Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument B8-0048/2017 5.1.2017 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung zu Hantavireninfektionen Mireille D’Ornano RE\1114412DE.docx DE PE596.758v01-00 In Vielfalt geeint DE B8-0048/2017 Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Hantavireninfektionen Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, – gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass Hantaviren zur Familie der Bunyaviridae zählen und vornehmlich von Nagern der Gruppe der Myodes wie der M. glareolus übertragen werden, und dass eine Infektion mit Hantaviren beim Menschen zu hohem Fieber, zu Erbrechen, das in 57 % der Fälle in Verbindung mit Nierenversagen auftritt, und in 1 bis 12 % der Fälle zum Tode führen kann, bei Lungenentzündungen sogar in 40 % der Fälle; B. in der Erwägung, dass es aktuell für die in Europa auftretenden Formen der Hantaviren, Puumala und Dobrava-Belgrad, weder in Europa noch in den Vereinigten Staaten eine Impfung oder Behandlung gibt, dass aber derzeit an der Medizinischen Forschungseinrichtung der US-Armee für Infektionskrankheiten (USAMRIID, Maryland, USA) an einem Impfstoff geforscht wird, der sich in einer ersten klinischen Studienphase befindet, und dass weitere Forschungsprojekte durchgeführt werden; 1. fordert die Kommission auf, die Erforschung eines präventiven Impfstoffs gegen Hantaviren, insbesondere gegen die in Erwägungsgrund B des vorliegenden Entschließungsantrags genannten Viren, zu fördern. PE596.758v01-00 DE 2/2 RE\1114412DE.docx