 cm) fehlt. Der Papyrus ist an beiden Seiten vollständig erhalten, oben und unten jedoch sehr gerade abgebrochen. Datiert nach K. Wesselys Angabe im handschriftlichen Inventar. Der Papyrus stammt aus der Sammlung
Graf. Die Eidesformel weist in das 5. oder beginnende 6. Jh. Schwarze Tinte, Schrift quer zur Faser. Auf dem Verso
finden sich in Zweitverwendung des Papyrusmaterials Psalmverse (s. H. Förster, Das Verlangen der Elenden hörst
du, Herr. Ein neues Wiener Septuagintagafragment auf Papyrus: Psalm 9, 39f., Biblos 43, 3–4 [1994] 141–145). Der
Text des Rekto wurde 1883 von W. v. Hartel in einem Artikel über P.Vindob. G 2127 (= SPP XX 128) zum ersten
Mal veröffentlicht (Ein griechischer Papyrus aus dem Jahre 487 n. Chr., WSt 5 [1883] 1–41).
–––––––––––––––––––––––––––––
1
ä ἐγὼ καὶ κληρονόμοι μ[ου] ξ̣
[
] Reste von Unterlängen
2
μένων κατὰ τὸ[ν
] ̣
διατίμησιν κατὰ τὸν
3
ἐξ ὠνῆς καὶ παραχ̣
[
πά]ν̣
των τῶν συμβησομένων
4
ὑμῖν διὰ ταύτην τὴν [
ἀ]ν̣
αλωμάτων ἔν τε
5
δικαστηρ̣
ίῳ καὶ ἐκτὸς [ δικαστηρίου
]σιώσει ἐπὶ τὸ
καθαροποιεῖν
6
τοῦδε τοῦ ἀποχορι̣
σ̣
ο̣
μ̣
[ένου] ὑ̣
π̣
[εθέμεθα πάντα τὰ ὑ]πάρχοντα καὶ
ὑπάρξοντα
7
ἰδικῶς καὶ γενικῶς λόγῳ ἐνεχύρου καὶ ὑποθήκης δικαίῳ καθάπερ ἐκ
δίκης
8
καὶ μωσα θεὸν παντοκράτ̣
[ο]ρα καὶ τὴν̣εὐσέβιαν καὶ [νί]κην τοῦ
9
[δεσπότου ἡμῶν]
–––––––––––––––––––––––––––––
Es handelt sich um das formelhafte Ende eines Vertragstextes mit Verpfändung aller gegenwärtigen
und zukünftigen Güter sowie einer Schwurformel. Vgl. zum Pfandrecht s. R. Taubenschlag, The Law of
Greco-Roman Egypt in the Light of the Papyri, Warszawa 1955, 285ff.; E. M. Husselman, Pawnbrokers’
Accounts from Roman Egypt, TAPhA 92 (1961) 251–266 und B. Tenger, Die Verschuldung im römischen
Ägypten (1.–2. Jh.), St.Katharinen 1993, passim (Pharos 3).
Die Schrift, in schwarzer Tinte geschrieben, stammt von einem sehr geübten Schreiber. Die Vertikalen
der Buchstaben δ, κ und η sind auffällig weit nach oben oder unten verlängert, die Verkikale des δ
ist senkrecht und der Schreiber wechselt bei den Buchstaben ε, ν und β zwischen der unzialen und
der kursiven Schreibweise. Eine ähnliche, wenn auch nicht ganz so regelmäßige Schrift findet sich bei
dem Papyrus PSI 1265. Auch hier ist der Wechsel zwischen unzialer und kursiver Schrift zu bemerken.
Die angeführten Kennzeichen der Schrift P.Vindob. G 20541 gelten auch für diese Schrift. PSI 1265
stammt entweder aus dem Jahr 426 oder 441 n. Chr. (Seider, Paläographie I 1, S. 95).
Schon der Kommentar W. v. Hartels (WSt 5 [1883] 30) zu diesem Fragment lautet: “Ohne hier einen
bei der singulären Fassung dieser Worte ebenso schwierigen wie unsicheren Ergänzungsversuch zu
wagen, so steht doch der Sinn derselben soweit sicher, dass in der ersten Zeile der Contrahent
vermuthlich als Verkäufer für den Fall eines auf das Verkaufsobject sich beziehenden Processes die
Kosten zu tragen verspricht und dafür sowie für eine weitere nicht klare Verpflichtung sein gegenwärtiges
und zukünftiges Vermögen im Einzelnen und Ganzen verpfändet, so dass dieses haftet καθάπερ ἐκ
δίκης.”
Es lassen sich jedoch die wichtigen Vergleichstexte für diese formelhaften Wendungen anführen, um ein wenig
genauer zu erkennen, in welche Richtung dieser Vertragstext gehen dürfte:
a. Bei SPP XX 128 (= P.Vindob. G 2127) handelt es sich um eine Bürgschaftsurkunde für einen Steuereintreiber.
Das Dokument stammt aus dem Jahre 487 n. Chr. aus dem Arsinoites. Die Bürgschaftsformel lautet (Z. 13f.):εἰς
τοῦτο π[ά]ντων μου τῶν ὑπαρχόντων καὶ ὑπαρξόντων [ἰδικῶς καὶ γ]ενικῶς ἐνεχύρου
λόγῳ καὶ ὑποθήκης δικαίῳ καθάπερ ἐκ δίκης. Es folgt die Bestätigung des Vertrages. Die
44. Vertragstext mit Verpfändungsformel
97
Schwurformel des hier vorliegenden Fragmentes findet sich in SPP XX 128 in leicht abgewandelter Form (Z. 7f.):
ἐπομνύμενος θεὸν παντοκράτορα καὶ τὴ[ν]̣ εὐσέβειαν καὶ νίκην τῆς καλλινίκου καὶ
ἀθανάτο[υ γρα]φῆς.
b. P.Lond I 113, 1 aus dem 6. Jh. überliefert einen Rechtsstreit um eine Kaufsumme, die zu niedrig angesetzt war;
der Verkäufer fordert weitere Geldsummen von dem Käufer, und es kommt zu einer Einigung. Die Formel in Zeile
68f. lautet auch hier: τὰ ὑπάρχοντα καὶ ὑπάρξοντα ἐν παντὶ εἴδει καὶ γένει ϊδικ[ῶς καὶ]
γενικῶς ἐνεχ[ύρου λ]όγῳ καὶ ὑποθήκης δικαίῳ καθ᾿ ἅπερ ἐκ δίκη[ς. Die Eidesformel
lautet wie bei P.Vindob. G 2127, nur daß der Eid auf Gott und νίκην τῆ[ς καλλ]ινίκου καὶ ἀθανάτου
κορυφῆς abgelegt wird (vgl. Z. 48f.). Hier wie auch in P.Lond I 113, 2, 25, einer Vorlage für Vertragstexte, die
den Verkauf von Landeigentum regeln, sind die συμβησόμενα ἀναλώματα (vgl. Z. 59f.) Teil der vom Käufer
übernommenen Verpflichtungen.
c. Auch der Straßburger Papyrus SB XVIII 13173 (F. Preisigke, Ein Sklavenkauf des 6. Jahrhunderts. Archiv 3
[1906] 415–424) hat diese Verpfändungsformel. Er gehört in das 6. Jh. und hat den Verkauf einer etwa zwölf Jahre
alten Sklavin zum Inhalt. Die gegenwärtigen und zukünftigen Vermögenswerte, die zum Pfand dienen, werden als
πράγματα bezeichnet. Es fehlt das ϊδικῶς καὶ γενικῶς in der Verpfändungsformel.
d. Auch bei P.Flor. 323 aus dem Jahre 525 aus dem Hermopolites handelt es sich um einen Verkauf, und zwar eines Ackerlandes. Die Schwurformel hat nach der Anrufung Gottes anstelle der Berufung auf die Bibel (Z. 10f.): καὶ
νίκην τοῦ δεσπότου [ἡμ]ῶν Φλαουίου [Ἰουστίνου τοῦ αἰωνίου αὐτοκρ]ά̣
τορος. Auch
hier ist die Hypothekenformel zu finden.
e. Der Pachtvertrag für ein öffentliches Bad mit Nebengebäuden P.Flor. 384 (Hermopolites, 5. Jh.) enthält dieselbe Verpfändungsformel mit leicht veränderter Wortstellung (Z. 102f.): [πάν]των ὑμῶ[ν ἰδι]κῶς καὶ
γενικῶς τῶν ὑπαρχόντων καὶ ὑπ[αρ]ξόντω̣
[ν ἐ]νε[χ]ύ[ρ]ου λόγῳ καὶ ὑποθήκης
δικαίῳ. Vgl. dort auch Z. 111f.
f. Der Kaufvertrag in BGU II 316 verwendet eine kürzere Verpfändungsformel.
g. P.Maspero 67097, der einen Vertrag über den Verkauf eines Grundstückes enthält, verwendet in Zeile 58f.
diese Verpfändungsformel, ohne das καθάπερ ἐκ δίκηςanzuführen.
h. Auch in P.Amherst II 151, einem Darlehensvertrag aus dem Anfang des 7. Jh. aus dem Hermopolites, wird die
Verpfändungsformel als Garantie für die Rückzahlung des Darlehens gebraucht (Z. 17f.): πάντων ἡμῶν τῶν
ὑπ{ι}αρχόντων καὶ ὑπ{ι}αρξόντων [ἰδικῶς καὶ γενικῶς ἐνεχύρου λόγῳ καὶ]
ὑποθήκης δικαίῳ καθάπερ ἐκ δίκης.
i. P. Oxy. I 138 aus dem 7. Jh. ist ein Vertrag über die Anstellung als Stallmeister. Er enthält in Zeile 37ff. die
Verpfändungsformel.
j. P.Oxy. I 136 aus dem Jahre 538, der ebenfalls einen ähnlichen Anstellungsvertrag enthält, hat in Zeile 40f. die
Verpfändungsformel.
k. Diese Verpfändungsformel findet sich auch in dem “Vertrag über die Haushaltsgemeinschaft”, SB 5656, aus
dem Jahr 568 n. Chr. Die Wendung καθάπερ ἐκ δίκης fehlt.
l. In den Texten SB 5174 (Verkauf einer Einsiedelei aus dem Jahre 512) und 5175 (Verkauf einer Einsiedelei aus
dem Jahre 513; beide aus dem Faijum) findet sich beide Male die Verpfändungsformel (5174, 14; 5175, 17).
BGU II 313 ist zu fragmentarisch, als daß man noch Genaues über seinen Inhalt aussagen könnte. Auch er enthält
die Verpfändungsformel.
Zur Schwurformel ist noch zu sagen, daß die Worte νίκην τοῦ auf die Herrschaft eines Kaisers schließen
lassen. Die Wendung θεὸν παντοκράτορα καὶ τὴν εὐσέβειαν καὶ νίκην τοῦ δεσπότου ἡμῶν
ist für Theodosius II. für das Jahr 424 n. Chr., für Leon I. für das Jahr 466 n. Chr. und für Justinus I. für das Jahr 525
n. Chr. belegt. Vgl. K. A. Worp, Byzantine Imperial Titulature in the Greek Documentary Papyri: The Oath
Formulas., ZPE 45 (1982)199–223.
In der Veröffentlichung im Sammelbuch I 4959 wurde es als fraglich angesehen, inwieweit es sich bei P.Vindob.
G 20541r um einen Schuldschein handelt. Aus den im Papyrus vorhandenen Stichwörtern läßt sich lediglich folgendes erheben: es sind in irgendeiner Form die Erben betroffen (Z. 1); ein Schätzwert (Z. 2) ist wichtig sowie die Frage
eines Verkaufes (Z. 3); es können zukünftige Kosten (zum Beispiel aus einem weiteren Rechtsstreit) entstehen (Z.
3f.), die bezahlt werden, ob sie nun gerichtlich eingefordert werden oder nicht. Etwas wird von Schulden frei
gemacht bzw. frei gehalten (Z. 5). Das geschieht unter Verpflichtung der ganzen gegenwärtigen und zukünftigen
Habe (Z. 6f.) und wird mit einem Schwur bekräftigt (Z. 8f.).
Falls in Z. 5 ἀποχωρισομένου zu ergänzen sein sollte, handelt es sich um die Trennung von zwei Ehegatten,
wobei die Mitgift der Frau in vielen Fällen der Trennung wiederhergestellt werden muß. Vgl. A. Merklein, Das Ehescheidungsrecht nach den Papyri der byzantinischen Zeit, Diss. Erlangen 1967.
Falls in Z. 3 παρασχεῖν stand —diese Stelle ist durch Wurmfraß zusätzlich leicht beschädigt, so daß es fraglich
ist, ob ein σ in die Verbindungslinien zwischen dem χ und dem α hineingelesen werden kann —wäre wohl die Verpflichtung gegeben, aus dem Verkauf Geld zu beschaffen. Die verschiedenen Ergänzungsmöglichkeiten machen es
unmöglich, Genaueres über diesen Papyrus auszusagen.
3. ed. pr. ταραχ̣
[.
44. Vertragstext mit Verpfändungsformel
98
5. δικαστηρίου ergänzt nach P. Lond I 113, 1, 51f.; vgl. auch P.Flor. 323, 15 und SB I 5174, 12; P.Maspero
67097, 50f.
6. ἀποχωρισομένου; ed. pr.: ἀπο χ[; die Ergänzung in der Lücke ist dahingehend problematisch, daß
in Z. 6 und 7 auf dem gleichen Raum jeweils etwa 17 Buchstaben Platz finden, hier jedoch mit 21 Buchstaben der
Text ergänzt worden ist; die stark variierenden Buchstabengrößen zwischen den beiden Schreibweisen des ε
scheinen dies zu rechtfertigen; vgl. ἐκ in Z. 6 und μένων in Z. 2; ed. pr. ὡσ]ίωσε; ed. pr.: τὸ
καθαροποιῆσαι; falls der
99
44. Vertragstext mit Verpfändungsformel
letzte Buchstabe als ν zu lesen ist: καθαροποιεῖν; das Schluß-ς in Z. 6 ist ebenfalls stilisiert; “ησαι” kann
nicht gelesen werden.
7. εὐσέβειαν; für die häufige Vertauschung von ει mit ι vgl. F. T. Gignac, Grammar I, S. 189.
HANS FÖRSTER
45. VERTRAGSFRAGMENT MIT NOTARSUNTERSCHRIFT
P.Vindob. G 26894
Arsinoites
9  6,1 cm
ca. 605 n. Chr.
Tafel 37
Ein mittelbraunes Papyrusfragment feiner Qualität; oben abgebrochen, links, rechts und unten vollständig. Nur die
letzten sieben Zeilen der Beschriftung sind erhalten. Der Freirand links beträgt 0,3–0,9 cm. Rechts reicht die Schrift
teilweise bis an den Rand. Unten ist knapp 1 cm unbeschrieben. Der Blattrand ist links unregelmäßg, rechts gerade
beschnitten. Die Schrift in schwarzer Tinte läuft im Recto parallel, im Verso vertikal zur Faserrichtung.
Konservatorisch bearbeitet am 24. 11. 1984 von Hermann Harrauer. Festigung mit 2%igem Klucel , Papier Lenzing.
-------------------1 (1. H.)  [
κυρία ἡ]
2
[ὁμ]ολογίαν καὶ ἐπερ(ωτηθεὶς) ὡμ(ολόγησα).
3 (2. H.) Ἰερεμίας πρε(σβύτερος) υἱὸς
4
Σαραπίων ὁ προκ(είμενος)
5
στοιχεῖ μοι τοῦτο
6
τὸ γραμματεῖον
6
ὡς πρόκειται †
8 (3. H.) † di emu Hlia (Paraphe)
Verso:
9 (4. H.) 
ἀπὸ] Μούχ(εως)
2. ὁμολογία 4. Σαραπίωνος 8. Elia
(1. H.) “... Der Vertrag [ist maßgeblich] und auf Befragen habe ich zugestimmt.” (2. H.) “Ich,
Ieremias, der ältere Sohn des Sarapion, der oben Genannte, stimme diesem Vertrag so, wie er vorliegt, zu
†.”
(3. H.)“† Durch mich, Elias (Paraphe).” — Verso (4. H.): “... aus Mouchis”.
Es handelt sich um das Schlußstück einer Vertragsurkunde mit Stipulationsklausel (Z. 1–2),
Hypographe (Z. 3–7) und Notarsunterschrift (Z. 8). Der Anfang der Urkunde, beinhaltend die Datierung
und das Vertragscorpus, ist verloren. Weder die Bezeichnung des Rechtsakts als ὁμολογία (Z. 2) noch
die der Vertragsurkunde als γραμματεῖον erlauben einen Rückschluß auf den Gegenstand des
Geschäfts.
Das Hauptinteresse dieses Papyrusfragments liegt in der Notarsunterschrift: sie stammt von einem
Notar aus dem Arsinoites, von dem bereits sieben andere Urkunden bekannt sind (s. u. Komm. zu Z. 8).
Nach diesen Vergleichsstücken ist der vorliegende Papyrus in die Jahre um 605 n. Chr. zu datieren.
Auch die Herkunft aus dem Arsinoites ergibt sich aus der Identifizierung des Notars. Abgesehen
davon würde durch den Umstand, daß die Notarsunterschrift mit lateinischen Buchstaben geschrieben ist,
nur der Arsinoites oder Oxyrhynchites als Herkunftsbereich in Frage kommen. Der in Z. 9 genannte Ort
Μοῦχις ist demnach das bekannte Dorf in der Polemon Meris (s.u. Komm. zu Z. 9).
Typisch für den Arsinoites ist weiters das lange, aber schmale Format, das viele byzantinische
Urkunden aus diesem Gau aufweisen, z. B.: CPR VII 50; 51, CPR X 6; 7; 12 (alle Anfang 7. Jh.) und P.
Lond. I 113 (S. 199, 6./7. Jh.). Zu den Merkmalen dieses Formats vgl. die Bemerkungen bei CPR VII 51,
Einleitung und CPR X, S. 24.
45. Vertragsfragment mit Notarsunterschrift
100
1–2. κυρία ἡ ὁμολογία: Die Ergänzung erfolgt nach dem üblichen Formular der Kyria-Klausel, von dem
nur drei arsinoitische Verträge (SPP XX 145, 10; 243, 29 und SB I 4719, 3-4) abweichen. Zur Klausel s. M. Hässler,
Die Bedeutung der Kyria-Klausel in den Papyrusurkunden. Berlin 1960 (Berliner Juristische Abhandlungen 3),
101
46. Bodenpacht
bes. S. 19-31, und H. J. Wolff, Das Recht der griechischen Papyri Ägyptens in der Zeit der Ptolemäer und des
Prinzipats.München 1978 (HdAW 10, 5), 155-164. Die Klausel verlangt bei ὁμολογία den Nominativ, aber das
Schluß-Ny ist deutlich. Die Lesung ὁμολογία paßt besser zu den Buchstabenresten als alle anderen in dieser
Klausel möglichen Varianten (z.B. βεβαίωσις, μίσθωσις). Auch bei den Varianten wäre ein Schluß-Ny
überflüssig.
Ὁμολογία bezeichnete keinen eigenständigen, für einen begrenzten Kreis von Transaktionen anwendbaren
Urkundentypus. Wolff, loc. cit. 140f. (mit Diskussion der Literatur) definiert sie als “weder auf bestimmte Inhalte
beschränkte noch an bestimmte äußere Formen gebundene Erklärungsform”.
2. ἐπερωτηθεὶς ὡμολόγησα: Zu der seit dem 3. Jh. n. Chr. bei vielen Urkundentypen gebräuchlichen Stipulationsklausel, vgl. D. Simon, Studien zur Praxis der Stipulationsklausel, München 1964 (Münchener Beiträge zur
Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 48).
3. Ἰερεμίας πρεσβύτερος υἱὸς Σαραπίωνος: Er ist einer der beiden Vertragspartner und
unterschreibt hier eigenhändig, vgl. den Wechsel der Schreiberhände. Zu Anwendung und Bedeutung der
Hypographe s. Wolff, loc. cit. 164-166.
Der Name Ieremias ist nicht als Indiz für eine jüdische Abstammung zu werten; im CPJ findet sich kein Beleg für
jüdische Träger dieses Namens. Der Name scheint eher von Christen verwendet worden zu sein, vgl. die Belege in
Preisigke, NB., 147 s. n. und Foraboschi, Onomasticum alterum , 144 s. n. Die Stellung von πρεσβύτερος
unmittelbar hinter dem Namen (und nicht erst nach dem Vatersnamen) gibt zu verstehen, daß das Wort auf υἱός zu
beziehen und damit als “älterer” (nicht als “Priester”) zu übersetzen ist.
8. di emu Hlia: Die Urkunde wurde von dem Notar Elias ratifiziert. Diethart, Worp, Notarsunterschriften im
byzantinischen Ägypten, S. 37, Ars. 7.2.1–7. 2. 6, listen sechs weitere von ihm unterschriebene Urkunden auf,
darunter SPP XX 219 (604 n. Chr.) und BGU I 3 (605 n. Chr.). Zu diesen Dokumenten kommt nun noch CPR XIV 3
hinzu. Elias ist in J. Diethart, Prosopographia Arsinoitica. Wien 1980 (MPER XII), unter der Nummer 1862
(identisch mit 1891, 1894, 1901 und 1911) verzeichnet.
In fünf der genannten Urkunden steht die Notarsunterschrift griechisch und lateinisch, in einem nur griechisch
und in BGU I 3, 29 nur lateinisch wie im vorliegenden Papyrus. Ein Kriterium für den Wechsel ist nicht erkennbar.
Der Schriftduktus sowie die Paraphe der beiden in lateinischen Buchstaben gesetzten Unterschriften ist sehr ähnlich,
vgl. die Abbildung des BGU-Textes bei Diethart, Worp, loc. cit. Taf. 7. In beiden Fällen steht als erster Buchstabe
von Elias wie üblich ein H, nicht E.
9. Μοῦχις: Calderini, Daris, Dizionario dei nomi geografici III 301f. s. v. verzeichnen fünf Orte dieses Namens.
Die Herkunft des Papyrus aus dem Arsinoites läßt aber keinen Zweifel offen, daß es sich im vorliegenden Fall um
das gut bekannte Dorf aus der Polemon Meris handelt (bei Calderini, Daris, loc. cit. die Nr. 1). Das Dorf ist
kontinuierlich von der Mitte des 3. Jh. v. Chr. bis in das 8. Jh. n. Chr. papyrologisch bezeugt; in byzantinischer Zeit
wird es als χωρίον bezeichnet.
ANNA KOUFA-PALME
46. BODENPACHT
P.Vindob. G. 13234 + 40969
Ophis im Hermopolites
6,1  12,3 cm
5./6. Jh. n. Chr.
Tafel 37
Der mittelbraune Papyrus guter Qualität ist an der linken Seite gerade abgeschnitten, an den anderen drei Seiten
regelmäßig abgebrochen. Er besteht aus zwei Teilen, die in der zweiten, dritten und siebten Zeile physisch zusammenhängen. In Z. 4–6 ist ein rechteckiges Loch (2,1 x 0,7 cm) ausgebrochen. Er ist mit schwarzer Tinte beschrieben, wobei die Zeilen nach rechts leicht absinken. Die Hand ist regelmäßig, in Z. 2 findet sich eine Verbesserung des Wortes ἐκκλησίας durch den Schreiber. Das zweite κ scheint nachträglich eingefügt.
Die linke Hälfte dieses Textes wurde bereits 1980 als P. Amst. I 43 veröffentlicht. Der Papyrus läßt sich aufgrund
des Ortsnamens auf dem Verso sowie aufgrund der Erwähnung der Münzwaage der Stadt Hermupolis in Z. 6 auf dem
Rekto geographisch in den Hermopolites einordnen.
ö1
2
3
4
5
6
––––––––––––––––––––––––––
]...[.]. αὐτοῦ πα ̣[
λιβὸς γῄδια τῆς ἁγίας ἐκκλησ̣
̣
ίας τῆ[ς
οἷοι ἂν ὦσει γείτονες πάντῃ πάντο[θεν εἰς σπορὰν πυροῦ]
καὶ κατάθεσιν καρ[π]ῶν ὧν ἐὰν αἱρῶμαι φ̣
[όρου ἀποτάκτου]
κατ᾿ ἔτος τᾠσυμ[βρ]όχῳ χρυσοῦ νομισ[μάτια
]
παρὰ κεράτια [δ]ύ̣
ο ἥμισυ ζυγᾠ Ἑρμοῦ [πόλεως
46. Bodenpacht
7
8
9
10
Verso
11ö
102
τᾠ δέ ἀβρόχῳ τὸ μὴ εἴε παρέξω τὸ ἥμ[ισυ τοῦ προκειμένου
φόρου, ὅνπερ χρυσικὸν φόρον ἀποδώσ̣
[ω σοι μηνὶ
ἑκάστου ἔτους ἀνϋπερθέτως καὶ μετ[ὰ
τοῦ αὐτοῦ δεκ . . . . . . .
