Stadtrat im April 2017 - Anhörung zu prozentualen Vorgaben für Sozialen Wohnungsbau - Neue Tempo 30-Zonen in mehreren Stadtteilen (Koblenz: 06.04.17) Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig begrüßte die Koblenzer Ratsmitglieder zur April-Sitzung, in der zunächst die Expertenanhörung zur möglichen Einführung einer verpflichtenden Quote für sozialen Wohnungsbau bei bestimmten Planungen für Wohnbauflächen durchgeführt wurde. Auch in Koblenz steigen die Mieten stärker als die allgemeine Preissteigerung. Besonders die günstigen Wohnungen sind davon betroffen. Ferner sinkt der Bestand an Sozialwohnungen kontinuierlich. Daher beantragten zwei Ratsfraktionen, die Einführung einer 20%-Quote für sozialen Wohnungsbau zu prüfen. Auch für Hofmann-Göttig steht fest: „Wir müssen etwas tun“. Ob mit einer Quote das Risiko verbunden ist, dass Investoren um Koblenz einen Bogen machen, wollten Rat und Verwaltung mit einer Expertenanhörung klären. Dr. Manfred Pauly, Leiter der Koblenzer Statistikstelle, stellte zunächst die Rahmenbedingungen des Koblenzer Wohnungsmarktes vor. Anschließend gaben sieben Experten Antworten auf die Fragen, welche Möglichkeiten für die Stadt Koblenz bestehen, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Außerdem wie sie eine 20%-Vorgabe bei Wohngebietsplanungen beurteilen. Baudezernent Bert Flöck skizzierte anschließend, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen umgegangen werden soll. Zunächst werde der Runde Tisch Wohnungswirtschaft mit den Expertisen befasst. Dieser solle eine Vorlage für den Fachbereichsausschuss IV erarbeiten. Die Verwaltung sei bestrebt noch vor der Sommerpause eine Beschlussfassung im Stadtrat zu ermöglichen. Sodann beschäftigte sich der Stadtrat mit der endgültigen Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 11 Kierweg/Plenterweg. Die Änderung des Plans ist erforderlich, weil ein Handwerksbetrieb sich am Standort nicht weiter entwickeln kann und an seiner Stelle zwei Wohnhäuser mit rund 22 Wohneinheiten entstehen sollen. Der Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu. Der Stadtrat wurde über ein Schreiben des Innenstaatssekretärs an die Kommunalen Spitzenverbände unterrichtet. In diesem Schreiben erklärt das Ministerium, dass keine Kommune Klage gegen die Schlüsselzuweisungen des Landes erheben muss, weil alle Bescheide der Jahre 2014 bis 2016 geändert werden, wenn ein entsprechendes Urteil gefällt wird. Die Verwaltung hält es daher derzeit für entbehrlich, selbst ein Verfahren gegen das Land anzustrengen, wie es der Rat gefordert hatte. Die endgültige Entscheidung wird im Stadtrat nach Unterrichtung über die Positionierung des Vorstandes des Städtetages Rheinland-Pfalz. Hofmann-Göttig will sich dort für eine Klage einer Kommune einsetzen, die aussichtsreicher erscheint als die der Stadt Koblenz. „Schließlich sind wir das einzige Oberzentrum in Rheinland-Pfalz mit einem ausgeglichenen Haushalt“, so der Kämmerer nicht ohne Stolz. Die Stadt Koblenz muss große Teile ihrer Finanzen im Sozialbereich aufwenden, ohne dafür vom Bund und vom Land mit den notwendigen Mitteln ausgestattet zu werden. Daher gehört die Stadt dem Bündnis „Für die Würde unserer Städte an“, die für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen eintritt. Die jüngste Erklärung dieses Städtebündnisses hat der Stadtrat einstimmig unterstützt. Dazu ist eine gesonderte Meldung erschienen. Die Städtischen Museen sollen künftig nicht mehr von politischen Parteien und Stadtratsfraktionen für Veranstaltungen nutzbar sein. Im vergangenen Wahlkampf wurden Räume von Parteien oder Fraktionen angemietet, was zu heftigen Gegendemonstrationen führte. Polizei und Ordnungsamt baten daher eindringlich darum, solche Veranstaltung nicht in diesen Räumlichkeiten durchzuführen, da eine Absicherung sehr schwierig sei. Auch seien die Werte der Kunstwerke in die Risikoabwägung einzubeziehen. Gerade im Ludwig Museum finden Veranstaltungen in den Ausstellungsräumen statt. Die Überlassung der Räumlichkeiten der Museen sollte auf kulturellen Veranstaltungen liegen. Der Stadtrat entschied mehrheitlich der Verwaltungsvorlage zu folgen. Die Straßenverkehrsbehörde hat einige Straßen im Stadtgebiet überprüft und beabsichtigt die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in folgenden Stadtteilen. - Wallersheim: August-Borsig-Straße, Kammertsweg. - Karthause: Am Flugfeld, Wittenberger Straße, Cottbuser Straße, Wismarer Straße, Naumburger Straße, Rostocker Straße, Stralsunder Straße, Schweriner Straße, Am Vogelschutzpark, Zeisigstraße. - Kesselheim: Kaiser-Otto-Straße, Schmiedestraße, Herrenstraße, Im Sändchen, Im Kirchacker, Kurfürst-Schönborn-Straße. - Lützel/Neuendorf: Neuendorfer Straße, Schwarzer Weg, Im Hüttenstück, Schartwiesenweg, Dickersweg, Kuhweg. Der Stadtrat stimmt der Vorlage mehrheitlich zu. An die öffentliche Sitzung schloss sich noch eine nicht-öffentliche Sitzung an, die vier Tagesordnungspunkte umfasste.