VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-ü... Seite 1 von 5 Herausgeber: Vorstand Verfahrensanweisung X Ärzte X Pflege Verwaltung X Sonstige: VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-übergreifend Geltungsbereich Die Verfahrensanweisung ist für alle Bereiche und Mitarbeiter gültig, die in die stationäre Patientenversorgung eingebunden sind. Ziel und Zweck Die Verfahrensanweisung hat das Ziel, verbindliche und einheitliche Standards zur Anforderung und Durchführung von Konsilen am UKM festzulegen und die Effizienz der klinischen Versorgung zu optimieren. Konsile spiegeln die fachliche Interdisziplinarität am UKM wider. Ziel ist es, den Patienten mit subakuten oder akuten Beschwerden, die durch Erkrankungen in mehreren Fachdisziplinen verursacht werden, sehr schnell das Spezialwissen für die notwendige fachübergreifende Behandlung zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern. Verfahren/ Prozessablauf Definitionen Konsil Das Konsil ist eine patientenbezogene, interdisziplinäre Untersuchung und Beratung eines Arztes durch einen ärztlichen Kollegen einer anderen Fachrichtung, z.B. augenärztliche Untersuchung und Beratung eines internistischen Patienten. Ein Konsil muss immer schriftlich angefordert werden, im Notfall kann die schriftliche Anforderung nachträglich erfolgen. Das Konsil beinhaltet im Regelfall das persönliche Gespräch mit dem Patienten, oder bei Nichtansprechbarkeit des Patienten, mit dem konsilanfordernden/behandelnden Arzt, die Untersuchung des Patienten und eine Therapie-empfehlung. Eine telefonische Beratung oder die Durchführung einer Regelleistung (z.B. Radiologie, Labor) ist kein Konsil im Sinne dieser Verfahrensanweisung. Auch die Prämedikation im Rahmen einer notfallmäßigen oder elektiven Operation ist keine Konsilleistung, sondern Bestandteil der präoperativen Vorbereitung. Ebenfalls ist die Mitbehandlung eines Patienten, bei vorübergehendem Aufenthalt in einer anderen Klinik/Fachabteilung, keine Konsilleistung im Sinne dieser Verfahrens-anweisung, z.B. Mitbehandlung eines chirurgischen Patienten auf einer Intensivstation durch eine chirurgische Klinik. Notfallkonsil Die Indikation für ein notfallmäßiges Konsil liegt vor, wenn eine akute Symptomatik oder vitale Gefährdung des Patienten besteht, die einer kurzfristigen oder sofortigen Intervention bedarf, z.B. bei Patienten mit akuter Atemnot, Trauma oder Halbseitenlähmung. Elektives Konsil VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-ü... Seite 2 von 5 Als elektives Konsil gelten alle planbaren Konsile, bei denen keine akute Symptomatik oder unmittelbare vitale Gefährdung des Patienten vorliegt. Indikationen für ein elektives Konsil sind Erkrankungen des Patienten außerhalb der Primärerkrankung bzw. des primären Einweisungsgrunds, die einer kurzfristigen Intervention einer anderen Disziplin bedürfen, z.B.: Patient mit Pneumonie, der akut über Augenschmerzen ohne Visusverlust klagt. Anfordernde Fachabteilung Anforderung von Konsilen Die Indikation für eine Anforderung eines Konsils muss vom verantwortlichen Oberarzt/Facharzt der konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung gestellt werden. Die Anforderung eines Konsils kann vom verantwortlichen Oberarzt/Facharzt an einen Arzt ohne Facharztstatus delegiert werden; er ist aber inhaltlich und formell für die Anforderung des Konsils verantwortlich. Die Gesamtverantwortung trägt der Klinikdirektor. Der verantwortliche Oberarzt/Facharzt ist für die individuelle und sorgfältige Prüfung der Indikation der Konsilanforderung verantwortlich. Zu berücksichtigen ist insbesondere, ob das Konsil für die weitere Therapieplanung und den Behandlungsverlauf relevant ist. Anamnestisch bekannte Vorerkrankungen ohne Relevanz auf den Behandlungsprozess stellen beispielsweise keine Indikation für ein Konsil dar. Die Anforderung des elektiven Konsils erfolgt frühzeitig und unter Berücksichtigung des geplanten Behandlungsprozesses (z.B. OP- oder Entlassungstermin, Therapieplan, weitere Untersuchungen). Dokumentation