–––––––––––––––––––––––––––
] ̣
μ Ὄφεως τοῦ Ἑρ(μουπολίτου)
3. ὦσι 7. εἴη
“... im Westen die Grundstücke der heiligen Kirche der ... oder wer auch immer an allen Seiten an dieses Land angrenzt ... (zur Saat von Weizen) und um Früchte zu pflanzen, welche ich auch immer auswählen mag, zu der verabredeten Pachtsumme pro Jahr, und zwar für den Fall, daß das Land von der Nilschwemme erreicht wird, (soundsoviele) Goldnomismata ... weniger zweieinhalb Keratien nach der
Münzwaage der Stadt Hermopolis; für den Fall, daß das Land nicht von der Nilschwemme erreicht wird,
was nicht geschehen möge, werde ich dir die Hälfte der verabredeten Pachtsumme zahlen, welche ich dir
in Gold im Monat ... eines jeden Jahres unverzüglich zahlen werde ...” — Verso: “… von Ophis des
Hermopolites …”
Der Vertragstext setzt hier ein mit der Angabe über die angrenzenden Nachbarn, die Pacht für den
Fall, daß die Nilschwemme das Grundstück erreicht, und für den Fall, daß sie es nicht erreicht. Der
genaue Betrag der Pacht befindet sich allerdings auf dem weggebrochenen rechten Teil des Papyrus. Die
Pacht wird in Gold in einem bestimmten Monat jeden Jahres gezahlt. Es ist also davon auszugehen, daß
es sich um eine mehrjährige Pacht handelt3. Es fehlen am Anfang des Textes die Vertragspartner, die
Datierung und die Pachtdauer, sowie am Ende die Zustimmung des Pächters und die Unterschriften. Aus
dem Verso ergibt sich der Ort: Ophis im Hermopolites.
3. οἷοι ἂν ὦσι γείτονες πάντῃ πάντοθεν: Preisigke,WB, 284 belegt die Wendung ἢ οἷοι ἂν
ὦσι γείτονες πάντῃ
παντόθεν. Die Verbesserung in ἢ οἱ ἂν ὦσι γείτονες πάντῃ
πάντοθεν, wie sie bei P. Amst I 43 vorgeschlagen wird, scheint also nicht unbedingt notwendig.
Zu ὦσι: für die Vertauschung von ει für ι vgl. Gignac, Grammar, I 257. 7.
4. ὧν ἐὰν αἰρῶμαι: Diese Formulierung für die freie Wahl der Früchte findet sich häufig: Vgl. u. a. BGU
XII 2146, 11; 2149, 14f; 2150, 9; 2151, 13 (hier im Plural); 2153, 15 (hier ebenso im Plural); 2155, 10 (auch hier im
Plural); 2157, 9; 2159, 12; 2164, 9; 2172, 9; P.Lond. III 1036, 1; P.Lond. V 1765, 10.
5. συμβρόχῳ: P.Oxf. 16, 10, der ebenfalls aus dem Hermopolites stammt, hat in Z. 10 folgende Wendung:
τᾠδὲ ἀβρόχῳ, τὸ μὴ εἴη, παρέξω τὸ τρίτον τοῦ προκειμ̣
ένου φόρου. Diese
Vorsichtsmaßnahme für den Fall, daß die Nilschwelle das Land nicht trifft, ist schon aus anderen Verträgen bekannt;
P.Lond. V 1770 reduziert die Pachtsumme auf ein Drittel im Fall der ἀβροχία. P.Grenf. I 56, der auch aus dem
Hermopolites stammt, hat ebenfalls eine Reduktion der Pachtsumme auf die Hälfte für den Fall, daß die Nilschwelle
das Land nicht erreicht. Es wird, wenn diese Klausel in den Verträgen aufscheint, normalerweise zwischen der
Hälfte und einem Drittel der ursrpünglichen Pacht bezahlt. Nach P.Lond. V 1693, 15 entfällt die Zinspflicht in einem
solchen Fall völlig. Für dieses Thema vgl. J. Herrmann, Studien zur Bodenpacht, München 1958, 162. (Münchener
Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 41).
6. ζυγᾠ Ἑρμοῦ πόλεως: Derartige und ähnliche Wendungen, mit oder ohne Nennung einer bestimmten
Stadt, tauchen ab dem 5. Jh. in den Texten der griechischen Papyri Ägyptens auf und werden dahingehend gedeutet,
daß die Münzen, sei es nach dem Maß der angegebenen Stadt, oder sei es, falls ἰδιοτικὸν ζυγόν sich findet,
nach dem Μaß des jeweiligen Verpächters, gewogen werden. Vgl. hierzu L. Wenger, Byzantinische Papyri in der K.
Hof- und Staatsbibliothek zu München, Leipzig 1914, 36ff. Da Münzen vor mißbräuchlichem Abrieb damals nicht so
gut geschützt waren, wie sie es heute sind, ist das eine verständliche Vorsichtsmaßnahme.
7. τοῦ προκειμένου: ergänzt nach P.Grenf I 56, 13. P.Lond V 1770, 12 ergänzt: προει[ρημένου φόρου].
8. ὅνπερ χρυσικὸν φόρον ἀποδώσω: Die Zahlung der Pacht in Gold und nicht in Naturalien ist für den
Hermopolites öfter belegt. Vgl. BGU XII 2150,12; 2151, 16 (im Plural); 2155, 12 (im Plural), 2159, 13; 2182, 12;
P.Lond. III 1036, 5.
3 H. Comfort, Aegyptus 13 (1933) 594ff. hat vier Belege aus der byzantinischen Zeit für den Hermopolites, in
denen die Pachtdauer unbegrenzt ist. Die häufiger anzutreffende Vereinbarung für einen Pachtvertrag hatte eine feste
Zeitdauer.
47. Dorfgehilfen
103
9. ἀνϋπερθέτως: Sehr häufig schließt sich hier die zustimmende Formel ἡ μίσθωσις κυρία κα̣
ὶ
βεβαία an (u. a. BGU XII 2159,15; 2175, 9; 2181,18; 2182, 13f.). Eine andere, stereotyp erscheinende Wendung
lautet: ἀνυπερθέτως καὶ ἄνευ πάσης ἀντιλογίας καὶ κρίσεως καὶ δίκης (u. a. BGU XII 2185,
10f.). Keine der beiden Wendungen eignet sich jedoch für die Ergänzung des hier vorliegenden Textes.
11. Ὄφις: Dieser Ort im Hermopolites ist vom 2.–7. Jh. belegt: s. Calderini, Daris, Dizionario III 403. Statt
κώ]μ{ης) ist auch eine Berufsbezeichnung bzw. eine Funktion als Auflösung möglich, Der Erhaltungszustand
verhindert eine eindeutige Aussage darüber, ob die minimalen Spuren vor dem sicheren μ zu einem weiteren
gehören könnten, also etwa γρα]μ̣
μ(ατέως) // γρα]μ̣
μ(ατεὺς).
HANS FÖRSTER
47. DORFGEHILFEN
P.Vindob. G 30103
Herakleopolites
15  7 cm
6. Jh. n. Chr.
Tafel 38
Mittelbrauner Papyrus, der 3 cm vom linken Rand eine Klebung erkennen läßt. Sie verläuft senkrecht, parallel zum
linken Rand. Durch die Klebung ändert sich die Faserrichtung. Das erste Drittel des Textes ist quer, die übrigen zwei
Drittel sind parallel zur Faser geschrieben.
Obwohl der untere Rand stark beschädigt ist, kann man an der linken, unteren Ecke noch ein Stück beschnittenen
Rand erkennen. Oben und rechts ist der Papyrus abgebrochen und ausgefranst. Durch den Verlust des oberen Teiles
ist die Liste der Dorfgehilfen nicht vollständig, und durch das Fehlen des rechten Randes sind einige Buchstaben der
Ortsnamen verloren gegangen. Links ist ein freier Rand von 2 cm und unten einer von 2,3 cm eingehalten. Schwarze
Tinte, das Verso ist unbeschrieben.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
––––––––––––
δ̣
ι̣
(ὰ) τ̣
[ο]ῦ̣β̣
[ο]η̣
[θ(οῦ) ̣̣[̣
durch den Gehilfen von …[
δι(ὰ) τοῦ βοηθ̣
(οῦ) Μαγδῶλα [
durch den Gehilfen von Magdola [
δι(ὰ) τοῦ βοηθ(οῦ) Παυλίνο̣
[υ
durch den Gehilfen von Paulinou
δι(ὰ) τοῦ βοη̣
θ(οῦ) [̣̣̣
]λ[.
durch den Gehilfen von …
δι(ὰ) τοῦ βοηθ(οῦ) Διονυσ[ίου κλήρου durch den Gehilfen vom Erbgut Dionysios
δι(ὰ) τοῦ βοηθ(οῦ) Πυργώ̣
τ̣
[ου
durch den Gehilfen von Pyrgotou
δι(ὰ) τοῦ βοηθ(οῦ) Ἁλμυρᾶ[ς
durch den Gehilfen von Halmyra
δι(ὰ) τοῦ βοηθ(οῦ) Καθολικ̣
οῦ̣[
durch den Gehilfen von Katholikou
δι(ὰ) τοῦ βοηθ(οῦ) Χοινώθμ[εως
durch den Gehilfen von Choinothmis
2. Μαγδώλων
Wir können alle genannten Orte mit Ausnahme von Παυλίνου und dem Διονυσίου κλῆρος, die
hier das erste Mal belegt sind, im Herakleopolites lokalisieren, vgl. Calderini, Daris, Dizionario s. n.
Damit wird sicher, daß auch die beiden neuen Orte im Herakleopolites gelegen sein dürften.
Nicht nur die Lokalisierung der einzelnen Orte, auch die charakteristische Schreibung vieler
Buchstaben verrät die Herkunft aus dem Herakleopolites, vgl. H. Harrauer, B. Rom, ZPE 54 (1984) 95f.
Zwei ähnliche Listen sind in CPR XIV 40 (5./6. Jh.) und SPP X 5 (6./7. Jh.) publiziert, die ebenfalls
herakleopolitanischer Herkunft sind.
Auch bei diesen Papyri fehlt der rechte Rand, so daß man über die genaue Funktion der Listen nur
Vermutungen anstellen kann. Die βοηθοί scheinen darin auf, weil sie wahrscheinlich eine gleichartige
Aufgabe in ihrem Dorf oder für ihr Dorf erledigt haben. Vielleicht übergaben sie die Steuern ihres Dorfes
an einer bestimmten Stelle: auf jeden Fall ist ihre Tätigkeit durch die Formulierung δι(ὰ) τοῦ
βοηθ(οῦ) (und Ortsangabe) aktenkundig geworden. Jedes Dorf setzt jeweils nur einen (τοῦ) Gehilfen
ein.
Nach welchen Gesichtspunkten die βοηθοί aufgelistet wurden, ist unbekannt. Das einheitliche
Schriftbild zeigt aber, daß diese Liste in einem Zug geschrieben wurde. Wahrscheinlich wurden die
Zettel, die den Eingang der Steuer verzeichneten und im Zuge der Ausstellung der Quittungen für die
βοηθοί entstanden sind, gesammelt und einem Schreiber übergeben, der die Aufgabe hatte, eine
einheitliche, zusammenhängende und vollständige Liste zu schaffen.
47. Dorfgehilfen
104
Eine ähnliche Schrift zeigen etwa CPR VII 48 (4.–6. Jh.), SPP XX 136 (541/551 n. Chr.) oder P.Köln
III 158 (599 n. Chr.).
47. Dorfgehilfen
105
Zu den Aufgaben eines βοηθὸς κώμης vgl. G. Rouillard, L’administration civile de l’Égypte
Byzantine, Paris 1928, 99f., 116f., 137.
2. Μαγδῶλα ist der einzige Ortsname in der Liste, der nicht im Genetiv (Μαγδώλων) erscheint. Das Dorf ist
vom 3./4.–8. Jh. n. Chr. belegt, vgl. Calderini, Daris, Dizionario III 219, Nr. 3.
3. Ein Ort Παυλίνου ist bisher nicht belegt.
5. Acht Διονυσίου κλῆροι sind bisher belegt, jedoch aus dem Hermopolites und Oxyrhynchites, nicht aus
dem Herakleopolites, vgl. Calderini, Daris, Dizionario III 11 und Suppl. I 97.
6. Πυργώτου ist von 111 n. Chr. bis ins 8. Jh. n. Chr. belegt, vgl. Calderini, Daris, Dizionario IV 218.
7. Ἁλμύρας ist vom 5.–8. Jh. n. Chr. nachgewiesen: vgl. Calderini, Daris, DizionarioII
8. Καθολικοῦ ist bisher zweimal (SPP X 22, 4 und CPR X 63, 6) aus byzantinischer Zeit bekannt geworden
vgl. Calderini, Daris, Dizionario III 47; Suppl. I 161 und Timm III 1234.
9. Χοινώθμεως ist bisher aus dem 3. und 5. Jh. in mehreren Schreibweisen bekannt: Χοινῶτβις,
Χοινῶθις, Χοιβνῶτμις, vgl. Calderini, Daris, Dizionario V 125f.
PETER MÜLLER
48. MITTEILUNG ÜBER DIE EMBOLE
P.Vindob. G 15534
Hermupolis
10  7,8 cm
2. Hälfte des 6. Jh. n. Chr.
Tafel 39
Der mittelbraune, gut erhaltene Papyrus ist am linken, oberen und unteren Rand vollständig. Die Höhe von 10 cm
war also schon bei der Beschriftung des Papyrus gegeben. Am rechten Rand dürfte ein größeres Stück fehlen, da der
Ort, der Name des Absenders, der volle Name des Adressaten und die schriftliche Formulierung der Gesamtsumme
sowie die Jahresangabe fehlen. Die Schrift, die auf dem Rekto gegen die Faser verläuft, ist in schwarzer Tinte
geschrieben und gut lesbar. Die große Nähe zur Unzialschrift ist unübersehbar; die Beschriftung auf dem Verso ist
kursiv mit schwarzer Tinte geschrieben. Auf dem Verso ist direkt auf der Schrift ein schmaler Streifen Papyrus aus
dem beschriebenen Teil ausgebrochen. Die Regelmäßigkeit der Schrift läßt auf einen geübten Schreiber schließen. C.
Wessely datiert im handschriftlichen Inventar nach der schwer zu datierenden Unzialschrift des Recto auf das 4. Jh.
Nach der Schrift auf dem Verso ist diese Datierung nicht haltbar. Als Herkunft wird der Hermopolites angegeben.
Konservatorisch bearbeitet am 5. 7. 1988 von Andrea Donau Festigung des Papyrusblattes und der verwendeten
Rußtinte mit einer 2%igen Klucel L Lösung in 50%igem Äthylalkohol. Das Objekt wurde nach der Bearbeitung
verglast.
1 + γνῶσις ἐμβολῆς [
† Verzeichnis der eingenommenen Embole (Getreidesteuer) [am
.]
—
2 Παῦνι ἕως ὤΟ( ;ιδ) σί[του des Payni bis zum 14. an Getreide [
3 γ(ίνεται) σίτου (ἀρτάβαι) ,εσ[ Das ergibt Artaben 5200[
Verso
4 † ἐπίδ(ος) τᾠ δεσπότῃ μου̣
[
† Übergib meinem Herrn [
Mitteilungen über die Embole als Getreidesteuer gibt es öfter in den Papyri. Besonders zu erwähnen
ist hier P.Ryl. IV 715 aus dem 5. Jh. aus dem Oxyrhynchites, der eine derartige Mitteilung über vergleichsweise sehr kleine Getreidemengen enthält: Es handelt sich hier um eine Auflistung der Embole für
zwei Dörfer. Für das eine Dorf werden 70, für das andere 50 Artaben genannt. P. Oxy XVI 1908 aus dem
6. oder 7. Jh. enthält eine aufgeschlüsselte Liste (Hier ist die höchste Einzelangabe 1000 Artaben. Eine
Gesamtsumme läßt sich sehr schwer erstellen, da ein Teil der Naturalsteuer in Nomisma abgegolten wird)
betreffend die Embole. Es sind Einzelsummen im Gegensatz zu der recht großen Summe im Wiener
Fragment.
Mit δεσπότης ist eine höhergestellte Persönlichkeit angeredet. Der Begriff wird sowohl in privaten
wie in offiziellen Texten in diesem relativen Bezug verwendet. Zum Wechsel δεσπότης – κύριος
s. D. Hagedorn, K. A. Worp, ZPE 39 (1980) 165–177.. Deswegen kann man hier nur sagen, daß es sich
wohl um eine Weitersendung der Getreidesteuer an eine höhere amtliche Stelle handelt, ohne daß klar
wird, um welche Instanz es sich genau handelt.
48. Mitteilung über die Embole
106
Die etwa 5200 Artaben (Es folgten wohl noch kleinere Zahlen, die jedoch auf dem weggebrochenen
Teil gestanden haben) entsprechen einer Getreidemenge, die, je nach der Tragfähigkeit eines Schiffes,
auch
49. Hermopolitanisches Ortsverzeichnis
107
noch auf einem einzigen Schiff untergebracht werden konnte. Vgl. E. Börner, Der staatliche
Korntransport im griechisch-römischen Ägypten, Diss., Hamburg 1939, 28f.; die maximale Frachtmenge
für ein einziges Schiff, die er anführt, beträgt 11000 Artaben. Zu den möglichen Frachtmengen vgl. auch
A. J. M. Meyer-Termeer, Die Haftung der Schiffer im griechischen und römischen Recht, Zutphen 1978
(Stud. Amst. 13), sowie L. Casson,Ships and Seamanship in the Ancient World, New Jersey 1971. Neben
diesen Belegen ist über die Embole an sich folgendes bekannt; diese Naturalsteuer wurde nach
Alexandrien, Rom und Konstantinopel geliefert. Der Begriff ἐμβολή kann zum einen eine
Getreidesteuer bezeichnen, zum anderen auch die Tätigkeit des Beladens eines Schiffes meinen. Diese
Getreidesteuer ist von der römischen bis in die arabische Zeit belegt: vgl. hierzu U. Wilcken, Grundzüge
und Chrestomathie der Papyruskunde. I. Grundzüge, Berlin 1912, 368–371. Ausführlich für die
byzantinische Zeit jetzt J. Gascou, Les grands domaines, la cité et l’état en Égypt byzantine, Travaux et
mémoires 9 (1985) 10ff. (s. auch Index S. 84 s. v. annone). Nach G. Rouillard (L’administration civile de
l’Égypte byzantine, 2Paris 1928.) konnte die teilweise mit der συνήθεια identifizierte Embole
entweder in Geld abgegolten werden, oder, wie ursprünglich vorgesehen, in Getreide bezahlt werden.
2. Der 14. Payni entspricht dem 8. Juni.
HANS FÖRSTER
49. HERMOPOLITANISCHES ORTSVERZEICHNIS
P.Vindob. G 41420
Hermopolites
4,5  5 cm
8. Jh. n. Chr.
Tafel 39
Hellbrauner Papyrus, Schrift mit schwarzer Tinte, parallel zur Faser geschrieben, Verso leer. Links beschnitten,
rechts und oben defekt. Unten ist vielleicht der Originalblattrand erhalten. Dafür spricht, daß die letzte erhaltene Zeile
von einer anderen Hand stammt und vielleicht eine Unterschrift oder Zusammenfassung beinhaltet.
1
2
3
4
5
ö
Μα̣
γ̣
δ̣
ώλα̣
[ς
Θύνεως [
Πουαμπ(ινούφεως) [
Τεμσεύ [
(2. H.) αλ̣
[...].[
Magdola
Thynis
Pouampinouphis
Temseu
Der Zweck der Ortsliste ist nicht mehr erkennbar; die Ortsnamen stehen im Genetiv. Man kann annehmen, daß im oberen Teil des Papyrus eine Überschrift verloren gegangen ist, die den Zweck des Verzeichnisses enthielt.
Die Orte, die hier genannt sind, liegen alle im Hermopolites. Es ist zu vermuten, daß sich vielleicht
das ganze Verzeichnis auf Lokalitäten dieses Nomos bezogen hat, vgl. dazu M. Drew-Bear, Le nome hermopolite. Toponymes et sites, Michigan 1979.
Für die Datierung ist der paläographische Aspekt entscheidend. Vergleichsbeispiele finden sich beispielsweise in R. Seider, Paläographie der griechischen Papyri, Stuttgart 1967, I, Nr. 62; CPR VIII 77,
78, 84 und 85 (Tafeln 40–42), d. s. Texte aus dem Flavius Atias-Archiv.
Hilfe bei der Datierung bieten auch die chronologischen Angaben im “Tableau chronologique” bei
Drew-Bear, Le nome hermopolite 351. Aus der Tabelle geht auch hervor, daß die genannten Orte der Peri
Polin Kato-Toparchie des Hermopolites angehören.
Ähnliche Ortslisten aus dem 7./8. Jh. n. Chr. stellen etwa SPP X 29, 31–33, 70, 99, 102, 192 und 294
dar.
1. Μαγδῶλα ist ein oft genannter Ortsname semitischen Ursprungs und steht immer in Verbindung mit einem
Beiwort. Drew-Bear,Le nome hermopolite, 160–163 nennt 38 Belege bis ins 7./8. Jh. In der Toparchie Peri Polin
Kato gibt es ein Μαγδῶλα Μιρή, das als κώμη bezeichnet wird.
2. Θῦνις bestand bis ins 7./8. Jh. und gehörte bis ins 6. Jh. zur Toparchie Peri Polin Ano, vgl. Drew-Bear,Le
nome hermopolite,119f.
3. Πουαμπινοῦφις wird in der Mehrzahl der Fälle Ποαμπινοῦφις geschrieben, liegt in der Nähe von
Μαγδῶλα Μιρή und war bisher bis ins 6. Jh. belegt, vgl. Drew-Bear,Le nome hermopolite, 216.
50. Fragment einer §kxvrhtikØ ımolog€a
108
4. Τεμσεύ, ein indeklinables Wort, κώμη καὶ χωρίον, erscheint ebenfalls mit verschiedenen Beinamen. In
der Toparchie Peri Polin Kato gibt es einen Ort Τεμσεὺ Μωρῶν, um den es sich hier handeln dürfte, vgl. DrewBear,Le nome hermopolite, 278 und 369.
5. Die Liste ist sicherlich ein offizielles Schriftstück, was ich aus dieser Zeile schließen möchte. Es könnte sich
hier, wie bereits eingangs erwähnt, um die Reste einer Zusammenfassung oder einer bestätigenden Unterschrift
handeln.
† HEINRICH TEGEL
50. FRAGMENT EINER ΕΚΧΩΡΗΤΙΚΗ
P.Vindob. G 21236
Arsinoites
10,5  9,2 cm
ΟΜΟΛΟΓΙΑ
2. Hälfte 7. Jh. n. Chr.
Tafel 39
Zwei aneinanderpassende Fragmente eines dunkelbraunen Papyrus aus dünnem, sorgfältig zubereiteten Material. Nur
bei dem kleineren, linken Fragment ist ein Stück des beschnittenen Randes erhalten, sonst sind allen Seiten
unregelmäßig abgebrochen. Rechts fehlt ungefähr die Hälfte des Textes. Das Schriftfeld läßt links einen Freiraum von
durchschnittlich 0,5 cm frei. Der Papyrus war in Abständen von 2,3; 5,9 und 7,7 cm vom linken Rand senkrecht
gefaltet. Das linke Fragment ist entlang der ersten Faltung abgebrochen. Schrift einer geübten Hand, schwarze Tinte.
Schrift und Fasern laufen parallel. Das Verso ist leer. — Konservatorisch am 3. 12. 1990 von Andrea Donau
bearbeitet.
