Präsidium des Staatsrates Kanzlei IVS Kantonale Wahlen 2017 Medienzentrum im Espace Porte de Conthey in Sitten 27 | 01 | 2017 MEDIEN Présidence du Conseil d'Etat Chancellerie - IVS Präsidium des Staatsrates Kanzlei - IVS MEDIENEINLADUNG 19. Januar 2017 Kantonale Wahlen 2017 Organisation des Medienzentrums und neues Wahlsystem Sehr geehrte Damen und Herren Im Hinblick auf die kantonalen Wahlen im März 2017 möchten Ihnen IVS (Kanzlei) und die Dienststelle für innere und kantonale Angelegenheiten (DIKA) im Rahmen eines Medientreffens praktische Zusatzinformationen liefern: Freitag, 27. Januar, um 10.00 Uhr im Espace Porte de Conthey in Sitten Gaby Nanzer, Adjunktin des Informationschefs wird Ihnen darlegen, welche Vorkehrungen zur Arbeitserleichterung der Medienschaffenden getroffen wurden. Maurice Chevrier, Chef der DIKA und Sarah Williner, deutschsprachige Juristin der DIKA, werden Ihnen die wichtigsten Punkte erläutern und Ihnen das neue System der doppelt-proportionalen Vertretung und die entsprechende Verteilung der Grossratssitze erklären. Eine Medienmappe wird Ihnen am Tag der Veranstaltung abgegeben. Sie finden diese auch auf www.vs.ch unter den üblichen Rubriken. Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen. Freundliche Grüsse André Mudry Informationschef Place de la Planta 3, 1950 Sion Tél. 027 606 20 90 - 079 263 85 77 · Fax 027 606 20 94 · e-mail : [email protected] Präsidium des Staatsrates Chancellerie - IVS Präsidium des Staatsrates Kanzlei - IVS HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN Freitag, 27. Januar 2017 Kantonale Wahlen vom März 2017 Medienzentrum im Espace Porte de Conthey in Sitten (IVS).- Die Kanzlei des Kantons Wallis stellt anlässlich der Staatsrats- und Grossratswahlen den berichterstattenden Journalisten den Espace Porte de Conthey (EPC) in Sitten zur Verfügung. Dieses Zentrum befindet sich im Regierungsgebäude, mitten im Herzen der Altstadt Sitten und verfügt über die nötigen modernen Arbeitsplätze. Kandidaten und politische Akteure werden sich im EPC aufhalten, die Stammlokale der politischen Parteien befinden sich in Lokalitäten in der Umgebung. Die Grossratswahlen werden nach dem neuen System der doppelt-proportionalen Vertretung stattfinden. Am 5. März 2017 finden im Wallis die Wahlen für den Staatsrat und das Parlament statt. Wie dies bereits vor vier Jahren der Fall war, stellt die Kanzlei des Kantons Wallis (IVS) den Medienschaffenden Räumlichkeiten im Espace Porte de Conthey (EPC) an der Rue de Conthey 25 in Sitten zur Verfügung. Dies gilt auch für den zweiten Wahlgang (Staatsrat) am 19. März 2017. Ziel ist es, dass sich die Medienschaffenden wie auch die politischen Akteure im EPC einfinden. Am Wahltag sind deshalb die Türen für Politiker, Parteipräsidenten und wichtige Akteure rund um die Wahlen offen. Tagesprogramm des 5. März 2017 (Wahl des Grossen Rates und erster Wahlgang des Staatsrates) Die Resultate der Staatsratswahlen werden zwischen 15.30 - 16.00 Uhr erwartet. Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. Die Staatsratskandidaten halten sich ab 15.30 Uhr im EPC auf. Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur Verfügung (bis ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des ersten Wahlgangs). Die ersten aussagekräftigen Resultate für den Grossrat werden nicht vor 20.00 Uhr erwartet. Das Medienzentrum bleibt bis zirka 21.00 Uhr offen. Tagesprogramm des 19. März 2017 (Zweiter Wahlgang des Staatsrates) Die Resultate des zweiten Wahlgangs des Staatsrates werden gegen 14.00 Uhr erwartet. Parteipräsidenten, Wahlverantwortliche etc. werden gebeten, sich gegen 13.00 Uhr ins Wahlzentrum zu begeben. Die Staatsratskandidaten (inkl. der im ersten Wahlgang Gewählten) werden gegen 14.00 im EPC erwartet. Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur Verfügung (bis ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des zweiten Wahlgangs). Fotoshooting der fünf gewählten Regierungsmitglieder mit Kanzler Philipp Spörri. Place de la Planta 3, 1950 Sion Tél. 027 606 20 90 Fax 079 263 85 77 e-mail: [email protected] Abmachung mit dem TV-Sender Kanal9/Canal9 Die Live-Diskussionen des kantonalen zweisprachigen Fernsehsenders Canal9/Kanal9 finden im Restaurant Grand Pont in Sitten (beim Parlamentsgebäude) statt. Dies ist von Vorteil, da sich die Kandidaten/Parteipräsidenten und andere wichtige Persönlichkeiten im Wahlzentrum bzw. in unmittelbarer Nähe des Wahlzentrums EPC aufhalten und somit allen Journalisten zur Verfügung stehen können. Stammlokale der Parteien in Sitten Die Parteien werden vermutlich in unmittelbarer Nähe des EPC in der Altstadt von Sitten am Wahltag einen Stammsitz einrichten. Infrastruktur für die Journalisten im EPC Die Medienschaffenden können Ihren Arbeitsplatz ab Donnerstag, 2. März 2017 einrichten bzw. testen. Am Wahltag (Sonntag) ist das Medienzentrum ab 9.00 Uhr offen. Jeder Raum im EPC bietet Arbeitsflächen, Licht und Stromanschlüsse. Die Arbeitsplätze sind mit fixen Internetanschlüssen via Rj45-Lankabel ausgerüstet. Wer mehrere Computer anschliessen will, ist gebeten, seinen eigenen „Switch“ (Netzwerk-Hub) mitzubringen. Der Raum 5 ist für die schreibende Zunft vorgesehen. Die anderen Räume werden laut beiliegendem Plan aufgeteilt. Im Hauptgang des EPC werden auf grossen Bildschirmen die laufenden Resultate präsentiert. Es steht ein beschränktes Catering-Angebot zur Verfügung (Sandwiches, Äpfel, Wasser, Kaffee). Parkplätze Journalisten parkieren Ihre Autos am besten im Parkhaus Place de la Planta (direkter Zugang zum EPC). Sollten Sie mit einem Sendewagen anreisen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir die Parkmöglichkeiten und Stromanschlüsse vorbereiten können. Grossratswahlen nach dem neuen System der doppelt-proportionalen Vertretung Laut des im März 2016 durch das Parlament angenommenen Dekrets wird der Grosse Rat nach dem System der doppelt-proportionalen Vertretung gewählt. Die Wähler wählen wie bisher die Kandidaten ihres Wohnbezirks. Anschliessend werden in jedem Wahlkreis die Resultate der zum Wahlkreis gehörenden Bezirke addiert. Siders ist Bezirk und Wahlkreis gleichzeitig, Monthey und St-Maurice bilden einen Wahlkreis, Martinach und Entremont bilden einen Wahlkreis, Sitten, Herens und Conthey bilden einen Wahlkreis, Brig, östlich Raron und Goms bilden einen Wahlkreis und Visp, westlich Raron und Leuk bilden einen Wahlkreis. Die Sitze werden in einem ersten Schritt auf Ebene des Wahlkreises unter den politischen Kräften verteilt und anschliessend in den Unterwahlreisen weiterverteilt. 2/3 Zuteilung der Ordnungsnummern an die Listengruppen Damit die Nummerierung der Grossratslisten in den Bezirken des jeweiligen Wahlkreises identisch ist, sieht das Dekret vom 9. März 2016 die Zuteilung der Ordnungsnummern per Los vor. Staatsrat Maurice Tornay, Vorsteher des Departements für Finanzen und Institutionen, wird die Verlosung vornehmen. Diese findet am kommenden Montag, 30. Januar um 18.30 Uhr im EPC in Sitten in Anwesenheit der Parteipräsidenten statt. Die Medienvertreter können gerne daran teilnehmen. Anhänge: - Präsentation - Beilage: Plan Raumaufteilung EPC - Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rates - Glossar - Simulation (Beispiel) - Organisation der Wahlkreise/Bezirke und Anzahl Sitze pro Bezirk Folgende Personen erteilen zusätzliche Auskünfte Zum Wahlmodus: Maurice Chevrier, Chef der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten, 027 606 47 55 [email protected] Fragen zur Organisation: Gaby Nanzer, IVS, 079 220 76 49, [email protected] 3/3 Wahlen März 2017 Organisation Medientreffen 27. Januar 2017 10.00 Uhr Kommunikationsplan Montag, 30.1.2017 18.10 Uhr 20.00 Uhr Liste Staatsratskandidaten Auslosung Nummerierung der Kandidatenlisten für den Grossrat Dienstag/Mittwoch, 31.01 / 01.02. 