Wahlen März 2017 - Canton du Valais

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Präsidium des Staatsrates
Kanzlei IVS
Kantonale Wahlen 2017
Medienzentrum im Espace Porte
de Conthey in Sitten
27 | 01 | 2017
MEDIEN
Présidence du Conseil d'Etat
Chancellerie - IVS
Präsidium des Staatsrates
Kanzlei - IVS
MEDIENEINLADUNG
19. Januar 2017
Kantonale Wahlen 2017
Organisation des Medienzentrums und neues Wahlsystem
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Hinblick auf die kantonalen Wahlen im März 2017 möchten Ihnen IVS (Kanzlei)
und die Dienststelle für innere und kantonale Angelegenheiten (DIKA) im Rahmen
eines Medientreffens praktische Zusatzinformationen liefern:
Freitag, 27. Januar, um 10.00 Uhr
im Espace Porte de Conthey in Sitten
Gaby Nanzer, Adjunktin des Informationschefs wird Ihnen darlegen, welche
Vorkehrungen zur Arbeitserleichterung der Medienschaffenden getroffen wurden.
Maurice Chevrier, Chef der DIKA und Sarah Williner, deutschsprachige
Juristin der DIKA, werden Ihnen die wichtigsten Punkte erläutern und Ihnen das
neue System der doppelt-proportionalen Vertretung und die entsprechende
Verteilung der Grossratssitze erklären.
Eine Medienmappe wird Ihnen am Tag der Veranstaltung abgegeben. Sie finden
diese auch auf www.vs.ch unter den üblichen Rubriken.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen.
Freundliche Grüsse
André Mudry
Informationschef
Place de la Planta 3, 1950 Sion
Tél. 027 606 20 90 - 079 263 85 77 · Fax 027 606 20 94 · e-mail : [email protected]
Präsidium des Staatsrates
Chancellerie - IVS
Präsidium des Staatsrates
Kanzlei - IVS
HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN
Freitag, 27. Januar 2017
Kantonale Wahlen vom März 2017
Medienzentrum im Espace Porte de Conthey in Sitten
(IVS).- Die Kanzlei des Kantons Wallis stellt anlässlich der Staatsrats- und
Grossratswahlen den berichterstattenden Journalisten den Espace Porte de
Conthey (EPC) in Sitten zur Verfügung. Dieses Zentrum befindet sich im
Regierungsgebäude, mitten im Herzen der Altstadt Sitten und verfügt über
die nötigen modernen Arbeitsplätze. Kandidaten und politische Akteure
werden sich im EPC aufhalten, die Stammlokale der politischen Parteien
befinden sich in Lokalitäten in der Umgebung. Die Grossratswahlen werden
nach dem neuen System der doppelt-proportionalen Vertretung stattfinden.
Am 5. März 2017 finden im Wallis die Wahlen für den Staatsrat und das Parlament
statt. Wie dies bereits vor vier Jahren der Fall war, stellt die Kanzlei des Kantons
Wallis (IVS) den Medienschaffenden Räumlichkeiten im Espace Porte de Conthey
(EPC) an der Rue de Conthey 25 in Sitten zur Verfügung. Dies gilt auch für den
zweiten Wahlgang (Staatsrat) am 19. März 2017. Ziel ist es, dass sich die
Medienschaffenden wie auch die politischen Akteure im EPC einfinden. Am
Wahltag sind deshalb die Türen für Politiker, Parteipräsidenten und wichtige
Akteure rund um die Wahlen offen.
Tagesprogramm des 5. März 2017 (Wahl des Grossen Rates und erster
Wahlgang des Staatsrates)
 Die Resultate der Staatsratswahlen werden zwischen 15.30 - 16.00 Uhr
erwartet. Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht.
 Die Staatsratskandidaten halten sich ab 15.30 Uhr im EPC auf.
 Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur Verfügung (bis
ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des ersten Wahlgangs).
 Die ersten aussagekräftigen Resultate für den Grossrat werden nicht vor
20.00 Uhr erwartet.
 Das Medienzentrum bleibt bis zirka 21.00 Uhr offen.