1
2
3
4
†̣
+ Ἐν ὀνόματι τοῦ κυρίου καὶ [δεσπότου Ἰησοῦ Χριστοῦ τοῦ θεοῦ καὶ]
σωτῆρος ἡμῶν καὶ τῆς δεσποίν[ης ἡμῶν τῆς ἁγίας θεοτόκου καὶ]
πάντων τῶν ἁγίων, Μεχεὶρ ἐνν[εα- , .. ἰνδ(ικτίωνος), ἐν
Ἀρ(σινοϊτῶν πόλει). ταύτην]
5
τὴν [π]α̣
ροῦσ̣
α̣
ν ἔγγραφον ὁμολογ[ίαν τῆς ἐκχωρήσεως τίθενται καὶ]
6
ποιοῦντα̣
ι πρὸς ἀλλήλους ἑκουσίᾳ γν[ώμῃ ἐκ μὲν τοῦ ἑνὸς μέρους
Αὐρ(ήλιος)]
7
Ἰωάννης ἀρχιυπηρέτης υἱὸς Παύλου [ἀπὸ τῆς Ἀρσιν(οϊτῶν) πόλεως ἀπὸ
ἀμφόδου]
8
Ὀλυμπίου Θεάτρου, ἐκ δὲ θατέρου̣[μέρους
Name, Vatersname, Beruf ἀπὸ]
9
[το]ῦ ἐποικίου Θιαλαάλι τ̣
οῦ Ἀρσιν̣
[οίτου νομοῦ. Ὁμολογεῖ ὁ
προγεγρ(αμμένος)]
10
[Ἰωάνν]ης ἀρχιυπηρέτης ἐκκεχωρ[ηκέναι τὸν ὁμολογοῦντα Name ]
11
[
τὸ ἐπιβ]άλλον αὐτᾠ μέρος ἀπὸ .[
12
[ἐν τᾠ] ἐποικίῳ Θιαλαάλι καὶ ε....[
13
[
]. μετὰ π̣
α̣
.[
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - “+ Im Namen unseres Herren und [Gebieters Jesus Christus, unseres Gottes und] Heilands, und
unserer Gebieterin, [der heiligen Gottesmutter, und] aller Heiligen, am 9 (?). Mecheir [der x. Indiktion, in
Arsinoe. Diesen] vorliegenden schriftlichen Vertrag [der Abtretung setzen auf und] schließen ab für
einander aus freiwilligem Entschluß [als die eine Vertragspartei Aurelius] Iohannes, Oberamtsdiener,
Sohn des Paulus, aus dem Bezirk Olympisches Theater [der Stadt Arsinoe], als die andere [Vertragspartei
NN., Sohn des NN. aus] dem Dorf Thialaali des arsinoitischen [Gaues. Es bestätigt der oben genannte]
Oberamtsdiener Iohannes, [an den vertragschließenden NN.] den ihm zustehenden Anteil von ... in dem
Dorfe Thialaali abgetreten zu haben und ... mit [ - - -”.
In dem vorliegenden Vertrag erklärt der Oberamtsdiener Iohannes, daß er einem namentlich
unbekannt bleibenden Bewohner des Dorfes Thialaali den diesem zustehenden Anteil an einem nicht
überlieferten Objekt in eben diesem Dorf Thialaali überträgt.
50. Fragment einer §kxvrhtikØ ımolog€a
109
Die Schlüsselwörter für die inhaltliche Einordnung der Urkunde sind das Substantiv ὁμολογία in Z.
5 und das Verbum ἐκεχωρηκέναι in Z. 10. Sie lassen erkennen, daß der Gegenstand des Vertrages
eine ἐκχωρητικὴ ὁμολογία ist, durch welche ein Schuldner seinem Gläubiger verpfändete Objekte
an Erfüllungsstatt abtritt, vgl. dazu A. B. Schwarz, Die öffentliche und private Urkunde im römischen
Ägypten, Abhandl. der phil.-hist. Kl. der sächsischen Akad. d. Wiss 31, Leipzig 1920, 221f. und H.-A.
Rupprecht, Rechtsübertragung in den Papyri. Zur Entwicklung von Parachoresis und Ekchoresis, in: D.
Nörr, D. Simon (Hgg.),Gedächtnisschrift für W. Kunkel, Frankfurt/Main 1984, 365–390, bes. 372f..
Dieser nur in der spätbyzantinischen —und wie der vorliegende Papyrus zeigt, auch noch in der
arabischen — Zeit gebräuchliche Vertragstyp lehnt sich in der Terminologie an die Ekchoresis-Verträge
der römischen Zeit an: In der Prinzipatszeit war die Abtretung (παραχώρησις, ἐκχώρησις) eines
Hauses oder eines Grundstückes bzw. des Nutzungsrechtes auf solche Objekte eine streng von dem
Verkauf unterschiedene Form der Besitzübertragung, s. M. Amelotti, La ἐκχώρησις ed un papiro
milanese inedito, Athenaeum N.S. 26 (1948) 76ff. Die Entwicklung und Anwendungsbereiche des
Terminus ἐκχωρεῖν untersucht P. J. Sijpesteijn, Sammelbuch VI 9086 and ἐκχώρησις, ZPE 19
(1975) 87–99.
Bis in das 4. Jh. besaßen die Ekchoresis-Verträge eine eigene Ausprägung mit stereotypen Aufbau, s.
etwa PSI X 1144 (100 n. Chr.), SB XIV 11533 (104 n. Chr.), SB I 4414 (143 n. Chr.), P.Mich. XII 636
(302 n. Chr.). Die Sprache der Urkunden scheint hier die gewünschte Präzision zu haben. So erscheinen z.
B. in den Grapheion-Registern aus Tebtynis P.Mich. II 121, Verso IV 18 (42 n. Chr.) und II 123, Recto
XXV 12 (45–7 n. Chr.) die ὁμολογίαι ἐκχωρήσεως als eigenständiger Vertragstyp neben den
Pacht- und Kaufverträgen. Noch in P.NYU I 20 (302 n. Chr.) steht die ἐκχώρησις (Abtretung von
Staatsland) klar derπαραχώρησις (Abtretung von Privatland) gegenüber, s. die Bemerkungen von N.
Lewis, Komm. zu Z. 8.
Aus der byzantinischen Zeit kannte man bislang kein Beispiel einer den römischen entsprechenden
ἐκχώρησις-Urkunde, obwohl in Texten des 6. und 7. Jh. n. Chr. einige Male von einer solchen ἐκχωρητικὴ ὁμολογία die Rede ist, wie etwa in P.Lond. III 1007 (S. 262ff., 558 n.), 24; 1015 (S. 256f.,
6. Jh.), 27 und P.Strasb. 328, Verso 12 (618 n.). Eine ἐκχώρησις-Urkunde könnte in P.Lond. V 1898
descr. (594 n.) stecken. Daß die ἐκχώρησις nach wie vor als besondere Form der Besitzabtretung
verstanden wurde, zeigt überdies die Einbindung von ἐκχωρεῖν in die Aufzählung von Verben, durch
die in späten Hauskäufen alle Arten der Besitzübertragung beschrieben wird: οἰκίαν πωλεῖν καὶ
καταγραφεῖν
καὶ
ἐκμισθοῦν
καὶ
ἐναλλάττειν
καὶ
χαρίσασθαι
καὶ
παραχωρεῖν καὶ ἐκχωρεῖν.
Formal gesehen bewegt sich die vorliegende Urkunde in dem für das 6. und 7. Jh. üblichen Rahmen.
Nach der Invokation und dem Datum folgt eine objektiv stilisierte Einleitung, in der die Vertragsparteien
vorgestellt werden. Die Formulierung mit ἐκ μὲν τοῦ ἐνὸς μέρους ἐκ — δὲ τοῦ θατέρου
μέρους kommt in der Regel bei Kompromissen vor, doch ein solcher kann hier schon wegen der
Bezeichnung der Urkunde als ὀμολογία (Z. 5) nicht vorliegen. Eine in den formalen Einzelheiten
entsprechende Parallele läßt sich derzeit nicht beibringen. Urkunden mit vergleichbaren Formulierungen
sind z. B.: P.Lond. III 992 (S. 253; Kompromiß, Hermopolis, 507 n. Chr.); 1313 (S. 256; Landteilung,
Hermopolis, 507 n. Chr.), P.Lond. V 1707 (Kompromiß, Antinoopolis, 566 n. Chr.); 1712 und 1713
(Scheidungsurkunden, Antinoopolis, 569 n. Chr.), P.Lond. II 483 (S. 323ff., Emphyteusis-Vertrag,
Apollonopolis Heptakomias, 616 n. Chr.).
Das entscheidende Kriterium für die Datierung ist die Invokation von Christus, Maria und aller Heiligen in Z. 1–3. Sie entspricht der Formel 4A nach R. S. Bagnall, K. A. Worp, Christian Invocations 115.
Diese Invokation ist bisher nur zwischen 656/7 und 706/7 im Arsinoites belegt; es existiert kein Beispiel,
das sicher aus der Zeit vor der der arabischen Eroberung stammt, vgl. Bagnall, Worp 131. Auch die
Schrift spricht für eine Datierung in die 2. Hälfte des 7. Jh. Vergleichbare Handschriften sind z. B.: CPR
VIII 71 (post 641 n. Chr.), CPR XIV 16 (674 n. Chr.).
1. Über dem Wort ὀνόματι in Z. 2 ist der Rest eines senkrechten Striches zu sehen. Anstelle des Kreuzes wäre
auch χμγ oder ϙθ möglich; allerdings gibt es keine Spuren eines zweiten Zeichens.
4.–5. Für die Ergänzung s. die oben zitierten Parallelen in P.Lond. V 1707, 1712, 1713 etc. Da das Formular
durchwegs einheitlich ist, wird man auch in P.Lond. III 992 (dazu bereits BL I 295) am Beginn der Z. 3 ergänzen:
[ταύτην] ποιοῦντ̣
[αι] πρὸςἑαυτοὺς κτλ. Daß dieselbe Diktion auch im Arsinoites gängig war, ist
unter anderem aus P.Lond. I 113 (S. 119f., Arsinoites, 6. Jh.) ersichtlich: Z. 46–7: ἐδέησεν ταύτην τὴν
ἔγγραφον ὁμολογίαν τῆς διαλύσεως μεταξὺ αὐτῶν κτλ.
50. Fragment einer §kxvrhtikØ ımolog€a
110
Die Gegenüberstellung der Vertragspartner durch ἐκ μὲν τοῦ ἑνὸς μέρους —ἐκ δὲ θατέρου
μέρους hat eine wörtliche Parallele z. B. in P.Lond V 1707, 2–3; 1712, 5–6 und 1713, 9–13. Der erste Teil dieser
Formel scheint aber nicht auszureichen, um den am Ende der Z. 6 zur Verfügung stehenden Platz auszufüllen. Ein
abgekürztes “Gentilicium”würde die Zeile füllen. Für den ἀρχιυπηρέτης scheint das “Gentilicium” Aurelius
angebracht, weil er das Darlehen nimmt und Flaviiin dieser Rolle ungewöhnlich sind.
7. Ein ἀρχιυπηρέτης namens Iohannes ist nach J. Diethart, Pros. Ars. nicht aus anderen Texten bekannt.
ὑπηρέται, “Gehilfen, Amtsdiener”, sind in allen Bereichen der Verwaltung zu finden, vgl. H. Kupiszewski, J.
Modrzejewski,Ὑπηρέται. Étude sur les fonctions et le rôle des hyperètes dans l'administration civile et judicaire
111
51. Bescheinigung f[r Lohnzahlung
de l’Égypte gréco-romaine, JJP 11/12 (1957/1958) 141–166 und U. Hagedorn, P.Monac. III 129, Komm. zu Z. 3.
Ebenso waren ἀρχιυπηρέται seit dem 4. Jh. in den officia höherer Zivil- und Militärbeamter (praeses, exactor,
στρατηλάτης) anzutreffen; ein Rückschluß auf die Art des Büros ist ohne die entsprechende Angabe im Titel nicht
möglich, s. Kupiszewski, Modrzejewski 160. Die Papyrusbelege zum ἀρχιυπηρέτης hat kürzlich B. McGing,
P.Dublin 29, Komm. zu Z. 2 zusammengestellt.
7.–8.: ἄμφοδον Ὀλυμπίου Θεάτρου: zu diesem Stadtviertel von Arsinoe s. K. Wessely, Die Stadt Arsinoe
(Krokodilopolis) in griechischer Zeit. SB Wien (1903) 33 mit den Belegen. Dieses ἄμφοδον scheint erst in byzantinischer Zeit eingerichtet worden zu sein. Aus der römischen Zeit (vgl. S. Daris, I quartieri di Arsinoe in età romana,
Aegyptus 61 [1981] 143–154) liegen keine Zeugnisse vor.
9. Das Dorf Θιαλαύλι war bisher aus acht Texten vom 6. bis 8. Jh. bekannt, s. Calderini, Daris, Dizionario II
279, s. v. Die Schreibvariante Θιαλαάλι begegnet auch in SPP VIII 357, 1.
11. τὸ ἐπιβάλλον αὐτᾠ μέρος: Dieselbe Formulierung ist für ein abgetretenes Stück Ackerland schon in
dem ἐκχώρησις-Vertrag SB I 4414 (Arsinoites, 143 n.) verwendet.
CHRISTINE ROGL
51.BESCHEINIGUNG FÜR LOHNZAHLUNG
P.Vindob. G 23305
Herakleopolites
17  17,5 cm
6. Jh. n. Chr.
Tafel 40
Mittelbrauner Papyrus. Schwarze Tinte, Schrift parallel zur Faser. Der vollständige Text der Lohnzahlung wurde auf
den Rand einer Liste mit Beträgen in Nomismata geschrieben, von der, kopfstehend, nur noch die Schlüsse von vier
Zeilen wahrscheinlich von derselben Hand erhalten sind. Die Rückseite ist leer.
1
2
3
Ὀλύμπιος Νεμεσιανοῦ δι᾿ Ἄπει(τος)
[
̣ ] Φοιβάμμωνι βοηθ(ᾠ) ὑπὲρ μισθοῦ
ν̣
[ο(μισμ-) [ ἀ]π̣
ὸ Θὼθ α ἀρχῇ
kopfstehend
4
ἀ]πὸ Τανασὼ
5
]τ̣
ης ιβ//γ//
6
].
7
]ς̣
νο(μίσματα) β
νο(μίσματα) γ
νο(μίσματα) β
νό(μισμα) α
“ Olympios, Sohn des Nemesianos, durch Apis … (Zahle) Phoibammon, Sekretär, als Lohn …
Nomismata vom 1. Thoth, am Beginn der ( –Indiktion).”
Kopfstehend: “… aus Tanaso Nom. 2., … 121/21/3 Nom. 3, … Nom. 2, … Nom. 1.”
Olympios läßt durch Apis einen unbekannten Betrag an Nomismata an Phoibammon als Lohn auszahlen. Der Schreiber vergaß, das Datum am Schluß des Textes zu vervollständigen. Handelt es sich nur um
das Konzept der Lohnzahlung?
2. π̣
[αράσχου] ist nach J. Diethart nicht ausgeschlossen.
Der βοηθός war ein bei der Steuereinziehung tätiger Dorfbeamter, vgl. Rouillard, L’administration civile, bes.
98. Gascou, Les grands domaines, 41ff. P.Sorb. II 69 (v. Index 280).
3. Θὼθ α = 29. August. Zu ἀρχῇ in Verbindung mit der Indiktion, deren Angabe der Schreiber offensichtlich
vergaß, Bagnall, Worp, CSBE 27 und 55–60 sowie Add. and Corr. 7. Im Herakleopolites begann das Indiktionsjahr
am 1. Thoth für Datierungszwecke, für fiskalische am 1. Pachon oder 1. Mai. ἀρχῇ wurde in diesem Gau den
Monaten Thoth und Phaophi hinzugefügt.
ἀ]π̣
ό würde eine gedankliche Fortsetzung mit ἕωςentsprechen. Ist die Unvollständigkeit der Angabe auch ein
Indiz für den Konzeptcharakter des Textes?
4. Τανασώ im Herakleopolites, vgl. Calderini, Daris, Dizionario IV 352 und Suppl. 1, 240: danach erst vier
Belege.
5. Wahrscheinlich ist hier ein Personenname zu ergänzen. Die Zahl vor dem Nomismata-Betrag bezieht sich
möglicherweise auf eine Mengenangabe in Artaben.
GÜNTER POETHKE
112
51. Bescheinigung für Lohnzahlung
52. LIEFERUNGSAUFTRAG FÜR ÖL UND BRIEFFRAGMENT
P.Vindob. G 40467
Hermopolites
4,6  15,8 cm
6./7. Jh. n. Chr.
Tafel 40, 41
Fast vollständig erhaltener, graubrauner Papyrus. Schwarze Tinte, Schrift parallel zur Faser; auf der Rückseite zwei
Zeilen senkrecht zur Faser.
1
2
3
4
5
† Κυρίῳ μου ἀδελφᾠΝίλὤΟ(o; Τιμόθεος
’)
εν αν ̣ἐ̣
λ̣
έου παράσχου τοῖς τέκτω()
τὸν ἐργαζ̣
ώμενον εἰς τὴν σκενὴν
τῆς ̣̣̣̣Μεχὶρ κ η ἰν(δικτίωνος). ἐρρῶσθαί
σε εὔχ̣
ο̣
μ̣
α̣
ι̣
Verso
6
7
Κα[ταξ]ιώσῃ ἡ σὴ ἀγ̣
άπ̣
η ἀποστῖλ[αί μοι
επλ̣
ηρ ̣
ιε ̣̣
σου ̣̣
πλινθουργ̣
[
1. Νίλῳ (Νείλῳ) 2. ἐλαίου, τᾠ τέκτονι oder τοῖς τέκτοσι 3. τᾠἐργαζομένῳ oderτοῖς
ἐργαζομένοις, σκηνήν 4. Μεχείρ
“ † Meinem Herrn Bruder Nilos Timotheos. Liefere (ein Angeion?) Öl dem Zimmermann / den Zimmerleuten, der / die für das Gebäude der … arbeitet / arbeiten. Am 20. Mechir in der 8. Indiktion. Ich bete
für Dein Wohlergehen.” —Verso: “Es möge Deine Liebe geruhen, mir zu senden …”
Timotheos weist seinen Amtsbruder Nilos an, dem Zimmermann oder den Zimmerleuten eine bestimmte Menge Öl auszufolgen.
Die andere Seite des Papyrus enthält den Rest eines Briefes, wohl von derselben Hand, an eine
hochgestellte Person, dessen Inhalt unklar bleibt, vielleicht aber mit dem der Vorderseite in Verbindung
steht.
1. Oberhalb Z. 1 ist vielleicht ein Rest von π = π(αρά) zu sehen, ein häufig anzutreffendes Sigel am Beginn
griechischer Briefe byzantinischer Zeit, vgl. H. Harrauer, J. Diethart, JÖB 36 (1986) 13–17. Es ist auf einen Vortrag
von S. Daris auf dem 22. Internationalen Papyrologen Kongreß in Florenz 1998 hinzuweisen, in dem eine neue
Interpretation dieser “Briefeinleitung” vorgetragen wurde.
2. εν αν :̣J. Diethart schlägt ἓν ἀνγ̣
(εῖον) l. ἀγγεῖον vor.
ἐ̣
λ̣
έου, l. ἐλαίου: Zum Wechsel αι > ε vgl. Gignac, Grammar I 192. Zur Herstellung und Verwendung
von Pflanzenöl vgl. D. Brent Sandy, The Production and Use of Vegetable Oils in Ptolemaic Egypt, Missoula 1989
(BASP Suppl. 6) und F. Morelli, Olio e retribuzioni nell’Egitto tardo (V–VIII d. C.), Firenze 1996..
3. ἐργαζώμενον. Zum Wechsel von o und ω vgl. Gignac, Grammar I 275–277.
σκενήν, l. σκηνήν. Zum Wechsel von η > ε vgl. Gignac, Grammar I 242–246. Was mit σκηνή an dieser
Stelle gemeint ist, bleibt unklar. Jedenfalls wird es ein hölzernes Gebäude sein, da es sich um zu leistende Zimmermannsarbeit handelt, wenn man τέκτων so eng definiert.
4–5. Der Schlußgruß ἐρρῶσθαί σε εὔχομαι ist in dieser Zeit schon recht selten geworden; vgl. F. Ziemann,
De epistularum Graecarum formulis sollemnibus quaestiones selectae, Halis Saxonum 1911, 350–356.
6. Zur Höflichkeitsformel καταξιώσῃ vgl. H. A. Steen, Les clichés épistolaires dans les lettres sur papyrus
grecques, Classica et Mediaevalia 1 (1938) 146f. Zur Verwendung des Abstraktums ἀγάπη vgl. H. Zilliacus, Untersuchungen zu den abstrakten Anredeformen und Höflichkeitstiteln im Griechischen, Helsingfors 1949, 86.
7. Der Inhalt dieser Zeile kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich handelt sie von Ziegelarbeitern (πλινθουργοί), die ihre Arbeitsverpflichtung erfüllen sollen (Form von πληρόω).
GÜNTER POETHKE
113
52. Lieferungsauftrag für Öl und Brieffragment
53. LIEFERUNGSAUFTRAG FÜR SCHREIBHEFT
7  15,5 cm
P.Vindob. G 16659
Hermopolites
6./7. Jh. n. Chr.
Tafel 41
Vollständig erhaltener, mittelbrauner Papyrus. Braune Tinte, Schrift quer zur Faser; die Rückseite ist leer. Wessely
nennt als Jahr der Erwerbung 1886, was “Hermopolites” im allgemeinen besagen würde; vgl. P.Rainer Cent. S. 6f.
1
Κυρίῳ μου ἀδελφ(ᾠ) Ζήνωνι Ἱέραξ
2
παράσχου εἰς γραπτὰ τομάριον ἓν μόνα, γ(ίνεται) τομ(άριον) α
μ(όνα).
3
Μεσορὴ ι γ ἰν(δικτίωνος)
† ̣̣̣
εχου
4
ἐγράφ(η) (Zeichen)
“ Meinem Herrn Bruder Zenon Hierax. Liefere ein Schreibbüchlein netto, in Zahlen 1 Büchlein netto.
Am 10. Mesore in der 3. Indiktion. Durch NN ausgefertigt.”
Hierax weist seinen Amtsbruder Zenon an, ein kleines Buch, vielleicht ein Notizheft, auszuliefern; an
wen, wird nicht gesagt, möglicherweise an Hierax selbst. Zum Schreibmaterial vgl. z. B. J. M. Diethart,
H. Harrauer, Zwei neue Wiener Papyri zum Schreiberbedarf, JÖB 33 (1983) 1ff.
2. εἰς γραπτά. Gemeint ist ein Büchlein für die Aufnahme von Schriftstücken oder Notizen, also wörtlich
etwa “ein Bändchen zum Schreiben”.
τομάριον ist Deminutiv zuτόμος, Bezeichnung ursprünglich für die Papyrusrolle. In der Zeit des
vorliegenden Textes ist eher an ein Buch oder Heft aus Papyrus oder Pergament als an eine Papyrusrolle zu denken;
s. hierzu grundlegend C. H. Roberts, T. C. Skeat, The Birth of the Codex, London 1983, repr. 1985, 1987 bes. 15ff.
3. Die auf der rechten Seite der Z. 3 und 4 befindliche Notiz bereitet der Interpretation Schwierigkeiten, da sie
nicht vollständig zu lesen ist. Denkbar wäre eine Unterschrift in der Form δι᾿ἐμοῦ (Name) ἐγράφ(η).
GÜNTER POETHKE
54. HOLZ FÜR DIE ΠΑΤΗΜΑΤΑ EINES ÖFFENTLICHEN BADES
P.Vindob. G 28929
Herakleopolites (?)
6,8  11,7 cm
4.-6. Jh. n. Chr.
Tafel 41
Mittelbrauner Papyrus von sehr guter Qualität, mit regelmäßigen Fasern. Nur die linke Seite ist unbeschädigt, rechts
und unten fehlt Text. Oben ist der originale Blattrand erhalten. Vom oberen Rand ausgehend, ist in der Mitte des
Blattes ein beträchtliches Stück ausgebrochen. Der Papyrus ist mit schwarzer Tinte parallel zur Faserrichtung
beschrieben. Die Herkunftsangabe basiert auf dem “Schriftstil”
1
ξύλων ὁμοίως [
] —— ̣
ου[
2
εἰς τὰ πατήματα τοῦ δημοσίου βαλανίο[υ
3
εἰς τὴν χρείαν τῶν αὐτῶν πατημάτων δ[
4 ]ι̣τ̣
ο̣
ῦ̣μολίβδου καὶ τοῦ κασιτ[έρου
–––––––––––
2. βαλανείου 4. μολύβδου, κασσιτέρου
1
2
3
4
an Holz gleichfalls ...
für die Türschwellen/Trittstufen des öffentlichen Bades ...
für den Bedarf derselben Türschwellen/Trittstufen ...
... von Blei und Zinn ...
53. Lieferungsauftrag für Schreibheft —54. Holz für patÆmata eines öffentlichen Bades
114
Oberhalb der ersten Zeile sind zwar keine Schriftspuren zu sehen, der Text schließt aber inhaltlich an
einen vorhergehenden an. In Z. 2 und 3, die auf dem Papyrus eingerückt geschrieben sind, wird der Verwendungszweck für das Holz angegeben.
Es ist sowohl die Lesung πάγημα als auch πάτημα möglich. Für πάγημα läßt sich jedoch keine
schlüssige Erklärung finden. πάτημα kommt auf Papyri öfter in der Bedeutung von Treber, Trester vor,
z. B. P.Oxy. XXXI 2570 col 3b, 5 (4. Jh.); P.Oxy. VIII 1142, 3 (3. Jh.); P.Oxy. VIII 1156, 9 (3. Jh.), vgl.
P.Congr. XI 12, 10 (3. Jh.). Da das Wort in dieser Bedeutung hier keinen Sinn ergibt, wird man eher
daran denken, daß das Holz als Bauelement oder für die Ausstattung des Bades benötigt wurde (vgl. z. B.
