Antrag auf Förderung eines Kursangebotes im Rahmen des Landesprogramms „STÄRKE“ für Familien in besonderen Lebenssituationen an das Jugendamt des Landkreises Calw Antragsteller Name des Kursangebotes Für welche besondere Lebenssituation wird der Kurs angeboten (bitte kennzeichnen) □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ Alleinerziehend Behindertes Familienmitglied Gewalterfahrung Frühe Elternschaft Mehrlingsgeburten Migration Pflege- und Adoptivkind Trennung, Beziehungsprobleme Schwierige finanzielle Verhältnisse, Haushaltstraining Sucht Kurzbeschreibung der besonderen Lebenssituation Angestrebte Ziele durch das Kursangebot Konzeption Zeitumfang und geplanter Kursbeginn (an wie viel Tagen, wie viele Stunden, wenn bekannt - die Kurstage) Teilnehmerzahl Kostenkalkulation Anzahl der Fachkräfte1 Stunden -satz max. 40 € Kursstunden (effektiv) Vorbereitungszeit (Kursstunden X 0,5 Stunden, nur für 1 Person ) Vorbereitungskosten (Vorbereitungszeit X 20,00 €) Zwischensumme 10 % Verwaltungkosten Summe € Zusatzkosten Kinderbetreuung € € € € € € max. 20 €/h Werbung, Raummiete2 max. 100 € Materialien Gesamtsumme3 € Beantragte Förderung pro Familie Hausbesuche Haben Sie in Ihrer Konzeption anschließend an das Kursangebot Hausbesuche vorgesehen? ja nein (Hausbesuche können nur abgerechnet werden, wenn dem Jugendamt des Landkreises Calw der Antrag (Anlage 6 der Verwaltungsvorschrift STÄRKE) vorab vorliegt und genehmigt wurde) Liegt dem Jugendamt eine von Ihnen unterzeichnete Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. § 8 a Abs. 2 SGB VIII (Kinderschutz) vor? ja nein Wurden weitere Fördergelder für das beschriebene Kursangebot beantragt? ja nein Wenn ja, Art und Höhe des Zuschusses pro Kursangebot: ________________________ __________________________________________ Datum Unterschrift 1 2 3 1 Fachkraft kann ohne weitere Prüfung abgerechnet werden; jede weitere Fachkraft nur nach Rücksprache und Nachweis Abrechnung gegen Vorlage von Belegen, in Ausnahmefällen können nach Rücksprache anfallende Mehrkosten abgerechnet werden. Die kalkulierte Gesamtsumme ist der Höchstbetrag, der für die Durchführung des Kurses gewährt wird.