2017 Liste Grossratskandidaten Sonntag, 05.03.2017 17.00 Uhr Resultate Staatsratswahlen erster Wahlgang Dienstag, 07.03.2017 18.10 Uhr Kandidaturen Staatsrat 2. Wahlgang Mittwoch, 08.03.2017 10.00 Uhr Sitzaufteilung Parlament Sonntag, 19.03.2017 16.00 Uhr Mitglieder Staatsrat 2017-2021 2 1 Espace Porte de Conthey (EPC) 3 Arbeitsumfeld für Medienschaffende Zur Erleichterung der Medienarbeit halten sich die «Hauptakteure» im EPC auf. Politiker, Parteipräsidenten, Beobachter, Staatsratskandidaten Die Stammlokale der Parteien liegen in unmittelbarer Nähe Canal9/Kanal9 sendet aus der Brasserie Grand Pont, Sitten Die Staatsratskandidaten bleiben nach Bekanntsein der Resultate während einer Stunden im EPC 4 2 Ablauf Wahltag 5. März 2017 Die Resultate der Staatsratswahlen werden zwischen 15.30 - 16.00 Uhr erwartet. Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. Die Staatsratskandidaten sind gebeten, sich spätestens nach Bekanntsein der Resultate (gegen 15.30 Uhr) in den EPC zu begeben. Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur Verfügung (bis ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des ersten Wahlgangs) Die ersten aussagekräftigen Resultate für den Grossrat werden nicht vor 20.00 Uhr erwartet. Das Medienzentrum EPC wird bis rund 21.00 Uhr offen sein. 5 2. Wahlgang Staatsrat 19. März 2017 Die Resultate des zweiten Wahlgangs des Staatsrates werden gegen 14.00 Uhr erwartet. Parteipräsidenten, Wahlverantwortliche etc. werden gebeten, sich gegen 13.00 Uhr ins Wahlzentrum zu begeben. Die Staatsratskandidaten (inkl. der im ersten Wahlgang Gewählten) werden gegen 14.00 im EPC erwartet Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur Verfügung (bis ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des zweiten Wahlgangs) Fotoshooting der fünf gewählten Regierungsmitglieder mit Kanzler Philipp Spörri 6 3 Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Kantonale Wahlen 2017 Doppelt-proportionale Vertretung Medienvertreter Espace Porte de Conthey 27. Januar 2017 Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Inhalt - Allgemeines - Die doppelt-proportionale Vertretung: - gesetzliche Grundlagen - Neuerungen - die Wahlkreise Sitten und Visp als Beispiel 4 Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Allgemeines - Keine Änderungen für die Bürger - Keine Änderungen für die Gemeinden - Keine Änderungen für die Parteien (Listenhinterlegung) - Keine Änderungen für die Kandidaten - Keine Änderungen der pro Bezirk zugeteilten Sitze (Art. 84 KV) – Beschluss vom 21. September 2016 - Stimmkuverts und Stimmzettel unterschiedlicher Farbe (GR/SR) Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Allgemeines – Checkliste für eine gültige Stimmabgabe Welche Fragen muss ich mir stellen, damit meine Stimme berücksichtigt wird? 1. Habe ich das amtliche Stimmmaterial verwendet? 2. Habe ich nur einen einzigen Stimmzettel in den Wahlumschlag gelegt? 3. Enthält mein Stimmzettel nicht mehr Namen als zu wählende Kandidaten? 5 Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Allgemeines – Checkliste für eine gültige Stimmabgabe Ausserdem, wenn ich auf postalischem Weg oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde abstimmen möchte: 4. Habe ich meine Unterschrift auf dem Rücksendungsblatt angebracht? 5. Habe ich den Übermittlungsumschlag ausreichend frankiert? (nur auf postalischem Weg) 6. Habe ich den Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne auf der Gemeindeverwaltung eingeworfen (und nicht in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt)? (nur bei Hinterlegung bei der Gemeinde) Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Die doppelt-proportionale Vertretung – Gesetzliche Grundlagen - Artikel 84 der Kantonsverfassung - Bundesgerichtsurteil vom 12. Februar 2014 - Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rates vom 9. März 2016 6 Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Die doppelt-proportionale Vertretung – Neuerungen - Wahlkreise (Art. 136bis GpolR) Unterwahlkreise (Art. 137 GpolR) Listengruppen (Art. 138bis GpolR) Ordnungsnummern der Listengruppen (Art. 148 Abs. 3 GpolR) Zentralbüro (Art. 153 GpolR) Quorum (Art. 154 GpolR) Oberzuteilung nach Wahlkreis (Art. 155 GpolR) Wählerzahl (Art. 155 Abs. 1 GpolR) Rundungen (Art. 155 Abs. 2 GpolR) Zuteilungsquotient (Art. 155 Abs. 2 GpolR) Unterzuteilung nach Unterwahlkreis (Art. 156 GpolR) Unterwahlkreis-Divisor (Art. 156 Abs. 1 GpolR) Listengruppen-Divisor (Art. 156 Abs. 1 GpolR) Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Endergebnis - Jeder Bezirk erhält die ihm vom Staatsrat zugewiesene Anzahl Sitze (Art. 156 Abs. 2 Bst. a GpolR) - Jede Listengruppe erhält die ihr gemäss Oberzuteilung zustehende Anzahl Sitze (Art. 156 Abs. 2 Bst. B GpolR) 7 Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Anhänge und Link - Dekret über den Wahlmodus des Grossen Raten vom 9. März 2016 - Glossar - Simulation der Wahlkreise Sitten und Visp - Link: https://votel.vs.ch/sites/votel/FR/1/biprop Auskünfte und Informationen DIKA Fragen? 8 160.101 -1- Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rates vom 9. März 2016 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie den Entscheid des Bundesgerichts vom 12. Februar 2014, wonach das derzeitige Proporzwahlsystem der Mitglieder des Grossen Rates nicht bundesverfassungskonform ist (BGE 1C_495/2012); eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1, 32 Absatz 2, 42 Absatz 3 und 84 der Kantonsverfassung; eingesehen das Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (GpolR); auf Antrag des Staatsrates, verordnet: I Das Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (GpolR, SGS/VS 160.1) wird wie folgt geändert: Art. 136 Abs. 1 Doppelt-proportionale Vertretung 1 Die Abgeordneten und die Ersatzpersonen werden direkt vom Volk nach dem System der doppelt-proportionalen Vertretung gewählt. Art. 136bisWahlkreise 1 Das Kantonsgebiet ist in sechs Wahlkreise unterteilt, um die Verteilung der Sitze unter den politischen Kräften zu gewährleisten. 2 Die sechs Wahlkreise sind: a) der Wahlkreis Brig, unterteilt in drei Unterwahlkreise, die dem Bezirk Goms, dem Halbbezirk Östlich Raron und dem Bezirk Brig entsprechen; b) der Wahlkreis Visp, unterteilt in drei Unterwahlkreise, die dem Bezirk Visp, dem Halbbezirk Westlich Raron und dem Bezirk Leuk entsprechen; c) der Wahlkreis Siders, der aus einem einzigen Unterwahlkreis besteht, der dem Bezirk Siders entspricht; d) der Wahlkreis Sitten, unterteilt in drei Unterwahlkreise, die den Bezirken Sitten, Ering und Gundis entsprechen; e) der Wahlkreis Martinach, unterteilt in zwei Unterwahlkreise, die den Bezirken Martinach und Entremont entsprechen; f) der Wahlkreis Monthey, unterteilt in zwei Unterwahlkreise, die den Bezirken Saint-Maurice und Monthey entsprechen. 160.101 -2Art. 137 Abs. 1 und 2 Unterwahlkreise 1 Der Bezirk ist der Unterwahlkreis für die Grossratswahl. 