Allgemeine Fragen Nr. 1 Frage Antwort Ist die Ausnahmeregelung gemäß Zahnersatz-Richtlinie 36a für ein Implantat bei einer Einzelzahnlücke nur gültig, wenn die Nachbarzähne füllungsund kariesfrei sind – oder ist es hinreichend, wenn die Nachbarzähne zwar kariesfrei, aber nicht füllungsfrei sind? Hinweis Gemäß der Zahnersatz-Richtlinie ist es hinreichend, wenn die Nachbarzähne kariesfrei sind. Sie dürfen mit einer Füllung versorgt sein. Die Nachbarzähne dürfen jedoch nicht überkronungsbedürftig oder gar schon überkront sein! Festzuschussgruppe 1 2 Erlaubt allein die Tatsache „Abrasionsgebiss“ es, für die zu überkronenden Zähne einen Befund nach Nr. 1.1 (gegebenenfalls 1.3) anzusetzen? Ja, denn beim Abrasionsgebiss ist der Festzuschuss 1.1 ansetzbar, wenn die Zähne so stark „abgenutzt“ sind, dass der betreffende Zahn zum Schutz der Pulpa behandelt werden muss. Die derartige Behandlungsbedürftigkeit des Zahnes ist auszuweisen durch das Kürzel „ww“. Das Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplans sollte in diesen Fällen die Auskunft „Abrasionsgebiss“ enthalten. Bei einem Abrasionsgebiss trifft auch die Befundbeschreibung zu Befund Nr. 1.1 zu. Grund hierfür: Es liegt eine weitgehende Zerstörung der klinischen Krone vor. Festzuschussgruppe 2 3 Eine Brücke mit vestibulärer Keramikverblendung und Keramikschulter wird eingegliedert, welche Versorgungsform liegt vor? Eine gleichartige Versorgung, ausgelöst durch die Keramikschulter. Eine Regelversorgung ist lediglich bei vestibulären Verblendungen gültig, sofern der Verblendbereich betroffen ist und der Befund „ww“ od. „ur“ ist. 2 Festzuschussgruppe 3 4 Kann der Festzuschuss 3.2 auch dann gewährt werden, wenn die Therapieplanung, anstelle von Teleskopen als Regelversorgung, Kronen mit Geschiebe vorsieht? Ja – sofern die Voraussetzung für den Befund 3.2 als Regelversorgung gegeben ist, bleibt dieser Anspruch auch bei Anfertigung von Kronen mit Geschieben erhalten. Dieser Wechsel in eine Geschiebearbeit stellt jedoch eine gleichartige Versorgung dar. Im Oberkiefer gilt Festzuschuss 4.1, im Unterkiefer Festzuschuss 4.3. Wird zusätzlich eine dentale Verankerung benötigt, so kann der Festzuschuss 4.6 maximal dreimal je Kiefer angesetzt werden. Bei Kinderprothesen gilt die Befundklasse 5. Die Befundklasse 5 ist zutreffend, da es sich bei Kinderprothesen in der Regel um partielle Kunststoffprothesen mit gebogenen oder gegossenen Klammern handelt. Festzuschuss 6.1; GOZ-Nrn. 505, 525 Zahntechnische Leistungen fallen an – Festzuschuss 6.0 ist nicht gültig. Die gleichartige Versorgung ist zutreffend. Festzuschussgruppe 4 5 Wie wird bei einem Restzahnbestand von drei Zähnen die Versorgung eines Kiefers abgerechnet? Festzuschussgruppe 5 6 Welche Befundklasse gilt für Kinderprothesen? Festzuschussgruppe 6 7 Welcher Festzuschuss trifft für das Auswechseln eines Konfektionsteils bei Geschieben mit Zahntechnik zu? 3 Festzuschussgruppe 7 8 Welcher Festzuschuss ist für die Wiederherstellung einer Facette an implantatgetragenem Zahnersatz zutreffend? Zutreffend ist Festzuschuss 7.3. Voraussetzung ist, dass die wiederherstellungsbedürftige Facette sich im Verblendbereich (15-25, 34-44) befindet. Befindet sich die Facette außerhalb dessen, so handelt es sich um eine Privatleistung und ein Festzuschuss kann nicht gewährt werden. 4