Infektiöse Körperflüssigkeiten

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Arbeitsbereich:
Schule
Betriebsanweisung
gemäß § 14 BioStoffV
Datum:
Tätigkeit:
1. Körperpflegeassistenz bei
Schülerinnen und Schülern
z.B. Toilettenbegleitung,
Windeln, Körperpflege
2. Erste Hilfe bei Schülerinnen
und Schülern
BIOLOGISCHER ARBEITSSTOFF
Potentiell infektiöse Körperflüssigkeiten (insbesondere Blut, Erbrochenes, Fäkalien)
GEFAHREN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN
Gefahr der Infektion durch Mikroorganismen (Bakterien, Viren)
bei Kontakt der Körperflüssigkeiten mit Schleimhäuten oder verletzter bzw. geschädigter Haut
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Bei absehbarem Kontakt zu Körperflüssigkeiten Einmalhandschuhe tragen!
Wenn mit Durchnässen der Kleidung zu rechnen ist, flüssigkeitsdichte Arbeitsschutzkleidung
tragen!
Während der Arbeit Handkontakt zu Mund, Nase und Augen vermeiden!
Nach Gebrauch der Handschuhe diese sachgerecht entsorgen (s.u.) und anschließend
Händedesinfektion!
Nach Kontamination der unverletzten Haut Händedesinfektion!
Nach Kontamination von verletzter Haut oder Schleimhaut: s.u. (Erste Hilfe).
Nach der Arbeit kontaminierte Flächen desinfizieren!
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren, nicht essen, nicht trinken!
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
Vorgesetzten informieren!
Vorgesetzter:
Tel.-Nr.:
ERSTE HILFE
Nach Kontamination von verletzter Haut sowie Bissverletzung möglichst desinfizieren!
Nach Kontamination des Auges möglichst gründlich mit Leitungswasser spülen!
Nach Kontamination der Mundschleimhaut sofort ausspucken und mehrfach ausspülen!
Danach unverzüglich einen Durchgangsarzt aufsuchen!
Nächsterreichbarer Durchgangsarzt:
Ersthelfer:
Notruf: 112
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Benutzte Handschuhe auf Links abstreifen und ebenso wie verschmutztes Material (Papier,
Einmaltücher, Binden etc.) in Treteimer abwerfen. Behälter täglich leeren.
Muster 03/2017
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