S. A. el-Nasseri, G. Wagner, G. Castel, Un grand bain gréco romain à Karanis, BIFAO 76 [1976] 242).
Ausgehend von der Grundbedeutung von πάτημα: “alles, was mit den Füßen getreten wird”, bzw.
“worauf man mit den Füßen tritt” (vgl. Demetrakos, Μεγα Λεξικον 11, 5587), scheint es wahrscheinlich, daß mit πατήματα im vorliegenden Text Bauteile des Badesgemeint sind, die mit den Füßen betreten werden. Diese Annahme wird erhärtet durch die Tatsache, daß πάτημα auch im Neugriechischen
als Fachausdruck für “Türschwelle” und “Trittstufe” verwendet wird (vgl. R. Ginouvès, Dictionnaire méthodique de l’architecture grecque et romaine, Bd. 2, Paris, Rom 1992, 45, 199f.). Auf Papyrus kommt
das Wort in dieser Bedeutung hier zum ersten Mal vor.
Die Formulierung εἰς τὴν χρείαν τῶν αὐτῶν πατημάτων in Z. 3 läßt vermuten, daß das
darauffolgend genannte Holz sich von dem der vorhergehenden Zeile unterschieden hat, etwa im Material
oder in der Art der Bearbeitung.
In Verbindung mit Bauarbeiten kann auch die Nennung der Materialien Blei und Zinn in Z. 4 erklärt
werden. Die Wasserleitungsrohre in den Bädern waren aus Bleiplatten hergestellt, die um einen runden
Kern gebogen und mit Zinn verlötet wurden (vgl. H. Blümner, Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste bei Griechen und Römern, Bd. 4, Leipzig 1887, 375f.; zum Löten von Blei mit Zinn:
Plinius, nat. hist. 33, 94). Wegen des fehlenden Textes ist jedoch der direkte Zusammenhang mit der
Auflistung von Holz nicht ersichtlich.
Vgl. CPR IX 69 (6.–7. Jh.), ein Verzeichnis für Baumaterial, darunter auch für ein Bad (Z. 6f.).
1. Das σ am Ende von ὁμοίως endet in einem Schrägstrich nach links unten, danach ist das Ende eines weiteren Schrägstriches zu sehen (λ oderχ?), sowie das untere Ende einer Längshaste (τ?).
Nach dem Loch zwei horizontale Striche, ein Schrägstrich unter der Zeile (λ?) sowie die Reste zweier Buchstaben (ο, υ, λουτρόν?)
2. 3. Beide Zeilen sind eingerückt. Am Ende von Z. 2 ist noch ein Rest des υ von βαλανίου zu sehen. Als
Ergänzung für δ[[ am Ende von Z. 3 bietet sich δοκός, δοκίς“Planke, Balken”, oder δόκιον (tritt besonders
in späteren Texten des 4.–6.Jh. als Nebenform zu den beiden vorigen Formen auf, vgl. CPR VII 37) an.
4. Der Anfang der Zeile ist nicht erhalten. Etwa an jener Stelle, wo Z. 2 und 3 beginnen, sind Reste einer geschwungenen Linie zu sehen. Hier könnte, wie in den beiden vorhergegangenen Zeilen εἰς gestanden sein. Es
folgen geringe Buchstabenreste, darunter eine lange Längshaste (ι?)
CHRISTA MAYER
55. LIEFERUNG VON MALERFARBE AN EINEN BÄCKER
P.Vindob. G. 40225
Herkunft unbekannt
12,3  6,4 cm
2. Hälfte 6. Jh. n. Chr.
Tafel 42
Der vollständig erhaltene Papyrus mittelbrauner Farbe ist an allen Seiten abgeschnitten. Direkt am oberen Rand sind
parallel zur Faserrichtung einige Fasern ausgebrochen. Trotzdem ist an den teilweise vorhandenen Enden der vertikalen Fasern eindeutig dieSchnittkante zu erkennen. Sehr geringer Schaden durch Wurmfraß beeinträchtigt die Lesbarkeit des Papyrus nicht. Zwischen der ersten Zeile und den drei folgenden Zeilen, die von einer anderen Hand
geschrieben sind, klafft ein merklicher Zwischenraum. Der mit schwarzer Tinte geschriebene Text verläuft parallel
zur Faserrichtung des Papyrus. Das Verso ist unbeschrieben.
1ö
† δε(σμὴ) ψιμιθίων
† Packung Bleiweiß
2
3
4
δι(ὰ) Κολλ(ού)θ(ῳ) μάγκιπι
εἰς λόγ(ον) τῆς μυλωνί(ας)
λίτρ(ας) β
durch Kolluthos, den Bäcker,
auf Rechnung der Mühle
zwei Pfund.
2. Κολλ(ού)θ(ου) μάγκιπος
115
55. Lieferungvon Malerfarben an einn Bäcker
Die kursive Schrift des Papyrus sieht der Schrift des von Seider, Paläographie der griechischen
Papyri I 1 als Nummer 57 (Tafel 36) angeführten Beispieltextes aus dem Faijûm vom Jahre 595 n. Chr.
ähnlich. Die tiefen Ausstriche des λ unter die Zeile sowie die vergleichsweise großen Oberlängen des
Buchstaben κ, ι und η können ebenso als charakteristisch gelten wie die Verbindung der Buchstaben
ε und ι in beiden Texten. Da das in etwas eingeschränkterem Maße auch für den als Nummer 59
angeführten Text aus dem Jahre 525 n. Chr. gilt, ist als Zeitraum der Entstehung des Textes die 2. Hälfte
des 6. Jh. gut möglich.
Der Text ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Er stellt den Nachweis über die Abholung einer
Packung Bleiweißfarbe mit dem Gewicht von ca. einem Kilogramm — für die Mengenbestimmung vgl.
LSJ,Lexicon, 1054, der die Maßangabe mit einem englischen Pfund (ca. 454 Gramm) angibt. — durch
einen Kolluthos mit der Berufsangabe “Bäcker” dar. Die Abholung erfolgte auf Rechnung der Mühle. Der
hier in einer häufig zu beobachtenden Abkürzung begegnende Name ist ein Allerweltsname im
byzantinischen Ägypten.
Die Angabe, daß es sich um eine Packung Farbe handelt, ist schon vorher wohl auf mehrere Blätter
geschrieben worden, auf die im konkreten Fall nur noch Lieferant, Lieferadresse, Menge und Verrechnung notiert wurden.
Für διά + Dativ (Z. 2) anstelle des zu lesenden Genitivs vgl. u. a. SPP III 48, 2, 6. Jh.: ἔσχον ...
δ(ιὰ) Φοιβάμμωνι κτλ., SPP III 271b, 7, 6. Jh.: δ(ιὰ) Ἰωσηφίῳ κτλ.
Für die Bildung der weiblichen Form des Wortes μυλωνία, wie sie im Text vorkommt, aus der
männlichen Form des Wortes μυλών gibt es bisher keine Belege in den Wörterbüchern. Also ein
Athesauriston. Sie erfolgt jedoch analog zur Bildung von ἅλων (Tenne) und ἁλωνία.
Bei Bleiweiß handelt es sich um die Verbindung Bleikarbonat, das vor allem bei Augenkrankheiten
zur Verbesserung der Sehkraft zusammen mit anderen Mitteln angewendet wurde. Es ist sowohl als
Heilmittel(vgl. W. C. Till, Die Arzneikunde der Kopten, Berlin 1951, 18, sowie H. v. Deines, H. Grapow,Wörterbuch der ägyptischen Drogennamen, Berlin 1959, 603. Für die Herstellung von Bleiweiß vgl.
A. Neuburger, Die Technik des Altertums, Leipzig 1919, 196 sowie RE V 561–564, bes. 564 Blei
(Blümner). Bümner weist auf die häufige Verwendung als Schminke hin wie auch auf den Umstand, daß
Bleiweiß nicht für die Freskotechnik verwendbar ist. Es war schon im Altertum bekannt, daß alle
Bleipräparate giftig waren. Das scheint jedoch ihrer Verwendung keinen Abbruch getan zu haben (vgl.
Neuburger, Technik, 122 und 196). Vgl. auch die Liste der verschiedenen Drogen in P.Oxy. XXXI2570.)
in Verwendung wie auch als als Schminke (Preisigke, WB I 772) sowie auch als Malerfarbe: man vergleiche die Liste der Malerfarben, die sich neben anderem in P.Lond III 928 findet; MPER XIII 13 (6./7.
Jh.): eine Bestelliste von Farben (Grünspan, Bleiweiß, syrisches Rot, Operment, Indigo).
Bleiweiß wurde sicher nicht für das Mehl verwendet.
1. Die Abkürzung δε in der ersten Zeile ist entweder als δέμα, δέσμη oder δεσμός zu interpretieren.
Dieselbe Abkürzung wird in P. Ryl. II 183,8 und P. Ryl. II 183 (a),7 als δέσμη interpretiert, während in einem
anderen Text δεσ und δεσμ als Abkürzung für dieses Wort verwendet werden: vgl P.Columbia Papyri VIII 238, 3,
7, 8, 12, 22, 23, 24, 28, 30, 31. Insgesamt bezeichnen die drei Begriffe diverse “Bündel”(Preisigke, WB III 18 und
Suppl. I 248; II 315). Es finden sich Belege von zusammengebundenem Gemüse, Spargel, Heu, Rüben, Kornähren,
Hanf, Holz und Schilfrohr. Bei einer solchen Vielzahl an gebündelten Dingen stellt sich bei dem Bleiweiß, das in
diesem Papyrus angeführt wird, die Frage, ob man nicht δέμαbzw. δεσμή als “Packung” im weiteren Sinn
auffassen kann, ja muß, so daß es sich also nicht um ein“Bündel”, sondern um eine vorher abgepackte Menge Farbe
handelt.
HANS FÖRSTER
56. ARBEITSKRÄFTE
P.Vindob. G 22138
Herkunft unbekannt
2,4  6,3 cm
4. Jh. n. Chr.
Tafel 42
Helbrauner Papyrus, links und rechts vollständig, oben und unten defekt. Schwarze Tinte, Schrift parallel zu den
Fasern. Die Rückseite ist leer.
1
ö
–––––––––
ο̣
ὕ̣
τ̣
ω̣
ς̣
wie folgt
56. Arbeitskräfte
2
Χοι™ακ γ ἄνδρ(ες) ε
3. Choiak: 5 Männer
116
117
57. Ausgaben
3
4
δ
ἄνδρ(ες) ϊ
Spuren
–––––––––
4.: 10
2. χοιακ: κ ex corr.
Aus dem spärlichen Text ist nicht viel mehr herauszulesen, als daß nach Tagen gereiht (3. und 4.
Choiak = 29. und 30. November) ein bestimmte Anzahl an Männern verzeichnet ist. Die Eintragung ist
pro Zeile vollständig, es folgte also keine weitere Angabe wie z. B. ein Geldbetrag (so in Greek Ostraca
–
Leiden 273, 2 [2. Jh. n. Chr.]: \O( ;ζ) ἄνδρες η ἐξ ὀβολῶν ιγ ὑδ(ραγωγοὶ?)
(τετρώβολον), “am 7. 8 Männer für Wassertransport (?) zu 13 Obolen …”). Der vor Z. 1 verlorene
Titel der Liste hätte wohl mehr Aufschluß gegeben.
Zur Datierung ist nur die Paläographie heranziehbar. Man vgl. CPR VI 18 und 43 (Anfang 4. Jh., Hermopolites), SPP XX 103 (381 n. Chr.). SPP XX 104 (383 n. Chr., Herakleopolites)
EUGENIA TABAKAKI
57. AUSGABEN
P.Vindob. G 15617
Hermopolites?
17,7  10 cm
4./5. Jh. n. Chr.
Tafel 43
Ein mittelbraunes Papyrusblatt grober Qualität, rechter und unterer Rand sind abgebrochen, oberer und linker Rand
beschädigt. Die freien Ränder betragen oben 1,2 und links 1,5 cm. Tiefschwarze, sehr gut erhaltene Tinte, nur in den
ersten vier Zeilen etwas verblaßte Schrift. Faser und Schriftverlauf gehen parallel. Verso unbeschriftet.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Λ̣
[ό(γος)] ἀναλόματος Τοσάχμεως [
οὕτω[(ς)
[π(αρὰ) τ]ῆς γυνηκ(ὸς) Ἀρκέχου νό(μισμα) α
π(αρὰ) Πμουναχός Λ̣
[ ]
νό(μισμ-) [
π(αρὰ) Ἰωάννης Ἀρίλα
νό(μισμα) α
π(αρὰ) Ἀλάμμωνος Ἠσαία
ν̣
[ό(μισ-)
π(αρὰ) Μηνᾶς Σιμίλου
ν̣
[ό(μισμ-)
π(αρὰ) Παιὰμ Ἰουλίου κεριλλα [
π(αρὰ) Παναύει Ἀμοῦν [
π(αρὰ) Φὶβ Σαρούλα [
π(αρὰ) Παιὰμ Πένος [
π(αρὰ) Τασᾶ Πκῶλ [
π(αρὰ) Παναύ̣
ει Παριανὸς [
π(αρὰ) Κολλοῦθος̣
̣καμηλάρ[ιος
π(αρὰ) ἄπα Να[
Spuren
–––––––––––––
1. ἀναλώματος 3. γυναι(κός) 4. Πμουναχοῦ 5. Ἰωάννου 6. ησαϊα Pap. 7. Μηνᾶ 10.
Σαρούλας (?) 11. Πένου 13. Παριανοῦ 14. Κολλούθου καμηλαρ[ίου
“Ausgabenverzeichnis von Tosachmis
wie folgt
von der Frau des Ankechos
von Pmounachos L[ ]
von Johannes, S. der Arila
von Alammon, Sohn des Esaias
von Menas, Sohn des Similos
Nomisma 1
Nomisma [x
Nomisma 1
Nomisma [x
Nomisma [x
58. Zahlungsliste
von Paiam, Sohn des Julios, …
von Panauei, Sohn des Amoun
von Phib, Sohn des/der Saroulas/Saroula
von Paiam, Sohn des Penos
von Tasa, Sohn des Pkol
von Panauei, Sohn des Parianos
von Kollouthos, dem Karawanenführer
von apa Na[
118
[Nomisma x
[Nomisma x
[Nomisma x]
[Nomisma x
[Nomisma x
[Nomisma x
[Nomisma x
Nomisma x
Bewohner des Dorfes Tosachmis sind auf diesem Papyrus als Zahler bestimmter Geldbeträge registriert. Der unvollständig erhaltene Titel der Liste läßt sich nicht mehr zurückgewinnen.
Die Herkunft des Papyrus ist der Inventarnummer nach der Hermopolites, wie in diesem Band schon
mehrfach festgestellt wurde. Die Schrift weist jedoch, was auch schon mehrfach Erwähnung fand, in den
Herakleopolites. Vielleicht ist mit “Verschleppung” in der Antike zu rechnen.
Zur Datierung wurden P.Rainer Cent. 87 (381 n. Chr.) und 153 (4.–5. Jh.) herangezogen.
Das Hauptinteresse liegt in der Onomastik, die durch diesen Papyrus neues Material dazugewinnt.
Wie in Listen nicht selten, findet man trotz παρά die Namen oft im Nominativ.
1. Tosachmis ist im Herakleopolites ein gut attestierter Ort mit nachweisen vom 1.–7. Jh. n. Chr., s. Calderini,
Daris, DizionarioV 20f.
3. Ἀρκέχου ist ein addendum onomasticis. Als Zahlende tritt dessen ungenannte Frau auf. ηstatt αι ist eine
gängige Erscheinung der Koine, s. Gignac, Grammar 242ff..
5. Ἀριλᾶ. P.Lond. V 1673, 129 und P.Harr. 65, 4 P.Oxy. XVI 2058, 64 sind die Nachweise für diesen Namen,
jedoch in der Schreibung Ἀρίλλα. Vgl. zu Z. 7.
7. Für Σίμιλος gibt es in dieser Schreibung nur einen Beleg (6. Jh.), vgl. Σίμιλλος und Σιμύλος. Wie in
Z. 5 fällt auch in diesem Namen ein zweites λ aus.
8. Παιάμ, gewiß koptischer Proveneinz ist auch in der Schreibung Παιομ attestiert: vgl. Heuser, Personennamen 15.
κεριλλα. Ein Name ist nicht bekannt. Gegen die Auffassung als Name spricht, daß drei Personenamen für eine
Person in dieser Zeit unüblich sind, es sei denn, der dritte kann als Name des Patronus (vel sim.) gedeutet werden.
Allenfalls ließe sich noch erwägen, in diesem Wort eine Berufsbezeichnung (auf -ας endend) zu vermuten. Die
Lexika bieten dazu aber keine Hilfe. Selbst die Annahme κυριλλᾶς als Hersteller enghalsiger Gefäße (κυριλλία)
bedarf nicht leicht akzeptierbarer Hypothesen. Non liquet.
10. Σαρούλα. Nominativ statt Genitiv? In Analogie zu Z. 5 könnte man auch hier den Namen der Mutter für
denkbar halten. Der Name ist ein addendum onomasticis, man vgl. aber Σαρουείλλα (P.Mich. 224,2. Jh.); Σαρουείλλις (P.Corn. 22, 1. Jh.). Oder mask. Σαρούλας (Nominativ)?
11. Die attestierte Schreibung ist Πέννος, s. Preisigke, NB.
13. Παριανός ist addendum onomastiscis.
14. καμηλάριος, findet man nur selten, die übliche Bezeichnung für den Karawanenführer istκαμηλίτης//
καμηλάτης, s. auch CPR XIII S. 106–109.
15. Eine möglich Ergänzung des Namens ist ἄπα Νᾶ[κις vgl. Preisigke, NB, und Foraboschi, Omon. alt.
JAKOB STAUBMANN
58. ZAHLUNGSLISTE
P.Vindob. G 17001
Herakleopolites (?)
30,8  13,5 cm
4. Jh. n. Chr.
Tafel 44
Mittelbrauner Papyrus, oben und unten ist der originale Blattrand erhalten, die rechte und linke Kante sind beschnitten, wobei die linke stärker ausgebrochen ist, die linke untere Ecke fehlt. Vier vertikale Brüche, 1,9, 4,5, 7,2
und 10,1 cm vom rechten Rand gemessen, gehen auf eine Faltung des Papyrus zurück. Oberhalb der ersten Zeile ist
ein Rand von 3,8 cm freigelassen, die untere Hälfte des Blattes (17,3 cm) ist unbeschrieben; vor der (Zweit)Beschriftung wurde der Papyrus abgewaschen, es ist noch der Rest eines α oberhalb der ersten Zeile erkennbar.
Schwarze Tinte, das Verso ist leer.
Konservatorisch bearbeitet am 17. 11. 1992 von Andrea Donau. Das Schriftstück war aus sehr dünnem feinem
und hellem Papyrus hergestellt worden, was die Glättung des stark zerknüllten Blattes noch schwieriger machte. Eine
119
58. Zahlungsliste
völlige Glättung war daher nicht möglich. Als Beschreibstoff war Rußtinte verwendet worden. Die Festigung wurde
mit 1%iger Klucel L Lösung in 50%igem Äthylalkohol durchgeführt. Nach der konservatorischen Bearbeitung wurde
das Fragment verglast.
1
2
3
4
5
6
7
8
Ἀνοῦθις Ἀφοῦτος
νο(μίσματα)
Ἀρχωνᾶς δι(ὰ) ..υμβες
νο(μίσματα)
καὶ δι(ὰ) Ἀνκο̣
ύρις δι(ὰ) Ἱέραξ Κουπάλ̣
λου νο(μίσματα)
Πέτρος Δωροθέου
νο(μίσματα)
κλ(ηρονομ-) Τούρβωνος δι(ὰ) Καλλινίκου νο(μίσματα)
Σῶος Παύλου
νο(μίσματος)
Ἀβάνις καὶ Ἀσᾶ
νο(μίσματος)
Νεῖλος Ἀσίλ̣
ιος
νο(μίσματος)
γς
γδκδ[´]
βδ´
β (ἥμισυ)
α (ἥμισυ)
(ἥμισυ)
(ἥμισυ)
(ἥμισυ)
8. Ἱέρακος
“Anuthis, Sohn des Aphus, 31/6 Nomismata
Archonas (vertreten) durch ..ymbes, 31/4 1/24 Nomismata
und (vertreten) durch Ankouris, (vertreten) durch Hierax, Sohn des Kupallos, 2 1/4 Nomismata
Petros, Sohn des Dorotheos, 21/2 Nomismata
der/die Erbe(n) des Turbon, (vertreten) durch Kallinikos, 1 1/2 Nomismata
Soos, Sohn des Paulos, 1/2 Nomisma
Abanis und Asas 1/2 Nomisma
Neilos, Sohn des Asilos, 1/2 Nomisma”.
Bei dieser Zahlungsliste kann es sich nur um eine Ergänzung einer anderen Liste handeln, da kein eigener Titel angegeben ist; die einzelnen Posten sind der Höhe der Beträge nach geordnet angegeben,
wobei allerdings die Bruchzahlen nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Papyrus selbst stammt aus dem sogenannten “1. Fayumer Fund” (Vgl. H. Loebenstein, P.Rainer
Cent., S. 3ff.); C. Wessely beschreibt ihn in seinem handschriftlichen Katalog als “Papyrus aus frühbyzantinischer Epoche. Rechnung in Solidi aus saec. IV. Acht Posten.”Obwohl der Großteil der Stücke es
“1. Fayumer Fundes” aus dem Arsinoites stammt, kann man als Herkunftsort für diesen Papyrus auf
Grund der charakteristischen Schrift den Herakleopolites vermuten (vgl. B. Rom, H. Harrauer, ZPE 54
[1984] 95f.). Bei α ist die tief hinuntergezogene Schlinge besonders am Wortanfang zu beobachten, im
Wortinneren ist besonders die untere Schlinge meist sehr schmal; ε wird aus zwei Bögen gebildet, bei ν
überragt die Schräge die erste Vertikale, κ wird im Text nur in der Unzialform verwendet. Weniger
charakteristisch sind die ερ- und αρ-Verbindungen, bei denen die Buchstaben noch eher voneinander
abgesetzt und noch nicht in der Pik As-Form geschrieben werden.
2. ...υμβες: Der erste Buchstabe bei diesem Namen könnte sowohl zu einem α wie zu enem χ ergänzt werden, die Reste des zweiten sind unklar; die CD-Recherche mit -υμβες blieb erfolglos. Auch Dornseiff, Hansen,
Rückläufiges Wörterbuch, führt zu keinem Ziel: Ein unbekannter Name.
3. Ανκο̣
υρις: Der geforderte Gentitiv würde Ἀνκούριος. Der Name ist neu. Recherchen nach auf αγγυρ,
αγκυρ anlautenden Namen blieben erfolglos.
Κουπάλ̣
λου: Der Name wird in keinem der Namenbücher erwähnt. Nicht unmöglich ist eine Lesung
Κουπαυλου (vgl. die παυλ- Verbindung in Z. 6).
7. Preisigke, NB, nennt einen Ἀβάνιος aus arabischer Zeit.
Ἀσᾶς begegnet ebenfalls nur in arabischer Zeit; Preisigke, NB, nennt zwei Belege. Hier Genetiv für Nominativ?
8. Ασίλιος: Auch hier ist die Lesung nur unter dem Mikroskop abzusichern. Vgl. in Pape, Benseler, Gr.
Eigennamen Ἄσυλος.
VERONIKA KNOLL
120
59. Ausgabenliste
59. AUSGABENLISTE
16  9 cm
P.Vindob. G 23225
Arsinoites oder Herakleopolites
6./7. Jh. n. Chr.
Tafel 42
Der Papyrus stammt aus dem “1. Fajumer Fund”; ein Großteil dieser Papyri kommt aus dem Arsinoites, wenige aus
dem Herakleopolites. Da das Schriftstück auch privater Natur sein kann, kann der Schreibstil des Herakleopolites
nicht erwartet werden. Die Schrift ist kein Lokalisierungskriterium. Der Papyrus ist sowohl oben als auch und unten
nicht vollständig, der rechte Rand ist defekt, wodurch genaue Angaben über die Höhe der einzelnen Posten fehlen.
Der Freiraum bis zum Zeilenbeginn beträgt im Durchschnitt 0,5 cm. Das Blatt weist in der Ecke links oben einige
Löcher auf; der verlorene Text läßt sich ergänzen. 8,5 vom linken unteren Rand gemessen, verläuft eine Klebung.
Schwarze Tinte, Schrift gegen die Fasern; das Verso ist unbeschrieben.
