Änderung SchwHaltHygVO (PowerPoint)

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§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
Abklärung der Ursache + Ausschluss KSP und ASP:
– Gehäuftes Auftreten: verendeter Schweine, Kümmerer,
Fieberhafte Erkrankungen
– Totgeburten, Verendungen ungeklärter Ursache
– Erfolglose höchstens zweimalige Behandlung mit Antibiotika
– in Betrieben mit Auslauf- oder Freilandhaltung zusätzlich
Untersuchung auf Brucellose und AK
www.ml.niedersachsen.de
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dr. B. Gottstein
Ministerialrätin
Referat für Tierseuchenbekämpfung,
Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse
§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
– Gehäuftes Auftreten: verendete Schweine:
Abferkelbereich:
1. Lebenswoche 15 %
danach 5%
Aufzuchtbereich:
3%
Mast- / Zuchtbereich:
2%
– Gehäuftes Auftreten: Kümmerer:
– Anlage 2 und 4: > 15 Tiere bei den letzten 10 Würfen
– Anlage 3 und 5: > 30 Tiere bei den letzten 10 Würfen
oder > 30 %
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dr. B. Gottstein
Ministerialrätin
Referat für Tierseuchenbekämpfung,
Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse
§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
Gehäuftes Auftreten: fieberhafte Erkrankung:
Anlage 2 und 4: > 10 %, wenigstens
10 Tiere bei Mast- u. Aufzuchtbetrieben
3 Tiere bei Sauenhaltung (Zucht, Vermehrung)
Anlage 3 und 5: > 10%, wenigstens 30 Tiere
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dr. B. Gottstein
Ministerialrätin
Referat für Tierseuchenbekämpfung,
Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse
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