Vorname und Nachname Matr. Nr. Politische Systeme im Vergleich

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Vorname und Nachname
Matr. Nr.
Politische Systeme im Vergleich
LVA-Nr. 229005
LVA-Leitung: Dr. Harald Stöger
WS 2011/12
Exzerpt aus:
Hartmann, Dr. phil. Jürgen (2000)
Westliche Regierungssysteme. Parlamentarismus, präsidentielles und semi-präsidentielles
Regierungssystem. Opladen S. 19 -98.
Prof. Dr. Jürgen Hartmann hat eine Professur für Politikwissenschaft, insbesondere Vergleichende
Regierungslehre an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg inne. Er leitet das
gleichnamige
Institut.
In
seinem
Forschungsgebiet,
dem
„Politikwissenschaftlichen
Gesellschaftsvergleich“ erstellte er seit 1977 zahlreiche Publikationen, die politische Systeme auf
dem gesamten Erdball analysieren (vgl. HSU.HH, o. Erscheinungsjahr, o. S).
Excerpiert am 12. 12. 2011
Jürgen Hartmanns Buch zielt auf die „historische Herleitung der Regierungspraxis“ (Hartmann,
2000, S. 25) und möchte einerseits die Ähnlichkeiten, andererseits aber auch die formal und
kulturell begründeten Unterschiede der einzelnen Systeme aufzeigen. ( vgl. ebd, S. 25)
1. Historische Entstehung des britischen Regierungssystems
Die Betrachtung der Geschichte des politischen Systems Großbritanniens ist aus zwei Gründen
wesentlich für ein Verstehen der gegenwärtigen politischen Systeme und Prozesse.
Erstens war Großbritannien das erste Land, in dem ein parlamentarisches Regierungssystem
entstand, also der Prototyp. Die Entwicklung des Parlamentarismus vollzog sich ohne
entsprechende Vorbilder (vgl. ebd, S. 24) aus den besonderen Umständen heraus.
Zweitens besteht die schriftliche britische Verfassung aus einer losen Ansammlung altehrwürdiger
Gesetze, die nur einen geringen Erklärungsbeitrag zur vorgefundenen Regierungspraxis beisteuern
können. Wesentliche Teile des modernen Regierungssystems beruhen auf so genannten
„constitutional conventions“, also Konventionen und Usancen, die im Laufe der Zeit aus der
politischen Praxis hervorgegangen sind. Diese Verfassungskonventionen sind fernab aller
Schriftlichkeit nur aus der Beobachtung der Handlungsweisen politischer Akteure erkenntlich (vgl.
ebd. S. 65-66). [Hartmann bezieht sich in seinen Analysen beinahe ausschließlich auf das Englische
innenpolitische und gesellschaftliche System. Die übrigen Länder Großbritanniens werden nur am
Rande erwähnt. Außenpolitsche Einflüsse, wie beispielsweise die Kolonialgeschichte, bleiben in de
Analyse außer Betracht.]
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Im späten Mittelalter stand der/die englische König/in einem mächtigen Hochadel und Klerus
gegenüber, der früh wesentliche Schutz- und Mitspracherechte für sich in Anspruch nahm. Als
Gegengewicht zu dieser einflussreichen Gruppe bezog die Krone Vertreter des niederen Adels und
der Stadtbürger in die Beratungen mit ein. Aus diesem Beraterstab entwickelte sich eine ständige
Vertretung, das Parlament; bestehend aus Oberhaus (Hochadel und Klerus) und Unterhaus
(Kleinadel und Bürgertum). Durch den Status als Verbündeter des Königs und den Aufstieg des
Bürgertums in der frühen Neuzeit gewann das Unterhaus zusehends an Einfluss. Wesentliche
Bereiche wie Steuergesetzgebung und Kontrolle von Ministern und Beamten der Krone oblagen den
Vertretern dieser Kammer (vgl. ebd. S. 49-52).
