Pressemitteilung 27. Januar 2010 VPB: Vor dem Kauf eines Gartenhauses Genehmigungsverfahren klären lassen BERLIN. "Wer sich ein Gartenhaus kaufen möchte, der sollte vorher klären, welche baurechtlichen Genehmigungen er dazu benötigt", rät Rüdiger Mattis, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros Leipzig/Halle. "Je nach Bundesland gelten nämlich unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird", erläutert der Bausachverständige. Die Landesbauordnungen schreiben unter anderem nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen oder nicht. "Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf die arglosen Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes überraschend in die Höhe katapultieren", mahnt Rüdiger Mattis. "Wir raten deshalb dringend, schon vor dem Kauf des Gartenhauses mit der zuständigen Behörde zu reden und zu klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob sich die Behörde mit der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufrieden gibt, den Qualitätsprodukte ja immer haben sollten." "Am besten nehmen sich die Kaufinteressenten einen Prospekt und gehen direkt zur Behörde", rät der Bausachverständige. "In Sachsen beispielsweise soll grundsätzlich für Gebäude mit einer Bruttogrundfläche mit mehr als zehn Quadratmetern eine Statik vorgelegt werden. Die Durchführungsverordnungen der Bauordnungsämter verlangen nur Unterlagen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen vorliegen müssen, obliegt den jeweiligen Bearbeitern. "Einen Rechtsanspruch auf lockere Handhabung hat der Bauherr allerdings nicht", mahnt Rüdiger Mattis. "Deshalb: Immer vor dem Kauf das zuständige Bauamt fragen!" Keinesfalls sollten Hausbesitzer den kleinen Bau im Garten "schwarz" aufstellen. "Selbst wenn die Behörde es nicht, merkt", mahnt Rüdiger Mattis, "die besten Helfer des Bauamts sind unfreundliche Nachbarn. Irgendeiner ruft bestimmt dort an und setzt die Ordnungshüter auf die richtige Fährte. Dann drohen Bußgeld, Abbruchverfügung und teure Nachgenehmigungsverfahren." Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: [email protected], Internet: www.vpb.de.