Gliederung: Vorwort und Einleitung Pädagogische Leitideen

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Gliederung:
Vorwort und Einleitung
1. Pädagogische Leitideen
2. Beschreibung unserer Schülerschaft
3. Angestrebte Kompetenzen in Kulturtechniken / Kommunikation
3.1.
3.2.
3.3.
Deutsch
Mathematik
Unterstützte Kommunikation (UK)
4. Besondere Förderbereiche
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
Arbeits- und Berufswelt
Wohnen / Selbstversorgung
Mobilität / Freizeit / Öffentlichkeit
Partnerschaft und Sexualität
Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderung
Soziales Lernen / SV
5. Projekte / AGs (als Praxisbeispiele)
5.1.
5.2.
Schülercafé „Klack“
Schulrestaurant „Schleckermäulchen“
6. Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
7. Zusammenarbeit mit Eltern
8. Anhang/ Weiterentwicklungen
Vorwort
Die vorliegende Konzeption ist das Ergebnis einer zweijährigen Diskussion innerhalb
der Haupt- und Berufsorientierungsstufe (BO) auf der Grundlage der vorherigen
Arbeit. Inhalte und Zielsetzungen des Unterrichtes wurden reflektiert und neu
formuliert. Den Anstoß hierzu gaben sowohl die neuen „Richtlinien für Unterricht und
Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ (Erlass vom Januar 2013) als
auch die Umbenennung der vormaligen „Werkstufe“ in „Berufsorientierungsstufe“.
Hierbei handelt es sich um mehr als einen Etikettenwechsel, nämlich um eine
stärkere Orientierung unserer Schülerinnen und Schüler auf ihr Leben in der
Gesellschaft nach der Schulentlassung. In diesem Zusammenhang ist auch die
(zunächst probeweise) Einführung eines Praxistages der BO-Stufe seit Februar d.J.
zu sehen.
Einleitung
Ausgehend vom Hessischen Schulgesetz ist es Ziel unserer Schule mit dem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, bei Kindern und Jugendlichen in Unterricht
und Erziehung zur „Entfaltung ihrer Persönlichkeit beizutragen sowie ihre kulturelle
und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern“ (§50, Abs.5 HSchG). Dazu gehören (siehe
Richtlinien, Amtsblatt 3/13, S.102):

