Arbeitsbereich: Schule Betriebsanweisung gemäß § 14 BioStoffV Datum: Tätigkeit: 1. Körperpflegeassistenz bei Schülerinnen und Schülern z.B. Toilettenbegleitung, Windeln, Körperpflege 2. Erste Hilfe bei Schülerinnen und Schülern BIOLOGISCHER ARBEITSSTOFF Potentiell infektiöse Körperflüssigkeiten (insbesondere Blut, Erbrochenes, Fäkalien) GEFAHREN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN Gefahr der Infektion durch Mikroorganismen (Bakterien, Viren) bei Kontakt der Körperflüssigkeiten mit Schleimhäuten oder verletzter bzw. geschädigter Haut SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Bei absehbarem Kontakt zu Körperflüssigkeiten Einmalhandschuhe tragen! Wenn mit Durchnässen der Kleidung zu rechnen ist, flüssigkeitsdichte Arbeitsschutzkleidung tragen! Während der Arbeit Handkontakt zu Mund, Nase und Augen vermeiden! Nach Gebrauch der Handschuhe diese sachgerecht entsorgen (s.u.) und anschließend Händedesinfektion! Nach Kontamination der unverletzten Haut Händedesinfektion! Nach Kontamination von verletzter Haut oder Schleimhaut: s.u. (Erste Hilfe). Nach der Arbeit kontaminierte Flächen desinfizieren! Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren, nicht essen, nicht trinken! VERHALTEN IM GEFAHRFALL Vorgesetzten informieren! Vorgesetzter: Tel.-Nr.: ERSTE HILFE Nach Kontamination von verletzter Haut sowie Bissverletzung möglichst desinfizieren! Nach Kontamination des Auges möglichst gründlich mit Leitungswasser spülen! Nach Kontamination der Mundschleimhaut sofort ausspucken und mehrfach ausspülen! Danach unverzüglich einen Durchgangsarzt aufsuchen! Nächsterreichbarer Durchgangsarzt: Ersthelfer: Notruf: 112 SACHGERECHTE ENTSORGUNG Benutzte Handschuhe auf Links abstreifen und ebenso wie verschmutztes Material (Papier, Einmaltücher, Binden etc.) in Treteimer abwerfen. Behälter täglich leeren. Muster 03/2017