Rehabilitation und das tägliche Leben

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www.schlaganfall-hilfe.de
Rehabilitation
und das tägliche Leben
Hilfsmittel erleichtern das Leben
Informationsbroschüre
REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
STIFTUNG DEUTSCHE SCHLAGANFALL-HILFE
Rehabilitation
und das tägliche Leben
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
MOBIL NACH SCHLAGANFALL –
eine Initiative der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und Otto Bock Healthcare zur Stärkung der Reha nach
Schlaganfall
Ziel ist es, Patienten und Angehörigen zu helfen, zu mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit zu
gelangen und ihnen zu einem Höchstmaß an Mobilität zu verhelfen. Dabei setzen sie auf eine integrierte
Versorgung als Voraussetzung, Schlaganfall-Betroffenen eine rechtzeitige und adäquate Rehabilitation zu
ermöglichen.
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
STIFTUNG DEUTSCHE SCHLAGANFALL-HILFE
INHALT
4
Vorwort
4
Was sind Hilfsmittel?
5
Welche Hilfsmittel gibt es für Schlaganfall-Patienten?
6
Wie stelle ich fest, ob mein Hilfsmittel zugelassen ist?
7
Zugang zu Hilfsmitteln
8
Auswahl des geeigneten Hilfsmittels
9
Aspekte der Verordnung / Beantragung
10
Finanzierung von Hilfsmitteln
12
Widerspruch / Klage
13
Alternativen
13
Hilfsmittelversorgung durch die private Krankenversicherung
14
Der richtige und erfolgreiche Einsatz von Hilfsmitteln
15
Checkliste
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Carl-Miele-Straße 210, 33311 Gütersloh
Service- und Beratungszentrum
Telefon: 01805 093093 (0,14 EUR/Min., Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min.)
Telefax: 01805 094094
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schlaganfall-hilfe.de
Spendenkonto:
Sparkasse Gütersloh
Konto-Nr: 50
Bankleitzahl: 478 500 65
IMPRESSUM
Herausgeber
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Carl-Miele-Straße 210
33311 Gütersloh
Redaktion
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Stand: August 2010
3
REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
Nach einem Schlaganfall benötigt der Patient
Hilfsmittel, die den Erfolg seiner Behandlung
sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder nach Abschluss der Rehabilitation eine
Behinderung ausgleichen helfen. Bereits in der
Akutbehandlung in der Klinik kommen Hilfsmittel zum Einsatz. Im Idealfall kann der Patient später auf Hilfsmittel verzichten. Als Folge
eines Schlaganfalls bleiben jedoch sehr oft körperliche Einschränkungen, die das Leben im
Alltag erschweren. Viele Dinge im alltäglichen
Ablauf können nicht ohne Hilfsmittel bewältigt
werden.
Was aber genau sind Hilfsmittel, wie kommen sie zum Patienten und wie sieht es mit der
Finanzierung aus? Hilfsmittel werden in der
Akutphase für die Dauer der Behandlung von
der Klinik gestellt. In der Reha-Klinik erfahren
die Patienten im Idealfall, welche Hilfsmittel
gut für sie sind und auf welche sie Anspruch
haben. Trotzdem müssen sich Patienten und
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Angehörige später durch einen Dschungel von
Vorschriften und Definitionen kämpfen. In dieser Phase empfiehlt sich die Kontaktaufnahme
zu einem Sanitätshaus Ihres Vertrauens oder ein
persönlicher Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse (sofern diese ortsnah eine Geschäftsstelle hat). Darüber hinaus ist
die Versorgung mit Hilfsmitteln in Deutschland
noch verbesserungswürdig. Ärzte sind häufiger
über aktuelle Regelungen nicht ausreichend informiert, die Schulung im Gebrauch des Hilfsmittels ist sehr häufig unzureichend, Gewöhnungsschwierigkeiten führen dazu, dass das
Hilfsmittel nicht konsequent verwendet wird.
Mit anderen Worten: es gibt viele Hürden zu
überwinden.