Konservatorisch bearbeitet am 15. 2. 1991 von Andrea Donau. Der durch Anobienbefall teilweise beschädigte mit
Rußtinte beschriebene Papyrus wurde mit einer 1%igen Klucel L Lösung in 50%igem Äthylalkohol gefestigt. Die
Sicherung erfolgte mit einer 4%igen Klucel L Lösung in 80%igem Äthylalkohol. Das Objekt wurde nach der
restauratorischen Bearbeitung verglast.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
–––––––––––––––––
ὑ̣
π̣
(ὲρ) Spuren
ὑπ(ὲρ) ζ̣
ωωμι̣
σθίων λιν̣
ουπ(ώλου)
κ̣
(εράτια) [
ἀ̣
ναλώματα ——————
κ̣
(εράτια) [
[ὑπ(ὲρ)] σεντονίων δ – – – – –
κ(εράτια) .
ὑπ(ὲρ) ὀψαρίου — — —
φ(όλλεις) ι [
υ
ὑπ(ὲρ) ὀθονίου χρωματὤΟ( ,ο)τοῦ πεντα̣
δ̣
ί̣
(ου) κ(εράτια) ιη
ὑπ(ὲρ) μαντιλίων γ ——— –
φ(όλλεις) λ.
ὑπ(ὲρ) ζωωμισθίων Ἡρακλ(είδου)
κ(εράτια) .
ὑπ(ὲρ) [
–––––––––––––––––
2. ζωομισθίων,
ζωομισθίων
λινοπ(ώλου)
4.
σινδωνίων
“für ...
für geborgte Tiere des Leinenverkäufers
(für?) sonstige Aufwendungen
für 4 Stück Leinen
für Fisch(e)
für eine Fünfereinheit gefärbte Gewandstoffe
für 3 Mäntel
für geborgte Tiere des Herakleides
für ...”
6.
χρωματωτοῦ
7.
μανδηλίων
8.
x Keratia
x Keratia
x Keratia
10 (+ ?) Pholleis
18 Keratien
30 (+ ?) Pholleis
x Keratia
Ausgabenliste für “Leihtiere”, Fisch, Stoffe, Kleidungsstücke und allgemeine Aufwendungen, die in
Keratien und Pholleis berechnet werden.
Zur Tiermiete s. S. v. Bolla, Untersuchungen zur Tiermiete und Viehpacht im Altertum, München
1940 (Münchener Beiträge 30). Es gibt nur wenige Belege aus Vertragsurkunden, zahlreichere dafür aus
Briefen, Abrechnungen und dgl., z. T. bereits aus ptolemäischer Zeit. Die am häufigsten vermieteten
Tiere sind Esel, Schafe und Ziegen, aber auch Kamele, Gänse, Tauben und Bienen. Zur Tiermiete in Ausgaben- und Einnahmeverzeichnissen vgl. BGU I 21, Kol. II 14 und Kol. III 20; BGU I 34, Rekto Kol. I 5;
P.Lond. I 131 Rekto 225; P.Amh. II 126,11. Über die Höhe der Miete lassen sich keine Angaben machen,
zumal im vorliegenden Text nicht einmal die Tierart genannt wird.
1.–9. ὑπ(έρ) erscheint hier in der üblichen Schreibweise. In den Editionen findet man vielfach die zwei
Bestandteile als Symbol betrachtet und wird zur Gänze in runder Klammer stehend gedruckt. Genau betrachtet
erkennt man jedoch mühelos das υ, und der Kürzungsstrich ist leicht auf ein einst hochgestelltes, mehr und mehr
kursiviertes πzurückzuführen.
57. Ausgaben
121
2. Gignac, Grammar I, 275f., bringt zahlreiche Beispiele für den Wechsel von ο zu ω für die römische und byzantinische Zeit. Der — häufige —Wechsel von ο zu ου wird S. 211f. beschrieben.
122
59. Ausgabenliste
Zum λινοπώλης vgl. L. Casarico, Repertorio di nomi di mestieri. I sostantivi in -πώλης e -πράτης, Studia
Papyrologica 22 (1983) 23–37. Die von ihr angeführten Belege für λινοπώλης stammen aber durchwegs aus
früheren Jahrhunderten, der jüngste aus dem 2./3. Jh. n. Chr., P.Mil. Vogl. IV 225, 10.
3. Statt ἀναλώματα ist auch eine Lesung ἀναλώματος möglich, wozu die 2. Kombination von ου in χρωματουτοῦ zu vergleichen ist. Die Spuren am Beginn der Zeile ließen sich vielleicht als Reste der Kürzel von ἀφ᾿
ὧν verstehen, in Analogie zu den Zeilen 1f. und 4ff. ist auch die Lesung ὑ̣
π̣
(ὲρ) denkbar. Ebenso könnte man die
Tintenreste aber auch zu (γίνεται) ergänzen, was einer Zwischensumme bzw. einem neuen Abschnitt der Liste
entspräche.
Zur Zeilenführung mit Hilfe von punktierten oder strichlierten Linien vgl. CPR IX 44–53, allesamt Steuerlisten
aus dem Hermopolites. Zitiert wird auch P.Lond. V 1653, wo der Herausgeber in der Anm. zu Z. 2 bemerkt: “Marks
to guide the eye from the name to the money entry, like our modern dots or asterisks.”
4. Der Wechsel von ε zu ι, wie hier im Wort σεντονίων, ist als Phänomen ausreichend belegt, vgl. Gignac,
Grammar, I 251f. Für die Schreibung τ statt δ nach einem ν s. S. 81, zum Wechsel von ο zu ω vgl. Z. 2.
5. Zur Verwendung der Währungseinheit φόλλις vgl. L. C. West, A. C. Johnson, Currency in Roman and
Byzantine Egypt, Princeton 1944, 135. Drei datierte Dokumente nennen den φόλλις: Das früheste P.Oxy. XVIII
2196 (586 n. Chr.), dann P.Grenf. II 87 (602 n. Chr.) und P.Oxy. XVI 1921 (621 n. Chr.). Nach P.Grenf. II 87
entspricht 1 Keration 25 φόλλεις. In SPP XX 218, ebenfalls aus dem 7. Jh., wird ein Keration mit einem φόλλις
gleichgesetzt. S. ebenso R. S. Bagnall, Currency and Inflation in Fourth Century Egypt, BASP Suppl. 5 (1985) 17f.
6. Zu ὀθόνιον s. S. Bartina, ὈΘΟΝΙΑ ex papyrorum testimoniis linteamina, Studia Papyrologica 4 (1965) 27–
38. Dieser Begriff wird sowohl für Gewandstoffe als auch als Bezeichnung für das bereits fertige Kleidungsstück
verwendet. W. Spiegelberg, Ägyptische Lehnwörter in der älteren griechischen Sprache, Zeitschrift für vergleichende
Sprachforschung 41 (1907) 129ff. leitet das Wort vom ägyptischen ’dmj, “rötliche Leinwand”, ab; vgl. auch BGU
XIV 2427, 1 (3. Jh.).
Zu χρωματωτός vgl. SPP XX 275, 4, eine Kleiderliste aus dem 6. Jh.; häufiger begegnet das Wort χρωμάτινος, z. B. P.Hamb. 10, 16 (2. Jh.), PSI X 1116, 9 (162 n. Chr.) oder PLBat VI 49b Kol. I 3 (205 n. Chr.). Das
folgende Wort ist abgekürzt und auch nicht vollständig erhalten. Die Spuren lassen sich mit vielen Bedenken zu
πενταδί(ου) ergänzen. Das α würde in diesem Fall mehr Platz als sonst beanspruchen, das δ wäre in der
klassischen Dreiecksform und sehr klein geschrieben, wobei der rechte Teil nur mit einer Krümmung nach unten
angedeutet und dann sofort zum ι hinaufgeführt wäre. Für dieses Wort gibt es allerdings nur wenige Belege. πέντε
läßt sich nicht lesen.
7. Nach Daris, Lessico latino 21991, leitet sich μανδήλιον von mantelium ab. Er nennt Belege aus dem 4.–8.
Jh.
8. Zu ζωωμισθίων s. Z. 2. Möglicherweise beginnt hier mit der neuerlichen Erwähnung einer Tiermiete ein
neuer inhaltlicher Abschnitt des Verzeichnisses.
Statt Ἡρακλείδης kann auch der ebenfalls geläufige Name Ἡράκλειος gemeint sein.
9. In Analogie zu den vorhergegangenen Zeilen sind die Spuren hier als ὑπ(ὲρ) zu interpretieren.
BARBARA FRIK-BAUMGÄRTEL
60. AUSSENSTÄNDE
P.Vindob. G 17061
Herakleopolites (?)
6,5  5,5 cm
Anf. 4. Jh. n. Chr.
Tafel 42
Von dem feinen, dunkelbraunen Papyrus sind der obere und der linke Rand vollständig erhalten. Der linke und der
obere Freirand betragen 1,5 cm. Rechts und unten ist der Text abgebrochen. Durch den Verlust der rechten Seite
fehlen uns das Datum und die Beträge der jeweiligen Außenstände. Die Liste der angeführten Personen ist wegen
des Verlustes der unteren Hälfte unvollständig. Schwarze Tinte, Schrift gegen die Fasern. Die Rückseite ist leer.
Erwerbungsjahr 1883, was für die Provenienz Arsinoites oder Herakleopolites besagt. Die Schrift weist in den
Herakleopolites.
1
2
3
4
5
6
ö
Ἔχθεσις λο[ιπῶν
σίτ[ου
Παῦλος διάκον[ος
Γέρων Θεων̣
ί̣
ν̣
ο[υ.
Δωρόθεος Πα.[
ἄπα Σίων ἀδελφ[ὸς
Restschulden
an Getreide
Paulos, Diakon, [
Geron, Sohn des Theoninos, [
Dorotheos, Sohn des Pau[los,
Apa Sion, (sein) Bruder [
123
61. Liste über Weinlieferungen
7
[
] Spuren κ[
4.. υϊος Pap.
Dieser Text ist eine offizielle Liste von Personen, die ihre Steuerschulden (noch) nicht gänzlich beglichen haben. Die noch ausstehenden Beträge müssen in Form von Getreide bezahlt werden.
Man muß nach λοιπῶν annehmen, daß analog zu P.Fay. 320 (2./3. Jh.) Monat und Tag angeführt
waren, vgl. auch P.Fay. 42a, 5–7 (spätes 2. Jh.).
Zu statistischen Erhebungen über Zahlungsmodalitäten beim Begleichen der Steuerschuld s. R. MacMullen, Some Tax Statistics from Roman Egypt, Aegyptus 42 (1962) 98–102.
P.Merton II 92 (324 n. Chr.) weist ein ähnliches Schriftbild auf. Daher möchte ich den Papyrus an den
Anfang des 4. Jh. n. Chr. datieren.
4. Γέρων Θεων̣
ί̣
ν̣
ο[υ ist wahrscheinlicher als Γέρωνθεων υἱὸ[ς, das paläographisch nicht
auszuschließen ist; der Name Γερωνθέων wäre neu.
5. Wohl Παύ̣
[λου.
PETER MÜLLER
61.LISTE ÜBER WEINLIEFERUNGEN?
7  29 cm
P.Vindob. G 23059
Herakleopolites
4. Jh. n. Chr.
Tafel 45
Mittelbrauner Papyrus guter Qualität, mit schwarzer Tinte parallel zur Faser beschrieben. Der freie Rand oben, rechts
und links beträgt 1 cm, unten sind 14 cm unbeschrieben. Die Ränder sind kaum beschädigt, der Streifen selbst dürfte
aus einer Rolle herausgeschnitten sein. Das Verso ist unbeschrieben.
Konservatorisch bearbeitet am 6. 6. 1992 von Andrea Donau. Die Festigung des Papyrusfragmentes und des
Beschreibstoffes Rußtinte erfolgte mit einer 1%igen Klucel L Lösung in 50%igem Äthylalkohol, die Sicherung mit
einer 3%igen Klucel G Lösung in 80%igem Äthylalkohol. Nach der Bearbeitung wurde das Schriftstück verglast.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
ö ἀναλώματος
βολ(ὴ) δ
δι(πλᾶ) ωξε
βολ(ὴ) ε
δι(πλᾶ) //απη
βολ(ὴ) ς
δι(πλᾶ) τξεγ´
βολ(ὴ) ζ
δι(πλᾶ) //αψκηL
βολ(ὴ) η
δι(πλᾶ) βφα
βολ(ὴ) θ
δι(πλᾶ) ªμε
βολ(ὴ) ι
δι(πλᾶ) Ωδ
βολ(ὴ) ια
δι(πλᾶ) ωξαL
βολ(ὴ) ιβ
δι(πλᾶ) χογ
βολ(ὴ) ιγ
δι(πλᾶ) //γσλθ
βολ(ὴ) ιδ
δι(πλᾶ) τΩε
(γίνεται) ἀναλώματος δι(πλᾶ) μ(υριὰς) α//βψνε[γ´]
“An Ausgängen
Lieferung 4
Lieferung 5
Lieferung 6
Lieferung 7
Lieferung 8
Lieferung 9
Lieferung 10
Lieferung 11
Lieferung 12
Lieferung 13
865 Dipla
1.088 Dipla
3651/3 Dipla
1.7281/2 Dipla
2.501 Dipla
945 Dipla
94 Dipla
8611/2 Dipla
673 Dipla
3.239 Dipla
61. Liste über Weinlieferungen?
124
Lieferung 14
395 Dipla;
das macht an Ausgängen 12.755[1/3] Dipla.”
Das anspruchslose Stück bietet in der Auflösung der mit Abkürzung geschriebenen Wörter sein
Hauptproblem. Die Lesung der drei ersten Buchstaben in Z. 2–12 als κολ// ließe auch eine Auflösung
mit κόλ(λημα) zu. Dieser Begriff verschwindet allerdings mit der βιβλιοθήκη ἐγκτήσεων im
3. Jh. n. Chr. So erscheint die Lesung und Deutung als βολ(ή), “Einzellieferung”, als die
wahrscheinlichste.
Auch die Abkürzung δι// läßt viele Auflösungen zu. Da Bruchzahlen angegeben sind, handelt es
sich aber wohl um ein Hohlmaß, der radikalen Abkürzung nach um ein sehr geläufiges, vgl. dazu R.
Fleischer, Measures and Containers in Greek and Roman Egypt, Diss. New York 1959. Nach Durchsicht
zeitgleicher oder zeitnaher Urkunden halte ich διπλοῦν für die richtige Deutung. Dieses Hohlmaß
wird meist bei Wein verwendet und faßt etwa zwei bis vier Liter; In verschiedenen Urkunden wird ein
διπλοῦν mit viereinhalb bis acht ξέσται gleichgesetzt. S. dazu Fleischer a. O. 12. Die Belege dafür
stammen durchwegs aus dem 2. bis 7. Jh. n. Chr.
Die in diesem Dokument angeführten Mengen sind enorm. Kann es sich dabei um Wein handeln?
Vgl. C. Ricci, La coltura della vite e la fabbricazione dal vino nell’Egitto Greco-Romano, Milano 1924.
Die einzelnen Posten belaufen sich — nimmt man für ein διπλοῦν etwa drei Liter an — auf etwa 300
bis fast 10.000 Liter! Die Ausgaben belaufen sich insgesamt also auf etwa 38.000 Liter. Zu
berücksichtigen ist auch der Umstand, daß der Zeitraum, innerhalb dessen diese Ausgänge anfielen, unbekannt ist.
Größere Kontingente an Wein sind etwa auch in P.Oxy. XIX1920 zu finden. Es handelt sich dort um
eine Liste täglicher Zuweisungen von Lebensmitteln an das Gefolge eines Athanasios, der in Oxyrhynchos verweilt. Je nach Statusder Person werden bis zu zwei ξέσται Wein pro Person (etwa 1 Liter)
zugeteilt. Pro Tag werden mindestens zweistellige διπλᾶ-Beträge verzeichnet, die Spitzenwerte liegen
bei 2501/2 (Z. 5) bzw. 1061/3 (Z. 7) διπλᾶ (für einen Tag!).
Einblick in die Weinproduktion gibt im besonderen das Heroninos-Archiv. Über den Wiener Papyrus
P.Vindob. G 32.017 , den Sijpesteijn in CdE edierte, der die Aufstellung über den Ertrag einer Weinernte
enthält, hat Sophia M. E. van Lith gearbeitetTalanta 8/9 (1977) 58–73 (SB XVI 12054). Das Dokument
stammt aus dem wohl einer der wichtigsten Quellen für die Wirtschaftsgeschichte des 3. Jh. Vgl. dazu
die umfassende Analyse erschienen D. Rathbone, Economic Rationalism and Rural Society in ThirdCentury A. D. Egypt, Oxford 1991.
Die Beträge sind aber zweifellos enorm groß. Man könnte vermuten, die Liste eines Großhändlers vor
sich zu haben. Die Annahme, daß es sich um Weinauslieferungen handelt, muß aber mit einem Fragezeichen versehen bleiben.
Der Papyrus kam laut Inventarblatt C. Wesselys mit dem Ankauf von 1883 in die Wiener Sammlung,
vgl. H. Loebenstein, in P.Rainer Cent., S. 9–39. Neben dem Hauptanteil an Papyri aus dem Arsinoites
waren auch Dokumente aus dem Herakleopolites darunter. Aufgrund des Schreibstiles läßt sich dieser
Papyrus letzterem Gau zuordnen; vgl. H. Harrauer, B. Rom, ZPE 54 (1984) 95f. Das α erhält eine sehr
lange Schlinge, deren untere deutlich unter die Zeile reicht. Das ν ist deutlich geschrieben. Deutlich
sind auch hier die Buchstaben z. T. aufgelöst, um sie möglichst flüssig mit dem nächsten Buchstaben zu
verbinden: das λ ist gespalten, das ω wird direkt ins μ weitergeführt, das τ ist gespalten geschrieben.
Die Zahlen lassen sich nicht mit dem herakleopolitanischen Schreibstil vergleichen, da sie, wie üblich,
wesentlich deutlicher und sorgfältiger geschrieben sind als der Text.
Stimmt diese Zuweisung in den Herakleopolites, so erhärtet dies auch die Auflösung der ersten
Abkürzung in βολή, da das κ im herakleopolitanischen Stil deutlich und mit einer oft ausladenden
rechten Schräge geschrieben wird. Als Vergleich zu diesem Schreibstil sind anzuführen: CPR V 14 (475
n. Chr.), 15 (477 n. Chr.), CPR X 107a (396 n. Chr.), P.Rainer Cent. 123 (478 n. Chr.) und 124 (496 n.
Chr.).
Z. 2 bis 12 ist δ etc. natürlich als τετάρτη etc. zu verstehen.
GEORG PLATTNER
125
60. Außenstände
62. LISTE VON KLEIDUNGSSTÜCKEN
P.Vindob. G 25950
Herkunft unbekannt
16,8  11,5 cm
5. Jh. n. Chr.
Tafel 46
Vollständig erhaltener, mittelbrauner Papyrus mit einem unteren Freirand von 5–6 cm, Schrift in brauner Tinte
parallel zur Faser. Am rechten Rand der Z. 2 und 3 sind Spuren von jeweils einem verlöschten Buchstaben zu erkennen. Die Rückseite ist leer.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
χμ̣
γ̣
† Γνῶσι(ς) ἱματίων δοθ(έντων) δ̣
ια Σι· ε̣
ι̣
[ ̣
]
τᾠ χρυσοχ(όῳ)
Μεχεὶρ ιζ ιε ἰνδ(ικτίωνος)
οὕ(τως)
στιχάρια λευκαὶ αἴγ(εια) γυναικ(εῖα) β
μαφόριν γυναικ(εῖον) α
βυρρὶν λευκαὶ αἴγ(ειον) α
στιχάρ(ια) λευκαὶ αἴγ(εια) στυπ(ύινα) γ̣
υ̣
ναικ(εῖα) β
βυρρὶν στυπ(ύινον) πύρρι̣
νο̣
ν̣Σίρ(ιον) α
2. ϊματιων Pap. 4. ϊζ ϊε Pap. 6. λευκά, 8. λευκόν 9. λευκά 10. πύρινον Σύρ(ιον)
“ ΧΜΓ † Liste von Kleidern, die durch Si… dem Goldschmied am 17. Mecheir in der 15. Indiktion
gegeben wurden, wie folgt:
Hemden, weiße, aus Ziegenhaar, für Frauen
2
Kopftuch für Frauen
1
Mantel, weiß, aus Ziegenhaar
1
Hemden, weiße, aus Ziegenhaar und Leinen, für Frauen
2
Mantel aus Leinen, rötlich, syrisch
1”
Listen von Kleidungsstücken und Gebrauchsgegenständen sind für die Realienkunde wertvolle
Quellen. Listen mit Mengenangaben wie die vorliegende odermit Preis- bzw. Wertangaben dienten
verschiedenen Zwecken, etwa als Inventarverzeichnisse oder Aufstellungen von Besitz oder der Mitgift in
Eheverträgen. Da die Liste hier Frauenkleidung aufführt, kann es sich sehr wohl um eine Mitgift oder
einen Nachlaß handeln. Mitgift- und Heiratsgutlisten wurden von J. Diethart, JÖB 33 (1983) 7–14
veröffentlicht; eine Zusammenstellung früherer Publikationen findet sich in P.Oslo II 46 (S. 110f.).
Über Textilien, ihre Herstellung und Terminologie Wipszycka, L’industrie textile; s. weitere Literatur
in H. Buschhausen, U. Horak, H. Harrauer, Der Lebenskreis der Kopten, Wien 1995 (MPER XXV).
1. χμ̣
γ.̣Zu dem noch immer nicht befriedigend erklärten “Symbol” s. O. Tjäder, Eranos 68 (1970) 148–190. A.
Gostoli, Stud. Pap. 22 (1983) 9–14 mit dem Vorschlag Χ(ριστὸς) Μ(άρτυς) Γ(ένηται). Zustimmend G.
Robinson, Tyche 1 (1986) 175–177. Zuletzt Th. Derda, P.Naqlun I S. 179–187, S. R: Llewelyn, New Docs 8 (1998)
156–168 und Th. Derda, JJP 22 (1992) 21ff.
2. δ̣
ιασι· ε̣
ι̣
[ ̣
]. Möglich ist διὰ + Personenname, etwa διὰ Σι[λ]ει[νοῦ] für Σιληνοῦ; zu η > ει
vgl. Gignac, Grammar I 239.
4. Μεχεὶρ ιζ´ = 11. Februar.
6. αἴγ(εια) (auch Z. 8 und 9) kann auch mit αἴγ(ινα) oderαἰγ(ικά) aufgelöst werden.
7. μαφόριν = lat. mafors, maforte. Zu den Nomina auf -ις, -ιν vgl. D. J. Georgacas, The Nominal Endings
in -ις, -ιν in Later Greek, CPh 43 (1948) 243ff.; vgl. Gignac, Grammar II 27 und 50; zum Ausfall des τ Gignac,
I 67f. S. auch die Belege bei Daris, Lessico latino.
8. βυρρίν (auch Z. 10) ist Deminutiv zu βίρρος < lat. birrus; in graphischen Varianten papyrologisch und
außerpapyrologisch belegt, vgl. Preisigke, WB, Du Cange, R. Murri, Aegyptus 23 (1943) 115–118. Ferner in der Vita
der Hl. Pelagia (5. Jh.) als βιρίν122, 266 und βερίν 90, 289 (Hinweis von J. Diethart). οουῆρα in P.Vindob. G
30146 scheint eine Schreibung für βίρρα zu sein: vgl. J. Diethart, Analecta papyrologica 2 (1990) 101, Nr. 9, 10
Anm.
9. στυπ(ύινα) (auch Z. 10): Das Adjektiv erscheint in zahlreichen Varianten, s. dazu Wipszycka, L’industrie
textile 18, Anm. 5 und Diethart, JÖB 33 (1983) 12 Anm. 3.
126
63. Mietzinsabrechnung
10. πύρρι̣
νο̣
ν̣ Σίρ(ιον) fürπύρινον Σύρ(ιον): In BGU II 590, 1 und XIII 2217, 17 ist wohl auch das
Adjektiv πύρ(ρ)ινος (feuerfarbig, rötlich) anzunehmen. Demnach sollte nach Vorschlag von J. Diethart BGU
2217, 16f. λυχνείαι] | χαλκ(αῖ) πύρριναι β— gelesen werden. Ob πύρινοι P.LBat. XVII 1, 19 als
Adjektiv oder eher als Substantiv zu verstehen ist, bleibt offen. Zur Gemination von ρ vgl. Gignac, Grammar I 157;
zum Wechsel υ>ι in betonter Silbe vgl. Gignac, Grammar I 268.