Tagesprogramm des 19. März 2017 (Zweiter Wahlgang des Staatsrates)
 Die Resultate des zweiten Wahlgangs des Staatsrates werden gegen 14.00
Uhr erwartet.
 Parteipräsidenten, Wahlverantwortliche etc. werden gebeten, sich gegen
13.00 Uhr ins Wahlzentrum zu begeben.
 Die Staatsratskandidaten (inkl. der im ersten Wahlgang Gewählten) werden
gegen 14.00 im EPC erwartet.
 Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur Verfügung (bis
ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des zweiten Wahlgangs).
 Fotoshooting der fünf gewählten Regierungsmitglieder mit Kanzler Philipp
Spörri.
Place de la Planta 3, 1950 Sion
Tél. 027 606 20 90 Fax 079 263 85 77 e-mail: [email protected]
Abmachung mit dem TV-Sender Kanal9/Canal9
Die Live-Diskussionen des kantonalen zweisprachigen Fernsehsenders
Canal9/Kanal9 finden im Restaurant Grand Pont in Sitten (beim
Parlamentsgebäude)
statt.
Dies
ist
von
Vorteil,
da
sich
die
Kandidaten/Parteipräsidenten und andere wichtige Persönlichkeiten im
Wahlzentrum bzw. in unmittelbarer Nähe des Wahlzentrums EPC aufhalten und
somit allen Journalisten zur Verfügung stehen können.
Stammlokale der Parteien in Sitten
Die Parteien werden vermutlich in unmittelbarer Nähe des EPC in der Altstadt von
Sitten am Wahltag einen Stammsitz einrichten.
Infrastruktur für die Journalisten im EPC
 Die Medienschaffenden können Ihren Arbeitsplatz ab Donnerstag, 2. März
2017 einrichten bzw. testen.
 Am Wahltag (Sonntag) ist das Medienzentrum ab 9.00 Uhr offen.
 Jeder Raum im EPC bietet Arbeitsflächen, Licht und Stromanschlüsse.
 Die Arbeitsplätze sind mit fixen Internetanschlüssen via Rj45-Lankabel
ausgerüstet. Wer mehrere Computer anschliessen will, ist gebeten, seinen
eigenen „Switch“ (Netzwerk-Hub) mitzubringen.
 Der Raum 5 ist für die schreibende Zunft vorgesehen. Die anderen Räume
werden laut beiliegendem Plan aufgeteilt.
 Im Hauptgang des EPC werden auf grossen Bildschirmen die laufenden
Resultate präsentiert.
 Es steht ein beschränktes Catering-Angebot zur Verfügung (Sandwiches,
Äpfel, Wasser, Kaffee).
Parkplätze
 Journalisten parkieren Ihre Autos am besten im Parkhaus Place de la
Planta (direkter Zugang zum EPC).
 Sollten Sie mit einem Sendewagen anreisen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt
aufzunehmen, damit wir die Parkmöglichkeiten und Stromanschlüsse
vorbereiten können.
Grossratswahlen nach dem neuen System der doppelt-proportionalen
Vertretung
Laut des im März 2016 durch das Parlament angenommenen Dekrets wird der
Grosse Rat nach dem System der doppelt-proportionalen Vertretung gewählt. Die
Wähler wählen wie bisher die Kandidaten ihres Wohnbezirks. Anschliessend
werden in jedem Wahlkreis die Resultate der zum Wahlkreis gehörenden Bezirke
addiert. Siders ist Bezirk und Wahlkreis gleichzeitig, Monthey und St-Maurice
bilden einen Wahlkreis, Martinach und Entremont bilden einen Wahlkreis, Sitten,
Herens und Conthey bilden einen Wahlkreis, Brig, östlich Raron und Goms bilden
einen Wahlkreis und Visp, westlich Raron und Leuk bilden einen Wahlkreis. Die
Sitze werden in einem ersten Schritt auf Ebene des Wahlkreises unter den
politischen Kräften verteilt und anschliessend in den Unterwahlreisen weiterverteilt.
