Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument B8-0049/2017 5.1.2017 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung zu Kopfläusebefall und Resistenz gegen medizinische Produkte Mireille D’Ornano RE\1114419DE.docx DE PE596.759v01-00 In Vielfalt geeint DE B8-0049/2017 Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kopfläusebefall und Resistenz gegen medizinische Produkte Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, – gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass in Frankreich Infektionen mit Kopfläusen (Pediculus humanus capitis) mit einer Prävalenz von 2 bis 20 % im Wesentlichen Schulkinder betreffen und dass diese im Prinzip harmlosen Infektionen ansteckend sind und aufgrund des damit einhergehenden Juckreizes zu Komplikationen führen können; B. in der Erwägung, dass nach einer in 48 Bundesstaaten der Vereinigten Staaten durchgeführten Untersuchung der Universität von Massachusetts vom 11. Juli 2016 98 % der Kopfläuse in 42 Staaten Genmutationen aufwiesen, die sie resistent gegen die meisten gebräuchlichen Bekämpfungsmittel machten, vor allem gegen Mittel auf Pyrethrum- und Pyrethroid-Basis, und dass dieses Phänomen der Resistenz gegen Behandlungen auch in Europa zu beobachten ist; 1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien zur Behandlung von Kopfläusebefall zu verfassen und dabei insbesondere einen medizintherapeutischen Ansatz in Bezug auf diese Infektion zu verfolgen. PE596.759v01-00 DE 2/2 RE\1114419DE.docx