§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung: Abklärung der Ursache + Ausschluss KSP und ASP: – Gehäuftes Auftreten: verendeter Schweine, Kümmerer, Fieberhafte Erkrankungen – Totgeburten, Verendungen ungeklärter Ursache – Erfolglose höchstens zweimalige Behandlung mit Antibiotika – in Betrieben mit Auslauf- oder Freilandhaltung zusätzlich Untersuchung auf Brucellose und AK www.ml.niedersachsen.de Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. B. Gottstein Ministerialrätin Referat für Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse § 8 Schweinehaltungshygieneverordnung: – Gehäuftes Auftreten: verendete Schweine: Abferkelbereich: 1. Lebenswoche 15 % danach 5% Aufzuchtbereich: 3% Mast- / Zuchtbereich: 2% – Gehäuftes Auftreten: Kümmerer: – Anlage 2 und 4: > 15 Tiere bei den letzten 10 Würfen – Anlage 3 und 5: > 30 Tiere bei den letzten 10 Würfen oder > 30 % www.ml.niedersachsen.de Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. B. Gottstein Ministerialrätin Referat für Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse § 8 Schweinehaltungshygieneverordnung: Gehäuftes Auftreten: fieberhafte Erkrankung: Anlage 2 und 4: > 10 %, wenigstens 10 Tiere bei Mast- u. Aufzuchtbetrieben 3 Tiere bei Sauenhaltung (Zucht, Vermehrung) Anlage 3 und 5: > 10%, wenigstens 30 Tiere www.ml.niedersachsen.de Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. B. Gottstein Ministerialrätin Referat für Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung und Tierseuchenkasse