Patientendaten - Spitta Verlag

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Aufklärungs- und Dokumentationsformular
“Kieferorthopädische Behandlung“
Patientendaten
Praxis/Klinik/Institution
Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Eltern,
in einem umfassenden Gespräch mit dem Kieferorthopäden wurde über die Fehlstellung der Zähne und der Kiefer informiert.
Nach Auswertung der Befundunterlagen (Modelle, Röntgenbilder, Fotografien usw.) wurde über die Notwendigkeit, den Ablauf,
die Chancen und Risiken sowie die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung aufgeklärt. Die Folgen einer Nichtbehandlung wurden durch den Kieferorthopäden verständlich dargestellt. Den wesentlichen Inhalt des Aufklärungsgespräches gibt
dieses Formblatt wieder.
Eine kieferorthopädische Behandlung braucht Zeit und dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Der Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören:
 individuelle Konstitution, Wachstumsmuster und biologische Reaktion
 Mitarbeit des Patienten
 Mundhygiene
 Termineinhaltung
 Befolgen der Therapieanweisungen
Wie ist der Behandlungsablauf bei einer kieferorthopädischen Behandlung
Die Behandlung gliedert sich in mehrere Abschnitte. Reihenfolge und Ausführung können im Einzelfall abweichen:
1. Diagnostik
2. Behandlungsplan
3. Aktive Behandlung
4. Retention
Nach einer eingehenden klinischen Untersuchung erfolgt die Erstellung der diagnostischen Unterlagen. Dazu gehören:
Anamnese, klinische Befunde inklusive Beurteilung der Muskulatur und der Kiefergelenke, Abformungen beider Kiefer, Erfassen des Bisses, Fotografien inner- und außerhalb des Mundes bzw. Röntgenübersichtsaufnahmen (OPG, FRS).
Die diagnostischen Unterlagen werden gewissenhaft und nach dem Stand der Wissenschaft ausgewertet. Unter Berücksichtigung der individuellen Befunde wird ein Behandlungsplan erstellt. Dieser Behandlungsplan beschreibt sowohl die Diagnosen
und klinisch relevanten Untersuchungsergebnisse als auch die geplanten therapeutischen Maßnahmen.
Nach Erstellung des Behandlungsplanes erfolgt die individuelle Aufklärung des Patienten bzw. der Erziehungsberechtigten.
Nach Einwilligung in die Behandlung wird der Behandlungsplan dem Kostenträger zur Prüfung vorgelegt.
Die kieferorthopädische Behandlung kann erst begonnen werden, wenn die Kostenfrage geklärt ist.
Die aktive kieferorthopädische Behandlung wird mit herausnehmbaren und/oder festsitzenden intraoralen und/oder extraoralen
Geräten durchgeführt. Im Rahmen der klinischen Untersuchungen im Abstand von etwa vier bis acht Wochen werden das Trageverhalten, die Mundhygiene und die Passung der Apparaturen kontrolliert. Es erfolgt eine Überprüfung des Behandlungsfortschrittes und eine Aktivierung der Geräte. In Abhängigkeit von der individuellen Reaktion werden nach zwölf bis 24 Monaten in
der Regel erneut diagnostische Unterlagen erstellt. Anhand dieser Unterlagen wird der Behandlungsstand sorgfältig geprüft
© Spitta Verlag GmbH & Co. KG – Ammonitenstraße 1 – 72336 Balingen – Fachgebietsherausgeber Dr. med. dent. Jens Johannes Bock – Brandenburger
Straße 5 – 06114 Halle
Juristische Prüfung durch kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin – Münster, Berlin, Hamburg – www.kwm-rechtsanwaelte.de
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“Kieferorthopädische Behandlung“
und unter Umständen die bisherigen therapeutischen Maßnahmen umgestellt und ggf. eine Erweiterung/Umstellung/Veränderung der Therapiemittel vorgenommen.
Nach Abschluss der aktiven Behandlung ist die Sicherung des Behandlungsergebnisses unerlässlich (Retentionsphase). Mit
herausnehmbaren und/oder festsitzenden Apparaturen wird eine Stabilisierung erreicht. Eine intensive Mitarbeit des Patienten
auch in dieser Phase ist von entscheidender Bedeutung.