Diese Informationen sollen helfen, einen guten Überblick zu bekommen und SchlaganfallPatienten zu einer besseren Versorgung mit
Hilfsmitteln verhelfen.
1 Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind ausschließlich bewegliche Gegenstände, wie etwa ein Rollstuhl, eine Orthese
oder eine Anziehhilfe. Sie sind Ersatz für fehlende und unzulängliche Körperfunktionen, mildern oder beseitigen eine Beeinträchtigung. Mit
einem Hilfsmittel lassen sich bestimmte Ziele
schneller, einfacher oder besser erreichen als es
ohne dieses Hilfsmittel möglich wäre. Hilfsmittel sollen auch zur Entlastung der Angehörigen
und zur größtmöglichen Selbstständigkeit des
Patienten in Bezug auf Mobilität und Aktivitäten
des täglichen Lebens beitragen und den Eintritt
einer Pflegebedürftigkeit vermeiden.
Umbauten innerhalb der Wohnung (z.B. der
Einbau eines Treppenlifts) gehören also nicht in
die Kategorie Hilfsmittel. Dies gilt ebenso für
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, deren therapeutischer Nutzen gering ist (z.B.
Wärmflaschen) oder deren Abgabepreis gering
ist (z.B. Alkoholtupfer).
Abzugrenzen von den Hilfsmitteln sind Pflegehilfsmittel. Letztere erleichtern die Pflege, lindern Beschwerden oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Um ein
Pflegehilfsmittel zu bekommen, muss Pflegebedürftigkeit bestehen.
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
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2 Welche Hilfsmittel gibt es für
Schlaganfall-Patienten?
Sobald nach dem Schlaganfall der Allgemeinzustand des Patienten stabil ist, beginnt die Mobilisierung. Wichtig sind jetzt Maßnahmen zur
Vermeidung von Beweglichkeitseinschränkungen, Herz-Kreislauftraining und Maßnahmen
zur Vorbeugung von Osteoporose. Zum Einsatz
kommen dann
Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität, z.B.
individuell einstell- und zurüstbare Pflegerollstühle, Lagerungsmaterialien zur Vermeidung
von Druckgeschwüren (Dekubitus) oder Stehbrett/Stehständer zum sicheren und stabilen
Aufrichten des Patienten, elektronische Antriebshilfen für den bereits vorhandenen Rollstuhl, Sitzhilfen- und schalen, Spezialkissen,
Positionierungsgurte, Gehhilfen (Stöcke, Rollatoren u.a.), Orthesen oder Spezialschuhe.
Als Folge eines Schlaganfalls leiden viele Patienten unter Halbseitenlähmungen und damit
einhergehend unter Funktionseinschränkungen
des Arms, der Hand und/oder des Beins und
des Fußes. Ziel der Physio- und Ergotherapie ist
es, grob- und feinmotorische Funktionen bestmöglich wieder herzustellen. Hier sind insbesondere
Hilfsmittel zur individuellen Förderung der
Funktionalität hilfreich. Zur Ergänzung von
Physio- und Ergotherapie kommen Orthesen
für die verschiedenen Extremitäten sowie funtionelle Elektrostimulation zum Einsatz.
Leidet der Patient unter einer Störung des
Verstehens von Sprache, des Schreibens
Hilfsmittel zur Unterstützung der Kommunikation mit der Umwelt. Zur Verfügung stehen
vielfältige elektronische Hilfen wie Sprachcomputer, Sprachtrainer, Vor-Lesegeräte, Bildschirmlesegeräte, Hilfen für mobile Kurzansagen,
Zeichnungen, Fotos, Texte, Notizen etc.
Hilfsmittel zur Unterstützung bei Sehstörungen kommen zum Einsatz, wenn als Folge des
Schlaganfalls die Sehfunktionen gestört sind.
Dazu gehören spezielle Sehhilfen oder auch geeignete Prismen oder Prismenfolien. Auch der
Einsatz von Vergrößerungshilfen und eine gute
Beleuchtung können im Einzelfall hilfreich sein,
um das Lesen wieder zu ermöglichen. Gerade
bei diesen Hilfsmitteln ist vorab jedoch die Finanzierung durch den Kostenträger zu klären.
