AGB

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der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (airberlin), NIKI Luftfahrt GmbH
und Belair Airlines AG
I. Gegenstand des Vertrages
1. Nach Anmeldung im Online-Registrierungs-Formular über die airberlin-Partnerseite (www.airberlin.
com/Partner/Reisebüropartner), technischer Freigabe und E-Mail-Bestätigung durch airberlin ist eine
von airberlin offiziell anerkannte Agentur (im Folgenden nur: der Vertragspartner) berechtigt, Flüge
von airberlin und deren Partnergesellschaften (derzeit NIKI Luftfahrt GmbH und Belair Airlines AG, im
Folgenden zusammen nur: Partnergesellschaften) auf Grundlage der ausgewiesenen Nettotarife zu
buchen.
2. Der Vertragspartner kann die Buchungen entweder direkt über die airberlin Partnerseite oder über
touristische CRS-Systeme (START/Toma, Merlin, CETS, Traffics etc.) vornehmen.
3. Nach vorheriger Ankündigung durch airberlin kann der Vertragspartner Leistungen weiterer
Partnergesellschaften nach Maßgabe dieses Vertrages buchen.
4. Der Vertragspartner erhält mit der E-Mail-Bestätigung durch airberlin sein Passwort sowie seine
Agentur-Nummer. Der Vertragspartner hat sein Passwort sorgfältig sowie für Dritte unzugänglich
aufzubewahren und haftet im Falle eines von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verschuldeten
Missbrauchs durch Dritte gegenüber airberlin für sämtliche Schäden, die airberlin, deren
Partnergesellschaften oder Dritten durch Datenmissbrauch entstehen sollten.
5. Der Vertragspartner erbringt eine eigenständige und weisungsfreie Beratungs- und
Flugvermittlungsleistung gegenüber dem Kunden. Der Vertragspartner ist nicht in die Absatz- und
Vermittlungsorganisation von airberlin und deren Partnergesellschaften einbezogen. Soweit vorliegend
nicht anders geregelt, ist der Vertragspartner bei der Erledigung seiner Verpflichtungen aus diesem
Vertrag zeitlich, örtlich und inhaltlich gegenüber airberlin gänzlich unabhängig. Der Vertragspartner
kann insbesondere auch für weitere beliebige Fluggesellschaften und Reisedienstleister tätig werden.
6. Der Beförderungsvertrag kommt allein zwischen airberlin bzw. ihren Partnergesellschaften einerseits
und dem Kunden andererseits zustande. Sofern der Vertragspartner durch zusätzliche Reiseleistungen
zum Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden sollte,
sind airberlin und deren Partnergesellschaften nur dessen Erfüllungsgehilfen. airberlin und die
Partnergesellschaften sind berechtigt, selbst oder durch beliebig weitere Dritte, ihre Leistungen
uneingeschränkt und überall anzubieten und zu vertreiben.
Agentur
TextAGB
Allgemeine Vertragsbedingungen
für Agenturen
Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit airberlin und ihren Partnergesellschaften sind das
Betreiben eines Reisebüros mit Ladenlokal sowie eine Gewerbeanmeldung bzw. eine Registrierung
beim zuständigen Handelsregister durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner wird hierzu airberlin
im Rahmen seiner Anmeldung über die airberlin-Partnerseite alle notwendigen Informationen per E-Mail
als pdf-Anhang oder per Fax übermitteln. Auf Verlangen von airberlin hat der Vertragspartner hierfür
geeignete Nachweise vorzulegen. Falls der Vertragspartner nach vorheriger Abmahnung und Fristsetzung
keine geeigneten Nachweise vorlegt, ist airberlin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach
Ziffer VII.2. berechtigt.