Welche Behandlungsalternativen stehen noch zur Verfügung?
Statt der vorgeschlagenen kieferorthopädischen Behandlung kommen alternativ oder zusätzlich in Frage:
zahnärztlich-konservierende Maßnahmen
zahnärztlich-prothetische Maßnahmen
parodontologische Maßnahmen
implantologische Maßnahmen
funktionsdiagnostische und/oder funktionstherapeutische Maßnahmen
chirurgische Maßnahmen
Sonstiges:
Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten?
Ich bin darüber unterrichtet, dass trotz gewissenhafter Durchführung der Behandlung nach den geltenden Erkenntnissen der
kieferorthopädischen Wissenschaft Nebenwirkungen und Komplikationen nicht ausgeschlossen werden können, wie
beispielsweise:
Häufiger
1.
Einschränkungen beim Kauen, Sprechen, Schlucken und Mundhygiene
2.
Entkalkungen und Karies bei schlechter Mundhygiene
3.
Veränderungen am Zahnfleisch
4.
Lockerung der Zähne
5.
Überempfindlichkeit der Zähne und der Weichteile
6.
Wurzelresorptionen
7.
Beschädigung oder Lockerung von Zahnersatz und Füllungen
8.
Fraktur von devitalen Zähnen bei Entfernung der Apparatur
9.
ausbleibender Erfolg bei schlechter Mitarbeit und ungünstiger biologischer Reaktion
10. Rezidiv
Selten

allergische Reaktionen auf verwendete Materialien
Im konkreten Fall bestehen insbesondere folgende Risiken:
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Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass die Einleitung einer Extraktionstherapie und/oder einer kieferchirurgischen Bisslagekorrektur vorbehalten bleiben.
Erläuterungen zu den Punkten 1.–10.:
1.
Einschränkungen beim Kauen, Sprechen und Schlucken
Herausnehmbare und/oder festsitzende Apparaturen führen in den ersten Tagen zu Einschränkungen beim Kauen,
Sprechen und Schlucken. Nach einer Eingewöhnungszeit sollten die Beschwerden deutlich nachlassen. Treten Schmerzen
auf, so ist eine sofortige kieferorthopädische Behandlung (ggf. zahnärztlicher Notdienst) sinnvoll.
2.
Entkalkungen und Karies
Eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange selbst führt nicht zu Karies und Zahnfleischerkrankungen. Die Zahnund Mundhygiene muss jedoch mit einem deutlich höheren Aufwand vorgenommen werden, um die Zahnbeläge gründlich
entfernen zu können. Eine hervorragende und professionell unterstützte Mundhygiene ist die beste Prophylaxe. Beachten
Sie bitte die ärztlichen Empfehlungen zur Reinigung der kieferorthopädischen Apparaturen und nutzen Sie die vielfältigen
Möglichkeiten zur Optimierung der Zahnpflege (professionelle Maßnahmen, fluoridhaltige Pflegemittel, spezielle Zahnbürsten).
3.
Veränderungen am Zahnfleisch
Zahnfleischwucherungen, Zahnfleischblutungen und Zahnfleischtaschen mit akuten oder chronischen Entzündungen sind
Folge vor allem unzureichender Mundhygiene. In Abhängigkeit von den Ausgangsbefunden kann es während der kieferorthopädischen Behandlung zu einer Verschlechterung der Zahnfleischbefunde kommen. Eine intensive Mundhygiene und
engmaschige Kontrollen sind wichtige Möglichkeiten zur Prophylaxe.
4.
Lockerung der Zähne
Während der Behandlung kann es zu einer vorübergehenden Zahnlockerung kommen. Nach abgeschlossener Behandlung
haben die Zähne in der Regel wieder ihre ursprüngliche Festigkeit. In Abhängigkeit des parodontalen Ausgangszustandes
kann ein erhöhtes Risiko für Zahnlockerungen bestehen.
5.
