Informationen für Gartenpächter* Anbau Antennen Bäume Dacheindeckung Fahrräder/Fahrzeuge Ein- und Ausgänge Feuerstätte/Kamin Frühbeet/Reifehilfe Geräteschuppen Gewächshaus Grill Hunde Kleintierhaltung Kompost Koniferen Mutterboden *Kein Anschpruch auf Vollständigkeit An- und Ausbauten an Lauben sind grundsätzlich nicht zulässig. Das Anbringen von Antennen und Satelittenschüsseln ist nicht gestattet. Park- und Waldbäume sind in den Parzellen nicht zulässig. Vor Erneuerung der Dacheindeckung muss ein Antrag über den Vereinsvorstand gestellt werden. Dieser leitet den Antrag an den Stadtverband weiter. Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist untersagt. Die Tore der Anlage sind bei Einbruch der Dunkelheit abzuschließen. Eine Befeuerung der Lauben ist lt. Immissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten. Alle noch vorhandene (aber nicht zu nutzenden) Schornsteine/Kamine sind spätestens bei Nutzerwechsel zu entfernen. Das Aufstellen von Frühbeeten ist gestattet. Die erlaubten Maße betragen: Länge max. 4 m, Tiefe max. 1,5 m, hintere Höhe 0,6 m, vordere Höhe 0,3 m. Reifehilfen sind in der Zeit von Juni bis zur Ernte gestattet. Die max. Maße betragen: L: 2,00/H: 1,50/T: 0,60 m Geräteschuppen (Holz-, Metall oder Eigenbauweise) werden aktuell geduldet. Die Grundfläche darf max. 4,5 qm, die Firsthöhe max. 2,20m betragen. Folgende Grenzabstände sind zu beachten: mind. 1 m innerhalb der Parzelle, mind. 2 m zum Fremdgelände oder Hauptweg. Vor Errichtung muss ein kostenpflichtiger Antrag (zurzeit 15,00 Euro) auf Duldung beim Vereinsvorstand gestellt werden. Dieser leitet den Antrag an den Stadtverband weiter. Das zusätzliche Aufstellen eines Gewächshauses ist nicht möglich. Das Aufstellen eines Gewächshauses ist zulässig. Die erlaubten Maße betragen: Grundfläche max. 5 qm, Firsthöhe max. 2,20 m. Folgende Grenzabstände sind zu beachten: mindestens 1 m innerhalb der Parzelle, mind. 2 m zum Fremdgelände oder Hauptweg. Vor Errichtung muss ein Antrag beim Vereinsvorstand gestellt werden (Gebühr zurzeit 10,00 Euro). Dieser leitet den Antrag an den Stadtverband weiter. Das zusätzliche Aufstellen eines Geräteschuppens ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grillkaminen bzw. eines Grillplatzes ist zulässig. Die feuerrechtlichen Vorschriften sowie die nachbarschaftliche Rücksichtnahme sind einzuhalten. Die erlaubten Maße betragen: Grundfläche max. 0,5 qm, Höhe max. 1,80 m. Hunde sind auf öffentlichen Wegen der Anlage grundsätzlich und unabhängig von ihrer Größe anzuleinen. Kleintierställe dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung und sind daher grundsätzlich nicht zulässig. Jeder Gartennutzer ist verpflichtet, einen Kompostplatz in seinem Garten anzulegen. Die anfallenden organischen Gartenabfälle sind dort zu kompostieren. Alle Koniferen sind auf mindestens 1,20 m einzukürzen und müssen spätestens bei Pächterwechsel durch den abgebenden Gartennutzer entfernt werden. Wird neuer Mutterboden in die Parzelle eingebracht, wird hierfür ein Zertifikat vom Händler benötigt. Dieses soll sicherstellen, dass KLEINGÄRTNERVEREIN EMSCHERTAL E.V. Informationen für Gartenpächter* Obstbäume Pavillons/Partyzelte Pergola/Rankgerüst Ruhezeiten Sichtschutz Schwimmbecken Strom Teich/Biotope Terrassen/Plätze/ Wege Trampolin Versicherung Wasser Wasserbassin Wege *Kein Anschpruch auf Vollständigkeit der Mutterboden nicht kontaminiert ist. Erlaubt sind Säulen-, Spalier- Busch- und Halbstammobst-Bäume. Diese sind als Dauereinrichtung nicht zulässig. Die maximal geduldete Aufstelldauer pro Jahr (z.B. bei Feierlichkeiten) beträgt 7 Tage. Das Aufstellen von Pergolen ist zulässig. Die erlaubten Maße betragen: Länge max. 10 m, Höhe max. 2,20 m einschl. der Querbalken, Breite max. 0,60 m. Vor Errichtung muss ein Antrag beim Vereinsvorstand gestellt werden. Mittagsruhe ist Montag bis Samstag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Anfallende Gartenarbeiten können samstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr erledigt werden. Ausgenommen davon sind Arbeiten, die mit elektrischen Geräten ausgeführt werden (Rasenmäher, elektrische Heckenschere, Kettensäge etc.). Arbeiten die Lärm verursachen, sollen vermieden werden. An Sonn- und Feiertagen ist absolute Ruhe, jegliches Arbeiten ist untersagt. Als Sichtschutz sind bepflanzte Rankgerüste zulässig. Lamellenzäune, Koniferenhecken, Wellblech oder Mauern sind grundsätzlich nicht gestattet. Zwischen den Parzellen sind An-pflanzungen ohne Heckenbildung zulässig (Abstände beachten!). Schwimmbecken jeglicher Art und Ausführung dürfen nicht aufgestellt werden. Für das Melden sowie die Ablesung des Stroms ist der Pächter verantwortlich. Die Errichtung von Biotopen in Folienbauweise, mit Tonabdichtung oder der Einbau fertiger Kunststoffbecken ist gestattet. Die erlaubten Maße betragen: Fläche max. 10 qm, Tiefe max. 0,80m. Vor Errichtung muss ein Antrag beim Vereinsvorstand gestellt werden. Pflaster- und Plattenflächen dürfen pro Parzelle insgesamt 40 qm nicht übersteigen. Oberflächen und/oder Untergrund dürfen nicht betoniert werden. Das Aufstellen von Trampolins ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Laube ist ausreichend gegen Feuer- und EinbruchDiebstahlschäden zu versichern. Mehrheitlich erfolgt dies über die Kollektivversicherung. Bei Wahl einer anderen Gesellschaft ist dem Vereinsvorstand jährlich ein Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz vorzulegen. Wasser sollte im Herbst vor dem ersten Frosteinbruch abgestellt werden. Dazu sind die Leitungen zu entleeren. Die jährliche Verbrauchsablesung sowie ein turnusgemäßer Austausch der Wasserzähler erfolgt durch den Verein. Gemauerte Wasserbassins sind spätestens bei Pächterwechsel durch den abgebenden Gartennutzer zu entfernen, sofern sie größer als 1 qm sind. Ausgussbecken mit den maximalen Maßen von 30 x 50 cm dürfen an der Laube angebracht werden. Die Säuberung des zum Garten gehörenden Weges bis zur Wegmitte obliegt dem Gartenpächter. KLEINGÄRTNERVEREIN EMSCHERTAL E.V.