Selbstständigkeit und Selbstbestimmung in sozialen Bezügen

aktive und praktische Lebensbewältigung

Selbstvertretung und Mitverantwortung

Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken
Die Unterrichtsinhalte der BO-Stufe bauen auf den vorangegangenen Schulstufen
entsprechend dem Alter und Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen auf. Die Spätpubertät und Adoleszenz ist eine Zeit des Umbruchs der
gesamten Persönlichkeit, eine Zeit der tendenziellen Ablösung vom Elternhaus und
einer verstärkten Hinwendung auf das Leben außerhalb der Schule. Die Schule –
und hier insbesondere die BO-Stufe – vermittelt und fördert den Kontakt nach außen
nicht nur zum Arbeitsleben, sondern auch zu Möglichkeiten der Freizeit und des
Wohnens. Dieser Aufgabe unserer Schule kommt umso mehr Bedeutung zu, als
unsere Schülerschaft Freizeit überwiegend daheim verbringt und weniger soziale
Erfahrungen macht als andere Jugendliche.
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1. Pädagogische Leitideen
Die im Schulprogramm der JKS formulierten Grundsätze für den Unterricht und die
Erziehung unserer Schülerinnen und Schüler (SuS) gelten uneingeschränkt auch für
den Umgang mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen der BO-Stufe. Es sind
insbesondere:
- das Recht des jungen Erwachsenen auf Achtung
- seine/ ihre individuelle Begleitung und Förderung
- die Förderung seiner/ihrer Selbständigkeit und die Stärkung seiner/ihrer
Selbstbestimmung
- und – im Sinne des Namensgebers Korczak – das Recht des Menschen „auf
den heutigen Tag“.
Die Leitlinien für die Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung orientieren sich einerseits an den Lernvoraussetzungen und an den
individuellen Aneignungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Andererseits sind
sie den gesellschaftlichen Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler und den
gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichtet (vgl. hessische Richtlinien, 2013).
In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Förderung, den Kompetenzerwerb von
Schülerinnen und Schülern zu fördern. Für sie ist individuell zu planen, im Förderplan
zu dokumentieren und im jeweiligen Zeugnis evaluiert darzustellen in welchen
Kompetenzbereichen und Erfahrungsfeldern konkrete Kompetenzen aufgebaut und
Erfahrungen ermöglicht werden.
Unterricht und Erziehung werden dem Lebensalter und der Lebensphase gemäß
gestaltet. Diese Grundhaltung hat in der BO-Stufe Auswirkungen auf den Umgang
mit den Schülerinnen und Schülern ebenso wie auf die Auswahl der
Unterrichtsinhalte, Lernorte und Arbeitsformen.
Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres sollten den Schülerinnen und Schülern, die
dies wünschen, das „Sie“ angeboten werden. Zeugnisse und Berichte sollten ab
diesem Zeitpunkt ebenfalls in der „Sie“-Form geschrieben werden.
Schülerinnen und Schüler werden altersangemessen über ihrer Rechte informiert
und lernen weitergehende Möglichkeiten der Partizipation an demokratischen
Prozessen kennen; dies geschieht vor allem im Rahmen der Schülervertretung (SV).
Wo immer möglich, sollen die Schülerinnen und Schüler in die Planung von
Förderzielen eingebunden werden.
Neben der weitergehenden Förderung der Kulturtechniken, der Übung und
Vertiefung geeigneter Formen der Unterstützten Kommunikation (UK) gewinnt das
Lernen an außerschulischen Lernorten, bei Exkursionen, Projekten sowie Praktika in
Betrieben, Werkstätten und Tagesförderstätten an Bedeutung. Auch mit der
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Festen und Feiern können neue
Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben werden sowie gesellschaftliche Teilhabe
ermöglicht werden (vgl. hessische Richtlinien 2013).
Hierfür können ggf. bekannte Unterrichtsformen und Arbeitszeiten verändert und den
jeweiligen Projekten und Vorhaben angepasst werden.
Ein Schwerpunkt der letzten beiden Schulbesuchsjahre soll die persönliche Lebensund Zukunftsplanung beinhalten. Hier sind (noch einmal) Fragen zur Partnerschaft
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und Sexualität zu erörtern, ggf. Vorstellungen zum späteren Wohnen und zu einer
sinnvollen Freizeitgestaltung zu entwickeln, die Möglichkeiten eines „persönlichen
Budgets“ zu diskutieren und insbesondere realistische Perspektiven für einen
geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Stufenleitung, Pädagogen und Eltern wirken hier
auf der Basis der Wünsche des jungen Erwachsenen zusammen, indem sie
geeignete Kontakte mit außerschulischen Institutionen vermitteln und persönliche
Zukunftsgespräche mit dem Schüler / der Schülerin organisieren.
Mit dem Recht des Schülers „auf den heutigen Tag“ (Korczak) bleibt es eine wichtige
Aufgabe der Schule, den jungen Erwachsenen einen angenehmen Lern- und
Lebensraum zu organisieren und so zu gestalten, dass sie sich bis zu ihrem letzten
Schultag in ihrer Schule wohl fühlen und hier eine gute und erfüllte Lebenszeit
verbringen.
2. Schülerinnen und Schüler
Dem Schulgesetz entsprechend wird unsere Schule von Schülerinnen und Schülern
besucht, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich
„Geistige Entwicklung“ haben und damit zu dem Personenkreis von Menschen mit
geistiger Behinderung gehören. Geistige Behinderung liegt vor bei hochgradigen
Beeinträchtigungen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der
Gesamtpersönlichkeit und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass
die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich
auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt. Ursachen für die
beeinträchtigte Entwicklung liegen im pränatalen, perinatalen und postnatalen
Bereich.
Dennoch besuchen unsere Schule Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen
Lebens- und Schulerfahrungen sowie unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.
Ein großer Teil der Schüler kommt direkt aus Kindergärten in unsere Schule; ein
anderer großer Teil kommt zu uns, nachdem er bereits andere Schulen besucht hat.
Sie kommen von der Grundschule, der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„Lernen“ und/oder „körperliche und motorische Entwicklung“. Manche Schülerinnen
und Schüler kommen im höheren Alter ohne vorherige Beschulung zu uns.
Folgende Schülergruppen lassen sich unterscheiden:
- Schülerinnen und Schüler mit „klassischen“ Behinderungen genetischer u.a.
Bedingung, wie z.B. Down-Syndrom
- Schülerinnen und Schüler im Grenzbereich zur Lernhilfe, die teilweise
kooperativ an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Dreieich und
Neu-Isenburg gefördert werden.
- Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten
- Nicht (lautsprachlich) sprechende Schülerinnen und Schüler
- Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden Behinderung
- Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhaltensweisen
- Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Kulturkreisen und
Schulsystemen
- Bei vielen Schülerinnen und Schülern ist in zunehmendem Maße mit
sekundären Beeinträchtigungen in den Bereichen Verhalten, Wahrnehmung
und medizinische Versorgung zu rechnen, die die Schule in ganz besonderem
Maße (heraus-) fordern.
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Selbstverständlich lassen sich die Gruppen nicht immer eindeutig zuordnen, weil
Kombinationen möglich sind, alle Schülerinnen und Schüler verschieden sind. Sie
kommen mit den unterschiedlichsten Begabungen und Beeinträchtigungen zu uns,
benötigen unterschiedlichste Assistenz in der Lebensbewältigung, setzen sich auf je
eigene Weise mit dem Leben und dem Lernen auseinander. Manche haben
klassische geistige Behinderungen; andere sitzen außerdem im Rollstuhl; wieder
anderen
sieht
man
ihre
Behinderung
nicht
an.
Neben der geistigen Behinderung haben viele der Kinder und Jugendlichen auch
körperliche und/oder Sinnesbeeinträchtigungen zu bewältigen. Die Schülerinnen und
Schüler mit
Schwerstbehinderung sind in den Klassen integriert. Als
schwerstbehindert gelten Schülerinnen und Schüler, wenn zu deren geistiger
Behinderung eine weitere Behinderung oder Krankheit hinzukommt oder es sich um
eine sehr schwere Form der geistigen Behinderung handelt.
In der Schülerschaft zeigt sich in den letzten Jahren ein Wandel. „Klassische
Behinderungen“ nehmen ab und es ist eine relative Zunahme der Schülerinnen und
Schüler mit autistischen Verhaltensweisen und Verhaltensauffälligkeiten allgemein zu
registrieren. Nicht zu unterschätzen ist der Anteil an Traumatisierungen und anderen
psychischen Störungen.
3.
Angestrebte Kompetenzen in Kulturtechniken / Kommunikation
3.1.
Kompetenzbereich Deutsch
Mit dem Ausstieg aus dem Kurssystem gehen Veränderungen im Umgang mit den
Kulturtechniken einher. Für das Unterrichtsfach Deutsch bedeutet das eine vertiefte
Reflexion über den Unterrichts- und Schulalltag. Wo bieten sich Ansatzpunkte und
Möglichkeiten, Kompetenzen, die das Sachgebiet des Deutschunterrichtes betreffen,
in den Unterricht einzubinden? Wie können bereits erworbene Fähigkeiten und
Fertigkeiten im Lesen und Schreiben vertieft und erweitert werden?
Mögliche Organisationsformen des Unterrichtes, in denen das Fach Deutsch
aufgegriffen werden kann, sind:
Projektunterricht
Die Klassen der BO-Stufe übernehmen verschiedene Projekte, die dem Unterricht
einen Rahmen geben und auf bestimmte Ziele hinarbeiten. Die Selbständigkeit sowie
das Erlernen und Einüben routinierter Arbeitsschritte sollen dabei gefördert werden
und auf das Berufsleben vorbereiten. Im Kontext dieser Projekte können Übungen
und Aufgaben aus dem Themenspektrum des Deutschunterrichtes eine wichtige
Rolle spielen. Vom Schreiben einer Einkaufsliste, über Lesen kleiner Texte (z.B.
Anleitungen, Fahrpläne oder Rezepte) oder das Verfassen von Anschreiben und
Briefen bieten sich zahlreiche Anlässe,
schriftsprachliche Kompetenzen im
Unterricht abzufragen und weiter zu pflegen.
Differenzierungszeiten
In Phasen der Frei- oder Einzelarbeit bieten sich Zeitfenster, um den Schülerinnen
und Schülern (z.B. anhand eines Wochenplans) fachspezifische Arbeitsaufträge und
–blätter aus dem Deutschunterricht zukommen zu lassen. Sie bekommen in diesen
Differenzierungszeiten spezifisch an ihrem individuellen Lernstand ausgerichtete
Materialien zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie an Inhalten des
Deutschunterrichtes vertiefend arbeiten können.
Konkreter Fachunterricht
Neben anderen Unterrichtsformen ist es den Klassen freigestellt, weiterhin selbst
seine beliebige Anzahl an Fachunterrichtsstunden im Stundenplan zu verankern.
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Mindestens 1 Stunde Unterricht in den Kulturtechniken pro Woche ist für alle Klassen
Pflicht. In diesem Rahmen ist auch kooperatives Zusammenarbeiten zwischen
verschiedenen Klassen möglich, um beispielsweise Kleingruppen auf gleicher
Lernstandsbasis zu bilden. Darüber hinaus werden Kulturtechniken auch in den
verschiedenen Projekten geübt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen (im Rahmen ihrer Möglichkeiten)
 in der Lage sein, sich schriftlich sowie verbal auszudrücken
 sinnentnehmend kleine Texte lesen können
Die für die BO-Stufe (abhängig vom Vorwissen und Lernstand der einzelnen
Schülerinnen und Schüler) relevanten Inhalte umfassen:
 die Lautstruktur der gesprochenen Sprache
 mündliche und schriftliche Analyse und Synthese
 Schreiblehrgang (Schriftpflege/-gestaltung)
 Wörter und Sätze lesen, schreiben und verstehen
 Grammatik und Rechtschreibung
 Textgestaltung, Textarbeit, Textarten
 Sprechen und Sprechgestaltung
Innerhalb jedes Klassenteams übernimmt eine Kollegin oder Kollege verbindlich die
Verantwortung für den Kompetenzbereich Deutsch. Die Kolleginnen und Kollegen
der BO-Stufe nehmen an den Fachbereichskonferenzen verbindlich teil, so dass ein
Austausch über die inhaltliche Arbeit stattfindet.
3.2.
Kompetenzbereich Mathematik
Mathematische Fähigkeiten sind für die Strukturierung der Umwelt von großer
Bedeutung. Der Lernbereich Mathematik steht in engem Zusammenhang mit den
grundlegenden Lernbereichen Wahrnehmung und Bewegung sowie Denken und
Lernen.
Entsprechend den Vorgaben aus den hessischen Richtlinien für Unterricht und
Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (2013) erhalten die
Schülerinnen und Schüler der BO-Stufe eine gezielte Förderung in diesem Bereich.
Die Förderung knüpft an den bisherigen Inhalten der bis dahin besuchten Kurse und
erzielten Kompetenzen der Schüler an.
Als verbindliche Grundlage für die weitere Förderung dient auch weiterhin das
Konzept des struktur- und niveauorientierten Lernens nach Kutzer. Zur Verwendung
kommen weitere dieses Konzept unterstützende und ergänzende Ansätze und
Arbeitsmaterialien. Hierzu gehört u.a. die Berücksichtigung der Denkebenen nach
Bruner (s. Anhang).
In den Klassen der BO-Stufe erhalten die Schüler und Schülerinnen einmal
wöchentlich ein Angebot im Bereich Mathematik in einer nach ihren Fähigkeiten
zusammengesetzten Kleingruppe.In der Kleingruppe gibt es die Möglichkeit der
Lernstandskontrolle, die Vermittlung neuer und/oder erweiterter Lerninhalte, die
Anbahnung neuer Lernstrategien und Arbeitsmethoden. Weiterhin erhalten die
Schüler Aufgaben, die sie in ihren Klassen im Rahmen der Wochenplanarbeit
erledigen. Darüber hinaus werden Kulturtechniken auch in den verschiedenen
Projekten geübt.
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Die Förderpläne dokumentieren den Lernstand der Schüler und die verfolgten Ziele
für den jeweiligen Schüler sowie Situationen und Arbeitsaufträge innerhalb der
Klasse und/oder in der Projektarbeit. Mathematische Inhalte werden somit durch
vielfältige Übungsmöglichkeiten an allen Unterrichtstagen berücksichtigt.
Innerhalb jedes Klassenteams übernimmt eine Kollegin oder Kollege verbindlich die
Verantwortung für den Kompetenzbereich Mathematik. Die Kolleginnen und Kollegen
der BO Stufe nehmen an den Fachbereichskonferenzen verbindlich teil, so dass ein
Austausch über die inhaltliche Arbeit stattfindet.
3.3.
Unterstützte Kommunikation (UK)
UK ist ein Unterrichtsprinzip für jede Klasse. Aus diesem Grund sollen sich
Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich weiterbilden, um UK im Unterricht
einbeziehen zu können. Methoden und Materialien hierfür sind Gebärdenspräche,
Sprachausgabegeräte, Talker, Taster, All-turn-it-Spinner, Fotokarten, Ich-Bücher,
Kommunikationstafeln etc.
Auch ohne Kurssystem soll UK fest in den BO-Klassen verankert sein und z.B.
fachübergreifend in Projekten angeboten, einbezogen und gefördert werden. Die
Schüler sollen täglich mit ihren technischen Hilfsmitteln üben und differenzierte
Angebote bekommen bzw. im Unterrichtsablauf miteinbezogen werden. Weiterhin
soll UK-Schülern die Möglichkeit geboten werden, sich mit Schülern aus anderen
Klassen zum „Quasseln“ oder „Entspannen“ zu treffen – etwa während des Leseoder Rechenunterrichtes. Auch Nicht-UK-Schüler sollen sich UK zum Teil aneignen,
um ihre UK-Mitschüler besser zu verstehen.
Ziel: Die Schüler sollen mit Materialien ausgestattet werden, damit sie diese im
schulischen und außerschulischen Rahmen sowie nach Ende der Schulzeit als Mittel
des täglichen Lebens zu Kommunikationszwecken einsetzen können.
Unsere UK-Schüler werden mit großer Wahrscheinlichkeit nach Schulzeitende in die
Tagesförderstätten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehen. Daher
haben wir unsere Schüler mit UK-Bedarf gut auf den Übergang Schule–
Tagesförderstätte vorzubereiten. Hierzu wäre es sinnvoll, Kontakte zu den
Tagesförderstätten und deren Mitarbeiter herzustellen, um sich gegenseitig zu
informieren und zu hospitieren.
Beim Übergang in die Werkstatt bzw. Tagesförderstätte sollen die
Kommunikationsformen, die während der Schulzeit eingeführt wurden, dem Schüler
bekannt sein und von ihm genutzt werden, auch fortgeführt werden, um ihn von den
Kollegen/Mitarbeitern dort abzuholen, wo er steht. Zur Erreichung dieses Ziels ist der
Übergang Schule – Werkstatt/ Tagesförderstätte besser zu gestalten. Für jeden
Schüler, der unterstützt kommuniziert, soll in einem Übergabegespräch ein
Diagnostikbogen (z.B. das Diagnostikverfahren von Irene Leber – s.Anhang))
mitgebracht und besprochen sowie die individuellen Kommunikationsmittel vorgestellt
werden.
Aus derzeitigen Erfahrungen mit den Tagesförderstätten ist es wichtig bei unseren
Schülern eine verstehbare Ja-Nein-Mitteilung zu üben, eine Arbeitsfolie „schnelle“
Kommunikation zu erstellen und zu üben sowie ein System der
Botschaftenübermittlung zu finden (s. Anhang).
Aus jeder BO-Klasse sollte ein UK-Beauftragter bestimmt werden, um auf
Stufenebene gemeinsame Ziele und Inhalte zu vereinbaren.
7
4.
Besondere Förderbereiche
4.1.
Arbeits- und Berufswelt
Für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung stellt Arbeit eine aktiv
gestaltende und planvolle Auseinandersetzung mit der Umwelt dar.
Die Berufsorientierungsstufe hat das Ziel, auf das Arbeitsleben und eine
selbstbestimmte und realitätsorientierte Wahl des zukünftigen Arbeitsplatzes
vorzubereiten. Hierbei ist es wichtig, praktische Erfahrungen in Arbeitsabläufen zu
gewinnen und mit betrieblichen Anforderungen konfrontiert zu werden. Wichtige
Aspekte hierbei sind die Orientierung an der beruflichen Realität und die individuelle
Planung des Zuganges in die Arbeitswelt.
Praktika (in WfbMs /auf dem Arbeitsmarkt)
Die Schüler der (Haupt- und) BO-Stufe werden im Rahmen von verschiedenen
Praktika an die Berufswelt herangeführt. In der Regel finden pro Schuljahr ein bis
zwei Praktika statt, die unterschiedlich lange dauern können.
Wir arbeiten mit folgenden Werkstätten in unserer Region zusammen:





Werkstätten Hainbachtal in Offenbach
Werkstatt in Dieburg
Werkstatt in Mörfelden
Werkstatt Aumühle in Wixhausen
Werkstätten in Nieder-Ramstadt
Viele Werkstätten bieten für Schüler mit besonderen Fähigkeiten Außenarbeitsplätze
in verschiedenen Betrieben an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein oder
mehrere Praktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes zu absolvieren.
Schüler mit umfassender Behinderung haben die Möglichkeit, innerhalb der
Werkstätten ihr Praktikum in einer Tagesförderstätte zu verbringen.
Praxistage
Eine weitere Möglichkeit der beruflichen Orientierung kann ein Praxistag sein, in dem
der Schüler längerfristig einen oder mehrere Tage pro Woche in einem Betrieb, einer
Werkstatt oder in der Schule arbeitet.
Programm des Berufsbildungswerkes (bbw) Südhessen
Im Berufsbildungswerk Karben haben Schüler und Schülerinnen mit einer
Schwerbehinderung und einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung die
Möglichkeit an der „Initiative Inklusion“ teilzunehmen. Ziel dieses Projektes (von Nov.
2011 bis Dez. 2016) ist es, Perspektiven für den Zugang zum ersten Ausbildungsund Arbeitsmarkt abzuklären bzw. mögliche Alternativen zum Übergang in eine
WfbM zu entwickeln.
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Nach einer Potentialanalyse (Modul 1) und einer vertiefenden berufsfeldbezogenen
Orientierung (Modul 2) durch Praktika in Betrieben oder in Werkstätten können die
Optionen der Schüler und Schülerinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
geklärt werden.
4.2.
Wohnen/ Wohntraining
Grundgedanken:
Die BO-Stufe sieht es als eine ihrer Aufgaben an, die Schülerinnen und Schüler ihren
individuellen Möglichkeiten entsprechend auf ein sich selbstvertretendes Leben
vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund ist die Vorbereitung auf ein bei vielen weit in
der Zukunft liegendes Ereignis, wie einen Auszug aus dem Elternhaus, durchaus
angebracht.
Thesen:
 Wohnen ist keine Tätigkeit wie z.B. Fahrrad fahren, Tisch decken, Schreiben,
etc..
Aus diesem Grund ist es als solches auch nicht zu lernen.
 Wohnen bzw. selbstständiges Wohnen setzt viele Kompetenzen aus den
verschiedensten
Bereichen
des
Lebens
voraus.
Zum
Beispiel:
Tagesstrukturierung, Geld verwalten, Einkaufen, Kochen, Lesen, Schreiben,
Wäsche waschen, Körperhygiene, Freizeitplanung und –gestaltung, Pflege von
Sozialkontakten und vieles weitere mehr.
 Wohnen heißt heute nicht mehr zwangsläufig alleine Wohnen bzw. ohne
Unterstützung Wohnen. Es gibt ein sehr ausdifferenziertes System an
Möglichkeiten des Unterstützten Wohnens für Personen mit Behinderung. Drei
Formen als Beispiele:



Wohnheime/ Wohnanlagen, mit engem Unterstützungssystem rund um die
Uhr
an Wohnanlagen angegliederte Außenwohngruppen (zeitlich reduzierte
Unterstützung im Vergleich zur Wohnanlage, diese aber immer als ‚BackUp’ im Hintergrund)
‚Betreutes Wohnen’, als Form des Wohnens mit einer individuell
zugeschnittenen Unterstützung und Wohnkultur (WG, Partnerschaft,
alleine Wohnen)
 Alleine Wohnen bzw., der Auszug aus dem Elternhaus braucht die Motivation des
Ausziehenden. Ist diese nicht vorhanden, ist eine unkomplizierte und positive
Umsetzung kaum denkbar.
Aufgaben der BO-Stufe bezüglich der Kompetenzbildung
im Bereich ‚Ausziehen/ Wohnen’:
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 Die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Tätigkeiten rückt unter dem
Fokus der Selbstständigkeit in den Mittelpunkt der unterrichtlichen Arbeit.
 Inhalte und Themen sind z.B.:





…das Leben nach der Schulzeit
…‚Hauswirtschaftlicher Unterricht’
…individuelle Trainings ‚Busfahrtraining’, ‚Einkaufstraining’, etc.
…Schulübernachtungen und Klassenfahrten mit dem Schwerpunkt
‚Selbstversorgung’
…regelmäßige Informationsarbeit (z.B. Infoabende mit Trägern von
Wohneinrichtungen) zum Thema Wohnen/ Betreutes Wohnen
Ziel und Vision zum Thema Wohnen:
 Enge Kooperation mit Anbietern von betreuten Wohnangeboten mit der
Möglichkeit zur Hospitation und des von der Schule begleiteten Probewohnens in
bestehenden Strukturen.
 Eine schuleigene, barrierefreie Wohnung zum Zwecke von ‚Wohn- und
Selbstständigkeitstrainings’ wäre eine in der Zukunft erstrebenswerte und
pädagogisch sinnvolle Erweiterung des Angebotes der Janusz Korczak-Schule.
 Die hiermit einhergehenden formellen Fragen, wie zum Beispiel ‚flexibles
Einsetzen von Unterrichts- und Pädagogenarbeitszeit (z.B. Unterricht von 18-22
Uhr in der Schulwohnung), Versicherungsschutz etc., sind in der Verfolgung und
Umsetzung der Vision stets mit zu bedenken und zu klären.
4.3.
Mobilität
Grundsätzliche Überlegungen: Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung zur Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft und „ein Schlüssel für Selbstbestimmung,
Persönlichkeitsentfaltung und gesellschaftliche Integration. Ihr kommt besonders in
den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit große Bedeutung zu“. (*) Je
selbstständiger und mobiler ein Mensch mit Behinderung ist, umso eher kann er am
öffentlichen Leben teilnehmen.
Richtlinienbezug: Die Schülerin / der Schüler kann
 sich mit oder ohne Hilfsmittel fortbewegen (z.B. Rollstuhl, Rollator, Fahrrad)
 als Fußgänger und als Fahrradfahrer Verkehrszeichen und Verkehrsregeln
beachten und sicher am Straßenverkehr teilnehmen
 den öffentlichen Nahverkehr nutzen (**)
Angestrebte Kompetenzen betreffen
 Planung und Organisation
 Orientierung
 Regelkenntnis
 Gefahrenbewusstsein
 Kommunikation (auch über Telefon, Handy)
 Flexibilität (z.B. bei unvorhergesehen Ereignissen Hilfe holen können)
10
Förderung der Mobilität im Unterricht:
 im schulischen Umfeld: Orientierung im Schulgebäude,
Schulgelände, in der näheren Umgebung
 in der Stadt: verkehrsgerechtes Verhalten
 Mobiltätstraining: Stadtbus, Bahnfahren (u.a. Fahrpläne lesen)
 Jugendverkehrsschule (auch schon in der Hauptstufe)
auf
dem
Öffentlichkeit
Grundsätzliche Überlegungen: Aufgabe der Schule ist es, junge Menschen für ihr
Leben in der Gesellschaft möglichst umfassend darauf vorzubereiten,
„eigenverantwortlich am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt für den Besuch
öffentlicher Veranstaltungen ebenso wie für die Nutzung öffentlicher
Dienstleistungen,
institutionellen
Angeboten
oder
die
Mitwirkung
im
gesellschaftlichen Umfeld.“ (*)
Richtlinienbezug: Die Schülerin / der Schüler kann
 sich über öffentliche Veranstaltungen informieren
 gesellschaftliche Konventionen bei der Teilnahme an kulturellen und
sportlichen Veranstaltungen beachten
 die eigenen Rechte als Behinderte(r) einfordern und Hilfssysteme nutzen, z.B.
gesetzliche Betreuung, persönliches Budget
 sich an demokratischen Prozessen beteiligen, die eigene Meinung vertreten
und Entscheidungen treffen (z.B. Abstimmungen, Schülervertretung)
 die Bedeutung der Menschenrechte für sich und andere erkennen
Vorbereitung in der Schulzeit:
 aktive Teilnahme am öffentlichen Leben: sich in der Stadt bewegen
(Einkaufen, Behörden, Post, Schwimmbad, Bibliothek u.a.)
 Verhalten in der Öffentlichkeit: Höflichkeitsformen wie „Sie“-Anreden, Distanz
etc.
 Umgang mit Medien und Informationsbeschaffung
 Politische Bildung: Vorbereitung auf Wahlen u.a.
Freizeit
Grundsätzliche Überlegungen: Freie und gebundene Zeit werden im Wechsel erlebt.
So lässt sich die Lebenszeit aufteilen in
 fremdbestimmte Zeit in Arbeit oder Schule
 zweckgebundene Zeit wie etwa beim Essen, Schlafen, Kochen
 eigentliche Freizeit
Freizeit mit freien Wahlmöglichkeiten „bietet Raum für die Erfüllung vielfältiger
Bedürfnisse:
 Erholung und Entspannung
 Ausgleich und Vergnügen
 Selbsterfahrung und Selbstbesinnung
 Kommunikation und Geselligkeit
 Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
 Kreative Entfaltung
 Lebenslanges Lernen“ (*)
Richtlinienbezug: Die Schülerin / der Schüler kann
11