GÜNTER POETHKE
63. MIETZINSABRECHNUNG
P.Vindob. G 21874
Herakleopolites
15,6  14,4 cm
7. Jh. n. Chr.
Tafel 47, 48
Dunkelbrauner Papyrus durchschnittlicher Qualität. An der rechten Seite sowie oben und unten ist der beschnittene
Rand erhalten, rechts ist der Papyrus unregelmäßig abgebrochen. Vom oberen und unteren Rand sind jeweils in der
Mitte größere, ungefähr viereckige Stücke herausgebrochen. Eine senkrechte Klebung verläuft deutlich sichtbar im
Rekto ca. 1,3 cm vom linken Rand und im Verso ca. 3,5 cm vom rechten Rand. Die Schrift läuft im Rekto entlang der
Faserrichtung, im Verso quer dazu. Die Beschriftung der Vorder- und Rückseite haben nichts miteinander zu tun. Der
auf dem Verso verwendete Kalamos ist bedeutend feiner als der im Rekto. Es lassen sich wenigstens drei Phasen der
Beschriftung ausnehmen: Die ältere Beschriftung ist die des Rekto. Hier nimmt eine in zwei Kolumnen erhalten
Abrechnung über Nomisma-Beträge die untere Hälfte des Blattes ein; oberhalb steht eine andere listenförmige
Aufstellung, bei der Z. 6 und 7 vielleicht von einer dritten Hand nachträglich eingefügt wurden; sie sind durch eine
gestrichelte Linie von den folgenden Zeilen getrennt. Die letzte Zeile dieser Seite ist von einer wesentlichzierlicheren,
der im Verso ähnlichen Handschrift verfaßt. Danach scheint der Papyrus zerschnitten und auf der Rückseite neuerlich
beschriftet worden zu sein. Der Anfang des Textes auf dem Verso, den ich vorausstelle, ist erhalten, rechts folgte aber
mindestens noch eine weitere Kolumne. Das Schriftfeld auf dem Verso läßt zum oberen Rand etwa 1 cm, zur linken
Seite ca. 0,5 cm Freirand.
Konservatorisch am 11. 1. 1991 von Andrea Donau bearbeitet.
Verso
1
† ἀπὸ μέρ(ους) ἐν̣
[ο]ικ(ίου) [
]
(οὕτως)·
δ(ιὰ) . . [
2
δ̣
(ιὰ) Πρα(οῦτος) χορτοπρά̣
(του) κελί[ο(ν) α]
̣
νο(μίσματα) // ζ
d´
δ(ιὰ) Π . [
3
δ(ιὰ) Σηποῦ μεθλίτ(ου) κελίο(ν) α
νο(μίσματα) // ζ d´
δ(ιὰ) [
4
δ(ιὰ) Γεωργίου σαρκαμωρ κελίο(ν) α
νο(μίσματα)
// ζ d´
δ̣
(ιὰ) [
5
δ(ιὰ) Θεωδώρου Ἡρμίου μυρο(πώλου) κελίο(ν) νο(μίσματα) // ζ d´
[
6
δ(ιὰ) Β̣
ελι[σ]αρί̣
ον
νο(μίσματα) // ζ d´
[
7
δ(ιὰ) Ἀϊουλ(ίου) μεθλίτ(ου)
κελίο(ν) α
νο(μίσματα) //
ζ d´
[
8
δ(ι᾿) Ἰωάννου . . [ . . . ] . . [
κελίο(ν) α]
νο(μίσματα) // ζ d´
[
9
δ(ιὰ) Μάρκ[ου κελίο(ν) α]
νο(μίσματα) // ζ d´ [
10
δ(ιὰ) Γερ[ο]ντ[ίου ] αρην(ου)
νο(μίσματα) // [
3–9. l. κελλίον 5. l. Θεοδώρου Ἑρμίου;
μυροx Pap.
6. l. Βελισαρίου
Ҡ Von den Teilzahlungen der Mieten . . . wie folgt:
durch Praous, den Futterhändler, für 1 Raum
durch Sepou, den Schafschlächter (?), für 1 Raum
durch Georgios, den ...., für 1 Raum
durch Theodoros, Sohn des Hermias, den Salbenhändler, für 1 Raum
durch Belisarios
7 1/4 Nomismata
7 1/4 Nomismata
7 1/4 Nomismata
7 1/4 Nomismata
7 1/4 Nomismata
127
63. Mietzinsabrechnung
durch Aioulios, den Schafschlächter (?), für 1 Raum
durch Iohannes, ....,
für 1 Raum
durch Markos [ ....,
für 1 Raum]
durch Gerontios [ ....,
] ....
7 1/4 Nomismata
7 1/4 Nomismata
7 1/4 Nomismata
7 1/4 Nomismata”
Die vorliegende Liste beinhaltet eine Abrechnung über Mieten in Nomisma-Beträgen, die von verschiedenen, durch Vatersname und/oder Berufsbezeichnung gekennzeichneten Personen bezahlt wurden.
In fast jeder Zeile (Ausnahmen: Z. 6 und 10) folgt auf den Personennamen die Angabe κελίον α, “1
Raum” — offenbar als Zahlungsgrund. Bemerkenswert ist, daß jede Person für einen einzigen Raum
bezahlt und die Beträge immer gleich hoch sind. Hat man hier die Abrechnung eines Miethauses vor
sich? Ein Mietzins von 7 1/4 Nomismata für einen einzigen Raum erscheint jedenfalls außergewöhnlich
hoch, vgl. die Aufstellung über die Höhe des Mietzinses in byzantinischer Zeit bei H. G. Müller,
Untersuchungen zur μίσθωσις von Gebäuden im Recht der gräco-ägyptischen Papyri, Köln 1985,
345–361 mit den Korrekturen von K. A. Worp, Bemerkungen zur Höhe der Wohnungsmiete in einigen
Papyri aus dem byzantinischen Ägypten, Tyche 3 (1988) 273–275: der vorliegende Mietzins ist der
höchste, der bislang aus dem spätantiken Ägypten überliefert ist. Andererseits ist nicht gesagt, für
welchen Zeitspanne die 7 1/4 Nomismata gelten; daß sie einen längeren Zeitraum abdecken ist, jedoch
wegen der Bezeichnung als “Teilzahlung”unwahrscheinlich. Obwohl Kleinquittungen über Mietzins nicht
selten sind, scheint es keine exakte Parallele zu diesem Text zu geben. Ein Text mit ähnlichem Inhalt,
aber anderem formalen Aufbau ist das “Kontrollbuch eines Vermieters” in P.Köln IV 196 (3. Jh.).
1. ἀπὸ μερ// ἐνοικ//: Derselbe Ausdruck begegnet auch in zahlreichen Mietzins-Quittungen des 7. Jh. und
wird dort zu ἀπὸ μέρ(ους) ἐνοικ(ίου) aufgelöst, so z. B. in SPP VIII 788, 876, 879, 881 sowie BGU II 677
und 682. Danach folgt immer eine Angabe über den durch die Zahlung abgedeckten Zeitraum, wie etwa ἀπὸ
Παύνι ἕως Παχῶν oder τοῦ α´ἑξαμήνου. Entsprechendes ist auch hier für die Lücke in Z. 1 anzunehmen.
Da das Wort μερ// nicht ausgeschrieben ist, kann man aber auch die Auflösung μερ(ισμοῦ) nicht
ausschließen, denn beide Ausdrücke lassen sich belegen: vgl. μέρο(ς) ἐνοικίου z. B. in P.Rainer Cent. 145, 2
(6.–7. Jh.) und P.Ross. Georg. V 46, 3, 2 (8. Jh.), μερισμὸς ἐνοικίου z. B. in P.Laur. II 34, 3 (6. Jh.). Die
Bedeutung ist in beiden Fällen “Teilzahlung”. Der Terminus ἐνοίκιον (“Miete”), in der Kaiserzeit noch streng
von φόρος (“Pachtzins”) getrennt,hat in byzantinischer Zeit seine juristische Schärfe verloren, vgl. Müller,
Untersuchungen zur μίσθωσις, 218–220. Seit dem 5. Jh. wird ἐνοίκιον sowohl zur Bezeichnung der Miete als
auch der Pachtsumme verwendet, so daß hieraus kein Hinweis auf das Mietobjekt abzuleiten ist.
2. Πρα() ist wohl wie bei den anderen Zeilen dieser Liste der Anfang eines Namens. Von allen mit Πραbeginnenden Namen, die Preisigke, Namenbuch und Foraboschi, Onomasticon s. v. verzeichnen, ist für die späte Zeit
Πραοῦς, -οῦτος am besten bezeugt. Nicht auszuschließen sind z. B. aber auch Πρᾶσις oder Πράν.
χορτοπράτου: “Futterhändler”, kam bisher erst in zwei anderen Papyri vor: SB I 5690, 2 (byz.) und SPP X
251, 9 (wegen der Erwähnung des hohen persischen Beamten Saralaneozan in die Zeit zwischen 619 und 629 n. Chr.
zu datieren, vgl. P.Oxy. LV 3797, Komm. zu Z. 9), vgl. L. Casarico, Repertorio di nomi mestieri. I sostantivi in πώλης e -πράτης, StudPap 22 (1983) 37.
2ff.: Das Wort κέλλιον, ein Diminutivum des lateinischen Lehnwortes κέλλα (cella), ist vieldeutig: neben
den Bedeutungen “Klosterzelle” oder “Schrank” (offenbar nur in P.Lond. II 402 (S. 10) II 30) steht es in den Papyri
zumeist für “Raum”, sei es ein Lager-, Geschäfts- oder Wohnraum, vgl. dazu ausführlich G. Husson, OIKIA, Le
vocabulaire de la maison privée en Égypte d’après les papyrus grecs, Paris 1983, 142–147. Die Bedeutung “Raum”
scheint als Zahlungsgrund am ehesten sinnvoll zu sein.
3. Der Name Σηποῦ war in dieser Form erst einmal in SPP VIII 1229 (6./7. Jh. n. Chr.) belegt. Mit diesem
Papyrus liegt also der zweite Beleg für diesen Namen vor.
μεθλίτης: Diese Berufsbezeichnung scheint in mehreren Texten vom 5. bis 7. Jh. n. Chr. auf: SB XII 11003
(4./5. Jh.), SPP III 674; 691; 692, SPP VIII 746; 800; 1175 und 1291b (alle 6./7. Jh.), SB XVI 12701 (601 n. Chr.).
Selten sind die Schreibvarianten μεθελίτης (SPP III 21, 6. Jh. n. Chr.) und μεθιλιτάριος (SPP VIII 1324, 6.
Jh. n. Chr.). Die noch bei Preisigke, WB s. v. verzeichnete Form μεθλιτάριος (SB I 4858) ist in der Neuedition
dieses Textes, SB XVI 12701, korrigiert; das Wort ist folglich zu streichen. Welchen Beruf genau das Wort
bezeichnet, ist unbekannt. P. J. Sijpesteijn, ZPE 9 (1972) 50 vermutet nach einer Notiz des Hesych (μέθλην· τὸν
ἄρνα), es könnte sich um einen Schafzüchter oder Schafschlächter handeln. Auch der vorliegende Papyrus erhellt
die Bedeutung des Wortes nicht weiter.
4. σαρκαμωρ: Das Wort ist unbekannt. Nach der Stellung im Text handelt es sich entweder um einen Namen
(Vatersnamen) oder um eine Berufsbezeichnung. Für letzteres spricht vielleicht die Silbe σαρκ-, “Fleisch”; es
könnte ein mit Fleisch oder Fleischverarbeitung befaßterBeruf sein.
5. Ἡρμίου steht für Ἑρμίου. Zum Wechsel von ε zu ηs. F. Th. Gignac, A Grammar of the Greek Papyri I,
Milano 1976, 244–246.
128
63. Mietzinsabrechnung
μυρο(πώλου): Über dem Omikron ist Chi-förmiges Kreuz, das wohl als Abkürzungszeichen anzusehen ist.
Falls dieses Kreuz tatsächlich als Chi zu lesen wäre, käme eine Auflösung zu μυρόχ(ροος), “mit
salbenduftender Haut”, in Betracht. Es ist jedoch ganz unwahrscheinlich, daß dieses nur einmal in einer
byzantinischen Grabinschrift (SB I 3912) bezeugte Wort in dem Zusammenhang unserer Zinsliste vorkommt.
Dagegen ist “Salbenhändler”eine gerade in Texten des 5. bis 7. Jh. häufig anzutreffende Berufsbezeichnung, vgl. die
Belege bei Casarico, Repertorio di nomi mestieri, 31. Es ist aber auch möglich, daß das “χ”über dem o in
Wirklichkeit π mit dem Kürzungszeichen ist, womit μυροπ( ) zu schreiben wäre.
6. Βελισάριον: Irrtümlich für Βελισαρίου, wohl kaum für Βελισαρίον(ος), denn die Form
Βελισαρίων ist nicht belegt.
10. Die Eintragung in dieser Zeile weicht insofern von den anderen ab, als am Ende nicht κελίον α steht. Das
υ ausgeschlossen ist.
Ny ist sicher, so daß z. B. eine Ergänzung zu Μ]άρκ̣
ο̣
Recto
1 (2.H.) ]
[ . . . . . ]λης ἐργα̣
σ̣
σίας
2
]
. . [ . . . ]ρ . α
τοπο α// θ
ο
ο
3
]
Αλ[ . . ] .
τ π
α// ι̣
4
]
Πέτρε ὀνόμ(ατος) Κολού(θου) το πο α// ε̣
5
]
Γεωργίου νιλύφο̣
υ̣
το πο α̣
// β
6
] (3.H. ?) Τωμάνας . λ . α̣
ρ̣
νο .
7
]
Βηθλεὲμ σαλ .. εν
νοα̣
8
] .
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - 9
] .// ιβ
(2.H.)Φοιλοθέου δ(ιὰ) Κύρ(ου)
νο Sγ
ο
ο
10 ] ν // μη
.
.
ν αS
ο
11 ] . . ν // ι̣
. [
]τ̣
ῆ̣
[ς ἁγ]ί̣
[ας] ἐκλησί(ας) κώμης
ο .
12 ] . .
νο[
] δ̣
(ιὰ) Θεοφάν̣
(ου)
ν̣
ο
ο
13 ] ονω̣ ν [
] . . Πέτρου
ν α
ο[
14 ]α̣ν̣
(4.H.) ] . στη() Κύρ(ου) μυρο(πώλου) . .
ο[
15 ] . ν̣
]
1. l. ἐργασίας
4.l. Κολλούθ(ου)
5. l. λινύφου
9.l. Φιλοθέου
11.l. ἐκκλησίας
Die Bestimmung dieser Liste ist nicht mehr mit Sicherheit zu erschließen. Mit Z. 1, in der keine Beträge genannt sind, hat man wahrscheinlich die Überschrift; aus dieser kann man erschließen, daß eine
Aufstellung über Arbeitsleistungen bzw. deren Entlohnung vorliegt. Unklar bleibt, wie das offenbar als
Zahlungsmittel fungierende το() πο() in Z. 2–5 aufzulösen ist und warum dies ab Z. 6 von NomismaBeträgen abgelöst wird. In Z. 11 scheint nach einem Spatium eine neue Serie von Eintragungen zu beginnen, der eine ähnliche Kolumne vorausging. Der Eintrag von einer 4. Hand in Z. 14 scheint nicht in diesen
Zusammenhang zu gehören.
1. Am Beginn von Z. 1 fehlt nicht viel. Man erwartet einen Ausdruck für “Liste”, wie λόγος, γνῶσις,
βρέουιον etc. Für -ληςgibt es natürlich viele Ergänzungsmöglichkeiten. Als Inhalt der Z. 1 könnte man sich also
[λόγ(ος) μεγά]λης ἐργασίας, [λόγος ἄλ]λης ἐργασίας oder ähnliches vorstellen. 
2. Der letzte Buchstabe ist mit ziemlicher Sicherheit ein Alpha. Vermutlich stand hier ein Personenname oder eine
Berufsbezeichnung auf -ᾶς, -ᾶ.
3. Αλ[..]. : Nach der Lücke ist ein schräg nach rechts oben führender Strich zu erkennen, der am ehesten zu einem
Kürzungstrich passen würde. Für Ypsilon ist er zu groß. In Betracht kämen kurze Namen wie Ἀλεῦς, -εῦτος,
Ἁλῆς, -ῆτος oder einfach Ἀλ[εξ](άνδρου).
4. Πέτρε: Die in byzantinischer Zeit häufige koptische Form von Petros, vgl. etwa KSB 50, 25 und 228,5.
Κολού(θου): Eher der gängige Name Kollouthos als der Genitiv des nur in P.Oxy. XVIII 2195 (6. Jh.) bezeugte Name Κόλλος. Die Schreibung mit nur einem Lambda begegnet z. B. auch in BGU VII 1635 (1. Jh.) und
P.Got. 16 (4. Jh.). Weder bei Kollouthos noch bei ὀνόματος ist die Kürzung angezeigt.
5. νιλύφου: Die Lesung scheint sicher zu sein. Das Wort ist bislang jedoch nicht bezeugt. Vermutlich hat man
an die Berufsbezeichnung λινύφος, “Leinenweber”, zu denken, die durch den Austausch von λ und ν entstellt
worden ist. Dasselbe sprachliche Phänomen liegt in der bekannten Verschreibung von λινοκαλάμη zu
ν(ε)ιλοκαλάμη vor, die zuerst K. A. Worp, A Ghost Word: ν(ε)ιλοκαλάμη, Miscellanea Papyrologica,
Firenze 1980, 367f. erkannt hat.
63. Mietzinsabrechnung
129
6. Τωμάνα: Ein koptischer Frauenname tomannaist belegt in W. Crum, Coptic Monuments. Cat. Gen. du Mus.
IV, Kairo 1902, Nr. 8698 und Lefebvre, Recueil des Inscriptions grecques-chrétiennes d'Égypte. Kairo 1907, Nr. 85,
s. auch Heuser, Personennamen der Kopten, 116. Vgl. auch die maskuline Form manna, z. B. in KSB I 45, 1.
7. Βηθλεέμ: Diese Eintragung ist schwer zu erklären. Eine Erwähnung des Geburtsortes Jesu paßt sicherlich
nicht in den Zusammenhang dieser Liste. Da auch in dieser Zeile die Nomisma-Beträge aufscheinen, ist hier ein
Personenname zu erwarten. Als solcher ist Βηθλεέμ bisher zwar nicht belegt, man kennt aber die Sitte, Personen
nach (biblischen) Orten zu benennen, vgl. z. B. eine Frau namens Βηθανίας in P.Ross. Georg. IV 23.
64. Namen von “Mauren”
130
9. Da die Zahlung von einem Stellvertreter vollzogen wird (διά), ist die Auflösung zu dem Personennamen
Kyros wesentlich wahrscheinlicher als κυρ(ίου).
10. Der rechts an den Rand geschriebene Betrag νο aS bezieht sich auf die ἐκκλησία κώμης in der Zeile
darunter.
CHRISTINE ROGL
64. NAMEN VON “MAUREN”
P.Vindob. G 14642
Hermopolites
14,2  8 cm
8. Jh. n. Chr.
Tafel 45
Mittelbrauner Papyrus guter Qualität. An allen Seiten vollständig. Die Schnittränder sind oben, rechts und unten
deutlich erkennbar. Der linke Rand weist kleinere Ausbruchstellen auf. Oberhalb der ersten Zeile sind knapp 2 cm
frei gelassen, rechts ebenso. Unter den insgesamt sechs Zeilen bleiben 6 cm unbeschriftet. Unterhalb des
Anfangsbuchstaben der Z. 6 scheint noch eine Vertikale geschrieben zu sein. Links scheint kaum mehr als 1 cm als
freier Rand eingehalten worden zu sein. Z. 3–6 sind mit doppelten Linien in X-Form durchgestrichen. Im
interliniearen Bereich zwischen Z. 4 und 5 fehlte zum Zeitpunkt der Durchstreichung ein schmaler Streifen (5 mm)
der horizontalen Faser, denn nur die Tilgungslinien gehen über die vertikalen Fasern der Rückseite. Das Verso ist
unbeschriftet. Die (der?) Schreiber verwendet einen feinen Kalamos und schreibt parallel zur Faser.
Das Fragment stammt aus dem Ankauf des Jahres 1886, wie Karl Wessely im handschriftlichen Inventar angibt.
Zur konservatorischen Bearbeitung schreibt Andrea Donau: begonnen am 14. 5. 2003. Der hellbraune feine
Papyrus mit den Maßen 14,2  8 cm ist einseitig mit Karbontinte beschrieben. Das Fragment weist horizontal einige
Risse, und damit verbunden, Fehlstellen auf. Diese wurden mit Japanpapierstreifen gesichert. Glättung und Festigung
erfolgten mit 1%iger Klucel l-Lösung in 50%igem Äthanol.
1
2
3
4
5
6
τῶν Μαύρω(ν)
οὕ(τως)
Βοδε̣
μιρβος
Ἔ̣
ρ̣
αστος
Καλθονιστας̣
Οὐρβανός
“Von den Mauroi
wie folgt
Bodemirbos (?)
Erastos
Kalthonistas
Urbanos”
1. των: nach ν ein hochgestelltes “o”: wahrscheinlich nur Tintenklecks 3. ιρβος: ιρβ ex αυ 4. εραστος: o ist
verschmiert
Der genaue Zweck dieser Namensliste ist nicht erkennbar. Es sind interimistisch vier Personen,
Männer, als “Mauren” in alphabetischer Folge verzeichnet. Nach der weiteren Verwertung der notierten
Personen wurden mit elanvollen Strichen die Namen durchgestrichen. Von der Tilgung blieben nur Z. 1–
2 verschont.
Die Schrift ist eine schwungvolle, durchaus elegante und klare Kursive des späten 7./frühen 8. Jh.
Man kann Vergleiche anstellen mit R. Seider, Paläographie der griechischen Papyri I, Stuttgart 1967,
Nr. 61 (Brief des Qurra b. Sarík aus 710 n. Chr.) oder CPR XXII 6 (Mitte 7. Jh).
Zunächst denkt man bei den Mauroi an die hermopoltanische Lokalität, die durch etliche Dokumente
bezeugt ist und auf die Stationierung der γενναιοτάτοι Μαῦροι zurückgeht. Eine aktuelle
Befassung mit Quittungen für diese Militäreinheit s. in CPR XXIV 4–7 mit Exkurs I (S. 38ff.) sowie die
dort in Fn. 1 zitierte Literatur. Für die arabische Epoche s. CPR XXII 56, 2 Komm. Im besonderen F.
Mitthof, Annona militaris, Florenz 2001, 516–518.
Der Titel des Papyrus sagt aber eindeutig: “von den Mauroi”. Unter den Μαῦροι hat man, wie im
Kommentzr zu P.Apoll. Ano 85, 10 (703–715) überzeugend dargestellt ist, Menschen dunkler Hautfarbe,
“Schwarze (dies die Wortbedeutung), Neger”, zu verstehen. Vgl. PERF 59: rai∑ane teßo√e “Raihane, die
Negerin”.S. weiters P.Apoll. Ano 87, 3 und 97 A 7 (beide 703–715). F. M. Snowden, Blacks in Antiquity.
Ethiopians in the Greco-Roman Experience, Cambridge/Mass. 1970. Dieser unscheinbare Zettel wird
umso bemerkenswerter, als die Namensträger wohl die Gemeinsamkeit ihrer Hautfarbe haben und
erstmals eine solche Auflistung begegnet. Zum anderen sind die Namen bemerkenswert. Es ist nichts
ungewöhnlich, daß vermutlich sehr fremd klingende Namen durch bekanntere ersetzt werden. Es kann
diesbezüglich auf Papyri aus der ptolemäischen Zeit verwiesen werden, in denen Araber mit griechischen
bzw. ägyptischen Namen auftreten: z. B.: Apollonios, Sohn des Demetrios; ein Araber, ist Hirte (P.Cairo
65. Bezahlte Schulden
131
Zen. III 59340, 17); die Araber Drakon und Nechtheminis bitten Zenon um ihren Lohn (P.Cairo Zen. III
59425);Nikaios kauft von dem Araber Phyeris Körbe im Wert von 2 Drachmen (P.L.Bat. XX 54).
1. Zum Ort Μαύρων τόποι s. auch Daris, Dizionario dei nomi geografici III 245.
Wessely teilt im genannten handschriftlichen Inventar als Lesungen für Z. 1 ].τω.νομαυρω mit.
2.οὕ(τως) ist in der drastisch reduzierten Weise geschrieben, in der das Omikron zum Punkt gemindert wird
und das Ypsilon als Ausstrich dem Schreiberanspruch Genüge tut.
3. Die Lesung ist problematisch, weil ein kleiner Faserteil fehlt. Besonders diffizil ist δε, die nur in enger Ligatur
(rechter Schrägstrich des δ ist zugleich unterer Bogenteil des ε) geschrieben nachvollziehbar wird. Nach dem μ
scheint αυ zu folgen (im Anklang an Μαυρων?). Das jetzt Gelesene ιρβ sind, wie gut erkennbar ist, als Korrektur
über αυ geschrieben. Daraus ergibt sich das Ende ιρβος. Diese Buchstabenfolge ist als Name bei Pape, Benseler,
Wörterbuch der gr. Eigennamen, verzeichnet. Sollte dies der Vatersname sein, wäre ein Genetiv zu erwarten.
Allerdings ist bei keiner der nachfolgenden Namen ein Vatersname angegeben. Unklar bleibt der Beginn: βοδεμ und
erst recht ein Name Βοδεμιρβος: Geschrieben wie gehört? Add. onom.?