2/3
Zuteilung der Ordnungsnummern an die Listengruppen
Damit die Nummerierung der Grossratslisten in den Bezirken des jeweiligen
Wahlkreises identisch ist, sieht das Dekret vom 9. März 2016 die Zuteilung der
Ordnungsnummern per Los vor. Staatsrat Maurice Tornay, Vorsteher des
Departements für Finanzen und Institutionen, wird die Verlosung vornehmen.
Diese findet am kommenden Montag, 30. Januar um 18.30 Uhr im EPC in Sitten
in Anwesenheit der Parteipräsidenten statt. Die Medienvertreter können gerne
daran teilnehmen.
Anhänge:
- Präsentation
- Beilage: Plan Raumaufteilung EPC
- Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rates
- Glossar
- Simulation (Beispiel)
- Organisation der Wahlkreise/Bezirke und Anzahl Sitze pro Bezirk
Folgende Personen erteilen zusätzliche Auskünfte

Zum Wahlmodus:
Maurice Chevrier, Chef der Dienststelle für innere und kommunale
Angelegenheiten, 027 606 47 55 [email protected]

Fragen zur Organisation:
Gaby Nanzer, IVS, 079 220 76 49, [email protected]
3/3
Wahlen März 2017
Organisation
Medientreffen
27. Januar 2017 10.00 Uhr
Kommunikationsplan
Montag, 30.1.2017
18.10 Uhr
20.00 Uhr
Liste Staatsratskandidaten
Auslosung Nummerierung der
Kandidatenlisten für den Grossrat
Dienstag/Mittwoch, 31.01 / 01.02. 2017
Liste Grossratskandidaten
Sonntag, 05.03.2017
17.00 Uhr
Resultate Staatsratswahlen erster
Wahlgang
Dienstag, 07.03.2017
18.10 Uhr
Kandidaturen Staatsrat 2. Wahlgang
Mittwoch, 08.03.2017
10.00 Uhr
Sitzaufteilung Parlament
Sonntag, 19.03.2017
16.00 Uhr
Mitglieder Staatsrat 2017-2021
2
1
Espace Porte de Conthey (EPC)
3
Arbeitsumfeld für Medienschaffende
Zur Erleichterung der Medienarbeit halten sich die
«Hauptakteure» im EPC auf.
Politiker, Parteipräsidenten, Beobachter, Staatsratskandidaten
Die Stammlokale der Parteien liegen in unmittelbarer Nähe
Canal9/Kanal9 sendet aus der Brasserie Grand Pont, Sitten
Die Staatsratskandidaten bleiben nach Bekanntsein der
Resultate während einer Stunden im EPC
4
2
Ablauf Wahltag 5. März 2017
Die Resultate der Staatsratswahlen werden zwischen 15.30 - 16.00
Uhr erwartet. Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht.
Die Staatsratskandidaten sind gebeten, sich spätestens nach
Bekanntsein der Resultate (gegen 15.30 Uhr) in den EPC zu
begeben.
Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur
Verfügung (bis ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des
ersten Wahlgangs)
Die ersten aussagekräftigen Resultate für den Grossrat werden nicht
vor 20.00 Uhr erwartet. Das Medienzentrum EPC wird bis rund 21.00
Uhr offen sein.
5
2. Wahlgang Staatsrat 19. März 2017
Die Resultate des zweiten Wahlgangs des Staatsrates werden gegen
14.00 Uhr erwartet.
Parteipräsidenten, Wahlverantwortliche etc. werden gebeten, sich
gegen 13.00 Uhr ins Wahlzentrum zu begeben.
