Gruppe Wiesbaden / Kriftel: Kalkulation von Friseurdienstleistungen: Gemeinkosten incl. Arbeitsmittel Materialkosten Mwst. (ab 17500 €) Dienstleistungsart Gewinn Lohnkosten Salonphilosophie / Salonkonzepte Lage Zielgruppe Preissegment Kundenanalyse Preistransparenz für den Kunden Rechtliche Grundlagen Aktionen (für Kunden) (Verkaufskalkulation extra!) Rechenschema / mathematische Faktoren Äußere Faktoren Rechtliche Faktoren Zu (Mathematische Faktoren) Kalkulationsschema und eine Beispielrechnung Aufgabe: Europa: Friseurfachkunde, 4. Auflage 2008, Seite 373 Einführungsaufgabe und Beispielaufgabe 2 (3 oder 4) Zu (Äußere Faktoren) Begriffsklärung anhand von Fachbüchern Erklären Sie im Rahmen der Erstellung eines Salonkonzeptes die Bedeutung folgender Begriffe: Zielgruppe Standort (Lage) des Salons Preissegment Alleinstellungsmerkmal Info dazu Cornelsen: Hair und Beauty, Marketing und Betriebslehre, S 47 ff Zu (Rechtliche Faktoren) Fallbeispiel z. B. Werbeaussage mit Gesetzestexten zur Beurteilung (Freizeichnungsklausel) Infotext (z.B.) Cornelsen: Hair und Beauty, Marketing und Betriebslehre, S. 123 – 124 Fallbeispiel: Der Salon Haarscharf hat im Schaufenster folgendes Angebot hängen: Jeder 20. Kunde bekommt auf jede Friseurdienstleistung 40 % Rabatt (ohne Gewähr). Frau Müller sieht dieses Angebot und möchte es unbedingt in Anspruch nehmen. Sie wartet vor der Tür und zählt die kunden, die den Salon betreten. Nachdem sie 19 Kunden gezählt hat, betritt sie den Salon und verlangt die 40 % Rabatt. Allerdings erklärt ihr der Friseur, dass sie nicht die 20. Kundin sei und daher keinen Anspruch auf das Angebot habe. Frau Müller besteht aber auf ihrem Recht. Wer von den beiden hat Recht? Begründen Sie Ihre Antwort. Lösung: Der Friseur hat Recht, weil: das Angebot die Freizeichnungsklausel „Ohne Gewähr“ enthält. Ein Angebot im Schaufenster kein verbindliches Angebot an eine bestimmte Person ist. Es ist eine Anpreisung an die Allgemeinheit.