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
Hilfsmittel für den häuslichen Bereich stehen
ebenfalls zur Verfügung. Dazu gehören Rampen zur Türschwellenbeseitigung und zur Überwindung von Stufen, Haltegriffe, Toilettenerhöhungen, Duschstühle, etc. Treppenlifte sind
keine Hilfsmittel, können aber eventuell im
Rahmen einer Wohnungsumbaumaßnahme
als Leistung der Pflegeversicherung anerkannt
werden.
Ist der Patient sehr schwer betroffen und auf
Langzeitpflege angewiesen, gibt es spezielle
Hilfsmittel für die Langzeitpflege (wie z.B.
ein Pflegebett), die dann als Pflegehilfsmittel
zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür ist
jedoch das Vorliegen einer Pflegestufe beim jeweiligen Patienten.
Bereits während der Rehabilitation lernt der Patient individuelle Hilfsmittel zur Wiedererlangung oder zur Erleichterung von
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Alltagstätigkeiten wie Essen und Körperpflege
kennen. Diese
Hilfsmittel für den Alltag sind für viele Patienten eine unverzichtbare Unterstützung im täglichen Leben. Hierzu zählen Griffverdickungen,
spezielles Besteck, Greif- und Anziehhilfen, Spezialverschlüsse, Antirutschunterlagen, Einhandwerkzeug, Fixier- und Klemmbretter u.a.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Hilfen,
bei denen es sich jedoch nicht um Hilfsmittel
nach der Definition der Krankenkassen handelt,
sondern um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z.B. Dosenöffner, Rückenbürsten,
Kammverlängerungen etc.), die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Sie werden hier jedoch erwähnt, um Patienten einige
Hinweise und Tipps zu geben, was ihnen im Alltag ohne größeren finanziellen Einsatz helfen
kann. Lassen Sie sich dazu in Ihrem Sanitätshaus beraten.
3 Wie stelle ich fest, ob mein
Hilfsmittel zugelassen ist?
Das aktuelle Verzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung ist über die Website des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkasse als
Download abrufbar: www.gkv-spitzenverband.de.
In Sanitätshäusern steht der jeweils aktuelle
Hilfsmittelkatalog oder eine Übersicht der von
der jeweiligen Krankenkasse genehmigungsfähigen Hilfsmittel zur Verfügung.
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
4 Zugang zu Hilfsmitteln
Seit 1. Januar 2010 können Versicherte jedoch
Hilfsmittel nicht mehr von jedem Leistungserbringer beziehen. Das hat der Gesetzgeber so
beschlossen. Infolgedessen haben verschiedene Krankenkassen Verträge mit Hilfsmittelanbietern geschlossen, die „gute Qualität zu
günstigen Preisen bieten“. Dies ist jedoch
nicht bei allen Kassen der Fall. Bitte erkundigen Sie sich daher im Einzelfall bei Ihrer
Kasse oder im Sanitätshaus Ihres Vertrauens.
Selbst wenn Ihre Kasse Verträge mit bestimmten Anbietern hat, Sie sich jedoch nach Rücksprache mit Ihrem Arzt und dem Sanitätshaus
Ihrer Wahl begründet für ein (teureres oder
auch preisgünstigeres) Hilfsmittel eines anderes Anbieters entscheiden, erkundigen Sie
sich in ihrer Kasse und klären Sie die Finan-
zierung. Es ist durchaus möglich, dass Sie
dann das Hilfsmittel Ihrer Wahl auch von einem anderen Anbieter beziehen können, wenn
Sie eventuelle Mehrkosten selbst übernehmen.
Sehr wichtig ist hier die Beratung durch Sanitätshäuser, deren Fachleute die Probleme von
Schlaganfall-Patienten kennen und wissen,
welches Hilfsmittel bei einer bestimmten Tätigkeit nützlich sein kann. Oft wissen Patienten nicht, welche Hilfen zur Verfügung stehen.
