Kein Anschpruch auf Vollständigkeit

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Informationen für Gartenpächter*
Anbau
Antennen
Bäume
Dacheindeckung
Fahrräder/Fahrzeuge
Ein- und Ausgänge
Feuerstätte/Kamin
Frühbeet/Reifehilfe
Geräteschuppen
Gewächshaus
Grill
Hunde
Kleintierhaltung
Kompost
Koniferen
Mutterboden
*Kein Anschpruch auf Vollständigkeit
An- und Ausbauten an Lauben sind grundsätzlich nicht zulässig.
Das Anbringen von Antennen und Satelittenschüsseln ist nicht
gestattet.
Park- und Waldbäume sind in den Parzellen nicht zulässig.
Vor Erneuerung der Dacheindeckung muss ein Antrag über den
Vereinsvorstand gestellt werden. Dieser leitet den Antrag an den
Stadtverband weiter.
Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist untersagt.
Die Tore der Anlage sind bei Einbruch der Dunkelheit abzuschließen.
Eine Befeuerung der Lauben ist lt. Immissionsschutzgesetz
grundsätzlich verboten. Alle noch vorhandene (aber nicht zu
nutzenden) Schornsteine/Kamine sind spätestens bei Nutzerwechsel zu entfernen.
Das Aufstellen von Frühbeeten ist gestattet. Die erlaubten Maße
betragen: Länge max. 4 m, Tiefe max. 1,5 m, hintere Höhe 0,6 m,
vordere Höhe 0,3 m. Reifehilfen sind in der Zeit von Juni bis zur
Ernte gestattet. Die max. Maße betragen: L: 2,00/H: 1,50/T: 0,60 m
Geräteschuppen (Holz-, Metall oder Eigenbauweise) werden aktuell
geduldet. Die Grundfläche darf max. 4,5 qm, die Firsthöhe max.
2,20m betragen. Folgende Grenzabstände sind zu beachten: mind.
1 m innerhalb der Parzelle, mind. 2 m zum Fremdgelände oder
Hauptweg. Vor Errichtung muss ein kostenpflichtiger Antrag (zurzeit
15,00 Euro) auf Duldung beim Vereinsvorstand gestellt werden.
Dieser leitet den Antrag an den Stadtverband weiter. Das zusätzliche
Aufstellen eines Gewächshauses ist nicht möglich.
Das Aufstellen eines Gewächshauses ist zulässig. Die erlaubten
Maße betragen: Grundfläche max. 5 qm, Firsthöhe max. 2,20 m.
Folgende Grenzabstände sind zu beachten: mindestens 1 m innerhalb der Parzelle, mind. 2 m zum Fremdgelände oder Hauptweg.
Vor Errichtung muss ein Antrag beim Vereinsvorstand gestellt
werden (Gebühr zurzeit 10,00 Euro). Dieser leitet den Antrag an den
Stadtverband weiter. Das zusätzliche Aufstellen eines Geräteschuppens ist nicht möglich.
Das Aufstellen von Grillkaminen bzw. eines Grillplatzes ist zulässig.
Die feuerrechtlichen Vorschriften sowie die nachbarschaftliche
Rücksichtnahme sind einzuhalten. Die erlaubten Maße betragen:
Grundfläche max. 0,5 qm, Höhe max. 1,80 m.
Hunde sind auf öffentlichen Wegen der Anlage grundsätzlich und
unabhängig von ihrer Größe anzuleinen.
Kleintierställe dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung und sind
daher grundsätzlich nicht zulässig.
Jeder Gartennutzer ist verpflichtet, einen Kompostplatz in seinem
Garten anzulegen. Die anfallenden organischen Gartenabfälle sind
dort zu kompostieren.
Alle Koniferen sind auf mindestens 1,20 m einzukürzen und müssen
spätestens bei Pächterwechsel durch den abgebenden Gartennutzer
entfernt werden.
