Grundwissen Wirtschafts- und Rechtslehre 9. Jahrgangsstufe I. Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte - Bedürfnisse: Unter Bedürfnissen versteht man ein Gefühl des Mangels, verbunden mit dem Wunsch diesen Mangel zu beseitigen, dieses Bedürfnis zu befriedigen. - Güter: Mittel, die der Bedürfnisbefriedigung dienen. - Wirtschaftlichkeit: Produktivität = Ertrag:Aufwand - Wirtschaftlichkeitsprinzipien: 1. Maximalprinzip (Ergiebigkeitsprinzip): Mit einem gegebenen Aufwand soll ein größtmöglicher Ertrag erreicht werden. 2. Minimalprinzip (Sparprinzip): Ein bestimmter Ertrag soll mit geringstmöglichem Mitteleinsatz erreicht werden. - Nachhaltigkeit Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen so befriedigt werden, dass die Möglichkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen nicht eingeengt wird. - Inflation: Erscheinung in einer Volkswirtschaft, bei der einer Geldmengenvermehrung kein entsprechender Güterzuwachs gegenübersteht. Die Preise steigen, die Kaufkraft sinkt. - Deflation: Die Geldmengenvermehrung ist geringer als der Zuwachs der Gütermenge, dadurch sinkt das Preisniveau und die Kaufkraft des Geldes steigt. - Kaufkraft: Fähigkeit des Geldes, Sachgüter und Dienstleistungen zu erwerben. Sie hängt vom Verhältnis zwischen Geld- und Gütermenge ab. - Magisches Dreieck der Geldanlage: Liquidität, Rentabilität, Sicherheit - Inhalt und Aussehen von Lebenslauf und Bewerbung II. Rechtliches Handeln der privaten Haushalte - Willenserklärung: Erklärung, die auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet. - Zustandekommen eines Kaufvertrages: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme. - Bestandteile der Kaufhandlung: Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag §433, Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft I, Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft II. - Pflichten aus dem Kaufvertrag für den Käufer: Bezahlung des Kaufpreises, Abnahme der gekauften Sache. - Pflichten aus dem Kaufvertrag für den Verkäufer Übergabe der Sache, Verschaffung des Eigentums an der Sache, Sache muss frei von Sach- oder Rechtsmängeln sein. - Besitz: = tatsächliche Gewalt über eine Sache. - Eigentum: = rechtliche Gewalt über eine Sache. - Pflichtverletzungen beim Kauf: Nichtleistung (Unmöglichkeit), Verzögerung der Leistung, Verletzung einer Nebenpflicht, Schlechterfüllung (Sachmangel), Annahmeverzug, Zahlungsverzug - Rechte des Käufers bei Sachmangel: Vorrangig: Nachbesserung, Ersatzlieferung Nachrangig: Rücktritt, Schadenersatz, Minderung - Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. - Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abzugeben. - Stufen der Geschäftsfähigkeit: 0-7 Jahre: Geschäftsunfähigkeit, 7-18 Jahre: beschränkte Geschäftsfähigkeit, ab 18 Jahre: volle Geschäftsfähigkeit - Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. - Stufen der Deliktsfähigkeit: 0-7 Jahre: Deliktsunfähigkeit, 7-18 Jahre: beschränkte Deliktsfähigkeit, ab 18 Jahre: volle Deliktsfähigkeit - Strafmündigkeit: Strafrechtliche Verantwortlichkeit für eine unerlaubte Handlung. - Stufen der Strafmündigkeit: 0-14 Jahre: Strafunmündigkeit, 14- 18 Jahre: Jugendlicher, 18-21 Jahre: Heranwachsender, ab 21 Jahre: volle Strafmündigkeit. III. Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen - Standortfaktor: Kriterium, das ausschlaggebend dafür ist ob sich ein Betrieb an einem bestimmten Ort ansiedelt oder nicht. - Rechtsformen von Unternehmen: 1. Einzelunternehmen 2. Personengesellschaften: OHG, KG 3. Kapitalgesellschaften: AG, GmbH 4. Genossenschaften - Produktionsfaktoren: Natur, Arbeit+Wissen, Kapital - Funktionsbereiche eines Betriebes: Beschaffung, Erzeugung, Absatz, Finanzierung, Lagerung, Leitung/Verwaltung - Marketing: Unter Marketing versteht man alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, den Absatz zu fördern. Die Entscheidungen des Unternehmens orientieren sich dabei stark am Bedarf der Kunden. - Inhalt und Aufbau der Bilanz: Aktiva Bilanz Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Die Bilanz muss immer ausgeglichen sein: bilancia (ital.) = Waage!