der Konsilanforderung Elektives Konsil Die Anforderung aller Konsile erfolgt elektronisch über Orbis, mit Ausnahme der operativen Intensivstationen. Hier erfolgt die Konsilanforderung im KIS Quantitative Sentinel (QS). Für die Konsilanforderung ist ein spezifisches Anforderungsformular in Orbis und im KIS Quantitative Sentinel hinterlegt, auf welchen die relevanten Daten zur Information der konsildurchführenden Fachabteilung/Klinik erfasst werden. Für eine vollständige Dokumentation der Anforderung eines Konsils gehören folgende Angaben: • Notfall vs. elektiv (nach o.g. Definition) • Patientenname, Vorname • Geburtsdatum • Station • Name und Funknummer des verantwortlichen Arztes • explizite Fragestellung • relevante Grunderkrankungen • relevante Befunde • Vorliegen einer Infektiosität • Vorliegen einer Schwangerschaft • Fremdsprachigkeit des Patienten • Versichertenstatus Der anfordernde Oberarzt/Facharzt ist dafür verantwortlich, dass das Anforderungsformular vollständig ausgefüllt wird. Notfallkonsil Die Anforderung eine Notfallkonsils erfolgt zunächst telefonisch und wird anschließend vom anfordernden Oberarzt/Facharzt in Orbis, oder bei den operativen Intensivstationen im KIS Quantitative Sentinel analog der Dokumentation eines elektiven Konsils dokumentiert und versendet. Hierbei ist die Definition eines Notfallkonsils zu beachten. VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-ü... Seite 3 von 5 Vorbereitung des Konsils der konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung Zur Vorbereitung des Konsils gehören: z z z z z z z Information des Patienten Zusammenstellung notwendiger Unterlagen Durchführung notwendiger Voruntersuchungen Vorbereitung des Patienten (z.B. nüchtern lassen) Gewährleistung der Hygienevorgaben bei infektiösen Patienten (s. Hygienehandbuch) Organisation des Hin- und Rücktransportes oder einer Begleitung, wenn erforderlich bei Bettkonsilen ggfs. Bereitstellung eines geeigneten Untersuchungsraumes Transport des Patienten Der Transport oder die Begleitung des Patienten erfolgt gemäß der Verfahrensanweisung „interner Krankentransport mit Rettungsdienst“. Änderung des Krankheitsverlaufs oder Gesundheitszustandes Bei Änderung des Krankheitsverlaufs oder des Gesundheitszustandes des Patienten muss die konsildurchführende Fachabteilung/Klinik rechtzeitig vor Durchführung des Konsils über relevante Änderungen informiert werden, wenn diese neu aufgetreten und nicht in der Anforderung dokumentiert sind, z.B. Infektiosität des Patienten (MRSA, etc.). Wenn aufgrund der Änderung des Krankheitsverlaufs oder des Gesundheitszustandes des Patienten das Konsil verschoben oder abgesagt werden muss, ist die konsildurchführende Fachabteilung sofort hierüber zu informieren. Konsildurchführende Fachabteilung Ansprechpartner Jede Fachabteilung/Klinik benennt einen verantwortlichen Konsil-Facharzt/Oberarzt. Für Notfallkonsile muss jede Fachabteilung/Klinik eine Funknummer einrichten, unter der der Konsiliararzt jederzeit, auch außerhalb der Regelarbeitszeit, erreichbar ist. Die Information, dass eine Konsilanforderung eingangen ist, kann in Orbis abgerufen werden. Orbis erstellt automatisch eine Liste der eingegangenen Konsilanforderungen. Diese Liste kann über die Registerkarte "Eingegangene Anforderungen" abgerufen werden. Von der konsildurchführenden Klinik/Fachabteilung ist sicherzustellen, dass die Konsilanforderungen zeitnah nach Eingang registriert und der verantwortliche Konsil-Facharzt/Oberarzt informiert wird, z.B. durch das Sekretariat. Die Einhaltung des Datenschutzes ist hierbei zu beachten Terminierung Die Terminplanung elektiver Konsile erfolgt elektronisch, z.B. durch das Sekretariat der konsildurchführenden Klinik/Fachabteilung in Absprache mit dem verantwortlichen KonsilFacharzt/ Oberarzt. Die konsilanfordernde Fachabteilung erhält zeitnah eine Rückmeldung über den geplanten Konsiltermin, sowie für die Durchführung des Konsils notwendige Informationen zur Vorbereitung des Patienten. Bei Bedarf sind die Terminplanung