Geltungsbereich Ziel und Zweck Verfahren/ Prozessablauf

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VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-ü... Seite 1 von 5
Herausgeber: Vorstand
Verfahrensanweisung
X Ärzte
X Pflege
Verwaltung
X Sonstige:
VA_Anforderung und
Durchführung von Konsilen
für stationäre
Patienten_UKM-übergreifend
Geltungsbereich
Die Verfahrensanweisung ist für alle Bereiche und Mitarbeiter gültig, die in die stationäre
Patientenversorgung eingebunden sind.
Ziel und Zweck
Die Verfahrensanweisung hat das Ziel, verbindliche und einheitliche Standards zur
Anforderung und Durchführung von Konsilen am UKM festzulegen und die Effizienz der
klinischen Versorgung zu optimieren. Konsile spiegeln die fachliche Interdisziplinarität am UKM
wider. Ziel ist es, den Patienten mit subakuten oder akuten Beschwerden, die durch
Erkrankungen in mehreren Fachdisziplinen verursacht werden, sehr schnell das Spezialwissen
für die notwendige fachübergreifende Behandlung zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Ziel
ist die Erhöhung der Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern.
Verfahren/ Prozessablauf
Definitionen
Konsil
Das Konsil ist eine patientenbezogene, interdisziplinäre Untersuchung und Beratung eines
Arztes durch einen ärztlichen Kollegen einer anderen Fachrichtung, z.B. augenärztliche
Untersuchung und Beratung eines internistischen Patienten. Ein Konsil muss immer schriftlich
angefordert werden, im Notfall kann die schriftliche Anforderung nachträglich erfolgen. Das
Konsil beinhaltet im Regelfall das persönliche Gespräch mit dem Patienten, oder bei
Nichtansprechbarkeit des Patienten, mit dem konsilanfordernden/behandelnden Arzt, die
Untersuchung des Patienten und eine Therapie-empfehlung. Eine telefonische Beratung oder
die Durchführung einer Regelleistung (z.B. Radiologie, Labor) ist kein Konsil im Sinne dieser
Verfahrensanweisung. Auch die Prämedikation im Rahmen einer notfallmäßigen oder elektiven
Operation ist keine Konsilleistung, sondern Bestandteil der präoperativen Vorbereitung.
Ebenfalls ist die Mitbehandlung eines Patienten, bei vorübergehendem Aufenthalt in einer
anderen Klinik/Fachabteilung, keine Konsilleistung im Sinne dieser Verfahrens-anweisung, z.B.
Mitbehandlung eines chirurgischen Patienten auf einer Intensivstation durch eine chirurgische
Klinik.
Notfallkonsil
Die Indikation für ein notfallmäßiges Konsil liegt vor, wenn eine akute Symptomatik oder vitale
Gefährdung des Patienten besteht, die einer kurzfristigen oder sofortigen Intervention bedarf,
z.B. bei Patienten mit akuter Atemnot, Trauma oder Halbseitenlähmung.
Elektives Konsil
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Als elektives Konsil gelten alle planbaren Konsile, bei denen keine akute Symptomatik oder
unmittelbare vitale Gefährdung des Patienten vorliegt. Indikationen für ein elektives Konsil sind
Erkrankungen des Patienten außerhalb der Primärerkrankung bzw. des primären
Einweisungsgrunds, die einer kurzfristigen Intervention einer anderen Disziplin bedürfen, z.B.:
Patient mit Pneumonie, der akut über Augenschmerzen ohne Visusverlust klagt.
Anfordernde Fachabteilung
Anforderung von Konsilen
Die Indikation für eine Anforderung eines Konsils muss vom verantwortlichen
Oberarzt/Facharzt der konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung gestellt werden. Die
Anforderung eines Konsils kann vom verantwortlichen Oberarzt/Facharzt an einen Arzt ohne
Facharztstatus delegiert werden; er ist aber inhaltlich und formell für die Anforderung des
Konsils verantwortlich. Die Gesamtverantwortung trägt der Klinikdirektor.
Der verantwortliche Oberarzt/Facharzt ist für die individuelle und sorgfältige Prüfung der
Indikation der Konsilanforderung verantwortlich. Zu berücksichtigen ist insbesondere, ob das
Konsil für die weitere Therapieplanung und den Behandlungsverlauf relevant ist. Anamnestisch
bekannte Vorerkrankungen ohne Relevanz auf den Behandlungsprozess stellen beispielsweise
keine Indikation für ein Konsil dar.
