Merkblatt – „Der Kaufvertrag“– Teil 1 Begriff Kurzerklärung Phasen des Kaufvertrags Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung und Rechnung, Bezahlung Pflichten von Verkäufer und Käufer VK: zeitgerechte, fehlerfreie Lieferung u. fehlerfreie Rechnung K: Abnahme der Ware, Bezahlung Formen des Abschlusses schriftlich, mündlich, elektronisch, durch schlüssige Handlung Formvorschriften grundsätzlich Formfreiheit, Schriftform im Geschäftsleben üblich (Beweisbarkeit und bessere Organisation) schriftliche Form vorgeschrieben bei Ratengeschäften für Private lt. KSCHG und bei Kaufverträgen über Grundstücke Rechtliche Voraussetzungen, damit ein Kaufvertrag zustande kommt Geschäftsfähigkeit unterschiedlich je nach Alter, volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Erlaubtheit Geschäft darf nicht illegal sein Freiwilligkeit Kaufvertrag muss ohne Zwang und Druck zustande kommen Möglichkeit Geschäft muss möglich sein Rechtliche Grundlagen (Gesetze), die gelten zwischen Privaten (C2C) ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zwischen Unternehmen und Privaten (B2C) ABGB KSchG (Konsumentenschutzgesetz) zwischen Unternehmen (B2B) ABGB UGB (Unternehmensgesetzbuch) Bestandteile des Kaufvertrags gesetzliche Bestandteile Menge (Quantität), Warenart (Qualität), Preis, VK, Käufer kaufmännische Bestandteile Liefer- und Zahlungsbedingungen weitere Bestandteile Usancen (branchenübliche Vereinbarungen, AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen), Vereinbarungen über Verpackung Qualitätsfestlegung Beschreibung, Besichtigung, Abbildung, Marken, Muster, Proben, Typen, Normen, Handelsklassen Quantität Entweder exakt angegeben oder ungefähr (Zirkaverträge – z.B. Waggonladungen) große Mengen auf Lager sind für den Unternehmer immer ein Risiko und kostenintensiv (Vorfinanzierung, Lagerkosten) Kauf in Bausch u. Bogen keine Mengenangabe, z.B. Kauf ganzer Ernten Marken sollen als besondere Zeichen die eigenen Produkte von gleichartigen Produkten der Konkurrenz unterscheiden Markenschutz durch Eintragung beim Österreichischen Patentamt (österreichweit (10 Jahre) oder international (20 Jahre), Verlängerung möglich Spezifikationskauf Zuerst Vertragabschluss, konkrete Qualitätsfestlegung später