Die Staatsratskandidaten (inkl. der im ersten Wahlgang Gewählten)
werden gegen 14.00 im EPC erwartet
Die Kandidaten stehen den Medienschaffenden im EPC zur
Verfügung (bis ca. eine Stunde nach Bekanntgabe der Resultate des
zweiten Wahlgangs)
Fotoshooting der fünf gewählten Regierungsmitglieder mit Kanzler
Philipp Spörri
6
3
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Kantonale Wahlen 2017
Doppelt-proportionale Vertretung
Medienvertreter
Espace Porte de Conthey
27. Januar 2017
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Inhalt
- Allgemeines
- Die doppelt-proportionale Vertretung:
- gesetzliche Grundlagen
- Neuerungen
- die Wahlkreise Sitten und Visp als Beispiel
4
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Allgemeines
-
Keine Änderungen für die Bürger
-
Keine Änderungen für die Gemeinden
-
Keine Änderungen für die Parteien (Listenhinterlegung)
-
Keine Änderungen für die Kandidaten
-
Keine Änderungen der pro Bezirk zugeteilten Sitze
(Art. 84 KV) – Beschluss vom 21. September 2016
-
Stimmkuverts und Stimmzettel unterschiedlicher Farbe
(GR/SR)
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Allgemeines – Checkliste für eine gültige Stimmabgabe
Welche Fragen muss ich mir stellen, damit meine Stimme
berücksichtigt wird?
1. Habe ich das amtliche Stimmmaterial verwendet?
2. Habe ich nur einen einzigen Stimmzettel in den
Wahlumschlag gelegt?
3. Enthält mein Stimmzettel nicht mehr Namen als zu
wählende Kandidaten?
5
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Allgemeines – Checkliste für eine gültige Stimmabgabe
Ausserdem, wenn ich auf postalischem Weg oder durch Hinterlegung
bei der Gemeinde abstimmen möchte:
4. Habe ich meine Unterschrift auf dem Rücksendungsblatt
angebracht?
5. Habe ich den Übermittlungsumschlag ausreichend frankiert? (nur auf
postalischem Weg)
6. Habe ich den Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne
auf der Gemeindeverwaltung eingeworfen (und nicht in den
Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt)? (nur bei Hinterlegung
bei der Gemeinde)
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Die doppelt-proportionale Vertretung –
Gesetzliche Grundlagen
-
Artikel 84 der Kantonsverfassung
-
Bundesgerichtsurteil vom 12. Februar 2014
-
Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rates vom 9. März 2016
6
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Die doppelt-proportionale Vertretung – Neuerungen
-
Wahlkreise (Art. 136bis GpolR)
Unterwahlkreise (Art. 137 GpolR)
Listengruppen (Art. 138bis GpolR)
Ordnungsnummern der Listengruppen (Art. 148 Abs. 3 GpolR)
Zentralbüro (Art. 153 GpolR)
Quorum (Art. 154 GpolR)
Oberzuteilung nach Wahlkreis (Art. 155 GpolR)
Wählerzahl (Art. 155 Abs. 1 GpolR)
Rundungen (Art. 155 Abs. 2 GpolR)
Zuteilungsquotient (Art. 155 Abs. 2 GpolR)
Unterzuteilung nach Unterwahlkreis (Art. 156 GpolR)
Unterwahlkreis-Divisor (Art. 156 Abs. 1 GpolR)
Listengruppen-Divisor (Art. 156 Abs. 1 GpolR)
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Endergebnis
-
Jeder Bezirk erhält die ihm vom Staatsrat zugewiesene
Anzahl Sitze (Art. 156 Abs. 2 Bst. a GpolR)
-
Jede Listengruppe erhält die ihr gemäss Oberzuteilung
zustehende Anzahl Sitze (Art. 156 Abs. 2 Bst. B GpolR)
7
Département des finances et des institutions
Service des affaires intérieures et communales
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten
Anhänge und Link
-
Dekret über den Wahlmodus des Grossen Raten vom
9. März 2016
-
Glossar
-
Simulation der Wahlkreise Sitten und Visp
-
Link: https://votel.vs.ch/sites/votel/FR/1/biprop
Auskünfte und Informationen DIKA
Fragen?
