Merkblatt zur Registrierung Tierhaltungen

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Amt für Landwirtschaft
und Natur
des Kantons Bern
Office de l’agriculture
et de la nature
du canton de Berne
Merkblatt zur Registrierung Tierhaltungen
Wieso müssen Tierhaltungen registriert werden?
Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat der Bundesrat
beschlossen, dass sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden müssen. Tierseuchen
unterscheiden nicht zwischen Nutz- und Heimtier, deshalb gilt die Registrierungspflicht auch für
Hobbytierhaltungen wie z.B. solche mit Zwergziegen oder Hühnern. Beispiele von Tierseuchen
sind Geflügelpest oder die Schweinepest.
Die Registrierungspflicht basiert auf der Landwirtschafts- und Tierseuchengesetzgebung und
betrifft folgende Tierhaltungen: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden (Pferde und Esel),
Kameliden, Wild, Kaninchen (nur gewerbsmässig), Geflügel und Bienen sowie Aquakulturbetriebe
(ausgenommen Zierfische, z.B. in Gartenteichen oder Aquarien).
Wo muss ich mich als Tierhalterin/Tierhalter registrieren?
1. Anmeldung und Mutationen über die Kantonale Koordinationsstelle bei Susanna Widmer,
Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Direktzahlungen, Tel. 031 636 13 60,
E-Mail [email protected].
2. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie nach ca. zwei Wochen die Zugangsdaten für das Portal
www.agate.ch. Die Agate-Nummer ist eine persönliche Nummer für das Login auf
www.agate.ch.
3. Jährliche kantonale Erhebung der Tierbestände: Sie erhalten jährlich im Februar per Post die
Aufforderung, die Anzahl Ihrer Tiere online via Portal www.agate.ch zu erfassen. Daraus
ergibt sich zudem ein Beitrag, der an die Tierseuchenkasse bezahlt werden muss.
Agate und Tierverkehrsdatenbank (TVD)
«Agate» ist das Portal für die Themen Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel. Über Agate
erfolgt der Zugang zur Tierverkehrsdatenbank (TVD) sowie zu den kantonalen Erhebungen
Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Kameliden, Wild und Equiden
(z.B. Pferde, Esel) erhalten eine Tierverkehrsdatenbank-Nummer (TVD-Nummer). Die TVDNummer ist die Nummer für den Tierstandort.
Rinder und Equiden sind auf der TVD als Einzeltiere registriert und werden bei Standortwechseln
oder Eigentümerwechseln (nur Equiden) auf der Tierverkehrsdatenbank umgemeldet. Bei
Schweinen sind nur die Zugänge zu melden. Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen,
Schweinen und Wild können bei der Tierverkehrsdatenbank Ohrmarken bestellen.
Erhebungen und Beiträge in die Tierseuchenkasse
Aus der Tierseuchenkasse werden Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von
Tierseuchen bezahlt. Die Tierseuchenkasse wird durch Beiträge der Tierhaltungen finanziert, die
Beitragshöhe richtet sich nach der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Grundlage dafür bildet die
„Stichtagserhebung“ durch den Kanton, die jährlich im Februar stattfindet.
Weitere Informationen
Veterinärdienst des Kantons Bern:
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen.html
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: http://www.blv.admin.ch
Anmeldung und Mutationen Tierhaltungen:
Kantonale Koordinationsstelle, Susanna Widmer, Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung
Direktzahlungen, Tel. 031 636 13 60, E-Mail [email protected]
MB_Tierhaltungen_D_07092015.docx
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