kulturelle, sportliche und freizeitorientierte Angebote nutzen (z.B. Sportverein,
Theater) bzw. initiieren (z.B. Einladung zur Geburtstagsfeier, Spielnachmittag,
Fußball spielen)
 sich über aktuelle öffentliche Veranstaltungen informieren
Vorbereitung in der Schulzeit:
 Freizeit von Arbeitszeit unterscheiden: Pausen, Entspannung nach der Arbeit
(z.B. auch bei Praktika)
 Kennenlernen verschiedener Freizeitorte: Jugendzentren, Kino, Theater, Zoo,
VHS, Ausstellungen, Museen, Disco, Konzert, Fitness-Studio, Ausflüge,
Reisen u.a.
 Restaurantbesuche: Tischmanieren, Kleidung
 Freizeiterziehung im Rahmen eines (eventuellen) Wohntrainings: Spiele,
Musik, Zeitschriften, Fernsehen, Computer und Internet
 Erstellen eines Freizeitführers
 Kontakte zu örtlichen Vereinen
Quellen:
(*)
Bayerischer Lehrplan für die Berufsschulstufe – Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung (2007)
(**)
„Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung“, Amtsblatt 3/13
4.4.
Partnerschaft und Sexualität
Grundsätzliche Überlegungen
Die Schülerinnen und Schüler sollen „Ausdrucksmöglichkeiten für die eigenen
Gefühle und die anderer kennen lernen, die eigene Geschlechterrrolle entwickeln,
Beziehungsstrukturen (…) erkennen, aufbauen, halten und nutzen, um (…) sich als
Teil der Gesellschaft zu erleben.“ Interaktion mit anderen – und gerade in einer
Partnerschaft – bedeutet, „Rücksichtnahme, Wertschätzung, Respekt, Zuneigung
und Toleranz, aber auch Abgrenzung, Ablehnung, Meinungsverschiedenheiten zu
kennen und den Umgang damit zu lernen.“ (*) Anzustreben ist ein möglichst
selbstbestimmter und verantwortungsvoller Umgang mit sexuellen Bedürfnissen. Vor
der Schulentlassung sollten die Schülerinnen und Schüler soweit wie möglich über
die Thematik informiert sein, bevor sie z.B. in eine Werkstatt oder in ein Wohnheim
kommen.
Kompetenzen
A. aus dem Kompetenzbereich „Soziale Beziehungen“, insbesondere das
Erfahrungsfeld „Soziale Kontakte, Beziehung und Sexualität“:
Die Schülerin / der Schüler
 baut Kontakt auf
 nimmt Zuwendung und Zuneigung an und gibt sie weiter
 entscheidet, ob sie / er Beziehungen fortsetzen oder abbrechen möchte
 erlebt Lösungsprozesse und Trennungen
 kennt verschiedene Partnerschaften und Formen des Zusammenlebens
 entwickelt eigene Vorstellungen über Partnerschaft und Familie
 erlebt eigene sexuelle Bedürfnisse
12