2 Die Halbbezirke Östlich-Raron und Westlich-Raron bilden für sich einen getrennten Unterwahlkreis, sowohl für die Verteilung der Sitze unter die Bezirke als auch für die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates. 3. Kapitel: Listen der Kandidaturen und Listengruppen Art. 138bisListengruppen Die Listen, welche die gleiche Bezeichnung und die gleiche Ordnungsnummer aufweisen, bilden eine Listengruppe auf der Ebene des Wahlkreises. Art. 148 Abs. 2 und 3 Endgültige Listen 2 Die Präfekten übermitteln die Listen zum Druck und zur Veröffentlichung im Amtsblatt mit ihrer Bezeichnung an das zuständige Departement. 3 Das zuständige Departement teilt jeder Listengruppe in jedem Wahlkreis eine Ordnungsnummer zu. Diese Ordnungsnummer bildet integrierenden Bestandteil jeder Liste. Die Zuteilung der Ordnungsnummern erfolgt mittels Losziehung zwischen den Listengruppen, die in allen Bezirken des Wahlkreises hinterlegt worden sind. Die anderen Listen oder Listengruppen erhalten eine folgende Ordnungsnummer, nötigenfalls durch Losziehung. Art. 150 Abs. 4 Stimmabgabe 4 Man kann nur für Kandidaten stimmen, die auf einer im Unterwahlkreis gültig hinterlegten Liste stehen. Art. 151 Abs. 5 Gültigkeit der Stimmen, Zusatzstimmen und leere Stimmen 5 Wahlzettel, die eine Listenbezeichnung, aber keinen Namen eines im Unterwahlkreis vorgeschlagenen Kandidaten tragen, sind ungültig. Art. 152 Abs. 2 Erstellung der Protokolle 2 Es übermittelt dem Zentralbüro die Wahlprotokolle und die vom zuständigen Departement bereitgestellten Auszählformulare. Art. 153 Abs. 1 und 2 Zentralbüro 1 Das Zentralbüro besteht aus einem Präfekten pro Wahlkreis, dem Staatskanzler, der dem Büro vorsteht, sowie einem Vizekanzler und einem Vertreter des zuständigen Departements. 2 Das Büro trifft sich spätestens am Vormittag des Montags, der auf die Wahl folgt, und schreitet zum Zusammenzug der Resultate sowie zur Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise und Unterwahlkreise. Es erstellt das Wahlprotokoll getrennt nach Abgeordneten und nach Ersatzpersonen. 160.101 -3Art. 154 Quorum Die Listengruppe, die acht Prozent in mindestens einem Unterwahlkreis erreicht, nimmt an der Oberzuteilung der Sitze teil. Die Stimmen der ausgeschlossenen Listen werden für die Bestimmung des Zuteilungsquotienten nicht berücksichtigt. Art. 155 Abs. 1, 2, 3 und 4 Oberzuteilung nach Wahlkreis 1 Die gesamte Stimmenzahl jeder Liste pro Bezirk wird durch die Zahl der im betreffenden Bezirk zu vergebenden Sitze geteilt und auf die nächsthöhere oder -tiefere ganze Zahl gerundet. Das Ergebnis bestimmt die Wählerzahl jeder Liste im entsprechenden Unterwahlkreis. 2 In jeder Listengruppe werden die Wählerzahlen der Listen zusammengezählt. Die Summe wird durch den Zuteilungsquotienten geteilt und auf die nächsthöhere oder -tiefere ganze Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze der betreffenden Listengruppe für den entsprechenden Wahlkreis. 3 Das zuständige Departement legt die Zuteilungsquotienten so fest, dass alle Sitze in jedem Wahlkreis zugeteilt werden. 4 In den Wahlkreisen, die bloss aus einem einzigen Unterwahlkreis bestehen, ist diese Zuteilung definitiv. Art. 156 Abs. 1 und 2 Unterzuteilung nach Unterwahlkreis 1 Die Stimmenzahl jeder Liste wird durch den Unterwahlkreis-Divisor und den Listengruppen-Divisor geteilt und auf die nächsthöhere oder -tiefere ganze Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze jeder Liste in den Bezirken. 