und der Untersuchungsort der Konsildurchführung mit der konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung abzustimmen. Zeitvorgaben Jedes elektive Konsil sollte innerhalb von 24 Stunden, inklusive einer schriftlich formulierten konsiliarischen Empfehlung, durchgeführt werden. Bei Nennung eines Wunschtermins kann VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-ü... Seite 4 von 5 dieser Zeitraum in Absprache mit der anfordernden Klinik/Fachabteilung verlängert werden. Jedes Notfallkonsil sollte unverzüglich, inklusive einer Empfehlung, die später schriftlich fixiert werden muss, durchgeführt werden. Verschiebung von Terminen Ist ausnahmsweise die Durchführung eines Konsils zu der vereinbarten Zeitvorgabe nicht möglich, erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung an die konsilanfordernde Klinik/Fachabteilung über die Verschiebung des Termins. Durchführung des Konsils Vor der Durchführung des Konsils ist der untersuchende Konsil-Facharzt/ Oberarzt verpflichtet, die Identität des Patienten (Vorname, Name, Geburtsdatum) entweder durch Nachfrage beim Patienten oder dem betreuenden Personal oder durch Einsichtnahme in die Krankenunterlagen zu prüfen. Die Durchführung des Konsils kann vom verantwortlichen Konsil-Facharzt/Oberarzt an einen Arzt ohne Facharztstatus delegiert werden, er ist aber immer inhaltlich und formell für die Ausführung des Konsils verantwortlich. Die Gesamtverantwortung trägt der Klinikdirektor. Die Anamnese und Untersuchung des Patienten sollte, wenn möglich, in geeigneten und geschützen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Der Datenschutz und die Intimsphäre des Patienten sind zu beachten. Dokumentation Die Befundung und Therapieempfehlung des Konsils erfolgt durch den verantwortlichen KonsilFacharzt/Oberarzt. Bei Delegation an einen Arzt ohne Facharztstatus ist auch hier der zuständige Konsil-Facharzt/Oberarzt formal und inhaltlich verantwortlich. Die Dokumentation des Ergebnisses und die Therapieempfehlung erfolgt bei elektiven Konsilen direkt in dem Konsilanforderungsformular in Orbis. Dieses wird anschließend ausgedruckt, vom verantwortlichen Konsil-Facharzt/Oberarzt oder konsildurchführenden Arzt unterschrieben und an die konsilanfordernde Fachabteilung/Klinik versendet. Im Bedarfsfall kann zusätzlich eine telefonische Benachrichtigung an den konsilanfordernden Arzt erfolgen. Auf den operativen Intensivstationen erfolgt die Befunddokumentation und Therapieempfehlung in dem Konsilanforderungsformular im KIS Quantitative Sentinel. Bei Verlegung des Patienten wird der Konsilbericht als PDF-Dokument an das KIS Orbis weitergeleitet. Bei Notfallkonsilen wird der konsilanfordernde Arzt unmittelbar nach dem Konsil direkt vor Ort oder telefonisch über das Ergebnis und die Therapieempfehlung informiert. Anschließend erfolgt die schriftliche Dokumentation analog zum elektiven Konsil. Rück- und Weitertransport oder Begleitung des Patienten Die Organisation des Rück- oder Weitertransportes oder die Begleitung des Patienten obliegt der konsilanfordernden Fachabteilung. Nach Abschluss des Konsils erfolgt eine Benachrichtigung an die konsilanfordernden Klinik/Fachabteilung. Interne Leistungsverrechnung Die Konsile werden in die interne Leistungsverrechnung einbezogen und dem Globalbudget zugeordnet. Mitgeltende Dokumente Konsilanforderungsformular Aufklärungsformular Untersuchungsstandards VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-ü... Seite 5 von 5 Diagnostikstandards VA interner Krankentransport mit Rettungsdienst Änderungshinweis Keine Version: 2 Gültig bis: Der Inhalt dieser Seite läuft ab am 26.11.2010 Autor: [INFO] Roeder, Norbert am 26. Nov 2008 um 11:27 Geprüft und freigegeben durch: Ort der Veröffentlichung Home Qualitätsmanagement-Handbuch des UKM UKM-übergreifende Regelungen in Nexus Curator: Verfahrensanweisung VA_Anforderung und Durchführung von Konsilen für stationäre Patienten_UKM-übergreifend Dieser Ausdruck ist eine unkontrollierte Kopie. Gültig ist nur die aktuelle Onlineversion.