Daher ist es wichtig, sein Problem im Sanitätshaus zu schildern und entsprechende Hilfsmittel unter fachlicher Anleitung zu testen.
Danach empfiehlt sich eine erneute Rücksprache mit dem Arzt, der dann das Hilfsmittel aus
der entsprechenden Produktgruppe verordnet.
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
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5 Auswahl des geeigneten
Hilfsmittels
Unabhängige Beratung bieten z.B. die Sozialverbände (VdK, Der Paritätische Gesamtverband
u.a.), Selbsthilfegruppen, Pflegestützpunkte, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (wie z.B. Caritas,
Arbeiterwohlfahrt u.a.), Integrationsämter oder
Beratungszentren an Universitäten an. Beim VdK
gibt es auch die Beratungsstellen für technische
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung.
Unter www.barrierefrei-leben.de kann man
sich online beraten lassen.
Hilfsmittelmessen und Gesundheitstage sind
ebenfalls eine gute Gelegenheit, sich über das
Produktangebot verschiedener Hersteller einen
Überblick zu verschaffen. Bevor die endgültige
Entscheidung getroffen wird, leiht man sich vorzugsweise das gewünschte Hilfsmittel zum Testen aus. Nun gilt es noch zu klären, ob das gewünschte Produkt im Hilfsmittelverzeichnis der
Kranken- und Pflegekassen aufgelistet ist, da es
ansonsten von den zuständigen Kostenträgern
in der Regel nicht übernommen wird.
Hilfe findet man ebenso unter www.betanet.de
(Suchmaschine für Krankheit & Soziales).
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
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Aspekte der Verordnung /
Beantragung
Ein gutes Sanitätshaus wird das Rezept und
ihren Antrag gern überprüfen. Das Rezept
schickt man zusammen mit einem Kostenvoranschlag sowie dem Antrag auf Kostenübernahme an den zuständigen Kostenträger (s.
Abschnitt 7). Generell ist es ratsam, im Antrag
die genauen Lebensumstände, den medizinischen Ist-Zustand wie den zu erwartenden
Nutzen des Hilfsmittels zu schildern und gegebenenfalls die Vorteile im Vergleich zu einer
kostengünstigen Alternativversorgung anzuführen.
Ist das Rezept bzw. der Kostenvoranschlag
von der Kasse bzw. vom Kostenträger genehmigt, wird das Hilfsmittel über das Sanitätshaus oder direkt bei der Vertragsfirma bestellt.
Nur in begründeten Einzelfällen kann man
das Hilfsmittel über eine andere Firma beziehen, so z.B. bei Hilfsmitteln mit individuellem
Anpassungs- und Beratungsbedarf, bei denen
nur eine wohnortnahe Versorgung als zumutbar gilt. Die dadurch möglicherweise anfallenden Mehrkosten muss der Patient selbst tra-
gen. Auch wenn im Vorfeld Festpreise für ein
Hilfsmittel vereinbart wurden und das ausgesuchte Hilfsmittel teurer ist, muss der Antragsteller für den Preisunterschied aufkommen.
In jedem Fall sind die Kassen berechtigt, von
ihren Mitgliedern für Hilfsmittel eine Selbstbeteiligung zu verlangen. Diese Zuzahlung ist
von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu leisten – in Höhe von 10 %
des Anschaffungspreises, mindestens aber 5
Euro und höchstens 10 Euro.
Die meisten Hilfsmittel bleiben Eigentum
des Sanitätshauses oder der Krankenkasse und
müssen zurückgegeben werden, wenn sie
nicht mehr benötigt werden. Wurde ein Aufpreis geleistet, bekommt man dafür später von
der Krankenkasse keinen finanziellen Ausgleich. Die Krankenkassen sind auch dazu angehalten, möglichst gebrauchte technische
Hilfsmittel, die zum Wiedereinsatz instand gesetzt wurden, leihweise durch den jeweiligen
Vertragspartner zu überlassen.