Wird neuer Mutterboden in die Parzelle eingebracht, wird hierfür
ein Zertifikat vom Händler benötigt. Dieses soll sicherstellen, dass
KLEINGÄRTNERVEREIN EMSCHERTAL E.V.
Informationen für Gartenpächter*
Obstbäume
Pavillons/Partyzelte
Pergola/Rankgerüst
Ruhezeiten
Sichtschutz
Schwimmbecken
Strom
Teich/Biotope
Terrassen/Plätze/
Wege
Trampolin
Versicherung
Wasser
Wasserbassin
Wege
*Kein Anschpruch auf Vollständigkeit
der Mutterboden nicht kontaminiert ist.
Erlaubt sind Säulen-, Spalier- Busch- und Halbstammobst-Bäume.
Diese sind als Dauereinrichtung nicht zulässig. Die maximal
geduldete Aufstelldauer pro Jahr (z.B. bei Feierlichkeiten) beträgt 7
Tage.
Das Aufstellen von Pergolen ist zulässig. Die erlaubten Maße
betragen: Länge max. 10 m, Höhe max. 2,20 m einschl. der
Querbalken, Breite max. 0,60 m. Vor Errichtung muss ein Antrag
beim Vereinsvorstand gestellt werden.
Mittagsruhe ist Montag bis Samstag in der Zeit von 13.00 Uhr bis
15.00 Uhr. Anfallende Gartenarbeiten können samstags von 15.00
Uhr bis 18.00 Uhr erledigt werden. Ausgenommen davon sind
Arbeiten, die mit elektrischen Geräten ausgeführt werden
(Rasenmäher, elektrische Heckenschere, Kettensäge etc.). Arbeiten
die Lärm verursachen, sollen vermieden werden. An Sonn- und
Feiertagen ist absolute Ruhe, jegliches Arbeiten ist untersagt.
Als Sichtschutz sind bepflanzte Rankgerüste zulässig. Lamellenzäune, Koniferenhecken, Wellblech oder Mauern sind grundsätzlich
nicht gestattet. Zwischen den Parzellen sind An-pflanzungen ohne
Heckenbildung zulässig (Abstände beachten!).
Schwimmbecken jeglicher Art und Ausführung dürfen nicht
aufgestellt werden.
Für das Melden sowie die Ablesung des Stroms ist der Pächter
verantwortlich.
Die Errichtung von Biotopen in Folienbauweise, mit Tonabdichtung
oder der Einbau fertiger Kunststoffbecken ist gestattet. Die
erlaubten Maße betragen: Fläche max. 10 qm, Tiefe max. 0,80m.
Vor Errichtung muss ein Antrag beim Vereinsvorstand gestellt
werden.
Pflaster- und Plattenflächen dürfen pro Parzelle insgesamt 40 qm
nicht übersteigen. Oberflächen und/oder Untergrund dürfen nicht
betoniert werden.
Das Aufstellen von Trampolins ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Laube ist ausreichend gegen Feuer- und EinbruchDiebstahlschäden zu versichern. Mehrheitlich erfolgt dies über die
Kollektivversicherung. Bei Wahl einer anderen Gesellschaft ist dem
Vereinsvorstand jährlich ein Nachweis über den bestehenden
Versicherungsschutz vorzulegen.
Wasser sollte im Herbst vor dem ersten Frosteinbruch abgestellt
werden. Dazu sind die Leitungen zu entleeren. Die jährliche
Verbrauchsablesung sowie ein turnusgemäßer Austausch der
Wasserzähler erfolgt durch den Verein.
Gemauerte Wasserbassins sind spätestens bei Pächterwechsel
durch den abgebenden Gartennutzer zu entfernen, sofern sie größer
als 1 qm sind. Ausgussbecken mit den maximalen Maßen von 30 x
50 cm dürfen an der Laube angebracht werden.
Die Säuberung des zum Garten gehörenden Weges bis zur Wegmitte
obliegt dem Gartenpächter.
KLEINGÄRTNERVEREIN EMSCHERTAL E.V.
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