2 Das zuständige Departement legt den Unterwahlkreis-Divisor und den Listengruppen-Divisor so fest, dass bei einem Vorgehen nach Absatz 1: a) jeder Bezirk die ihm vom Staatsrat zugewiesene Anzahl Sitze erhält und b) jede Listengruppe die ihr gemäss Oberzuteilung zustehende Anzahl Sitze erhält. Art. 157 Abs. 6 Bezeichnung der Gewählten 6 Machen die Unterzeichner der Kandidatenliste keinen Gebrauch von ihrem Recht, findet im betroffenen Unterwahlkreis an einem vom Staatsrat festgelegten Datum eine Ergänzungswahl statt. Art. 158 Abs. 4 Fehlen einer hinterlegten Liste 4 Die Stimmen, die diesen Personen zugeteilt werden, werden in der Berechnung der Stimmen für die Oberzuteilung pro Wahlkreis nicht berücksichtigt. Art. 159 Abs. 3 Hinterlegung einer einzigen Liste 3 Die zugeteilten Stimmen und Sitze werden in der Berechnung der Stimmen für die Oberzuteilung pro Wahlkreis nicht berücksichtigt. 160.101 -4II Schlussbestimmung 1 Das vorliegende Dekret unterliegt der Genehmigung durch den Bund.1 2 Die Gültigkeitsdauer des vorliegenden Dekrets beträgt ein Jahr. 3 Das vorliegende Dekret tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 4 Es untersteht dem Resolutivreferendum. So angenommen in einziger Lesung (Art. 101 RGR) im Grossen Rat in Sitten, den 9. März 2016. Der Präsident des Grossen Rates: Nicolas Voide Der Chef des Parlamentsdienstes: Claude Bumann Titel und Änderungen Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rates vom 9. März 2016 1 Veröffentlichung Abl. Nr. 15/2016 Inkrafftreten 08.04.2016 Soweit es sich allein auf die kantonalen politischen Rechte bezieht, verzichtet die Bundeskanzlei auf die Genehmigung des Dekrets. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Présidence du Conseil d'Etat Chancellerie - IVS Präsidium des Staatsrates Kanzlei - IVS Legislaturperiode 2017-2021 Verteilung der Anzahl Grossratssitze pro Bezirk Wahlkreise Bezirke Brig Visp Anzahl Sitze Total Goms 2 14 Östlich Raron 1 Brig 11 Visp 11 Westlich Raron 4 Leuk 5 20 Siders Siders 17 17 Sitten Sitten 18 34 Ering 5 Martinach Monthey Gundis 11 Martinach 17 Entremont 6 St‐Maurice 5 Monthey 22 17 130 Place de la Planta 3, 1950 Sitten Tel. 027 606 20 90 - 079 263 85 77 · Fax 027 606 20 94 · E-Mail: [email protected] 23 130 GLOSSAIRE Adaptations partielles Les premières approximations des diviseurs n’ont pas permis de répartir directement (1) soit les sièges de l’arrondissement entre les groupes de listes, (2) soit les sièges des groupes de listes dans les circonscriptions. Il faut procéder à des adaptations à l’un des niveaux de répartition : le quotient de répartition respectivement le diviseur de groupe de listes et/ou le diviseur de circonscription. Teilweise Anpassungen Die ersten Schätzungen der Divisoren haben es nicht erlaubt, 1) entweder die Sitze der Wahlkreise zwischen den Listengruppen, 2) oder die Sitze der Listengruppen in den Unterwahlkreisen direkt zuzuweisen. Diesfalls sind Anpassungen auf einer der Zuweisungsebenen vorzunehmen : des Zuteilungsquotienten respektive des Listengruppen-Divisors und/oder des Unterwahlkreis-Divisors. Adaptations totales Les premières approximations des diviseurs n’ont permis de répartir directement les sièges ni au niveau de l’arrondissement ni au niveau des circonscriptions. Il faut procéder à des adaptations aux deux niveaux de répartition. Il faut adapter le quotient de répartition, le diviseur de groupe de listes et/ou le diviseur de circonscription. Gänzliche/Umfassende Die ersten Schätzungen der Divisoren haben es nicht erlaubt, die Sitze direkt zuzuweisen, weder auf der Ebene der Wahlkreise noch Anpassungen auf der Ebene der Unterwahlkreise. Es sind Anpassungen auf beiden Zuweisungsebenen vorzunehmen. Der Zuteilungsquotient, der Listengruppen-Divisor und/oder der Unterwahlkreis-Divisor sind anzupassen. Arrondi Lorsque le processus d’élection requiert d’arrondir un nombre fractionnaire, celui-ci est toujours arrondi au nombre entier immédiatement supérieur ou inférieur. Les valeurs 0.5 et supérieures sont arrondies vers le haut ; les valeurs inférieures à 0.5 sont arrondies vers le bas. Standardrundung Ist beim Wahlverfahren die Rundung einer