III. Leistungen des Vertragspartners
1. Im Falle einer Flugbuchung wird der Vertragspartner die für die Buchungsabwicklung erforderlichen
Kundendaten rechtzeitig nach Buchungsabschluss zur Verfügung stellen. Die zur Abwicklung des
SEPA-Lastschriftverfahrens, sofern einschlägig, erforderlichen Kundendaten hat der Vertragspartner
spätestens innerhalb von 7 Tagen vor dem jeweiligen Abflugdatum an airberlin zu übermitteln. Hierzu
gehören in jedem Fall: Name, Vorname, Adresse, Bankverbindung und/oder Kreditkartennummer,
Telefonnummer, Flugdatum und -strecke. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, sofern
vorhanden, E-Mail-Adressen und Fax- sowie Mobilfunknummern des Kunden an airberlin zum Zweck
der Vertragsabwicklung mitzuteilen. Sind weder E-Mail-Adresse noch Fax- oder Mobilfunknummer des
Kunden vorhanden oder weicht der Kunde vom Kontoinhaber ab, ist der Vertragspartner verpflichtet,
die Rechnung mit Vorabinformation (Pre-Notification) und Mandatsbestätigung einschließlich
Referenznummer unverzüglich nach Buchungsabschluss an den Kunden weiterzuleiten und die
Versendung dieser SEPA-Informationen an airberlin schriftlich mitzuteilen.
2. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung relevanten Daten (u.a.
Flugzeitenänderungen), die er von airberlin nach Buchungsabschluss per E-Mail oder schriftlich erhält,
unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung seitens airberlin nachweisbar an den Kunden weiterzuleiten.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Kunden auf die jeweils gültigen Allgemeinen Beförderungsund Tarifbedingungen aufmerksam zu machen und ihm diese auszuhändigen. Der Vertragspartner
haftet für die von ihm zu vertretende Nichterfüllung und Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber
dem Kunden und airberlin.
4. Sofern der Vertragspartner die in den vorhergehenden Absätzen 1 bis 3 aufgeführten
Informationspflichten in einer von ihm zu vertretenden Weise ganz oder teilweise nicht erfüllt, behält
sich airberlin die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vertragspartner
vor.
5. Dem Vertragspartner steht es frei, für die von ihm erbrachte Vermittlungs- und Beratungsleistung von
dem Fluggast ein Entgelt zu fordern (Maklerlohn bzw. Optionale Service Charge). Die Höhe dieses
Entgeltes liegt im Ermessen des Vertragspartners, wobei dieser jedoch an die auf der Partnerseite
veröffentlichten Abstufungen gebunden ist.
6. Ein (separater) Anspruch auf Grundprovision gegenüber airberlin und deren Partnergesellschaften
für die Vermittlung von Flugbuchungen der airberlin oder ihren Partnergesellschaften und den damit
im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen (Stornierung, Umbuchungen, Sitzplatzreservierung
etc.) steht dem Vertragspartner nicht zu. airberlin und ihre Partnergesellschaften werden die der
Flugbuchung nachgelagerten Arbeiten und Nebenleistungen aus dem Beförderungsvertrag erbringen,
soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist.
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II. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit
1. airberlin und ihre Partnergesellschaften verpflichten sich, a) den erhobenen Nettopreis inklusive
Steuern und Gebühren vom Kunden einzuziehen und b) – sofern ausdrücklich durch den
Vertragspartner gewünscht – in seinem Auftrag das von ihm erhobene Entgelt (Maklerlohn bzw.
Optionale Service Charge) vom Kunden einzuziehen und an den Vertragspartner im Kalendermonat
nach der jeweiligen Auszahlung durch den Kunden abzuführen.
2. airberlin und ihre Partnergesellschaften haften nicht für die Erfüllung des Maklervertrages durch den
Kunden, insbesondere nicht für das von ihm hiernach geschuldete Entgelt (Maklerlohn bzw. Optionale
Service Charge). Dies gilt nicht, soweit der Einzug des Entgeltes durch airberlin erfolgt ist.
