Strukturprinzipien der BRD nach Art. 20 GG Abs. 1 bis 4

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Strukturprinzipien der BRD nach Art. 20 GG Abs. 1 bis 4
1.
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4.
Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat
Volkssouveränität, Repräsentation, Gewaltenteilung
Rechtsstaat (Bindung der Legislative an Verfassung und der Exekutive und
Judikative an Gesetz und Recht)
Widerstandsrecht
Unaufhebbare Bestimmungen nach Art. 79 (3) GG
1.
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3.
4.
Gliederung des Bundes in Länder
grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung
Grundsätze des Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde, Bekenntnis zu
Menschenrechten und Bindung der Staatsgewalt an Grundrechte)
Grundsätze des Art. 20 GG
(Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Volkssouveränität, Repräsentation,
besondere Gewalten, Rechtsstaat, Widerstandsrecht)
Die freiheitliche demokratische Grundordnung
nach BVerfGE vom 23.10.52 (SRP-Verbot)
eine Ordnung, "die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft
eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der
Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und
der Freiheit und Gleichheit darstellt".
Oberste Prinzipien:
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Achtung vor den im GG konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht
der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
Volkssouveränität
Gewaltenteilung
Verantwortlichkeit der Regierung
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Unabhängigkeit der Gerichte
Mehrparteienprinzip
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
GG-PRINZ.rtf
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