Die Anforderung des elektiven Konsils erfolgt frühzeitig und unter Berücksichtigung des
geplanten Behandlungsprozesses (z.B. OP- oder Entlassungstermin, Therapieplan, weitere
Untersuchungen).
Dokumentation der Konsilanforderung
Elektives Konsil
Die Anforderung aller Konsile erfolgt elektronisch über Orbis, mit Ausnahme der operativen
Intensivstationen. Hier erfolgt die Konsilanforderung im KIS Quantitative Sentinel (QS).
Für die Konsilanforderung ist ein spezifisches Anforderungsformular in Orbis und im KIS
Quantitative Sentinel hinterlegt, auf welchen die relevanten Daten zur Information der
konsildurchführenden Fachabteilung/Klinik erfasst werden.
Für eine vollständige Dokumentation der Anforderung eines Konsils gehören folgende
Angaben:
• Notfall vs. elektiv (nach o.g. Definition)
• Patientenname, Vorname
• Geburtsdatum
• Station
• Name und Funknummer des verantwortlichen Arztes
• explizite Fragestellung
• relevante Grunderkrankungen
• relevante Befunde
• Vorliegen einer Infektiosität
• Vorliegen einer Schwangerschaft
• Fremdsprachigkeit des Patienten
• Versichertenstatus
Der anfordernde Oberarzt/Facharzt ist dafür verantwortlich, dass das Anforderungsformular
vollständig ausgefüllt wird.
Notfallkonsil
Die Anforderung eine Notfallkonsils erfolgt zunächst telefonisch und wird anschließend vom
anfordernden Oberarzt/Facharzt in Orbis, oder bei den operativen Intensivstationen im KIS
Quantitative Sentinel analog der Dokumentation eines elektiven Konsils dokumentiert und
versendet. Hierbei ist die Definition eines Notfallkonsils zu beachten.
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Vorbereitung des Konsils der konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung
Zur Vorbereitung des Konsils gehören:
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Information des Patienten
Zusammenstellung notwendiger Unterlagen
Durchführung notwendiger Voruntersuchungen
Vorbereitung des Patienten (z.B. nüchtern lassen)
Gewährleistung der Hygienevorgaben bei infektiösen Patienten (s. Hygienehandbuch)
Organisation des Hin- und Rücktransportes oder einer Begleitung, wenn erforderlich
bei Bettkonsilen ggfs. Bereitstellung eines geeigneten Untersuchungsraumes
Transport des Patienten
Der Transport oder die Begleitung des Patienten erfolgt gemäß der Verfahrensanweisung
„interner Krankentransport mit Rettungsdienst“.
Änderung des Krankheitsverlaufs oder Gesundheitszustandes
Bei Änderung des Krankheitsverlaufs oder des Gesundheitszustandes des Patienten muss die
konsildurchführende Fachabteilung/Klinik rechtzeitig vor Durchführung des Konsils über
relevante Änderungen informiert werden, wenn diese neu aufgetreten und nicht in der
Anforderung dokumentiert sind, z.B. Infektiosität des Patienten (MRSA, etc.). Wenn aufgrund
der Änderung des Krankheitsverlaufs oder des Gesundheitszustandes des Patienten das
Konsil verschoben oder abgesagt werden muss, ist die konsildurchführende Fachabteilung
sofort hierüber zu informieren.
Konsildurchführende Fachabteilung
Ansprechpartner
Jede Fachabteilung/Klinik benennt einen verantwortlichen Konsil-Facharzt/Oberarzt. Für
Notfallkonsile muss jede Fachabteilung/Klinik eine Funknummer einrichten, unter der der
Konsiliararzt jederzeit, auch außerhalb der Regelarbeitszeit, erreichbar ist.
Die Information, dass eine Konsilanforderung eingangen ist, kann in Orbis abgerufen werden.
Orbis erstellt automatisch eine Liste der eingegangenen Konsilanforderungen. Diese Liste kann
über die Registerkarte "Eingegangene Anforderungen" abgerufen werden. Von der
konsildurchführenden Klinik/Fachabteilung ist sicherzustellen, dass die Konsilanforderungen
zeitnah nach Eingang registriert und der verantwortliche Konsil-Facharzt/Oberarzt informiert
wird, z.B. durch das Sekretariat. Die Einhaltung des Datenschutzes ist hierbei zu beachten
Terminierung
Die Terminplanung elektiver Konsile erfolgt elektronisch, z.B. durch das Sekretariat der
konsildurchführenden Klinik/Fachabteilung in Absprache mit dem verantwortlichen KonsilFacharzt/ Oberarzt. Die konsilanfordernde Fachabteilung erhält zeitnah eine Rückmeldung
über den geplanten Konsiltermin, sowie für die Durchführung des Konsils notwendige
Informationen zur Vorbereitung des Patienten. Bei Bedarf sind die Terminplanung und der
Untersuchungsort der Konsildurchführung mit der konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung
abzustimmen.
