Zahnarzt Dr.Thomas Friedrich Röntgenstrasse 1 06712 Zeitz 03441 710103 www. zahnfriedi.de Versorgung einer kleinen Seitenzahnlücke Warum sollte auch eine kleine Lücke versorgt werden ? Nach der Entfernung eines Zahnes kommt es in der Mehrzahl der Fälle zu Stellungsveränderungen der Nachbarzähne. Auch die Zähne des Gegenkiefers können sich “verlängern”. Geschlossene Zahnreihe Kippungen der Nachbarzähne, Verlängerung der Zähne im Gegenkiefer, Karies und Knochenabbau durch erschwerte Hygiene als Folge von Zahnverlust Durch einen Lückenschluss (hier Brücke) stabilisierte Zahnreihe Mit der Einführung des Festzuschuss- Prinzips für Zahnersatz erhalten Sie für den Ersatz von bis zu 4 fehlenden Zähnen je Kiefer,einen Kassenzuschuss ,der etwa 50% der Kosten für die Regelversorgung beträgt. Regelversorgung ist eine festsitzende Brücke aus Nichtedelmetall. Voraussetzung: Es sind keine weiteren Lücken vorhanden oder diese bereits mit festem Zahnersatz versorgt. Ein weiteres Argument für einen rechtzeitigen Lückenschluss ! Zum Ersatz eines Seitenzahnes erhalten Sie einen Zuschuss von 273,30 €. Können Sie für die zurückliegenden 5 Jahre die Vorsorgeuntersuchung im Bonusheft nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 327,96 €, bei 10 Jahren auf 355,29 €. Für Patienten, die der Härtefallregelung entsprechen, wird der doppelte Festzuschuss gewährt (546,00). Der Zuschuss ist darf die tatsächlich entstehenden Kosten nicht übersteigen. Für eine zahnfarbene Verblendung der sichtbaren Flächen der Eckzähne, der kleinen Backenzähne im Oberkiefer und der vorderen kleinen Backenzähne im Unterkiefer erhalten Sie von der Krankenkasse je Zahn einen Zuschuss von 41,85 €,mit Bonus 50,22 € bzw. 54,41€ , bei Vorliegen der Härtefallregelung erhalten Sie 83,70€.(Stand 2007) Versorgungsmöglichkeiten Herausnehmbare Klammerprothese Sie ist die einfachste Versorgungsform und sollte nur als Übergangversorgung angewendet werden, wenn die Nachbarzähne nicht für die Aufnahme von festem Zahnersatz geeignet und weitere Zahnverluste absehbar sind Festsitzende Brücken Die lückenbegrenzenden Zähne werden überkront und der fehlende Zahn als Brückenglied ersetzt. Das Brückengerüst kann aus Nichtedelmetall, Edelmetall oder Keramik angefertigt werden. Eine teilweise oder vollständige Verkleidung mit zahnfarbener Keramik ist möglich. Unverblendet, Titan Verblendung nach Kassenrichtlinien Vollständige Verblendung Die Kosten unterscheiden sich z.T. erheblich je nach Art des Materials und des Umfangs der Verblendung. Sie müssen individuell besprochen werden. Inlaybrücke Anstelle von Kronen werden bei dieser Brückenart Gussfüllungen zur Verankerung des Zahnersatzes genutzt, Goldlegierungen sind empfehlenswert. Vorhandene Füllungen können so gleichzeitig optimal ersetzt werden! Nach aktuellem Kommentar kein Festzuschuß . Implantatgetragener Zahnersatz Mit dem Ersatz eines Zahnes auf einer künstlichen Zahnwurzel bleiben die Nachbarzähne unbeschädigt. Die Kieferknochen, der nach einem Zahnverlust abgebaut wird, kann erhalten werden Nachteile: höhere Kosten , längere Behandlungsdauer Die Kosten betragen zwischen 1300 und 2000,- €, abhängig vom operativen und zahntechnischen Aufwand Eingeheiltes Implantat Gusskrone (Titan) Vollkeramikkrone