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
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7 Finanzierung von Hilfsmitteln
Um später keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt es sich, schon vor der Anschaffung zu klären, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Wichtig ist dabei
zunächst festzustellen, ob das beantragte Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen verzeichnet
ist. Erfahrene Sanitätshäuser werden Ihnen
dazu Hilfe anbieten.
Wer finanziert was?
Welcher Kostenträger ist jedoch zuständig,
wenn man als Schlaganfall-Patient einen Rollstuhl, eine Sprachhilfe oder ein Pflegebett benötigt? Je nach Lebenssituation und Einsatzbereich (privat oder beruflich) des benötigten
Hilfsmittels können unterschiedliche Kostenträger verantwortlich sein:
Hilfsmittel für den privaten Gebrauch
Werden Hilfsmittel für den privaten Gebrauch
benötigt, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Das gewünschte Hilfsmittel darf
allerdings allein zum Ausgleich der Behinderung dienen. So finanzieren die Krankenkassen
zwar unter Umständen bei einer Halbseitenlähmung eine Spezialtastatur für den heimischen
PC, nicht aber den PC selbst. Die Logik bei der
Finanzierung eines Hilfsmittels ist, dass damit
die Beeinträchtigung durch eine Erkrankung so
gut wie möglich ausgeglichen wird. Es soll aber
keine Besserstellung gegenüber einem nicht
eingeschränkten Menschen entstehen. Das bedeutet dann z.B., dass eine Spezialtastatur bei
einer Armlähmung als Hilfsmittel finanziert
wird. Den zugehörigen PC muss man sich aber
selbst kaufen, da auch ein Mensch ohne Einschränkung sich den Computer selbst anschafft.
Ganz wichtig:
Ein Hilfsmittel muss immer die Situation des
Betroffenen verbessern, die des Angehörigen
spielt dabei keine Rolle. So reicht als Begründung für die Kostenübernahme eines elektrischen Rollstuhls nicht die Begründung, dass es
für den Angehörigen zu anstrengend ist, den
Rollstuhl zu schieben. Die Begründung muss
lauten: Für die Sicherung der Teilhabe des Patienten ist ein E-Rolli notwendig, da er selbst
nicht die Kraft zur Bedienung eines normalen
Rollstuhls hat.
Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
Bei Hilfsmitteln für den Arbeitsplatz kommen
als Kostenträger die Rentenversicherung oder
die Arbeitsagentur in Frage. Welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist, hängt davon ab,
wie viele Jahre man bereits sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen ihre Ansprüche dagegen an
die Arbeitsagentur bzw. bei den sogenannten
„optierenden Kommunen“ an die dort zuständigen Stellen geltend machen. In Einzelfällen
kann auch das Integrationsamt die Kosten für
Hilfsmittel tragen.
Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben unabhängig von ihrer
Pflegestufe Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Darunter versteht man alle Hilfsmittel, die dazu bestimmt sind, die häusliche Pflege zu erleichtern,
Beschwerden zu lindern, der Körperpflege und
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REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
Hygiene dienen oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sowohl sogenannte
„zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ (z.B.
Betteinlagen) wie auch „technische Hilfsmittel“
(z.B. Pflegebetten) können bei den Pflegekassen
beantragt werden.
Sozialamt
Sollte keiner der bisher genannten Kostenträger
für die Erstattung der beantragten Hilfsmittel
verantwortlich zeichnen, kann der Antrag auch
beim Sozialamt eingereicht werden. Damit Erfolgsaussichten bestehen, ist es von Vorteil, bereits den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung vorliegen zu
haben. Leistungen vom Sozialamt kommen nur
in Betracht, wenn kein Leistungsanspruch auf
Hilfsmittelversorgung gegenüber anderen Kostenträgern besteht. Dies ist der Fall, wenn Sie
bspw. ein Pflegehilfsmittel benötigen, aber
keine Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Außerdem muss bedacht werden, dass das Sozialamt Leistungen nur dann
gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen
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eine individuell zu errechnende Höhe nicht
überschreitet.