Im 17. Jahrhundert wurde unter den Stuarts versucht, den Einfluss des Parlaments zugunsten einer
absoluten Monarchie zurückzudrängen. Das Unterhaus als Organ des selbstbewussten Bürgertums
erwies sich in dieser Konfrontation als die stärkere Partei und erkämpfte umfangreiche Rechte, die
im wesentlichen eine konstitutionelle Monarchie begründeten, in der der König seine Herrschaft nur
noch innerhalb verfassungsrechtlicher Schranken und in Abstimmung mit dem Parlament ausüben
konnte. Die Gerichte wurden unabhängig und die Richter unabsetzbar (vgl. ebd. S. 53-54).
Im Zuge dieser Wirren radikalisierten sich die Vertreter der Puritaner im Unterhaus und es kam zu
einem Bürgerkrieg. Der König wurde hingerichtet und die Republik wurde ausgerufen. Als
siegreicher Heerführer des Parlamentsheeres stand Oliver Cromwell der Republik über ein
Jahrzehnt als Diktator vor. Nach dessen Tod fand die in der Bevölkerung wenig verankerte
Republik ein Ende und eine konstitutionelle Monarchie wurde wieder eingesetzt. Wenig war den
König/innen an Macht geblieben. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bereits eine informelle,
gewaltenteilige Staatsform herausgebildet. Die Krone als Exekutive, die unabhängigen Richter als
Judikative, und das Ober- und Unterhaus als Legislative. Ins frühe 18. Jahrhundert fällt auch die
Eingliederung von Schottland ins Königreich, das bislang nur durch eine Personalunion des/der
Englischen und somit auch Schottischen Königs/Königin an England gebunden war. (vgl. ebd. S.
54-57). Eine demokratische Legitimation der gesetzgebenden Versammlungen im heutigen Sinne
bestand allerdings nur im geringen Ausmaß. Die Vertretung im Oberhaus war an das Erbrecht
gebunden.
Das Unterhaus wurde in regelmäßigen Abständen gewählt, die Basis der Wahlberechtigten war
allerdings sehr schmal und umfasste 1831 nur 2,1 Prozent der Bevölkerung, da das Wahlrecht nur
von den männlichen Vermögenden ausgeübt werden konnte. Die Ausweitung des Wahlrechtes
erfolgte langsam (vgl. ebd. S. 61). Da das Parlament mit seinen wichtigen Befugnissen zur
Steuererlaubnis ein wesentliches Machtzentrum darstellte, wurde es zwecks Erhaltung der
Handlungsfähigkeit notwendig, der Regierung das alleinige Recht auf Initiative in Steuer- und
Haushaltsfragen einzuräumen (vgl. ebd. S. 58). Dem folgte eine parlamentarische Abstinenz von
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allen Gesetzesinitiativen, die bis heute (vgl. ebd. S. 70) vorzufinden ist. Die Regierung bringt die
Initiativen ein, das Parlament bestätigt diese oder lehnt sie ab, wird aber nicht als Antragsteller
aktiv. Parallel zur Ausweitung des Wahlrechts vollzog sich ein Wandel des britischen
Parlamentarismus
von
einem
durch
rege
Debattierfreudigkeit
geprägten
Honoratioren-
Parlamentarismus hin zu einem von Fraktionszwang und Parteiapparaten bestimmten ZweiParteien-System. Erst seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde das allgemeine
Wahlrecht für Frauen und Männer eingeräumt. ine zentrale Rolle in der Exekutive erwarb sich der
Schatzmeister der Krone. Ihm oblag es, Mehrheiten für die Pläne der Krone zu gewinnen. Dies
geschah nicht nur durch Überzeugungsarbeit, sondern auch durch teilweise sehr korrupt anmutende
Belohnung der Parteigänger durch politische Ämter. Um diesen Schatzmeister – oder später
Premierminister – traten verstärkt auch die Minister als Träger der Regierungsmeinung an die
Öffentlichkeit. Das Kabinett rund um den Premierminister und das Unterhaus gewannen gegenüber
dem Oberhaus und der Krone kontinuierlich an Macht Eine starke Verbindung zwischen Regierung
und Parlamentsmehrheit bildete sich heraus. Dem gegenüber stand die Parlamentsminderheit, die
sich lediglich auf Oppositionsarbeit und Misstrauensvoten stützen konnte (vgl. ebd. S. 58-63). Erst
seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde das allgemeine Wahlrecht für Frauen und
Männer eingeräumt.
