Landkreis Oder-Spree Veterinär- und Lebensmittelüberachungsamt Tel: 03366-351391 Merkblatt Beihilfen für Tierbesitzer Stand 30.06.2012 Für alle Tierhalter gilt, dass die Auszahlung von Leistungen, die ab dem 01.01.2009 in Anspruch genommen werden, nur noch an den Dienstleister (Tierarzt, Labor etc.) erfolgen kann. Antragsteller für Beihilfen bleibt weiterhin jedoch der Tierhalter. Die Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten für folgende Leistungen: 1. Für Rinderhalter o o o o Übernahme der Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Blutprobenentnahme auf Brucellose und Leukose Übernahme der Kosten der BHV1-Blutproben-entnahme in den Betrieben mit amtlichen Sanierungsverfahren und in den BHV1-freien Betrieben Übernahme der Laboruntersuchungskosten zur Bekämpfung der Paratuberkulose für die Blut- und Kotprobenuntersuchung unter der Bedingung, dass der Tierbesitzer sich dem freiwilligen Bekämpfungsprogramm des Landes Brandenburg anschließt Übernahme der Mehraufwendungen , die dem LKV für die Bereitstellung der Milchproben zur Untersuchung auf Leukose, Brucellose und BHV1 entstehen 2. Für Schafhalter Übernahme der Kosten der Blutprobenentnahme auf Brucellose und auf Maedi/Visna der Milchschafe in den Betrieben mit amtlicher Sanierung o Übernahme der Kosten für Laboruntersuchungen zur Genotypisierung auf TSE-Resistenz im Rahmen eines Zuchtprogramms o Übernahme der Kosten für die Ohrmarken ( Doppelkennzeichnung und Einzeltierkennzeichnung) o Übernahme der Kosten für die Aufwendungen des LKV Waldsieversdorf e.V. für die Führung der HITSchafdatenbank o 3. Für Ziegenhalter o o o Übernahme der Kosten der Blutprobenentnahme auf Brucellose und CAE Übernahme der Kosten für die Ohrmarken ( Doppelkennzeichnung und Einzeltierkennzeichnung) Übernahme der Kosten für die Aufwendungen des LKV Waldsieversdorf e.V. für die Führung der HITZiegendatenbank. 4. Für Schweinehalter Übernahme der Kosten für die Ohrmarken der Schweine Übernahme der Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Blutprobenentnahme auf Brucellose, Aujeszkysche Krankheit (AK) und Schweinepest o Übernahme der Kosten für Laboruntersuchungen im Rahmen eines bestätigten Planes zur Bekämpfung der Schweinesalmonellose (maximal 500 Euro pro Betrieb und Jahr) o Übernahme der Kosten für die Aufwendungen des LKV Waldsieversdorf e.V. für die Registrierungen in der Schweinedatenbank o Bezuschussung der Sektion von Schweinen zur Diagnose und Prophylaxe von Tierseuchen und Zoonosen mit maximal 500 Euro pro Betrieb und Jahr - NEU! o o QM LOS TS-MBL-12_Beihilfen für Tierbesitzer Stand Juli 2012 5. Für Geflügelhalter o Übernahme der Impfstoffkosten zur Impfung von Junghühnern bis zur 18.LW gegen Salmonella enteritidis in Beständen ab 250 Tiere zur Junghennenaufzucht für Legehennenbetriebe zum Zwecke der Konsumeierproduktion. 6. Für Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Pferdehalter o Übernahme der Kosten für die labordiagnostischen Abortabklärungsuntersuchungen (auf Erreger meldepflichtiger und anderer Tierkrankheiten nach Liste des Internationalen Tierseuchenamtes OIE). Neue Regelungen der Tierseuchenkasse Brandenburg für das Jahr 2011 Informationen für Tierhalter Der Beirat der Tierseuchenkasse Brandenburg hat in seiner Sitzung am 13.10.2010 folgende Beschlüsse gefasst: Ab dem 01.01.2011 wird im Rahmen der BVDV-Sanierung für virologisch positive Kälber (PI Tiere, Virämiker), die nach der Geburt mittels Ohrstanzprobe untersucht wurden und innerhalb der ersten 14 Tage nach Befundzugang getötet und aus dem Bestand entfernt wurden, eine Merzungsbeihilfe in Höhe von 100,00€ je Tier gewäht. Das Verfahren der Beantragung bestimmt die Tierseuchenkasse. http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de Der Beirat beschließt außerdem, einen Zuschuß für Ohrmarken zur Gewebegewinnung (Ohrstanzohrmarken) in Höhe des Mehrkostenbetrages zur herkömmlichen Ohrmarke, d.h. nach aktuellen Preisverhandlungen