Aufklärungs- und Dokumentationsformular “Kieferorthopädische Behandlung“ Patientendaten Praxis/Klinik/Institution Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Eltern, in einem umfassenden Gespräch mit dem Kieferorthopäden wurde über die Fehlstellung der Zähne und der Kiefer informiert. Nach Auswertung der Befundunterlagen (Modelle, Röntgenbilder, Fotografien usw.) wurde über die Notwendigkeit, den Ablauf, die Chancen und Risiken sowie die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung aufgeklärt. Die Folgen einer Nichtbehandlung wurden durch den Kieferorthopäden verständlich dargestellt. Den wesentlichen Inhalt des Aufklärungsgespräches gibt dieses Formblatt wieder. Eine kieferorthopädische Behandlung braucht Zeit und dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Der Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören: individuelle Konstitution, Wachstumsmuster und biologische Reaktion Mitarbeit des Patienten Mundhygiene Termineinhaltung Befolgen der Therapieanweisungen Wie ist der Behandlungsablauf bei einer kieferorthopädischen Behandlung Die Behandlung gliedert sich in mehrere Abschnitte. Reihenfolge und Ausführung können im Einzelfall abweichen: 1. Diagnostik 2. Behandlungsplan 3. Aktive Behandlung 4. Retention Nach einer eingehenden klinischen Untersuchung erfolgt die Erstellung der diagnostischen Unterlagen. Dazu gehören: Anamnese, klinische Befunde inklusive Beurteilung der Muskulatur und der Kiefergelenke, Abformungen beider Kiefer, Erfassen des Bisses, Fotografien inner- und außerhalb des Mundes bzw. Röntgenübersichtsaufnahmen (OPG, FRS). Die diagnostischen Unterlagen werden gewissenhaft und nach dem Stand der Wissenschaft ausgewertet. Unter Berücksichtigung der individuellen Befunde wird ein Behandlungsplan erstellt. Dieser Behandlungsplan beschreibt sowohl die Diagnosen und klinisch relevanten Untersuchungsergebnisse als auch die geplanten therapeutischen Maßnahmen. Nach Erstellung des Behandlungsplanes erfolgt die individuelle Aufklärung des Patienten bzw. der Erziehungsberechtigten. Nach Einwilligung in die Behandlung wird der Behandlungsplan dem Kostenträger zur Prüfung vorgelegt. Die kieferorthopädische Behandlung kann erst begonnen werden, wenn die Kostenfrage geklärt ist. Die aktive kieferorthopädische Behandlung wird mit herausnehmbaren und/oder festsitzenden intraoralen und/oder extraoralen Geräten durchgeführt. Im Rahmen der klinischen Untersuchungen im Abstand von etwa vier bis acht Wochen werden das Trageverhalten, die Mundhygiene und die Passung der Apparaturen kontrolliert. Es erfolgt eine Überprüfung des Behandlungsfortschrittes und eine Aktivierung der Geräte. In Abhängigkeit von der individuellen Reaktion werden nach zwölf bis 24 Monaten in der Regel erneut diagnostische Unterlagen erstellt. Anhand dieser Unterlagen wird der Behandlungsstand sorgfältig geprüft © Spitta Verlag GmbH & Co. KG – Ammonitenstraße 1 – 72336 Balingen – Fachgebietsherausgeber Dr. med. dent. Jens Johannes Bock – Brandenburger Straße 5 – 06114 Halle Juristische Prüfung durch kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin – Münster, Berlin, Hamburg – www.kwm-rechtsanwaelte.de Aufklärungs- und Dokumentationsformular “Kieferorthopädische Behandlung“ und unter Umständen die bisherigen therapeutischen Maßnahmen umgestellt und ggf. eine Erweiterung/Umstellung/Veränderung der Therapiemittel vorgenommen. Nach Abschluss der aktiven Behandlung ist die Sicherung des Behandlungsergebnisses unerlässlich (Retentionsphase). Mit herausnehmbaren und/oder festsitzenden Apparaturen wird eine Stabilisierung erreicht. Eine intensive Mitarbeit des Patienten auch in dieser Phase ist von entscheidender Bedeutung. Welche Behandlungsalternativen stehen noch zur Verfügung? Statt der vorgeschlagenen kieferorthopädischen Behandlung kommen alternativ oder zusätzlich in Frage: zahnärztlich-konservierende Maßnahmen zahnärztlich-prothetische Maßnahmen parodontologische