Europäisches Parlament

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Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
B8-0045/2017
5.1.2017
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung
zur Epidermodysplasia verruciformis
Mireille D’Ornano
RE\1114402DE.docx
DE
PE596.755v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B8-0045/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Epidermodysplasia
verruciformis
Das Europäische Parlament,
–
gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–
gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass es sich bei der Epidermodysplasia verruciformis um eine seltene
Erbkrankheit handelt, deren Ausbreitung – abgesehen von den 200 in
wissenschaftlichen Abhandlungen beschriebenen Fällen – unbekannt ist, deren Ursache
eine generalisierte Infektion mit dem Papillomavirus (insbesondere HPV 5, HPV 8 und
HPV 14) ist, die sich in einer Ausbreitung tumoraler Läsionen an Rumpf, Hals, Gesicht,
Unterarmen und Füßen manifestiert und die in 30 bis 60 % aller Fälle zu Hautkrebs
führt;
B.
in der Erwägung, dass es sich bei der Epidermodysplasia verruciformis um eine
Erkrankung handelt, der unterschiedliche Faktoren zugrunde liegen und dass auf dem
Chromosom 17 zwei Gene identifiziert wurden, die diese Krankheit auslösen;
C.
in der Erwägung, dass im Jahr 2007 auch eine Immundefizienz, insbesondere HIV, als
mögliche Ursache dieser Erkrankung ausgemacht wurde;
D.
in der Erwägung, dass es abgesehen von einer Entfernung der wuchernden Papeln keine
Behandlungsmöglichkeit für die Epidermodysplasia verruciformis gibt;
1.
fordert die Kommission auf, über die zuständigen europäischen Behörden und die
Mitgliedstaaten Forschungsprojekte zur Behandlung der Epidermodysplasia
verruciformis zu unterstützen.
PE596.755v01-00
DE
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RE\1114402DE.docx
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