Allgemeine Fragen

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Allgemeine Fragen
Nr.
1
Frage
Antwort
Ist die Ausnahmeregelung gemäß
Zahnersatz-Richtlinie 36a für ein
Implantat bei einer Einzelzahnlücke nur
gültig, wenn die Nachbarzähne füllungsund kariesfrei sind – oder ist es
hinreichend, wenn die Nachbarzähne
zwar kariesfrei, aber nicht füllungsfrei
sind?
Hinweis
Gemäß der
Zahnersatz-Richtlinie
ist es hinreichend,
wenn die Nachbarzähne kariesfrei sind.
Sie dürfen mit einer
Füllung versorgt sein.
Die Nachbarzähne
dürfen jedoch nicht
überkronungsbedürftig
oder gar schon
überkront sein!
Festzuschussgruppe 1
2
Erlaubt allein die Tatsache
„Abrasionsgebiss“ es, für die zu
überkronenden Zähne einen
Befund nach Nr. 1.1
(gegebenenfalls 1.3)
anzusetzen?
Ja, denn beim
Abrasionsgebiss ist der
Festzuschuss 1.1
ansetzbar, wenn die
Zähne so stark
„abgenutzt“ sind, dass der
betreffende Zahn zum
Schutz der Pulpa
behandelt werden muss.
Die derartige
Behandlungsbedürftigkeit
des Zahnes ist
auszuweisen durch das
Kürzel „ww“.
Das Bemerkungsfeld des
Heil- und Kostenplans sollte
in diesen Fällen die Auskunft
„Abrasionsgebiss“ enthalten.
Bei einem Abrasionsgebiss
trifft auch die
Befundbeschreibung zu
Befund Nr. 1.1 zu. Grund
hierfür: Es liegt eine
weitgehende Zerstörung der
klinischen Krone vor.
Festzuschussgruppe 2
3
Eine Brücke mit vestibulärer
Keramikverblendung und Keramikschulter
wird eingegliedert, welche
Versorgungsform liegt vor?
Eine gleichartige
Versorgung, ausgelöst
durch die
Keramikschulter.
Eine Regelversorgung
ist lediglich bei
vestibulären
Verblendungen gültig,
sofern der
Verblendbereich
betroffen ist und der
Befund „ww“ od. „ur“
ist.
2
Festzuschussgruppe 3
4
Kann der Festzuschuss 3.2 auch dann
gewährt werden, wenn die Therapieplanung, anstelle von Teleskopen als
Regelversorgung, Kronen mit Geschiebe
vorsieht?
Ja – sofern die
Voraussetzung für den
Befund 3.2 als
Regelversorgung
gegeben ist, bleibt
dieser Anspruch auch
bei Anfertigung von
Kronen mit
Geschieben erhalten.
Dieser Wechsel in eine
Geschiebearbeit stellt
jedoch eine gleichartige Versorgung dar.
Im Oberkiefer gilt
Festzuschuss 4.1, im
Unterkiefer Festzuschuss 4.3.
Wird zusätzlich eine
dentale Verankerung
benötigt, so kann der
Festzuschuss 4.6
maximal dreimal je
Kiefer angesetzt
werden.
Bei Kinderprothesen
gilt die Befundklasse 5.
Die Befundklasse 5 ist
zutreffend, da es sich
bei Kinderprothesen in
der Regel um partielle
Kunststoffprothesen
mit gebogenen oder
gegossenen Klammern
handelt.
Festzuschuss 6.1;
GOZ-Nrn. 505, 525
Zahntechnische
Leistungen fallen an –
Festzuschuss 6.0 ist
nicht gültig. Die
gleichartige
Versorgung ist
zutreffend.
Festzuschussgruppe 4
5
Wie wird bei einem Restzahnbestand von
drei Zähnen die Versorgung eines Kiefers
abgerechnet?
Festzuschussgruppe 5
6
Welche Befundklasse gilt für
Kinderprothesen?
Festzuschussgruppe 6
7
Welcher Festzuschuss trifft für das
Auswechseln eines Konfektionsteils bei
Geschieben mit Zahntechnik zu?
3
Festzuschussgruppe 7
8
Welcher Festzuschuss ist für die
Wiederherstellung einer Facette an
implantatgetragenem Zahnersatz
zutreffend?
Zutreffend ist
Festzuschuss 7.3.
Voraussetzung ist,
dass die
wiederherstellungsbedürftige Facette sich
im Verblendbereich
(15-25, 34-44)
befindet. Befindet sich
die Facette außerhalb
dessen, so handelt es
sich um eine
Privatleistung und ein
Festzuschuss kann
nicht gewährt werden.
4
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