Maßnahmen implantologische Maßnahmen funktionsdiagnostische und/oder funktionstherapeutische Maßnahmen chirurgische Maßnahmen Sonstiges: Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten? Ich bin darüber unterrichtet, dass trotz gewissenhafter Durchführung der Behandlung nach den geltenden Erkenntnissen der kieferorthopädischen Wissenschaft Nebenwirkungen und Komplikationen nicht ausgeschlossen werden können, wie beispielsweise: Häufiger 1. Einschränkungen beim Kauen, Sprechen, Schlucken und Mundhygiene 2. Entkalkungen und Karies bei schlechter Mundhygiene 3. Veränderungen am Zahnfleisch 4. Lockerung der Zähne 5. Überempfindlichkeit der Zähne und der Weichteile 6. Wurzelresorptionen 7. Beschädigung oder Lockerung von Zahnersatz und Füllungen 8. Fraktur von devitalen Zähnen bei Entfernung der Apparatur 9. ausbleibender Erfolg bei schlechter Mitarbeit und ungünstiger biologischer Reaktion 10. Rezidiv Selten allergische Reaktionen auf verwendete Materialien Im konkreten Fall bestehen insbesondere folgende Risiken: © Spitta Verlag GmbH & Co. KG – Ammonitenstraße 1 – 72336 Balingen – Fachgebietsherausgeber Dr. med. dent. Jens Johannes Bock – Brandenburger Straße 5 – 06114 Halle Juristische Prüfung durch kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin – Münster, Berlin, Hamburg – www.kwm-rechtsanwaelte.de Aufklärungs- und Dokumentationsformular “Kieferorthopädische Behandlung“ Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass die Einleitung einer Extraktionstherapie und/oder einer kieferchirurgischen Bisslagekorrektur vorbehalten bleiben. Erläuterungen zu den Punkten 1.–10.: 1. Einschränkungen beim Kauen, Sprechen und Schlucken Herausnehmbare und/oder festsitzende Apparaturen führen in den ersten Tagen zu Einschränkungen beim Kauen, Sprechen und Schlucken. Nach einer Eingewöhnungszeit sollten die Beschwerden deutlich nachlassen. Treten Schmerzen auf, so ist eine sofortige kieferorthopädische Behandlung (ggf. zahnärztlicher Notdienst) sinnvoll. 2. Entkalkungen und Karies Eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange selbst führt nicht zu Karies und Zahnfleischerkrankungen. Die Zahnund Mundhygiene muss jedoch mit einem deutlich höheren Aufwand vorgenommen werden, um die Zahnbeläge gründlich entfernen zu können. Eine hervorragende und professionell unterstützte Mundhygiene ist die beste Prophylaxe. Beachten Sie bitte die ärztlichen Empfehlungen zur Reinigung der kieferorthopädischen Apparaturen und nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten zur Optimierung der Zahnpflege (professionelle Maßnahmen, fluoridhaltige Pflegemittel, spezielle Zahnbürsten). 3. Veränderungen am Zahnfleisch Zahnfleischwucherungen, Zahnfleischblutungen und Zahnfleischtaschen mit akuten oder chronischen Entzündungen sind Folge vor allem unzureichender Mundhygiene. In Abhängigkeit von den Ausgangsbefunden kann es während der kieferorthopädischen Behandlung zu einer Verschlechterung der Zahnfleischbefunde kommen. Eine intensive Mundhygiene und engmaschige Kontrollen sind wichtige Möglichkeiten zur Prophylaxe. 4. Lockerung der Zähne Während der Behandlung kann es zu einer vorübergehenden Zahnlockerung kommen. Nach abgeschlossener Behandlung haben die Zähne in der Regel wieder ihre ursprüngliche Festigkeit. In Abhängigkeit des parodontalen Ausgangszustandes kann ein erhöhtes Risiko für Zahnlockerungen bestehen. 5. Überempfindlichkeit der Zähne und der Weichteile Während der aktiven Zahnbewegung können Überempfindlichkeiten der Zähne gegenüber höheren oder niedrigeren Temperaturen auftreten. Durch Veränderungen der Zahnstellungen kann sich auch die Lage des Unterkiefers beim Zubeißen verändern. In Einzelfällen entwickelt sich eine Aufbissempfindlichkeit einzelner Zähne. Nach Einsetzen einer kieferorthopädischen Apparatur kann sich eine Überempfindlichkeit der Wangen- und Lippenschleimhaut ergeben, die in den ersten Tagen nachlassen sollte. 