Strukturprinzipien der BRD nach Art. 20 GG Abs. 1 bis 4 1. 2. 3. 4. Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat Volkssouveränität, Repräsentation, Gewaltenteilung Rechtsstaat (Bindung der Legislative an Verfassung und der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht) Widerstandsrecht Unaufhebbare Bestimmungen nach Art. 79 (3) GG 1. 2. 3. 4. Gliederung des Bundes in Länder grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung Grundsätze des Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde, Bekenntnis zu Menschenrechten und Bindung der Staatsgewalt an Grundrechte) Grundsätze des Art. 20 GG (Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Volkssouveränität, Repräsentation, besondere Gewalten, Rechtsstaat, Widerstandsrecht) Die freiheitliche demokratische Grundordnung nach BVerfGE vom 23.10.52 (SRP-Verbot) eine Ordnung, "die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt". Oberste Prinzipien: Achtung vor den im GG konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung Volkssouveränität Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Unabhängigkeit der Gerichte Mehrparteienprinzip Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition GG-PRINZ.rtf