Überempfindlichkeit der Zähne und der Weichteile
Während der aktiven Zahnbewegung können Überempfindlichkeiten der Zähne gegenüber höheren oder niedrigeren
Temperaturen auftreten. Durch Veränderungen der Zahnstellungen kann sich auch die Lage des Unterkiefers beim
Zubeißen verändern. In Einzelfällen entwickelt sich eine Aufbissempfindlichkeit einzelner Zähne. Nach Einsetzen einer
kieferorthopädischen Apparatur kann sich eine Überempfindlichkeit der Wangen- und Lippenschleimhaut ergeben, die in
den ersten Tagen nachlassen sollte.
6.
Wurzelresorptionen
Zahnbewegungen erfolgen durch den Umbau des umliegenden Knochens. Dabei kann es bedingt durch die zelluläre
Reaktion auch zu Verkürzung der Zahnwurzeln kommen. Sie treten vermehrt bei umfangreichen Zahnbewegungen auf und
wenn es durch unregelmäßige Mitarbeit zu ungleichmäßigen Kraftanwendungen kommt. Einzelne Patienten zeigen eine
ausgeprägte Neigung zu Wurzelresorptionen.
7.
Beschädigung und Lockerung von Zahnersatz und Zahnfüllungen
Während und am Ende einer kieferorthopädischen Behandlung kann es zu unbeabsichtigter Lockerung, Beschädigung
oder Entfernung von Kronen, Brücken, Zahnfüllungen oder Ähnlichem kommen. Es kann die Notwendigkeit einer
Neuanfertigung nicht ausgeschlossen werden.
8.
Fraktur (= Bruch) von devitalen Zähnen
Wurzeltote Zähne sind auch unter normaler Kaubelastung frakturgefährdet. Unter Umständen sollte eine Überkronung
vorgenommen werden.
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9.
Ausbleibender Erfolg bei unzureichender Mitarbeit und ungünstiger biologischer Reaktion
Nicht alle Veränderungen des Organismus (z. B. Wachstum) können sicher abgeschätzt werden. Die Behandlung kann
dadurch erschwert, verzögert oder nur mit einem Teilerfolg beendet werden. Eine intensive Mitarbeit (gute Mundhygiene,
Einhalten der Anweisungen des Behandlers und der Behandlungstermine) ist zwingend notwendig. Bei unzureichender
Mitarbeit muss die Behandlung abgebrochen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass möglicherweise bereits entrichtete
Eigenanteile/Honorare nicht erstattet werden.
10. Rezidiv (= Rückfall)
Zähne zeigen zeitlebens eine Wanderungstendenz. Veränderrungen der Zahnstellung sind auch bei kieferorthopädisch
Unbehandelten zu beobachten. Deshalb ist es unbedingt notwendig, nach einer Zahnregulierung der Anweisung des
Behandlers zu folgen. Zur individuellen Bewertung des Rezidivrisikos sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen
(Erbe, Funktion, Konstitution etc.).
Wichtige Hinweise
Grundsätzlich sollten Sie sich bei auftretenden Beschwerden, Schmerzen, Schwierigkeiten oder Fragen umgehend von Ihrer
kieferorthopädischen Praxis (ansonsten durch den zahnärztlichen Notdienst) beraten lassen. Unsachgemäßer Einsatz der
Apparaturen erschweren die Behandlung und können bleibende Schäden verursachen.
In der ersten Stunden/Tagen nach Beginn der aktiven kieferorthopädischen Behandlung:
Einige Tage lang vorsichtig kauen und sprechen.
Achten Sie auf den sachgemäßen Umgang mit den Apparaturen.
Achten Sie auf den korrekten Sitz der herausnehmbaren Apparatur.
Bei Druckstellen entfernen Sie bitte die herausnehmbare Apparatur aus dem Mund; eine umgehende Konsultation ist
notwendig.
Bei festsitzenden Apparaturen nutzen Sie bitte Schutzwachs, um die Weichteile zu schützen.
Der Einsatz von pflegenden Zahnfleischsalben (Apotheke) oder leichten Schmerzmitteln kann sinnvoll sein.
Führen Sie bitte keine Reparaturen oder Veränderungen an den Apparaturen durch. Selbstständige Manipulationen sind
strikt zu unterlassen.