3. airberlin räumt dem Vertragspartner die jederzeit widerruflichen, auf den Vertragszweck inhaltlich
und zeitlich beschränkten, nicht-exklusiven und nicht an Dritte übertragbaren Nutzungsrechte an
den Marken airberlin, NIKI und Belair ein. Damit ist der Vertragspartner berechtigt, die vorgenannten
Rechte zu Werbezwecken zu nutzen. Der Vertragspartner ist jedoch nicht berechtigt, ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von airberlin Werbeanzeigen oder sonstiges Werbematerial, das mit den
Unternehmenskennzeichen und/oder Marken von airberlin, NIKI und Belair oder anderer Unternehmen
der airberlin group oder sonstigen Hinweisen auf airberlin, NIKI, Belair oder ein anderes Unternehmen
der airberlin group versehen ist, mit dem Unternehmenskennzeichen oder mit der Marke eines
Dritten zu kombinieren. Der Vertragspartner ist weiterhin nicht berechtigt, die Marken airberlin, NIKI
und Belair oder andere Marken oder Unternehmenskennzeichen der airberlin group, einschließlich
verwechselbarer Schreibweisen dieser Marken oder Unternehmenskennzeichen auf seinen
Geschäftspapieren (z. B. als Briefkopf), als Internet-Domain oder als Teil eines Domain-Namens sowie im
Zusammenhang mit Werbung in einer Internet-Suchmaschine wie z. B. Google, AdWords, Yahoo Search
Marketing, Bing oder anderen Sponsored Links (Suchmaschinenmarketing), weder als Keywords noch
in Werbetexten, einschließlich Titel, Text und angezeigter URL zu verwenden. Aus der Nutzung der
Marken airberlin, NIKI und Belair kann der Vertragspartner keine weitergehenden Rechte herleiten.
4. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, entgeltliche Anzeigen in Suchmaschinen zu schalten
(Paid Search, z. B. bei Google, AdWords oder Yahoo Search Marketing), die in ihrem Anzeigentitel,
Anzeigentext oder der Verlinkung zum Angebot die aufgeführten Markennamen enthalten.
V. Geheimhaltung
1. Die Parteien verpflichten sich, während und nach der Laufzeit des Vertrages Informationen und Daten
einschließlich Dokumenten, Aufzeichnungen, Materialien, insbesondere in schriftlicher, anderweitig
visueller oder elektronischer Form bzw. deren Datenträger sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit oder gelegentlich zugänglich gemacht wurden oder zur
Kenntnis gelangt sind („Vertrauliche Informationen“) streng geheim zu halten und gegen unbefugten
Zugriff zu sichern.
2. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgeschlossen sind Informationen, die a) öffentlich zugänglich sind, den Parteien vor Abschluss der Agenturvereinbarung bereits bekannt waren oder später von airberlin oder ihren Partnergesellschaften veröffentlicht wurden; b) unabhängig und
selbständig von einer Partei entwickelt wurden, ohne gleichartige Informationen der anderen Partei gekannt oder verwendet zu haben; c) von einem Dritten offenbart wurden, der Berechtigter ist und keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt oder d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
oder Verfügungen staatlicher Organe offengelegt werden müssen; jedoch nur, soweit der Sachverhalt
der anderen Partei angemessene Zeit vor der geplanten Offenlegung schriftlich angezeigt wurde. Als
angemessen gilt hierbei eine Frist von mindestens zwei Wochen vor der geplanten Offenlegung.
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IV. Leistungen von airberlin
4. Auf die für die Leistungserbringung durch die jeweilige Partei zu verarbeitenden Daten haben
nur die zuständigen Mitarbeiter Zugriff, die ausdrücklich zur Vertraulichkeit, insbesondere auf das
Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet sind.
5. Die Parteien werden ihre Erfüllungsgehilfen, alle Personen oder Gesellschaften, die von dem Vertrag
Kenntnis haben, mit Leistungen aus diesem Vertragswerk durch die Vertragspartner betraut werden
oder an den Verhandlungen beteiligt sind, in gleicher Weise verpflichten, die hierbei erworbenen
Kenntnisse und Informationen geheim zu halten, und zwar auch für die Zeit nach dem Ausscheiden
dieser Mitarbeiter aus den jeweiligen Dienstverhältnissen.
6. Vertrauliche Informationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen
Partei vervielfältigt werden. Etwaige Vervielfältigungsstücke sind auf Verlangen herauszugeben. Auf
Anforderung sind diese Informationen unverzüglich ohne Fertigung von Kopien und/oder sonstigen
Aufzeichnungen zurückzugeben bzw. deren Vernichtung auf Anforderung zu bestätigen.
7. Die Parteien verpflichten sich ferner, alles Notwendige und Erforderliche zu unternehmen, um den
unbefugten Zugriff Dritter auf die vertraulichen Informationen durch geeignete Vorkehrungen zu
verhindern. Die vertraulichen Informationen, insbesondere in schriftlicher, visueller oder elektronischer
Form bzw. deren Datenträger sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort
aufzubewahren
8. Die Parteien verpflichten sich, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, Stillschweigen
über die vertraulichen Informationen zu wahren.