6. Wurzelresorptionen Zahnbewegungen erfolgen durch den Umbau des umliegenden Knochens. Dabei kann es bedingt durch die zelluläre Reaktion auch zu Verkürzung der Zahnwurzeln kommen. Sie treten vermehrt bei umfangreichen Zahnbewegungen auf und wenn es durch unregelmäßige Mitarbeit zu ungleichmäßigen Kraftanwendungen kommt. Einzelne Patienten zeigen eine ausgeprägte Neigung zu Wurzelresorptionen. 7. Beschädigung und Lockerung von Zahnersatz und Zahnfüllungen Während und am Ende einer kieferorthopädischen Behandlung kann es zu unbeabsichtigter Lockerung, Beschädigung oder Entfernung von Kronen, Brücken, Zahnfüllungen oder Ähnlichem kommen. Es kann die Notwendigkeit einer Neuanfertigung nicht ausgeschlossen werden. 8. Fraktur (= Bruch) von devitalen Zähnen Wurzeltote Zähne sind auch unter normaler Kaubelastung frakturgefährdet. Unter Umständen sollte eine Überkronung vorgenommen werden. © Spitta Verlag GmbH & Co. KG – Ammonitenstraße 1 – 72336 Balingen – Fachgebietsherausgeber Dr. med. dent. Jens Johannes Bock – Brandenburger Straße 5 – 06114 Halle Juristische Prüfung durch kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin – Münster, Berlin, Hamburg – www.kwm-rechtsanwaelte.de Aufklärungs- und Dokumentationsformular “Kieferorthopädische Behandlung“ 9. Ausbleibender Erfolg bei unzureichender Mitarbeit und ungünstiger biologischer Reaktion Nicht alle Veränderungen des Organismus (z. B. Wachstum) können sicher abgeschätzt werden. Die Behandlung kann dadurch erschwert, verzögert oder nur mit einem Teilerfolg beendet werden. Eine intensive Mitarbeit (gute Mundhygiene, Einhalten der Anweisungen des Behandlers und der Behandlungstermine) ist zwingend notwendig. Bei unzureichender Mitarbeit muss die Behandlung abgebrochen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass möglicherweise bereits entrichtete Eigenanteile/Honorare nicht erstattet werden. 10. Rezidiv (= Rückfall) Zähne zeigen zeitlebens eine Wanderungstendenz. Veränderrungen der Zahnstellung sind auch bei kieferorthopädisch Unbehandelten zu beobachten. Deshalb ist es unbedingt notwendig, nach einer Zahnregulierung der Anweisung des Behandlers zu folgen. Zur individuellen Bewertung des Rezidivrisikos sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen (Erbe, Funktion, Konstitution etc.). Wichtige Hinweise Grundsätzlich sollten Sie sich bei auftretenden Beschwerden, Schmerzen, Schwierigkeiten oder Fragen umgehend von Ihrer kieferorthopädischen Praxis (ansonsten durch den zahnärztlichen Notdienst) beraten lassen. Unsachgemäßer Einsatz der Apparaturen erschweren die Behandlung und können bleibende Schäden verursachen. In der ersten Stunden/Tagen nach Beginn der aktiven kieferorthopädischen Behandlung: Einige Tage lang vorsichtig kauen und sprechen. Achten Sie auf den sachgemäßen Umgang mit den Apparaturen. Achten Sie auf den korrekten Sitz der herausnehmbaren Apparatur. Bei Druckstellen entfernen Sie bitte die herausnehmbare Apparatur aus dem Mund; eine umgehende Konsultation ist notwendig. Bei festsitzenden Apparaturen nutzen Sie bitte Schutzwachs, um die Weichteile zu schützen. Der Einsatz von pflegenden Zahnfleischsalben (Apotheke) oder leichten Schmerzmitteln kann sinnvoll sein. Führen Sie bitte keine Reparaturen oder Veränderungen an den Apparaturen durch. Selbstständige Manipulationen sind strikt zu unterlassen. Sonstiges: Während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung gilt: Nur bei gründlicher, täglicher Pflege von Zähnen und Zahnzwischenräumen lassen sich Zahnfleischentzündungen und Karies an Zähnen weitgehend vermeiden. Zum langfristigen Erhalt der Zähne sollten mindestens halbjährliche Termine zur Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis vereinbart werden. Nach Abschluss der aktiven Behandlung sind in größeren Zeitabständen Röntgenaufnahmen und zahnärztliche Untersuchungen sinnvoll. © Spitta Verlag GmbH & Co. KG – Ammonitenstraße 1 – 72336 Balingen – Fachgebietsherausgeber Dr. med. dent. Jens