Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument B8-0042/2017 5.1.2017 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung zu Elizabethkingia-Bakterien Mireille D’Ornano RE\1114322DE.docx DE PE596.752v01-00 In Vielfalt geeint DE B8-0042/2017 Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu ElizabethkingiaBakterien Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, – gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass Elizabethkingia durch die Bakterien Elizabethkingia anophelis und Elizabethkingia meningoseptica verursacht wird, die in der Umwelt (vor allem im Boden und im Wasser) vorkommen, die Inzidenz in den USA bei 250 bis 500 neuen Fällen pro Jahr liegt und bereits weitere Fälle weltweit festgestellt wurden, insbesondere in Krankenhäusern; B. in der Erwägung, dass Infektionen mit den Bakterien Elizabethkingia meningoseptica und Elizabethkingia anophelis insbesondere Meningitis und Lungenentzündungen verursachen, sie jedoch auch Komplikationen wie Sepsis mit sich bringen können, und dass das Bakterium Elizabethkingia meningoseptica eine Resistenz gegen Antibiotika wie Chinolone, Cotrimoxazol, Rifampicin, Vancomycin und Colistin aufweist; C. in der Erwägung, dass die zuvor erwähnten Komplikationen vor allem bei Patienten auftreten, die hierfür – im Besonderen angesichts von Immundefekten (HIV, Neutropenie, Diabetes usw.) – besonders anfällig sind; 1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Frühwarn- und Überwachungssystem für Infektionen mit Elizabethkingia-Bakterien einzurichten und Leitlinien auszuarbeiten, die sich vor allem an Krankenhauspersonal richten. PE596.752v01-00 DE 2/2 RE\1114322DE.docx