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Die jährlichen Feste und Zeiten im Islam
Der religiöse Jahreszyklus im Islam folgt nicht dem Sonnenjahr, sondern wird nach dem Mondwechsel berechnet. Ein
Monat entspricht jeweils einer vollen Mondphase zwischen Neumond und Neumond, also etwa 29 oder 30 Tage. Das
bedeutet, dass das islamische Jahr kürzer ist als unser gewohntes Kalenderjahr und dass sich die islamischen Feste, die
auf bestimmte Tage im Mondjahr festgelegt sind, im Laufe der Zeit über den ganzen Zyklus unseres Sonnenjahres
verschieben.
Anders als bei uns beginnt im Islam der neue Tag nicht am Morgen, sondern mit dem Sonnenuntergang. Er umfasst
somit die Nacht und den Tag und endet schließlich wieder, wenn die Sonne erneut untergeht.
Das neue Jahr beginnt mit dem Monat Muharram. Der Jahresanfang wird nicht offiziell gefeiert.
Der zehnte Tag des neuen Jahres hat für die schiitischen Muslime eine große Bedeutung. Ursprünglich im jüdischen
Versöhnungsfest verwurzelt und als Festtag begangen, ist es der Tag, an dem im Jahr 680 Husain, der Sohn Alis und
Enkel Mohameds, in einem Gefecht erschlagen wurde. Für die schiitischen Muslime ist Husain der dritte rechtmäßige
Nachfolger Mohameds in der Führung der Gemeinde und sein Tod der eines Märtyrers. Sein Todestag wird mit
großen Emotionen, mit Wallfahrten und Aufführungen vom Lebensende Husain gefeiert.
Am 12. Tag des dritten Monats wird in manchen Ländern der islamischen Welt Mawlid, der legendäre Geburtstag
Mohameds, gefeiert. Man versammelt sich, um mit langen Gedichten und Koranrezitationen die Geburt, das Leben
und die Sendung des Propheten zu preisen.
Ein weiterer wichtiger Feiertag ist der 27. Tag des siebten Monats, die „Nachtreise und Himmelfahrt“ Mohameds,
auf arabisch Mi´raj an Nabi genannt. Diese Reise entspricht einem Traum des Religionsverkünders. Die Legende
berichtet, dass eines Nachts der Prophet nach Jerusalem entrückt worden sei und von dort bis in den siebten Himmel
gestiegen ist, um schließlich Gott selbst von Angesicht zu Angesicht zu schauen. Für die islamische Gemeinde ist dies
eine Bestätigung ihres vorrangigen Platzes bei Gott.
Der 9. Monat im Jahr heißt Ramadan. Es ist der große Fastenmonat, während dessen ganzer Dauer von
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nach einfachen, aber strengen Regeln gefastet wird: kein Essen, kein Trinken,
kein Geschlechtsverkehr und kein Rauchen. Das Fasten wird von der islamischen Gemeinschaft mit großer
Genauigkeit eingehalten. Lediglich Kinder, Kranke und Reisende sind davon ausgenommen. Die Kinder beginnen ca.
ab dem 12. Lebensjahr unter vereinfachten Bedingungen mit dem Fasten. Für alle ist es eine große Ehre, wenn sie das
erste Mal einen Ramadan komplett geschafft haben. Fällt das Fasten in die kürzeren Wintertage, ist es weniger
anstrengend als während der sommerlichen Zeit in der die Tage sehr lang werden können. Ist die Sonne
untergegangen, treffen sich Familien, auch Nachbarn und Fremde, zum abendlichen Fastenbrechen, der ersten
Mahlzeit zu Beginn der Nacht. Bevor die Sonne morgens aufgeht, kann noch eine weitere Mahlzeit eingenommen
werden. Der Arbeitsrhythmus und das öffentliche Leben gehen in dieser Zeit langsamer, jedoch ist der Fastenmonat
eine Zeit besonderer religiöser Aufgeschlossenheit und menschlicher Verbundenheit.
Der Fastenmonat hat seinen Höhepunkt in der „Nacht der Bestimmung“ (Lailat ul qadr) am 27. Ramadan. Es ist die
heilige Nacht, in der nach islamischer Überlieferung Gott seinem Gesandten Mohamed sein ewiges Wort anvertraute.
Mohamed wurde das erste Stück des Korans (Sure 96) offenbart. Und so ist die Frömmigkeit der Muslime zum Ende
der Fastenzeit hin noch einmal besonders angespannt bis zu jenem Augenblick, wo die Sichel des Neumondes den
Beginn des zehnten Monats und damit „Id ul Fitr“, das Fest des Fastenbrechens, anzeigt. Die Türken nennen
diesen Tag „Seker Bayram“, wörtlich Zuckerfest. Im Bewusstsein der Muslime nimmt dieses Fest mit seinen
Glückwünschen und Geschenken die erste Stelle ein. Der Geist, in dem „Id ul Fitr“ gefeiert wird, die neuen Kleider,
die man anzieht, die Geschenke, das gegenseitige Besuchen der Familien und Freunde, die allgemeine fröhliche
Atmosphäre erinnern unmittelbar an das christliche Weihnachtsfest.