Wessely entzifferte im handschriftlichen Inventar ]βουμηρκος. Zwischenzeitliche Leseversuche κ̣
οσ̣
μ und
ιρο̣
ν̣
ος (für ηρωνος) wurden verworfen.
4. Ἔ̣
ρ̣
αστος (ερ sind nur teilweise erhalten, aber kaum anders substituierbar) ist in P.Leid. Inst. 35, 4 (2. Jh. n.
Chr.) papyrologisch bezeugt.
5. Καλθονιστας (von einer Akzentuierung wird Abstand genommen)̣
, wie ohne Zweifel zu lesen ist, ist als
add. onom. zu registrieren. Es fällt auf, daß das Schlußsigma “seitenverkehrt” und deutlich unterschiedlich zu den
drei anderen ς (Z. 3, 4 und 6) geschrieben ist. Das könnte darauf zurückzuführen sein, daß aus dem α kommend
sich diese Gestalt ergab. Freilich sei betont, daß die einst schrifttragende Papyrusschicht an dieser Stelle zum Teil
fehlt. Ein vager Anklang der Bildung nach kann in Πλατανιστάς gesehen werden.
Die Bildung des Namens gemahnt an Berufsbezeichnungen wie καρποδαιστάς (Verteiler von Früchten,
Lebensmitteln), ἀρχιεριστάς (Oberpriester), μουσικτάς (Musiker), διαπνεύστας (Lügner, Betrüger?) u. a.
6. Οὐρβανός: vgl. den literarischen Nachweis des Namens in PSI I 27, 7. 12. 20. 24 (5. Jh.) und bei W. Schulze,
Zur Geschichte lateinischer Eigennamen, Berlin 1904, 381: Urbanius.
HERMANN HARRAUER
65. BEZAHLTE SCHULDEN
P.Vindob. G 22121
Arsinoites
6  4 cm
8. Jh. n. Chr.
Tafel 45
Feiner, mittelbrauner Papyrus. Der linke und der obere Rand sind erhalten, obwohl die linke, obere Ecke abgebrochen
und der linke Rand stark beschädigt ist. Der Freirand beträgt links 1 cm, oben 0,5 cm, unten und rechts ist kein
beschnittener Rand erkennbar. Zwei Reihen regelmäßiger Wurmlöcher lassen erkennen, daß der Papyrus in
schmalen Streifen gefaltet war. Schrift parallel zu den Fasern. Braune Tinte. Das Verso ist unbeschriftet.
1 ö
2
3
4
T Φαμ(ενὼ)θ κθ
Phamenoth, 24.
δ(ιὰ) Τομελί(ου)
S αγιQβQ durch Tomelios 11/31/12 (Artaben)
δ(ιὰ) [Ν]αραοῦ Ψίμος
Ṣ√
durch Narous, Sohn des Psimos, 2/3(Artaben)
δ(ιὰ) τ(ῶν) ἀπὸ Μελ(ί)τ(ωνος)
S γQ durch die (Leute) aus Meliton 1/3
(Artabe)
Dieser Papyrus war wohl kein amtliches, offizielles Dokument. Man kann vermuten, daß ein Großgrundbesitzer (oder ein Kloster) private Außenstände eingetrieben hat.
Betreffend den 29. Phamenoth einer ungenannten Indiktion werden drei Posten angeführt, wobei zwei
Personen namentlich genannt werden. Der dritte und letzte Posten bezeichnet wohl eine Gruppe von Personen.
Die Datierung kann nur durch den Vergleich mit Handschriften anderer Texte erfolgen. Man erkennt
eine große Ähnlichkeit mit dem Text MPER XV 106, der aus der Zeit zwischen 759 und 775 n. Chr.
stammt.
1. Der 29. Phamenoth entspricht dem 25. März.
2. Der Personenname Τομέλιος ist in MPER XV 89,10; 95,24; 99,7 und 103,6 (5./6. Jh.) belegt.
3. Ναραοῦς ist ein häufig belegter Name in vielen Schreibvarianten. Ψίμος war bisher nicht belegt; der Name
ist entweder indeklinabel oder es steht Nominativ statt Genetiv.
64. Namen von “Mauren”
132
4. Der Ortsname Μελίτωνος ist vom 4.–8. Jh. häufig belegt und wird in den Dokumenten als ἐποίκιον bzw.
χωρίον bezeichnet, vgl. Calderini, Daris, Dizionario III 256.
PETER MÜLLER
133
66. Verzeichnis von Transportarbeiten
66. VERZEICHNIS VON TRANSPORTARBEITEN
P.Vindob. G 17002 + 17005
Herakleopolites
29  14,5 cm
4. Jh.
Tafel 49, 50
Das mittelbraune Papyrusblatt ist an allen vier Seiten vollständig. In der linken oberen Ecke ist ein etwa 8 3 cm
großes Stück herausgebrochen. Dieser Verlust lädiert den Beginn der Z. 6. Der Freirand läßt sich links mit 1,5 cm,
rechts mit bis zu 3 cm abmessen. In der unteren Hälfte hat das Blatt zwei größere Löcher, das erste in Höhe der Z.
14–16 mit einer Breite von 1,5 cm, das zweite in Höhe der Z. 15–16 mit einer maximalen Breite von ebenfalls 1,5
cm. Von diesem zweiten Loch führt ein Riß bis zu einer Fehlstelle am unteren Rand, der etwa 4 cm vom linken
Außenrand entfernt ist, wodurch die Lesung der beiden letzten Zeilen beeinträchtigt wird. Die rechte untere Ecke
fehlt in einer Breite von 6,5 cm auf einer Höhe von 3,5 cm. Die Liste, die im Laufe mehrerer Monate angefertigt
wurde ist von mehreren Schreibern geführt und mit unterschiedlichen Schreibgeräten beschrieben. So beginnen die
ersten sechs Zeilen auf dem Verso gut 1 cm weiter nach rechts eingezogen und die Fortsetzung (Z. 7) erfolgt sich zu
einem anderen Zeitpunkt. Ebenso finden sich z. B. auf dem verso —bei einer Drehung um 90o gegen den
Uhrzeigersinn — in Höhe Z. 17–21 von anderer Hand, Tinte und Schreibgerät ev. die Buchstaben λ und π sowie
nicht näher deutbare Beschriftungsreste in derselben Tintenfarbe. Rekto Schrift parallel zur Faser, Verso gegen die
Faser.
Beide Papyrusteile kamen mit den Erwerbungen des Jahres 1883 in die Sammlung Erzherzog Rainer. Das
bedeutet für die Herkunft Arsinoites oder auch Herakleopolites. Die hier genannten und inzwischen bekannten Orte
Almyra, Tokoein, Tekmei(n) und Thmoinausiris sind im Herkleopolites bezeugt.
Schwarze Tinte. Konservatorisch bearbeitet am 19. 11. 1984 von Monika Doblinger. Festigung mit Klucel L
2%ig, Papier Lenzing; nochmals bearbeitet am 12. 5. 1993 von Andrea Donau.
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25

[λόγος ἀ]ργύ̣
ρ̣
ο̣
υ̣[Ἀν]τί̣
νου καμ(ηλίτου) α//// ἰνδι̣
([κτίωνος)]]
[Τῦβι α] Spurenκαμ(ήλια) γ (δηναρίων μυριάδες) τξ
[β
] κ̣
[α]μ(ήλια) θ εἰς λίτρα καμ(ήλια) θ
[γ
]
̣καμ(ήλια) γ
[δ
] ̣
υ̣
τ̣
η̣β̣εἰς Τοκοεῖν
[ε εἰς λ[ίτρ[α] καμ(ήλια) ς
[ς εἰ]ς̣
̣Τ̣
ο̣
κ̣
οεῖν // ἀργία
ζ εἰς λίτρα καμ(ήλια) γ
η//// ἀργία θ εἰς λίτρα καμ(ήλια) γ
ι//// εἰς λίτρα καμ(ήλια) γ
ια ἀργία̣ιβ εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) γ
[ιγ] εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) γ
[διὰ] Νυμφαίου ιδ καὶ ιε̣εἰς μέτ̣
ρα θ̣
ω̣
στὰ Γεορ( )
[ιζ]// ἀργία ι[η κα]ὶ ιθ ε̣
[ἰς] σ̣
ῖτον καμ(ήλια) ς
κ// εἰς σῖτον καμ(ήλια) γ
κα// εἰς λίτρ[α] καμ(ήλια) γ
κβ εἰς λίτρα καμ(ήλια) γ
ἀπὸ κγ ἕως ὤΟ(—;κη) εἰς [Τέκ]μειν
–
κθ ἀργία ὤΟ( ;λ) εἰς Ἁλμηρᾶν διὰ Ξυλᾶ
Μεχὶρ ὤΟ(–;α) εἰς ὀπτόπλ(ινθα) β ἀργία
γ// εἰς λίτρα καμ(ήλια) γ
δ καὶ ὤΟ(–;ε) εἰς τολ̣
ε̣
μαντος̣⟦ ε̣
ι̣
⟧ Ἄπα Ἐρουεχ
ς εἰς Τέκμει διὰ Ξυλᾶ Μίκκη
ζ εἰς λίτ[ρα] καμ(ήλια) β
(γ̣
ί̣
ν̣
ε̣
τ̣
α̣
ι̣
) [καμ(ήλια)] νς (δηναρίων μυριάδες) ,ς̣
ψ[κ
Verso 
26
27
28
η//// εἰς Τοκ̣
οεῖν διὰ Ξυλᾶ̣[
θ Ἥρωνι διὰ Ξυλ̣
[ᾶ καμ(ήλια)
ι//// εἰς λίτρα κ̣
[αμ(ήλια)
66. Verzeichnis von Transportarbeiten
134
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ια// ἀργία ιβ//// εἰς λίτρ[α καμ(ήλια)
ιγ// εἰς λίτρα [καμ(ήλια)
—;
ὤΟ( ιδ) εἰς λίτρα [καμ(ήλια)
ιε// Θεοφίλῳ σχολ(αστικᾠ) ις δι[ὰ Ξυλᾶ ? καμ(ήλια)
ιζ εἰς λίτρα καμ(ήλια) β
ιη καὶ ιθ εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) δ
κ//// ἀργία ὤΟ(—;κα) εἰς λίτρα καμ(ήλια) β̣
κβ εἰς Θμοιναυσῖρ(ιν) διὰ Ξυλᾶ [καμ?(ήλια)
κγ κδ κε´ εἰς λίτρα καμ(ήλια) ς
—
κς καὶ ὤΟ( ;κζ) εἰς λίτρα κ̣
αμ(ήλια) δ
κη καὶ κθ λ εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) ς
—————
———
40 Φαμενὼθ α καὶ β´ εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) ε (ἥμισυ)//
41 γ καὶ δ´ εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) ς
42 ε´ καμ(ήλια) β [ε]ἰ[ς λί]τρα καμ(ήλια) β
43 ς´ εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) β //
44 ζ// ἀργία η εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια) β //
45 η θ ι//// εἰς λίτρα καμ(ήλια) ̣
η
46 ια//// ιβ καμ(ήλια) ε ̣ιγ ἀργία εἰς λί̣
τ̣
ρ(α) καμ(ήλια) ε (ἥμισυ)//
καμ(ήλια) γ κ̣
α̣
μ̣
(ήλια) γ
47 ιδ ιε καμ(ήλια) γ ις ιζ καμ(ήλια) γ ιη ιθ εἰς λίτρ(α) καμ(ήλια)
ιε
48 κ//// ἀργία κα εἰς χόρτον κβ κγ ε[ἰ]ς Κώβα διὰ Χαρακ
49 [
ἕ]ως κδ ἕως Φαρ(μοῦθι) η
50 [
καμ(ήλια)] γ
51 [
καμ(ήλια)] γ
52 [
] (γίνεται) καμ(ήλια) ̣
1. [Ἀντι]νόου 2. Symbol für δηναρίων ist nachgezogen 9. 11. εἰς: ει ex κ 19. Ἁλμυρᾶν 21.
εἰς:ει ex και 33. ιζ: ζ zum Teil nachgezogen 35. κα (Tageszahl) und εις unsauber geschrieben. Kalamos
zieht teilweise doppelte Linien 36. εις: ε ex κ 44. ἀργία: 1. α ex corr. 48. Κόβα
“Abrechnung des Kamelführers Antinoos für die 1. Indiktion
am 1. Tybi 3 Kamellasten 360 Myriaden Denare
am 2. [für …] 9 Kamellasten, für Natrontransport (?) Kamellasten 9
am 3. [für …] Kamellasten 3
am 4. … nach Tokoeis
am 5. für Natrontransport (?) Kamellasten 6
am 6. nach Tokoeis Ruhetag
am 7. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
am 8. Ruhetag, am 9. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
am 10. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
am 11. Ruhetag, am 12. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
am 13. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
durch Nymphaios am 14. und 15. … (?)
am 17. Ruhetag am 18. und 19. für Getreidetransport Kamellasten 6
am 20. für Getreidetransport … Kamellasten 3
am 21. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
am 22. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
vom 23. bis 28. nach Tekmein
am 29. Ruhetag, am 30. nach Halmyra durch Xylas
1. Mecheir für Transport gebrannter Ziegel, am 2. Ruhetag
am 3. für Natrontransport (?) Kamellasten 3
am 4. und 5. nach … (durch?) Apa Eronech
66. Verzeichnis von Transportarbeiten
135
am 6. nach Tekmei durch Xylas, den Sohn des Mikkes
am 7. für Natrontransport (?) Kamellasten 2
macht Kamellasten 56, Myriaden Denare 6300.”
Verso
“am 8. nach Tokoeis durch Xylas [
am 9. dem Heron durch Xylas [
am 10. für Natrontransport (?) Kamellasten [
am 11. Ruhetag, am 12. für Natrontransport (?) Kamellasten [
am 13. für Natrontransport (?) [ X Kamellasten
am 14. für Natrontransport (?) [ X Kamellasten
am 15. für Theophilos, den scholasticus, am 16. durch [ Xylas?
am 17. für Natrontransport (?) Kamellasten 2
am 18. und 19. für Natrontransport (?) Kamellasten 4
am 20. Ruhetag, am 21. für Natrontransport (?) Kamellasten 4
am 22. nach Thmoinausiris durch Xylas
am 23., 24., 25. für Natrontransport (?) Kamellasten 6
am 26. und 27. für Natrontransport (?) Kamellasten 4
am 28. und 29., 30. für Natrontransport (?) Kamellasten 6
——————
1. Phamenoth und am 2. für Natrontransport (?) Kamellasten 5 und eine halbe
am 3. und 4. für Natrontransport (?) Kamellasten 6
am 5. Kamellasten 2, für Natrontransport (?) Kamellasten 2
am 6. für Natrontransport (?) Kamellasten 2
am 7. Ruhetag, am 8. für Natrontransport (?) Kamellasten 2
am 8., 9., 10. für Natrontransport (?) Kamellasten 8
am 11., 12, Kamellasten 3, am 13. Ruhetag, für Natrontransport (?) Kamellasten 5 und eine halbe,
Kamellasten 3, Kamellasten 3
am 14., 15., 16, 17, 18., 19. für Natrontransport (?) Kamellasten 15
am 20. Ruhetag, am 21. für Heutransport, am 22., 23. nach Koba durch Charak
[…] bis 24 bis 8 Pharmouthi
[… Kamellasten] 3
[… Kamellasten] 3
[…] macht Kamellasten [”
In dieser Liste sind die Agenda des Karwanenbesitzers (καμηλίτης) Antino(o)s nach Tagen
geordnet festgehalten. Er führt Buch über Transportarbeiten in bestimmte Dörfer. Die verbuchte
Leistungseinheit ist eine Kamellast (καμήλιον, s. dazu weiter unten). Zur Kamellast s. W. E. Crum,
H. I. Bell, Wadi Sarga, Coptic and Greek Texts, Hauniae 1922, 19–26, bes. 21f. Die transportierte Ware,
in letzter Konsequenz für das Transportunternehmen nicht von primärer Wichtigkeit, ist nicht angegeben.
In O.Sarga 211 wird ein καμήλιον gleichgesetzt mit 24 Knidia, in O.Sarga 370 mit 25. Weitere
Umrechnungen einer Kamellast wird mit θάλλια in O.Sarga 361 gegeben: 9 καμήλια (Lesung der
Zahl nicht sicher) werden mit 10 θάλλια gleichgesetzt. O.Sarga 370 stehen 6 καμήλια gleichwertig 9
θάλλια gegenüber (O.Sarga 362 defekt). Dazu paßt SB XVIII 13562 (O.Heid. Inv. Nr. GO 984), wo 20
καμήλια 30 θάλλια gleichgesetzt werden. In PSI IV 307, 4 entsprechen 3 Kamellasten 48 ἀγγεῖα
Wein. Crum und Bell ziehen für καμήλιον als mögliche Übersetzung auch einfach “Kamel” in
Betracht. Ebenso P.Vatic. Aphrod. I 33, wo als Anmerkung zu καμήλια ἕξ “… sono le bestie
…”gesagt ist.
Zwar ist der Beginn der Liste lädiert (s. die Beschreibung), aber es kann als gesichert angesehen
werden, daß die Aufstellung mit dem 1.Tybi, d. i. der 27. Dezember, beginnt, denn ab Z. 20 wird der
Mechir und ab Z. 40 wird der Phamenoth abgehandelt.
Zum Transport s. E. R. Wolfe, Transportation in Augustan Egypt, TAPhA 83 (1952) bes. 89–95 (The
evidence for the private operator in transportation).
Löst man καμ zu κάμη(λοι), “Kamele”auf, wird die Liste zu einem Verzeichnis vermieteter Tiere.
Zur Verwendung von Kamelen in byzantinischer Zeit s. Johnson, West, Byzantine Egypt 211–212 mit
66. Verzeichnis von Transportarbeiten
136
Angaben zu Mieten von Kamelen. Die rechtlichen Aspekte sind in der Monographie von S. v. Bolla,
Untersuchungen zur Tiermiete und Viehpacht im Altertum, München 1939 (Münchener Beiträge zur
antiken Rechtsgeschichte und Papyrusforschung 30) abgehandelt.
Eine ähnliche Liste, in der nach Tagen gegliedert Kamele und Denar-Beträge registriert sind, enthält
CPR X 55 (5. Jh.). Vgl. auch SB VIII 9698 (4. Jh.), tagebuchartige Aufzeichnungen über den täglichen
Transport von Getreide durch Kameltreiber. Vgl. weiters SPP XX 211, 3 (ὑπὲρ) καμηλίων
πλινθ(οφόρων) π νο(μισμάτια) ε “für Kamele, die 80 Ziegelpackungen transportierten, 5
Nomismatia” und ibid. Z. 4: (ὑπὲρ) ναύλ(ου) καμήλ(ων) ξβ̣ νό(μισμάτιον) α
(κεράτια) ιγ “für die Transportkosten von 62 Kamellasten 1 Nomismation 13 Keratia”. In P.Oxy.
56, 3869 sind Kamele für Holztransport bezeugt. Johnson, West, Byzantine Egypt, loc. cit. registrieren an
Belegen für Miete von Kamelen BGU 21; 34; P.Oxy. 16, 1953: 1862; 2029 und P.Lond. V 1800.
Über Kameltreiber resp. Karawanenführer s. die Belegsammlung in CPR XIII, S. 106ff.
Die gemachten Angaben sind nicht völlig einheitlich strukturiert. Es gibt Eintragungen, denen zufolge
so und soviel Lasten (= Kamellasten) in (εἰς) bestimmte Orte transportiert wurden (Z. 7, 18, 19, 23,
26, 36, 48); Manche Transporte wurden von namentlich Genannten ausgeführt (Z. 13, 19, 23, 26, 27, 32,
36 und 48). Nur in Z. 27 und 32 sind Namen geannt, für die ein Transport erfolgte. Die überwiegende
Eintragung (28 mal) lautet aber εἰς λίτρ(α). Die Interpretation stellt sich als schwieriger heraus,
als man erwarten möchte.
Geschrieben wird es λιτρα, λιτρS. Wird auch das α geschrieben, endet dieses mit einem längeren
Ausstrich, der auch als Angabe der Abbreviatur auffaßbar ist. Folgende Interpretationsvorschläge wurden
in Erwägung gezogen:
a) In Analogie zu anderen Stellen auf diesem Papyrus, an denen dem εἰς ein Ortsname folgt (Z. 7,
18, 23, 26, 36, 48), wäre ein in den Papyrusquellen und Inschriften nicht nachgewiesener Ort Λίτραι
(oder Λίτρα?) anzunehmen. Pape, Beneseler, Wörterbuch der griechischen Eigennamen, verweisen
allerdings auf Phlegontis Tralliani fragmenta (Müller, Hist. graec. VIII), wo ein Ort Λίτραι (sic) in
Ägypten genannt ist. B. Hansen, F. Dornseiff, Rückl. Wtb. d. gr. Eigennamen, Chicago Repro 1978, 70
registrieren Λίτραι als Ortsnamen. Sind unsere Stellen der dokumentarische Nachweise für diese
Lokalität?
b) LSJ notieren zu λίτρον: “older form for νίτρον”. Zum Natron s. A. Lucas, The Occurence of
Natron in Ancient Egypt, JEA 18 (1932) 62–66, mit einer Liste der Orte, wo Natron gefunden wurde bzw.
wird. In allen bei LSJ, Preisigke, Rübsam, (WB) Belegen für νίτρον (4. Jh. v. Chr.–6. Jh. n. Chr.) gibt
es keine Verschreibung bzw. die “older form” λίτρον. — Die Dokumente mit der Erwähnung von
Natron sind meist Listen über Einnahmen bzw. Ausgaben: z. B. P.Lond. II 231 {ptol.), P.Tebt. I 182 (2.
Jh. v.), P.Tebt. I 120 (97/64 v. Chr.); P.Lond. III 171 (8 v. Chr.). P.Mil. IV 212 (109 n. Chr.), P.Mert. II
70 (159 n. Chr.); P.Tebt. II 550 (23. Jh. n. Chr.), P.Oxy. X 1343 (6. Jh.).
c) Letztlich ist noch die Auffassung als Maßeinheit λίτρον, “Pfund” zu diskutieren.Wie da
allerdings die Wendung εἰς λίτρα zu verstehen ist, bleibt unklar. “in Pfund gemessen x Kamellasten”
stünde ohne Parallele da. In den Z.14 und 15 ist m. e. εἰς σῖτον in prägnanter Ausdrucksweise als
“für Getreidetransport”, in Z. 20 εἰς ὀπτόπλ(ινθα) “für Ziegeltransport”, in Z. 13 εῖς μέτρα
θωστά “für ...-transport” und Z. 48 εἰς χόρτον “für Heutransport” zu verstehen. Daraus kann man
nun in Analogie die Frage stellen, ob mit εἰς λίτρα neuerlich eine prägnante Diktion vorliegt und zu
erörtern ist, welches Produkt λίτρον darstellt.
Wir kämen zurück zur Notiz im LSJ, daß damit νίτρον bezeichnet wäre. Es ist uns zwar die
wechselnde Bezeichnung λινοκαλάμη (dazu Ph. Mayerson, The Word λινοκαλάμη (Flax) visà vis
ἀμοργίς, ZPE 121 [1998] 223–225) und νιλοκαλάμη (s. dazu K. A. Worp, A Ghost-Word:
νειλοκαλάμη, Miscellanea Papyrologica a cura di R. Pintaudi, Firenze 1980, 367f.) geläufig, doch hier
bedingt eine Verständnisfrage (Nilflachs, bzw. Leinenflachs) den Wechsel. Jedoch Gignac, Grammar I
109f. führt als Nachweis für einen Wechsel λ//ν aus mehreren Papyri κλάλια, κλαλίων für
κλάνια, κλανίων. Auch lateinische Wörter sind davon betroffen: νουμενάρια für
λουμενάρια. 28 mal wäre demnach Natrontransport verzeichnet. Damit wäre dies als das
Hauptgeschäft des Antinoos anzusehen.
Die variierende Schreibweise λίτρον//νίτρον berücksichtigt auch J.-L. Fournet, Les emprunts du
grec à l’égyptien, Bull. Soc. Ling. Paris 84 (1989) 64 mit Anm. 23.
Zu Natron und seiner vielfältigen, primär konservierenden Verwendung (daher besonders bei der
Mumifizierung) s. A. Lucas, J. R: Harris, Ancient Egyptian Materials and Industries, London 41962,
66. Verzeichnis von Transportarbeiten
137
263–267; 281ff. P. T. Nicholson, I. Shaw, Ancient Egyptian Materials and Industries, Cambridge 2000,
185ff. Zur Natronsteuer s. U. Wilken, Griechische Ostraka, Leipzig, Berlin 1899, I 264f. (νιτρική);
weiters s. K. Maresch, P.Köln VI 269, 6 Komm. Die Bedeutung des Natron liegt nicht nur in der
Verwendung für Konservierung, sondern auch bei der Reinigung. Das kommt am deutlichsten in dem
Steuertitel νιτρικὴ πλύνου (“Natronsteuer für die Wäsche”). Den Einsatz des Natron von den
Walkern und Färbern hebt U. Wilken loc. cit. hervor. Zuletzt F. Kayser, Un reçu bancaire thébain pour la
taxe sur le natron, BIFAO 91 (1991) 219–223.