2. Strukturen und Arbeitsweisen der staatlichen Institutionen
2.1. Das Unterhaus
Mit der praktischen Entmachtung von Oberhaus und Krone sind Unterhaus und Regierung die
bedeutendsten politischen Institutionen. Die beiden erstgenannten bleiben im wesentlichem auf
formale Rechte beschränkt, die praktisch nur mehr zu zeremoniellen Zwecken ausgeübt werden
(vgl. ebd. S. 75-77).
Die 650 Abgeordneten des Unterhauses werden vom Wahlvolk gewählt. Ein/eine Abgeordnete/r ist
je einem Wahlkreis zugeordnet. Die Wahlkreise werden nach Veränderungen in der
Wohnbevölkerung
regelmäßig
neu
eingeteilt.
Die
Mandate
werden
nach
relativen
Stimmenmehrheiten dem/der jeweils stimmenstärksten Kandidaten/in zugewiesen. Dieses System
begünstigt die traditionellen Großparteien und verzerrt die tatsächlichen Parteipräferenzen der
Wähler und Wählerinnen massiv. Kleinere Parteien sind im Verhältnis zu ihren Wählerstimmen im
Parlament stark unterrepräsentiert [Regionale Player aus dezentral gelegenen Gebieten werden
vermutlich ebenfalls kaum ein Mitspracherecht ausüben können. Vgl. ebd. S. 84, gefühlte und reale
Benachteiligung von Schottland und Wales]. Aus den Kreisen der Abgeordneten wird der/die
Führer/in der jeweils stimmenstärksten Fraktion mit der Bildung einer Regierung beauftragt.
Ausschließlich Parlamentsmitglieder können in die Regierung entsandt werden. Bedingt durch das
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Verhältniswahlrecht stützt sich eine Regierung gewöhnlich auf eine starke Parlamentsmehrheit. Die
Mehrheitsfraktion versteht es als ihren wichtigsten Auftrag, „ihre“ Regierung zu unterstützen
beziehungsweise ist mit ihr personell ident. Auch die Opposition verhält sich [gemessen an mir
bekannten Systemen mit Verhältniswahlrecht] wenig kämpferisch. Es wird neben öffentlicher
Regierungskritik über weite Teile Regierungsverhalten eingeübt (vgl. ebd. S 67 -70). Lediglich bei
einigen Sitzungstagen und bei der Haushaltsdebatte werden traditionell die Themen von der
Opposition bestimmt (vgl. ebd. S. 71).
Die Funktion des Parlamentes wird darin verstanden, Gesetzesvorhaben öffentlich zu diskutieren.
Die Regierung bringt Gesetzesanträge ein und legt – unterstützt durch ihre Parlamentsmehrheit den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen für die Debatte fest. Strittige Punkte können von der
Tagesordnung gestrichen oder die Debatte darüber zeitlich beschränkt werden (vgl. ebd. S. 70). [Es
ist also anzunehmen, dass Englands Parlament noch stärker am Gängelband der Regierung hängt als
das österreichische]. Es gibt im Unterhaus Ausschüsse, die allerdings kaum an der
Detailausarbeitung der Gesetze teilnehmen. Nicht die Kleinarbeit, sondern die „Kunst des
rhetorisch-polemischen Angriffs und der Verteidigung“ (ebd. S. 72) prägt das Wesen eine/einer
britischen Abgeordneten.