Zeitvorgaben
Jedes elektive Konsil sollte innerhalb von 24 Stunden, inklusive einer schriftlich formulierten
konsiliarischen Empfehlung, durchgeführt werden. Bei Nennung eines Wunschtermins kann
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dieser Zeitraum in Absprache mit der anfordernden Klinik/Fachabteilung verlängert werden.
Jedes Notfallkonsil sollte unverzüglich, inklusive einer Empfehlung, die später schriftlich fixiert
werden muss, durchgeführt werden.
Verschiebung von Terminen
Ist ausnahmsweise die Durchführung eines Konsils zu der vereinbarten Zeitvorgabe nicht
möglich, erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung an die konsilanfordernde Klinik/Fachabteilung über
die Verschiebung des Termins.
Durchführung des Konsils
Vor der Durchführung des Konsils ist der untersuchende Konsil-Facharzt/ Oberarzt verpflichtet,
die Identität des Patienten (Vorname, Name, Geburtsdatum) entweder durch Nachfrage beim
Patienten oder dem betreuenden Personal oder durch Einsichtnahme in die Krankenunterlagen
zu prüfen.
Die Durchführung des Konsils kann vom verantwortlichen Konsil-Facharzt/Oberarzt an einen
Arzt ohne Facharztstatus delegiert werden, er ist aber immer inhaltlich und formell für die
Ausführung des Konsils verantwortlich. Die Gesamtverantwortung trägt der Klinikdirektor.
Die Anamnese und Untersuchung des Patienten sollte, wenn möglich, in geeigneten und
geschützen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Der Datenschutz und die Intimsphäre des
Patienten sind zu beachten.
Dokumentation
Die Befundung und Therapieempfehlung des Konsils erfolgt durch den verantwortlichen KonsilFacharzt/Oberarzt. Bei Delegation an einen Arzt ohne Facharztstatus ist auch hier der
zuständige Konsil-Facharzt/Oberarzt formal und inhaltlich verantwortlich.
Die Dokumentation des Ergebnisses und die Therapieempfehlung erfolgt bei elektiven Konsilen
direkt in dem Konsilanforderungsformular in Orbis. Dieses wird anschließend ausgedruckt, vom
verantwortlichen Konsil-Facharzt/Oberarzt oder konsildurchführenden Arzt unterschrieben und
an die konsilanfordernde Fachabteilung/Klinik versendet. Im Bedarfsfall kann zusätzlich eine
telefonische Benachrichtigung an den konsilanfordernden Arzt erfolgen.
Auf den operativen Intensivstationen erfolgt die Befunddokumentation und
Therapieempfehlung in dem Konsilanforderungsformular im KIS Quantitative Sentinel. Bei
Verlegung des Patienten wird der Konsilbericht als PDF-Dokument an das KIS Orbis
weitergeleitet.
Bei Notfallkonsilen wird der konsilanfordernde Arzt unmittelbar nach dem Konsil direkt vor Ort
oder telefonisch über das Ergebnis und die Therapieempfehlung informiert. Anschließend
erfolgt die schriftliche Dokumentation analog zum elektiven Konsil.
Rück- und Weitertransport oder Begleitung des Patienten
Die Organisation des Rück- oder Weitertransportes oder die Begleitung des Patienten obliegt
der konsilanfordernden Fachabteilung. Nach Abschluss des Konsils erfolgt eine
Benachrichtigung an die konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung.
Interne Leistungsverrechnung
Die Konsile werden in die interne Leistungsverrechnung einbezogen und dem Globalbudget
zugeordnet.
Mitgeltende Dokumente
Konsilanforderungsformular
Aufklärungsformular
Untersuchungsstandards
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Diagnostikstandards
VA interner Krankentransport mit Rettungsdienst
Änderungshinweis
Keine
Version:
2
Gültig bis:
Der Inhalt dieser Seite läuft ab am 26.11.2010
Autor:
[INFO] Roeder, Norbert am 26. Nov 2008 um 11:27
Geprüft und
freigegeben durch:
Ort der Veröffentlichung Home
Qualitätsmanagement-Handbuch des UKM
UKM-übergreifende Regelungen
in Nexus Curator:
Verfahrensanweisung
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