Eien Sichtung der Belege mit der DDBDP gibt aber zu erkennen, daß kaum Belege aus dem
Herakleopolites bekannt sind. Man müßte jedoch aus der oftmaligen Verbuchung von Natrontransport im
Herakleopolites aufeine gewisse, vielleicht auch nur zeitlich begrenzte wirtschaftliche Bedeutung
hinweisen.
Die Lokalisierung des Papyrus im Herakleopolites stützt sich auf die Angabe K. Wesselys im
handschriftlichen Inventar (Herkunft: 1. Faijumer Fund = Arsinoites und Herakleopolites) und
OrtsnamenΤέκμει und Ἁλμυρᾶ (im Arsinoites?). Vgl. auch Τοκοειν (Z. 5 Anm.); s. auch Z. 13
Anm.
In der ersten Eintragung lesen wir auch eine Preisangabe, derzufolge eine Kamellast (= 1 Transport?)
mit 120 Myriaden Denare berechnet wurde. In den folgenden Zeilen bleibt diese Angabe dann weg, erst
in der Zwischensumme am Ende der Seite wird der Betrag anhand der Summe der Transporte
miterrechnet.
1–7. Die Ergänzung am Zeilenanfang wird nach dem folgenden Text etwa so zutreffen, mag auch die Aufteilung
in unwesentlichen Punkten von der vorgeschlagenen Version abweichen.
καμ( )könnte auch, wie in den folgenden Zeilen sicher, schon an dieser Stelle mit καμ(ήλια) aufzulösen
sein. Der Titel würde dann angeben: “Liste über Geld von Antino(o)s über X Kamele in der 1. Indiktion”. Aber nach
καμ// ist nur die Inditkionsziffer mit dem typischen Symbol danach, das in CRP VI 45, 3 als Schreibung bzw.
Symbol für “Indiktion”, aus dem ἔτος-Symbol in römischer Zeit entwickelt, erklärt ist.
3. Die zweimalige Angabe καμ(ήλια) θ ist wahrscheinlich so zu verstehen, daß am 2. Tybi zwei Transporte
stattfanden. In der Lücke am Beginn der Zeile ist nicht nur die Tagesabgabe zu ergänzen, sondern auch das Ziel bzw.
die Ware, etwa εἰς σῖτον (wie Z. 15)
5. Die Ergänzung des lädierten Zeilenanfanges ist nicht gelungen. Beta ist so groß und deutlich geschrieben, wie
dies bei Zahlen hier üblich ist. καμ// davor paßt nicht mit den Schriftresten überein.
Τοκοεῖν scheint ein bisher noch nicht bekannter Ort zu sein. Er wird im Herakleopolites anzusiedeln sein. Der
Ort Τοκοεῖν (nochmals Z. 26) ist noch nicht bekannt, erinnert aber an Τοκόις, Τοκώις (s. Daris, Dizionario V
19) mit Belegen vom 1.–7. Jh. n. Chr. Vgl. auch Z. 7, 26.
7. In dieser Zeile stand wohl der 6. Tybi. Der Eintragung “nach Tokoein” sollte die Zahl der Transporte folgen.
Statt dessen folgt die Angabe, daß “Ruhetag”, ἀργία, war. Es geschah also wohl nichts.
9. Nach der Tagesangabe θbegann der Schreiber mit κ, vermutlich καμ(ήλια), korrigierte zu εις, fuhr fort
mit τρα und fügte die dabei vergessenen Buchstaben λι über der Zeile hinzu. Vgl. Z. 3.
13. εἰς μεγ̣
ραθωσταγεορ// An der Lesung ist lediglich Gamma problematisch. Es ist damit die Zielbestimmung des gebuchten Transportes mitgeteilt. Eine Lokalität dieses Namens ist unbekannt und auch kaum
wahrscheinlich. Θωστός registriert als Topos Daris im Dizionario. μεγρα? Kaum für μικρ ά? Ein unbekannter
Ort Μικρὰ Θωστά? γεορ//verschrieben für γεώρ(γιον), “Landgut”? —Sic non liquet.
14. 15.εἰς σῖτον. Nicht als geographischer Begriff nachweisbar. Wird damit in nachvollziehbarer Brachylogie
ausgedrückt, daß es um Getreidetransport ging? Vgl. Z. 20.
18. [Τέκ]μειν und Τέκμει (Z. 23): s. Daris, Dizionario IV 384; Suppl. I 241; II 210: Belege vom 3. Jh. v.–
8. Jh. n. Chr.
19. Zu Ἁλμυρᾶ, Ἁλμυρᾶς Calderini, Dizionario II 4 (Nr. 3: Im Herakleopolites). Daris, Dizionario Suppl. I
27.
19. 23. διὰ Ξυλ™ᾶ. Ξυλᾶς ist ein neuer Personenname, der an eine Berufsbezeichnung auf -ας bzw. an
einen daraus entstandenen Spitznamen denken läßt.
20. εἰς ὀπτόπλ(ινθα): Der Ausdruck entspricht jenem zum Transport von Getreide (Z. 14 u. 15). Zu Ziegel
s. H. Harrauer in Steine und Wege. Festschrift f. Dieter Knibbe, Wien 1999, 356–358.
22. εἰς τολ̣
ε̣
μαντος̣ ⟦ ε̣
ι⟧̣ Ἄπα Ἐρουεχ: statt τολ̣
ε̣
μαντος̣kann u. U. auch τοπεμαντος gelesen
werden. Die Überlegung, daß gemeint sei εἰς τὸ λήμμα würde weitgehende Eingriffe in den Text postulieren.
Bis zur korrekten Lesung ungeklärt.
Ἄπα Ἐρουεχ ist ein neuer Name, der einen Anklang in Παουεχ (P.Lond. IV 1419, 632, 8. Jh.) hat.
23. Μίκκη ist Gen. des noch nicht bezeugten maskulinen Namens Μίκκης.
25. Für 56 Kamellasten werden nach dem in Z. 2 deutlich lesbaren Satz (3 Lasten = 360 Denarmyriaden) als
Summe hier 6.720 Myriaden Denare errechnet.
138
66. Verzeichnis von Transportarbeiten
32. Zum σχολαστικός s. die Studie von σχολαστικός: M. Claus, Der ΣΧΟΛΑΣΤΙΚΟΣ, Köln 1961.
36.Θμοιναυσῖρ(ις) im Herakleopolites: s. Daris, Dizionario II 284; Suppl. I 144.
48. Κώβα, nach der üblichen Schreibung Κόβα, ist im Oxyrhynchites lokalisiert.
Χαρακ ist als Personenname unbekannt.
BARBARA FRICK-BAUMGÄRTL
67. Briefanfang aus christlicher Zeit
139
67. BRIEFANFANG AUS CHRISTLICHER ZEIT
P.Vindob. G. 13203
Hermopolites
5,3 9,4 cm
4. Jh n. Chr.
Tafel 51
Hellbrauner Papyrus, der an der rechten und linken Seite sowie oben vollständig erhalten, unten aber unregelmäßig
abgebrochen ist, so daß nur noch Teile der 5. Zeile erhalten sind. In der 3. Zeile sind einige Fasern, wohl aufgrund
einer Faltung, ausgebrochen. Die Schrift, in schwärzlich-brauner Tinte geschrieben, verläuft gegen die Faserrichtung.
Das Verso ist leer.
1
2
3
4
5
6
ä
Κυρίᾳ μου μητρὶ Ἑλλουρίων
χαίρειν
πρὸς μὲν̣πάντων εὔχομαι
τᾠ κυρίῳ θεᾠ περὶ τῆς
ὁ[λο]κ̣
[ληρίας] ̣
τῆν τῶ̣
ν
] ̣ ̣
[
Die Schrift läßt sich in das 4. Jh. datieren. Der Schreiber wechselt bei den Buchstaben κ und εzwischen der kursiven und der unzialen Schreibweise. Das α wird in allen Fällen kursiv geschrieben. Die
Unterlänge des ρ wird auffällig weit unter die Zeile in die folgende Zeile hinein ausgestrichen. In der
Verbindung von ε und ρ (vgl. περί in Zeile 4) nähert sich der Schreiber an die Pik-Ass-Form an, die er
jedoch noch nicht ganz erreicht. Für einen Text mit einer ähnlichen Schrift, der in das Jahr 321 oder 322
n. Chr. datiert wird, vgl.: P. Vindob G. 2079b; Nr. 48. Cheirographon über einen Grundstücksverkauf; in
R. Seider, Paläographie der griechischen Papyri I, 1. Teil: Urkunden, Stuttgart 1967, S. 91f.
Aus dem Text geht hervor, daß Hellurion seine “Mutter” grüßt. Es folgt eine für christliche Briefe aus
Ägypten aus dem 3. und 4. Jh. typische Segensbitte für die unversehrte Gesundheit der Angeredeten. Mit
dem Anfang des eigentlichen Briefinhaltes bricht das Fragment ab. Für die formale Gestaltung des
Präskriptes vgl.: H. Koskenniemi, Studien zur Idee und Phraseologie des griechischen Briefes bis 400 n.
Chr., Helsinki 1956 (Annales Academiae Scientiarum Fennicae; Ser. B, 102, 2), 155–163. Inwieweit es
sich hier um die leibliche Mutter handelt, oder ob es nur eine verehrende Anrede eines weiblichen
Adressaten ist, läßt sich nicht sagen. Dazu vgl. M. Naldini, Il Cristianesimo in Egitto. Lettere private nei
papiri dei secoli II–IV, Firenze 1968 (Studi e testi di papirologia 3), 93: “È noto che i nomi di parentela
erano spesso usati latamente a titolo di affetto e di rispetto.”
Die Wendung Κυρίᾳ μου μητρὶ findet sich nicht selten in Briefen aus dem 2.–4. Jh. Als
Beispiele seien P.Oxy. XIV 1678 (= Naldini Nr. 9) und P. Lund 4 (= Naldini Nr. 11) angeführt, die auch
den Namen der angeredeten Person nicht nennen. P. Oxy. X 1300 redet die Mutter mit ihrem Namen an
und ist in ihrer ehrenden Anrede durch eingefügte Adjektive ausführlicher. Dazu detailierter J.
O’Callaghan, Cartas Cristianas Griegas del Siglo V, Barcelona 1963 (Biblioteca Histórica de la
Biblioteca Balmes, Serie II 25), 108ff.
Für den Namen Ἑλλουρίων finden sich keine Belege bei der computergestützten Suche in den
CDs. Es könnte sich aber durchaus auch um eine Verschreibung für den geläufigen Namen Αἰλουρίων
— vgl. auch Ἐλουρᾶς für Αἰλουρᾶς — handeln.
1. Der Briefanfang wurde ergänzt nach P.Oxy X 1298 (= Naldini Nr. 63). Die Wendung ist dort länger und lautet:
Πρὸ παντὸς εὔχομαι τᾠ κυρίῳ θεᾠπερὶ τῆς ὁλοκληρίας σου καὶ τῶν φιλτάτων σου. In
verschiedenen Variationen findet sich diese Formel, sei es mit dem Substantiv oder dem Verb von ὁλοκληρία, sehr
häufig am Anfang eines Briefes aus christlicher Zeit. Die Schwierigkeit einer weiteren Ergänzung liegt in der stark
wechselnden Schriftgröße. In Z. 1 haben wir 22 Buchstaben, in Z. 3 sind es 20 und in Z. 4 nur 17. Mit der Ergänzung
durch ὁλοκληρίας finden sich insgesamt 16 Buchstaben in Z. 5. Wegen der Buchstabengröße in den Worten τὴν
τῶν scheint eine maximale Buchstabenzahl von 19 bis 20 Buchstaben in Z. 5 möglich. Die rechtwinklige Tintenspur
vor dem τ scheint auf ein α hinzudeuten (vergleiche die Verbindung von α und ι bei χαίρειν in Z. 2). Die
Oberlänge unter dem ε von θεᾠ als Ausstrich eines κ läßt sich jedoch nur schlecht mit dem möglichen Ausstrich
des α zu κατά verbinden, weil der Abstand zwischen den Buchstaben wahrscheinlich zu gering wäre. Ein Anfang
des eigentlichen Briefes mit den Worten κατὰ τὴν τῶν als Bezugnahme auf vorher Gesagtes oder früher
Geschriebenes scheint jedoch möglich.
3. l. πρό. Für eine Hinzufügung des Buchstaben ς an Wortenden vgl.: F. T. Gignac, A Grammar of the Greek
Papyri of the Roman and Byzantine Periods I, Milano 1975, 125f.
HANS FÖRSTER
140
68. Namenszettel — 69. Abschrift eines Fahndungsbefehls
68. NAMENSZETTEL
P.Vindob. G 26967
Herkunft unbekannt
4,5  8,5 cm
Ende 7. Jh. n. Chr.
Tafel 51
Dunkelbrauner Papyrus, der rechteckig zugeschnitten ist, wobei der obere Rand durch Brüche beschädigt ist. Ein
Loch in der unteren, rechten Hälfte des Papyrus ist herausgebrochen. Oberer und unterer Freirand von 1,5 cm, rechts
von 0,5 cm. Schwarze Tinte, Schrift gegen die Fasern. Das Verso ist leer. Konservatorisch bearbeitet am 23. 11. 1984
von Hermann Harrauer. Festigung mit 2%igem Klucel, Papier Lenzing.
1 ö † Μηνᾶς υἱὸ(ς) Ἰσαὰκ Φιλο(θέου) Menas, Sohn des Isaak, (? des) Philotheos
2
Δαμιανὸς υἱὸ(ς) Κοσμᾶ̣Φιλο(θέου) Damianos, Sohn des Kosmas, (? des)
Philotheos
Ein geübter Schreiber hat zwei Namen auf einem zugeschnittenen Zettel notiert. Die genannten Personen stehen wahrscheinlich in einem bestimmten Verhältnis, durch denselben Namen Φιλόθεος
defoniert, zueinander.
Die Probematik liegt in der Deutung des dritten Namens. In byzantinischer Zeit findet man den
Namen der dritten Generaltion, des Großvaters kaum. Der dritte Name ist vielleicht eher als der des
Landherrn, bei dem man sich verdingte, als der des “patronus” stehen. Die Analogie kann man ableiten
von Personenangaben, deren drittes Element ἁγίου ΝΝ lautet. Dort bezeichnet der name wohl den
einer monastischen Vereinigung, eines Klosters. Träfe also die Vermutung hier zu, würde dies besagen,
daß menas, Sohn des Isaak, und Damianos, Sohn des Kosmas, Bedienstete eines Philo(theos) sind.
Es gibt eine ganze Reihe solcher Namenszettel. Trotzdem kann man nur in seltenen Fällen genaue
Rückschlüsse über die Verwendung eines solchen Zettels ziehen. Man vermutet, daß es sich bei diesen
Zetteln um Loszettel, Platz- oder Eintrittskarten handeln könnte, vgl. B. Rom, CPR X 116ff. (Namenszettel).
Die Datierung kann nur durch Vergleiche mit Handschriften anderer Texte erfolgen. Ähnliche Schriftführung findet man bei folgenden Texten: R. Seider, Paläographie der griechischen Papyri I, Stuttgart
1967, 61 (710 n. Chr.) oder MPER XV 53 (7./8. Jh. n. Chr.). Die Art, wie der Schreiber den Kürzungsstrich ausführt, weist ebenfalls ins 7./8. Jh.
PETER MÜLLER
69.ABSCHRIFT EINES FAHNDUNGSBEFEHLS
P.Vindob. G 10308
Herkunft unbekannt
5,5  14,5 cm
273/274 n. Chr.
Tafel 51
Der Papyrus ist mittelbraun und mit schwarzer Tinte beschriftet. Die Schrift ist parallel zur Faser und beginnt am
linken Rand mit einem Abstand von ca. 0,5 cm. Oben, unten und rechts ist der Papyrus abgebrochen. Es ist keine
Faltung (mehr) sichtbar. Verso ist unbeschrieben. Der Papyrus stammt aus dem alten Bestand (vor 1899 angekauft).
Zur Paläographie: Bei Vergleich mit anderen Schriften aus dieser Zeit kann man feststellen, daß z. B. auf dem
P.Oxy. L 3568 und auf dem P.Merton I 26 mit einer viel engeren, komprimierteren Schrift geschrieben wurde und sie
daher nicht eine solche Charakteristik wie das vorliegende Stück haben. Ähnlichkeiten sind eher festzustellen im
P.Oxy. XXXLVIII 2847 und im BGU I 296 + SPP XXII 73 (s. Archiv 29 [1983] 25ff. und Taf. 5.) Die Ähnlichkeit
ist paradigmatisch, sie besteht in der Deutlichkeit und guten Lesbarkeit. Man kann in diesen drei Exemplaren alle
Charakteristika finden, die Cavallo als “Cancelleresca-Schrift” beschreibt; s. Aegyptus 45 (1965) 216–249.
Die 2. Hand ist am alleine stehenden ρ im Gegensatz zur ι-ρ Ligatur der 1.Hand zu erkennen. Außerdem ist die
Schrift weiter auseinander gezogen und mit einer helleren Tinte sowie einem anderen Schreibgerät geschrieben.

1
2
–––––––––––––––––––––––
[.]φ[
] ̣
τα ̣
[ ]ς τοῦ ἱερ[ω]τά[του
ἀλλὰ καὶ αὐτὸς ἐν τοῖς ζητηταίοις ἔσται. πρόθες [
3
(ἔτους) δ//// τοῦ κυρίου ἡμῶν Αὐρηλιανοῦ Σεβαστοῦ Φα̣
[
4
ἕως τούτου τὸ ἀντίγραφον. (2. Η.) ἔρρωσθαί σε εὔχ[ομαι
5
(1. Η.) (ἔτους) δ//// τοῦ κυρίου ἡμῶν Αὐρηλιανοῦ Καί[σ]αρος
Σεβαστ[οῦ
6
ἑπτακαιδεκάτῃ.

“… auch er selbst soll unter denen, die gesucht werden müssen, sein. Hänge es auf [
]. Im Jahr 4
unseres Herrn Aurelianus Augustus, Pha[
] bis hierher die Abschrift (2. H.) Ich bete für dein Wohl. (1.
H.) Im Jahr 4 unseres Herrn Aurelianos, Kaiser Augustus [Monat] am siebzehnten.”
Jemand (oder vielleicht etwas) wird amtlicherseits gesucht, möglicherweise wegen eines Steuervergehens. Für ein solches Steuervergehen könnte ἱερωτάτου (scil. ταμιείου) ein deutlicher
Hinweis sein, wenn die Ergänzung stimmt, siehe Komm. unten zu Z. 1.
Einen Zusammenhang zwischen einem Gesuchtem und dem ἱερώτατον (ταμιεῖον) gibt es
auch auf dem Papyrus P.Panop. Beatty 1, 338ff: Jemand wird im Interesse der Steuerbehörde gesucht.
Gesucht werden in unserem Papyrus mehrere Personen, das ergibt sich aus ἐν ζητηταίοις
ἔσται siehe Komm. zu Z. 2.
Daß es sich um Amtskorrespondenz handelt, geht eindeutig aus der Anlage des ganzen hervor. Es ist
undenkbar, daß im privaten Bereich ein solches Schriftstück möglich ist.
Wenn die Vermutung zutrifft, daß hier Menschen (oder Ware) gesucht werden, veranlaßt von der
Steuerbehörde, dann könnte man in dem Papyrus SPP XXII 1 gleichsam den Erfolg einer solchen Suche
sehen: Hier ergeht der Befehl an denἀρχέφοδος, er soll den Tryphon, Sohn des Prophetes Melas,
überstellen, der von Ammonios, dem Steuergeldeintreiber (πράκτωρ ταμιακῶν) gesucht wird. Hier
liegt eine Abschrift der Fahndung vor, wobei man nicht sagen kann, wer die Fahndung veranlaßt hat.
Der originale Fahndungsbefehl ist im 4. Jahr des Aurelian, im Phaophi, Phamenoth oder Pharmouthi
ausgestellt. Die Tagesangabe fehlt. Die Abschrift erfolgte ebenfalls im 4. Jahr des Aurelian, an einem 17.
eines fehlenden Monatsnamens. Bei Annahme, daß Befehl und Kopie am selben Tag geschrieben wurden,
käme als Ausstellungsdatum ein Tag zwischen dem 17. Phaophi und dem 17. Pharmouthi in Betracht,
was dem 14. 10. 273– 12. 4. 274 n. Chr. entspricht.
Möglich ist, daß eine Fahndung in zwei benachbarten Gauen ausgeschrieben ist und daher originaler
Fahndungsauftrag und Abschrift für den Nachbargau am selben Tag verfaßt wurden. Ein Beispiel aus der
Literatur ist nicht bekannt.
Der Fahndungstext ist mit Datum und autographen Unterschrift des Verantwortlichen (2. H.:
ἐρρῶσθαί σε εὔχομαιabgeschlossen.
Die Kopie wird beendet mit der formelhaften Endung ἕως τούτου τὸ ἀντίγραφον: vgl.
Anmerkung zu Z. 4. Nach der Unterschrift folgt wieder die 1. Hand und das Datum, an dem die Abschrift
hergestellt wurde.
1. Das ω ist deshalb die wohl wahrscheinlichste Ergänzung, da die τα Verbindung ziemlich sicher gelesen
werden kann und es sich somit kaum um einen ἱερόσυλος einen Tempelräuber, handeln kann. Literatur zum
Verbrechen allgemein: B. Baldwin, Crime and Criminals in Graeco-Roman Egypt,Aegyptus 43 (1963) 256–263,
sowie H. Harrauer und K. A. Worp, Mord und Schmuggel in Oxyrhyncha, ZPE 40 (1980) 139–142 und R.
Taubenschlag, Das Strafrecht im Rechte der Papyri, Leipzig u. Berlin 1916.
2. Das ἀλλὰ καὶ αὐτόςsetzt möglicherweise ein οὐ μόνον voraus, was in dieser Zeit eine beliebte
Formulierung ist. Siehe P.Oxy. XLII 3048, 7ff.: ....οὐ μόνον ὁ πυρὸς ἀλλὰ καὶ ἡ οἰκία ἔνθα
εὑρίσκεται ἐκδικηθήσεται τᾠἱερωτάτῳ ταμιείῳ (“...sollte sich einer weigern, seinen Privatvorrat an
Korn zu melden, so wird von der Staatskasse beides konfisziert: das Korn, und das Haus, in dem es sich befindet...”)
und P.Oxy. XII 1409, 23ff: τῆς Αἰγύπτου προηρημένοις οὐ μόνον περὶ χωμάτων ἀλλὰ καὶ
περὶ αὐτῆς τῆς ψυχῆς τὸν ἀγῶνα ἑξει … (“...wenn einer den Anweisungen nicht nachkommt, so muß
er dafür nicht nur mit seinem Vermögen, sondern auch mit seinem Leben haften ...”): Hinweis von Fritz Mitthoff.
Das Wort ζητηταῖος ist bis jetzt noch nicht belegt. Es könnte entweder eine auditive Schreibweise für
ζητητέος sein oder eine noch nicht bekannte Adjektivform, die wie z. B. ἀποτρόπαιοςgebildet wird. Auch ist
nicht ersichtlich, wodurch der Plural ἐν τοῖς ζητηταίοιςbegründet ist. So bleibt vor allem offen, ob mehrere
Personen zu Fahndung ausgeschrieben sind und dadurch der Plural begründet wäre, oder ob z. B. Steuergeld oder
Naturalabgaben (P.Oxy. XLII 3048,7: οὐ μόνον ὁ πυρός) gesucht werden und darin der Plural begründet ist.
69. Abschrift eines Fahndungsbefehls
142
Daßτὸἱερώτατον ταμιεῖον dabei eine wesentliche Rolle spielen kann, ergibt sich wiederum aus P.Oxy.
XLII3048, 9.
πρόθες“Hänge es aus!” Das ς ist nicht ganz erhalten, aber sicher, weil in öffentlichen Schreiben dieser Zeit
der Befehl zum Aushang mehrfach belegt ist. Siehe SB XVIII 13747, 16, sowie P.Panop. Beatty 2. 4, 97 und
P.Panop. Beatty 2, 6, 160; P.Panop. Beatty 2, 9, 244; P.Panop. Beatty 2, 9, 228; P.Oxy. XXXIII 2664, 9; P.Oxy.
XXXIV 2704, 14; P.Oxy. XLII 3050, 27, P.Oxy. LI 3613, 25.
4. Betreffend den Ausdruck ἕως τούτου τὸ ἀντίγραφον siehe mehrere Belege in Preisigke, WBI, z. B.
P.Oxy. VI 899, 33; P.Grenf. II 70, 19; SB I 5343, 53.
MARGIT BORNETT
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