Sollten für die erforderlichen Hilfsmittel verschiedene Rehabilitations- und damit Kostenträger zuständig sein bzw. sollte die Zuständigkeit
unklar sein, können Sie sich insbesondere bei
einer der so genannten Gemeinsamen Servicestellen (www.reha-servicestellen.de) der Rehabilitationsträger erkundigen. Damit man als
Betroffener nicht von „Pontius zu Pilatus“ rennen, d.h. bei allen Kostenträgern vorsprechen
muss, wurde mit § 14 SGB IX eine Regelung getroffen, damit nicht nur die Beratung aus einer
Hand erfolgen kann, sondern auch die Abstimmungsprozesse zwischen den Kostenträgern definiert sind: Danach ist ein Kostenträger
verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden, ob er für den Antrag zuständig ist
oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist muss er den
Antrag an denjenigen Kostenträger weiterleiten,
den er für befugt hält. Letzterem obliegt es
dann, über den Antrag zu bescheiden.
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8 Widerspruch / Klage
Nötig ist dafür ein ablehnender Bescheid, der
auch mündlich ergehen kann. Ratsam ist es
aber aus Gründen der Nachweisbarkeit, einen
schriftlichen Ablehnungsbescheid des Kostenträgers einzufordern. Zudem ist es von Vorteil,
bei der Widerspruchsbegründung die Hilfe von
Fachleuten (z.B. Fachanwälte für Sozialrecht) in
Anspruch zu nehmen, da der Widerspruch
sorgfältig ausgearbeitet und begründet sein
sollte. Auch engagierte Sanitätshäuser unterstützen die Betroffenen dabei. Die Behörde muss
den Beteiligten Einsicht in die Akten gewähren.
Falls das beantragte Hilfsmittel erneut abgelehnt wird, kann man innerhalb eines Monats
nach Zugang des Widerspruchsbescheids (dieser ist ausdrücklich als solcher überschrieben)
beim zuständigen Sozialgericht Klage gegen
den Widerspruchsbescheid erheben. Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist grundsätzlich kostenfrei und es besteht auch keine Anwaltspflicht. Anwaltskosten fallen ggf. nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
Da man das Hilfsmittel nicht ohne Grund beantragt hat und es dringend benötigt, ist ab Zugang der ablehnenden Entscheidung die Anschaffung des Hilfsmittels auf eigene Kosten
zulässig. Das Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren ist dann auf die Erstattung der entstandenen Kosten gerichtet. Ist jedoch die Vorfinanzierung des Hilfsmittels nicht möglich, kann das
Gericht auf Antrag eine einstweilige Anordnung
treffen, wenn die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.
Beispiel: Das Bedürfnis nach Mobilität im Nahbereich der Wohnung begründet selbst
dann den Anspruch auf einen Elektrorollstuhl, wenn dieser Bereich alternativ auch
mithilfe einer Begleitperson und einem vorhandenen Rollstuhl erreicht werden
könnte. Die Möglichkeit, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, schließt den Anspruch nicht aus.
Im Klageverfahren beauftragt das Gericht häufig einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Alternativ kann auch der Kläger einen Gutachter benennen. Er muss in
diesem Falll jedoch die Kosten vorschießen (er erhält sie zurück, wenn das Gericht dieses Gutachten
zur Entscheidungsfindung herangezogen hat).
REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN
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9 Alternativen
Neben preisreduzierten Angeboten bei Sanitäts-Discountern oder anderen Schnäppchen
gibt es gut erhaltene Hilfsmittel häufig auch
aus zweiter Hand. Diese werden auf speziellen
Reha-Flohmärkten oder in Kleinanzeigen angeboten. Besonders im Internet kann man
fündig werden, so bietet beispielsweise die Internetplattform eBay eine eigene Rubrik für
Hilfsmittel. Die größte Tauschbörse für Hilfsmittel betreibt das Unfallopfer Hilfswerk e.V.
in Berlin. In verschiedenen Rubriken lässt
sich das gewünschte Hilfsmittel zielgerichtet
suchen.