nimmt eigene sexuelle Bedürfnisse wahr, äußert sie und kennt Formen, sie zu
erleben
achtet die sexuelle Selbstbestimmung anderer
kennt juristisch nicht zulässige Formen der Sexualität
erkennt sexuelle Übergriffe, zieht Grenzen, wehrt sich und holt gegebenenfalls
Hilfe, z.B. nonverbale Hilfe, Selbstverteidigung, Selbstsicherheitstraining
B. aus dem Kompetenzbereich „Gesundheitsvorsorge“, insbesondere die
Erfahrungsfelder „Hygiene / Körperbewusstsein / Sexualität“
Die Schülerin / der Schüler
 pflegt den eigenen Körper entsprechend pubertärer Veränderungen und
Notwendigkeiten, z.B. Intimhygiene, Rasieren, Duschen
 erkennt die eigene Privat- und Intimsphäre und die des Gegenübers,
akzeptiert sie und grenzt sich ab
 erlebt in der persönlichen Umgebung Schwangerschaft und Geburt
 probiert am Modell Präventionsmaßnahmen aus, z.B. mit Kondomen
 kennt verschiedene sexuelle Verhütungs- und Präventionsmaßnahmen
 kennt Vorgänge von Schwangerschaft, Geburt und Säuglingspflege
 entwickelt eigene Vorstellungen über Familienplanung
 kontaktiert Institutionen und Fachberatungsdienste, z.B. Gynäkologe,
Urologe, Hebamme, Pro familia, Beziehungsberatung u.ä. und sucht sie
auf
Unterrichtsorganisation
Basierend auf die Kenntnisse aus dem Unterricht insbesondere der Hauptstufe (etwa
zu den Themen „Körperliche Reifung“ oder „Freundschaften“) und ausgehend von
den Erfahrungen in der Klasse und in der Schule oder in anderen Gemeinschaften,
rückt in der BO-Stufe die Thematik „Partnerschaft“ mit ihren sozialen und sexuellen
Aspekten in den Mittelpunkt.
Die Thematik kann im Unterricht aus aktuellem Anlass aufgegriffen werden (z.B. bei
Liebesbeziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern oder nach einem
Praktikum) oder im Stundenplan ausgewiesen werden – zum Teil in getrennt
geschlechtlichem Unterricht je nach Aspekt. Phantasien (z.B. „Traumgirl“ oder
„Traumboy“) wie auch unrealistische Vorstellungen über das Heiraten (etwa der
Lehrerin oder des Lehrers) sind zur Realität in Bezug zu setzen. Da Lehrkräfte
gerade bei der sensiblen Thematik an Grenzen stoßen (können), ist die Kooperation
mit den Eltern zu suchen.
(*)
Die Zitate stammen aus den „Richtlinien für Unterricht und Erziehung im
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“, Amtsblatt 3/13, S. 113
13
4.5.
Förderung
von
Schülerinnen
Schwerstmehrfachbehinderung
und
Schülern
mit
1. Grundsätzliche Vereinbarungen:
Die
Förderung
von
Schülerinnen
und
Schülern
(SuS)
mit
Schwerstmehrfachbehinderung (SMB) und der für sie angestrebte Kompetenzerwerb
hat auch in der Berufsorientierungsstufe den gleichen Stellenwert wie die Förderung
aller übrigen SuS.
SuS mit SMB haben in der JKS qualitativ (=Förderung durch pädagogische
Fachkräfte)
und quantitativ (=im Stundenplan oder Förderplan ausgewiesene Förderzeiten)
keinen geringeren Anspruch als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler.
Besondere Berücksichtigung finden stets auch aktuelle (oder andauernde)
gesundheitliche Fragestellungen sowie therapeutisch notwendige Maßnahmen,
gerade, wenn diese in die schulische Arbeit integriert werden. Der fachliche
Austausch mit Ärzten, Therapeuten und Fachkräften im Bereich der
Sinnesbeeinträchtigungen sowie die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern haben
bei dieser Schülerschaft besondere Priorität.
Bei der jeweiligen individuellen Förderplanung sind gesundheitliche Aspekte (z.B.
Ernährungsfragen, Belastbarkeit, Einschränkungen der Mobilität) i.d.R: vorrangig
gegenüber pädagogischen Zielplanungen.
Wie bei allen anderen SuS wird auch bei solchen mit SMB die Intimsphäre geachtet.
Die Förderpflege im intimen Bereich wird durch eine gleichgeschlechtliche
Lehrperson oder Hilfskraft durchgeführt.
2. Kompetenzbereiche
SuS mit SMB sollen in möglichst vielen Erfahrungsfeldern am sozialen Leben
teilhaben und hierbei Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben.Folgende
Kompetenzbereiche genießen hohe Priorität:
A: Aus dem Kompetenzbereich Sprache und Kommunikation
besonders die Erfahrungsfelder „Basale Kommunikation“ und „Unterstützte
Kommunikation“
(Alle SuS sollen verstehbare Ja-Nein-Mitteilungen machen können und ein individuell
praktikables System der Botschaft-Übermittlung nutzen können: z.B. Gebärden,
Kommunikationsordner, Talker, PC …..Das Erlernen und Erhalten dieser
Kompetenzen ist Bestandteil jeden Unterrichts in der BO-Stufe).
B: Aus dem Kompetenzbereich Soziale Beziehungen
besonders die Erfahrungsfelder „Selbst- und Fremdwahrnehmung“ und „soziale
Kontakte, Beziehung und Sexualität“.
(Alle SuS erleben sich in ihrer jeweiligen Befindlichkeit wahrgenommen und
angenommen. Kontakt und Dialog haben ihren Platz im Rahmen von Einzelförderung
14
und Therapie, Förderpflege und Nahrungsaufnahme aber auch im Rahmen der
Teilhabe am Unterricht in der Gesamtgruppe oder auch als gewählter
Klassensprecher in der SV; die SuS können u.a. die Kompetenz erwerben, Wünsche
und Befindlichkeiten mitzuteilen, Wünsche und Befindlichkeiten anderer
wahrzunehmen, ggf. auch in angemessenem Rahmen auszuhalten – z.B. Lautstärke
–
Angebote anzunehmen oder auch zurückzuweisen…)
C: Aus dem Kompetenzbereich Bewegung und Mobilität
besonders die Erfahrungsfelder „Mobilität“ und „Spiel“
(Alle SuS erleben Veränderungen der Raumlage und führen im Rahmen ihrer
Möglichkeiten motorische Grundformen aus, z.B. liegen, greifen, sitzen, stehen…
Die SuS erleben die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen körperlichen Kraft und
setzen sie angemessen ein.
Hierbei werden vielfältige Spiele und Angebote in die Förderplanung aufgenommen,
z.B.
- Psychomotorische Förderung
- Therapeutisches Reiten oder heilpädagogisches Begleiten
- Schwimmen oder Förderung im Bewegungsbad
D: Aus dem Kompetenzbereich Selbstversorgung
besonders
die
Erfahrungsfelder
„
Ernährung“
und
„Freizeitund
Erholungsaktivitäten“.
(Alle SuS nehmen Nahrung und Getränke auf; sie erleben die für sie angemessene
Vielfalt und die für sie mögliche Selbständigkeit. Alle SuS erleben die Gemeinschaft
bei Mahlzeiten; sie erleben das Essen und Trinken in der Öffentlichkeit. Die SuS
besuchen Freizeiteinrichtungen und verabreden sich mit anderen).
E: Aus dem Kompetenzbereich Ästhetik und Kreativität
besonders die Erfahrungsfelder „Musik (und Tanz)“ sowie „bildnerisches Gestalten“
(Alle SuS erfahren Rhythmen, erzeugen mit Materialien oder ihrer Stimme
Geräusche und Klänge; sie erleben vielfältige Formen von Musik, können Vorlieben
äußern oder Missfallen kund tun – z.B. „zu laut“ …“traurig“…
Alle SuS nehmen Materialien, Farben, Formen, Flächen sinnlich wahr und
experimentieren mit diesen).
F: Aus dem Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft
besonders die Erfahrungsfelder „Kultur, Sport, Freizeit“ (vgl. C und D), „Ethik“ und
„Zeit“.
(Alle SuS erleben Feste und Rituale im Jahresablauf und in verschiedenen
Lebensphasen. Sie sind konfrontiert mit dem Rhythmus des Tages, Ankunft und
Abschied, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, Geburtstagen, dem Tod ….
Die SuS können sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten orientieren, wenn ihnen
ritualisiert erkennbare Strukturen angeboten und sie ggf. einfühlsam individuell
begleitet werden.
Wie alle anderen SuS der JKS laden auch SuS mit SMB mögliche Gäste zu ihrer
individuellen Zukunftskonferenz ein).
15
4.6.
Soziales Lernen / Schülervertretung (SV)
Das Hessische Schulgesetz und die Bedeutung für die Förderschule
Das Hessische Schulgesetz vom 14.06.2005 beschreibt in §122 den Bildungsauftrag
aller Schulen in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht aller Schülerinnen und Schüler
(SuS) in Bezug auf die Partizipation an Schulen durch die Schülervertretung.
Zu Absatz (1)
- SuS der Grund - / Primarstufen sind in die Arbeit der SV einzuführen.
- SuS können Klassensprecher wählen.
Differenzierte Umsetzung in der JKS:
- Die SuS der Grund – und Mittelstufe werden auf die SV –Arbeit vorbereitet
(Soziales Lernen, Peer – Group machen eine Einführung für
Mittelstufenklassen im Übergang zur Hauptstufe).
Zu Absatz (2)
- SuS der Mittel- und Oberstufe wählen Klassensprecher/innen
- Die Amtszeit beträgt 1 Jahr.
Differenzierte Umsetzung in der JKS:
- SuS
der
Hauptund
Berufsorientierungsstufe
wählen
Klassensprecher/innen.
- Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Zu Absatz (3)
- Die Klassensprecher/innen bilden den Schülerrat.
Differenzierte Umsetzung in der JKS:
- Alle gewählten Klassensprecher + Klassensprechervertreter der Hauptund Berufsorientierungsstufe bilden die Schülervertretung.
- Die
beiden
Klassensprecher
+
Klassensprechervertreter
sind
Ansprechpartner und Botschafter für ihre eigenen Klassen.
- Sie dürfen die Klassenratsstunde ihrer Klasse leiten.
Zu Absatz (5)
- Der Schülerrat übt Mitbestimmungsrechte aus.
- Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher, die Stellvertreterin oder der
Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schülerrats können an
den Gesamtkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen.
Differenzierte Umsetzung in der JKS:
- Der
Schülerat
heißt
bei
uns
Schülervertretung
und
übt
Mitbestimmungsrechte aus.
- Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher, die Stellvertreterin oder der
Stellvertreter können an den Gesamtkonferenzen, Stufenkonferenzen und
an der Schulkonferenz teilnehmen. Sie werden von der Konferenzleitung
zu verabredeten Tagesordnungspunkten als Gäste eingeladen und können
die Anliegen der Schülerschaft mit einbringen.
Zu Absatz (7)
- Mindestens 1mal im Jahr wird eine Schülerversammlung einberufen.
Differenzierte Umsetzung in der JKS:
- Eine Vollversammlung mit allen SuS wird nach Bedarf einberufen.
Zu Absatz (8)
- Die Schulleiterin / der Schulleiter soll dem Schülerrat geeignete Räume
und die für die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Zeit zur Verfügung
16
stellen.
Dem
Schülerrat
soll
die
Benutzung
der
Schulverwaltungseinrichtungen gestattet werden.
Differenzierte Umsetzung in der JKS:
Die SV Sitzung findet jede Woche, dienstags von 9.00 – 10.30 Uhr im
Multifunktionsraum der Schule statt. Die SV erhält notwendiges Material
aus der Schulverwaltung und Zugang zu geeigneten Räumen.
Zu Absatz (9)
- Auf Förderschulen finden Absatz 1 -8 Anwendung, soweit die besondere
Aufgabenstellung dieser Schulen es nicht ausschließt.
Differenzierte Umsetzung in der JKS:
- Förderschullehrer/innen und Erzieher/innen entwickeln ein differenziertes
Konzept für die SuS unserer Schule.
Weiterentwicklung der Organisation der Schülervertretung:
Vor den Herbstferien finden die Klassensprecherwahlen in der Haupt- und BO-Stufe
statt. Alle Klassen der H- und BO-Stufe wählen jeweils einen Klassensprecher und
einen Vertreter in freier und geheimer Wahl. Nach den Herbstferien würdigen die SVMitglieder die Arbeit der scheidenden Klassensprecher und es findet eine
Selbstreflexion statt: Erstellung eines Kompetenzbildes. Dann erfolgt die Übergabe
an die neu gewählten Klassensprecher.
Die gewählten Klassensprecher bilden die Schülervertretung für die nächsten zwei
Schuljahre.
Die SV-Konferenzen werden von den beiden sogenannten SV- Lehrkräften oder
zusätzlich vonErzieher/innen vorbereitet und begleitet. Die SV besteht in der Regel
aus 10 bis 12 SuS. Die Struktur der SV-Sitzung wurde neu gestaltet, so dass die
SuS besser partizipieren können. Die SuS werden in der SV-Sitzung je nach ihrem
Assistenzbedarf personell und im Sinne der Unterstützten Kommunikation begleitet.
Es wurden SV-Materialien entwickelt, die allen SuS die Mitarbeit ermöglichen und es
wurden personelle Vorraussetzungen geschaffen, die den Assistenzbedarf der SuS
decken. SuS mit umfassendem Assistenzbedarf werden von Hilfskräften (FSJ oder IHelfern) ihrer Klasse begleitet.
Seit November 2011 werden von der gesamten Schülerschaft zwei Schulsprecher
gewählt.
In der SV werden die Aufgaben von Schulsprechern erarbeitet. Aus dem Kreis der
SV-Mitglieder werden Kandidaten aufgestellt, die sich der Schülerschaft bei einer
Vollversammlung vorstellen. Alle Klassen der Schule erhalten im Anschluss
Wahlzettel und wählen innerhalb einer Woche klassenintern eine Schulsprecherin
oder einen Schulsprecher. Der/die Kandidat/in mit den meisten Stimmen wird 1.
Schulsprecher, der/die mit den zweitmeisten wird 2. Schulsprecher.
Die beiden Schulsprecher werden von den Veranstaltern der Gesamtkonferenz, den
beiden Stufenkonferenzen und in den für die Schülerbeteiligung wichtigen Treffen
(beispielsweise Schulfestplanung) zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten
eingeladen. Sie erarbeiten mit Unterstützung der SV- Lehrer/innen Redebeiträge der
SV.
Fortbildung Schülervertretung:
Die SV macht alle 1-2 Jahre einen Fortbildungstag mit allen SV- Mitgliedern. Wichtig
sind Fortbildungen mit qualifizierten externen Bildungsreferenten zu Themen wie
Kinderrechte, Menschenrechte und Demokratieerziehung.
17
5. Projekte / AGs (als Praxisbeispiele)
5.1.
Projektidee: Café Klack
Wann
Was
Mittwoch
Einkaufen
4.
+
5.
Stunde
Wer
Warum
2 Schüler + 1 Einkaufstraining
Pädagoge
So selbständig wie möglich
Mathe:
Geld,
Mengen;
Deutsch:
Lesen
d.
Einkaufzettels
BildWortebene
UK: Einsatz von UK-Geräten
Mittwoch
Aufgaben
zum 5 Schüler + 1
Mathe: Umgang mit Euro4.
+
5. Euro/Umgang mit Pädagoge
+ münzen u. kleinen Scheinen,
Stunde
Gästen;
FSJ
Geld wechseln üben
Dekoration;
Deutsch: Wie spreche ich mit
Material
den Gästen (Rollenspiele)
herstellen
UK: Wie setze ich den Stepby-Step im Café-Betrieb ein
Herstellen von Bild- und
Fotokarten für den CaféBetrieb
Mittwoch
Klassenrat:
alle
8.
+
9. Wir
wählen
Stunde
gemeinsam aus,
was wir für das
Café backen.
Einkaufszettel
schreiben für die
nächste Woche
Jeder beteiligt sich an der
Auswahl
anhand
von
Bildmaterial
UK: Einsatz Go Talk
Mathe:
Mengen
fürs
Einkaufen
Deutsch:
Einkaufszettel
schreiben, je nach Lernstand
Donnerstag Wir
backen alle
4.
+
5. gemeinsam einen
Stunde
Kuchen etc. für
das Café
Mathe: Umgang mit Mengen
(abmessen, abwiegen), Zeit
(Küchenuhr stellen)
Deutsch: Rezept lesen und
umsetzen
UK: Einsatz Power Link
Donnerstag Abrechnen
der 1-2 Schüler + 1 Mathe:
Umgang
mit
4.
+
5. Kassenbelege
Pädagoge
Eurobeträgen
Stunde
Freitag
Essenswagen mit 1-2 Schüler (+ 1 Mit Hilfe einer Checkliste die
1. Stunde
Getränken
und Pädagoge)
Wagen bestücken.
Material fürs Café
Deutsch: Checkliste lesen
bestücken
und umsetzen
Freitag
Schülercafé
alle
Einüben der Arbeitsabläufe,
4 + 5 Stunde Aufbau
auf Anweisungen hören
Thekendienst
(Vorbereitung
auf
die
Spülmaschine
Arbeitswelt)
18
Aufräumen
Thekendienst Kasse:
Mathe: Umgang mit Euro,
Mengen
Deutsch: Umgang mit den
Gästen:
Begrüßung
etc.,
Einsatz von UK-Geräten
Thekendienst Getränke:
Gastronomie: Portionieren
Spülmaschinendienst:
Hauswirtschaft: Abräumen
und Einräumen
Die Schüler sollen in den Projektzeiten Listen führen, damit sie wissen wer wann,
welche Aufgaben erledigt hat oder noch erledigen muss (Transparenz für alle). Evtl.
Gespräche führen: Was willst/musst du noch üben?
Es soll eine Gebärde des Monats rund um das Café geben.
Seitdem die BO-Stufe kein Kurssystem mehr hat, können wir Mittwoch im 1. Block
das Rezept auswählen und die Einkaufsliste schreiben und müssen das nicht eine
Woche vorher machen. Sokönnen wir auch den 1. Block freitags nutzen, um das
Café in Ruhe aufzubauen. Die Schüler hätten dann auch die Möglichkeit, es
selbständiger zu tun.
5.2.
Projekt: Schulrestaurant Schleckermäulchen
Klasse: BO3, Schuljahr 2012/2013 2. Schulhalbjahr
Wann
Was
Montag
Einkaufsliste
4.+5. Stunde erstellen
Wer
Warum
2 Schüler und
1 Pädagoge
Selbständigkeitstraining
Deutsch: Rezept lesen, die Einkaufsliste
schreiben.
Mathe: Die Mengen ausrechnen,
umrechnen vom Rezept (4 Personen)
auf benötigte Menge (Anzahl der Gäste).
UK: Einsatz von UK Geräten.
Montag
Übungen zum 5 Schüler und Mathe: Übungen zum Umgang mit Geld.
4.+5. Stunde Thema Einkauf 1
Pädagoge Mengen aus dem Rezept addieren.
und 1FSJ
Deutsch: Einkaufsliste schreiben, Wortbzw Bilderkarten herstellen.
UK:
Montag
Einkaufen
8.+9. Stunde
2 bis 3 Schüler Einkaufstraining so selbständig wie
1 Pädagoge
möglich.
Deutsch: Lesen der Einkaufsliste, finden
der richtigen Lebensmittel.
Mathe: Richtige Mengen einkaufen,
richtige
Geldmenge
bezahlen,
Wechselgeld kontrollieren.
UK:
19
Montag
Aufgaben zum 4 bis 5 Schüler
8.+9. Stunde Euro, Umgang 1
Pädagoge
mit
Gästen, und 1 FSJ
Dekomaterial
herstellen
Deutsch: Wie spreche ich mit den
Gästen (Rollenspiele).
Mathe: Umgang mit Euromünzen und
kleinen Scheinen, Geld wechseln üben,
Kassenzettel kontrollieren.
UK:
Dienstag
Aufbau
des Serviceteam
4.+5. Stunde Schulrestaurant
Aufbau
des
Schulrestaurants
so
selbständig wie möglich.
Deutsch: Begrüßung sn die Tafel
schreiben.
Mathe: Tische nach Anzahl der Gäste
eindecken.
UK:
Dienstag
Zubereitung des Küchenteam
4.+5. Stunde Mittagessens
Deutsch: Rezept lesen und umsetzen.
Mathe: Richtige Mengen erfassen.
UK:
Dienstag
Bedienung
6.+7. Stunde Gäste
Deutsch: Bestellungen aufnehmen.
Mathe: Rechnung erstellen, kassieren.
UK:
der Serviceteam
Dienstag
Aufräumen der Küchenteam
6.+7. Stunde Kochutensilien
Lernziel: Möglichst selbständig Spülmaschine einräumen, Kochutensilien
reinigen und die Küche aufräumen.
6. Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
Im Hinblick auf die Zukunftsperspektive unserer Schülerinnen und Schüler arbeiten
die Klassen der BO-Stufemit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen.
Werkstätten und Tagesförderstätten
Den SchülerInnen der BO-Stufe der Janusz-Korczak-Schule werden in den letzten
Schuljahren im Rahmen zahlreicher Praktika verschiedene Werkstätten und
Tagesförderstätten nahegebracht. Anhand der Praktika soll für jede/n einzelne/n
SchülerIn eine adäquate Unterbringung für die Zukunft gefunden werden. In Betracht
kommen die Einrichtungen in:






