Aushang_-_Arbeitsunfall__Massnahmen_

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Aushang – Arbeitsunfall (Maßnahmen)
Darum geht es:
Passiert es wirklich einmal, dass ein Mitarbeiter im Betrieb einen Unfall erleidet, ist schnelles Handeln
erforderlich. Nur: Wir sind alle Menschen – der Schreck sitzt tief, wenn etwas passiert. Da kann es
vorkommen, dass man auf einmal nicht mehr weiß, was zu tun ist, obwohl man es gefühlte 1.000 Mal
einstudiert und gelernt hat.
Abhilfe kann hier ein Aushang schaffen, der Schritt für Schritt darlegt, was zu tun ist.
Muster-Aushang: Arbeitsunfall (Maßnahmen)
Aushang: Maßnahmen bei einem Arbeitsunfall
Ersthelfer rufen, der die notwendige Erstversorgung leistet
Erste-Hilfe-Maßnahmen gemäß Plakat „Erste Hilfe“ durchführen
Bei schwerwiegenden Verletzungen einen Rettungsdienst rufen
Bei Gefahrstoffverletzungen die Sicherheitsdatenblätter der betroffenen Gefahrstoffe für
Notarzt und Durchgangsarzt bereitstellen
Bei folgenden Voraussetzungen muss sich der Betroffene dem Durchgangsarzt vorstellen:
• Die Verletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit.
• Die Unfallverletzung muss voraussichtlich länger als eine Woche ärztlich behandelt werden.
• Es werden Heilmittel oder Hilfsmittel verordnet.
• Infolge des Arbeitsunfalls tritt eine Wiedererkrankung auf.
Bei unklarem Befund empfiehlt es sich ebenfalls, dass sich der Betroffene dem Durchgangsarzt
vorstellt.
Alle Unfälle sowie Erste-Hilfe-Leistungen werden in das Verbandbuch eingetragen.
Bei Stichverletzungen mit einer gebrauchten Nadel wird der Durchgangsarzt aufgesucht, der
den serologischen Status aufnimmt. So kann der Nachweis erfolgen, ob bei späterer
Erkrankung zum Unfallzeitpunkt eine Infektion vorlag. Ein Eintrag im Verbandbuch reicht in
diesen Fällen nicht als Nachweis aus.
Bei Unfällen, die zu Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen führen, wird eine
Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft und die zuständige Arbeitsschutzbehörde
erstattet.
Ein Exemplar der Unfallanzeige wird für den Verbleib in der Einrichtung angefertigt
(Aufbewahrungsfrist 3 Jahre), ebenso hat der verunfallte Mitarbeiter ein Recht darauf, ein
Exemplar zu erhalten.
© BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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