Zur Aufrechterhaltung der – durchaus manchmal löcherigen – Fraktionsdisziplin bedienst sich der
Parteiapparat so genannter Whips, die die Stimmung bei den einzelnen Abgeordneten ausloten und
deren Anwesenheit bei den Abstimmungen und Fraktionstreue sicherstellen sollen (vgl. ebd. S. 74).
2.2. Premierminister und Kabinett
Aus den Reihen der Abgeordneten ernennt der/die Premierminister/in sein Kabinett im Umfang von
etwa zwanzig Mitgliedern. Der/die Premier hat eine herausragende Machtposition. Er/Sie kann das
Unterhaus auflösen und Neuwahlen initiieren. Sämtliche Ernennungen und Entlassungen von
Ministern
sowie
die
Aufteilung
der
jeweiligen
Arbeitsgebiete
fallen
in
seinen/ihren
Verantwortungsbereich. Die Leitlinien der Politik werden vom Premier vorgegeben und er/sie
erstellt nach Kabinettssitzungen eine „Zusammenfassung“ des Konsensus der Minister/innen, die
letztlich aber seinen/ihren eigenen Willen wiedergibt und für die Kabinettsmitglieder bindend ist. In
diesem Gremium werden die Gesetzesvorlagen ausgearbeitet. Die Besetzung der Ministerien erfolgt
nicht nach Gesichtspunkten der fachlichen Kompetenz und es kommt relativ häufig zu
Kabinettsumbildungen. Neben den Kabinettsmitgliedern gibt es auch noch als weniger wichtig
angesehene Ministerien, deren Leiter/innen nicht Kabinettsmitglieder sind. Zusätzlich zu den
Kabinettssitzungen sind Kabinettsausschüsse ein wesentliches Führungsinstrument. Diese sollten
Minister/innen, Beamte und fachliche Spezialist/innen zusammenführen und Lösungen im Sinne
des Premiers ausarbeiten (vgl. ebd. S. 77-80).
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2.3. Ministerialverwaltung und Beraterstäbe
Britische Beamte sind streng an die politische Neutralität gebunden, kombinieren diese Neutralität
jedoch mit einer absoluten Loyalität gegenüber der amtierenden Regierung. Ihnen obliegt die
Vorbereitung der Gesetze. Ihre hohe fachliche Kompetenz und – im Gegensatz zu den
Minister/innen – lange Verweildauer in den jeweiligen Ministerien lässt sie zu einem nicht zu
unterschätzenden Machtfaktor werden, der in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.
Nichtsdestotrotz gelten sie als die Hauptadressat/innen verschiedenster Interessensgruppen aus der
Wirtschaft, Verbänden oder Gewerkschaften (vgl. ebd. S. 80-81). [Wieweit es tatsächlich völlig
unproblematisch ist, dass in einem demokratischen Staat soviel Macht in den Händen nicht
legitimierter Eliten liegt und ob die Einflussnahme der Lobbyisten in der Praxis nur die Regelung
technischer Details umfasst, kann ich nicht überprüfen, ich möchte es aber auch nicht unhinterfragt
hinnehmen. Ob die verstärkte Präsenz von Beraterstäben ein mehr an Demokratisierung bedeutet,
erscheint mir ebenfalls fraglich]. Die Ministerialbürokratie ist in Großbritannien eher schlank und
wurde unter den konservativen Regierungen weiter abgebaut (vgl. ebd. S. 80-81).
Als Gegengewicht zu den mächtigen Beamten gewinnen seit der Regierung Thatcher Beraterstäbe
zusehends an Wichtigkeit. Die Mitglieder dieser „think tanks“ werden nach weltanschaulichen
Kriterien ausgewählt und nehmen wesentliche Beratungsfunktionen für die Regierung wahr,
beispielsweise in den Kabinettsausschüssen oder als Mittler einer neuen Linie in die
parteiunabhängigen Ministerien (vgl. ebd. S. 80-81).