VI. Datenschutz
1. Unbeschadet der Regelungen unter Ziff. V verpflichten sich die Parteien, die datenschutzrechtlichen
Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden nur:
BDSG) einzuhalten.
2. Die Verarbeitung der im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu verarbeitenden personenbezogenen
Daten dient ausschließlich der Erfüllung dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, diese
Daten nicht außerhalb des vorgenannten Zwecks zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten des
Vertragspartners an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
3. Der Vertragspartner ist als Dienstleister im Sinne der Ziff. I Nr. 3 selbst Daten verarbeitende Stelle und
hat in eigener Verantwortung für die zur Datensicherung und zur Gewährleistung von Vertraulichkeit
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 9 i.V.m. Anlage zu § 9 Satz 1
BDSG zu sorgen.
4. Die Erfüllung der vertraglichen Bestimmungen, insbesondere betreffend die vereinbarte Übermittlung
der erhobenen Zahldaten, erfordert es, dass personenbezogene Daten, insbesondere verwendete
Kreditkartendaten (Karteninhaber, CVC Code, Gültigkeitszeitraum, vgl. Ziff. III Nr. 1) des Vertragspartners
an die airberlin übermittelt und verarbeitet werden. Die Verarbeitung dient ausschließlich den in Ziff.
I Nr. 3 und 4 des Vertrages näher beschriebenen Zwecken. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten
an Dritte, ebenso werden diese Daten nicht außerhalb des vorgenannten Zwecks verwendet, es sei
denn, die Übermittlung dient der bestimmungsgemäßen Erfüllung des Vertrages. Die Vorgaben des
Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS) im Zusammenhang mit der Speicherung
und Verarbeitung von Kreditkartendaten sind zu beachten.
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3. Die Parteien werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht für andere Zwecke
verwenden, insbesondere gegenüber Dritten offenlegen, es sei denn, die andere Partei hat dies
zuvor schriftlich gestattet. Insbesondere sind die Parteien verpflichtet, vertrauliche Informationen
ausschließlich bestimmungsgemäß, d.h. soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages
erforderlich ist und nur für die Zwecke zu verwenden, die nach diesem Vertrag gestattet sind.
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den
Vertrag mit Wirkung zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung hat
2. schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen-.
3. airberlin und ihre Partnergesellschaften können den Vertrag weiterhin bei grober Verletzung der
vertraglichen Pflichten durch den Vertragspartner außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht abschließend vor,
• bei Veräußerung oder Pfändung von Gesellschaftsanteilen oder des Geschäfts des
Vertragspartners;
• bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners,
deren Inhaber und/oder deren Gesellschafter;
• bei Betriebseinstellung des Vertragspartners;
• bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Inhaber, den Geschäftsführer oder die
Gesellschafter des Vertragspartners;
• bei Verpachtung des Geschäftsbetriebs durch den Vertragspartner;
• bei unberechtigter Verwendung der Marken von airberlin oder der Marken der
Partnergesellschaften insbesondere als Domain oder Teil einer Domain oder im Rahmen von
Suchmaschinen Marketing;
• bei einem Verstoß gegen Ziffer I.2. (Missbrauch der Zugangsdaten);
• in den Fällen nach Ziffer II.
VIII. Weiteres
1. airberlin behält sich vor, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Agenturen zu ändern.
Die geänderten Bedingungen werden den Agenturen per E-Mail mindestens vier Wochen vor
ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht die Agentur der Geltung der neuen Allgemeinen
Vertragsbedingungen nicht innerhalb von weiteren vier Wochen nach Empfang dieser E-Mail, gelten die
Allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer geänderten Fassung als uneingeschränkt angenommen.
airberlin wird die Agentur in einer E-Mail, die die geänderten Allgemeinen Vertragsbedingungen für
Agenturen enthält, auf die Bedeutung dieser Vierwochenfrist gesondert hinweisen.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder
teilweise auf Dritte zu übertragen bzw. an Dritte abzutreten.
4. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus diesem oder auf Grund dieses Vertrages ist Berlin, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
5. Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht davon berührt.
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VII. Beendigung des Vertrages
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