Sonstiges:
Während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung gilt:
Nur bei gründlicher, täglicher Pflege von Zähnen und Zahnzwischenräumen lassen sich Zahnfleischentzündungen und
Karies an Zähnen weitgehend vermeiden.
Zum langfristigen Erhalt der Zähne sollten mindestens halbjährliche Termine zur Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis vereinbart werden.
Nach Abschluss der aktiven Behandlung sind in größeren Zeitabständen Röntgenaufnahmen und zahnärztliche Untersuchungen sinnvoll.
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Folgen einer Unterlassung der Behandlung
Sollten Sie die vorgeschlagene Behandlung nicht vornehmen lassen und auch alle genannten Alternativen ablehnen, kann dies
nachteilige Folgen für Sie haben:
Θ erhöhtes Kariesrisiko
Θ erhöhtes Risiko für Zahnfleischerkrankungen
Θ dauerhafte Schädigung von Zahnhartsubstanz, Weichgeweben und Kiefergelenken
Θ erschwerte Folgebehandlung, höherer Kostenaufwand, fehlende Zuschüsse durch die Versicherung
Θ erschwerte zahnärztliche Behandlung
Sonstige mögliche nachteilige Folgen:
Kosten
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Die voraussichtlichen Kosten der vorgeschlagenen Behandlung entnehmen Sie bitte aus dem/der beigefügten
Behandlungsplan,
Kostenvoranschlag,
Mehrkostenvereinbarung.
Bitte legen Sie diese(n) Ihrer privaten und/oder gesetzlichen Krankenversicherung vor. Ihr Eigenanteil liegt bei zirka
€.
Ich weise darauf hin, dass durch unvorhersehbare Entwicklungen zusätzliche Kosten entstehen können.
Für Sie entstehen bei dieser Behandlung keine Kosten.
Aufklärungsgespräch
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ein ausführliches Aufklärungsgespräch zwischen dem zahnärztlichen Behandler und mir fand am
statt. Das Aufklärungs- und Dokumentationsformular, das den Inhalt des Gespräches wiedergibt, habe ich gelesen und verstanden. Ich
konnte im Aufklärungsgespräch alle mich interessierenden Fragen, z. B. über spezielle Risiken, mögliche Komplikationen
und Therapiealternativen nochmals hinterfragen. Sie wurden mir vollständig und verständlich vom zahnärztlichen Behandler beantwortet. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung bis zum Beginn der Behandlung widerrufen kann.
Ein Exemplar dieses Formulars habe ich zum Mitnehmen und Aufbewahren erhalten.
Das Gespräch dauerte
Minuten.
Vermerke der Zahnärztin/des Zahnarztes zum Aufklärungsgespräch:
Erörtert wurden z. B.: Wahl des Verfahrens, Vor- und Nachteile gegenüber anderen Methoden, mögliche Komplikationen,
risikoerhöhende Besonderheiten, eventuelle Neben- und Folgeeingriffe sowie:
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“Kieferorthopädische Behandlung“
Patienteneinwilligung
(Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ergänzen)
Ich habe mir meine Entscheidung gründlich überlegt; ich benötige keine weitere Überlegungsfrist.
Ich willige in die vorgeschlagene Behandlung ein. Mit der Schmerzbetäubung, notwendigen Änderungen und Erweiterungen des geplanten Verfahrens sowie mit erforderlichen Neben- und Folgeeingriffen bin ich einverstanden.
Ich willige in die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n)/Behandlung(en) nicht ein. Ich wurde darüber aufgeklärt, welche
nachteiligen gesundheitlichen Folgen diese Entscheidung in meinem Fall haben kann. Dies sind insbesondere:
Unterschrift Zahnärztin/Zahnarzt
Unterschrift Assistenz
Ort/Datum
Unterschrift Patientin/Patient/Betreuer/Bevollmächtigter*
* Bei einer Einwilligung von Eltern für ihr Kind gilt: Grundsätzlich ist die Einwilligung von beiden Elternteilen einzuholen. Unterschreibt ein
Elternteil alleine, erklärt dieser durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht alleine zusteht oder dass er vom anderen
Elternteil bevollmächtigt wurde, für diesen die Erklärung abzugeben.
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