Aushang – Arbeitsunfall (Maßnahmen) Darum geht es: Passiert es wirklich einmal, dass ein Mitarbeiter im Betrieb einen Unfall erleidet, ist schnelles Handeln erforderlich. Nur: Wir sind alle Menschen – der Schreck sitzt tief, wenn etwas passiert. Da kann es vorkommen, dass man auf einmal nicht mehr weiß, was zu tun ist, obwohl man es gefühlte 1.000 Mal einstudiert und gelernt hat. Abhilfe kann hier ein Aushang schaffen, der Schritt für Schritt darlegt, was zu tun ist. Muster-Aushang: Arbeitsunfall (Maßnahmen) Aushang: Maßnahmen bei einem Arbeitsunfall Ersthelfer rufen, der die notwendige Erstversorgung leistet Erste-Hilfe-Maßnahmen gemäß Plakat „Erste Hilfe“ durchführen Bei schwerwiegenden Verletzungen einen Rettungsdienst rufen Bei Gefahrstoffverletzungen die Sicherheitsdatenblätter der betroffenen Gefahrstoffe für Notarzt und Durchgangsarzt bereitstellen Bei folgenden Voraussetzungen muss sich der Betroffene dem Durchgangsarzt vorstellen: • Die Verletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit. • Die Unfallverletzung muss voraussichtlich länger als eine Woche ärztlich behandelt werden. • Es werden Heilmittel oder Hilfsmittel verordnet. • Infolge des Arbeitsunfalls tritt eine Wiedererkrankung auf. Bei unklarem Befund empfiehlt es sich ebenfalls, dass sich der Betroffene dem Durchgangsarzt vorstellt. Alle Unfälle sowie Erste-Hilfe-Leistungen werden in das Verbandbuch eingetragen. Bei Stichverletzungen mit einer gebrauchten Nadel wird der Durchgangsarzt aufgesucht, der den serologischen Status aufnimmt. So kann der Nachweis erfolgen, ob bei späterer Erkrankung zum Unfallzeitpunkt eine Infektion vorlag. Ein Eintrag im Verbandbuch reicht in diesen Fällen nicht als Nachweis aus. Bei Unfällen, die zu Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen führen, wird eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft und die zuständige Arbeitsschutzbehörde erstattet. Ein Exemplar der Unfallanzeige wird für den Verbleib in der Einrichtung angefertigt (Aufbewahrungsfrist 3 Jahre), ebenso hat der verunfallte Mitarbeiter ein Recht darauf, ein Exemplar zu erhalten. © BWRmed!a Mitbestimmung - ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG