Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Office de l’agriculture et de la nature du canton de Berne Merkblatt zur Registrierung Tierhaltungen Wieso müssen Tierhaltungen registriert werden? Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat der Bundesrat beschlossen, dass sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden müssen. Tierseuchen unterscheiden nicht zwischen Nutz- und Heimtier, deshalb gilt die Registrierungspflicht auch für Hobbytierhaltungen wie z.B. solche mit Zwergziegen oder Hühnern. Beispiele von Tierseuchen sind Geflügelpest oder die Schweinepest. Die Registrierungspflicht basiert auf der Landwirtschafts- und Tierseuchengesetzgebung und betrifft folgende Tierhaltungen: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden (Pferde und Esel), Kameliden, Wild, Kaninchen (nur gewerbsmässig), Geflügel und Bienen sowie Aquakulturbetriebe (ausgenommen Zierfische, z.B. in Gartenteichen oder Aquarien). Wo muss ich mich als Tierhalterin/Tierhalter registrieren? 1. Anmeldung und Mutationen über die Kantonale Koordinationsstelle bei Susanna Widmer, Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Direktzahlungen, Tel. 031 636 13 60, E-Mail [email protected]. 2. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie nach ca. zwei Wochen die Zugangsdaten für das Portal www.agate.ch. Die Agate-Nummer ist eine persönliche Nummer für das Login auf www.agate.ch. 3. Jährliche kantonale Erhebung der Tierbestände: Sie erhalten jährlich im Februar per Post die Aufforderung, die Anzahl Ihrer Tiere online via Portal www.agate.ch zu erfassen. Daraus ergibt sich zudem ein Beitrag, der an die Tierseuchenkasse bezahlt werden muss. Agate und Tierverkehrsdatenbank (TVD) «Agate» ist das Portal für die Themen Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel. Über Agate erfolgt der Zugang zur Tierverkehrsdatenbank (TVD) sowie zu den kantonalen Erhebungen Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Kameliden, Wild und Equiden (z.B. Pferde, Esel) erhalten eine Tierverkehrsdatenbank-Nummer (TVD-Nummer). Die TVDNummer ist die Nummer für den Tierstandort. Rinder und Equiden sind auf der TVD als Einzeltiere registriert und werden bei Standortwechseln oder Eigentümerwechseln (nur Equiden) auf der Tierverkehrsdatenbank umgemeldet. Bei Schweinen sind nur die Zugänge zu melden. Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen, Schweinen und Wild können bei der Tierverkehrsdatenbank Ohrmarken bestellen. Erhebungen und Beiträge in die Tierseuchenkasse Aus der Tierseuchenkasse werden Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen bezahlt. Die Tierseuchenkasse wird durch Beiträge der Tierhaltungen finanziert, die Beitragshöhe richtet sich nach der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Grundlage dafür bildet die „Stichtagserhebung“ durch den Kanton, die jährlich im Februar stattfindet. Weitere Informationen Veterinärdienst des Kantons Bern: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen.html Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: http://www.blv.admin.ch Anmeldung und Mutationen Tierhaltungen: Kantonale Koordinationsstelle, Susanna Widmer, Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Direktzahlungen, Tel. 031 636 13 60, E-Mail [email protected] MB_Tierhaltungen_D_07092015.docx