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Der letzte Monat im Jahr bekommt sein Bedeutung durch die Pilgerfahrt, die jährlich vom 7. bis 10. Tag viele
hunderttausende Muslimen aus aller Welt in Mekka versammelt. Auch wer nicht dabei ist, nimmt mit seinen
Gedanken teil. Die Menschen begleiten die Pilger gedanklich bei den Begegnungen dieser mit den heiligen Stätten, in
denen die Geschichte des Erzvaters Abraham, die Worte und Taten Mohameds sowie Erfahrung der islamischen
Gemeinschaft und Bruderschaft sich zu einem einzigartigen Erlebnis für die Muslime verbinden. Aus diesem Grund
ist der Höhepunkt der Pilgerfahrt, „Id ul Adha“ (oder: Id ul Kabir, bei den Türken: Qurban Bayram, Opferfest)
zugleich das höchste Fest des Jahres. Gläubige Muslime empfinden es gleichzeitig als ein Vorerlebnis der
Auferstehung.
Dieses Fest ist eine Erinnerung an Abraham, der im Gehorsam gegen Gott seinen Sohn zu opfern bereit war.
Allerdings war es nach einer verbreiteten islamischen Überlieferung nicht Isaak, sondern Ismael, der Sohn der Hagar.
Gott errettete Ismael und nahm das Schlachtopfer eines Schafes an. Deshalb schlachten die Muslime an diesem Tag
Schafe und Ziegen. Nicht selten überweisen muslimische Familien, die in der Bundesrepublik leben, Geld in ihre
Heimatländer, damit bedürftige Familien dort das Opferfest feiern können.
Islamische Feste und Gedenktage
2006
1. Das Opferfest (1426 n.H.): 10. Januar 2006
2. Das islamische Neujahr (1427 n.H.): 31. Januar 2006
3. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 9. Februar 2006
4. Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad): 11. April 2006
5. 1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats): 24. September 2006
6. Das Fastenbrechenfest: 24. Oktober 2006
7. Das Opferfest (1427 n.H.): 31. Dezember 2006
2007
1. Das islamische Neujahr (1428 n.H.): 20. Januar 2007
2. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 29. Januar 2007
3. Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad): 31. März 2007
4. 1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats): 13. September 2007
5. Das Fastenbrechenfest: 13. Oktober 2007
6. Das Opferfest (1428 n.H.): 20. Dezember 2007
2008
1. Das islamische Neujahr (1429 n.H.): 10. Januar 2008
2. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 19. Januar 2008
3. Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad): 20. März 2008
4. 1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats): 01. September 2008
5. Das Fastenbrechenfest: 01. Oktober 2008
6. Das Opferfest (1429 n. H.): 08. Dezember 2008
7. Das islamische Neujahr (1430): 29. Dezember 2008
2009
1. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 7. Januar 2009
2. Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad): 9. März 2009
3. 1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats): 22. August 2009
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4. Das Fastenbrechenfest: 2. September 2009
5. Das Opferfest: 27. November 2009
6. Das islamische Neujahr (1431 n.H.): 18. Dezember 2009
7. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 27. Dezember 2009
2010
1. Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad): 26. Februar 2010
2. Ramadan (Anfang des Fastenmonats): 11. August 2010
3. Das Fastenbrechenfest (1431 n. H.): 10. September 2010
4. Das Opferfest: 12. November 2010
5. Das islamische Neujahr (1432 n. H.): 7. Dezember 2010
6. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten): 17. Dezember 2010
Erläuterungen zu den islamischen Festen und festlichen Anlässen
1. Das Fastenbrechenfest und das Opferfest sind die eigentlichen Feste im Islam. Sie sind für alle islamischen
Rechtsschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender.
2. Die Festlegung der Daten für diese Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei
manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des
Neumondes abhängig gemacht. Dies führt dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal
erst am Vorabend des Festes möglich ist.
Geographische Gegebenheiten können auch dazu führen, dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen
Islamischen Ländern um einen Tag variiert.
3. Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im theologischen Sinne,
werden jedoch von manchen islamischen Rechtsschulen und Völkern als Feste betrachtet.
4. Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang.
Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr tagsüber nicht erlaubt.
5. Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste
Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige
Fasten erwünscht.
6. Alte, kranke und schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind
von der Fastenpflicht befreit.
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