Fahrplan zum GmbH-Jahresabschluss 1. Ausgangsfrage: Wie "groß" ist Ihre GmbH (§ 267 HGB) Größe Kriterien Umfang der Jahresabschlussunterlagen kleine Kapitalgesellschaft Bilanzsumme bis 4.840.000 EUR Offenlegung der Bilanz und des Anhangs innerhalb von 12 Monaten. Umsatzerlöse bis 9.680.000 EUR bis 50 Mitarbeiter Der Anhang muss keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten. keine Prüfungspflicht mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanzsumme bis 19.250.000 EUR Umsatzerlöse bis 38.500.000 EUR 51-250 Mitarbeiter Offenlegung des Jahresabschlusses, des Anhangs (jeweils in verkürzter Form), des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, die nach § 161 des Aktiengesetzes (AktG) vorgeschriebene Erklärung und ggf. des Gewinnverwendungsvorschlags und beschlusses innerhalb von 12 Monaten. Prüfungspflicht für Jahresabschluss und Lagebericht durch vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer. große Kapitalgesellschaft Bilanzsumme über 19.250.000 EUR Umsatzerlöse über 38.500.000 EUR mehr als 250 Mitarbeiter Offenlegung des Jahresabschlusses, des Anhangs, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, die nach § 161 des Aktiengesetzes (AktG) vorgeschriebene Erklärung und ggf. des Gewinnverwendungvorschlags und beschlusses innerhalb von 12 Monaten. Prüfungspflicht für Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer. Die Zuordnung, ob eine GmbH klein, mittelgroß oder groß ist, richtet sich danach, das jeweils 2 der 3 genannten Kriterien an 2 Abschlussstichtagen hintereinander über- oder unterschritten werden. Bei der Zahl der Mitarbeiter wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt; als durchschnittliche Zahl gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. beschäftigten Arbeitnehmern (einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, ohne Auszubildende). Haufe-Index 2660185 1/4 2. Checkliste: Aufgaben und Termine für den Jahresabschluss der GmbH Aufgabe Das ist zu tun Terminvorgabe / Frist Vorbereitung • Februar • Vorbereitung und Übergabe der Unterlagen an den Steuerberater: - Buchführungs- und Steuerunterlagen an den Steuerberater (Lohnbuchhaltung, Kontierung, Belege, Kassenbücher, Kontoauszüge, Fahrtenbücher usw., soweit noch nicht für Quartalsberichte eingereicht), - Unterlagen über noch nicht abgeschlossene Vorgänge aus dem Geschäftsjahr (Bestellungen, Kaufverträge mit Liefertermin) - Unterlagen für das 1. Quartal des neu angefangenen Geschäftsjahres soweit vorhanden. Bemerkung / ok? Terminvereinbarung mit dem Steuerberater: Vorbesprechung des Jahresabschlusses. Empfehlung: spätestens Februar Sprechen Sie den weiteren Terminplan ab und reservieren Sie schon einen Termin für die Besprechung des aufgestellten Jahresabschlusses (ca. Mai/Juni). Auftragserteilung an den Steuerberater • Umfang des Auftrags: Erstellung der GuV, der Bilanz mit Erläuterungen zur Bilanz (mittlere und große GmbH: zusätzlich Lagebericht und Prüfungsbericht) • Vorgabe der Frist: 30.6. für kleine GmbH, 31.3 für mittlere und große GmbH • Ggf. Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners in der GmbH (Rechnungswesen) • Anweisung: Anfragen des Steuerberaters sind zügig zu beantworten und müssen dokumentiert werden. In Zweifelsfällen muss die Geschäftsführung sofort informiert werden. Ende Februar/spätestens Anfang März Tipp: Reservieren Sie jetzt schon den Termin für die Gesellschafterversammlung für die "Feststellung" des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter (ca. 45-46 Kalenderwoche). Aufstellung des Haufe-Index 2660185 • Praxis ist, dass die termingerechte Frist: 30.6. für kleine 2/4 Aufgabe Das ist zu tun Jahresabschlusses Terminvorgabe / Frist "Aufstellung" von keiner Behörde kontrolliert