8
160.101
-1-
Dekret
über den Wahlmodus des Grossen Rates
vom 9. März 2016
Der Grosse Rat des Kantons Wallis
eingesehen Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie den Entscheid
des Bundesgerichts vom 12. Februar 2014, wonach das derzeitige
Proporzwahlsystem
der
Mitglieder
des
Grossen
Rates
nicht
bundesverfassungskonform ist (BGE 1C_495/2012);
eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1, 32 Absatz 2, 42 Absatz 3 und 84
der Kantonsverfassung;
eingesehen das Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004
(GpolR);
auf Antrag des Staatsrates,
verordnet:
I
Das Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (GpolR, SGS/VS
160.1) wird wie folgt geändert:
Art. 136 Abs. 1
Doppelt-proportionale Vertretung
1
Die Abgeordneten und die Ersatzpersonen werden direkt vom Volk nach
dem System der doppelt-proportionalen Vertretung gewählt.
Art. 136bisWahlkreise
1
Das Kantonsgebiet ist in sechs Wahlkreise unterteilt, um die Verteilung der
Sitze unter den politischen Kräften zu gewährleisten.
2
Die sechs Wahlkreise sind:
a) der Wahlkreis Brig, unterteilt in drei Unterwahlkreise, die dem Bezirk
Goms, dem Halbbezirk Östlich Raron und dem Bezirk Brig entsprechen;
b) der Wahlkreis Visp, unterteilt in drei Unterwahlkreise, die dem Bezirk
Visp, dem Halbbezirk Westlich Raron und dem Bezirk Leuk entsprechen;
c) der Wahlkreis Siders, der aus einem einzigen Unterwahlkreis besteht, der
dem Bezirk Siders entspricht;
d) der Wahlkreis Sitten, unterteilt in drei Unterwahlkreise, die den Bezirken
Sitten, Ering und Gundis entsprechen;
e) der Wahlkreis Martinach, unterteilt in zwei Unterwahlkreise, die den
Bezirken Martinach und Entremont entsprechen;
f) der Wahlkreis Monthey, unterteilt in zwei Unterwahlkreise, die den
Bezirken Saint-Maurice und Monthey entsprechen.
160.101
-2Art. 137 Abs. 1 und 2 Unterwahlkreise
1
Der Bezirk ist der Unterwahlkreis für die Grossratswahl.
2
Die Halbbezirke Östlich-Raron und Westlich-Raron bilden für sich einen
getrennten Unterwahlkreis, sowohl für die Verteilung der Sitze unter die
Bezirke als auch für die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates.
3. Kapitel: Listen der Kandidaturen und Listengruppen
Art. 138bisListengruppen
Die Listen, welche die gleiche Bezeichnung und die gleiche Ordnungsnummer
aufweisen, bilden eine Listengruppe auf der Ebene des Wahlkreises.
Art. 148 Abs. 2 und 3
Endgültige Listen
2
Die Präfekten übermitteln die Listen zum Druck und zur Veröffentlichung im
Amtsblatt mit ihrer Bezeichnung an das zuständige Departement.
3
Das zuständige Departement teilt jeder Listengruppe in jedem Wahlkreis
eine Ordnungsnummer zu. Diese Ordnungsnummer bildet integrierenden
Bestandteil jeder Liste. Die Zuteilung der Ordnungsnummern erfolgt mittels
Losziehung zwischen den Listengruppen, die in allen Bezirken des
Wahlkreises hinterlegt worden sind. Die anderen Listen oder Listengruppen
erhalten eine folgende Ordnungsnummer, nötigenfalls durch Losziehung.
Art. 150 Abs. 4
Stimmabgabe
4
Man kann nur für Kandidaten stimmen, die auf einer im Unterwahlkreis
gültig hinterlegten Liste stehen.
Art. 151 Abs. 5
Gültigkeit der Stimmen, Zusatzstimmen und leere
Stimmen
5
Wahlzettel, die eine Listenbezeichnung, aber keinen Namen eines im
Unterwahlkreis vorgeschlagenen Kandidaten tragen, sind ungültig.
