Presse-Information Bz, 17.10.2005 Ernährung: Endlich Identitätskarte auch für Geflügel Pflicht! Lange hat es gedauert, aber ab heute tritt nun auch die Etikettierungspflicht für Hühnerfleisch in Kraft. Somit können KonsumentInnen endlich erfahren, welche „Staatsbürgerschaft“ das Hühnerschnitzel in der Fleischtheke hat. Einen weiteren Schritt in Punkto Konsumtransparenz können Verbraucher/Innen im Bereich Lebensmittelsicherheit verzeichnen. Nachdem die Herkunftsangabe bei Rindfleisch bereits seit 2002 besteht, wird sie aufgrund einer Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 26.08.2005 („Misure di polizia veterinaria in materia di malattie infettive e diffusive dei volatili da cortile“, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr.204 vom 2.9.05), nun auch für Hühnerfleisch obligatorisch. Aus Gründen der Prophylaxe gegenüber Infektionskrankheiten bei Geflügel müssen - zuzüglich zu den in den Betrieben durchgeführten Quarantäne- und Kontrollmaßnahmen - ab 17. Oktober und bis Ende 2007 folgende Informationen auf dem Etikett oder dem Verpackungsmaterial angeführt sein: das Kürzel IT, gefolgt von der Erkennungsnummer mittels welcher der Aufzuchtsbetrieb bei der Sanitätseinheit registriert ist, bzw. auch auf dem Begleitdokument verzeichnet ist, dem Datum oder der Warenpostennummer der geschlachteten Produktpalette, sowie der Erkennungsnummer des Schlachtbetriebes. jener Betrieb, welcher die Zerlegung in Teilstücke vornimmt, muss zuzüglich zur eigenen Erkennungsnummer das Kürzel der Provinz/en anführen, in denen die Zuchtbetriebe der tranchierten Geflügel angesiedelt sind, sowie das Zerlegungsdatum oder die Warenpostennummer. Im Hinblick auf den Verkauf von Waren, die nicht bereits am Herkunftsort verpackt und an den Endverbraucher veräußert werden, müssen obgenannte Informationen entweder im Geschäft ausgestellt oder auf dem Etikett der Verpackung notiert sein. Geflügel aus Europa oder Drittländern müssen außer einem Etikett mit der Angabe des Herkunftslandes, bzw. des Schlacht- oder Zerlegungsbetriebes sowie des jeweiligen Datums, auch das Importdatum tragen. Bei Nichtbeachtung der Etikettierungsvorschriften ist eine Einstellung des Betriebes bis zu 21 Tagen vorgesehen. Laut Verordnung betrifft die Informationspflicht auch Produkte auf Fleischbasis, welche u.a. Geflügel zum Inhalt haben: Herstellungsdatum oder Warenpostennummer, das Kürzel IT, die Erkennungsnummer des Schlacht- bzw. Teilungsbetriebes oder die Angabe des Mitgliedstaates/Drittlandes, sind die Informationen die im betreffenden Fall auf den Etiketten der einzelnen Verpackungen angegeben sein müssen. Handelt es sich dabei um Produkte, die aus dem Ausland importiert wurden, sind die Herkunftsangabe und das Importdatum vorgeschrieben. Nachdem die Deklarationspflicht außer für Rindfleisch bereits für Eier, Fisch, Honig, Obst und Gemüse sowie Milch besteht, wertet die Verbraucherzentrale die Ausdehnung auf den Bereich Geflügel natürlich als verbraucherfreundlich, kritisiert jedoch im selben Atemzug die Tatsache, dass bei Produkten wie Schweinefleisch oder Olivenöl die Pflicht zur Herkunftsangabe weiterhin fehlt und konsumentenfreundliche Transparenz somit immer noch Mangelware ist.