Bruchzahl erforderlich, so erfolgt die Rundung stets zur nächsten höher- oder tiefergelegenen ganzen Zahl. Werte von 0.5 und höher werden zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet ; Werte von weniger als 0.5 werden zur nächsten ganzen Zahl abgerundet. Diviseur de groupe de Le diviseur de groupe de listes permet de répartir les sièges dans les 1 circonscriptions de façon à ce que chaque groupe de listes obtienne le nombre de sièges qui lui reviennent au total dans l’arrondissement d’après la première répartition. listes Listengruppen-Divisor Der Listengruppen-Divisor erlaubt es, die Sitze in den Unterwahlkreisen so zu verteilen, dass jede Listengruppe so viele Sitze erhält, wie ihr auf Grund der Oberzuteilung an die Wahlkreise zustehen. Diviseur circonscription1 de Le diviseur de circonscription permet de répartir les sièges dans les circonscriptions de façon à ce que chaque circonscription obtienne le nombre de sièges que le Conseil d’Etat lui a attribués. UnterwahlkreisDivisor Der Unterwahlkreis-Divisor erlaubt es, die Sitze in den Unterwahlkreisen so zu verteilen, dass jeder Unterwahlkreis so viele Sitze erhält, wie der Staatsrat ihm zugeteilt hat. Groupe de listes Les listes qui présentent la même désignation et le même numéro d’ordre forment un groupe de listes au niveau de l’arrondissement. Les listes du parti X dans toutes les circonscriptions forment le groupe de listes X. Il ne faut pas confondre les groupes de listes avec les apparentements. Listengruppen Die Listen, welche die selbe Bezeichnung und die selbe Ordnungsnummer tragen, bilden eine Listengruppe auf der Ebene des Wahlkreises. Die Listen der Partei X aus allen Unterwahlkreisen bilden die Listengruppe X. Die Listengruppen sind nicht zu verwechseln mit den Listenverbindungen. Pukelsheim Le Prof. Friedrich Pukelsheim (Université d’Augsburg) a développé la méthode biproportionnelle pour le canton de Zürich. Cette méthode repose sur une idée du Prof. Michel Balinski (Ecole Polytechnique de Paris). Pukelsheim Prof. Friedrich Pukelsheim (Universität Augsburg) hat das System der doppelt-proportionalen Zuweisung mit Standardrundung für den Kanton Zürich entwickelt. Diese Methode beruht auf einer Idee von Prof. Michel Balinski (Ecole Polytechnique in Paris). Quotient répartition de Le quotient de répartition permet de répartir les sièges qui reviennent à l’arrondissement entre les groupes de listes ; en d’autres termes, il permet de déterminer le nombre de sièges qui 1 La terminologie employée correspond au projet de révision de la Constitution. Au vu de son refus, il faut considérer que les « circonscriptions » correspondent aux districts actuels. – Die verwendete Terminologie stimmt mit jener des Projekts der Verfassungsrevision überein. Angesichts ihrer Ablehung ist zu berücksichtigen, dass die Unterwahlkreise den aktuellen Bezirken entsprechen. 2 reviennent à chaque groupe de listes. Zuteilungsquotient Der Zuteilungsquotient ist der Wahlschlüssel, der es erlaubt, die Sitze, die in einem Wahlkreis zu vergeben sind, den Listengruppen zuzuweisen ; mit anderen Worten erlaubt er, die Anzahl Sitze zu bestimmen, die jeder Listengruppe zukommen. Suffrages pondérés Les suffrages pondérés correspondent au total des suffrages d’une liste dans une circonscription divisé par le nombre de sièges à attribuer à cette circonscription et arrondi au nombre entier immédiatement supérieur ou inférieur. Wählerzahl Liste einer Die Wählerzahl einer Liste entspricht der Parteistimmenzahl dieser Liste in einem Unterwahlkreis geteilt durch die Anzahl Sitze, die im betreffenden Unterwahlkreis zu vergeben sind, mit anschliessender Standardrundung auf die nächste höher- oder tiefergelegene ganze Zahl. 3