Art. 152 Abs. 2
Erstellung der Protokolle
2
Es übermittelt dem Zentralbüro die Wahlprotokolle und die vom zuständigen
Departement bereitgestellten Auszählformulare.
Art. 153 Abs. 1 und 2
Zentralbüro
1
Das Zentralbüro besteht aus einem Präfekten pro Wahlkreis, dem
Staatskanzler, der dem Büro vorsteht, sowie einem Vizekanzler und einem
Vertreter des zuständigen Departements.
2
Das Büro trifft sich spätestens am Vormittag des Montags, der auf die Wahl
folgt, und schreitet zum Zusammenzug der Resultate sowie zur Verteilung der
Sitze auf die Wahlkreise und Unterwahlkreise. Es erstellt das Wahlprotokoll
getrennt nach Abgeordneten und nach Ersatzpersonen.
160.101
-3Art. 154 Quorum
Die Listengruppe, die acht Prozent in mindestens einem Unterwahlkreis
erreicht, nimmt an der Oberzuteilung der Sitze teil. Die Stimmen der
ausgeschlossenen
Listen
werden
für
die
Bestimmung
des
Zuteilungsquotienten nicht berücksichtigt.
Art. 155 Abs. 1, 2, 3 und 4
Oberzuteilung nach Wahlkreis
1
Die gesamte Stimmenzahl jeder Liste pro Bezirk wird durch die Zahl der im
betreffenden Bezirk zu vergebenden Sitze geteilt und auf die nächsthöhere
oder -tiefere ganze Zahl gerundet. Das Ergebnis bestimmt die Wählerzahl
jeder Liste im entsprechenden Unterwahlkreis.
2
In jeder Listengruppe werden die Wählerzahlen der Listen zusammengezählt.
Die Summe wird durch den Zuteilungsquotienten geteilt und auf die
nächsthöhere oder -tiefere ganze Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die
Anzahl Sitze der betreffenden Listengruppe für den entsprechenden
Wahlkreis.
3
Das zuständige Departement legt die Zuteilungsquotienten so fest, dass alle
Sitze in jedem Wahlkreis zugeteilt werden.
4
In den Wahlkreisen, die bloss aus einem einzigen Unterwahlkreis bestehen,
ist diese Zuteilung definitiv.
Art. 156 Abs. 1 und 2
Unterzuteilung nach Unterwahlkreis
1
Die Stimmenzahl jeder Liste wird durch den Unterwahlkreis-Divisor und den
Listengruppen-Divisor geteilt und auf die nächsthöhere oder -tiefere ganze
Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze jeder Liste in den
Bezirken.
2
Das zuständige Departement legt den Unterwahlkreis-Divisor und den
Listengruppen-Divisor so fest, dass bei einem Vorgehen nach Absatz 1:
a) jeder Bezirk die ihm vom Staatsrat zugewiesene Anzahl Sitze erhält und
b) jede Listengruppe die ihr gemäss Oberzuteilung zustehende Anzahl Sitze
erhält.
Art. 157 Abs. 6
Bezeichnung der Gewählten
6
Machen die Unterzeichner der Kandidatenliste keinen Gebrauch von ihrem
Recht, findet im betroffenen Unterwahlkreis an einem vom Staatsrat
festgelegten Datum eine Ergänzungswahl statt.
Art. 158 Abs. 4
Fehlen einer hinterlegten Liste
4
Die Stimmen, die diesen Personen zugeteilt werden, werden in der
Berechnung der Stimmen für die Oberzuteilung pro Wahlkreis nicht
berücksichtigt.
Art. 159 Abs. 3
Hinterlegung einer einzigen Liste
3
Die zugeteilten Stimmen und Sitze werden in der Berechnung der Stimmen
für die Oberzuteilung pro Wahlkreis nicht berücksichtigt.
160.101
-4II
Schlussbestimmung
1
Das vorliegende Dekret unterliegt der Genehmigung durch den Bund.1
2
Die Gültigkeitsdauer des vorliegenden Dekrets beträgt ein Jahr.