3. Parteien
Die beiden historisch ältesten Parteien in Großbritannien sind die Konservativen und die Liberalen.
Beide wurden in der Zeit nach der Republik und wurzeln in den königstreuen „Tories“ und den
parlamentsverbundenen „Whigs“ (vgl. ebd. S. 54-55). Die Liberalen vertreten traditionell
Eigentümerinteressen und spielen aufgrund des großparteienfreundlichen Mehrheitswahlrechts
heute nur mehr eine untergeordnete Rolle. Mit der Ausweitung des Wahlrechts weg von einer
reinen Standesvertretung von Besitzenden hin zum allgemeinen Wahlrecht veränderte sich auch die
Parteienlandschaft. Seit dem Ende des ersten Weltkrieges bildet die Labour-Party neben den
Konservativen die zweite Hälfte des britischen Zwei-Parteien-Systems (vgl. ebd. S. 63).
Die Konservative Partei durchlebte in ihrer Geschichte große Wandlungen. Liberales Gedankengut
und die Akzeptanz von großen sozialen Ungleichheiten sind traditionell ein prägende Elemente der
Partei. Lange Zeit herrschte in den Reihen der Konservativen dennoch ein breites Bekenntnis zum
Wohlfahrtsstaat vor. Mit der Ära Thatcher wurden starke Umgestaltungen in der britischen Sozialund Wirtschaftspolitik vorgenommen, die weit über sie hinaus wirkmächtig blieben. Abbau
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traditioneller Gewerkschaftsrechte, ein weitgehendes Zurückfahren des Sozialstaates und die
Auslagerung bislang staatlicher Tätigkeiten hinein in privatwirtschaftliche Bereiche stellten die
praktische Umsetzung der Vorstellungen des amerikanischen Nationalökonomen Friedman dar. In
ihrer Programmatik entspricht die Konservative Partei heute eher der Linie einer klassischen,
liberalen Partei.
Diese Labour-Party ist aus den Gewerkschaften hervorgegangen und besaß lange Zeit ein radikalsozialistisches Programm. Im Gegensatz dazu dominierte die Parteipolitik ein eher gemäßigter
Flügel, der sich in seinen Regierungszeiten für eine umfassende Sozial- und Bildungspolitik vor der
Kulisse der Marktwirtschaft stark machte. In der langen Zeit der konservativen Regierung mit
weitgehendem Sozialabbau und neoliberaler Wirtschaftspolitik erlangte der radikale Flügel der
Party zunehmend an Einfluss. Nach einem Generationenwechsel innerhalb der Partei erfolgte ein
massiver Umbau an Programm und Struktur der Partei. Die einstmals tonangebenden
Gewerkschaften verloren - analog zu ihrer realpolitischen Entmachtung in der Ära Thatcher –
wesentlich an Einfluss. Wo einst Sozialismus und Verstaatlichung propagiert wurde, fand eine
Besinnung auf „wählbare“ Werte und Persönlichkeiten statt. Die Labour–Regierung unter Blair
verfolgte eine eher angepasste Politik und nahm den Sozialabbau kaum zurück (vgl. ebd. S. 87-90).
4. Fazit
Hartmann bietet in seinem Text eine Analyse der innenpolitischen Entwicklung Großbritanniens
vom frühen Mittelalter bis hin zu Tony Blair.
5. Literatur:
Hartmann, Jürgen (2000): Westliche Regierungssysteme. Parlamentarismus, präsidentielles und
semi-präsidentielles System. In: Benz, Czada, Simonis (Hg): Grundwissen Politik. Band 29. Leske
+ Budrich Verlag. Opladen
HSU.HH: Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg
http://www.hsu-hh.de/hartmann/index_StGrQGTuAne428HR.html
dl 12.12. 2011
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