des LKV mit den Ohrmarkenfirmen z.Z. in Höhe von 1,00€ je Ohrmarke zu gewähren. Das Verfahren der Zuschussgewährung regelt die Tierseuchenkasse in einer Vereinbarung mit dem LKV. Die Finanzierung des Impfstoffes gegen die Blauzungenkrankheit aus den Tierartenkassen Rind, Schaf, Ziege und Wildklauentiere wird per 01.01.2011 eingestellt. Der Transport zu Sektionen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen und Wildklauentieren durch den Tierhalter wird finanziell mit einer Pauschale von 1,00€ je Kilometer einfache Strecke unterstützt. Das Verfahren der Beantragung bestimmt die Tierseuchenkasse. http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de Das Projekt der Arbeitsgruppe PRRS der Schweinegesundheitsdienste der Bundesrepublik, Österreichs, der Schweiz, Luxemburgs, Belgiens und der Niederlande zur Zertifizierung der PRRS- Unverdächtigkeit von Besamungsstationen und Zuchtbetrieben wird durch Kostenübernahme durch die TSK Bbg. für die entsprechenden Untersuchungen unterstützt. Folgende Beitragsänderungen wurden beschlossen: 1. Schweine (einschließlich Schwarzwild, das in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten wird) - je Schwein über 30kg Lebendmasse 1,20€ (Zuchtsauen und sonstige Zucht- und Mastschweine) - je Schwein über 30kg Lebendmasse (Zuchtsauen und sonstige Zucht- und Mastschweine) QM LOS TS-MBL-12_Beihilfen für Tierbesitzer 0,80€ Stand Juli 2012 Wenn Tiere in Ställen gehalten werden und der Tierbesitzer mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zur Minderung des seuchenhygienischen Risikos in seinem Bestand erfüllt: - Der Mastbestand wird aus höchstens drei Schweinebeständen reproduziert.Die Lieferbestände haben mindestens den gleichen Gesundheitsstatus wie der Empfängerbestand. - Die Ein- und Ausstallung von Schweinen erfolgt über eine außerhalb des Bestandes gelegene Vorrichtung (z. B. Rampe) beziehungsweise bei Schwarz-Weiß-Prinzip im Schwarzbereich oder die Tiertransportfahrzeuge befahren das Betriebsgelände. Der Beitrag für Schweine in Freilandhaltungen und Schwarzwild in Gehegen, die nicht der Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr dienen, bleibt wie in 2010 bestehen. Ferkel bis 30kg und Frischlinge sind weiterhin beitragsfrei. 2. Schafe (einschließlich Muffelwild, das in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten wird) Tiere, die älter als neun Monate sind - in Beständen mit ein bis fünf Tieren 10,00€ je Bestand - in Beständen mit sechs und mehr Tieren zusätzlich ab sechstem Tier 0,85€ je Tier 3. Wildklauentiere – Senkung des Beitrages ab 01.01.2011 auf 1,00€ je Tier Neue Regelungen der Tierseuchenkasse Brandenburg für das Jahr 2012 Beschluß des Tierseuchenkassenbeirates vom 06.06.2012 Informationen für Tierhalter Die Kosten für die Laboruntersuchungen im Rahmen von Sektionen zur Ermittlung der Ursache der Verendungen der Tiere werden von der TSK für alle zur TSK melde- und beitragspflichtigen Tierarten (außer Geflügel) übernommen. Ebenso werden die Netto-Transportkosten für Tierkörper verendeter Tiere der zur TSK meldeund beitragspflichtigen Tierarten (außer Geflügel) übernommen, sofern der Transport im Rahmen der Vereinbarung von der Fa. Tierfeuerbestattungen Falkenhagen GmbH durchgeführt wird und diese Leistung für den Tierhalter beihilfefähig ist. Dabei sind die Kosten für beide Leistungsarten (Laboruntersuchungen im Rahmen von sektionen und Netto-Transportkosten) je Tierhalter wie folgt zu deckeln: -Kosten für Schweine,Ziegen,Schafe, Wildklauentiere pro jahr bis 1.000,-€ je Tierhalter -Kosten für Rinder und Pferde pro Jahr bis 2.000,-€ je Tierhalter Für Fragen zu o. g. Themen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree tel. unter 03366/351391 oder e-mail: [email protected] und die Tierseuchenkasse Brandenburg unter 0355/584150 oder e-mail: [email protected] zur Verfügung. DVM Maczek(VD) Amtstierarzt QM LOS TS-MBL-12_Beihilfen für Tierbesitzer Stand Juli 2012