3
Das vorliegende Dekret tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in
Kraft.
4
Es untersteht dem Resolutivreferendum.
So angenommen in einziger Lesung (Art. 101 RGR) im Grossen Rat in Sitten,
den 9. März 2016.
Der Präsident des Grossen Rates: Nicolas Voide
Der Chef des Parlamentsdienstes: Claude Bumann
Titel und Änderungen
Dekret über den Wahlmodus des Grossen
Rates vom 9. März 2016
1
Veröffentlichung
Abl. Nr. 15/2016
Inkrafftreten
08.04.2016
Soweit es sich allein auf die kantonalen politischen Rechte bezieht, verzichtet die Bundeskanzlei auf die
Genehmigung des Dekrets.
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
Présidence du Conseil d'Etat
Chancellerie - IVS
Präsidium des Staatsrates
Kanzlei - IVS
Legislaturperiode 2017-2021
Verteilung der Anzahl Grossratssitze pro Bezirk
Wahlkreise
Bezirke
Brig
Visp
Anzahl Sitze
Total
Goms 2
14
Östlich Raron
1
Brig
11
Visp 11
Westlich Raron
4
Leuk 5
20
Siders
Siders 17
17
Sitten
Sitten
18
34
Ering
5
Martinach
Monthey
Gundis 11
Martinach 17
Entremont
6
St‐Maurice
5
Monthey
22
17
130
Place de la Planta 3, 1950 Sitten
Tel. 027 606 20 90 - 079 263 85 77 · Fax 027 606 20 94 · E-Mail: [email protected]
23
130
GLOSSAIRE
Adaptations partielles
Les premières approximations des diviseurs n’ont pas permis de
répartir directement (1) soit les sièges de l’arrondissement entre les
groupes de listes, (2) soit les sièges des groupes de listes dans les
circonscriptions. Il faut procéder à des adaptations à l’un des
niveaux de répartition : le quotient de répartition respectivement le
diviseur de groupe de listes et/ou le diviseur de circonscription.
Teilweise
Anpassungen
Die ersten Schätzungen der Divisoren haben es nicht erlaubt,
1) entweder die Sitze der Wahlkreise zwischen den Listengruppen,
2) oder die Sitze der Listengruppen in den Unterwahlkreisen
direkt zuzuweisen. Diesfalls sind Anpassungen auf einer der
Zuweisungsebenen vorzunehmen : des Zuteilungsquotienten
respektive
des
Listengruppen-Divisors
und/oder
des
Unterwahlkreis-Divisors.
Adaptations totales
Les premières approximations des diviseurs n’ont permis de
répartir directement les sièges ni au niveau de l’arrondissement ni
au niveau des circonscriptions. Il faut procéder à des adaptations
aux deux niveaux de répartition. Il faut adapter le quotient de
répartition, le diviseur de groupe de listes et/ou le diviseur de
circonscription.
Gänzliche/Umfassende Die ersten Schätzungen der Divisoren haben es nicht erlaubt, die
Sitze direkt zuzuweisen, weder auf der Ebene der Wahlkreise noch
Anpassungen
auf der Ebene der Unterwahlkreise. Es sind Anpassungen auf
beiden Zuweisungsebenen vorzunehmen. Der Zuteilungsquotient,
der Listengruppen-Divisor und/oder der Unterwahlkreis-Divisor
sind anzupassen.
Arrondi
Lorsque le processus d’élection requiert d’arrondir un nombre
fractionnaire, celui-ci est toujours arrondi au nombre entier
immédiatement supérieur ou inférieur. Les valeurs 0.5 et
supérieures sont arrondies vers le haut ; les valeurs inférieures à 0.5
sont arrondies vers le bas.
Standardrundung
Ist beim Wahlverfahren die Rundung einer Bruchzahl erforderlich,
so erfolgt die Rundung stets zur nächsten höher- oder
tiefergelegenen ganzen Zahl. Werte von 0.5 und höher werden zur
nächsten ganzen Zahl aufgerundet ; Werte von weniger als 0.5
werden zur nächsten ganzen Zahl abgerundet.
Diviseur de groupe de Le diviseur de groupe de listes permet de répartir les sièges dans les
1 circonscriptions de façon à ce que chaque groupe de listes obtienne
le nombre de sièges qui lui reviennent au total dans
l’arrondissement d’après la première répartition.
listes
Listengruppen-Divisor Der Listengruppen-Divisor erlaubt es, die Sitze in den
Unterwahlkreisen so zu verteilen, dass jede Listengruppe so viele
Sitze erhält, wie ihr auf Grund der Oberzuteilung an die Wahlkreise
zustehen.
Diviseur
circonscription1
de Le diviseur de circonscription permet de répartir les sièges dans les
circonscriptions de façon à ce que chaque circonscription obtienne
le nombre de sièges que le Conseil d’Etat lui a attribués.
UnterwahlkreisDivisor
Der Unterwahlkreis-Divisor erlaubt es, die Sitze in den
Unterwahlkreisen so zu verteilen, dass jeder Unterwahlkreis so
viele Sitze erhält, wie der Staatsrat ihm zugeteilt hat.
Groupe de listes
Les listes qui présentent la même désignation et le même numéro
d’ordre forment un groupe de listes au niveau de l’arrondissement.
Les listes du parti X dans toutes les circonscriptions forment le
groupe de listes X. Il ne faut pas confondre les groupes de listes
avec les apparentements.
Listengruppen
Die Listen, welche die selbe Bezeichnung und die selbe
Ordnungsnummer tragen, bilden eine Listengruppe auf der Ebene
des Wahlkreises. Die Listen der Partei X aus allen
Unterwahlkreisen bilden die Listengruppe X. Die Listengruppen
sind nicht zu verwechseln mit den Listenverbindungen.
Pukelsheim
Le Prof. Friedrich Pukelsheim (Université d’Augsburg) a
développé la méthode biproportionnelle pour le canton de Zürich.
Cette méthode repose sur une idée du Prof. Michel Balinski (Ecole
Polytechnique de Paris).
Pukelsheim
Prof. Friedrich Pukelsheim (Universität Augsburg) hat das System
der doppelt-proportionalen Zuweisung mit Standardrundung für
den Kanton Zürich entwickelt. Diese Methode beruht auf einer Idee
von Prof. Michel Balinski (Ecole Polytechnique in Paris).
Quotient
répartition
de Le quotient de répartition permet de répartir les sièges qui
reviennent à l’arrondissement entre les groupes de listes ; en
d’autres termes, il permet de déterminer le nombre de sièges qui
1
La terminologie employée correspond au projet de révision de la Constitution. Au vu de son refus, il faut
considérer que les « circonscriptions » correspondent aux districts actuels. – Die verwendete
Terminologie stimmt mit jener des Projekts der Verfassungsrevision überein. Angesichts ihrer Ablehung
ist zu berücksichtigen, dass die Unterwahlkreise den aktuellen Bezirken entsprechen.
2 reviennent à chaque groupe de listes.
Zuteilungsquotient
Der Zuteilungsquotient ist der Wahlschlüssel, der es erlaubt, die
Sitze, die in einem Wahlkreis zu vergeben sind, den Listengruppen
zuzuweisen ; mit anderen Worten erlaubt er, die Anzahl Sitze zu
bestimmen, die jeder Listengruppe zukommen.
Suffrages pondérés
Les suffrages pondérés correspondent au total des suffrages d’une
liste dans une circonscription divisé par le nombre de sièges à
attribuer à cette circonscription et arrondi au nombre entier
immédiatement supérieur ou inférieur.
Wählerzahl
Liste
einer Die Wählerzahl einer Liste entspricht der Parteistimmenzahl dieser
Liste in einem Unterwahlkreis geteilt durch die Anzahl Sitze, die
im betreffenden Unterwahlkreis zu vergeben sind, mit
anschliessender Standardrundung auf die nächste höher- oder
tiefergelegene ganze Zahl. 3 
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