Pressemitteilung 27. Januar 2010 VPB: Vor dem Kauf eines

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Pressemitteilung
27. Januar 2010
VPB: Vor dem Kauf eines Gartenhauses Genehmigungsverfahren klären lassen
BERLIN. "Wer sich ein Gartenhaus kaufen möchte, der sollte vorher klären, welche
baurechtlichen Genehmigungen er dazu benötigt", rät Rüdiger Mattis, Vorstandsmitglied des
Verbands Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros Leipzig/Halle. "Je nach
Bundesland gelten nämlich unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen
Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird", erläutert der Bausachverständige.
Die Landesbauordnungen schreiben unter anderem nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein
genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob die Gartenhausbesitzer für
den Aufbau eine Statik benötigen oder nicht. "Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten
auf die arglosen Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen
Selbstbausatzes überraschend in die Höhe katapultieren", mahnt Rüdiger Mattis. "Wir raten
deshalb dringend, schon vor dem Kauf des Gartenhauses mit der zuständigen Behörde zu reden
und zu klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob sich die Behörde mit
der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufrieden gibt, den Qualitätsprodukte ja immer
haben sollten."
"Am besten nehmen sich die Kaufinteressenten einen Prospekt und gehen direkt zur Behörde",
rät der Bausachverständige. "In Sachsen beispielsweise soll grundsätzlich für Gebäude mit einer
Bruttogrundfläche mit mehr als zehn Quadratmetern eine Statik vorgelegt werden. Die
Durchführungsverordnungen der Bauordnungsämter verlangen nur Unterlagen, die zur
Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen
vorliegen müssen, obliegt den jeweiligen Bearbeitern. "Einen Rechtsanspruch auf lockere
Handhabung hat der Bauherr allerdings nicht", mahnt Rüdiger Mattis. "Deshalb: Immer vor dem
Kauf das zuständige Bauamt fragen!"
Keinesfalls sollten Hausbesitzer den kleinen Bau im Garten "schwarz" aufstellen. "Selbst wenn
die Behörde es nicht, merkt", mahnt Rüdiger Mattis, "die besten Helfer des Bauamts sind
unfreundliche Nachbarn. Irgendeiner ruft bestimmt dort an und setzt die Ordnungshüter auf die
richtige Fährte. Dann drohen Bußgeld, Abbruchverfügung und teure
Nachgenehmigungsverfahren."
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8,
10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: [email protected], Internet:
www.vpb.de.
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