wird. Aber: Jeder Gesellschafter kann die Einhaltung der Frist für die rechtzeitige Aufstellung verlangen. GmbH, • Problematisch ist die verspätete Aufstellung, wenn die GmbH in wirtschaftliche Schieflage (z. B. eine bilanzielle Überschuldung) gerät - und Sie als Geschäftsführer das aufgrund der verspätet vorgelegten Zahlen nicht oder zu spät merken. * bei abweichendem Geschäftsjahr 6 bzw. 3 Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres • Terminvereinbarung mit dem Steuerberater: Besprechung des aufgestellten Abschlusses mit dem Steuerberater. Lassen Sie sich die Bilanz erklären. Fragen Sie bei auffälligen Zahlen nach, denn Sie müssen die richtigen Maßnahmen ergreifen, wenn sich Ihre GmbH in einer kritischen Situation befindet. Bemerkung / ok? 31.3. für mittlere und große GmbH (§ 267 Abs. 1 Satz 4 HGB* Mai/Juni Achtung: Jeder einzelne Geschäftsführer muss den Jahres-abschluss unterzeichnen! Prüfung des Jahresabschlusses Achtung: Das betrifft nur mittlere und große GmbHs Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter • Die Gesellschafter bestimmen einen unverzüglich nach Prüfer ihrer Wahl - der muss unabhängig Aufstellung des vom Steuerberater sein und darf selbst Jahresabschlusses* nicht Gesellschafter der GmbH sein. • Terminvereinbarung mit dem Wirtschaftsprüfer: Prüfung des Jahresabschlusses • Erteilung des Prüfungsauftrages an den Prüfer, Übergabe der Unterlagen und Vereinbarung des Termins zur Vorlage des Prüfungsberichtes. • Erteilung des Testats zur ordnungsgemäßen Aufstellung durch den Prüfer. • Einberufung der Gesellschafter-versammlung; Tagesordnungspunkte: • Haufe-Index 2660185 - Feststellung des Jahresabschlusses - Beschluss über die Gewinnverwendung Dazu notwendig ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung. Gleichzeitig beschließen die Gesellschafter über die Verwendung des Gewinns (Rücklagen, * in der Praxis heißt das: nicht liegen lassen! Veranlassen Sie sofort die Weitergabe an den Prüfer. Bei Beanstandungen Rückdelegation an den Steuerberater. Frist: 30.11. für kleine GmbH 31.08. für mittlere und große GmbH (§ 42 Abs. 2 GmbHGesetz)* * bei abweichendem Geschäftsjahr 11 bzw. 8 Monate nach Beendi-gung des 3/4 Aufgabe Das ist zu tun Ausschüttung). • Terminvorgabe / Frist Bemerkung / ok? Geschäfts-jahres Empfehlung: Der Geschäftsführer sollte von der Gesellschafterversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr seine "Entlastung" beschließen lassen. Das bedeutet einen Verzicht der GmbH auf Schadensersatzansprüche aus eventuellen Fehlleistungen gegen ihn. Achtung: Einen Rechtsanspruch auf "Entlastung" haben Sie als Geschäftsführer allerdings nicht. Offenlegung des Jahresabschlusses • Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) veröffentlichen. In der Regel erledigt das der Steuerberater, Sie sollten das aber nachprüfen. • Kleine GmbHs veröffentlichen lediglich einen verkürzten Jahresabschluss. • Kleine GmbHs können die Veröffentlichung selbst erledigen. Dazu gibt es auf der Internetseite des Unternehmens-registers ein Formular. • Kontrollieren Sie den Eintrag selbst in der 1. Kalenderwoche des Folgejahres im Internet. Bei Unklarheiten halten Sie Rücksprache mit dem Steuerberater bzw. dem Leiter Rechnungswesen. Frist: 31.12. nach Ablauf des Geschäftsjahres* * Bei Fristüberschreitungen bis 6 Wochen wird eine Verwaltungsgebühr von 53,50 EUR fällig, darüber drohen Bußgelder von 2.500 bis 25.000 EUR. Achtung: Bei Versäumnissen verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder gegen den Geschäftsführer - nicht gegen die GmbH u. U. sogar mehrmals. In der Praxis wird das Ordnungsgeldverfahren so lange wiederholt, bis Sie die Unterlagen zur Veröffentlichung korrekt eingereicht haben. Haufe-Index 2660185 4/4