Johannes Bock – Brandenburger Straße 5 – 06114 Halle Juristische Prüfung durch kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin – Münster, Berlin, Hamburg – www.kwm-rechtsanwaelte.de Aufklärungs- und Dokumentationsformular “Kieferorthopädische Behandlung“ Folgen einer Unterlassung der Behandlung Sollten Sie die vorgeschlagene Behandlung nicht vornehmen lassen und auch alle genannten Alternativen ablehnen, kann dies nachteilige Folgen für Sie haben: Θ erhöhtes Kariesrisiko Θ erhöhtes Risiko für Zahnfleischerkrankungen Θ dauerhafte Schädigung von Zahnhartsubstanz, Weichgeweben und Kiefergelenken Θ erschwerte Folgebehandlung, höherer Kostenaufwand, fehlende Zuschüsse durch die Versicherung Θ erschwerte zahnärztliche Behandlung Sonstige mögliche nachteilige Folgen: Kosten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Die voraussichtlichen Kosten der vorgeschlagenen Behandlung entnehmen Sie bitte aus dem/der beigefügten Behandlungsplan, Kostenvoranschlag, Mehrkostenvereinbarung. Bitte legen Sie diese(n) Ihrer privaten und/oder gesetzlichen Krankenversicherung vor. Ihr Eigenanteil liegt bei zirka €. Ich weise darauf hin, dass durch unvorhersehbare Entwicklungen zusätzliche Kosten entstehen können. Für Sie entstehen bei dieser Behandlung keine Kosten. Aufklärungsgespräch (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ein ausführliches Aufklärungsgespräch zwischen dem zahnärztlichen Behandler und mir fand am statt. Das Aufklärungs- und Dokumentationsformular, das den Inhalt des Gespräches wiedergibt, habe ich gelesen und verstanden. Ich konnte im Aufklärungsgespräch alle mich interessierenden Fragen, z. B. über spezielle Risiken, mögliche Komplikationen und Therapiealternativen nochmals hinterfragen. Sie wurden mir vollständig und verständlich vom zahnärztlichen Behandler beantwortet. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung bis zum Beginn der Behandlung widerrufen kann. Ein Exemplar dieses Formulars habe ich zum Mitnehmen und Aufbewahren erhalten. Das Gespräch dauerte Minuten. Vermerke der Zahnärztin/des Zahnarztes zum Aufklärungsgespräch: Erörtert wurden z. B.: Wahl des Verfahrens, Vor- und Nachteile gegenüber anderen Methoden, mögliche Komplikationen, risikoerhöhende Besonderheiten, eventuelle Neben- und Folgeeingriffe sowie: © Spitta Verlag GmbH & Co. KG – Ammonitenstraße 1 – 72336 Balingen – Fachgebietsherausgeber Dr. med. dent. Jens Johannes Bock – Brandenburger Straße 5 – 06114 Halle Juristische Prüfung durch kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin – Münster, Berlin, Hamburg – www.kwm-rechtsanwaelte.de Aufklärungs- und Dokumentationsformular “Kieferorthopädische Behandlung“ Patienteneinwilligung (Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ergänzen) Ich habe mir meine Entscheidung gründlich überlegt; ich benötige keine weitere Überlegungsfrist. Ich willige in die vorgeschlagene Behandlung ein. Mit der Schmerzbetäubung, notwendigen Änderungen und Erweiterungen des geplanten Verfahrens sowie mit erforderlichen Neben- und Folgeeingriffen bin ich einverstanden. Ich willige in die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n)/Behandlung(en) nicht ein. Ich wurde darüber aufgeklärt, welche nachteiligen gesundheitlichen Folgen diese Entscheidung in meinem Fall haben kann. Dies sind insbesondere: Unterschrift Zahnärztin/Zahnarzt Unterschrift Assistenz Ort/Datum Unterschrift Patientin/Patient/Betreuer/Bevollmächtigter* * Bei einer Einwilligung von Eltern für ihr Kind gilt: Grundsätzlich ist die Einwilligung von beiden Elternteilen einzuholen. Unterschreibt ein Elternteil alleine, erklärt dieser durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht alleine zusteht oder dass er vom anderen Elternteil bevollmächtigt wurde, für diesen die Erklärung abzugeben. © Spitta Verlag GmbH & Co. KG – Ammonitenstraße 1 – 72336 Balingen – Fachgebietsherausgeber Dr. med. dent. 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