Adressen:
www.hilfsmittelboerse.de
www.quoka.de
www.ebay.de
www.dhd24.com
10 Hilfsmittelversorgung durch die
private Krankenversicherung
Deshalb ist es besonders wichtig, vor Vertragsabschluss darauf zu achten, welche Versicherungsleistungen hinsichtlich der Hilfsmittelversorgung zu erwarten sind. Bei einigen
Versicherungen kann man eventuell zusätzliche Risiken noch später nachversichern, allerdings ist dies oft mit höheren Kosten verbunden.
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7 Der richtige und erfolgreiche
Einsatz von Hilfsmitteln
Unsachgemäß genutzte oder falsch angewendete Hilfsmittel sind oftmals nicht nur unwirksam, sondern können dem Betroffenen im
schlimmsten Fall sogar schaden. Die Bereitschaft des Patienten, eine therapeutische Empfehlung zu befolgen, auch wenn es am Anfang
schwer ist oder unbequem, spielt beim Einsatz
von Hilfsmitteln eine entscheidende Rolle.
Die Motivation und Fähigkeit des Patienten,
Hilfsmittel richtig einzusetzen, wird von mehreren Faktoren bestimmt. Neben dem Informationsgrad des Patienten sind auch die richtige
Anpassung des Hilfsmittels, die Schulung des
Patienten im Umgang mit dem Hilfsmittel (evtl.
auch zusammen mit den Angehörigen) sowie
eine kontinuierliche Betreuung durch den Arzt
oder Therapeuten entscheidend.
Vorfeld von ihrem Arzt oder Therapeuten hinreichend über die Vorteile des Hilfsmittels informiert werden. Die Anpassung des verordneten
Hilfsmittels erfolgt idealerweise durch gut ausgebildete Fachleute, da mangelhaft angepasste
Hilfsmittel meist auf wenig Akzeptanz bei den
Betroffenen stoßen. Außerdem muss der Umgang mit Hilfsmitteln erlernt werden: So reicht
es bei den meisten Patienten nicht aus, das
Hilfsmittel einmal vorzuführen und ansonsten
auf die Bedienungsanleitung zu vertrauen.
Schließlich dient auch eine kontinuierliche Betreuung dazu, den wirksamen Gebrauch eines
Hilfsmittels zu fördern und zu verhindern, dass
der Patient das Hilfsmittel irgendwann enttäuscht in der Ecke stehen lässt.
Um den Erfolg beim Einsatz von Hilfsmitteln
zu erhöhen, sollten Schlaganfall-Patienten im
14
REHABILITATION UND DAS TÄGLICHE LEBEN

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Checkliste
Hilfsmittel
Hilfsmittel werden Ihnen im Krankenhaus leihweise
und kostenlos überlassen.



Fragen Sie Ihren Stationsarzt, ob er bereits im Krankenhaus Hilfsmittel für die
Zeit nach der Klinik verordnen kann.
Fragen Sie Ihren Therapeuten, welche Hilfsmittel für Sie geeignet wären.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Haus- oder Facharzt (z.B. Neurologen) über Ihren
persönlichen Hilfsmittelbedarf.

Die Verordnung (das Rezept) sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse vor Ort oder
beim Sanitätshaus abgeben.

Es empfiehlt sich, Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenkasse aufzunehmen.



Vereinbaren Sie mit dem Sanitätshaus eine Anpassung oder sogar eine Vorführung des Hilfsmittels.
Fragen Sie beim Sanitätshaus nach, wann Ihr Hilfsmittel angeliefert werden kann.
Sollten die Kosten für das Hilfsmittel nicht durch die Krankenkasse übernommen
werden, scheuen Sie sich nicht, binnen eines Monats einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Ihr Sanitätshaus kann Sie dabei unterstützen.
Gerne beraten wir Sie persönlich!
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe | Service- und Beratungszentrum
Carl-Miele-Str. 210 | 33311 Gütersloh | Tel.: 01805 / 093093
(0,14 EUR/Min., Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min.)
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