Grundwissen WR G8

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Grundwissen
Wirtschafts- und Rechtslehre
9. Jahrgangsstufe
I. Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte
- Bedürfnisse:
Unter Bedürfnissen versteht man ein Gefühl des Mangels, verbunden mit dem
Wunsch diesen Mangel zu beseitigen, dieses Bedürfnis zu befriedigen.
- Güter:
Mittel, die der Bedürfnisbefriedigung dienen.
- Wirtschaftlichkeit:
Produktivität = Ertrag:Aufwand
- Wirtschaftlichkeitsprinzipien:
1. Maximalprinzip (Ergiebigkeitsprinzip):
Mit einem gegebenen Aufwand soll ein größtmöglicher Ertrag erreicht werden.
2. Minimalprinzip (Sparprinzip):
Ein bestimmter Ertrag soll mit geringstmöglichem Mitteleinsatz erreicht
werden.
- Nachhaltigkeit
Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen so befriedigt werden, dass die Möglichkeit
künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen nicht eingeengt wird.
- Inflation:
Erscheinung in einer Volkswirtschaft, bei der einer Geldmengenvermehrung kein
entsprechender Güterzuwachs gegenübersteht. Die Preise steigen, die Kaufkraft
sinkt.
- Deflation:
Die Geldmengenvermehrung ist geringer als der Zuwachs der Gütermenge,
dadurch sinkt das Preisniveau und die Kaufkraft des Geldes steigt.
- Kaufkraft:
Fähigkeit des Geldes, Sachgüter und Dienstleistungen zu erwerben. Sie hängt
vom Verhältnis zwischen Geld- und Gütermenge ab.
- Magisches Dreieck der Geldanlage:
Liquidität, Rentabilität, Sicherheit
- Inhalt und Aussehen von Lebenslauf und Bewerbung
II. Rechtliches Handeln der privaten Haushalte
- Willenserklärung:
Erklärung, die auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet.
- Zustandekommen eines Kaufvertrages:
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme.
- Bestandteile der Kaufhandlung:
Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag §433, Verfügungs- oder
Erfüllungsgeschäft I, Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft II.
- Pflichten aus dem Kaufvertrag für den Käufer:
Bezahlung des Kaufpreises, Abnahme der gekauften Sache.
- Pflichten aus dem Kaufvertrag für den Verkäufer
Übergabe der Sache, Verschaffung des Eigentums an der Sache, Sache muss
frei von Sach- oder Rechtsmängeln sein.
- Besitz:
= tatsächliche Gewalt über eine Sache.
- Eigentum:
= rechtliche Gewalt über eine Sache.
- Pflichtverletzungen beim Kauf:
Nichtleistung (Unmöglichkeit), Verzögerung der Leistung,
Verletzung einer Nebenpflicht, Schlechterfüllung (Sachmangel), Annahmeverzug,
Zahlungsverzug
- Rechte des Käufers bei Sachmangel:
Vorrangig: Nachbesserung, Ersatzlieferung
Nachrangig: Rücktritt, Schadenersatz, Minderung
- Rechtsfähigkeit:
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt mit Vollendung
der Geburt und endet mit dem Tod.
- Geschäftsfähigkeit:
Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abzugeben.
- Stufen der Geschäftsfähigkeit:
0-7 Jahre: Geschäftsunfähigkeit, 7-18 Jahre: beschränkte Geschäftsfähigkeit,
ab 18 Jahre: volle Geschäftsfähigkeit
- Deliktsfähigkeit:
Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung zivilrechtlich zur Verantwortung
gezogen zu werden.
- Stufen der Deliktsfähigkeit:
0-7 Jahre: Deliktsunfähigkeit, 7-18 Jahre: beschränkte Deliktsfähigkeit, ab 18
Jahre: volle Deliktsfähigkeit
- Strafmündigkeit:
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für eine unerlaubte Handlung.
- Stufen der Strafmündigkeit:
0-14 Jahre: Strafunmündigkeit, 14- 18 Jahre: Jugendlicher, 18-21 Jahre:
Heranwachsender, ab 21 Jahre: volle Strafmündigkeit.
III. Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen
- Standortfaktor:
Kriterium, das ausschlaggebend dafür ist ob sich ein Betrieb an einem
bestimmten Ort ansiedelt oder nicht.
- Rechtsformen von Unternehmen:
1. Einzelunternehmen
2. Personengesellschaften: OHG, KG
3. Kapitalgesellschaften: AG, GmbH
4. Genossenschaften
- Produktionsfaktoren:
Natur, Arbeit+Wissen, Kapital
- Funktionsbereiche eines Betriebes:
Beschaffung, Erzeugung, Absatz, Finanzierung, Lagerung, Leitung/Verwaltung
- Marketing:
Unter Marketing versteht man alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind,
den Absatz zu fördern. Die Entscheidungen des Unternehmens orientieren sich
dabei stark am Bedarf der Kunden.
- Inhalt und Aufbau der Bilanz:
Aktiva
Bilanz
Passiva
Anlagevermögen
Eigenkapital
Umlaufvermögen
Fremdkapital
Die Bilanz muss immer ausgeglichen sein: bilancia (ital.) = Waage!
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