Mörfelden (ohne Tagesförderstätte)
Dieburg
Nieder-Ramstadt
Hainbachtal / Rödermark
Aumühle (ohne Tagesförderstätte)
Partner für Außenpraktika
20
Berufsbildungswerk in Karben (BBW)
Als mögliche Alternative zu einer Unterbringung im Werkstattbereich bietet das BBW
Schülerinnen und Schülern der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung die Möglichkeit der Erkundung verschiedener Berufsfelder mit dem Ziel
einer eventuellen Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Beginnend mit einer
Potentialanalyse, durchlaufen z.Zt. die Schülerinnen und Schüler in Form von
Praktika vier Module, die Aufschluss über eine mögliche Aufnahme in den
allgemeinen Arbeitsmarkt geben sollen.
Agentur für Arbeit und Landeswohlfahrtsverband (LWV)
Zum Ende der Schulzeit erarbeitet die Schule gemeinsam mit der Arbeitsagentur
bzw. dem LWV Vorschläge zu einer sinnvollen Unterbringung der einzelnen
SchülerInnen nach der Schulentlassung. Die Arbeitsagentur ist für die Finanzierung
des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für Menschen mit Behinderung und der
LWV für die darauffolgende Arbeit in der Werkstatt bzw. für die Finanzierung der
Tagesförderstätte zuständig.
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Für SchülerInnen, die sich im Grenzbereich einer schulischen Förderung für Schulen
für geistige Entwicklung und für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
befinden, bietet die JKS eine Kooperation mit folgenden Schulen an:


Friedrich-Fröbel-Schule in Neu-Isenburg
Georg-Büchner-Schule in Dreieich-Sprendlingen
Die SchülerInnen der JKS, die an der Kooperation teilnehmen, werden zeitweise
durch Lehrkräfte der JKS im Unterrichtsalltag der Kooperationsschulen unterstützt
und begleitet.
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
In Hinblick auf Innovation ist ein regelmäßiger Austausch z.B. zum Thema
Stufenkonzeption, Kooperation, Schwerpunktthemen, Allgemeine Arbeit mit anderen
gE-Schulen vornehmlich aus dem Kreis Offenbach sinnvoll.



Fröbelschule in Offenbach
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Rodgau-Weiskirchen
Goldbergschule in Heusenstamm
Therapeutische und medizinische Einrichtungen sowie schulpsychologische
Beratung des Staatlichen Schulamtes




Logopädie
Krankengymnastik
Ergotherapie
Pflegedienste u.a.
21
Wohneinrichtungen
Für einige Schüler/innen wird nach der Schulentlassung die Aufnahme in ein
Wohnheim bzw. in eine Außenwohngruppe im Rahmen von Betreutem Wohnen
interessant. Für deren Vermittlung und einer Beratung im Vorfeld steht unsere
Schulsozialarbeiterin, Margit Wenzel, zur Verfügung. Folgende Institutionen sind
Adressat:



Behindertenhilfe für Stadt und Kreis
Diakonisches Werk
Innere Mission u.a.
Außerschulische Angebote
Für Freizeitangebote im Anschluss an den Schultag arbeitet die JKS mit folgenden
Einrichtungen eng zusammen:


Behindertenhilfe der Stadt Dreieich mit „Teenie-Club“ und „Kleine Strolche“
Verein Miteinander mit zahlreichen Sportangeboten (Fußball, Psychomotorik,
Trampolin, Badminton u.a.)
7. Elternarbeit
Allgemein:
Die (Haupt- und) BO-Stufe führt die in der Grund- und Mittelstufe begonnene und
geleistete Elternarbeit weiter. Dies geschieht auf der Grundlage der im
Schulprogramm festgeschriebenen Leitideen zur Elternarbeit an der JKS (s.
Schulprogramm Baustein 5).
In der (Haupt- und) BO-Stufe rückt die Beratung von Eltern und
Erziehungsberechtigten in den Mittelpunkt. Hierbei geht es um eine möglichst
weitsichtige Perspektiventwicklung für die Lebensgestaltung der Schülerinnen und
Schüler nach ihrer Schulzeit.
Dieser Prozess ist immer in einem vertrauensvollen Dialog zwischen:
Schüler/ Schülerin
Eltern/
Erziehungsberechtigte
Pädagogen
zu gestalten. Dieser wird gegebenenfalls durch die Einbeziehung von weiteren
Institutionen erweitert.
22
Stufenspezifische Beratungsfelder für die Elternarbeit sind unter anderem:

Praktika – wo und wie möchte/ soll sich der Schüler ‚ausprobieren’; welche
Möglichkeiten gibt es; etc.

Möglichkeiten und Grenzen der Selbstvertretung – frühzeitige
Aufklärung über die Möglichkeiten des Betreuungsgesetzes und seiner
Ausdifferenzierung zur individuellen Gestaltung.

Freizeitgestaltung – Entwicklung von Interessen und Aufbau von
Netzwerken (Sportvereine, Freizeitclubs, etc.), die auch nach Beendigung
der Schulzeit Bestand haben.

Wohnen – frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten im Bezug auf das
Thema ‚Möglichst selbständiges Wohnen’.

Arbeit/ Tagesförderstätte – möglichst fließender Übergang von Schule zu
Arbeit/ Tagesförderstätte.
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8. Anhang/ Weiterentwicklungen
 Präsentation des ‚H/ BO – Praxistags‘ in der Schule

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